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Der Bundesrat veröffentlichte seine Stellungnahme zum Vorschlag der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats, die Verfassungsbestimmung, wonach nicht zwei Mitglieder der Landesregierung aus dem selben Kanton stammen dürfen, ersatzlos zu streichen. Er sprach sich gegen diese Neuerung aus. Dabei stützte er sich vor allem auf eine Vernehmlassung, welche ergeben hatte, dass sich von den nicht deutschsprachigen Kantonen nur gerade Genf dafür ausgesprochen hatte. Die Nationalratskommission zog aus der Vernehmlassung gegenteilige Schlüsse. Da eine deutliche Mehrheit der Kantone die Neuerung begrüsst hatte, beschloss sie, dem Plenum die Streichung der Kantonsklausel zu beantragen.

Bundesbeschluss über die Wählbarkeit in den Bundesrat: Beseitigung der Kantonsklausel für die Bundesratswahl (BRG 93.452)
Dossier: Bestrebungen für Frauenquoten in politischen Ämtern, Kommissionen und der Verwaltung

Am besten stehen die Realisierungschancen für die Forderung nach einer Revision der Verfassungsvorschrift, welche verlangt, dass nicht zwei amtierende Mitglieder der Landesregierung aus dem selben Kanton stammen dürfen. In Form von parlamentarischen Initiativen verlangten die LdU/EVP-Fraktion, sowie die Nationalräte Ruf (sd, BE) (93.410) und Wanner (fdp, SO) (93.403), dass maximal zwei Bundesräte aus dem gleichen Kanton kommen dürfen; der Genfer Ducret (cvp) postulierte gar die Streichung des Verfassungsartikels.

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats kam zum Schluss, dass dieses Problem sofort gelöst werden sollte. Um das Verfahren abzukürzen, formulierte sie im Einklang mit den erwähnten Initianten eine eigene parlamentarische Initiative mit dem Antrag, den entsprechenden Verfassungsartikel 96, Absatz 1, Alinea 2 BV ersatzlos zu streichen. In der Begründung zu ihrer Forderung führte sie aus, dass die im letzten Jahrhundert wichtigen Konfliktlinien zwischen den Kantonen, namentlich zwischen den katholischen einerseits und den drei grossen protestantischen (Zürich, Bern und Waadt) andererseits, weitgehend verschwunden seien. Zudem könne davon ausgegangen werden, dass die Bundesversammlung als Wahlbehörde von sich aus dafür sorgen werde, dass es nicht zu einer massiven und dauerhaften Übervertretung einzelner Kantone kommen werde. Die Erfahrung bei der Berücksichtigung der verschiedenen Sprachregionen mache deutlich, dass es dazu keiner geschriebener Vorschriften bedürfe. Im Ständerat hatte Schiesser (fdp, GL) mit einer parlamentarischen Initiative ebenfalls die Streichung der Kantonsklausel verlangt (93.407). Der Rat gab dieser Initiative mit relativ knappem Mehr Folge, allerdings mit dem Vorbehalt, dass dieser Entscheid nur bedeute, dass die Frage von der Staatspolitischen Kommission im Rahmen der Regierungsreform überprüft werden soll.

Bundesbeschluss über die Wählbarkeit in den Bundesrat: Beseitigung der Kantonsklausel für die Bundesratswahl (BRG 93.452)
Dossier: Bestrebungen für Frauenquoten in politischen Ämtern, Kommissionen und der Verwaltung

Mit Ruth Dreifuss wurde erstmals ein Mitglied der jüdischen Kultusgemeinde in die Landesregierung gewählt. Bemerkenswert war, dass dies im zum Teil emotional sehr aufgeladenen Umfeld dieser Bundesratswahl zu keinem Zeitpunkt ein Thema war und in den Pressekommentaren höchstens zu einem Nebensatz Anlass gab.

Erstmals Mitglied einer jüdischen Kultusgemeinde in die Landesregierung gewählt

In ihrem ersten gemeinsamen Gespräch im November kamen die Spitzen der Regierungsparteien überein, die parteipolitische Zusammensetzung des Bundesrates nicht anzutasten. Sie beschlossen, die Differenzen und Gemeinsamkeiten zu verschiedenen wichtigen Themen zu diskutieren, ohne aber den Versuch zu unternehmen, sich auf ein gemeinsames Regierungsprogramm zu verpflichten. In weiteren Sitzungen einigte man sich darauf, auch die personelle Zusammensetzung des Bundesrates nicht zu verändern.

Diskussionen 1991 über die Zauberformel und ein verbindliches Regierungsprogramm

In schöner Regelmässigkeit wird in der Schweiz, vorzugsweise vor Bundesratswahlen, die Zweckmässigkeit der Fortführung der sogenannten Zauberformel, d.h. der seit 1959 unveränderten parteipolitischen Zusammensetzung des Bundesrates zur Diskussion gestellt. Dieses Jahr wurde die Debatte vom Tessiner Nationalrat Cotti (cvp) lanciert. Er regte an, dass die neugewählte Bundesversammlung sich vor der Bundesratswahl im Dezember zu einer ausserordentlichen Session treffen sollte, um über ein verbindliches Regierungsprogramm zu beraten. Die Regierungsbeteiligung der Parteien sollte von der Zustimmung zu diesem Programm abhängig gemacht werden. Die SP setzte sich sofort vehement gegen diesen Vorschlag zur Wehr. Sie kritisierte ihn als Manöver, um die SP entweder auf bürgerliche Positionen zu verpflichten oder aus der Regierung zu drängen. Aber auch die Parteipräsidenten Steinegger (fdp) und Segmüller (cvp) zeigten keine Begeisterung für diese Idee. Die vier Regierungsparteien beschlossen immerhin, nach den Parlamentswahlen im November die Weiterführung der Zauberformel und die zukünftige Regierungspolitik gemeinsam zu diskutieren.

Diskussionen 1991 über die Zauberformel und ein verbindliches Regierungsprogramm

Bürgerliche Politiker mahnten im Vorfeld des Parteitags, dass im Falle einer Wahl des aggressiven und polarisierenden Bodenmanns die Konkordanzdemokratie in Gefahr gerate und dass ein Ausschluss der SP aus der Regierung denkbar würde. Verstärkt wurde diese Diskussion um die Fortführung des Konkordanzsystems anlässlich der Parlamentsdebatten um militärische Bauten – insbesondere der geplante Waffenplatz Neuchlen-Anschwilen erregte die Gemüter – und Rüstungsvorhaben, bei denen die SP konsequent in Opposition zu den drei anderen Bundesratsparteien stand. Auch für die CVP-Fraktion schien nun der Augenblick gekommen, in dem sich die SP entscheiden müsse, ob sie weiterhin Bundesratspartei bleiben wolle. Vorgeworfen wurde der SP von den bürgerlichen Bundesratsparteien auch, dass sie als Regierungspartei nicht zu ihrer Mitverantwortung für den Fichenskandal stehe, sondern diesen propagandistisch zur eigenen Profilierung ausnutze.

Übergang SP-Präsident von Helmut Hubacher (BS) zu Peter Bodenmann (VS)

Der Landesring, der auch in der Vergangenheit immer wieder seinen Anspruch auf einen Regierungssitz angemeldet hatte, erachtete die Gelegenheit zum Aufbrechen der Zauberformel als besonders günstig. Parteipräsident Jaeger (ldu, SG) bezeichnete die Affäre Kopp als neuen Beleg für die Krise der Konkordanzpolitik der vier Bundesratsparteien und sprach sich dafür aus, dass der frei werdende Sitz unbedingt wieder mit einer Frau besetzt werden müsse. Die Delegierten des LdU nominierten die Zürcher Ständerätin Monika Weber, welche auch die Unterstützung der Fraktion der Grünen und der drei Nationalräte der EVP fand.

Ersatzwahlen für Elisabeth Kopp
Dossier: Affäre Kopp

Das schweizerische politische System bringt es mit sich, dass die Regierungsparteien nicht verpflichtet sind, den Bundesrat bedingungslos zu unterstützen. In einer Analyse der vergangenen Legislaturperiode konnte festgestellt werden, dass die SP von ihrem Recht auf Opposition im Nationalrat reichlich Gebrauch gemacht hat: Bei mehr als der Hälfte von 116 untersuchten wichtigen Geschäften stellte sie sich gegen die Regierung. Die drei bürgerlichen Bundesratsparteien lehnten ihrerseits rund einen Viertel dieser Bundesratsvorlagen ab. Da die SP die Exekutive gerade in denjenigen Geschäften unterstützte, bei denen es von bürgerlicher Seite her Opposition gab, waren Mehrheitsallianzen aller Bundesratsparteien relativ selten (21 % der untersuchten Fälle). In einem Viertel der Entscheidungen im Nationalrat setzte sich eine Allianz zwischen der SP und einem Teil der anderen Regierungsparteien durch, bei mehr als der Hälfte (55%) überstimmten die drei bürgerlichen Parteien gemeinsam den sozialdemokratischen Regierungspartner. Da eine vergleichbare Untersuchung für frühere Legislaturperioden nicht vorliegt, lassen sich keine Aussagen darüber machen, ob die Politik der SP nach 1984, als sie mit dem Regierungsaustritt drohte, effektiv oppositioneller geworden ist.

Recht auf Opposition

Die im sogenannten Garantiegesetz festgehaltene Bestimmung, dass nicht zwei Bundesräte ihren Bürgerort im selben Kanton haben dürfen, hatte ursprünglich den Zweck, regionale Übervertretungen zu verhindern. Da heute infolge der grossen geographischen Mobilität der Heimatort kein gültiges Kriterium für die Herkunft einer Person darstellt, wird diese Vorschrift als veraltet angesehen. Eine parlamentarische Initiative Bircher (sp, AG) und eine Motion der SVP-Fraktion hatten deshalb eine Gesetzesrevision verlangt. Die 1984 mit der Vorberatung dieser Begehren beauftragte Kommission des Nationalrats sprach sich nun für die Beibehaltung des Grundsatzes aus, wonach jeder Kanton höchstens einen Vertreter in die Landesregierung entsenden darf. Anstatt des Heimatortes soll jedoch primär der Ort der bisherigen politischen Tätigkeit massgebend für die Kantonszugehörigkeit sein.

Revision des Garantiegesetzes (Heimatkanton der Bundesräte) (Pa. Iv. 85.253)
Dossier: Frauenanteil im Bundesrat

Die Verfassungsbestimmung, wonach nicht zwei Bundesräte im selben Kanton heimatberechtigt sein dürfen, hatte zwar bei der diesjährigen Ersatzwahl, im Gegensatz zu 1983, zu keinen Problemen Anlass gegeben. Trotzdem möchte Nationalrat Bircher (sp, AG) diese Klausel durch einen Passus ersetzen, der lediglich eine angemessene Berücksichtigung der Regionen garantiert. Ebenfalls im Anschluss an die turbulenten Ersatzwahlen von 1983 lancierte im Kanton Jura die Frauengruppe des Rassemblement jurassien eine Volksinitiative für die Einreichung einer Standesinitiative zugunsten der Wahl des Bundesrates durch das Volk. Durch die Schaffung von linguistisch definierten Wahlkreisen will das Begehren die Vertretungsansprüche der verschiedenen Sprachgruppen berücksichtigen und darüber hinaus durch das Wahlprozedere auch für eine angemessene Präsenz der Frauen sorgen. Frühere eidgenössische Initiativen für die Einführung der Wahl des Bundesrates durch das Volk waren 1900 resp. 1942 vom Souverän abgelehnt worden.

Revision des Garantiegesetzes (Heimatkanton der Bundesräte) (Pa. Iv. 85.253)
Dossier: Frauenanteil im Bundesrat

Les institutions aussi ont été l'objet de projets de réforme. C'est tout d'abord le Conseil fédéral dont la réorganisation était la plus urgente. Le Parlement avait réagi en 1965 contre le manque de coordination au sein du Conseil fédéral et demandé l'étude d'une réorganisation (Postulats Borel (rad., GE) au CE, Chevallaz (rad., VD) au CN, tendant à porter le nombre des conseillers fédéraux de 7 à 11, et repoussée par le Conseil fédéral). La commission d'experts Hongler fut chargée par la suite de faire des propositions touchant à l'amélioration de la fonction gouvernementale et de la direction de l'administration. Elle proposa entre autres de donner au chancelier de la Confédération le rôle d'un coordinateur. Son rapport fut remis le 4 novembre au Conseil fédéral, au sein duquel il semble s'être heurté à des réticences certaines. On reprocha au Conseil fédéral de faire traîner l'affaire assez pour que le nouveau chancelier à élire ne puisse prendre connaissance du cahier des charges avant son élection et soit ainsi contraint de monter dans un bateau inconnu. Répondant à l'exigence formulée par les bureaux des Chambres le 22 novembre, le Conseil fédéral formula le 4 décembre une déclaration sur ce qu'il entendait tirer de ce point du rapport Hongler. Il approuva le principe de l'aménagement de la Chancellerie en un état-major supérieur. L'élection du chancelier eut lieu le 12 décembre déjà. On créa en outre un second poste de vice-chancelier, qui avait existé autrefois. Les trois postes furent répartis proportionnellement entre les trois grands partis gouvernementaux (les partis représentés au Conseil fédéral furent à cette occasion comparés aux familles patriciennes régnantes de l'ancienne Berne). Karl Huber (ccs, SG), un haut fonctionnaire fédéral, fut élu chancelier par l'Assemblée fédérale; peu après, le Conseil fédéral nomma vice-chanceliers Walter Buser (soc., BL) et Jean-Marc Sauvant (rad., NE).

La répartition, peu satisfaisante, des départements entre les conseillers fédéraux, a été par ailleurs l'objet de critiques; on y a vu la cause de décisions discutables. En fait, cette affaire a donné lieu à l'une des controverses les plus larges de cette année d'élections. Alors que l'impasse financière se révélait indéniablement, on s'attendait à voir désigner l'homme d'affaires Celio, nouvellement élu, au poste décisif. Ses collègues préférèrent lui attribuer, au début de 1967, la responsabilité peu recherchée du Département militaire. Même les défenseurs de cette solution qualifièrent celle-ci de peu idéale et de provisoire. Les commentaires des autres organes furent durement critiques. L'Alliance des Indépendants proposa de confier la répartition des départements aux Chambres fédérales. Aussi bien la presse que le Parlement lui-même déclinèrent cependant cette réforme (l'Alliance des Indépendants fit usage de ce sujet dans la campagne électorale). Mais, au moment de la réélection du Conseil fédéral en décembre, celui-ci fut soumis à des pressions considérables. Tout d'abord, avant le scrutin, les porte-parole des groupes radical et indépendant émirent des réserves expresses touchant à la répartition des départements. Puis, M. Celio fut réélu avec le nombre de voix le plus élevé, alors que MM. Bonvin et Gnägi obtenaient les plus faibles. Enfin, un conflit sévère se déroula au sein du Conseil fédéral, qui aboutit le 30 décembre seulement à une nouvelle répartition. La roquade qu'on attendait fut décidée: M. Celio au Département des finances, M. Bonvin au Département de l'énergie, des transports et communications, M. Gnägi au Département militaire. Cette nouvelle répartition ne devait prendre effet qu'au ler juillet 1968. Le fait que ce changement n'eut lieu qu'après que le Parlement ait exercé des pressions, devrait certainement, comme la remarque en fut faite, amoindrir l'autorité du Conseil fédéral.

Projets de réforme des institutions (1967)
Dossier: Bundeskanzlerinnen und Bundeskanzler