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Die Reform der Regierung wurde auch in einzelnen Policies versucht. So bildete die Sondersession zur Gesundheitspolitik im April den Rahmen für einen Vorstoss der sozialdemokratischen Fraktion für die Schaffung eines Staatssekretärs. Die Motion, die eine Verbesserung der Steuerung des föderal stark zersplitterten Gesundheitswesens durch einen Staatssekretär anvisierte, hatte jedoch weder beim Bundesrat noch beim Nationalrat eine Chance. Darüber hinaus war auch die Idee eines Bildungsdepartementes Gegenstand parlamentarischer Diskussion. Der Bundesrat hatte diesbezüglich im Juni des Berichtsjahres eine Reorganisation der Departemente beschlossen. Vorgesehen ist, dass ab 2013 das bis anhin dem EDI angehörende Staatssekretariat für Bildung und Forschung sowie der Bereich der ETH gemeinsam mit dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie im EVD angesiedelt werden. (Siehe dazu auch die Interpellation Aubert (10.3056) und hier.) Mit der Neuorganisation wurde auch das für Europafragen zuständige Integrationsbüro dem EDA und das Bundesamt für Veterinärwesen dem EDI unterstellt (bisher EVD). Zudem versprach der Bundesrat, die Kooperation zwischen den Bundesstellen zu fördern und systematisch zu evaluieren.

Staatssekretär für das Gesundheitswesen und die soziale Sicherheit (09.3534)
Dossier: Bundesratsvorlage für eine Staatsleitungs- und Regierungsreform 2001

Einige Parlamentarierinnen und Parlamentarier der CVP-Fraktion machten ihrem Ärger über die ihres Erachtens nur sehr schleppend vorankommende Regierungsreform mit Vorstössen Luft. Mit seiner Motion 09.3447 wollte etwa Norbert Hochreutener (cvp, BE) gleich eine eigene Reform vorschlagen, die aus der Regierung ein effizientes und handlungsfähiges Gremium machen sollte. Die Motion wurde im Nationalrat deutlich abgelehnt. Einen Teilerfolg erzielte die Motion Häberli-Koller (cvp, TG) (09.3105), die eine Reaktivierung der Regierungsreform verlangte. Das Anliegen wurde in der grossen Kammer angenommen, im Ständerat hingegen abgelehnt. Schmid-Federer (cvp, ZH) (Fra. 11.5233) doppelte schliesslich in einer Fragestunde nach und erkundigte sich nach den Gründen für die Verspätung der Reform. Die Antwort des Bundesrates deckte sich mit dem Hauptargument gegen die beiden abgelehnten Motionen: Die Regierung hatte im Oktober 2010 eine Zusatzbotschaft zur Regierungsreform verabschiedet, auf welche die staatspolitische Kommission des Nationalrates in der Zwischenzeit – knapp mit 11 zu 9 Stimmen – eingetreten war. Der Ball lag bei der Subkommission, der das Geschäft übertragen worden war und die Vorschläge prüfen sollte, die weitergehen als jene des Bundesrates.

Regierungsreform
Dossier: Bundesratsvorlage für eine Staatsleitungs- und Regierungsreform 2001

Auf verschiedene Ereignisse, die der alten Diskussion um eine Regierungsreform neue Nahrung gegeben hatten, wurde mit zahlreichen Ideen und Vorstössen für eine Regierungsreform reagiert. Die Vorschläge – Amtszeiten, Anzahl Regierungsmitglieder, Regierungszusammensetzung, Umgestaltung der Departemente – waren allerdings allesamt nicht neu und weiterhin politisch umstritten. Verschiedene Vorstösse zielten auf eine Reform der Amtszeit ab. Eine Motion Cramer (gp, GE) (Mo. 10.3135) sah ein Verbot von Bundesratsrücktritten während der Legislatur vor. Die Motion, die noch im Frühling vom Ständerat angenommen worden war, hatte mit den unkoordinierten Rücktritten der Bundesräte Leuenberger und Merz Rückenwind erhalten. Trotzdem hatte der Vorstoss im Nationalrat keine Chance. Gleich zwei Anliegen verfolgten die Amtszeitbeschränkung für Bundesräte auf acht Jahre. Aber weder die parlamentarische Initiative Wasserfallen (fdp, BE) (Pa.Iv. 09.482) noch die parlamentarische Initiative Moret (fdp, VD) (Pa.Iv. 09.494) fanden in der grossen Kammer Gehör. Die Nationalräte folgten ihrer Kommission, welche keinen Handlungsbedarf sah, da die mittlere Amtsdauer seit dem 2. Weltkrieg bereits bei etwa acht Jahren liege. Am meisten Sukkurs erhielt die Idee einer Verlängerung der Amtszeit des Bundespräsidiums. Bundesrat Leuenberger, die Grünen, die CVP und die FDP äusserten sich grundsätzlich positiv zur Idee einer Amtszeitverlängerung für das Bundespräsidium, obschon eine Motion Hodgers (gp, GE) (Mo. 10.3108), die eine Ausdehnung der Bundespräsidentschaft auf vier Jahre vorsah, im Nationalrat in der Sommersession diskussionslos abgelehnt worden war.

Reform der Amtszeit Verbot von Bundesratsrücktritten Amtszeitbeschränkung Verlängerung der Amtszeit des Bundespräsidiums

Im Rahmen ihrer Berichte zur Finanzmarktkrise und zu den Cross-Border-Geschäften der UBS in den USA regte die GPK-NR auch zwei Motionen (10.3393 und 10.3394) an, die den Bundesrat als Kollegium betreffen. Die von der grossen Kammer angenommenen Motionen fordern den Bundesrat dazu auf, in der Regierungsreform einen Ausschuss aus drei Bundesräten für wichtige Geschäfte vorzusehen. Dies solle zu besseren Entscheidgrundlagen führen, aber weder das Kollegial- noch das Departementalprinzip behindern.

Bundesrat als Kollegium
Dossier: Bundesratsvorlage für eine Staatsleitungs- und Regierungsreform 2001

Der Nationalrat bekräftigte einmal mehr seinen Wunsch nach der Umgestaltung der Departemente. (Zu den Diskussionen vom vergangenen Jahr siehe hier.) Er überwies gegen den Antrag des Bundesrates, der argumentierte, er habe dies alles schon überprüft und für nicht sinnvoll gehalten, ein Postulat Burkhalter (fdp, NE) (06.3245) für eine grundsätzliche Neuorganisation der Departemente. Diese solle sich sowohl bei der Zuordnung der Ämter als auch bei der Benennung konsequent an den langfristigen Aufgaben und Prioritäten der Politik orientieren. Konkret nannte Burkhalter beispielsweise ein Departement für Sicherheit, das sich mit der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Justiz und der Landesverteidigung befassen würde. Eine Motion Lustenberger (cvp, LU) für die Schaffung eines Bildungsdepartementes konnte hingegen noch nicht behandelt werden, da sie Nationalrat Baader (svp, BL) bekämpfte. (Siehe dazu auch die Antwort des neuen Bundesrates Burkhalter auf eine Interpellation Fetz (sp, BS) (09.3793)).

Wissensgesellschaft Schweiz Konzentration der Zuständigkeiten in Bildung und Forschung auf ein Departement
Dossier: Bildung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)

Mit dem neuen RVOG ist aber nach Ansicht des Parlaments die Regierungsreform keineswegs abgeschlossen. Der Nationalrat überwies eine Motion seiner SPK, welche vom Bundesrat bis spätestens 1998 Vorschläge für eine Reform des Regierungsorgans auf Verfassungsebene verlangt. Er lehnte es damit ausdrücklich ab, diese Reform in eine mehr Zeit beanspruchende Staatsleitungsreform, die sich auch mit dem Verhältnis zwischen Exekutive und Legislative befassen würde, einzupacken. Ständerat Rhinow (fdp, BL) hatte hingegen bereits zuvor eine von 34 Mitunterzeichnern unterstützte parlamentarische Initiative [97.409] für eine an die Totalrevision der Verfassung anzuhängende Regierungsreform eingereicht. Der Bundesrat nahm diesen Vorschlag auf und gab im April bekannt, dass in diesem dritten Reformpaket (neben den Volksrechten und der Justizreform) namentlich die Frage der Zahl der Bundesräte und die Rolle des Präsidenten abgehandelt werden sollte. Mit der Ausarbeitung von Vorschlägen beauftragte er eine vom emeritierten Staatsrechtsprofessor Kurt Eichenberger beratene interdepartementale Arbeitsgruppe unter der Leitung des Direktors des Bundesamtes für Justiz, Heinrich Koller.

Motion SPK-NR bis 1998 Vorschläge

Die Skepsis der SP gegenüber den NPM-Methoden drückte sich auch darin aus, dass Gysin (sp, BS) eine vom Bundesrat akzeptierte Motion [96.3626] Kofmel (fdp, SO) für die rasche Einführung von NPM-Prinzipien (d.h. Leistungsaufträge und Globalbudgets) in einer Vielzahl von Verwaltungsstellen aus verschiedenen Departementen bekämpfte. Als Postulat überwiesen wurde eine Motion Aeppli (sp, ZH), welche vom Ratsbüro eine Abklärung über die Probleme verlangt, welche sich mit der Einführung von NPM-Methoden hinsichtlich parlamentarischer Budgethoheit sowie Verwaltungs- und Finanzkontrolle ergeben. Ähnliche Abklärungen verlangten überwiesene gleichlautende Postulate der GPK (NR) resp. der Finanzkommission (StR) ebenfalls vom Bundesrat.

Skepsis der SP gegenüber den NPM-Methoden
Dossier: New Public Managment

Auch die Gegner der Vorlage hielten am Abstimmungssonntag fest, dass trotz dieses Ergebnisses ein Reformbedarf bestehe. Sie forderten den Bundesrat deshalb auf, ohne Verzögerung die im Abstimmungskampf nicht bestrittenen Teile des Projekts nochmals vorzulegen. Am Tag nach der Abstimmung reichten im Nationalrat Deiss (cvp, FR), Seiler (svp, BE), Steiner (fdp, SO) und Comby (fdp, VS) sowie im Ständerat Saudan (fdp, GE) und Reimann (svp, AG) entsprechende Motionen ein. Die beiden Kammern überwiesen die Vorstösse ihrer Mitglieder mit dem Einverständnis des Bundesrats in der Septembersession.

Reformbedarf

Nationalrat Kühne (cvp, SG) reichte nach dem Volksentscheid vom 9. Juni eine Motion für eine anders ausgerichtete Entlastung des Bundesrats ein. Er forderte eine Erhöhung der Zahl der Regierungsmitglieder auf neun oder elf und eine Stärkung der Stellung des Bundespräsidenten. Sein Vorstoss wurde ebenso als Postulat überwiesen wie eine Motion Grendelmeier (ldu, ZH), welche wünschte, dass der Bundesrat bereits im Rahmen der Totalrevision der Bundesverfassung Vorschläge für eine Regierungsreform macht. Die Forderung nach einer Heraufsetzung der Bundesratszahl auf neun oder elf hat ebenfalls Nationalrat Dünki (evp, ZH) mit einer noch nicht behandelten parlamentarischen Initiative eingebracht. Auch die SVP hatte sich im Rahmen der Vernehmlassung zur Verfassungstotalrevision für eine Erhöhung der Sitzzahl des Bundesrats auf neun ausgesprochen.

Erhöhung der Zahl der Regierungsmitglieder

Der Nationalrat überwies die im Vorjahr von Petitpierre (fdp, GE) und Ständerat Rhinow (fdp, BL) formulierte und von der freisinnigen Fraktion eingereichte Motion für eine Regierungsreform. Gleichzeitig stimmte er einer Motion Kühne (cvp, SG) zu, welche eine Erhöhung der Anzahl der Bundesratsmitglieder und eine Verstärkung der Führungs- und Koordinationskompetenzen des Bundespräsidenten verlangt. Der Bundesrat empfahl die Umwandlung in Postulate und sprach sich namentlich gegen eine Heraufsetzung der Zahl der Bundesräte aus. Er zeigte sich weiterhin davon überzeugt, dass im heutigen Zeitpunkt auf eine grundlegende Regierungsreform oder auch nur auf die Vergrösserung des Bundesrates verzichtet werden kann. Insbesondere mit der von ihm vorgeschlagenen Aufwertung der Generalsekretariate der Departemente und dem Einsatz von Titularstaatssekretären für internationale Verhandlungen würden die Voraussetzungen für eine effiziente Regierungstätigkeit wesentlich verbessert. Mit diesen Argumenten vermochte er freilich nicht zu überzeugen. Gegen die Überweisung in Motionsform sprach sich lediglich die SVP-Fraktion aus, welche für eine Konzentration auf die Reform der departementalen Führungs- und Organisationsstrukturen plädierte.

Parlamentarische Vorstösse Rhinow von 1991 für eine Regierungsreform (Pa.Iv. 90.231)

Der Ständerat, welcher bereits im Vorjahr eine zur Motion Petitpierre analoge parlamentarische Initiative Rhinow gutgeheissen hatte, überwies die beiden vom Nationalrat verabschiedeten Motionen ebenfalls, wobei er die Einschränkung formulierte, dass er die Motion Kühne für eine Heraufsetzung der Zahl der Bundesratsmitglieder nicht als imperatives Mandat ansehe
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Parlamentarische Vorstösse Rhinow von 1991 für eine Regierungsreform (Pa.Iv. 90.231)