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  • Vernehmlassungen

Akteure

  • Graf, Maya (gp/verts, BL) SR/CE
  • Schneeberger, Daniela (fdp/plr, BL) NR/CN

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In Erfüllung der Motion Schneeberger (fdp, BL), die klare Kriterien zur Überprüfung der Einhaltung der NFA-Prinzipien bei Vernehmlassungserläuterungen forderte, veröffentlichte der Bundesrat eine Neuauflage des Botschaftsleitfadens und des Gesetzgebungsleitfadens, die neu solche Kriterien enthalten. Damit erachtete er das Anliegen der Motion als erfüllt und beantragte sie zur Abschreibung. National- und Ständerat folgten diesem Antrag in der Sommersession 2018 stillschweigend.

Einhaltung der NFA-Prinzipien in Vernehmlassungserläuterungen und Botschaften (Mo. 14.3858)
Dossier: Einhaltung der NFA-Prinzipien

Im Juni 2017 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zu einer Revision des Verrechnungssteuergesetzes (VStG). Neu soll die Eidgenössische Steuerverwaltung bei der Rückerstattung der Verrechnungssteuer kulanter sein können. Konkret sollen natürliche, in der Schweiz ansässige Personen die Rückerstattung ihrer Verrechnungssteuer auch dann fordern können, wenn sie vor der Rechtskräftigkeit der ordentlichen Veranlagung nichtdeklarierte Beträge nachdeklarieren oder die Steuerbehörden ein Versäumnis entdecken. Damit würde die Verschärfung der Praxis aufgrund zweier Bundesgerichtsurteile rückgängig gemacht. Die Bundesratsvorlage nahm das Anliegen einer Motion Schneeberger (fdp, BL) auf, die der Bundesrat aufgrund einer zu wenig expliziten Formulierung der zeitlichen Begrenzung der Rückforderungsmöglichkeiten zur Ablehnung empfohlen hatte.

In der Vernehmlassung stiess die Vorlage mehrheitlich auf Zustimmung, gegen einzelne Bestimmungen gab es jedoch durchaus Einwände von allen Seiten. Insbesondere eine Ergänzung im erläuternden Bericht, wonach die Rückerstattung nur bei Vorliegen eines Strafurteils verwirkt werden könne, stiess vor allem bei den Kantonen auf Kritik. Sie betonten, dass ein Abwarten von Strafurteilen zu jahrzehntelangen Verzögerungen führen könne und daher nicht praktikabel sei. Zudem befürchteten sie, dass die kantonalen Behörden dadurch im Zweifelsfall auf ein Strafverfahren verzichten und eine Rückerstattung gewähren würden. Dadurch müssten sie aber womöglich die entsprechenden Kosten selber übernehmen, falls die ESTV anschliessend der Ansicht sei, dass ein Strafverfahren hätte durchgeführt werden müssen. Stattdessen sollen die kantonalen Verrechnungssteuerämter die Berechtigung erhalten, zu prüfen, ob eine Nicht- oder Falschdeklaration fahrlässig oder vorsätzlich erfolgte. Umstritten war auch die eigentliche Raison d’être des betreffenden Artikels, nämlich die Ablauffrist für entsprechende Anträge: Sollen Nachdeklarationen bis zum Ablauf der Frist für Einsprachen gegen die Veranlagung möglich sein, wie es der bundesrätliche Vorschlag vorsah, oder zum Beispiel bis zum Ende der dreijährigen Antragsfrist für Rückerstattungen, wie es die CVP vorschlug? Uneinig waren sich die Vernehmlassungsteilnehmenden auch bezüglich der Frage, ob die entsprechende Regelung rückwirkend und somit auch für die zahlreichen aus diesem Grund zurückgestellten Fälle gelten soll. Einige Kantone sowie die Finanzdirektorenkonferenz lehnten die Rückwirkungsklausel ab, da sie zu rechtsungleichen Ergebnissen führen würde.
Die SP und einzelne Kantone wiesen zudem darauf hin, dass sich die Deklarationsmoral seit der Verschärfung der Praxis verbessert hatte, sich mit der aktuellen Änderung aber vermutlich wieder verschlechtern werde. Die SP gab an, sie unterstütze die Änderung unter Vorbehalt und bei einer strikten Auslegung der Fahrlässigkeit. Kritischer zeigte sich der Städteverband, der die Verwirkungsvorschrift nicht aufweichen wollte. Die Verwirkung solle als Regelfall beibehalten werden und der entsprechende Artikel bestehen bleiben. Stattdessen sollen die Ausnahmen in einem zweiten Absatz erläutert werden. Auch der SGB bestand darauf, dass keine Anreize zur Falsch- oder Nichtdeklaration geschaffen werden, damit die Verrechnungssteuer auch zukünftig ihren Zweck als Sicherungssteuer erfülle.

Revision der Verrechnungssteuer

Im März 2015 überwies der Ständerat diskussionslos eine Motion Schneeberger (fdp, BL) an den Bundesrat, die von der Regierung forderte, dass in Zukunft in allen erläuternden Berichten zu Vernehmlassungen und in allen Botschaften zu Vorlagen, die die Aufgabenteilung oder die Aufgabenerfüllung durch Bund und Kantone betreffen, aufgezeigt wird, ob die NFA-Prinzipien eingehalten werden und welche Auswirkungen die geplanten Änderungen auf Kantone und Gemeinden haben. Damit folgte die kleine Kammer dem Nationalrat und der vorberatenden Finanzkommission (FK-SR), die sich beide für das Ansinnen ausgesprochen hatten. Die Motion ging auf den Bericht über die Einhaltung der NFA-Grundsätze zurück, den der Bundesrat in Erfüllung eines Postulats Stadler (glp, UR) erstellt und im September 2014 veröffentlicht hatte. In diesem hatte die Regierung ihre Bereitschaft signalisiert, alle künftigen Gesetzes- und Verfassungsvorlagen auf Einhaltung der NFA-Prinzipien zu überprüfen. Der Motionärin war dies jedoch zu wenig verbindlich gewesen.

Einhaltung der NFA-Prinzipien in Vernehmlassungserläuterungen und Botschaften (Mo. 14.3858)
Dossier: Einhaltung der NFA-Prinzipien

Der Bundesrat habe in Zukunft in allen erläuternden Berichten zu Vernehmlassungen und in allen Botschaften zu Vorlagen, die die Aufgabenteilung zwischen oder die Aufgabenerfüllung durch Bund und Kantone betreffen, aufzuzeigen, ob die NFA-Prinzipien eingehalten werden und welche Auswirkungen die geplanten Änderungen auf Kantone und Gemeinden haben. Dieser Auffassung war im Dezember 2014 der Nationalrat und reichte eine entsprechende Motion Schneeberger (fdp, NR) diskussionslos an den Ständerat weiter. Die Regierung hatte kurz zuvor in ihrem Bericht über die Einhaltung der NFA-Grundsätze Bereitschaft signalisiert, alle künftigen Gesetzes- und Verfassungsvorlagen auf Einhaltung der NFA-Prinzipien zu überprüfen. Der Motionärin war dies jedoch zu wenig verbindlich gewesen. Der Bundesrat begrüsste die Annahme des Vorstosses.

Einhaltung der NFA-Prinzipien in Vernehmlassungserläuterungen und Botschaften (Mo. 14.3858)
Dossier: Einhaltung der NFA-Prinzipien