Nachdem beide Kommissionen ihr im Jahr 2012 Folge gegeben hatten, gelangte eine parlamentarische Initiative Pelli (fdp, TI) zu einer Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) in der Herbstsession 2014 in den Nationalrat. Der Vorstoss bezweckt eine Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen durch einen Abbau von Vorschriften. Das ZGB unterstellt die Fonds unter zahlreiche Bestimmungen des Gesetzes über die berufliche Vorsorge BVG. Bei der Beratung und dem Beschluss des BVG sei aber kaum an den speziellen Charakter der Fonds gedacht worden, weshalb sich der administrative Aufwand für deren Unterhalt stark erhöhe. Dieser massive Aufwand bringe viele Stiftungsräte dazu, ihren Fonds zu liquidieren, was aus sozialer und volkswirtschaftlicher Sicht nicht wünschenswert sei. Der Vorstoss listet konkret jene Bestimmungen auf, die für Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen zukünftig nicht mehr anwendbar sein sollen. Die Subkommission BVG der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) hatte nach Beratungen mit den betroffenen Kreisen und der Bundesverwaltung einen Erlassentwurf ausgearbeitet, den die Kommission einstimmig angenommen und in die Vernehmlassung geschickt hatte. Nach mehrheitlich positiven Antworten wurden nur noch kleine Änderungen vorgenommen und das Resultat dem Bundesrat vorgelegt. Dieser hiess den Entwurf grundsätzlich gut, da er bestehende Rechtsunsicherheiten beseitige und zum Erhalt der Wohlfahrtsfonds beitrage. Er beantragte jedoch, die Transparenzbestimmungen auch weiterhin auf Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen anzuwenden und regte an, die Rahmenbedingungen für die Steuerbefreiung der Fonds zu präzisieren. Aufgrund zeitlich eng beieinander liegender Termine war es der SGK nicht möglich gewesen, alle Vorschläge des Bundesrates bis zur Parlamentsdebatte zu beraten, weshalb der Sprecher auf die Möglichkeit der weiteren Abklärung und Bearbeitung durch die Kommission des Zweitrats hinwies. Eintreten war unbestritten. In der Detailberatung wurden drei Minderheitsanträge gestellt, zwei von Silvia Schenker (sp, BS) und einer von Bruno Pezzatti (fdp, ZG), welche beim Rat allesamt keine Zustimmung fanden. Anlass zur Diskussion bot das Verhältnis zur AHV: Die Kommissionsmehrheit strebte an, dass nur jener Personenkreis, der der AHV unterstellt ist, von Leistungen aus den Wohlfahrtsfonds profitieren kann. Damit sollte eine Umgehung des drei-Säulen-Prinzips verhindert werden, da Wohlfahrtsfonds zur beruflichen Vorsorge und somit zur 2. Säule gehören. Die Minderheit Pezzatti hatte sich aus Vereinfachungsgründen für eine Streichung der entsprechenden Bestimmung ausgesprochen, was der Rat mit 94 zu 83 Stimmen ablehnte. Für Annahme des Minderheitsantrags setzten sich die Fraktionen der SVP, FDP und BDP ein. Der erste Minderheitsantrag Schenker griff das Transparenzthema auf und plädierte für die Version des Bundesrates. Die Kommissionsmehrheit hatte sich dafür ausgesprochen, die Transparenzbestimmungen nicht auf der Liste jener Bestimmungen zu führen, die für die Wohlfahrtsfonds nach wie vor gelten sollten, denn die Einhaltung des Transparenzstandards generiere einen überproportionalen administrativen Aufwand. Mit ihrem zweiten Antrag forderte die Minderheit, dass Wohlfahrtsstiftungen mit Ermessensleistungen, um steuerbefreit zu werden, den Grundsatz der Angemessenheit und Gleichbehandlung berücksichtigen müssen. Dies sei nicht nur aus Fairnessgründen wichtig, sondern insbesondere im Zusammenhang mit dem Fatca-Abkommen zwischen der Schweiz und den USA relevant, da die Wohlfahrtsfonds ansonsten von den USA als Mittel zum Steuermissbrauch verstanden werden könnten. Es gelte, eine Infragestellung des Abkommens für alle Vorsorgeeinrichtungen zu verhindern. Auch in diesem Punkt ging die Minderheit mit dem Bundesrat einig. Die Kommissionsmehrheit betonte dagegen, ihr würde betreffend Fatca das nötige Fachwissen fehlen – dieses liege bei der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) – und man wolle die Beurteilung deshalb dem Zweitrat überlassen. Die Minderheitsanträge wurden mit 129 zu 59 bzw. 130 zu 59 Stimmen abgelehnt, wobei sich jeweils die bürgerlichen Fraktionen gegen Links-grün durchsetzten. In der Gesamtabstimmung sprachen sich 133 Nationalratsmitglieder für den Entwurf aus. Es gab keine Gegenstimmen und der Beschluss gilt damit als einstimmig, obwohl sich 55 Mitglieder aus der SP- und der grünen Fraktion der Stimme enthielten. Die Beratung im Ständerat wird für das Jahr 2015 erwartet.

Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen