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  • Expertinnen- und Expertenkommissionen

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  • Rutz, Gregor (svp/udc, ZH) NR/CN

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Die parlamentarische Initiative Rutz (svp, ZH), die von der SPK-NR mit Stichentscheid des Präsidenten zwar abgelehnt, der dann aber von der grossen Kammer Folge gegeben wurde, stiess im Ständerat auf einhelligen Widerstand. Der Vorstoss verlangt einen Maulkorb für ausserparlamentarische Kommissionen, insbesondere vor Volksabstimmungen zu Themen, die diese Kommissionen betreffen. Die SPK-SR beantragte einstimmig, dem Vorstoss keine Folge zu geben. Auf der einen Seite bestünden insbesondere mit der im Januar 2015 in Kraft getretenen, revidierten Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV) genügend Möglichkeiten, die Kommunikationstätigkeit dieser Kommissionen auf dem Verordnungs- oder Verfügungsweg spezifisch zu regeln. In der RVOV wird von ausserparlamentarischen Kommissionen eine "gebotene Zurückhaltung" bei der Information der Öffentlichkeit zu politischen Fragen verlangt. Ein spezifisches Gesetz würde hier also kaum Mehrwert schaffen. Auf der anderen Seite – so die SPK-SR weiter – sollen sich diese Gremien äussern dürfen, da es für die direktdemokratische Entscheidungsfindung hilfreich sei, die Ansicht von Expertengruppen zu kennen: Auch – und insbesondere – wenn diese von der Meinung des Bundesrates, der bekanntlich von ausserparlamentarischen Kommissionen beraten wird, abweiche. Letzteres war Stein des Anstosses für den Vorstoss von Gregor Rutz gewesen. Die kleine Kammer folgte diesen Argumenten diskussionslos und gab der Initiative somit keine Folge.

Maulkorb für aussenparlamentarische Kommissionen

Weil sich die SPK-NR gegen die parlamentarische Initiative Rutz (svp, ZH) ausgesprochen hatte, kam der Vorstoss in den Nationalrat. Rutz forderte, dass ausserparlamentarische Kommissionen, die Bundesrat und Verwaltung beratend zur Seite stehen, nur intern kommunizieren dürfen. Vor allem vor Volksabstimmungen und vor Parlamentsdebatten seien Verlautbarungen dieser Kommissionen zu verbieten. In der Debatte verwies Rutz etwa auf die Intervention der Eidgenössischen Kommission für Tabakprävention, die sich im Dezember 2011 wenige Tage vor der entsprechenden Parlamentsberatung in den Medien für die Annahme eines radikalen Rauchverbots ausgesprochen habe oder auf die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus, die im Mai 2013 gegen die Asylgesetzrevision Stellung bezogen habe, obwohl der Bundesrat, der von dieser Kommission ja eigentlich beraten werden soll, die Revision gutgeheissen hatte. Die knappe Kommissionsmehrheit machte vergeblich geltend, dass der Bundesrat für die Regelung der ausserparlamentarischen Kommissionen zuständig sei und dass diese zum Meinungsbildungsprozess beitragen sollen. Die Mehrheit des Nationalrates folgte nämlich den Argumenten des Initianten, der sekundiert von Parteigenossen darauf pochte, dass die Kommunikation mit der Öffentlichkeit nicht Aufgabe dieser Kommissionen sei. Die grosse Kammer gab der Initiative entsprechend mit 95 zu 86 Stimmen bei 3 Enthaltungen Folge. Neben der geschlossenen SVP stimmte auch fast die ganze CVP und die BDP und rund ein Drittel der FDP für Folge geben.

Maulkorb für aussenparlamentarische Kommissionen