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Le 31 mai 2017, le Conseil national a procédé à l'examen du projet d'arrêté fédéral concernant la ratification de la Convention d'Istanbul. Les arguments de la minorité d'opposition, plaidant pour la non entrée en matière, ont notamment été présentés à la chambre basse par l'UDC genevois Yves Nidegger selon les termes suivant: "le droit suisse prescrit déjà tout ce que la Convention d'Istanbul impose de mettre en œuvre et, surtout, il va bien au-delà de ce que la convention prescrit." A ce raisonnement, Christa Markwalder (plr, BE), a répondu que la Suisse était membre du Conseil de l'Europe depuis 1963 et qu'elle partageait, avec l'institution en question, de nombreuses valeurs telles que la promotion des droits de l'homme, la démocratie ou encore l’État de droit. Selon la libérale radicale bernoise, la lutte contre la violence domestique et la violence faite aux femmes appartient à ces valeurs. En refusant la ratification de la Convention d'Istanbul, la Suisse enverrait ainsi un signal extrêmement négatif au reste du monde.
Le Conseil national s'est finalement prononcé en faveur du projet relatif à la ratification de la Convention d'Istanbul (123 voix pour, 50 contre et 10 abstentions) et la version définitive du texte a été acceptée par chacune des deux chambres lors du vote final du 16 juin 2017.

Ratification de la Convention d'Istanbul (BRG 16.081)
Dossier: Gewalt gegen Frauen* / häusliche Gewalt (ab Ratifikation Istanbul-Konvention)

Mit einer parlamentarischen Initiative wollte Céline Amaudruz (svp, GE) den Straftatbestand der Schändung in den Deliktkatalog von Art. 64 StGB aufnehmen, welcher festlegt, bei welchen Straftaten das Gericht eine lebenslängliche Verwahrung aussprechen kann. Begründend führte sie aus, dass eine Vergewaltigung mit Hilfe von Betäubungsmitteln nicht als Grund für eine lebenslängliche Verwahrung geltend gemacht werden könne, eine „einfache“ Vergewaltigung dagegen schon. Nachdem die RK-NR der Initiative im August 2016 Folge gegeben hatte, liess sie die RK-SR im November desselben Jahres jedoch abblitzen, weshalb im Sommer 2017 der Nationalrat darüber zu befinden hatte. Dieser folgte mit 101 zu 84 Stimmen bei vier Enthaltungen seiner sich inzwischen anders besonnenen Kommissionsmehrheit und lehnte die Initiative ab. Begründet wurde die ablehnende Haltung damit, dass sich an der Rechtsprechung des Bundesgerichtes auch mit der Aufnahme der Schändung in den Straftatenkatalog nichts ändern würde. Bei jedem Fall müsse beurteilt werden, wie schwer die Tat war und welche Beeinträchtigung sie beim Opfer verursacht habe. Gerade Letzteres müsse immer gesondert geprüft werden und ergebe sich nicht eo ipso aus der Tat selber. Nur eine Minderheit war der Ansicht, damit könnte ein Beitrag an den Schutz der Gesellschaft und die Achtung der Opfer geleistet werden.

Pa.Iv. Amaudruz: Lebenslängliche Verwahrung

Die Kriminalstatistik verzeichnete 2016 einen erneuten Rückgang der Straftaten gegen das StGB (-4.1%). Insbesondere bei den Einbrüchen war wie bereits auch 2015 erneut eine Abnahme zu beobachten (-11.0%). Auch bei anderen Formen von Diebstahl stellte das BFS rückläufige Tendenzen fest (-9%; ohne Fahrzeuge). Eine «generell[e] Hochkonjunktur» hatten 2016 hingegen die Straftatbestände Verleumdung (+16.5%) sowie Beschimpfung und üble Nachrede (+4.0%), wie das St. Galler Tagblatt schrieb. Zugenommen hatten 2016 auch Gewaltstraftaten (+3.6%), was laut der Solothurner Zeitung insbesondere auf die Zunahme von Vergewaltigungen (+11%) und versuchten Tötungsdelikten (+33%) zurückzuführen war. Bei insgesamt 45 vollendeten Tötungsdelikten, welche im Gegensatz zu den versuchten Tötungsdelikten im Vergleich zum Vorjahr abgenommen (2015: 54; -21.0%) hatten, starben 19 Personen durch häusliche Gewalt – 18 davon waren weiblichen Geschlechts. Anders formuliert starb 2016 in der Schweiz alle drei Wochen eine Frau durch häusliche Gewalt, berichtete das BFS den Medien. Wie der Kriminologe Olivier Guéniat im Gespräch mit Le Matin Dimanche einschätzte, sei dies aufgrund der hohen Dunkelziffer im Bereich der häuslichen Gewalt wohl nur «die Spitze des Eisbergs».
Nachdem Widerhandlungen gegen das BetmG im Vorjahr zugenommen hatten, waren sie 2016 insgesamt wieder leicht rückläufig (-3.3%). Dies zeigte sich sowohl bei den markanten Rückgängen im Schmuggel (-52.2%) und beim Anbau und der Herstellung (-42.7%) als auch schwächer beim Besitz von Betäubungsmitteln (-1.8%). Während der Handel im Vergleich zum Vorjahr konstant geblieben war, nahm der Konsum von Betäubungsmitteln, welcher knapp die Hälfte der Straftaten gegen das BetmG ausmachte, um knapp 2 Prozent zu.
Auch bei den Straftaten gegen das AuG war 2016 ein leichter Rückgang (-0.7%) zu beobachten. Dieser manifestierte sich vorwiegend bei der illegalen Einreise mit unrechtmässigem Aufenthalt in der Schweiz (-5.2%) und bei der Ausübung einer illegalen Erwerbstätigkeit (-1.6%). Konstant blieben die Zahlen hingegen bei der Erleichterung einer illegalen Einreise, beim unrechtmässigen Aufenthalt und bei der Irreführung der Rechtspflege. Eine Zunahme war 2016 bei der Missachtung der Ein-/Ausgrenzung (+48.4%) und bei der Verletzung der An- und Abmeldepflicht (+18.4%) zu verzeichnen.
Obwohl die Straftaten gegen das StGB insgesamt rückläufig waren, nahm die Zahl der wegen einer Widerhandlung gegen das StGB beschuldigten Personen um 1.5 Prozent zu. Bei Betrachtung der Altersverteilung der Beschuldigten fällt auf, dass sowohl die Zahl der beschuldigten Minderjährigen (-1.4%) als auch die Zahl der beschuldigten jungen Erwachsenen (-0.3%; 18-bis 24-Jährige) erneut rückläufig waren und seit 2009 einen Tiefststand erreichten. Bei den übrigen Erwachsenen war ein Zuwachs um 2.4 Prozent zu beobachten. Ebenfalls zugenommen hatte 2016 – erstmals in drei Jahren – die Zahl der beschuldigten Personen aus dem Asylbereich (+34.3%).

Kriminalstatistik 2016
Dossier: Polizeiliche Kriminalstatistik

A l'occasion de la campagne internationale "16 jours contre la violence faite aux femmes", la députée Feri (ps, AG) a lancé un postulat intitulé "Analyse de la situation des réfugiées". Elle y demande un rapport faisant état des mesures prises en Suisse pour lutter contre les violences dont sont victimes les femmes sur le chemin de l'asile et parfois même dans les pays où elles le demandent. La question d'une aide aux victimes supplémentaire se pose, puisque jusqu'ici les organes d'aide aux victimes n'interviennent que si l'infraction a eu lieu sur le territoire national. De plus, la socialiste soulève des interrogations quant aux conditions d'hébergement des femmes et des filles requérantes d'asile. Sont-elles suffisamment encadrées et protégées contre toute forme de harcèlement ou d'autre violence dans les centres d'accueil pour requérants? Il y a lieu, selon Yvonne Feri, de se poser la question quant à la disponibilité, par exemple, de dortoirs séparés pour les femmes. Le débat en hémicycle n'a pas eu lieu, puisque l'adversaire du postulat, l'UDC Vogt (udc, ZU) n'était pas présent. Les conseillers nationaux ont alors immédiatement procédé au vote, acceptant le postulat par 113 voix contre 66, sans abstentions. Les oppositions provenaient de l'entier du camp UDC ainsi que de trois députés PBD.

Analyse de la situation des réfugiées

Le 2 décembre 2016, le Conseil fédéral soumettait au Parlement le projet d'arrêté fédéral relatif à la ratification de la Convention d'Istanbul, promulguée par le Conseil de l'Europe et destinée à lutter contre la violence faite aux femmes ainsi que, de manière générale, contre la violence domestique. Entré en vigueur en 2014, le texte se fixe également pour objectif de tendre, à l'échelle européenne, vers la suppression de toute forme de discrimination féminine, tout en oeuvrant activement pour l'égalité homme femme.
Le Conseil des Etats s'est penché le premier sur cet objet, lors de la session parlementaire de printemps 2017. La chambre haute s'est exprimée à la majorité en faveur de la ratification (32 voix pour l'adhésion au projet, 12 contre et une abstention), faisant fi des réticences de la petite minorité de droite conduite par le libéral-radical Thomas Hefti (GL, plr). Plaidant pour la non entrée en matière, la minorité mettait en effet en garde contre l'imposition de contraintes extérieures, la perte de liberté d'action nationale ou toute forme d'harmonisation législative susceptibles de découler de la ratification du texte en question.
Au tour désormais du Conseil national, en tant que seconde instance, de se prononcer sur cet objet.

Ratification de la Convention d'Istanbul (BRG 16.081)
Dossier: Gewalt gegen Frauen* / häusliche Gewalt (ab Ratifikation Istanbul-Konvention)

L'Initiative populaire pour le renvoi des criminels de sexe masculin a échoué en mai 2016 au stade de la récolte de signatures. Lancée par un comité intitulé "Männer raus!" (les hommes dehors!), l'initiative offrait un contre-pied volontaire à l'initiative pour le renvoi des criminels étrangers de l'UDC, dont le texte est repris quasiment à la lettre. Le comité veut ainsi démontrer le caractère raciste caché de l'initiative UDC qui désigne comme coupables les hommes étrangers alors que ce sont les hommes dans leur ensemble qui commettent l'immense majorité des délits en Suisse, comme le dit le texte de l'initiative Männer raus!, statistiques de l'OFS à l'appui. L'échec de la récolte de signatures n'est pas reconnu comme tel par Christian Müller, membre du comité d'initiative, qui déclare à la NZZ avoir avant tout voulu créer le débat et dénoncer le racisme, le rôle violent des hommes et les stratégies populistes de l'UDC, selon ses termes. Le comité ne bénéficiant pas des moyens nécessaires pour lancer une initiative populaire et mener une campagne, la publication du texte dans la feuille fédérale était déjà un but en soi.

Initiative populaire pour le renvoi des criminels de sexe masculin

Lors de la session d'automne 2015, le Conseil national a enterré l'initiative parlementaire du député Sommaruga (ps, GE). Cette dernière visait à donner des moyens au ministère public de lutter contre l'exploitation financière des travailleurs et travailleuses du sexe, dont les conditions de travail précaires les exposent fréquemment à des abus. Après que la CAJ-CN a décidé de donner suite à l'initiative, à l'inverse de sa commission soeur, le Conseil national a refusé l'entrée en matière, à 123 voix contre 46 et 14 abstentions. L'exploitation financière que le député Sommaruga évoque dans son initiative parlementaire concerne surtout les loyers prélevés abusivement à celles et ceux qui pratiquent la prostitution. Comme ces personnes se trouvent souvent dans une situation légale et financière précaire, peu osent porter plainte. Or, la mise en œuvre de l'initiative du socialiste, qui vise des dispositions pénales pour que le ministère public agisse d'office pour punir le proxénétisme passif risque de pousser encore plus les personnes concernées dans la clandestinité. Les dispositions du code pénal actuelles punissant l'usure seraient applicables aux loyers abusifs exigés des prostituées ou prostitués, et donc suffisantes. La commission et le Conseil national ne nient cependant pas la nécessité d'agir face à ces problématiques d'exploitation des travailleurs et travailleuses du sexe, mais pensent qu'un angle d'attaque global serait plus judicieux.

lutter contre l'exploitation financière des travailleurs et travailleuses du sexe

Le postulat de Cesla Amarelle (ps, VD) vise une meilleure prise en charge médicale des victimes de violences domestiques. Le Conseil fédéral est chargé de rédiger un rapport répertoriant toutes les pratiques cantonales dans ce domaine, pour mieux mettre en lumière les manques à combler et juger de l'opportunité de créer une base légale dans la loi fédérale sur l'aide aux victimes d'infraction (LAVI). En effet, une prise en charge médicale rigoureuse, et notamment un constat de coups et blessures (CCB) soigneusement réalisé, permet à de nombreuses victimes d'attester légalement des torts endurés et facilite ainsi également les procédures judiciaires. C'est pour ces raisons que le groupe socialiste du parlement estime que la Confédération se doit d'intervenir sur un thème certes fondamentalement cantonal, mais tellement hétérogène qu'une harmonisation est plus que nécessaire. C'est sur ce point-là que se fonde l'opposition du conseiller Toni Bortoluzzi (udc, ZH) qui estime qu'une telle demande accable l'administration fédérale de travail supplémentaire inutile. Lors du débat, la présidente de la Confédération Simonetta Sommaruga est intervenue pour rappeler que la LAVI dépendait autant des cantons que de la Confédération et qu'une coopération de ces deux niveaux était vivement souhaitée pour mener à bien l'entreprise de coordination à laquelle le Conseil fédéral estime pertinent de participer. La socialiste n'a apparemment pas su convaincre les groupes udc et radical-libéral ainsi que la moitié du groupe démocrate chrétien qui représentent les 90 voix opposées au projet. Les 98 voix restantes ont cependant permis au mandat d'être attribué au Conseil fédéral.

Prise en charge médicale des victimes de violences domestiques (Po. 14.4026)

Nationalrätin Yvonne Feri (sp, AG) reichte im Juni 2013 ein Postulat ein, das den Bundesrat beauftragte, einen Grundlagenbericht zum Bedrohungsmanagement bei häuslicher Gewalt in der Schweiz zu verfassen, mit besonderem Fokus auf den rechtlichen Aspekt des für ein koordiniertes Vorgehen notwendigen Datenaustauschs. Der Bundesrat empfahl das Postulat zu Annahme.
In der Herbstsession 2013 wurde fälschlicherweise die Annahme des Postulats festgehalten, obwohl Andrea Geissbühler (svp, BE) es bekämpft hatte. In der Sondersession vom Mai 2015 debattierte der Nationalrat deshalb über das Postulat. Geissbühler argumentierte dabei, der geforderte Bericht sei unnötig, da die Kantone in dieser Sache zuständig und sich des Problems sehr wohl bewusst seien. Laut Bundesrätin Simonetta Sommaruga könne der Bericht hingegen bundesrechtliche Hindernisse beim Datenaustausch der Kantone in diesem Bereich beleuchten, was den Kantonen helfen würde, ein Bedrohungsmanagement aufzubauen und Eskalationen bei häuslicher Gewalt zu verhindern. Der Nationalrat nahm das Postulat schliesslich mit 133 zu 52 Stimmen an. Als einzige Fraktion stimmte diejenige der SVP geschlossen dagegen.

Bedrohungsmanagement bei häuslicher Gewalt. Überblick über die rechtliche Situation und Schaffen eines nationalen Verständnisses (Po. 14.4204)
Dossier: Verbesserung des Schutzes für Stalking-Opfer

Au programme de la législature 2011-2015, la violence domestique a fait l’objet d’une étude réalisée sur mandat du Bureau fédéral de l’égalité entre femmes et hommes. Cette étude estime que les violences dans les relations de couple s’élèvent à un montant du 164 à 287 millions de francs.

violence domestique

Eine Parlamentarische Initiative Roth-Bernasconi (sp, GE) (siehe auch hier), die ein Verbot der sexuellen Verstümmelung (Beschneidung und Infibulation) von Frauen verlangte, tangierte sowohl gesellschafts- und religionspolitische Fragen als auch Aspekte des Persönlichkeitsschutzes. Der Nationalrat hatte einer entsprechenden Anpassung des Strafgesetzbuchs (StGB) Ende 2010 auf Empfehlung seiner Kommission zugestimmt, während der Ständerat in der Detailberatung davon abgewichen war. In der Differenzbereinigung schloss sich der National- dem Ständerat an, so dass im Herbst des Berichtsjahrs beide Räte dem Verstümmelungsverbot zustimmten.

Verbot der sexuellen Verstümmelung

Die von Roth-Bernasconi (sp, GE) eingereichte parlamentarische Initiative fordert die Ausarbeitung einer Strafnorm, die sexuelle Verstümmelung von Frauen oder die Aufforderung dazu in der Schweiz unter Strafe stellt. Für in der Schweiz niedergelassene Personen soll diese Regelung auch gelten, wenn die Tat im Ausland begangen wurde. Obwohl bereits heute eine Bestrafung möglich ist, erhofft sich die Initiantin von einer speziellen Strafnorm erzieherische Wirkung. Nach einer kleinen redaktionellen Änderung durch den Ständerat konnte die Änderung des StGB im Nationalrat mit 195 zu 1 und im Ständerat mit 44 zu 0 Stimmen angenommen werden.

sexuelle Verstümmelung von Frauen

Die parlamentarische Initiative Roth-Bernasconi (sp, GE) zum Verbot von sexuellen Verstümmelungen stand im Juni im Ständerat zur Debatte. Die Vorlage fordert die Ausarbeitung einer eigenständigen Strafnorm, so dass eine effektiv erfolgte Genitalverstümmelung oder die Aufforderung dazu strafbar wird. Der auszuarbeitende Artikel des Strafgesetzbuches soll auch für Taten im Ausland gelten, falls diese in der Schweiz niedergelassene Personen betreffen. Bei den Beratungen im Nationalrat Ende 2010 sprach sich eine Mehrheit für die Vorlage aus, mit welcher auch leichtere Fälle sexueller Verstümmelung geahndet werden könnten. Obwohl sich der Nationalrat darüber im Klaren war, liess man das Problem ungelöst, dass auch Schönheitsoperationen sowie Piercings und Tätowierungen im Intimbereich in den Bereich dieses Straftatbestandes fallen könnten. Die Mehrheit der grossen Kammer war der Meinung, dass die Gerichte imstande seien, im Einzelfall darüber zu entscheiden, ob diese Operationen respektive kosmetischen Massnahmen aus freiem Ermessen erfolgt seien oder nicht. Die kleine Kammer beschloss ohne Gegenantrag, auf die Vorlage einzutreten. Sie nahm einige kleinere Änderungen am Text des Gesetzesentwurfs vor, die Initiative war im Ständerat inhaltlich aber unumstritten und wurde einstimmig angenommen. Der Nationalrat schloss sich bei der Differenzenbereinigung im Herbst den Änderungen des Ständerates an. Bei der Schlussabstimmung herrschte im Parlament Einigkeit und der Gesetzesentwurf wurde im Nationalrat mit 195 zu 1 Stimme, im Ständerat mit 44 zu 0 Stimmen angenommen.

sexuelle Verstümmelung von Frauen

In der Schweiz sind Migrantinnen häuslicher Gewalt oftmals schutzlos ausgeliefert, wie die Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht in einem Bericht vom Juni schrieb. Nach Ansicht der Studie sind Frauen ausländischer Herkunft aufgrund zweier Faktoren überproportional Opfer häuslicher Gewalt; so sind sowohl soziale Isolation als auch Armut bei Migrantinnen häufiger vorhanden als bei Schweizerinnen. Die Beobachtungsstelle forderte in ihrem Bericht, dass ausländische Opfer häuslicher Gewalt, auch wenn sie sich von ihrem Partner trennen, ihr Aufenthaltsrecht nicht verlieren.

Migrantinnen häuslicher Gewalt oftmals schutzlos ausgeliefert

Nach dem Nationalrat im Vorjahr hiess nun auch der Ständerat eine Motion Perrin (svp, NE) gut, mit welcher Opfer häuslicher Gewalt durch den Einsatz von elektronischen Geräten zur Überwachung des gewalttätigen Partners besser geschützt werden sollen. Diese Geräte geben ein Warnsignal ab, sobald ein mit Fernhaltemassnahmen belegter Partner gegen die Auflagen verstösst und sich unbewilligt dem potentiellen Opfer nähert.

Geschlagene Frauen schützen (Mo. 09.4017)
Dossier: Verbesserung des Schutzes für Stalking-Opfer

In der Wintersession befasste sich die grosse Kammer mit einer Vorlage zum Verbot von Genitalverstümmelung. Die von ihrer Kommission für Rechtsfragen vorgeschlagenen Änderungen gehen auf eine parlamentarische Initiative Roth-Bernasconi (sp, GE) zurück und wurden auch vom Bundesrat unterstützt. Der Rat stimmte dem Kommissionsentwurf zu, der die Genitalverstümmelung als eigenständigen Straftatbestand im Strafgesetzbuch verankern möchte. Zudem soll eine im Ausland begangene Verstümmelung in der Schweiz auch dann bestraft werden können, wenn sie am Tatort nicht strafbar ist. Eine Minderheit sprach sich dafür aus, die Verstümmelung unter schwerer Körperverletzung zu erfassen und keinen separaten Tatbestand zu schaffen. Luzi Stamm (svp, AG) warb für diese Lösung, weil damit gewährleistet werden könne, dass Verstümmelungen als eine Variante schwerer Körperverletzung auch entsprechend streng geahndet würden. Anita Thanei (sp, ZH) hielt dem im Namen der Mehrheit entgegen, dass durch einen separaten Artikel sämtliche Formen der Genitalverstümmelung – also auch leichtere Fälle – eingeschlossen würden. Ungelöst ist allerdings das Problem, dass mit der Formulierung des Gesetzes auch das Anbringen von Tatoos und Piercings sowie Schönheitsoperationen im Intimbereich verboten werden. Die Rechtskommission möchte die Gerichte darüber entscheiden lassen, ob es sich im Einzelfall um ein freiwilliges Piercen handelt oder nicht. Kommissionssprecherin Anita Thanei(sp, ZH) sagte, man vertraue darauf, dass die Strafverfolgungsbehörden und die Gerichte Vernunft walten liessen und es nie zu einem Verfahren wegen einer kosmetischen Operation kommen werde.

sexuelle Verstümmelung von Frauen

Der Nationalrat nahm eine Motion Perrin (svp, NE) an, welche nach dem Beispiel von Spanien den Schutz von geschlagenen Frauen mithilfe elektronischer Vorrichtungen erhöhen wollte. Der Bundesrat hatte die Motion zur Annahme empfohlen, da es für die gerichtliche Anordnung von elektronischen Vorrichtungen zur Durchsetzung von Fernhaltemassnahmen gegen gewalttätige Personen eine gesetzliche Grundlage brauche.

Geschlagene Frauen schützen (Mo. 09.4017)
Dossier: Verbesserung des Schutzes für Stalking-Opfer

Im Jahr 2009 hatte der Ständerat eine Motion Heim (sp, SO) zur Eindämmung von häuslicher Gewalt in einen Prüfungsauftrag umgewandelt. Der abgeänderte Vorstoss wurde vom Nationalrat in der Frühjahrssession überwiesen. Der Bundesrat wird damit beauftragt, einen Bericht zur Einstellungspraxis beim Tatbestand der häuslichen Gewalt in den Kantonen zu erarbeiten.

Eindämmung der häuslichen Gewalt (Mo. 09.3059)
Dossier: Verbesserung des Schutzes für Stalking-Opfer

Im Mai verabschiedete der Bundesrat einen Bericht zu Gewalt in Paarbeziehungen, der in Erfüllung eines Postulats Stump (sp, AG) erstellt wurde und auf einer Studie des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann basiert. Die Verfasser gehen davon aus, dass rund 10-20% der Frauen während ihres Erwachsenenlebens Opfer von häuslicher Gewalt werden. Allerdings gibt es zum genauen Ausmass der Partnerschaftsgewalt keine verlässlichen Angaben, da eine gesamtschweizerische Statistik bisher fehlt. Die Studie liefert erstmals auch eine Übersicht zu den Ursachen von Gewalt in Paarbeziehungen. Laut den Autoren spielen dabei immer zahlreiche individuelle und gesellschaftliche Risikofaktoren – wie beispielsweise Gewalterlebnisse in der Kindheit, erhöhter Alkoholkonsum und antisoziales oder kriminelles Verhalten – zusammen .

Gewalt in Paarbeziehungen

Im Februar schickte die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats einen Vorentwurf zur Einführung eines neuen, spezifischen Straftatbestandes der Verstümmelung weiblicher Genitalien in die Vernehmlassung und setzte damit eine parlamentarische Initiative Roth-Bernasconi (sp, GE) um. Mit den geplanten Bestimmungen sollen die mit dem geltenden, nicht für alle Formen von Genitalverstümmelung einheitlichen Recht verbundenen Abgrenzungs- und Beweisschwierigkeiten überwunden werden. Ausserdem könnte eine im Ausland begangene Verstümmelung weiblicher Genitalien in der Schweiz auch dann gerichtlich verfolgt werden, wenn sie am Tatort nicht strafbar ist.

Sensibilisierungs- und Präventionsmassnahmen für die sexuelle Verstümmelung von Frauen

Im Rahmen der grossen gleichstellungspolitischen Debatte, welche der Nationalrat symbolisch am Internationalen Tag der Frau (8. März) durchführte, hatte Nationalrätin Roth-Bernasconi (sp, GE) vorerst Erfolg mit einer Motion, die ein verstärktes Engagement des Bundes bei der Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen verlangte. Der Motionstext nahm Bezug auf die 2006 vom Europarat lancierte Kampagne zur Bekämpfung von Gewalt – einschliesslich häuslicher Gewalt – an Frauen. Der Bundesrat sollte beauftragt werden, sich aktiv und nach aussen sichtbar an dieser Kampagne zu beteiligen. Der Bundesrat verwies auf bereits unternommene Anstrengungen, wollte aber wegen mangelnder Ressourcen keinen weiterführenden Auftrag annehmen, weshalb er Ablehnung der Motion beantragte. Entgegen der Meinung des Bundesrates war der Nationalrat der Auffassung, in diesem Bereich könnte noch mehr getan werden, weshalb er die Motion mit 95 zu 58 Stimmen überwies. Für die dann aber erfolgte Ablehnung durch den Ständerat war nicht die Berechtigung des Anliegens an sich, das eigentlich unbestritten war, sondern der „Aufhänger“, die Europaratskampagne, entscheidend, da diese im März 2008 ausläuft.

Motion fordert ein verstärktes Engagement des Bundes bei der Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen (06.3725)

Mit einer Motion machte Nationalrätin Roth-Bernasconi (sp, GE) auf das oft tabuisierte Phänomen der sexuellen Verstümmelung von Frauen in afrikanischen Kulturen aufmerksam. Ihr Vorstoss beauftragt den Bundesrat, sich stärker gegen diese Praktiken einzusetzen, vor allem durch regelmässige Informationskampagnen in der Schweiz sowie Ausbildungs- und Erziehungsmassnahmen bei den direkt betroffenen Menschen (Immigrantinnen und Immigranten, Medizinal- und Pflegepersonal, Lehrerschaft, Personal der öffentlichen Verwaltungen usw.). Der Bundesrat anerkannte zwar den Handlungsbedarf und listete parastaatliche Kampagnen auf, erklärte aber, zusätzliche Sensibilisierungsmassnahmen würden Ressourcen in personeller und finanzieller Hinsicht in Höhe von mehr als 600 000 Fr. pro Jahr erfordern; diese Mittel würden dem BAG nicht zur Verfügung stehen, weshalb er Ablehnung der Motion beantragte. Diese Argumentation verfing aber weder im National- noch im Ständerat, welche beide die Motion praktisch einstimmig verabschiedeten.

Sensibilisierungs- und Präventionsmassnahmen für die sexuelle Verstümmelung von Frauen

À l’initiative de la conseillère fédérale Micheline Calmy-Rey, les représentantes de vingt-quatre pays (dont une dizaine de ministres) se sont réunies en début d’année à Genève et ont adopté une déclaration commune de lutte contre les actes de violence faits à l’encontre des femmes dans le monde.

Déclaration commune de lutte contre les actes de violence faits à l’encontre des femmes

24 Ministerinnen und Staatssekretärinnen nahmen im Genf an einem von Bundesrätin Calmy-Rey initiierten Treffen am Rand der 60. Jahresversammlung der UNO-Menschenrechtskommission teil und verabschiedeten eine gemeinsame Erklärung, in der sie alle Formen von Gewalt an Frauen verurteilten.

Gewalt an Frauen

Der Nationalrat befasste sich mit den Kommissionsvorschlägen zur Umsetzung von zwei parlamentarischen Initiativen von Felten (sp, BS) für die strafrechtliche Verfolgung von Vergewaltigung und anderen Gewaltakten in der Ehe oder eheähnlichen Verhältnissen. Diese gelten in Zukunft als Offizial- und nicht nur als Antragsdelikt. Bei weniger gravierenden Straftatbeständen (einfache Körperverletzung, Tätlichkeit, Drohung, Nötigung) kann das Verfahren auf Wunsch des Opfers eingestellt werden. Gegen den Widerstand der SVP und der Liberalen hiess der Nationalrat die neuen Bestimmungen mit 118 zu 33 Stimmen gut. Nachdem der Ständerat oppositionslos zugestimmt hatte, wurde die Gesetzesrevision in der Herbstsession verabschiedet.

Verschärfung des StGB betreffend Gewalt in der Ehe (Pa.Iv. 96.465)
Dossier: Zivil- und Strafrichtliche Bekämpfung von Gewalt in der Familie 1996 - 2006
Dossier: Revision Sexualstrafrecht - Sexuelle Integrität und Vergewaltigung in der Ehe