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Jahresrückblick 2019: Medien

Medienfragen wurden 2019 verglichen mit den Jahren zuvor sowohl medial als auch im Parlament eher selten diskutiert. Nach dem Peak im Jahr 2018 mit der No-Billag-Initiative standen 2019 vor allem der Umzug des SRG-Radiostudios von Bern nach Zürich und eines Grossteils des Fernsehens von Genf nach Lausanne sowie das neue Gesetz über elektronische Medien im Mittelpunkt des Interesses.

Nachdem sich der SRG-Verwaltungsrat im September 2019 für den Umzug eines Teils des SRG-Radiostudios und seiner Mitarbeitenden von Bern nach Zürich entschieden und die SRG überdies angekündigt hatte, dass Ähnliches womöglich auch der Fernsehproduktion in Genf drohe, hatten vier Parteipräsidenten sowie ein Vizepräsident (Pfister, cvp, ZG; Rytz, gp, BE; Landolt, bdp, GL; Rösti, svp, BE; Jans, sp, BS) im Nationalrat und ein in dieser Frage sehr engagierter Beat Vonlanthen (cvp, FR) im Ständerat gleichlautende parlamentarische Initiativen eingereicht, mit denen der SRG ihre Produktionsstandorte ausdrücklich vorgeschrieben werden sollten. Nach den ablehnenden Entscheiden der beiden Kommissionen zeigte sich bei der Behandlung der entsprechende Initiative von Beat Vonlanthen im Ständerat schnell, dass sie auch dort chancenlos sein würde. Um eine Niederlage zu verhindern, zog der Initiant seine Initiative vor der Abstimmung zurück. Ganz anders sah die Situation eine Woche später im Nationalrat aus: Mit 120 zu 54 Stimmen (bei 10 Enthaltungen) gab der Nationalrat den fünf nationalrätlichen Vorstössen Folge. Im Anschluss daran gab der SRG-Verwaltungsrat bekannt, das Zügelprojekt durch eine gesamthafte Audiostrategie zu ersetzen. Ein Teil des Umzugs würde dadurch verhindert, rund 80 Arbeitsplätze würden aber dennoch nach Zürich verlegt. Medien und Politik zeigten sich unschlüssig darüber, ob diese Nachricht als grosses Entgegenkommen der SRG oder als «halbherziges, dem politischen Druck geschuldetes Bekenntnis», wie es Martin Landolt ausdrückte, verstanden werden soll. Dennoch verzichtete der Ständerat im September stillschweigend darauf, den Initiativen sowie einer Standesinitiative des Kantons Genf (Kt.Iv. 19.306) mit einem ähnlichen Anliegen Folge zu geben.

Neben der Umzugsfrage drohte der SRG 2019 weiteres Ungemach aus dem Parlament: So standen einige Vorlagen im Raum, die die RTVG-Abgabe für Unternehmen und damit einen Teil der Einnahmen der SRG streichen wollten. Im Mittelpunkt stand die parlamentarische Initiative Rutz (svp, ZH; Pa.Iv. 18.405), welcher der Nationalrat im September Folge gab. Da Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen bereits privat die Empfangsgebühr zu entrichten hätten, stelle die Unternehmensabgabe eine Doppelbelastung dar, hatte zuvor die KVF-NR in ihrer Empfehlung für Folge geben erklärt. In der Wintersession stimmte der Ständerat jedoch auf Antrag seiner KVF-SR dem Folgegeben des Nationalrats nicht zu. Die von den Stimmbürgern 2015 bestätigte Regelung sei erst Anfang 2019 in Kraft getreten und solle nun zuerst einmal beurteilt werden. Zudem würden die SRG und die privaten Radio- und Fernsehstationen bei Umsetzung der Initiative deutlich weniger Geld erhalten als bisher.
Bereits vor der anfänglichen Zustimmung zum Vorschlag von Gregor Rutz im Nationalrat hatte sich der Ständerat jedoch einverstanden gezeigt, im Rahmen eines Postulats Abate (fdp, TI; Po. 19.3235) Alternativen zur Methode der heutigen umsatzabhängigen Berechnung der Radio- und Fernsehabgabe für Unternehmen prüfen zu lassen. Zur Verhinderung von Doppelzählungen des Umsatzes von Arbeitsgemeinschaften, Holdings und dauerhaft miteinander verbundenen Unternehmen bei der Festlegung der Höhe der Abgabe gaben die beiden Kommissionen zudem einer parlamentarische Initiative Wicki (fdp, NW; Pa. Iv. 19.413) Folge. Anfang Dezember entschied überdies das Bundesverwaltungsgericht, dass die lediglich sechs Tarifstufen für die Festlegung der Unternehmensabgabe verfassungswidrig seien. Aufgrund der Rechtssicherheit sei die aktuelle Regelung bis zum Erlass einer neuen aber weiterhin anzuwenden.

Die Frage, wer zukünftig von der RTVG-Abgabe profitieren soll, wurde im Rahmen des neuen Gesetzes über elektronische Medien diskutiert. Dieses war von Bundesrätin Leuthard im Juni 2019 in die Vernehmlassung gegeben worden, wo es auf breite Kritik stiess. Simonetta Sommaruga, die 2019 das UVEK und somit auch dieses Dossier von Doris Leuthard übernahm, entschied schliesslich nach langen Diskussionen und Spekulationen über die Zukunft des Gesetzes, dieses nicht weiterzuverfolgen und stattdessen einzelne Probleme mithilfe eines Massnahmenpakets punktuell anzugehen. Neu sollen auch Onlineportale mit audio- und audiovisuellen, aber auch mit textlastigen Beiträgen einen Teil der Radio- und Fernsehabgabe erhalten, sofern sie kostenpflichtig sind. Zudem soll die indirekte Presseförderung in Form einer finanziellen Unterstützung der Postzustellung auf zusätzliche Titel ausgeweitet und erhöht werden – jedoch nur auf CHF 50 Mio. statt auf CHF 120 Mio., wie vorgängig von den Verlagen gefordert worden war.
Dass diese Aufstockung der indirekten Presseförderung die KVF-NR nicht vollständig zu überzeugen vermochte, zeigte die Annahme der parlamentarischen Initiative Engler (cvp, GR; Pa.Iv. 18.479) für eine Unterstützung der Presse in der digitalen Transformation, welche ihre Schwesterkommission bereits vor der Ankündigung des Bundesrates angenommen hatte. Im Unterschied zur KVF-SR lehnte die nationalrätliche Kommission gleichzeitig jedoch eine parlamentarische Initiative Savary (sp, VD; Pa.Iv. 18.480) ab, die diese Unterstützung nicht wie die Motion Engler aus allgemeinen Mitteln, sondern durch einen Teil der Abgabe für Radio und Fernsehen und durch die Überschüsse aus den Abgabenanteilen finanzieren wollte. Eher zufrieden mit dem bundesrätlichen Entscheid zum neuen Gesetz über elektronische Medien zeigte sich Michael Töngi (gp, LU; Pa.Iv. 19.417), der seine parlamentarische Initiative für ein Fördermodell für die elektronischen Medien mit der Begründung zurückzog, dass das vom Bundesrat vorgeschlagene Projekt «in die richtige Richtung» gehe.

Fortschritte gab es in der Frage um die Rückzahlung der zu Unrecht erhobenen Mehrwertsteuerbeträge. In Reaktion auf einen Bundesgerichtsentscheid vom November 2018 und eine überwiesene Motion Flückiger-Bäni (svp, AG; Mo. 15.3416) schickte das UVEK im Frühjahr einen Vorentwurf in die Vernehmlassung, der eine pauschale Rückvergütung an alle Haushalte in der Höhe von CHF 50 vorsah. Aufgrund der grossmehrheitlich positiven Stellungnahmen präsentierte der Bundesrat im November seine Botschaft zuhanden des Parlaments.

Jahresrückblick 2019: Medien
Dossier: Jahresrückblick 2019

Der Bundesrat soll prüfen, mit welchen rechtlichen, technischen und sonstigen Massnahmen verhindert werden kann, dass Kinder und Jugendliche zur Herstellung von kinderpornografischem Material erpresst oder angeleitet werden. Der Nationalrat überwies ein entsprechendes Postulat Quadranti (bdp, ZH), das zwischenzeitlich von Heinz Siegenthaler (bdp, BE) übernommen worden war, in der Wintersession 2019 stillschweigend.

Kinder und Jugendliche vor der Handykamera nicht alleine lassen (Po. 19.4111)

In der Sommersession 2018 eröffneten die APK-NR und APK-SR neuerlich beiden Räten den Bericht der Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung der Frankophonie (APF) zur Kenntnisnahme und auch in diesem Jahr kamen die Räte dieser Bitte diskussionslos nach.
In Vertretung der Ständeratskommission führte Christian Levrat (sp, FR) seine Erläuterungen – im Wissen um die wiederkehrenden Diskussionen um den Nutzen der APF – mit der Hervorhebung der besonderen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Anziehungskraft dieser Organisation an. So habe sie sich seit Anfang der 90er Jahre erheblich um Länder aus Mittel- und Osteuropa, Asien und dem Nahen Osten erweitert und biete den meisten Mitgliedsstaaten ein nützliches Tor insbesondere zur afrikanischen Politik. Gerade der afrikanische Kontinent ist auch im Themenfokus der Schweizer Delegation stark repräsentiert, wie sich aus den verschiedenen Tätigkeitsfeldern schliessen lässt. Nicht zuletzt am wichtigsten Organisationsanlass, der Jahrestagung, die im Berichtsjahr zum 50. Organisationsjubiläum unter dem Motto «Diversité linguistique, diversité culturelle, identité(s)» vom 06.–11. Juli in Luxemburg stattfand, referierten und konsolidierten die Schweizer Abgeordneten ihre thematischen Schwerpunkte: Prävention von gewalttätigem Extremismus und Radikalisierung, Abschaffung der Todesstrafe im frankophonen Raum, Schutz der Mehrsprachigkeit, Bekämpfung des grenzüberschreitenden Handels mit Frauen und Kindern sowie Schutz der persönlichen Daten im frankophonen Raum. Besonders die drei erstgenannten Punkte seien im Berichtsjahr von grosser Bedeutung gewesen, wie Levrat betonte. Im Rahmen der Frankophonie habe man sich an internationalen Diskussionen über die Reaktion auf den Terrorismus beteiligt und habe hierbei versucht, weg von der Methode der Kriminalisierung von Terroristen, hin zu einem ganzheitlichen Ansatz mit spezifischen präventiven Elementen überzugehen. Diese könnten Massnahmen zur Stärkung der Menschenrechte beinhalten oder auf die Stärkung von Entwicklungsprogrammen in fragilen Kontexten ausgerichtet sein. Auf Anregung von Ständerätin Anne Seydoux-Christ (cvp, JU) habe man auch besondere Bestrebungen zur Abschaffung der Todesstrafe im frankophonen Raum forciert. Derzeit sei die Todesstrafe in 55 der 79 Mitgliedsstaaten der Frankophonie abgeschafft und in 14 weiteren Staaten zwar noch gesetzlich verankert, aber seit mindestens zehn Jahren nicht mehr angewendet worden. Trotz grosser Fortschritte in diesem Bereich blieben noch immer einige «dunkle Flecken» und die Parlamentarierinnen und Parlamentarier, insbesondere aus dem Umfeld solcher Staaten, spielten eine wichtige Rolle im Fortschritt zur Abschaffung der Todesstrafe. Hinsichtlich des Schutzes der Mehrsprachigkeit habe Nationalrat Reynard (sp, VS) im Rahmen der Jahrestagung den Fokus auf die verschiedenen Kulturräume, die mit den vier Landessprachen und den Sprachen der Einwanderinnen und Einwanderer entstünden und die die Besonderheit der Schweizer Mehrsprachigkeit ausmachten, sowie auf die Tatsache, dass mehr als die Hälfte der Schweizerinnen und Schweizer regelmässig zwei Sprachen gebrauchten, gesetzt. Die Mehrsprachigkeit sei ein Willensakt und müsse gepflegt und weiterentwickelt werden, wie Reynard auch im Bericht paraphrasiert wurde. Auch wenn die Minderheitssprache Französisch in der Schweiz aufgrund rechtlicher Grundlagen geschützt sei, müsse die französischsprachige Minderheit regelmässig für ihre Gleichbehandlung einstehen; nicht zuletzt auch, weil die Hegemonie des Englischen im Bereich der Wissenschaft und Forschung im grossen Gegensatz zur Mehrsprachigkeit stehe.
Nebst den internationalen Verhandlungen setzte sich die Delegation im Berichtsjahr auch mit internen Themen auseinander wie beispielsweise der Festlegung der Werte und Positionen der Frankophonie, der Zusammenarbeit zwischen Bildungsinstitutionen der Frankophonie und Schweizer Hochschulen, der Unabhängigkeit der Medien im frankophonen Afrika oder der Aktivität der Schweiz zur Unterstützung der Berufsbildung in den Ländern des Südens. Der Bericht schliesst mit der Erkenntnis, dass die APF eine wichtige Kontaktstelle zur Bundesversammlung darstelle und insbesondere im Dialog mit den afrikanischen Vertreterinnen und Vertretern von höchster Bedeutung sei – nicht zuletzt auch, weil Afrika als Ganzes längerfristig immer mehr an Bedeutung in der Organisation gewinnen werde.

Bericht über die Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung der Frankophonie (2017)
Dossier: Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung der Frankophonie (APF)

Den Antrag einer Minderheit der RK-NR – im Rahmen der Umsetzung einer parlamentarischen Initiative Lang (al, ZG) – Art. 293 StGB betreffend die Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen zu streichen, unterstützte im Nationalrat in der Frühjahrssession 2017 einzig die SP-Fraktion. Die SP-Vertreterinnen und -Vertreter hatten argumentiert, dass eine Streichung des Artikels die Medienfreiheit stärken würde. Alle anderen Fraktionen – und damit eine klare Ratsmehrheit – stellten sich hinter den Vorschlag der Kommissionsmehrheit, den Artikel bloss abzuändern und ihn EGMR-konform zu gestalten. Auch Bundesrätin Simonetta Sommaruga sprach sich inzwischen für den Vorschlag der Kommissionsmehrheit aus, nachdem der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom September 2019 noch keine klare Position bezogen hatte. In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die Vorlage einstimmig bei einer Enthaltung an.
Kontroverser diskutiert wurde das Geschäft in der Sommersession im Ständerat. Ein Antrag der Minderheit um Ständerat Jositsch (sp, ZH) zur Streichung des Artikels blieb aber ebenso erfolglos (abgelehnt mit 29 zu 15 Stimmen) wie der Versuch vonseiten SVP und FDP, die Vorlage in der Gesamtabstimmung noch zu kippen (angenommen mit 32 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung).
In den Schlussabstimmungen verabschiedeten der Nationalrat einstimmig und der Ständerat mit 34 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen den angepassten Art. 293 StGB.

Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen (Pa.Iv. 11.489)

Mit einer parlamentarischen Initiative forderte die BDP-Fraktion, dass Herstellung, Kauf, Vertrieb und Austausch von Nacktbildern von Kindern aus sexuellen Motiven unter Strafe gestellt werden. Mit ihrem Vorstoss ging sie damit bewusst weiter als die ähnliche Motion Rickli (svp, ZH), welche nur den gewerbsmässigen Handel mit solchen Bildern verbieten will. Nachdem die nationalrätliche Rechtskommission der Initiative im Herbst 2015 Folge gegeben hatte, die Ständeratskommission im Frühjahr 2016 jedoch nicht zugestimmt hatte, wurde der Vorstoss Anfang Februar 2017 zurückgezogen.

Pa.Iv. BDP-Fraktion: Herstellung, Kauf, Vertrieb und Austausch von Nacktbildern von Kindern aus sexuellen Motiven unter Strafe stellen

Während der Nationalrat in der Sommersession 2016 einer Motion Amherd (cvp, VS), die Sexting bekämpfen wollte, noch mehrheitlich zugestimmt hatte, scheiterte der Vorstoss im Dezember desselben Jahres im Ständerat. Ein eigener Straftatbestand für Sexting sei nicht notwendig, so die Begründung. Seien die Bilder pornografischen Inhalts oder deren Weiterverbreitung mit Drohung oder Nötigung verbunden, biete das geltende Strafrecht ausreichenden Schutz. Zusätzlich stelle jede Weiterverbreitung intimer Bilder ohne Einwilligung der dargestellten Person eine Persönlichkeitsverletzung dar, die auf dem Weg der Zivilklage angefochten werden kann.

Mo. Amherd: Sexting bekämpfen

Ohne Gegenstimme nahm der Nationalrat im März 2016 eine Motion Rickli (svp, ZH) zum Thema Kinderpornografie an. Der Vorstoss fordert ein Verbot von gewerbsmässigem Handel mit Posing-Bildern, also von Nacktbildern von Kindern, welche aufgrund mangelnder expliziter sexueller Inhalte nicht als Kinderpornografie gelten. Diese Grauzone werde von Pädokriminellen ausgenutzt und vor solchem Missbrauch müssten Kinder und Jugendliche geschützt werden, so die Motionärin. Der Bundesrat hatte die Motion zur Annahme empfohlen, gleichzeitig aber auch auf die Abgrenzungsschwierigkeiten bei privaten Bildern hingewiesen. Im Ständerat wurde das Anliegen im Dezember 2016 weitaus kontroverser diskutiert und schliesslich mit Stichentscheid des Präsidenten äusserst knapp gutgeheissen.

Mo. Rickli: Kinderpornografie. Verbot von Posing-Bildern

Ebenfalls im Sinne der Presse entschied das Bundesgericht im Juli 2016, indem es zwei Beschwerden des sogenannten Kristallnacht-Twitterers auf Persönlichkeitsverletzung in einem Online-Artikel der "Schweiz am Sonntag" und auf der Homepage eines Rassismus-Experten abwies. Der Kläger und ehemalige SVP-Lokalpolitiker war zuvor aufgrund seines Tweets, worin er die Meinung äusserte, dass es eventuell wieder eine Kristallnacht brauche – dieses Mal für Moscheen –, wegen Rassendiskriminierung verurteilt worden. Das Sonntagsblatt hatte als Reaktion auf den Tweet in einem Kommentar unter anderem die Ansicht geäussert, dass solche Personen nichts in einer Partei zu suchen hätten, die sich zu den Grundsätzen der Freiheit und Demokratie bekenne. Die oberste eidgenössische Gerichtsinstanz kam zum Schluss, dass im vorliegenden Falle ein öffentliches Interesse zur Berichterstattung bestanden habe, da Diskussionen zum Islam in der Schweiz zum aktuellen politischen Diskurs gehörten. Und – wie bereits in zwei im Vorjahr gefällten Urteilen festgehalten – habe der Kläger mit seinem Tweet die Öffentlichkeit gesucht. Ferner hielt das Bundesgericht fest, dass der Tweet, welcher in Reaktion auf einen Einzelfall entstanden war, in seiner Klarheit auch beim Durchschnittsleser keine Zweifel ob dessen Sinn aufkommen lasse und das in der "Schweiz am Sonntag" geäusserte Werturteil deswegen nicht zu beanstanden sei.

Bundesgerichtsurteile zum Umgang der Presse mit dem Kristallnacht-Twitterer

Nachdem das Bundesgericht die Verurteilung des sogenannten Kristallnacht-Twitterers wegen Rassendiskriminierung im November 2015 gestützt hatte, befasste es sich einen Monat später erneut mit dem Fall, diesmal jedoch aus der Perspektive der Medienfreiheit. Der sogenannte Kristallnacht-Twitterer, ein ehemaliger SVP-Lokalpolitiker, hatte seiner Verärgerung ob dem Freispruch des Sekretärs der Muslimischen Gemeinde Basel, welcher aufgrund der Aussage, es sei "okay", wenn ein Mann seine Frau mit Schlägen zum Geschlechtsverkehr zwinge, angeklagt worden war, im Sommer 2012 mit folgendem Tweet Luft gemacht: "Vielleicht brauchen wir wieder eine Kristallnacht ... diesmal für Moscheen". Ein im Jahr 2014 gefällter Entscheid des Bezirksgerichts Uster hatte zwei Journalisten der NZZ und des Tages-Anzeigers durch Androhen einer Ordnungsbusse untersagt, in ihrer Berichterstattung Namen, Alter und Wohnort des Angeklagten sowie Fotos des Beschuldigten und die Adresse dessen Blogs zu erwähnen. Nachdem das Obergericht hier bereits korrigierend eingewirkt hatte, revidierte das Bundesgericht im Dezember 2015 diesen Entscheid vollständig und gewichtete somit die Medienfreiheit höher als die schutzwürdigen Interessen des unterdessen Verurteilten. Dazu käme, dass gerade mit einem Internetblog die Öffentlichkeit ja gesucht werde, weswegen es "schwer nachvollziehbar" sei, dass in der Berichterstattung gerade auf die Erwähnung des Blogs verzichtet werden müsse.

Bundesgerichtsurteile zum Umgang der Presse mit dem Kristallnacht-Twitterer

Im Februar 2015 hob der EGMR einen Entscheid des Bundesgerichts auf. Kläger waren vier SRF-Journalisten, die zuvor vom Zürcher Obergericht aufgrund unzulässigem Einsatz der versteckten Kamera in der Sendung "Kassensturz" verurteilt worden und mit ihrem Rekurs beim Bundesgericht abgeblitzt waren. Mit versteckter Kamera hatten die Medienschaffenden Missstände bei der Beratung durch Versicherungsvertreter aufgedeckt. Im Unterschied zum Bundesgericht erachtete der EGMR dieses Vorgehen als legitim. Zudem sei das Gesicht des Versicherungsvertreters unkenntlich gemacht und seine Stimme verstellt worden. Das Bundesgericht hatte argumentiert, dass die Aufnahmen nicht notwendig gewesen wären; ein schriftliches Protokoll hätte ebenfalls gereicht.

Einsatz der versteckten Kamera

Eine vom BAKOM in Auftrag gegebene und an der Universität Fribourg durchgeführte Studie untersuchte die Arbeitsbedingungen und die Berichterstattungsfreiheit von Journalistinnen und Journalisten. Betreffend Ersterem belegten die Forscher eine bereits weit verbreitete Einschätzung, nämlich eine leichte Verschlechterung der Arbeitsbedingungen, was nachweislich auch die Qualität der Medienberichterstattung beeinträchtige. Mehr potentiellen Nachrichtenwert enthielt der zweite Befund, gemäss welchem Medienschaffende durch Anzeigekunden in ihrer professionellen Freiheit eingeschränkt werden. Medienhäuser würden weniger Nachrichten publizieren, die den Werbekunden schaden könnten, vielmehr würden sie diese gar bewusst positiv darstellen. Des Weiteren offenbarte die Studie, dass über medienpolitische Fragen eher stiefmütterlich berichtet werde und wenn, dann häufig in denjenigen Fällen, wo der eigene Arbeitgeber positiv dastehe. Gemäss der Studie sind Medienschaffende von Wochenzeitungen und Zeitschriften hier stärker in ihrer journalistischen Freiheit eingeschränkt als solche, die für Tageszeitungen schreiben. Im Zeitungsarchiv von Année Politique Suisse fand sich mit dem Bund/Tages-Anzeiger nur ein Gefäss, das prominent über die Ergebnisse dieser Studie berichtete. Die Studie stützt ihre Erkenntnisse auf Fokusgruppen und teilstandardisierte Interviews sowie auf eine Befragung von etwas über 1'100 Mitglieder der Journalistengewerkschaft impressum (Rücklaufquote 34%).

Arbeitsbedingungen und die Berichterstattungsfreiheit

Im September 2013 wurde bekannt, dass in zwei ehemaligen Rechenzentren der Swisscom Backup-Tapes mit grossen Datenmengen entwendet worden waren. Die Swisscom bemerkte den Diebstahl erst nach einer Anfrage der NZZ, welcher die Daten von einem Unbekannten zugespielt worden waren. Die Telecom-Anbieterin reichte daraufhin bei der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland eine Strafanzeige gegen Unbekannt ein und informierte den Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten. Im Dezember wurde das Strafverfahren sistiert. Die Swisscom konnte sich nicht erklären, wie die Daten entwendet werden konnten. Zwischen der NZZ und der Swisscom entbrannte ein Streit darüber, ob die Zeitung über den Inhalt der Datenbänder hätte berichten dürfen. Im Dezember verhinderte die Swisscom die Publikation weiterer Artikel und erwirkte vom Handelsgericht des Kantons Bern eine superprovisorische Verfügung gegen weitere Veröffentlichungen. Die NZZ erwog dies anzufechten, weil laut Experten für Informationsrecht die Daten auf den Bändern niemandem gehörten und die Swisscom deshalb nicht klageberechtigt sei.

Swisscom Backup-Tapes

Nach dem Ständerat hatte auch der Nationalrat eine 2006 eingereichte Standesinitiative des Kantons Basel-Land abgeschrieben. Der Vorstoss, der verlangt hätte, dass der Vertrieb und Konsum von Kinderpornografie unter Strafe gestellt wird, war zwar im Jahr 2008 angenommen worden. Mit der Zustimmung zur Ratifizierung der Lanzarote-Konvention des Europarates im Jahr 2013 war das Anliegen jedoch hinfällig geworden.

Konsumation und Distribution von Kinderpornographie (Kt.Iv. 06.301)

Abgeschrieben wurde eine 2006 eingereichte Standesinitiative des Kantons Basel-Land, welche durch eine Revision des Strafgesetzbuches eine höhere Bestrafung von Konsumation und Distribution von Kinderpornographie forderte. Nachdem der Ständerat zuerst einer weiteren Fristverlängerung bis Sommer 2014 zugestimmt hatte, revidierte er aufgrund der bereits vorgenommenen Massnahmen in der Wintersession seinen Entscheid und schrieb die Initiative ab.

Konsumation und Distribution von Kinderpornographie (Kt.Iv. 06.301)

Mit der Annahme der Volksinitiative „Für die Unverjährbarkeit pornographischer Straftaten an Kindern“ stimmten Volk und Stände der Aufnahme eines neuen Verfassungsartikels 123b zu. Die unpräzise Formulierung dieses Artikels verlangte jedoch eine Umsetzung der Forderung auf Gesetzesstufe. Der Bundesrat erarbeitete deshalb einen Entwurf zu einem Bundesgesetz zur Umsetzung von Artikel 123b der Bundesverfassung über die Unverjährbarkeit sexueller und pornografischer Straftaten an Kindern vor der Pubertät. Dieser Entwurf sieht durch eine Revision des Strafgesetzbuches, des Militär- und Jugendstrafgesetzes vor, dass von mündigen Tätern begangene sexuelle Handlungen mit Kindern, sexuelle Nötigungen, Vergewaltigungen und Schändungen unverjährbar werden. Diese Regelung betrifft auch alle Handlungen, die am Abstimmungstag noch nicht verjährt waren. Der Nationalrat schuf eine Differenz zum Entwurf des Bundesrates, indem er eine ausdrückliche Auflistung von sexuellen Handlungen mit Anstaltshäftlingen, Gefangenen und Beschuldigten sowie die Ausnützung von Notlagen in den Strafbestandkatalog forderte. Diese Tatbestände sind vom Bundesrat nicht in den Entwurf aufgenommen worden, da sie nach herrschender Doktrin unter sexuelle Handlungen mit Kinder fallen. Der Ständerat stimmte jedoch der vom Nationalrat vorgenommen Ergänzung zu. Beide Räte nahmen das Gesetz in der Schlussabstimmung einstimmig an und es kann somit am 1. Januar 2013 in Kraft treten.

Umsetzung der Unverjährbarkeitsinitiative (BRG 11.039)
Dossier: Unverjährbarkeitsinitiative – Abstimmung und Umsetzung

Eine Motion Savary (sp, VD) fordert, dass Telefonanbieter Internetabonnemente anbieten sollen, die es den Eltern ermöglichen, die Kontrolle über den Zugang ihrer Kinder zu pornografischen Bildern auszuüben. Weiter sollen Familienabonnemente angeboten werden, bei welchen Gewalt und Pornografie vom Anbieter vorbeugend herausgefiltert werden. Obwohl der Bundesrat mehr auf die Sensibilisierung der Problematik setzen wolle, beantragte er die Annahme der Motion, welche dann auch von beiden Kammern überwiesen wurde.

Familienabonnemente

Mittels Standesinitiative regte der Kanton St. Gallen eine Erhöhung des Strafrahmens für Gewaltdarstellungen und die Herstellung von Kinderpornografie an. Da dieses Anliegen im Zuge der Harmonisierung der Strafrahmen umgesetzt werde, setzte der Ständerat im Frühjahr 2011 die Behandlung der Initiative für mehr als ein Jahr aus. Der Nationalrat stimmte der Sistierung im Sommer desselben Jahres ebenfalls zu.

Revision des Strafgesetzbuches (Kt.Iv. 08.334)
Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)

Die 2009 bereits vom Nationalrat angenommene Motion Fiala (fdp, ZH), die eine Verschärfung des Strafrahmens für Kinderpornographie forderte, stiess auch im Ständerat auf Unterstützung. Die kleine Kammer anerkannte das Argument der Motionärin, dass das Internet die Verbreitung, den Konsum und die Herstellung von Kinderpornographie befördere. Allerdings wandelte der Ständerat die Motion in einen Prüfungsantrag um. Der Nationalrat akzeptierte diese Änderung und auch der Bundesrat, welcher der Motion zuerst skeptisch begegnet war, erklärte sich bereit, die Motion als Prüfungsantrag zu unterstützen.

Verschärfung des Strafrahmens für vorsätzlich begangene Körperverletzung und für Kinderpornografie (Mo. 08.3131 und Mo. 08.3609)
Dossier: Revision des Sanktionenrechts (Allgemeiner Teil des Strafgesetzbuches)
Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)

Der Bundesrat konkretisierte die Unverjährbarkeitsinitiative und schickte den Entwurf im Mai in die Vernehmlassung. Das 2008 angenommene Volksbegehren fordert, dass Sexualverbrechen an Kindern nicht verjähren können. Umstritten an der Umsetzung war die Altersgrenze. Der Bundesrat setzte diese bei zehn Jahren an, also zum Zeitpunkt, zu dem nach Einschätzung medizinischer Experten die Pubertät beginnt. Die Verfasser der Initiative forderten jedoch 14 Jahre als Altersgrenze. Das Problem der Rückwirkung regelte der Bundesrat so, dass Unverjährbarkeit für all jene Vergehen gelten solle, die zum Zeitpunkt der Annahme der Initiative noch nicht verjährt waren. Hier hatten die Initiantinnen die rechtlich heikle Forderung nach Rückwirkung für alle sexuellen Handlungen an Kindern gefordert. Die Parteien stimmten den Vorschlägen des Bundesrates in der Vernehmlassung mehrheitlich zu. Einzig die SVP lehnte den Entwurf ab und forderte eine Altersgrenze von 16 Jahren.

Umsetzung der Unverjährbarkeitsinitiative (BRG 11.039)
Dossier: Unverjährbarkeitsinitiative – Abstimmung und Umsetzung

Im Einvernehmen mit dem Bundesrat lehnte der Ständerat eine im Vorjahr von der grossen Kammer überwiesene MotionHochreutener (cvp, BE) als unpraktikabel ab, welche Kinder vor Gewaltdarstellung im Fernmeldebereich (d.h. auf Mobiltelefonen) schützen wollte.

Mo. Schwegler gegen pornografische Darstellungen im Fernmeldeverkehr

Der Ständerat stimmte einer Motion Amherd (cvp, VS) zu, in der die Einführung eines neuen Straftatbestands für virtuellen Kindesmissbrauch und für die Anbahnung eines eindeutig sexuellen Dialogs zwischen einem Kind und einer erwachsenen Person im Internet (sogenanntes „Grooming“) gefordert wird. Der Nationalrat hatte diese Motion bereits 2007 angenommen.

Übereinkommen des Europarates zum Schutz vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (BRG. 12.066)

Der Nationalrat hiess eine Motion von Ständerat Schweiger (fdp, ZG) für eine Verschärfung der strafgesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Kindern vor pornografischen Darstellungen im Fernmeldebereich ebenfalls gut. Zudem unterstützte er eine Motion Hochreutener (cvp, BE), (Mo. 07.3539) die den Vorstoss Schweiger auf Gewaltdarstellungen ausdehnte. Der Bundesrat wies vergeblich darauf hin, dass dafür an sich die bestehenden Strafrechtsbestimmungen ausreichen würden. Darüber hinausgehende Massnahmen wie etwa ein generelles Verbot für pornografische Darstellungen und Angebote im Fernmeldebereich würden dagegen zu weit gehen. Zudem sei eine Sperrung dieser Angebote allein für Kinder technisch nicht möglich.

Mo. Schwegler gegen pornografische Darstellungen im Fernmeldeverkehr

Der Nationalrat stimmte in der Wintersession der Motion Amherd (cvp, VS) zu. Mit diesem Vorstoss wird der Bundesrat aufgefordert, virtuellen Kindsmissbrauch und die Anbahnung eines eindeutigen sexuellen Dialogs zwischen einem Kind und einer erwachsenen Person unter Strafe zu stellen.

Übereinkommen des Europarates zum Schutz vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (BRG. 12.066)

Der Nationalrat überwies die Motion von Ständerat Schweiger (fdp, ZG; Mo. 06.3170) für eine Verschärfung der strafgesetzlichen Bestimmungen im Kampf gegen verbotene pornografische Darstellungen im Internet (v.a. Kinderpornografie). Der Ständerat seinerseits nahm die Ende 2006 von Nationalrat überwiesene Motion Hochreutener (cvp, BE; Mo. 06.3554) an, welche verlangt, dass dieselben Mittel auch im Kampf gegen extreme Gewaltdarstellungen zur Anwendung kommen sollen.

Schutz der Kinder auf den elektronischen Netzwerken (Mo. 06.3170 und Mo. 06.3554)
Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)

Kinder sollen künftig besser vor harter Pornografie im Internet geschützt werden. Der Nationalrat nahm die Motion Schweiger (fdp, ZG; Mo. 06.3170) zur Bekämpfung der Cyberkriminalität zum Schutz der Kinder auf den elektronischen Netzwerken an. Dabei folgte er dem Antrag des Bundesrates, für einen Teil der Massnahmenvorschläge lediglich einen Prüfungsauftrag zu erteilen. Der Ständerat stimmte dieser Änderung in der Wintersession zu und hiess auch die Motion Hochreutener (cvp, BE; Mo. 06.3554) gut, welche fordert, die gegen Internetpornographie getroffenen Massnahmen auch für Gewaltdarstellungen vorzusehen.

Schutz der Kinder auf den elektronischen Netzwerken (Mo. 06.3170 und Mo. 06.3554)
Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)