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  • Pornografie

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  • Amherd, Viola (cvp/pdc, VS) NR/CN

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Während der Nationalrat in der Sommersession 2016 einer Motion Amherd (cvp, VS), die Sexting bekämpfen wollte, noch mehrheitlich zugestimmt hatte, scheiterte der Vorstoss im Dezember desselben Jahres im Ständerat. Ein eigener Straftatbestand für Sexting sei nicht notwendig, so die Begründung. Seien die Bilder pornografischen Inhalts oder deren Weiterverbreitung mit Drohung oder Nötigung verbunden, biete das geltende Strafrecht ausreichenden Schutz. Zusätzlich stelle jede Weiterverbreitung intimer Bilder ohne Einwilligung der dargestellten Person eine Persönlichkeitsverletzung dar, die auf dem Weg der Zivilklage angefochten werden kann.

Mo. Amherd: Sexting bekämpfen

Der Ständerat stimmte einer Motion Amherd (cvp, VS) zu, in der die Einführung eines neuen Straftatbestands für virtuellen Kindesmissbrauch und für die Anbahnung eines eindeutig sexuellen Dialogs zwischen einem Kind und einer erwachsenen Person im Internet (sogenanntes „Grooming“) gefordert wird. Der Nationalrat hatte diese Motion bereits 2007 angenommen.

Übereinkommen des Europarates zum Schutz vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (BRG. 12.066)

Der Nationalrat stimmte in der Wintersession der Motion Amherd (cvp, VS) zu. Mit diesem Vorstoss wird der Bundesrat aufgefordert, virtuellen Kindsmissbrauch und die Anbahnung eines eindeutigen sexuellen Dialogs zwischen einem Kind und einer erwachsenen Person unter Strafe zu stellen.

Übereinkommen des Europarates zum Schutz vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (BRG. 12.066)