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Der Bundesrat soll prüfen, mit welchen rechtlichen, technischen und sonstigen Massnahmen verhindert werden kann, dass Kinder und Jugendliche zur Herstellung von kinderpornografischem Material erpresst oder angeleitet werden. Der Nationalrat überwies ein entsprechendes Postulat Quadranti (bdp, ZH), das zwischenzeitlich von Heinz Siegenthaler (bdp, BE) übernommen worden war, in der Wintersession 2019 stillschweigend.

Kinder und Jugendliche vor der Handykamera nicht alleine lassen (Po. 19.4111)

Mit einer parlamentarischen Initiative forderte die BDP-Fraktion, dass Herstellung, Kauf, Vertrieb und Austausch von Nacktbildern von Kindern aus sexuellen Motiven unter Strafe gestellt werden. Mit ihrem Vorstoss ging sie damit bewusst weiter als die ähnliche Motion Rickli (svp, ZH), welche nur den gewerbsmässigen Handel mit solchen Bildern verbieten will. Nachdem die nationalrätliche Rechtskommission der Initiative im Herbst 2015 Folge gegeben hatte, die Ständeratskommission im Frühjahr 2016 jedoch nicht zugestimmt hatte, wurde der Vorstoss Anfang Februar 2017 zurückgezogen.

Pa.Iv. BDP-Fraktion: Herstellung, Kauf, Vertrieb und Austausch von Nacktbildern von Kindern aus sexuellen Motiven unter Strafe stellen

Während der Nationalrat in der Sommersession 2016 einer Motion Amherd (cvp, VS), die Sexting bekämpfen wollte, noch mehrheitlich zugestimmt hatte, scheiterte der Vorstoss im Dezember desselben Jahres im Ständerat. Ein eigener Straftatbestand für Sexting sei nicht notwendig, so die Begründung. Seien die Bilder pornografischen Inhalts oder deren Weiterverbreitung mit Drohung oder Nötigung verbunden, biete das geltende Strafrecht ausreichenden Schutz. Zusätzlich stelle jede Weiterverbreitung intimer Bilder ohne Einwilligung der dargestellten Person eine Persönlichkeitsverletzung dar, die auf dem Weg der Zivilklage angefochten werden kann.

Mo. Amherd: Sexting bekämpfen

Ohne Gegenstimme nahm der Nationalrat im März 2016 eine Motion Rickli (svp, ZH) zum Thema Kinderpornografie an. Der Vorstoss fordert ein Verbot von gewerbsmässigem Handel mit Posing-Bildern, also von Nacktbildern von Kindern, welche aufgrund mangelnder expliziter sexueller Inhalte nicht als Kinderpornografie gelten. Diese Grauzone werde von Pädokriminellen ausgenutzt und vor solchem Missbrauch müssten Kinder und Jugendliche geschützt werden, so die Motionärin. Der Bundesrat hatte die Motion zur Annahme empfohlen, gleichzeitig aber auch auf die Abgrenzungsschwierigkeiten bei privaten Bildern hingewiesen. Im Ständerat wurde das Anliegen im Dezember 2016 weitaus kontroverser diskutiert und schliesslich mit Stichentscheid des Präsidenten äusserst knapp gutgeheissen.

Mo. Rickli: Kinderpornografie. Verbot von Posing-Bildern

Nach dem Ständerat hatte auch der Nationalrat eine 2006 eingereichte Standesinitiative des Kantons Basel-Land abgeschrieben. Der Vorstoss, der verlangt hätte, dass der Vertrieb und Konsum von Kinderpornografie unter Strafe gestellt wird, war zwar im Jahr 2008 angenommen worden. Mit der Zustimmung zur Ratifizierung der Lanzarote-Konvention des Europarates im Jahr 2013 war das Anliegen jedoch hinfällig geworden.

Konsumation und Distribution von Kinderpornographie (Kt.Iv. 06.301)

Abgeschrieben wurde eine 2006 eingereichte Standesinitiative des Kantons Basel-Land, welche durch eine Revision des Strafgesetzbuches eine höhere Bestrafung von Konsumation und Distribution von Kinderpornographie forderte. Nachdem der Ständerat zuerst einer weiteren Fristverlängerung bis Sommer 2014 zugestimmt hatte, revidierte er aufgrund der bereits vorgenommenen Massnahmen in der Wintersession seinen Entscheid und schrieb die Initiative ab.

Konsumation und Distribution von Kinderpornographie (Kt.Iv. 06.301)

Mit der Annahme der Volksinitiative „Für die Unverjährbarkeit pornographischer Straftaten an Kindern“ stimmten Volk und Stände der Aufnahme eines neuen Verfassungsartikels 123b zu. Die unpräzise Formulierung dieses Artikels verlangte jedoch eine Umsetzung der Forderung auf Gesetzesstufe. Der Bundesrat erarbeitete deshalb einen Entwurf zu einem Bundesgesetz zur Umsetzung von Artikel 123b der Bundesverfassung über die Unverjährbarkeit sexueller und pornografischer Straftaten an Kindern vor der Pubertät. Dieser Entwurf sieht durch eine Revision des Strafgesetzbuches, des Militär- und Jugendstrafgesetzes vor, dass von mündigen Tätern begangene sexuelle Handlungen mit Kindern, sexuelle Nötigungen, Vergewaltigungen und Schändungen unverjährbar werden. Diese Regelung betrifft auch alle Handlungen, die am Abstimmungstag noch nicht verjährt waren. Der Nationalrat schuf eine Differenz zum Entwurf des Bundesrates, indem er eine ausdrückliche Auflistung von sexuellen Handlungen mit Anstaltshäftlingen, Gefangenen und Beschuldigten sowie die Ausnützung von Notlagen in den Strafbestandkatalog forderte. Diese Tatbestände sind vom Bundesrat nicht in den Entwurf aufgenommen worden, da sie nach herrschender Doktrin unter sexuelle Handlungen mit Kinder fallen. Der Ständerat stimmte jedoch der vom Nationalrat vorgenommen Ergänzung zu. Beide Räte nahmen das Gesetz in der Schlussabstimmung einstimmig an und es kann somit am 1. Januar 2013 in Kraft treten.

Umsetzung der Unverjährbarkeitsinitiative (BRG 11.039)
Dossier: Unverjährbarkeitsinitiative – Abstimmung und Umsetzung

Eine Motion Savary (sp, VD) fordert, dass Telefonanbieter Internetabonnemente anbieten sollen, die es den Eltern ermöglichen, die Kontrolle über den Zugang ihrer Kinder zu pornografischen Bildern auszuüben. Weiter sollen Familienabonnemente angeboten werden, bei welchen Gewalt und Pornografie vom Anbieter vorbeugend herausgefiltert werden. Obwohl der Bundesrat mehr auf die Sensibilisierung der Problematik setzen wolle, beantragte er die Annahme der Motion, welche dann auch von beiden Kammern überwiesen wurde.

Familienabonnemente

Mittels Standesinitiative regte der Kanton St. Gallen eine Erhöhung des Strafrahmens für Gewaltdarstellungen und die Herstellung von Kinderpornografie an. Da dieses Anliegen im Zuge der Harmonisierung der Strafrahmen umgesetzt werde, setzte der Ständerat im Frühjahr 2011 die Behandlung der Initiative für mehr als ein Jahr aus. Der Nationalrat stimmte der Sistierung im Sommer desselben Jahres ebenfalls zu.

Revision des Strafgesetzbuches (Kt.Iv. 08.334)
Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)

Die 2009 bereits vom Nationalrat angenommene Motion Fiala (fdp, ZH), die eine Verschärfung des Strafrahmens für Kinderpornographie forderte, stiess auch im Ständerat auf Unterstützung. Die kleine Kammer anerkannte das Argument der Motionärin, dass das Internet die Verbreitung, den Konsum und die Herstellung von Kinderpornographie befördere. Allerdings wandelte der Ständerat die Motion in einen Prüfungsantrag um. Der Nationalrat akzeptierte diese Änderung und auch der Bundesrat, welcher der Motion zuerst skeptisch begegnet war, erklärte sich bereit, die Motion als Prüfungsantrag zu unterstützen.

Verschärfung des Strafrahmens für vorsätzlich begangene Körperverletzung und für Kinderpornografie (Mo. 08.3131 und Mo. 08.3609)
Dossier: Revision des Sanktionenrechts (Allgemeiner Teil des Strafgesetzbuches)
Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)

Der Bundesrat konkretisierte die Unverjährbarkeitsinitiative und schickte den Entwurf im Mai in die Vernehmlassung. Das 2008 angenommene Volksbegehren fordert, dass Sexualverbrechen an Kindern nicht verjähren können. Umstritten an der Umsetzung war die Altersgrenze. Der Bundesrat setzte diese bei zehn Jahren an, also zum Zeitpunkt, zu dem nach Einschätzung medizinischer Experten die Pubertät beginnt. Die Verfasser der Initiative forderten jedoch 14 Jahre als Altersgrenze. Das Problem der Rückwirkung regelte der Bundesrat so, dass Unverjährbarkeit für all jene Vergehen gelten solle, die zum Zeitpunkt der Annahme der Initiative noch nicht verjährt waren. Hier hatten die Initiantinnen die rechtlich heikle Forderung nach Rückwirkung für alle sexuellen Handlungen an Kindern gefordert. Die Parteien stimmten den Vorschlägen des Bundesrates in der Vernehmlassung mehrheitlich zu. Einzig die SVP lehnte den Entwurf ab und forderte eine Altersgrenze von 16 Jahren.

Umsetzung der Unverjährbarkeitsinitiative (BRG 11.039)
Dossier: Unverjährbarkeitsinitiative – Abstimmung und Umsetzung

Im Einvernehmen mit dem Bundesrat lehnte der Ständerat eine im Vorjahr von der grossen Kammer überwiesene MotionHochreutener (cvp, BE) als unpraktikabel ab, welche Kinder vor Gewaltdarstellung im Fernmeldebereich (d.h. auf Mobiltelefonen) schützen wollte.

Mo. Schwegler gegen pornografische Darstellungen im Fernmeldeverkehr

Der Ständerat stimmte einer Motion Amherd (cvp, VS) zu, in der die Einführung eines neuen Straftatbestands für virtuellen Kindesmissbrauch und für die Anbahnung eines eindeutig sexuellen Dialogs zwischen einem Kind und einer erwachsenen Person im Internet (sogenanntes „Grooming“) gefordert wird. Der Nationalrat hatte diese Motion bereits 2007 angenommen.

Übereinkommen des Europarates zum Schutz vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (BRG. 12.066)

Der Nationalrat hiess eine Motion von Ständerat Schweiger (fdp, ZG) für eine Verschärfung der strafgesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Kindern vor pornografischen Darstellungen im Fernmeldebereich ebenfalls gut. Zudem unterstützte er eine Motion Hochreutener (cvp, BE), (Mo. 07.3539) die den Vorstoss Schweiger auf Gewaltdarstellungen ausdehnte. Der Bundesrat wies vergeblich darauf hin, dass dafür an sich die bestehenden Strafrechtsbestimmungen ausreichen würden. Darüber hinausgehende Massnahmen wie etwa ein generelles Verbot für pornografische Darstellungen und Angebote im Fernmeldebereich würden dagegen zu weit gehen. Zudem sei eine Sperrung dieser Angebote allein für Kinder technisch nicht möglich.

Mo. Schwegler gegen pornografische Darstellungen im Fernmeldeverkehr

Der Nationalrat stimmte in der Wintersession der Motion Amherd (cvp, VS) zu. Mit diesem Vorstoss wird der Bundesrat aufgefordert, virtuellen Kindsmissbrauch und die Anbahnung eines eindeutigen sexuellen Dialogs zwischen einem Kind und einer erwachsenen Person unter Strafe zu stellen.

Übereinkommen des Europarates zum Schutz vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (BRG. 12.066)

Der Nationalrat überwies die Motion von Ständerat Schweiger (fdp, ZG; Mo. 06.3170) für eine Verschärfung der strafgesetzlichen Bestimmungen im Kampf gegen verbotene pornografische Darstellungen im Internet (v.a. Kinderpornografie). Der Ständerat seinerseits nahm die Ende 2006 von Nationalrat überwiesene Motion Hochreutener (cvp, BE; Mo. 06.3554) an, welche verlangt, dass dieselben Mittel auch im Kampf gegen extreme Gewaltdarstellungen zur Anwendung kommen sollen.

Schutz der Kinder auf den elektronischen Netzwerken (Mo. 06.3170 und Mo. 06.3554)
Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)

Kinder sollen künftig besser vor harter Pornografie im Internet geschützt werden. Der Nationalrat nahm die Motion Schweiger (fdp, ZG; Mo. 06.3170) zur Bekämpfung der Cyberkriminalität zum Schutz der Kinder auf den elektronischen Netzwerken an. Dabei folgte er dem Antrag des Bundesrates, für einen Teil der Massnahmenvorschläge lediglich einen Prüfungsauftrag zu erteilen. Der Ständerat stimmte dieser Änderung in der Wintersession zu und hiess auch die Motion Hochreutener (cvp, BE; Mo. 06.3554) gut, welche fordert, die gegen Internetpornographie getroffenen Massnahmen auch für Gewaltdarstellungen vorzusehen.

Schutz der Kinder auf den elektronischen Netzwerken (Mo. 06.3170 und Mo. 06.3554)
Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)

Der Ständerat überwies in der Sommersession die Motion Schweiger (fdp, ZG), welche Massnahmen zur Bekämpfung der Cyberkriminalität und zum Schutz der Kinder auf elektronischen Netzwerken fordert. In der Wintersession wurde im Nationalrat überdies die Motion Hochreutener (cvp, BE; 06.3554) gutgeheissen, die den Bundesrat auffordert, die Massnahmen gegen Internetpornographie, die er aufgrund der Motion Schweiger treffen wird, auch für Gewaltdarstellungen vorzusehen.

Schutz der Kinder auf den elektronischen Netzwerken (Mo. 06.3170 und Mo. 06.3554)
Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)

Mit der Überweisung einer Motion Schweiger (fdp, ZG) sprach sich der Ständerat für die Verschärfung der strafgesetzlichen Bestimmungen im Kampf gegen verbotene pornografische Darstellungen im Internet (v.a. Kinderpornografie) aus. Der Vorstoss fordert insbesondere, dass nicht nur der Besitz derartiger Filme und Bilder verboten ist, sondern bereits der absichtliche Konsum. Um die Strafverfolgung zu erleichtern, soll zudem die Aufbewahrungspflicht für die Logbuchdateien der Internetanbieter von sechs auf zwölf Monate verlängert werden. Der Nationalrat behandelte diese Motion noch nicht, stimmte aber einer Motion Hochreutener (cvp, BE; Mo. 06.3554) zu, welche verlangt, dass dieselben Mittel auch im Kampf gegen extreme Gewaltdarstellungen zur Anwendung kommen.

Schutz der Kinder auf den elektronischen Netzwerken (Mo. 06.3170 und Mo. 06.3554)
Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)

Der Ständerat überwies die im Vorjahr vom Nationalrat gutgeheissene Motion für eine Wiederinbetriebnahme der Amtsstelle für die Überwachung des Internets in Bezug auf die Verbreitung von pädophilem Material ebenfalls. Von der vom Nationalrat im Vorjahr angenommenen Motion Aeppli (sp, ZH), welche eine Zentralisierung der Ermittlungen im Bereich der sexuellen Ausbeutung von Kindern im Internet beim Bund fordert, überwies er nur den 2. Teil (strafrechtliche Untersuchung und Beurteilung), nicht aber die Forderung nach einer Zentralisierung der Ermittlungskompetenzen. Gemäss einem vom Nationalrat überwiesenen Postulat der CVP-Fraktion soll der Bundesrat abklären, ob es sinnvoll wäre, im Rahmen der UNO eine internationale Konvention zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet anzustreben. In einer international koordinierten Grossaktion ermittelten die schweizerischen Behörden gegen insgesamt 1300 Personen, welche möglicherweise via Internet Kinderpornographie angeschaut hatten. Bei rund 800 Personen wurden Hausdurchsuchungen durchgeführt sowie Computer und Datenträger beschlagnahmt. Die Verdächtigten hatten bei einem amerikanischen Pornographieanbieter, welcher auch Darstellungen von Kinderpornographie im Angebot führte, mit ihrer Kreditkarte für die Zugangsberechtigung bezahlt. Ihre Namen waren von den US-Behörden ermittelt und an die zuständigen nationalen Amtsstellen weitergeleitet worden.

Revison des StGB betreffend Kinderpronografie und sexuellem Missbrauch von Kindern
Dossier: Revision des StGB betreffend Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch von Kindern

In seiner Erklärung zu den Jahreszielen 2001 des Bundesrates erwähnte Bundespräsident Ogi unter anderem die Erarbeitung einer neuen Medienordnung, die einen leistungsfähigen Service public und mehr Gestaltungsspielraum für private Initiative gewährleisten soll. In diesem Sinn präsentierte der Bundesrat zu Jahresbeginn die Leitplanken für die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) von 1991 und schickte im Dezember einen entsprechenden Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung. Die künftige Medienordnung soll strikt zwischen der öffentlich-rechtlichen SRG mit ihrer Verantwortung für den Service public sowie ihrem Anspruch auf Empfangsgebühren einerseits und den sich frei auf dem Markt bewegenden, privaten Anbietern andererseits trennen. Das hiesse Abschied nehmen vom seit 1991 geltenden Drei-Ebenen-Modell, welches den Markt aufgrund geographischer Kriterien in einen lokalen, einen sprachregionalen und einen internationalen Sektor aufteilt. Stattdessen soll mit dem dualen System eine starke SRG mit Service-public-Auftrag und Gebührenmonopol sowie ein freier Wettbewerb zwischen Privatanbietern gefördert werden. Der Gesetzesentwurf sieht beim SRG-Radio nicht nur wie bis anhin ein Verbot der Werbung vor, sondern erteilt dem Bundesrat auch die Kompetenz, ein Sponsoringverbot für Radio und Fernsehen der SRG zu verordnen. Im weiteren soll die Untersagung von Werbung für Heilmittel am SRG-Fernsehen weiterhin gelten. Andererseits stellt die Vorlage eine weitgehende Liberalisierung des Markts für private Veranstalter in Aussicht, indem die Konzessionspflicht und die Konzessionsabgabe auf den Werbeeinnahmen sowie jegliche Service-public-Vepflichtungen für Private entfallen und die Werbeordnung an das europäische Niveau angepasst wird. Empfangsgebühren für Privatveranstalter sind dabei nur noch in Sonderfällen vorgesehen – so für zweisprachige Programme und Privatradios in aufwendig zu erschliessenden Bergtälern. Für die SRG wie für Private sollen gesetzliche Bestimmungen hinsichtlich Rassismus und Pornographie sowie ein Werbeverbot in den Bereichen Alkohol, Religion und Politik gelten – laut Medienminister Leuenberger die drei grossen Suchtgefahren dieser Welt. Das unmittelbare Echo auf den Entwurf war kontrovers und spiegelte den Verteilkampf um Konzessionsgelder und Werbeeinnahmen wider. Die SRG bemängelte die sie betreffenden Einschränkungen als zu streng – so insbesondere das neu vorgesehene generelle Sponsoring-Verbot, das der Anstalt Einnahmeverluste von 30 bis 40 Mio Fr. bescheren würde. Kritik wurde auch von seiten Westschweizer Privatradios laut, die ohne Konzessionsgebühren um ihr Überleben fürchteten. Die Deutschschweizer Privatsender werteten ihrerseits die Werbeeinschränkungen bei der SRG als positiv.

Totalrevisison des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) vom 24. März 2006
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Der Nationalrat überwies ein Postulat Ehrler (cvp, AG), das den Bundesrat dazu einlud, gegebenenfalls mit der privaten Wirtschaft zusammen einen aktiven Beitrag für die Systemsicherheit im Internet zu leisten. Dabei müssten die Sensibilisierung für Sicherheitsfragen, die Entwicklung von Sicherheitsstandards sowie das Vorbeugen gegenüber kriminellen Machenschaften von Hackern im Mittelpunkt stehen. Zur Bekämpfung der Internet-Kriminalität forderte die Zentralschweizer Polizeidirektorenkonferenz eine Koordination auf Bundesebene. Insbesondere in den Bereichen Kinderpornographie sowie Rechtsextremismus und Rassismus seien Abklärungen in den einzelnen Kantonen kaum sinnvoll und ohne zusätzliches Personal bei den kantonalen Polizeikorps überhaupt nicht machbar.

Systemsicherheit im Internet und Bekämpfung der Internet-Kriminalität

Aufgrund der Internationalität und Anonymität des weltweiten Datennetzes stellen illegale Inhalte insbesondere rassistischer und pornographischer Art oder die Abwicklung krimineller Handlungen über das Internet die Bundesbehörden vor zahlreiche ungelöste Probleme. Klar schien zu sein, dass diese nicht alleine, sondern nur im Rahmen einer internationalen Kooperation zu lösen seien. Im Rahmen einer Holocaust-Gedenkkonferenz in Stockholm rief Bundesrätin Dreifuss zum Kampf gegen den Rassismus im Internet auf. Mit ihrer Forderung nach internationaler Kooperation und neuen rechtlichen Instrumenten griff Dreifuss ein kontroverses Thema auf. Insbesondere die USA, Grossbritannien und Schweden zeigten sich hinsichtlich Eingriffen in das Internet und andere Medien skeptisch aufgrund ihrer Ablehnung jeglicher Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit. Dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) war es dennoch gelungen die Thematik auf die Traktandenliste der 2001 in Afrika stattfindenden Weltkonferenz gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenhass und Intoleranz zu setzen. Anlässlich eines Vorbereitungsseminars zu dieser Konferenz wurde im Februar ein provokatives Arbeitspapier des Basler Rechtsprofessors David Rosenthal diskutiert, in welchem dieser betonte, die Ahndung illegaler Inhalte im Internet scheitere entgegen gängiger Meinung nicht an juristischen oder technischen Problemen als vielmehr am fehlenden politischen Willen.

internationalen Kooperation Meinungsäusserungsfreiheit David Rosenthal

Bundespolizei, Provider und betroffene Bundesämter setzten angesichts der rechtlichen Unsicherheiten, die sich im Zusammenhang mit der Sperrung von rassistischen und pornographischen Websites ergaben, eine Kontaktgruppe „Zugang zu strafbaren Inhalten im Internet“ ein. Denn trotz dem 1998 in Kraft getretenen neuen Medienstrafrecht standen noch zahlreiche Fragen offen. So sollte die Gruppe nach Lösungen suchen zwischen einer generellen Sperrung gewisser Websites – was einer staatlichen Vorzensur gleichkäme – und einem Delegieren der Überprüfung entsprechender Sites an die Provider – was diesen strafrechtliche Überprüfungssaufgaben auferlegen würde. Besonders umstritten war, ob Provider nur für Websites verantwortlich sind, die auf ihren Servern abgespeichert werden, oder auch für solche, zu denen sie nur den Zugang verschaffen.

Kontaktgruppe „Zugang zu strafbaren Inhalten im Internet“

Bei strafbaren Handlungen im Internet (z.B. Angebot von illegaler Pornographie und Verbreitung von gegen das Antirassismusgesetz verstossenden Aussagen) bestehen nicht nur Probleme bei der Verfolgung der Täter, da diese ja oft in Staaten tätig sind, wo ihre Aktionen nicht verboten sind (z.B. rassistische Aussagen in den USA). Unklarheit besteht auch in bezug auf die rechtliche Mitverantwortung der sogenannten Provider, die als Vermittler zwischen den Internetnutzern fungieren. Gemäss dem seit April 1998 geltenden neuen Medienstrafrecht können diese wegen Nichtverhinderung einer strafbaren Publikation zur Verantwortung gezogen werden, wenn es nicht möglich ist, die Autoren selbst in der Schweiz zu belangen. Der Bundesrat beantragte dem Nationalrat erfolgreich die Umwandlung einer Motion von Felten (sp, BS) für einen spezifischen Strafrechtsartikel, der die Verantwortlichkeit der Provider festhält, in ein Postulat. Er riet dabei, die weitere Entwicklung abzuwarten, da sich das Problem ohnehin nur auf internationaler Ebene lösen lasse und zudem auch die Provider selbst versuchten, Standards für eine Selbstregulierung zu entwickeln. Im Juli hatte die Bundesanwaltschaft einige Provider ersucht, für ihre Abonnenten den Zugang zu Seiten mit in der Schweiz illegalen Inhalten zu sperren. Die Provider wiesen in ihrer Reaktion auf die technischen Probleme solcher Sperren hin, bei denen entweder Tausende von legalen Seiten gleichzeitig gesperrt würden, oder die nutzlos blieben, da die Autoren in kürzester Zeit unter neuen Adressen auftauchen würden.

Rechtliche Mitverantwortung der Provider