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  • Leuthard, Doris (cvp/pdc) BR UVEK / CF DETEC

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Neben einer Motion Flückiger-Bäni und einer Motion der KVF-NR forderte auch der Kanton Genf in einer Standesinitiative die Rückerstattung der zu Unrecht erhobenen Mehrwertsteuer auf die Empfangsgebühren, und dies unaufgefordert an alle Mehrwertsteuerpflichtigen. In der Herbstsession 2018 hatte sich der Ständerat mit dem Anliegen zu befassen. Ebenso wie beim Kommissionsanliegen, das die Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf fünf Jahre beschränken wollte, war die vorberatende Kommission einhellig zur Ansicht gelangt, dass auch die Standesinitiative den gesetzgeberischen Spielraum zu stark einschränke. Man wolle zuerst die fünf hängigen Entscheide des Bundesgerichts abwarten, um sich daran zu orientieren, und empfehle dem Rat deswegen, der Initiative keine Folge zu geben. Im Ständerat zeigte sich Bundesrätin Leuthard mit der KVF-SR einig und erklärte sich bereit, dass der Bund bei entsprechendem Urteil des Bundesgerichts eine gesetzliche Grundlage ausarbeiten werde, worin er eine «möglichst pauschale Rückerstattung» vorschlagen und damit den administrativen Aufwand in Grenzen halten wolle. Stillschweigend folgte der Ständerat seiner Kommission und gab der Standesinitiative keine Folge.

Standesinitiative aus Genf verlangt Rückerstattung der zu Unrecht vom Bakom erhobenen Mehrwertsteuer
Dossier: Rückerstattung der Billag-Mehrwertsteuern

Da das Bundesgericht im Frühjahr 2015 entschieden hatte, dass die Empfangsgebühren nicht mehr der Mehrwertsteuer unterstellt werden dürfen, und das Bundesverwaltungsgericht rund zwei Jahre später die Rückzahlung der zu viel bezahlten Mehrwertsteuerbeträge angeordnet hatte, reichte die KVF-NR im Sommer 2017 eine Motion ein, welche ebendiese Rückerstattung der Billag-Mehrwertsteuern rückwirkend auf fünf Jahre forderte. In der nationalrätlichen Debatte erklärte Edith Graf-Litscher (sp, TG) im Namen der KVF-NR, dass man diese Motion eingereicht habe, damit die Gebührenzahlenden nicht einzeln die zuviel bezahlten Beträge einklagen müssten. Da jedoch noch eine Beschwerde des UVEK gegen das Urteil des Bundesgerichts hängig sei und die Motion Flückiger, welche eine Rückerstattung rückwirkend auf zehn Jahre forderte, im Erstrat angenommen worden sei, beantragte der Bundesrat die Ablehnung der Motion. Medienministerin Leuthard bat den Nationalrat darum, zuerst das Urteil des Bundesgerichts abzuwarten. Dieser Bitte folgten jedoch nur 32 Nationalrätinnen und Nationalräte vor allem aus der CVP- und FDP-Fraktion, der Grossteil des Nationalrats entschied sich jedoch mit 126 Stimmen (bei 7 Enthaltungen) für die Annahme der Motion.

Rückerstattung der Billag-Mehrwertsteuer (Mo. 17.3266)
Dossier: Rückerstattung der Billag-Mehrwertsteuern

Mit einem im Jahr 2015 eingereichten Postulat wollte der Walliser Nationalrat Mathias Reynard (sp) vom Bundesrat wissen, ob statt der geplanten – und im Kanton Wallis stark umstrittenen – elektrischen Oberleitung auch der Bau einer unterirdischen Hochspannungsleitung zwischen Chamoson (VS) und Ulrichen (VS) in die Planung des Schweizer Stromnetzes aufgenommen werden könnte. Der Postulant argumentierte, dass durch Freileitungen viele negative Effekte in den Bereichen Gesundheit sowie Lärmbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner entstünden und das Landschaftsbild, der Wert der Liegenschaften und der Tourismus darunter leiden würden. Eine entsprechende Machbarkeitsprüfung durch Fachleute im Auftrag des Kantons Wallis sei positiv ausgefallen. Zudem sei es möglich, dass das Parlament eine Erdverkabelungspflicht für Hochspannungsnetze ins StromVG (Bundesgesetz zum Um- und Ausbau der Stromnetze) aufnehme, mutmasste der Postulant.
Dem entgegnete Energieministerin Doris Leuthard in der Frühjahrssession 2017 im Nationalrat, dass aufgrund des ständerätlichen Erstrat-Entscheids in den Beratungen zum Um- und Ausbau der Stromnetze wohl keine Bodenverlegungspflicht für Hochspannungsleitungen ins Gesetz kommen werde. Zudem sei es nicht angebracht, in laufende Verfahren einzugreifen; Beschwerden gegen den Plangenehmigungsentscheid für den Bau der Hochspannungsleitung seien derzeit beim Bundesgericht hängig. Der Nationalrat liess sich jedoch von der ablehnenden Haltung des Bundesrats nicht überzeugen und nahm das Anliegen mit 127 zu 60 Stimmen bei fünf Enthaltungen an.

Erdverlegung der Übertragungsleitung Chamoson–Ulrichen (Po. 15.4013)

In der Frühjahrssession versuchte das Parlament, die Differenzen zur Bahnreform 2 zu bereinigen. Es ging dabei hauptsächlich um die Frage, welche Rolle der Preisüberwacher in der Tarifgestaltung des öffentlichen Verkehrs spielen soll. Der Ständerat beharrte im Februar des Berichtsjahres auf dem von ihm 2011 aufgenommen Passus, welcher dem Preisüberwacher eine beratende Rolle im Tarifgestaltungsprozess zuschreibt, ihm aber das Veto bezüglich der Tarife entzieht. Der Nationalrat nahm diesen Punkt im März des Berichtjahres auf. Die Fraktionen wiesen grossmehrheitlich darauf hin, dass es eben zur Rolle des Preisüberwachers gehöre, unbequem zu sein. Es sei aus institutionellen Gründen falsch, dem Preisüberwacher das Veto über die Tarife zu entziehen, da er eine Kontroll- und nicht eine Gestaltungsfunktion innehabe. Nur die CVP/EVP-Fraktion stellte sich hinter die Änderung des Ständerats und unterstützte Bundesrätin Leuthard, welche sich ebenfalls für diese Lösung stark machte. Der Nationalrat lehnte die Änderung des Ständerates mit 151 zu 29 Stimmen ab und gab das Geschäft zurück in die kleine Kammer. Die KVF-SR beantragte ihrem Rat in der Folge, den Passus zu streichen und die Rolle des Preisüberwachers zu belassen. Der Ständerat folgte seiner Kommission, wies aber darauf hin, dass damit eine Chance verpasst worden sei, den alten Konflikt zwischen dem Preisüberwacher des Bundes und den SBB, welche als Bundesbetrieb unter anderem den Gewinnvorgaben des Bundes Folge leisten und dazu entsprechende Tarife einführen muss, zu beseitigen. Die so bereinigte Vorlage wurde Mitte März des Berichtsjahres in beiden Räten einstimmig angenommen.
Per Anfang Dezember schloss der Bundesrat eine Gesetzeslücke, welche das Büssen von Schwarzfahrern betrifft. Das Bundesgericht hatte im Februar 2011 eine Bestimmung zum Büssen von Schwarzfahrern wörtlich ausgelegt, was zur Folge hatte, dass nur jene Schwarzfahrer gebüsst werden konnten, welche über eine Fahrkarte verfügen, diese aber nicht entwertet hatten, nicht aber jene, die gar keine Fahrkarte auf sich trugen. Ab Dezember können auch Schwarzfahrer ohne Billett von den Transportunternehmungen juristisch hieb- und stichfest gebüsst werden.

Bahnreform 2 (05.028)
Dossier: Bahnreform 2