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  • Blocher, Christoph (svp/udc) BR EJPD / CF DFJP

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Lediglich 158 gültige Stimmen erhielt Alberto Fabbri (cvp) bei seiner Wahl zum ordentlichen Richter am Bundesstrafgericht. Damit übersprang er zwar das absolute Mehr (85) bei weitem, die 43 leeren und die 3 ungültigen Stimmen sowie die 11 Stimmen, die auf Diverse entfielen, sind aber für Wahlen ans Bundesstrafgericht eher eine Seltenheit. Üblicherweise erhalten Kandidierende für Ämter am Gericht in Bellinzona im Schnitt der letzten rund 20 Jahre jeweils mehr als 200 gültige Stimmen.
Fabbri, Staatsanwalt von Basel-Stadt und Mitglied der CVP, war jedoch ins Fadenkreuz der SVP geraten, weil er 2007 «aktenkundig Teil einer Verschwörung gegen den damaligen Justizminister Christoph Blocher» gewesen sei, wie die Volkspartei mit Verweis auf die «Roschacher-Affäre» bekannt gab. Fabbri habe damals mitgeholfen, die sich später als haltlos erweisenden Vorwürfe gegen den ehemaligen SVP-Bundesrat zu verbreiten, wonach dieser ein Komplott zur Absetzung von Bundesanwalt Roschacher geschmiedet habe. Er sei nicht nur deshalb für die SVP nicht wählbar, führte SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi (svp, ZG) vor dem Wahlakt in der Vereinigten Bundesversammlung aus, sondern auch aufgrund zahlreicher anderer Verfehlungen, «handwerklicher Fehler» und «charakterlicher Mängel», die Aeschi in der Folge aufführte. Andrea Gmür-Schönenberger (cvp, LU), die als Sprecherin für die CVP auf Aeschi folgte, bezeichnet die Vorwürfe als haltlos. Die Mitte-Fraktion habe sämtliche Anschuldigungen überprüft und Alberto Fabbri habe sich «nie, nicht ein einziges Mal, irgendetwas zuschulden kommen lassen». Besonders stossend empfand die CVP-Ständerätin die Anschuldigungen, zumal die GK den Kandidaten bereits geprüft und als Nachfolger für den zurücktretenden Emmanuel Hochstrasser (svp) für den Rest der Amtsperiode 2016-2021 empfohlen habe, was von sämtlichen Fraktionen – inklusive der SVP-Fraktion – bestätigt worden sei. Erst nach Ablauf der Fristen sei seitens der SVP Kritik lauf geworden, betonte Gmür-Schönenberger.

Bundesstrafgericht. Wahl eines ordentlichen Richters

Der im Sommer 2006 erfolgte Rücktritt von Bundesanwalt Valentin Roschacher hatte die GPK des Nationalrats veranlasst, eine Untersuchung über die Umstände dieser Demission durchzuführen. Der am 5. September des Berichtsjahres präsentierte Bericht stellte fest, dass Bundesrat Blocher bei der Auflösung des Arbeitsverhältnisses seine Kompetenzen überschritten habe, namentlich was die Ausrichtung einer Abgangsentschädigung betreffe. Indem er sich mit einem Vertreter des Bundesstrafgerichts, das die fachliche Aufsicht über den Bundesanwalt ausübt, über die Durchführung einer Überprüfung von Roschachers Amtstätigkeit abgesprochen habe, habe er überdies die Gewaltentrennung nicht beachtet. Und drittens habe Blocher unzulässig in die Kompetenzen des Bundesanwalts eingegriffen, als er ihm in einem Fall die Durchführung einer Medienkonferenz untersagte. Viel mehr Aufsehen als diese Vorwürfe erregten aber die Äusserungen von Lucrezia Meier-Schatz (cvp, SG), Präsidentin einer von der GPK gebildeten Subkommission. Sie stellte Dokumente vor, die beweisen sollten, dass der Abgang von Roschacher von langer Hand geplant gewesen sei. Neben einem Bankier namens Oskar Holenweger, gegen den die Bundesanwaltschaft ermittelte, seien daran Journalisten und Politiker und eventuell sogar Bundesrat Blocher selbst beteiligt gewesen. Die Subkommission schloss dies aus Notizen und der Skizze eines Terminplans, welche bei Holenweger von der Polizei beschlagnahmt worden waren, und die den zeitlichen Ablauf der Untersuchungen, politischen Interventionen, Medienenartikel und Massnahmen gegen den Bundesanwalt enthielten. Gemäss Holenweger handelte es sich dabei allerdings nicht um einen im voraus erstellten Aktionsplan, sondern um private Aufzeichnungen, deren Einträge er als persönliche Gedächtnisstütze jeweils nach den Ereignissen gemacht habe.

Die SVP bezeichnete diesen GPK-Subkommissions-Bericht als „Putschversuch gegen Bundesrat Blocher“ (so lautete der Titel der dazu im Nationalrat eingereichten Interpellation; 07.3573). Die Originale der von der GPK-Subkommission als kompromittierend beurteilten Dokumente hatte sich die SVP bei Holenweger beschafft, veröffentlicht und als irrelevant bezeichnet. Die SVP integrierte ihren Protest sofort in ihre kurz vorher gestartete, auf Bundesrat Blocher zentrierte neue Inseratekampagne zu den Nationalratswahlen.

Rücktritt von Bundesanwalt Valentin Roschacher (2006)

Nach sehr kritischen Artikeln in den Medien über die Ermittlungsmethoden von Bundesanwalt Valentin Roschacher geriet dieser unter massiven Druck. Bundesrat Blocher ordnete aufgrund dieser Berichte am 5. Juni eine ausserordentliche Untersuchung an. Diese konzentriere sich auf führungstechnische, finanzielle und organisatorische Fragen, für deren Kontrolle nach geltender Ordnung das EJPD zuständig ist. Das Bundesstrafgericht als Kontrollinstanz für inhaltliche Belange leitete gleichzeitig eine fachliche Überprüfung der Arbeit der Bundesanwaltschaft ein. Diese Analysen konstatierten strukturelle und organisatorische Mängel, hingegen keine Verfehlungen der Bundesanwaltschaft und ihres Leiters. Anfang Juli erklärte Roschacher seinen Rücktritt auf Ende Jahr; die operative Führung gab er sofort ab. (Zu den Untersuchungen von Bundesrat Blocher siehe auch die Frage Vischer (gp, ZH) (06.5121) und die Interpellation Baumann (svp, TG) (06.3154)).

Rücktritt von Bundesanwalt Valentin Roschacher (2006)