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Mehrere unterlegene Radio- und TV-Sender hatten beim Bundesverwaltungsgericht gegen die Konzessionsvergabe rekurriert. Dieses wies die Konzessionvergabe für die Lokalradios in Graubünden und im Aargau an das Bakom zurück, ebenso die Entscheidung betreffend die Fernsehkonzession in der Ostschweiz für die Tagblatt-Medien. Das Bundesverwaltungsgericht begründete dies damit, dass das Bakom nicht ausreichend geprüft habe, ob durch diese Konzessionen eine Marktmacht grosser Medienhäuser entsteht, welche die Meinungsvielfalt gefährdet.

Mehrere Sender rekurrierten gegen die Konzessionsvergabe

À l’automne, le Tribunal administratif fédéral (TAF) a admis trois recours contre la hausse de la redevance sur le trafic des poids lourds liée aux prestations (RPLP) décidée par le Conseil fédéral avec effet au 1er janvier 2008. Les juges ont considéré que les coûts des pertes de temps dues aux embouteillages ne doivent pas être pris en compte dans le calcul de la redevance, car, de l’avis même des offices fédéraux compétents, ces coûts sont internes et non externes. Or, si l’on exclut ces coûts du calcul, les recettes de la RPLP excèdent les coûts générés par le trafic et à charge de la collectivité. L’augmentation décrétée par le Conseil fédéral a par conséquent été jugée non-conforme au droit, puisqu’elle viole le principe de la couverture des coûts. Par la voix du chef du DETEC, le gouvernement a annoncé le dépôt d’un recours de droit public auprès du Tribunal fédéral contre la décision du TAF.

Gerichtsverfahren zur Erhöhung der LSVA
Dossier: Erhöhung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA; 2008)

Le TAF a confirmé la décision prise par la Comcom en 2007 dans le litige opposant Swisscom à Sunrise concernant la tarification de l’accès à haut débit. Considérant que l’entreprise publique occupe une position dominante sur ce marché, les juges ont obligé Swisscom à ouvrir l’accès à son réseau à large bande à ses concurrents à prix coûtant. La Comco a quant à elle condamné Swisscom pour un autre cas d’abus de position dominante dans le même segment de marché à une amende de CHF 219 millions. Plusieurs nouvelles plaintes ont en outre été déposées au cours de l’année sous revue.

Öffunung des Breitbandmarktes

Gemäss Spielbankengesetz ist in der Schweiz das Anbieten von Poker- oder Black Jack-Spielen mit Geldeinsätzen im Internet verboten. Trotzdem beteiligen sich laut Schätzungen mehr als 100'000 Personen an diesen auf ausländischen Websites durchgeführten Kartenspielen. Da sich der Zugang zu diesen Seiten praktisch nicht verhindern lässt, fällte der Bundesrat den Grundsatzentscheid, in Zukunft eine kleine Anzahl von Konzessionen für Online-Spielbanken mit Sitz in der Schweiz zu verteilen. Gleichzeitig soll versucht werden, die Internetadressen ausländischer Anbieter mit technischen Mitteln konsequent zu sperren. Die neuen einheimischen Anbieter hätten dieselben Auflagen bezüglich Gewinnablieferung an den Bund, Geldwäschereibekämpfung und Schutz für Spielsüchtige zu erfüllen wie die bestehenden Casinos. Angesichts der technischen Probleme namentlich bei der Abwehr ausländischer Internetseiten, dürfte die Ausarbeitung des Entwurfs für eine Gesetzesrevision einige Jahre in Anspruch nehmen. Die Durchführung von Pokerturnieren ausserhalb des Internet ist weiterhin nicht auf Casinobetreiber beschränkt. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage des Schweizerischen Casino-Verbandes gegen die Bewilligung solcher Turniere durch die Spielbankenkommission abgewiesen. Wie die Kommission urteilte auch das Gericht, dass Poker ein Geschicklichkeits- und kein reines Glücksspiel sei. Die Casinobetreiber zogen ihre Klage weiter vor das Bundesgericht.

Poker- oder Black Jack-Spielen mit Geldeinsätzen im Internet Pokerturnieren

Ende August meldete das Bundesverwaltungsgericht neuen Personalbedarf an. Anlass dazu war die grosse Anzahl von Beschwerden, die im Zusammenhang mit dem Amtshilfegesuch der USA bei der Aufklärung von Steuerdelikten von Kunden der schweizerischen Grossbank UBS zu erwarten waren. Um die UBS vor zivilrechtlichen Klagen zu schützen, hatte sich die Schweiz in einem am 19. August unterzeichneten bilateralen Abkommen verpflichtet, ein rund 4450 Konten betreffendes Amtshilfegesuch der USA innert eines Jahres zu bearbeiten. Die für die Bewältigung dieser Arbeit erforderlichen Richterstellen sollten jedoch nicht dauerhaft eingerichtet werden. Da die rechtlichen Grundlagen für die Schaffung von befristeten Richterstellen noch fehlen, beantragte die Rechtskommission des Nationalrats mit dem Einverständnis ihrer Schwesterkommission der kleinen Kammer, eine entsprechende Verordnung der Bundesversammlung und die Bewilligung von höchstens fünf zusätzlichen, auf zwei Jahre befristeten Richterstellen. Eine aus Mitgliedern der SVP gebildete Kommissionsminderheit bekämpfte diesen Vorschlag, der Bundesrat unterstützte ihn. Der Nationalrat nahm die befristete Erhöhung der Richterzahl und die zugrundeliegende Rechtsgrundlage gegen den Widerstand der SVP an. Nachdem auch die kleine Kammer oppositionslos damit einverstanden war, konnte die Vorlage noch in der Herbstsession verabschiedet werden.

Stellenerhöhung beim Bundesverwaltungsgericht im Zusammenhang mit dem Amtshilfegesuch der USA zur UBS (Pa.Iv. 09.475)
Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

Swissgrid, Alpiq, les Forces motrices bernoises (FMB) et les services industriels zurichois ont fait recours contre la décision de l’ElCom auprès du Tribunal administratif fédéral (TAF). Les FMB ont en outre contesté la révision de l’ordonnance sur l’approvisionnement en électricité (OApEl) par le Conseil fédéral en décembre 2008. S’il ne s’est pas encore prononcé sur le fond, le TAF a refusé l’effet suspensif demandé par les recourants, considérant qu’il créerait une insécurité juridique préjudiciable à tous les intéressés.

hausse des tarifs d’utilisation du réseau

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Vorjahr das Parlament um die Bewilligung von sechs zusätzlichen Richterstellen ersucht. Im massgeblichen Gesetz ist ein Bereich von 50 bis 70 Stellen genannt, in der Ausführungsverordnung ist die Anzahl aber auf 64 fixiert. Das mit der Oberaufsicht über das Bundesverwaltungsgericht betraute Bundesgericht erachtete in der aktuellen Konsolidierungsphase dieser neuen Instanz die Aufstockung um eine italienischsprachige Richterstelle zur Bewältigung der Pendenzen im Asylbereich als ausreichend. Die Rechtskommission des Ständerats hatte zuerst nur eine auf zwei Jahre befristete Stelle genehmigen wollen. Da dies rechtlich nicht möglich war, beantragte es dem Plenum mit einer parlamentarischen Initiative, die Zahl der ordentlichen Vollzeitrichterstellen von 64 auf 65 aufzustocken, was auch der Bundesrat unterstützte. Eine linke Kommissionsminderheit forderte eine Erhöhung auf 67 Stellen, drang damit aber beim Parlament, das die Vorlage in der Sommersession verabschiedete, nicht durch.

Erhöhung der Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht (Pa.Iv. 08.501)
Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

Mehrere Veranstalter („Radio AG“ von Roger Schawinski (AG), „RBB – Radio, das mehr Basel bietet“ von Christian Heeb (Raum Basel), „Radio Energy“ von Ringier (Raum Zürich-Glarus), „Radio Südost“ von Roger Schawinski (Südostschweiz), „Tele Säntis“ (Ostschweiz)), welche keine Konzession erhalten hatten, fochten den Entscheid des Uvek beim Bundesverwaltungsgericht an.

Mehrere Radiosender fochten die Konzessionsentscheide des UVEK' an

Cablecom muss das Programm von „U1-TV“ nicht mehr über das analoge Netz verbreiten. Das Bundesverwaltungsgericht wies im November die Beschwerde des Senders ab und bestätigte damit den Entscheid des Bundesamts für Kommunikation aus dem Jahr 2007. Im Januar hatte das Gericht bereits das Gesuch von „U1-TV“ um aufschiebende Wirkung abgelehnt, woraufhin Cablecom die analoge Ausstrahlung des Programms einstellte.

Cablecom streicht den Sender "U1 TV" aus ihrem analognen Angebot

Concernant la tarification de l’accès à haut débit, Swisscom a fait recours auprès du Tribunal administratif fédéral (TAF) contre la décision de la ComCom de novembre 2007 l’obligeant à offrir à ses concurrents cet accès à prix coûtant. La ComCom avait en effet estimé que l’opérateur historique abusait de sa position dominante pour proposer à ses clients un accès ADSL sans ligne fixe grâce à un abonnement de téléphonie mobile, alors qu’elle facturait à Sunrise et Orange le raccordement au réseau fixe pour tout accès à haut débit. Dans le même dossier, le secrétariat de la ComCo a demandé à cette dernière de sanctionner Swisscom d’une amende de CHF 237 millions pour abus de position de dominante sur le marché de l’internet à haut débit. Cette requête conclut une enquête débutée en 2005.

Öffunung des Breitbandmarktes

Les CFF et la SNCF ont créé une société commune du nom de Transferis qui doit prendre en charge les tâches de planification et de réalisation de la future ligne transfrontalière du RER genevois Cornavin-Eaux-Vives-Annemasse (F) (CEVA). Financée par le fonds d’infrastructure, cette ligne permettra de réduire de moitié le temps de trajet entre la commune française et la gare principale de Genève. L’OFT a levé les 1'700 oppositions au projet début mai, mais plusieurs opposants ont saisi le Tribunal administratif fédéral (TAF). Sous réserve de l’issue de la procédure judiciaire, la mise en service est prévue en 2013.

Gründung Transferis 2008
Dossier: Bahnlinie Genf Cornavin-Eaux-Vives-Annemasse (CEVA)

Le conflit opposant les riverains et la direction de l’aéroport de Zurich concernant les atterrissages par l’approche orientale n’a pas faibli au cours de l’année sous revue. Tout d’abord, les gouvernements cantonaux de la Suisse orientale, ainsi que 86 communes situées à proximité de l’aéroport de Zurich ont adopté une prise de position commune contre la construction d’une nouvelle piste occidentale. Rappelant les nuisances sonores que la population de cette région subit à longueur d’année, les représentants cantonaux ont exigé l’intervention du Conseil fédéral. Sur le terrain judiciaire, ensuite, le Tribunal administratif fédéral a rejeté douze recours émanant d’habitants et associations de riverains. Les recourants ont vainement tenté d’obtenir l’annulation de l’autorisation délivrée par l’OFAC en 2007 pour les atterrissages par l’approche orientale utilisant le système d’atterrissage aux instruments.

Verlängerung der Piste 28 (Flughafen Zürich)
Dossier: Erweiterung des Ostanfluges beim Flughafen Zürich

Les conditions auxquelles Swisscom met ses infrastructures à la disposition des autres prestataires de services de télécommunication ont été mises en accusation à plusieurs reprises au cours de l’année sous revue. Le Tribunal fédéral, d’abord, a donné raison à Monsieur Prix et à la ComCom en condamnant Swisscom à rembourser plusieurs millions de francs à Cablecom. Les juges de Mon Repos ont considéré que cette dernière avait payé des frais excessifs pour le transfert de clients sans changement de numéros de téléphone entre 2004 et 2006. Peu après, la Commission de la concurrence (ComCo) a sanctionné l’opérateur historique d’une amende de CHF 333 millions pour avoir abusé de sa position dominante en exigeant de ses concurrents une taxe de transmission sur le réseau mobile deux fois plus élevée que la moyenne européenne. Swisscom a immédiatement annoncé son intention de déposer un recours contre cette décision auprès du Tribunal administratif fédéral. En fin d’année, la ComCom a décidé de baisser rétroactivement les prix d’interconnexion pratiqués par Swisscom entre 2004 et 2006 de 15 à 20%, de sorte à les aligner sur les coûts requis effectivement pour l’interconnexion. Les concurrents lésés peuvent dès lors demander le remboursement des montants indûment perçus.

Gerichtsverfahren gegen Swisscom 2007

Les groupes Atel et Energie Ouest Suisse (EOS) ont repris leurs travaux en vue d’une fusion et de la constitution du groupe Ouest Energie. Le projet a pris une année de retard suite au recours déposé par un petit actionnaire et finalement rejeté par le Tribunal fédéral. La création du nouveau groupe est désormais prévue pour le milieu de l’année 2008 et l’intégration des activités industrielles des partenaires pour fin 2008.

Fusion zwischen den Energiekonzernen EOS und Atel

Im Juni legte der Bundesrat dem Parlament seinen Entwurf für eine Revision des Staatsschutzgesetzes (Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit) vor. Die darin vorgesehenen zusätzlichen Mittel der Informationsbeschaffung begründete er auch mit der in den letzten Jahren erhöhten Wahrscheinlichkeit, dass auch die Schweiz Ziel von „islamistisch motivierten Terroranschlägen“ werden könnte. Die in der Vernehmlassung am meisten umstrittenen Änderungen, die präventive Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, das Abhören und Beobachten von Privaträumen sowie das Durchsuchen von Computersystemen bei Verdacht auf Terrorismus, internationalen Waffenhandel oder Spionage, wurden beibehalten. Die Anordnung dieser aussergewöhnlichen Massnahmen erfordert eine doppelte, richterliche und politische Kontrolle, welche durch das Bundesverwaltungsgericht einerseits und die Vorsteher von EJPD und VBS andererseits ausgeübt wird. Der Justizminister soll zudem die Kompetenz erhalten, Tätigkeiten zu verbieten, die terroristische oder gewalttätige Aktivitäten fördern oder die innere oder äussere Sicherheit des Staates gefährden. Der Bundesrat möchte zudem die in den letzten Jahren mehr als einmal umstrittene Tätigkeit von Informanten des Inlandnachrichtendienstes beim Bundesamt für Polizei (DAP, Dienst für Analyse und Prävention) auf eine sicherere rechtliche Basis stellen. Dazu gehören einerseits Vorschriften über die Entschädigung dieser Agenten, andererseits aber auch Massnahmen zu ihrem Schutz vor Repressalien durch die Ausstattung mit einer Tarnidentität. In ersten Reaktionen sprachen sich die Linke und die SVP gegen, die CVP und die FDP für die vorgeschlagenen Massnahmen aus.

Revision des Staatsschutzgesetzes (BRG 07.057)
Dossier: Staatliche Überwachung

En début d’année, le Tribunal administratif fédéral s’est prononcé sur le recours interjeté par les Forces motrices bernoises (FMB BKW Energie AG) contre la décision du DETEC refusant la suppression de la limitation de l’autorisation d’exploiter la centrale nucléaire de Mühleberg (BE). Les juges ont annulé la décision du DETEC au motif que ce dernier aurait dû soumettre la requête de l’entreprise à une procédure de réexamen. Convaincu qu’une demande de suppression de limitation relève de la procédure d’autorisation, au sens de la loi sur l’énergie nucléaire (LENu), le DETEC a saisi le Tribunal fédéral afin qu’il règle définitivement ces questions de procédure. Dans l’attente de ce jugement, l’autorisation d’exploiter la centrale de Mühleberg demeure limitée à 2012.

2005-2010: Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Mühleberg
Dossier: Geschichte des Atomkraftwerks Mühleberg

Die Spielbankenkommission bestätigte im Januar ihren Entscheid, dass die sogenannten Tactilo-Geräte nicht zu den Geschicklichkeits- sondern zu den Glücksspielen gehören und damit nicht in Restaurants, sondern nur in konzessionierten Spielbanken aufgestellt werden dürfen. Die französischsprachigen Kantone und ihre gemeinsame Lotteriegesellschaft Loterie Romande hatten diesen Entscheid schon früher mit Rekursen bekämpft und protestierten auch jetzt wieder. Die Loterie Romande war vom Entscheid besonders betroffen, erwirtschaftet sie doch mit 60 Mio Fr. rund einen Drittel ihrer Jahresgewinne mit ihren ca. 700 Tactilo-Apparaten. Ihr Pendant für die Deutschschweiz und das Tessin, die Gesellschaft Swisslos, war vom Kommissionsentscheid nicht unmittelbar betroffen, da sie keine Tactilo-Geräte betreibt. Im Jahr 2004, als sie ihre Glücksspielautomaten aufstellen wollte, hatte die Spielbankenkommission bereits ein Moratorium für das Aufstellen neuer Apparate in Restaurants erlassen. Da die Gewinne der Loterie Romande (wie auch der Swisslos) von Gesetzes wegen zur Förderung von kulturellen, sportlichen und sozialen Projekten ausgeschüttet werden, war auch bei sozialen und kulturellen Organisationen der Romandie die Solidarität mit ihrer Lotteriegesellschaft gross. Alle 26 Kantone und die beiden Lottogesellschaften zogen den Entscheid der Spielbankenkommission an das Bundesverwaltungsgericht weiter. Welsche Parlamentarier kritisierten in diesem Zusammenhang auch die Zusammensetzung und die Arbeitsweise der Spielbankenkommission heftig und stellten die Unabhängigkeit ihrer Mitglieder in Frage. In seinen Antworten auf diverse Interpellationen wies der Bundesrat diese Anschuldigungen als unbegründet zurück.

Tactilo-Geräte

Das Parlament hiess eine Änderung der Verordnung über die Richterlöhne oppositionslos gut (06.016). Gegen Jahresende unterbreitete der Bundesrat dem Parlament auch noch eine Verordnung über die Taggelder und Reisespesen der nebenamtlichen Bundesrichter (diese sind nicht fix besoldet) zur Genehmigung.

Taggelder der nebenamtlichen Bundesrichter (06.104)

Im Sommer gab das EJPD den Vorentwurf für eine Revision des Staatsschutzgesetzes (Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit) in die Vernehmlassung. Hauptziel dieses Projekts ist es, angesichts der stark angestiegenen Gefahr des internationalen Terrorismus die Prävention zu verbessern. Zu diesem Zweck sollen die Behörden – bei Verdacht auf Terrorismus, internationalen Waffenhandel oder Spionage – auch ohne konkreten Tatverdacht Post- und Fernmeldeverkehr überwachen, Privaträume abhören und Computer durchsuchen dürfen. Die Staatsschützer erhalten allerdings nicht freie Hand beim Einsatz dieser ausserordentlichen präventiven Mittel. Das Bundesamt für Polizei muss deren Anordnung zuerst dem Bundesverwaltungsgericht zur Stellungnahme vorlegen. Dann müssen die Vorsteher des EJPD und des VBS den Einsatz bewilligen. Fällt die Stellungnahme des Bundesverwaltungsgerichts negativ aus, müsste der Gesamtbundesrat die Überwachung beschliessen. Die Überwachung soll in der Regel nicht länger als sechs Monate dauern und, wenn kein Strafverfahren eingeleitet wird, den Betroffenen mitgeteilt werden. Trotz diesen Einschränkungen kritisierten die Datenschutzbeauftragten die mangelhafte Kontrolle der Staatsschützer und insbesondere die Möglichkeit, auch Personen zu überwachen, bei denen kein konkreter Verdacht auf strafbares Handeln besteht. Auch die übrigen Reaktionen fielen vorwiegend kritisch aus. Nicht nur die Linke, sondern auch die SVP bezweifelten grundsätzlich die Notwendigkeit der neuen Aufklärungsmittel der Nachrichtendienste.

Revision des Staatsschutzgesetzes (BRG 07.057)
Dossier: Staatliche Überwachung

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Zusammenfassung
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Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

Das Parlament ist nicht nur zuständig für die personelle Bestellung der Bundesgerichte, sondern bestimmt auch, wie viele Stellen für ordentliche oder nebenamtliche Gerichtspersonen eingerichtet werden sollen. Die Stellenzahl der verschiedenen Gerichte hat über die Jahre zugenommen. So sassen 1848 am Bundesgericht (BGer) elf von der Bundesversammlung gewählte Milizrichter (und 11 Ersatzmänner); Ende 2023 waren 16 vollamtliche Bundesrichterinnen und 24 vollamtliche Bundesrichter sowie 17 nebenamtliche Richterinnen und Richter in Lausanne tätig. Ins Bundesstrafgericht (BStGer), das 2004 seine Tätigkeit aufnahm, wählte die Vereinigte Bundesversammlung im Jahr 2003 elf Strafrichterinnen und -richter; bis 2023 hat sich diese Zahl verdoppelt (7 Frauen und 15 Männer); zusätzlich arbeiten 13 nebenamtliche Richterinnen und Richter am BStGer in Bellinzona. Auch das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) besteht seit 2004 und wurde zu Beginn mit 72 Richterinnen und Richtern bestückt; eine Zahl, die sich bis Ende 2023 nur marginal auf 73 erhöht hat (34 Frauen und 39 Männer). Im Bundespatentgericht (BPatGer) schliesslich – in Funktion seit 2012 – hat die Zahl der nebenamtlichen Richterinnen und Richtern von 36 auf 41 zugenommen. Auch Ende 2023 sind zwei hauptamtliche Richter im BPatGer tätig.
Hauptgrund für die Erhöhung der Zahl der Richterinnen und Richterstellen war in den letzten rund 20 Jahren meist derselbe, nämlich die personelle Überlastung aufgrund einer zunehmenden Anzahl Fälle. Aber auch ganz konkrete und teilweise zeitlich befristete Anforderungen an die verschiedenen Gerichte können eine vorläufige Anhebung der Zahl der Gerichtspersonen nach sich ziehen. Beispiele sind hier die zunehmende Anzahl Asylrechtsbeschwerden aufgrund wachsenden Anzahl Asylgesuche (z.B. 2009, 2017 und 2023) oder der erhöhte Personalbedarf des BVGer aufgrund der zunehmenden Zahl an Amtshilfegesuchen aus den USA bei der Aufklärung von Steuerdelikten von Kunden der UBS. Schliesslich kann auch eine repräsentativere Verteilung der Stellen entsprechend der Landessprachen bzw. das Risiko von Engpässen aufgrund einer Untervertretung einzelner Sprachen oder die Schwierigkeit, geeignete Personen zu finden, Grund für einen Ausbau der Stellen darstellen.

Übersicht
2006: Präzisierung der Zahl der Stellen am BGer (38 ordentliche, 19 nebenamtliche Stellen; Pa.Iv. 06.400)
2009: BVGer erhält eine italienischsprachige Stelle zur Bewältigung der Pendenzen im Asylbereich (Pa.Iv. 08.501)
2009: BVGer braucht mehr Personal aufgrund der Amtshilfegesuche aus den USA zur UBS (Pa.Iv. 09.475)
2011: Festlegung der Zahl der Stellen am BGer (38 voll-, 19 nebenamtliche Stellen; Pa.Iv. 11.400)
2012: Erhöhung der Stellenzahl am BStGer (Pa.Iv. 12.462)
2013: Erhöhung der Zahl Vollzeitstellen am BVGer scheitert am SR (Pa.Iv. 12.425)
2017: Vorübergehende Aufstockung Stellen am BVGer (Pa.Iv. 16.486)
2017: Wahl von drei statt zwei nebenamtlichen Bundespatentrichtern (WG 17.202)
2018: Zusätzliche Richterstelle am BVGer wegen Mehraufwand durch Nachrichtendienstgesetz (Pa.Iv. 18.422; zurückgezogen)
2021: Erhöhung der ordentlichen Vollzeitstellen am BStrGer von drei auf vier (Pa.Iv. 21.401)
2022: Erhöhung der Zahl der ordentlichen Bundesrichterinnen und Bundesrichter um zwei (Pa.Iv. 22.427)
2023: Zusätzliche nebenamtliche Stelle italienischer Sprache am BStGer (Pa.Iv. 23.431)
2023: Vollzeitstellen am BVGer vorübergehend anheben (Pa. Iv. 23.449)
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Zusammenfassung Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den Bundesgerichten (seit 2006)
Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

Noch bevor das Bundesverwaltungsgericht seine Arbeit aufgenommen hatte, erklärte der im Vorjahr zum Präsidenten gewählte Hans Urech seinen Rücktritt wegen Arbeitsüberlastung. Zum neuen Präsidenten wählte die Vereinigte Bundesversammlung den ebenfalls der SVP angehörenden Christoph Bandli.

Aufbau des Bundesverwaltungsgerichts

Das befristete Gesetz über den Aufbau des Bundesverwaltungsgerichts stiess auch im Nationalrat auf Zustimmung und wurde vom Parlament in der Frühjahrssession gutgeheissen. In der Herbstsession wählte die Vereinigte Bundesversammlung die neuen 72 Richterinnen und Richter dieser Institution; zum Präsidenten wurde Hans Urech erkoren. Das Gericht, das weitgehend die bestehenden Verwaltungsrekurskommissionen ersetzt, wird seine Arbeit im Jahr 2007 aufnehmen. Standort wird vorerst Bern sein; der Umzug nach St. Gallen, wo zuerst ein neues Gebäude erstellt werden muss, ist für 2011 vorgesehen.

Aufbau des Bundesverwaltungsgerichts

Nach der Bereinigung der letzten Differenzen verabschiedete das Parlament in der Sommersession das revidierte Gesetz über das Bundesgericht und das neue Gesetz über das Bundesverwaltungsgericht einstimmig. In der Frühjahrssession befasste sich der Ständerat mit der im Vorjahr vom Nationalrat beschlossenen neuen Fassung, welche sich auf den Zusatzbericht einer Arbeitsgruppe stützte. Die kleine Kammer schloss sich weitgehend diesen Entscheidungen an. Dazu gehörte namentlich auch die lange umstritten gewesene Festlegung der Streitwertgrenzen für Zivilsachen. In der zweiten Runde der Differenzbereinigung ging es insbesondere noch um die Rekursmöglichkeiten bei der internationalen Rechtshilfe. Durchgesetzt hat sich die von Bundesrat und Ständerat vertretene Ansicht, dass in besonderen Fällen (z.B. wenn bei einer Auslieferung im Ausland die Todesstrafe droht) der Entscheid des Bundesstrafgerichts an das Bundesgericht weitergezogen werden kann.

BRG Totalrevision der Bundesrechtspflege (01.023)

In einer im Sommer präsentierten Botschaft schlug der Bundesrat ein befristetes Gesetz vor, das den gesetzlichen Rahmen für die Aufbauphase des neuen Bundesverwaltungsgerichts bildet. Geschaffen werden soll damit insbesondere ein Gremium, welches noch vor der für 2007 geplanten Einsetzung des Gerichts die für die Inbetriebnahme erforderlichen Entscheide fällt (z.B. über die Einstellung von administrativem Personal). Der Ständerat hiess dieses Gesetz in der Dezembersession gut.

BRG Totalrevision der Bundesrechtspflege (01.023)

Als Zweitrat nahm der Nationalrat die Beratung der Totalrevision der Bestimmungen über die Organisation und Verfahren der Bundesgerichte und des neuen Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht auf. Dabei hatte es, nachdem das Bundesgericht seine Unzufriedenheit mit der Version des Ständerates kundgetan hatte, eine kleine Verzögerung gegeben. Auf Ersuchen der Rechtskommission des Nationalrats präsentierte eine vom EJPD-Vorsteher geleitete Arbeitsgruppe einen neuen Vorschlag. Dieser erhöhte die Streitwertgrenze für Zivilsachen nur auf CHF 30'000 statt auf CHF 40'000 und verzichtete bei Straf- und Steuersachen im Gegensatz zur Version der kleinen Kammer ganz auf eine Streitwertgrenze. (Für Fälle von grundsätzlicher Bedeutung besteht ohnehin keine Streitwertgrenze.) Die Nationalratskommission übernahm diese Vorschläge und ging sogar noch etwas weiter, indem sie bei arbeits- und mietrechtlichen Streitsachen die Streitwertgrenze auf CHF 15'000 reduzierte. Eintreten war im Plenum unbestritten. Abgesehen von der erwähnten Streitwertgrenze wurden die Entscheide des Ständerats von den Kommissionssprechern als tragfähiger Kompromiss gelobt und vermochten sich fast durchwegs durchzusetzen.

BRG Totalrevision der Bundesrechtspflege (01.023)