Eigentlich hätte der Rücktritt des Bundesverwaltungsrichters Jean-Pierre Monnet nicht kompensiert und dessen Stelle nicht ausgeschrieben werden dürfen, hatte der Parlamentsbeschluss vom März 2017 doch vorgesehen, dass die kurzfristige Aufstockung der Stellen am BVGer – zwecks Abbau hängiger Asylgesuche – ab 31. August 2019 mit Nichtersetzung scheidender Gerichtspersonen kompensiert werden müsse. Allerdings hatte die BVGer-Präsidentin Marianne Ryter deutlich gemacht, dass der Bestand an Gerichtspersonen mit französischer Muttersprache nicht ausreichend sei. Die GK entschied sich deshalb, die Stelle für eine Richterin oder einen Richter mit französischer Muttersprache und guten Italienischkenntnissen auszuschreiben. Da Pensionierungen anstünden, könnten die Vollzeitstellen in nächster Zeit trotzdem abgebaut werden. Da die GLP und die Grünen am Bundesverwaltungsgericht untervertreten waren, sollten die Kandidierenden idealerweise einer dieser beiden Parteien angehören. Camilla Mariéthoz Wyssen erfülle die Bedingungen unter den neun Bewerbenden am besten, befand die GK. Zudem könne mit der «Sympathisantin der Grünen» nicht nur die Untervertretung der Partei, sondern auch jene der Frauen (45.2%) etwas kompensiert werden.
Der Empfehlung der GK folgten bei der Wahl eines Mitglieds ans Bundesverwaltungsgericht 202 Mitglieder der Vereinigten Bundesversammlung. Von den 221 ausgeteilten Wahlzetteln waren 217 eingelangt, von denen 14 leer blieben und ein Wahlzettel auf eine andere Person entfiel.

Wahl eines Mitglieds ans Bundesverwaltungsgericht