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In der Sommersession 2019 machte der Nationalrat kurzen Prozess mit der parlamentarischen Initiative Köppel (svp, ZH), die verlangt hatte, dass Bundesratssitzungen und Mitberichtsverfahren öffentlich gemacht werden. Diskussionslos wurde das Anliegen mit 153 zu 34 Stimmen (keine Enthaltungen) versenkt. Der Urheber des Vorstosses war bei der Abstimmung nicht zugegen, weshalb es wohl auch zu keiner Debatte kam.

Bundesratssitzungen öffentlich machen

Aus drei Gründen wollte Roger Köppel (svp, ZH) mit Hilfe einer parlamentarischen Initiative Bundesratssitzungen und Mitberichtsverfahren öffentlich machen: Erstens verschweige der Bundesrat politisch relevante Entscheide und umgehe damit das Mitwirkungsrecht des Parlaments – Köppel verwies auf die Kohäsionszahlung an die EU in der Höhe von CHF 1.3 Mrd., die die Regierung «geheim» gehalten habe; zweitens würden mit öffentlichen Sitzungen die Indiskretionen aufhören, welche einzelne Departemente gezielt nach aussen dringen liessen, um den Anliegen der eigenen Departementschefin oder des Departementschefs zum Durchbruch zu verhelfen, um andere Regierungsmitglieder anzugreifen oder um die öffentliche Meinung zu beeinflussen; drittens könne dank dem einzuführenden Öffentlichkeitsprinzip auf das Amt einer Bundesratssprecherin oder eines Bundesratssprechers verzichtet werden. Köppel wies darauf hin, dass die Verhandlungen der Kantonsregierung im Kanton Solothurn schon seit 1875 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden und der Kanton damit gute Erfahrungen gemacht habe.
Die Ablehnung der SPK-NR war mit 18 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen deutlich. Die Forderung sei nicht vereinbar mit dem Kollegialitätsprinzip, weil die Veröffentlichung von Verhandlungen dazu führen könnte, dass die Parteien vermehrt Einfluss auf ihre Bundesratsmitglieder nehmen würden, womit die Kompromissfindung erschwert würde, begründete die Kommissionsmehrheit ihren Entscheid.

Bundesratssitzungen öffentlich machen

Die Annahme der Masseneinwanderungsinitiative und auch die Diskussionen um deren schwierige Umsetzung gestalten die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU sicher nicht einfacher, was nicht zuletzt der Bundesrat nun ausbaden muss. Harsche Kritik musste sich etwa Simonetta Sommaruga von der SVP anhören, weil sie eine Präsentation zu Umsetzungsvorschlägen verschoben hatte, um ihren Besuch bei EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker nicht unnötig zu belasten – so zumindest die Vermutung in den Medien. Prompt warf SVP-Fraktionschef Adrian Amstutz der Justizministerin eine „unsägliche Verzögerungstaktik“ vor. Öl ins Feuer goss dann wenige Tage später Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf, die in einem Online-Interview eine rasche Abstimmung zur Klärung des Verhältnisses zwischen der Schweiz und der EU verlangte, weil die Masseneinwanderungsinitiative mit den bilateralen Verträgen nicht vereinbar sei. In den Medien wurde gemutmasst, dass dies die Mehrheitsmeinung des Bundesrats sei. Einige bürgerliche Parlamentarier forderten in der Folge lautstark, dass die Regierung in der Aussenpolitik mehr Geschlossenheit und mehr Verhandlungsgeschick an den Tag legen müsse. Der Blick bezeichnet die Regierung als „sieben Leichtmatrosen“ ohne Kapitän. Das Gremium komme zwar sehr gut miteinander aus, jede und jeder einzelne arbeite sehr dossiersicher, aber es fehle an einer „zupackenden Steuerfrau oder einem seefesten Kapitän“. In der Weltwoche wurde beanstandet, dass das Kollegialsystem heute nicht mehr funktioniere; man müsse ungeeignete Regierungsmitglieder auch entlassen können. Diese „Diskreditierung“ des Bundesrates (AZ) wurde freilich auch kritisiert: Dass es der Bundesrat niemandem recht machen könne, gehöre zum System.

Kritik an der Geschlossenheit des Bundesrates in der Aussenpolitik

Im Rahmen ihrer Berichte zur Finanzmarktkrise und zu den Cross-Border-Geschäften der UBS in den USA regte die GPK-NR auch zwei Motionen (10.3393 und 10.3394) an, die den Bundesrat als Kollegium betreffen. Die von der grossen Kammer angenommenen Motionen fordern den Bundesrat dazu auf, in der Regierungsreform einen Ausschuss aus drei Bundesräten für wichtige Geschäfte vorzusehen. Dies solle zu besseren Entscheidgrundlagen führen, aber weder das Kollegial- noch das Departementalprinzip behindern.

Bundesrat als Kollegium
Dossier: Bundesratsvorlage für eine Staatsleitungs- und Regierungsreform 2001

Der Bundesrat reagierte sowohl auf die kritischen Berichte der GPK als auch auf die verschiedenen Reformvorschläge verhalten. Im Mai präsentierte er erste Eckpunkte für eine Minireform, die er im Oktober konkretisierte: Die Regierung schlägt eine zweijährige Amtszeit für ein nicht direkt wiederwählbares Präsidium vor. Damit soll die Wahrnehmung von Repräsentations- und Leitungsaufgaben erleichtert und die internationale Handlungsfähigkeit verbessert werden. Die Regierungsmitglieder sollen zudem durch vier bis zehn Staatssekretäre entlastet werden, die Vertretungsaufgaben im Parlament und im Ausland wahrnehmen sollen und mit entsprechenden Kompetenzen ausgerüstet wären. Die Regierung ist jedoch gegen eine Erhöhung der Mitgliederzahl. Gegenstand von Bundesratssitzungen sollen zudem nicht mehr Routinegeschäfte, sondern strategische Führungsfragen sein. Schliesslich soll jedes Regierungsmitglied eine Stellvertretung haben, die genügend informiert dazu fähig wäre, notfalls die Departementsführung zu übernehmen. Darüber hinaus werden Massnahmen vorgeschlagen, die das Kollegialprinzip stärken sollen. Ein Bundesrat müsste der Gesamtregierung nicht nur regelmässig Rechenschaft ablegen, sondern könnte auch zur Herausgabe von Informationen verpflichtet werden und wichtige Geschäfte sollen in Dreierausschüssen vorberaten werden. Nicht Gegenstand der Vorschläge war eine Neuordnung der Departemente. Ein Zwischenbericht dazu soll Anfang 2011 und spätestens für die neue Legislaturplanung vorliegen. Die Parteien bewerteten die Vorschläge unterschiedlich. Während die SVP die Verlängerung der Amtsdauer generell kritisierte, waren der CVP zwei Jahre zu wenig. Die SP und die FDP würdigten die Vorschläge als grundsätzlich gangbaren Weg.
Auf die Kritik am Führungsverhalten, am unzureichenden Informationsaustausch und am Mangel an Kollegialität reagierte der Bundesrat ebenfalls erst im Oktober. Doris Leuthard räumte ein, dass in der UBS-Krise das Kollegium vom zuständigen Bundesrat früher hätte informiert werden sollen, stellte aber in Abrede, dass ein gegenseitiges Misstrauen den Austausch in der Regierung erschwere. Der parlamentarische Betrieb und die direkte Demokratie liessen mehrjährige Regierungsprogramme nicht zu und politische Planung müsse eine zentrale Aufgabe der Exekutive bleiben. Mit den vorgeschlagenen Massnahmen solle die Früherkennung von Krisen gewährleistet und die kollektive Führungsverantwortung besser wahrgenommen werden. Neben einem Beschlussprotokoll soll neu auch die Diskussion zu einem Geschäft zusammengefasst werden. Auf ein Wortprotokoll soll aber verzichtet werden, da sonst der freie Austausch behindert würde. Darüber hinaus sollen die Reisetätigkeit und die Kontakte der Regierungsmitglieder mit dem Ausland besser koordiniert werden.

Jahrelanges Gezerre um Bundesratsvorlage bringt am Ende wenig Zählbares (BRG. 01.080)
Dossier: Bundesratsvorlage für eine Staatsleitungs- und Regierungsreform 2001
Dossier: 9 statt 7 Bundesratsmitglieder?

Der Nationalrat schloss sich der Empfehlung seiner SPK an, und beschloss mit 128 zu 48 Stimmen, der parlamentarischen Initiative Wobmann (svp, SO) für die Veröffentlichung der namentlichen Abstimmungsresultate im Bundesrat keine Folge zu geben.

Pa.Iv. für die Veröffentlichung der namentlichen Abstimmungsresultate im Bundesrat (05.423)

Die schweizerisch-türkischen Beziehungen waren im Berichtsjahr getrübt, nachdem in der Schweiz Türkische Staatsbürger wegen Leugnung des Völkermordes an den Armeniern Anfang des 20. Jahrhunderts verurteilt wurden. Grosses Aufsehen erregte in diesem Zusammenhang EJPD-Vorsteher Blocher, als er sich auf einer Pressekonferenz in Ankara (Türkei) über die Antirassismus-Strafnorm beklagte und ohne Absprache mit seinen Regierungskollegen eine Revision in Aussicht stellte. Im Zentrum von Blochers Kritik stand die Strafbarkeit der Leugnung von Völkermord und die damit verbundene Problematik, wer darüber entscheidet, welche historischen Ereignisse als Völkermord zu taxieren sind. Eine vom EJPD geschaffene und mit externen Spezialisten ergänzte Arbeitsgruppe zur Überprüfung der umstrittenen Gesetzesbestimmungen nahm noch vor Jahresende ihre Tätigkeit auf. Die SVP, die sich in der Volksabstimmung von 1994 noch hinter die Anti-Rassismus-Strafnorm gestellt hatte, bekräftigte an einer Medienkonferenz im November ihre Forderung nach deren Abschaffung. Ihre im Vorjahr eingereichte diesbezügliche Motion hat das Parlament noch nicht behandelt; der Bundesrat hatte die Ablehnung beantragt.

Blocher will Antirassismus-Strafnorm auflösen

Im Zentrum von Diskussionen über die Zusammenarbeit im Bundesrat und über das Verhalten einzelner Mitglieder stand auch im Berichtsjahr Bundesrat Christoph Blocher. Besonders heftig waren die Reaktionen auf seine Rede an einer SVP-Veranstaltung am 20. Januar im Albisgüetli in Zürich. Er hatte dort zwei albanische Asylbewerber als Kriminelle tituliert und die Asylrekurskommission (ARK) angegriffen, welche zum Schluss gelangt war, dass die Anschuldigungen des albanischen Staates gegen die beiden aus politischen Gründen fingiert seien. Nachdem Blocher vor dem Ständerat abgestritten hatte, die beiden als Kriminelle bezeichnet zu haben, eröffnete die GPK des Ständerats eine Untersuchung. In ihrem Bericht kritisierte sie Blocher dafür, vor dem Ständerat die Unwahrheit gesagt zu haben. Sie rügte den Justizminister zudem wegen der Nichtbeachtung der Unschuldsvermutung bei den beiden Asylbewerbern und wegen seiner öffentlichen Kritik an den Urteilen der ARK. Derartige Aussagen beeinträchtigten, vor allem wenn sie vom Justizminister kämen, das Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtssprechung. Konkrete Massnahmen beantragte die GPK aber nicht. Der Bundesrat seinerseits „bedauerte“, dass es eines seiner Mitglieder an der gebotenen Ausgewogenheit und Sachlichkeit habe fehlen lassen und teilte die Haltung der GPK bezüglich der Respektierung der Gerichte durch die Exekutive. Auch der Präsident des Bundesgerichts, Guisep Nay, hatte Blocher für seine unvollständige Darstellung und seine Kritik an Gerichtsurteilen getadelt. Bundesrat Blocher selbst entschuldigte sich an einer Medienkonferenz Ende März dafür, dass er von „Kriminellen“ und nicht von „mutmasslichen Kriminellen“ gesprochen habe. (Zu den umstrittenen Äusserungen Blochers zum Anti-Rassismusgesetz anlässlich eines Besuchs in der Türkei siehe hier.)

Unvorbildliches Verhalten Blochers im Zusammenhang mit zwei albanischen Asylbewerbern (2006)

Der Nationalrat lehnte es mit 118 zu 34 Stimmen ab, ein von Simoneschi (cvp, TI) mit einer Motion gefordertes Gesetz mit Sanktionen für die Verletzung des Kollegialitätsprinzips zu schaffen. Auch der Bundesrat hatte dagegen opponiert und angeführt, dass sich die Regeln des Kollegialitätsprinzips nicht genau definieren lassen und die Anwendung des Gesetzes daher nicht praktikabel wäre. Zudem fand im Ständerat eine kurze Debatte über eine entsprechende Interpellation Inderkum (cvp, UR) (05.3817) mit Beteiligung von Bundesrat Leuenberger statt. Siehe dazu auch die Antwort des Bundesrates auf eine Interpellation Stöckli (sp, BE) (06.3073).

Vorstösse zur Verletzung des Kollegialitätsprinzips (2006)

Im Zusammenhang mit der von einer Subkommission der Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte vorgenommenen Abklärung der Informationspolitik der Landesregierung Ende November 2005 bei ihren Entscheiden über die Geschäftsstrategie der Swisscom reichte die GPK des Nationalrats eine Motion ein. Sie verlangt darin vom Bundesrat eine klare Definition seiner Rolle als Eigner von Unternehmen, die sich mehrheitlich in Bundesbesitz befinden. Nachdem der Bundesrat erklärt hatte, Massnahmen zur Entwicklung einer genaueren Definition seiner Unternehmenspolitik seien bereits eingeleitet, überwiesen der Nationalrat und nach ihm auch der Ständerat die Motion. Der Bundesrat verabschiedete im Herbst einen entsprechenden Bericht und leitete ihn dem Parlament zu. In ihrem eigenen Untersuchungsbericht kritisierte die GPK sowohl die Art der Beschlussfassung als auch die Kommunikationspolitik der Landesregierung im Fall Swisscom.

Verlässlichkeit der strategischen Ziele des Bundes (Kommunikationspolitik im Fall Swisscom)

Die SPK des Nationalrats beantragte dem Plenum, der parlamentarischen Initiative Wobmann (svp, SO) für die Veröffentlichung der namentlichen Abstimmungsresultate im Bundesrat keine Folge zu geben.

Pa.Iv. für die Veröffentlichung der namentlichen Abstimmungsresultate im Bundesrat (05.423)

Es ist zwar nicht neu, kommt aber im Vergleich zu früher wesentlich häufiger vor, dass den Medien Informationen aus den Bundesratsberatungen und den dazugehörenden Positionspapieren zugespielt werden. Beobachter führten dies auf die mit dem Amtsantritt Christoph Blochers verschärfte Polarisierung innerhalb der Regierung zurück. Vermutet wurde, dass in die Amtsgeschäfte eingeweihte Mitarbeiter der Verwaltung Indiskretionen mit dem Ziel begehen würden, der Position ihres Departementschefs grösseres Gewicht zu verleihen oder diese der Öffentlichkeit überhaupt klar zu machen. Bundeskanzlerin Huber reichte zu Jahresbeginn bei der Bundesanwaltschaft mehrere Strafanzeigen gegen Unbekannt wegen Amtsgeheimnisverletzung ein. Als desaströs und für die Swisscom geschäftsschädigend bezeichneten Parlamentarier und Medien die Informationspolitik der Landesregierung Ende November im Zusammenhang mit ihren Entscheiden über die Geschäftsstrategie der Swisscom. Obwohl der Bundesrat vorläufiges Stillschweigen über sein Verbot eines Auslandengagements der Swisscom beschlossen hatte (er wollte zuerst die Swisscom selbst informieren), geriet diese Nachricht vorzeitig an die Öffentlichkeit. Dies geschah, weil Bundesrat Blocher sie in einem zum voraus produzierten Radio-Interview verraten hatte. Ob Absicht hinter dieser Indiskretion steckte, lassen die Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte durch eine Subkommission abklären.

Amtsgeheimnisverletzung im Bundesrat (2005)

Mit einer parlamentarischen Initiative beantragte der Solothurner SVP-Nationalrat Wobmann, mit der Veröffentlichung der namentlichen Abstimmungsresultate im Bundesrat vollständige Transparenz über das Verhalten der Regierungsmitglieder zu schaffen. Auslöser für diesen Vorstoss war die Aussage von Bundesrat Deiss gewesen, dass der Bundesrat sich einstimmig zugunsten des Schengen/Dublin-Abkommens mit der EU ausgesprochen habe, dies aber gemäss Bundesrat Blocher nicht der Fall gewesen sei. Die SPK-NR beschloss, dem Plenum die Ablehnung dieser Initiative zu beantragen.

Pa.Iv. für die Veröffentlichung der namentlichen Abstimmungsresultate im Bundesrat (05.423)

Kommentatoren hielten zum ersten Amtsjahr des Bundesrates in neuer parteipolitischer Zusammensetzung und mit dem umstrittenen früheren Oppositionspolitiker Christoph Blocher (svp) fest, dass sich inhaltlich an der Regierungspolitik noch nichts Wesentliches geändert habe. Feststellbar war hingegen ein noch grösseres Interesse der Medien am Verhalten einzelner Bundesräte (v.a. Blocher) im Bundesratskollegium und an deren Stellungnahmen dazu sowie die ausführliche Berichterstattung über zum Teil vermutete, zum Teil nach aussen kommunizierte interne Konflikte. Zu grossen Diskussionen Anlass gaben nicht Projekte und Vorschläge aus Blochers Departement, sondern dessen Verhalten bei Volksabstimmungen. So hatte Blocher als Chef des EJPD drei Vorlagen in der Volksabstimmung zu vertreten, die von der Regierung vor seinem Eintritt beschlossen worden waren und die er als Parlamentarier bekämpft hatte (Verwahrungsinitiative, Einbürgerung). Bei seinen wenigen öffentlichen Auftritten im Rahmen dieser Abstimmungskampagnen warb er nicht um Zustimmung zur Bundesratsempfehlung, sondern beschränkte sich darauf, neutral die Gründe der Gesamtregierung dafür darzulegen und auf allfällige Vor- und Nachteile hinzuweisen. Keine Zurückhaltung legte er demgegenüber bei anderen, ihm genehmen Vorlagen, wie etwa dem Steuerpaket, an den Tag. Für einen Eklat sorgte sein expliziter Verzicht, beim gemeinsamen Medienauftritt mit den Bundesräten Leuenberger und Couchepin am Abstimmungssonntag vom 26. September das Volksnein zu den aus seinem Departement stammenden Einbürgerungsvorlagen zu kommentieren. Er begründete dies damit, dass die Regierung Volksentscheide zu akzeptieren habe, ohne sie zu kritisieren oder zu kommentieren. Insbesondere in der Westschweiz, welche an diesem Tag einmal mehr von der Deutschschweiz überstimmt worden war, wurde moniert, dass die Landesregierung gerade in solchen Fällen eine Stellungnahme abzugeben hätte. Sie müsste dabei auch erklären, was sie plane, um den offensichtlich unterschiedlichen Einstellungen und Interessen der Sprachregionen Rechnung zu tragen. (Siehe auch Ständeratspräsident Schiesser (fdp, GL) in seiner Mitteilung zu den Abstimmungen vom 26. September.)

Bilanz im Jahr 1 nach der Zauberformel