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  • Lüscher, Christian (fdp/plr, GE) NR/CN

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Die parlamentarische Initiative Lüscher (fdp, GE), mit welcher Anpassungen am Bundesgesetz über das internationale Privatrecht vorgenommen werden sollten, wurde in der Sommersession 2016 vom Nationalrat abgeschrieben. Im EJPD sind derzeit Arbeiten zur Umsetzung der Kommissionsmotion 12.3012, die eine umfassendere Revision desselben Gesetzes fordert, im Gang. Damit wird auch das Anliegen der parlamentarischen Initiative erfüllt werden.

Anpassungen am Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht
Dossier: IPRG-Revision: Internationale Schiedsgerichtsbarkeit

Eine 2008 eingereichte und 2011 angenommene parlamentarische Initiative Lüscher (fdp, GE) betreffend die Kompetenz-Kompetenz ausländischer Schiedsgerichte gab den Anstoss zu Diskussionen über weitere Anpassungen des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht (IPRG) in diesem Bereich, welche schliesslich 2012 in die Lancierung einer Motion der Rechtskommission des Nationalrates mündeten. Diese fordert eine Anpassung des zwanzigjährigen Gesetzes, um die Attraktivität der Schweiz als Sitz von Schiedsgerichten zu erhalten. Dabei ist insbesondere das Verhältnis zwischen staatlichen Gerichten und internationalen Schiedsgerichten zu klären. Der Nationalrat entschied sich in der Sommersession für eine Fristverlängerung für die Umsetzung der Initiative und nahm gleichzeitig die Kommissionsmotion an. Diese wurde im Ständerat in der Folgesession ebenfalls angenommen.

Anpassungen am Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht
Dossier: IPRG-Revision: Internationale Schiedsgerichtsbarkeit

Les chambres ont doublement manifesté leur soutien au rôle de la Suisse en tant que place arbitrale attrayante au niveau international. Premièrement, l’initiative parlementaire Lüscher (plr, GE), à laquelle les chambres avaient donné suite en 2009 et 2010, demandant que le tribunal suisse laisse en premier lieu les arbitres se prononcer sur leur propre compétence, a bénéficié d’une prolongation de délai de mise en œuvre suite aux travaux des consultations universitaires et des travaux d’une sous-commission. Deuxièmement et à cette même fin, les chambres ont transmis une motion de la Commission des affaires juridiques du Conseil national (CAJ-CN) appelant le Conseil fédéral à procéder à un examen critique des dispositions de la loi fédérale sur le droit international privé en tenant compte des autres législations européennes et de la jurisprudence du Tribunal fédéral. Cet examen doit permettre de renforcer l’attrait de la Suisse en tant que place arbitrale internationale.

Anpassungen am Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht
Dossier: IPRG-Revision: Internationale Schiedsgerichtsbarkeit

Der Ständerat gab als Zweitrat einer parlamentarischen Initiative Lüscher (fdp, GE) Folge. Diese verlangt die Einführung des Prinzips der negativen Wirkung der Kompetenz-Kompetenz in das Bundesgesetz über das internationale Privatrecht (IPRG). Bevor ein Richter Entscheide fällt, soll er abwarten, bis die Schiedsgerichte über ihre Zuständigkeit entschieden haben. Damit soll die Rolle der Schweiz als anerkannter internationaler Schiedsplatz erhalten und gestärkt werden. Entgegen der Mehrheit seiner Rechtskommission entschied sich der Ständerat mit 24 zu 14 Stimmen für die Annahme der Initiative. Er folgte damit der Kommissionsminderheit, die – auch in Anbetracht der deutlichen Zustimmung im Nationalrat – in dieser ersten Phase des Entscheids der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates die Möglichkeit geben wollte, sich genauer mit dem Anliegen auseinanderzusetzen.

Anpassungen am Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht
Dossier: IPRG-Revision: Internationale Schiedsgerichtsbarkeit

Der Nationalrat gab einer parlamentarischen Initiative Lüscher (fdp, GE) Folge, die eine Ergänzung des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht verlangt. Es geht dabei um die Steigerung der Attraktivität der Schweiz als Sitz von Schiedsgerichten. Gemäss dem Initianten könnte dies mit der Bestimmung erreicht werden, dass sich schweizerische staatliche Gerichte nicht nur bei im Inland ansässigen Schiedsgerichten sondern auch bei solchen im Ausland mit einer summarischen Prüfung des Schiedsspruchs begnügen.

Anpassungen am Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht
Dossier: IPRG-Revision: Internationale Schiedsgerichtsbarkeit