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Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates prüfte als Organ der parlamentarischen Oberaufsicht über die Geschäftsführung des Bundesrates und der Bundesverwaltung in der Folge des Postauto-Skandals, ob der Bundesrat und die zuständigen Departemente und Verwaltungseinheiten die Post und die PostAuto AG angemessen beaufsichtigt und gelenkt haben. Die GPK-SR führte dazu vom Bekanntwerden der Affäre im Februar 2018 bis zum September 2019 zahlreiche Anhörungen durch, befragte betroffene Akteure schriftlich und analysierte relevante Dokumente und Berichte.
Am 14. November 2019 veröffentlichte die GPK-SR ihren Bericht zur Postauto-Affäre. Die Kommission hielt fest, dass sie die «unrechtmässigen Vorgänge bei PostAuto aufs Schärfste verurteilt», gab aber auch an, dass der Bundesrat, das UVEK, das BAV und weitere Verwaltungseinheiten vor der Enthüllung des Postauto-Skandals eine «mangelhafte Aufsicht» über die PostAuto AG ausgeübt, gegenüber dem Unternehmen zum Teil widersprüchliche Positionen vertreten und damit den Skandal erst ermöglicht hätten. Mit Hinweis auf noch nicht abgeschlossene Verwaltungsstrafverfahren des fedpol regte die Kommission weitere Untersuchungen an. Neben diesbezüglichen Empfehlungen an den Bundesrat begründete die Kommission sieben parlamentarische Vorstösse, die einerseits die weitere Aufarbeitung des Skandals fördern, andererseits vor einer Wiederholung ähnlicher Vorkommnisse schützen sollten:
Mit der Motion «Bundesnahe Unternehmen» will die GPK-SR den Bundesrat beauftragen, zur strategischen Steuerung sowie zur Beaufsichtigung der bundesnahen Unternehmen einen ständigen Ausschuss einzurichten.
Das Postulat «Externe Untersuchung zur Aufsicht des BAV über PostAuto zwischen 2007 und 2015» verlangt vom Bundesrat die Eröffnung einer externen Untersuchung, sobald das Verwaltungsstrafverfahren von fedpol abgeschlossen ist. Damit soll die Rolle des Bundesamtes für Verkehr (BAV) in der Aufsicht über die Buchhaltung von PostAuto untersucht werden. Darüber hinaus soll die Notwendigkeit allfälliger Sanktionen oder Massnahmen ermittelt werden.
Ein weiteres Postulat der GPK-SR verlangt vom Bundesrat eine Gesamtbilanz der PostAuto-Affäre, wobei insbesondere erörtert werden soll, welche allgemeinen Lehren aus Eignersicht hinsichtlich des Corporate-Governance-Modells gezogen werden müssen, welche finanziellen Folgen die Affäre für den Bund hat und ob rechtliche Anpassungen notwendig sind.
Mit dem Postulat «Abklärungen über die finanzielle Unterstützung ausländischer Tochtergesellschaften von bundesnahen Unternehmen?» fragt die GPK-SR nach der Rechtmässigkeit von Finanzhilfen, welche die Post der CarPostal France gewährt habe, insbesondere hinsichtlich des Freihandelsabkommens von 1972 zwischen der Schweiz und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Allenfalls solle der Bundesrat Massnahmen vorschlagen, mit denen die Einhaltung des Abkommens durch alle bundesnahen Betriebe sichergestellt wird.
Das Postulat «Kompetenzverteilung im Bereich der Aufsicht über den regionalen Personenverkehr (RPV)» verlangt vom Bundesrat Abklärungen betreffend die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen im Bereich der Aufsicht über den RPV.
Mit dem Postulat «Gewinne im Bereich des subventionierten regionalen Personenverkehrs (RPV)» verwies die GPK-SR auf des Pudels Kern des Postauto-Skandals: Die Verwendung von Gewinnen im subventionierten RPV. Der Bundesrat soll prüfen, ob eine Revision der Rechtsgrundlagen betreffend die Verwendung von Gewinnen im subventionierten Bereich zweckmässig sei. Geprüft werden soll auch die Präzisierung des allgemeinen Verbots von Gewinnen im subventionierten RPV sowohl auf Gesetzesstufe wie auch in den strategischen Zielen bundesnaher Unternehmen.
Ein weiteres Postulat der GPK-SR verlangte vom Bundesrat zu prüfen, ob das Revisionsaufsichtsgesetzes (RAG) so angepasst werden soll, dass alle bundesnahen Unternehmen als «Gesellschaften des öffentlichen Interesses» anerkannt oder als solche behandelt würden.

Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates zur Postauto-Affäre
Dossier: Politische Folgen des Postauto-Skandals

Jeweils zu Beginn eines Jahres – und rechtzeitig auf die Frühjahrssession – legen die GPK und die GPDel ihren gemeinsamen Jahresbericht vor, in welchem jeweils die wichtigsten Kontrollen, deren Ergebnisse und daraus abgeleitete Empfehlungen veröffentlicht werden. Im Berichtsjahr trafen sich die Mitglieder der GPK 85 Mal und diejenigen der GPDel 12 Mal zu Sitzungen, um ihren Auftrag der Oberaufsicht über Regierung und Verwaltung wahrzunehmen und zu überprüfen, ob die Bundesbehörden im Sinne von Verfassung und Gesetz handelten.
Im Jahresbericht 2017 wurden vor allem jene Untersuchungen beschrieben, zu denen bisher nur wenig oder keine öffentlichen Informationen vorlagen. Gegenstand des Berichts waren unter anderem das elektronische Gerichtsdossier, das Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ) des ASTRA oder eine Nachkontrolle des Behördenverhaltens im Zusammenhang mit dem Rücktritt des ehemaligen Nationalbankpräsidenten Philipp Hildebrand. Die Einführung eines elektronischen Gerichtsdossiers gilt als eine der grossen Herausforderungen der kommenden Jahre und soll eng von der GPK begleitet werden. Auch das Informatikprojekt IVZ gilt als Schlüsselprojekt und wird deshalb laufend überprüft. Die GPK zeigte sich mit den Entwicklungen insgesamt zufrieden. Ebenfalls als zufriedenstellend wurde bewertet, dass der Bundesrat die im Nachgang des Rücktritts von Philipp Hildebrand aufgestellten Empfehlungen weitestgehend umgesetzt habe. Weiter waren im Bericht erstmals auch die laufenden Inspektionen aufgeführt, so etwa eine Untersuchung zu den Bevölkerungsszenarien, zur Öffentlichkeitsarbeit des Bundes oder zu DNA-Analysen in Strafverfahren. Themen, die 2017 besonders im Fokus standen – die intensiv untersuchte Problematik bezüglich der Bürgschaften des Bundes für die Hochseeschifffahrt, die Sistierung von BODLUV oder die Evaluationen der parlamentarischen Verwaltungskontrolle – wurden im Bericht bewusst nur am Rande erwähnt. Die Räte nahmen am 6. (Ständerat) bzw. am 7. März (Nationalrat) Kenntnis vom Bericht.

Jahresbericht 2017 der GPK und der GPDel
Dossier: Jahresberichte der GPK und der GPDel

Hermes 5 ist eine Projektführungsmethode, die seit 2013 in der gesamten Verwaltung des Bundes Anwendung findet. Mittels Postulat war der Bundesrat aufgefordert worden, eine Evaluation von Hermes 5 durchzuführen. Der Bericht zu dieser Evaluation wurde Ende Oktober 2017 vorgelegt. Der Bundesrat machte darin klar, dass Hermes lediglich eine Methode sei, die Projektabläufe kläre, nicht aber für einen Projekterfolg sorgen könne. Jedes Projekt sei einmalig und benötige spezifische Fähigkeiten der Projektleitenden. Die Methode für eine Projektabwicklung zu evaluieren sei deshalb schwierig, weil Projekterfolge oder -misserfolge nur schwer dieser Methodik zuzuordnen seien. Freilich zeigten die Assessments einzelner Grossprojekte, dass Hermes konsequent angewendet werde. Die Methode werde aufgrund von Rückmeldungen auch kontinuierlich angepasst und ergänzt. Eine Evaluation von Hermes erachte der Bundesrat deshalb als nicht zielführend. Die Ressourcen seien vielmehr in die Projektassessments zu investieren.

Evaluation von Hermes 5

In der Frühlingsession nahmen die beiden Kammern vom Jahresbericht der GPK und der GPDel Kenntnis, mit dem die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) sowie die Geschäftsprüfungsdelegationen (GPDel) des Nationalrats und des Ständerats Rechenschaft über ihre Tätigkeiten im Jahr 2014 ablegen. Die GPK haben die Aufgabe, die Oberaufsicht über Bundesrat, Bundesverwaltung, Bundeskanzlei, Gerichte und Bundesanwaltschaft auszuüben. Überprüft werden soll dabei Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit von Verwaltungshandeln. Mit zahlreichen Subkommissionen werden verschiedene Bereiche evaluiert, Empfehlungen abgegeben und die Umsetzungen dieser Empfehlungen nachkontrolliert. Die wichtigste mit Vorstössen verbundene Untersuchung der GPK im 2014 betraf das Beschaffungswesen (inkl. der Untersuchung des Informatikprojektes Insieme), wobei in diesem Zusammenhang auch die Protokollführung im Bundesrat gerügt wurde. In beiden Kammern kurz diskutiert wurde zudem die Personalplanung, inklusive dem Beizug externer Mitarbeiter. Ins Visier geriet dabei das Bundesamt für Energie, das zahlreiche Aufträge unter der Hand vergeben haben soll.

Jahresbericht 2014 der GPK und der GPDel
Dossier: Jahresberichte der GPK und der GPDel

Die Räte nahmen vom Bericht zur Führung mit Leistungsauftrag und Globalbudget (Flag) Kenntnis. In beiden Kammern wurde der Bericht sehr wohlwollend aufgenommen. Im Nationalrat wurde allerdings auch angemahnt, bei der Weiterentwicklung darauf zu achten, dass die Einflussmöglichkeiten des Parlaments bestehen bleiben.

Flag-Bericht 2009
Dossier: Berichte zur Führung mit Leistungsauftrag und Globalbudget (Flag) in der Bundesverwaltung

Die Finanzkontrolle des Bundes veröffentlichte im Juni einen Bericht zur Nebentätigkeit von Universitätsprofessoren. Dabei bemängelte sie, dass Instrumente für eine griffige Kontrolle dieser Aktivitäten meistens fehlten, weil die Durchsetzung der Regeln zu einem wesentlichen Teil auf Selbstverantwortung und sozialer Kontrolle aufbauten. Sie empfahl eine Einschränkung der Freiheit der einzelnen Professoren zugunsten der Institutionen und hält es für möglich, den grössten Teil der Einkünfte als Drittmittel der Universität zu behandeln. Die Einnahmen kämen diesfalls ganz den Universitäten zu.

Bericht zur Nebentätigkeit von Universitätsprofessoren

Auf Antrag ihrer GPK nahmen beide Parlamentskammern den im Vorjahr veröffentlichten Evaluationsbericht des Bundesrates über das Konzept „Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget (FLAG)“ zur Kenntnis. Zudem überwiesen sie eine Motion der beiden GPK, welche den Bundesrat auffordert, Gesetzesänderungen vorzuschlagen (namentlich beim Finanzhaushaltgesetz und beim Regierungs- und Organisationsgesetz), welche dem Parlament erlauben, auch bei diesem Führungskonzept seine Steuerungs- und Kontrollfunktion wahrzunehmen (02.3381).

BRG FLAG (02.028)
Dossier: Berichte zur Führung mit Leistungsauftrag und Globalbudget (Flag) in der Bundesverwaltung

Après une année d’enquête, la Commission de gestion du Conseil des Etats a rendu public les conclusions de son rapport sur le rôle du Conseil fédéral et de l’administration fédérale dans la gestion de crise Swissair. Sans mener une enquête exhaustive – d’autres instances s’en sont chargées –, elle a examiné d’éventuelles responsabilités de la Confédération dans la surveillance de l’aviation civile, sur son rôle d’actionnaire et de membre du conseil d’administration, ainsi que sur le comportement du Conseil fédéral au plus fort de la crise. Le seul service administratif qui fait l’objet d’une véritable mise en cause est l’OFAC, mais il a été mis au bénéfice de nombreuses circonstances atténuantes. Le rapport jugeait que l’OFAC avait fait une interprétation trop restrictive de son obligation de contrôle de la capacité économique des titulaires d’une autorisation d’exploitation de lignes aériennes, la reléguant à un aspect d’importance secondaire. L’office s’est concentré uniquement sur les questions de sécurité et les problèmes opérationnels. A sa décharge, les parlementaires admettaient que les responsabilités et les moyens d’action de l’OFAC n’étaient pas clairs. Faute de critères, l’office n’a pas été en mesure de refuser le renouvellement de l’autorisation d’exploiter en décembre 2000, ni de retirer cette autorisation lorsque la situation s’est dégradée à partir du printemps 2001. En ce qui concernait le grounding de Swissair, l’enquête notait que l’autorité de surveillance ne pouvait être tenue pour responsable. Le rapport relevait en outre que l‘office n’avait manifestement eu ni les compétences ni les effectifs nécessaires pour juger la situation réelle du groupe. D’autant plus que la forme de holding de Sairgroup a rendu difficile l’évaluation de la capacité économique de Swissair. Quant au reproche d’imbrications personnelles excessives entre les directions de l’OFAC et de Swissair, la commission ne les repoussait pas totalement et reconnaissait que la politique aérienne de la Confédération avait été faite par Swissair. Pour cette raison, elle engageait le Conseil fédéral à la déterminer lui-même à l’avenir. S’agissant du rôle du Conseil fédéral, le rapport de la commission lui reprochait d’avoir sous-estimé la gravité de la situation au printemps 2001, tout en admettant que personne n’avait envisagé l’ampleur de la débâcle. La seule véritable critique de fond portait sur le manque de préparation du Conseil fédéral, qui l’a conduit à réagir, là où il aurait pu agir s’il avait préparé à temps des scénarios catastrophes. Il avait fait trop confiance aux effets d’un crédit d’un milliard de francs octroyé par un consortium de banques en avril 2001. Pour le reste, la commission saluait les réactions du Conseil fédéral, notamment pour la gestion de la crise à partir du 3 octobre 2001 ; soit quand le Département des finances a repris les rênes suite à l’immobilisation de la flotte Swissair. Elle estimait que sans l’engagement de l’administration des finances, un second grounding aurait sans doute eu lieu. Néanmoins, sur ce point, le Conseil fédéral aurait dû préparer des "décisions sous réserves", afin d’imaginer ce que pourraient être les effets d’une faillite de Swissair. Au total, la commission proposait au parlement un bouquet de deux motions, 5 postulats et dix recommandations adressées au Conseil fédéral pour améliorer les choses. Elle encourageait l’OFAC à mieux tenir compte de la capacité économique des compagnies d’aviation lorsqu’une autorisation d’exploitation était attribuée. A ce propos, la commission poussait le Conseil fédéral à s’aligner sur le droit de l’UE en matière de contrôle économique sur les compagnies aériennes. Pour elle, le Conseil fédéral devait aussi conduire une réflexion sur les entreprises dont l’importance est déterminante pour l’économie du pays et imaginer des procédures qui lui permettent de se préparer aux mauvais coups.

Rapport sur le rôle du Conseil fédéral et de l’administration fédérale dans la gestion de crise Swissair (2002)
Dossier: Swissair-Grounding

Seit 1996 arbeiten einige Ämter der Bundesverwaltung gemäss dem Konzept „Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget (FLAG)“. Im Berichtsjahr legte der Bundesrat dem Parlament einen Evaluationsbericht dazu zur Kenntnisnahme vor. Er stellte darin fest, dass sich dieses Prinzip bewährt habe und schrittweise auf weitere Bundesstellen ausgedehnt werden soll.

BRG FLAG (02.028)
Dossier: Berichte zur Führung mit Leistungsauftrag und Globalbudget (Flag) in der Bundesverwaltung

In einem Bericht über die amtliche Informationstätigkeit in Krisenlagen kam die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK) zum Schluss, dass Bundesrat und Bundesverwaltung die Information in Krisensituationen nicht oder nur mit Mühe beherrschten. Vor allem bei departementsübergreifenden Problemen seien Personen und Organisationsstruktur überfordert, und die Früherkennung von Themen mit informationspolitischer Brisanz funktioniere schlecht. Die GPK hatte die behördliche Information in drei konkreten Fällen untersuchen lassen: die Reaktion auf ein vom US-Senator D'Amato veranstaltetes Hearing zu einem Abkommen der Schweiz mit Polen aus dem Jahre 1949 bezüglich nachrichtenloser jüdischer Guthaben, den Fall des der Korruption verdächtigten Generalstabsobersten Nyffenegger und die Mutmassungen über die Übertragbarkeit des sogenannten Rinderwahnsinns auf den Menschen.

Um die Informationstätigkeit zu verbessern, reichte die GPK eine parlamentarische Initiative für ein Bundesratssprecheramt ein, das gegenüber den Informationsbeauftragten der Departemente weisungsberechtigt wäre (97.429). Da es namentlich auch die Aufgabe dieser Stelle wäre, Informationsflüsse innerhalb der Bundesverwaltung zu öffnen, könnte sie zudem als informationspolitisches Frühwarnsystem für den Bundesrat wirken. Eine weitere Aufgabe würde darin bestehen, den Bundesrat informationspolitisch zu beraten und in der Öffentlichkeit zu vertreten. Die GPK anerkennt in ihrem Bericht, dass diese letzte Aufgabe heute in Ansätzen bereits von Vizebundeskanzler Casanova wahrgenommen wird; sie müsste ihrer Meinung nach aber klarer umrissen und der Posten mit mehr Kompetenzen ausgestattet werden. Mit einer Motion (97.3384) verlangte die GPK ausserdem bis Ende 1998 die gesetzlichen Grundlagen für die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips in der Bundesverwaltung.

Bericht der GPK-NR über die amtliche Informationstätigkeit in Krisenlagen (1997)

Die im Vorjahr auf Verlangen der CVP-Fraktion eingesetzte parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) zur Abklärung von Organisations- und Führungsproblemen bei der Pensionskasse des Bundespersonals legte im Oktober ihren ausführlichen Bericht vor. Sie hielt darin fest, dass nicht technische Probleme mit dem EDV-System, sondern erhebliche Organisations- und Führungsdefizite die Hauptursachen für die Missstände darstellten. Diese Defizite waren nach Ansicht der PUK nicht bloss auf der Ebene der Pensionskasse angesiedelt, sondern auch bei der Führung des Finanzdepartementes. Der Hauptverantwortliche für das Debakel ist für die PUK eindeutig der im Herbst 1995 zurückgetretene sozialdemokratische Bundesrat Stich. Vorgeworfen wurde ihm nicht nur eine verfehlte Personalpolitik bei der Besetzung von Führungsstellen, sondern auch, es versäumt zu haben, rechtzeitig eine Analyse und Reorganisation der Kasse in die Wege zu leiten, und auf Vorhaltungen aus dem Parlament nicht oder abwiegelnd reagiert zu haben. Aber auch der Gesamtbundesrat wurde von der Kritik nicht ausgenommen: aus Rücksicht auf den Chef des EFD habe er seine Rolle als Oberaufsichtsgremium erst spät und auch dann bloss zögerlich wahrgenommen.

Die SP-Spitze reagierte heftig auf die Anschuldigungen gegen ihren alt Bundesrat und liess am Bericht und seinen Verfassern (darunter auch die SP-Abgeordneten Leemann, ZH und Plattner, BS) kein gutes Haar. Parteipräsident Bodenmann warf dem Bericht vor, dass er nichts Neues an den Tag gebracht habe und nur eine politische Racheaktion an Stich darstelle.

Die beiden Parlamentskammern nahmen vom Bericht nach ausführlicher Diskussion Kenntnis. Kritik kam wie bereits nach der Veröffentlichung von den Sozialdemokraten, welche die harte Wortwahl gegenüber Stich und die mangelnde Anerkennung seiner Leistungen in anderen Bereichen bemängelten. Immerhin waren auch sie einverstanden, dass das Parlament den Bericht zur Kenntnis nimmt. Die PUK hatte zusätzlich zum Bericht fünf Postulate, drei Motionen und fünf parlamentarische Initiativen formuliert, in welche sie 43 Empfehlungen verpackte. Diese verlangen Änderungen einerseits bei der Struktur der Kasse und andererseits bei der Aufsicht über die Kasse und sollen zudem eine Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle über die Bundesverwaltung insgesamt bringen. Diese Vorschläge fanden im Nationalrat Zustimmung. Der Ständerat überwies sie ebenfalls; die Motion, welche die Einrichtung einer Ombudsstelle für Fragen und Klagen der Versicherten forderte, allerdings nur in Postulatsform. (Zur Vorbotschaft für das neue Bundespersonalgesetz siehe hier.)

PUK zur Abklärung von Organisationsproblemen bei der Pensionskasse des Bundespersonals (BRG 95.067)
Dossier: Pensionskasse des Bundes: PUK-Bericht und dessen Auswirkungen