Das Ende 2004 verabschiedete Gesetz über die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips in der Bundesverwaltung wurde nach einigen Verzögerungen auf den 1. Juli in Kraft gesetzt. Gemäss dem Bundesrat hatten namentlich Bedenken und Einwände von Datenschutzfachleuten eine raschere Vorgehensweise verhindert. Die von den Datenschützern, welche bei Streitfällen als Schlichtungsinstanz fungieren, erhobene Forderung nach zusätzlichen Stellen lehnte die Regierung ab. (Siehe dazu auch die Antwort auf die Interpellation Wicki (cvp, LU)).

Öffentlichkeitsgesetz (BRG 03.013)
Dossier: Öffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung