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Im Rahmen der gemeinsamen Behandlung von sieben Geschäften zum Postauto-Skandal folgte die kleine Kammer im März 2020 dem Bundesrat und lehnte das Postulat GPK-SR für eine externe Untersuchung zur Aufsicht des Bundesamtes für Verkehr (BAV) über Postauto zwischen 2007 und 2015 ab. Bundesrätin Sommaruga erklärte im Plenum, der Bundesrat lehne es ab, bereits eine weitere Untersuchung zu beschliessen, bevor das Fedpol-Verfahren abgeschlossen sei. Danach werde der Bundesrat dem Parlament im Rahmen des Postulats 19.4385 Bericht erstatten. Eine weitere Untersuchung könne dann immer noch beschlossen werden. Der Rat folgte diesem Votum mit 26 zu 14 Stimmen (keine Enthaltungen).

Externe Untersuchung zur Aufsicht des Bundesamtes für Verkehr (BAV) über Postauto zwischen 2007 und 2015
Dossier: Politische Folgen des Postauto-Skandals

Im Rahmen des Berichts der GPK-SR über den Postauto-Skandal reichte die Kommission auch ein Postulat für eine externe Untersuchung zur Aufsicht des Bundesamtes für Verkehr (BAV) über Postauto zwischen 2007 und 2015 ein. Damit soll der Bundesrat verpflichtet werden, nach Abschluss des Verwaltungsstrafverfahrens des fedpol eine externe Untersuchung in Auftrag zu geben. Diese soll feststellen, wie das Bundesamt für Verkehr seine Aufsichtsrolle über PostAuto wahrgenommen hat und ob den Mitarbeitenden des BAV Fehler unterlaufen sind. Aufgrund der Ergebnisse dieser Untersuchung soll die Notwendigkeit von Sanktionen oder Massnahmen beurteilt werden.

Externe Untersuchung zur Aufsicht des Bundesamtes für Verkehr (BAV) über Postauto zwischen 2007 und 2015
Dossier: Politische Folgen des Postauto-Skandals

Mit der Überweisung eines Postulats Janiak (sp, BL) in der Sommersession 2018 wurde der Bundesrat beauftragt, die Umsetzung des Bundesgesetzes über die Archivierung (BGA) mittels eines Berichtes zu evaluieren, dessen neue Herausforderungen zu identifizieren und entsprechende Empfehlungen für dessen Weiterentwicklung und Praxisanwendung abzugeben. Seit der Verabschiedung des aktuellen BGA im Jahre 1998 haben sich im Bereich der Digitalisierung, der Verwaltungspraxis und auch im rechtlichen Umfeld rasante Entwicklungen eingestellt und unterschiedliche Vollzugspraktiken etabliert. Besonders in diesen Bereichen gelte es folglich auch Fragen von grossem Interesse zu klären. So möchte der Postulant beispielsweise wissen, wie sich die Digitalisierung auf die Aktenführung auswirke und wie die Archivierung nach der Einführung der elektronischen Geschäftsverwaltung (Gever) sichergestellt bzw. welcher Behörde in welchem Umfang die entsprechende Kompetenz zur Sicherstellung zugewiesen werde. Auch stellte er die Frage, wer im konkreten Fall sicherstellen könne, dass dem BGA unterstellte Bundesorgane die Unterlagen nicht horteten und auch nicht ohne Zustimmung des Bundesarchivs vernichteten. Ebenfalls von grossem Interesse seien die Fragen nach der einheitlichen Umsetzung und Missbrauchsverhinderung bezüglich der ordentlichen Schutzfrist von aktuell 30 Jahren und nach Lösungen, um Zielkonflikte mit dem Persönlichkeitsschutz nicht zulasten der Forschungsfreiheit aufzulösen. Weitere Punkte bezogen sich auf den Umgang mit dem Archivgut und dessen Handhabung bezüglich der unterschiedlichen Freigabemöglichkeiten durch die verschiedenen Bundesorgane sowie auf die Einhaltung der Trennung der Einsichtnahme in Archivgut von dem Öffentlichkeitsgesetz. Der Bundesrat pflichtete dem Postulanten in seiner Stellungnahme gänzlich bei und erachtete es, gerade aufgrund der langen Zeitspanne seit des Inkrafttretens des BGA, ebenfalls als sinnvoll, eine Evaluation des Vollzugs vorzunehmen, weshalb er die Annahme des Postulats beantragte. Im Ständerat wurde der Vorstoss sodann diskussionslos angenommen. In seinen einführenden Erläuterungen versäumte es Claude Janiak denn auch nicht, auf den Auslöser dieses Postulats zu verweisen: Die Behandlung des Berichtes Cornu zur P-26 in der GPDel und die in diesem Zusammenhang verschwundenen Akten mit den entsprechenden Beilagen zum Bericht – wobei er betonte, dass die GPDel im Rahmen dieses Postulats nicht an der Aufarbeitung der Geheimarmee sei.

Umsetzung des Bundesgesetzes über die Archivierung (Po. 18.3029)

Der Bundesrat habe zu prüfen, nach welchen Kriterien verwaltungsexterne Träger öffentlicher Aufgaben der Prüfung durch die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) unterstellt werden sollten. Dieser Meinung war der Nationalrat im März 2016 und überwies dem Bundesrat diskussionslos ein Postulat Feller (fdp, VD). Wenige Monat zuvor war die Finanzkommission des Nationalrats (FK-NR) mit einer Motion gescheitert, die die Suva unter die Finanzaufsicht der EFK stellen wollte. Der Bundesrat hatte sich damals zwar gegen das Ansinnen ausgesprochen, jedoch festgehalten, dass man sich einer stärkeren Aufsicht über die Suva nicht grundsätzlich verschliesse.

Prüfung der Kriterien für die EFK-Unterstellung von Organisationen ausserhalb der Bundesverwaltung

Aufgrund des Berichtes der Arbeitsgruppe Insieme, in dem eine Reihe von Problemen bei der Steuerung und Führung bei IT-Projekten aufgezeigt wurden, leitete der Bundesrat eine Prüfung aller IKT-Grossprojekte ein. Dies reichte der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates allerdings noch nicht. Neben einer Änderung des Finanzkontrollgesetzes forderte die GPK-SR mittels Postulat auch eine Evaluation von Hermes 5, einer Projektmanagementmethode, die vom Bund mitentwickelt und seit einiger Zeit auch bei IT-Projekten angewendet wird. Das Postulat, das vom Bundesrat abgelehnt wurde, weil die Überprüfung von Hermes bereits standardmässig vorgenommen werde, passierte die kleine Kammer mit 25 zu 3 Stimmen. Die Kantonsvertreterinnen und -vertreter folgten damit dem Argument der GPK, dass mit einer Evaluation vor allem die Wirkung von Hermes 5 überprüft werden soll.

Evaluation von Hermes 5

Auch 2014 hatten verschiedene Vorstösse die Finma-Regulierungen zum Gegenstand. Das Postulat de Courten (svp, BL) wollte den Bundesrat dazu verpflichten, einen Bericht über die Regulierungsmassnahmen der Finma zu erstellen. Konkret sollte abgeklärt werden, inwiefern sich die Finma an ihre eigenen Eckwerte für neue Regulierungsvorhaben halte. Der Bundesrat verwies vergeblich auf die bereits 2013 überwiesenen Postulate Graber (cvp, LU) und de Buman (cvp, FR). Diese hätten ähnliche Berichte gefordert, welche zurzeit in Erarbeitung stünden und gegen Jahresende zu erwarten seien. Die bürgerlichen Parteien (ohne GLP) sprachen sich dennoch geschlossen für den Vorstoss de Courten aus. Das Postulat wurde am 16.9.14 mit 118 zu 68 Stimmen angenommen. In eine ähnliche Richtung wie das Postulat de Courten zielte das Postulat Schneeberger (fdp, BL). Die Postulantin forderte darin den Bundesrat auf, einen Bericht über die Effizienz der Finma zu verfassen. Dabei sollte insbesondere auf Regulierungsdichte, -geschwindigkeit und -häufigkeit eingegangen werden. Der Vorstoss verlangte zudem, dass der Bericht operationelle und gesetzgeberische Änderungsvorschläge mache. Der Bundesrat lehnte das Postulat auch in diesem Fall mit Verweis auf den in Erarbeitung stehenden Bericht zu den 2013 überwiesenen Postulaten Graber und de Buman ab, konnte sich im Ratsplenum aber nicht durchsetzen. Der Vorstoss wurde, gegen den Willen von SP, Grünen und GLP, am 25.9.14 mit 117 zu 72 Stimmen angenommen. Bereits im Dezember 2014 veröffentlichte der Bundesrat den Bericht zu den vier pendenten Postulaten. Dieser Bericht wurde auf Basis früherer Gutachten erstellt und kam zum Schluss, dass die Finma nicht „einem Regulierungseifer verfallen“ wäre und keine unverhältnismässigen Regeln aufgestellt habe. Dem Papier zufolge hätte kein „systematisches Fehlverhalten“ im Kommunikationsverhalten der Finma festgestellt werden können. Betreffend Personalbestand unterstützt der Bundesrat in seinem Bericht die Idee einer Aufstockung der Bankenaufsicht und vermehrter Vor-Ort-Prüfungen. Deutlich sprach er sich, im Einklang mit der Finma, gegen eine Bussenkompetenz für die Aufsichtsbehörde aus. Diese würde eine „unverhältnismässige“ organisatorische Zweiteilung der Finma erfordern, weil nach strafrechtlichem Erfordernis das Aufsichtsverfahren nach Verwaltungsverfahrensgesetz und das Aufsichtsverfahren nach Verwaltungsstrafgesetz getrennt zu führen wären. Mit dem Bericht waren die Aufträge der vier Postulate (Graber, de Buman, de Courten und Schneeberger) erfüllt. Zum Jahresende waren diese nur noch formell beim Bundesrat hängig.

Bericht über Regulierung der Finanzmarktaufsicht (Finma) (Po. 12.4121)