Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Doping

Akteure

Prozesse

20 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Jahresrückblick 2019: Gesundheit, Sozialhilfe und Sport

2019 befasste sich das Parlament mit zahlreichen Geschäften zu Schweizer Gesundheitspolitik, Sport und Sozialhilfe. Besonders relevant waren bezüglich gesundheitspolitischer Themen die Diskussionen um das elektronische Patientendossier (EPD). Dieses soll 2020 in allen Regionen der Schweiz verfügbar sein, weshalb 2019 dazu einige Vorstösse behandelt wurden. So wurde ein Postulat Wehrli (fdp, VD; Po. 18.4328), welches Auskunft über die bereits ergriffenen und die noch zu ergreifenden Massnahmen verlangte, um die Umsetzung des EPD und dessen Nutzung zu fördern, vom Nationalrat angenommen. Ebenfalls Ja sagte die grosse Kammer zu einer Motion der SGK-NR (Mo. 19.3955). Diese hatte den Anschluss sämtlicher am Behandlungsprozess beteiligter Gesundheitsfachpersonen an das EPD zum Ziel und wird nun in einem nächsten Schritt im Stöckli behandelt. Mit dem im Juni 2019 verabschiedeten Bundesratsgeschäft zur «Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit im KVG» (BRG 15.083) sollen zudem die Qualität der erbrachten Leistungen im Gesundheitsbereich verbessert, die Patientensicherheit nachhaltig erhöht und die Steigerung der Kosten in der OKP abgeschwächt werden.

In Sachen Spitäler standen 2019 die Kosten im Gesundheitswesen im Mittelpunkt. Unter anderem intendierte Verena Herzog (svp, TG) mittels Motion, gemeinwirtschaftliche Leistungen dem öffentlichen Beschaffungsrecht zu unterstellen (Mo. 16.3842). Denn durch eine Ausschreibungspflicht für gemeinwirtschaftliche Leistungen und der damit verbundenen Transparenz könne man nicht nur Kosten reduzieren, sondern auch an Effizienz gewinnen, erklärte die Motionärin. 2018 hatte der Nationalrat dieser Vorlage zugestimmt, der Ständerat gab ihr in der Herbstsession 2019 allerdings einen Korb. Mit einem Selbstkostenanteil, der beim Aufsuchen der Spitalnotfallstation (und beim ambulanten Praxisbesuch) entrichtet werden soll, wollten sowohl Thomas Weibel (glp, ZH; Pa.Iv. 17.480) als auch Thomas Burgherr (svp, AG; Pa.Iv. 17.452) der Kostenentwicklung entgegenwirken, die Eigenverantwortung der Patientenschaft stärken und den Spitalnotfall entlasten. Die grosse Kammer gab in der Wintersession 2019 der parlamentarischen Initiative Weibel, nicht aber der Initiative Burgherr Folge. Des Weiteren nahm das Stöckli als Zweitrat eine Motion der SGK-NR bezüglich Referenztarifen für ausserkantonale Behandlungen an (Mo. 18.3388). Damit wollte die Kommission sicherstellen, dass die Kantone für Behandlungen ihrer Einwohnerinnen und Einwohner ausserhalb des Wohnkantons nicht weniger bezahlen würden als innerhalb. Bezüglich Ärzteschaft reichte Bea Heim (sp, SO; Mo. 18.3107) eine Motion zur Offenlegung der Honorare von Ärztinnen und Ärzten in einer leitenden Position ein. Transparenz sei notwendig, um falsche Anreize, unnötige Eingriffe und hohe Kosten für die OKP zu verhindern, so Heim. Die Motion wurde im März 2019 von der grossen Kammer gutgeheissen und an die kleine Kammer überwiesen.

Rund um das Pflegepersonal waren die Pflegeinitiative und der indirekte Gegenvorschlag ein wichtiges Thema. Gefordert wurden unter anderem die Sicherstellung von genügend diplomierten Pflegefachleuten und eine Kompetenzerweiterung im Bereich der direkten Abrechnung von Pflegeleistungen zu Lasten der OKP. In der Wintersession empfahl der Nationalrat in Übereinstimmung mit dem Bundesrat die Ablehnung der Initiative und gab dem von der SGK-NR ausgearbeiteten indirekten Gegenvorschlag mit einigen kleinen Änderungen Folge. Anders als seine Kommission wollte er beispielsweise nicht, dass eine Vereinbarung zwischen Pflegefachpersonen und Krankenkasse für die Abrechnung der Pflegenden über die OKP generell nötig ist.

Im Frühling 2019 verabschiedete das Parlament eine Änderung des Heilmittelgesetzes (BRG 18.081), die aufgrund zweier neuen EU-Verordnungen zur Erhöhung von Sicherheit und Qualität von Medizinprodukten nötig geworden war, damit die Schweizer Patientenschaft weiterhin von allen europäischen Produkten profitieren kann und die Hersteller keinen Wettbewerbsnachteil erfahren. Qualität und Behandlungssicherheit waren ebenfalls Gegenstand eines Postulates Stahl (svp, ZH; Po. 19.3382), das den Bundesrat dazu aufforderte, die Bedingungen zur Ermöglichung eines Versandhandels nichtverschreibungspflichtiger Arzneimittel zu überprüfen. Weiter stimmte der Nationalrat in der Sommersession einer Motion Humbel (cvp, AG; Mo. 19.3005) zur Kostenvermeidung bei der Umteilung von den Medikamenten der Kategorie C in die Kategorie B zu und überwies sie an den Ständerat. Antibiotika und ihre Resistenz wurden 2019 mittels zweier Vorstösse thematisiert. Zum einen sprach sich der Nationalrat als Erstrat für eine Motion Graf (gp, BL; Mo. 19.3861) aus, die den Bundesrat damit beauftragte, seine One-Health-Strategie mit der Erforschung von Antibiotikaresistenzen zu ergänzen, um so eine Vorgehensweise zur Bekämpfung ihrer Ursachen ausarbeiten zu können. Zum anderen reichte Claude Béglé (cvp, VD, Po. 19.3860) ein Postulat zur «Förderung der Erforschung und der Entwicklung neuer antimikrobieller Mittel» ein, welches allerdings im Rat nicht auf Anklang stiess. Im Herbst 2019 beschäftigte sich das Stöckli mit einer Motion Müller (fdp, LU; Mo. 19.3743), mit der die Eliminierung von Hepatitis in ein nationales Programm zu sexuell und durch Blut übertragbaren Infektionskrankheiten integriert werden soll.

Auch über Tabakwaren wurde 2019 angeregt diskutiert. So befasste sich der Ständerat erneut mit dem Bundesgesetz über Tabakprodukte, nachdem 2016 ein erster Entwurf an den Bundesrat zurückgewiesen worden war. Das Gesetz soll in erster Linie dazu dienen, Teenager, aber auch die Gesamtbevölkerung vor den negativen Auswirkungen des Tabakkonsums zu schützen. In den Medien war hingegen insbesondere das Thema «E-Zigaretten» zentral. Dieses fand auch seinen Weg ins Parlament; im Ständerat wurde über eine tiefere Besteuerung von elektronischen Zigaretten diskutiert (Mo. 19.3958 der SGK-SR). Vor dem Hintergrund der 2017 eingereichten Motionsserie zu wissenschaftlichen Pilotversuchen mit Cannabis trat der Nationalrat im Dezember 2019 auf die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung des Betäubungsmittelgesetzes ein (BRG 19.021). Neben E-Zigaretten berichteten die Medien auch ausführlich über die umstrittene Auswahl des Tabakkonzerns Philip Morris als Hauptsponsor des Schweizer Pavillons an der Weltausstellung 2020 in Dubai. Nachdem der Schweiz für diesen Entscheid viel Unverständnis entgegengebracht worden war und sich gar die WHO zu Wort gemeldet hatte, erklärte Aussenminister Ignazio Cassis Ende Juli, dass man die Partnerschaft nicht weiterführen werde.

Trotz grosser Aufmerksamkeit in den Medien – dieses Thema ist mitverantwotlich für den Peak des Gesundheitsthemas im Juli 2019 – kaum Eingang ins Parlament fand dieses Jahr die Frage der Sterbehilfe. Aufgegriffen wurde von den Zeitungen vor allem der Gerichtsprozess rund um Erika Preisig und den assistierten Suizid bei psychisch kranken Personen.

Die mediale Berichterstattung zu sportlichen Themen war im Juni 2019 besonders intensiv. Dies ist darauf zurückzuführen, dass in diesem Monat nicht nur das Eidgenössische Turnfest in Aarau stattfand, sondern auch ein Formel-E-Rennen in Bern ausgetragen wurde, das bei der Bevölkerung auf Widerstand stiess und anlässlich dem eine Velo-Demonstration durchgeführt wurde. Zudem wurde die durch die Fussball-Weltmeisterschaft der Frauen ausgelöste Diskussion um die Gleichstellung der Geschlechter in dieser Sportart ebenfalls von den Schweizer Medien aufgenommen.
Im Parlament wurden bezüglich Sport zwei Vorlagen zu Sportzentren respektive zu der Finanzierung ihres Betriebs diskutiert. So nahmen beide Räte eine Motion Engler (cvp, GR, Mo. 18.4150) an, welche beabsichtigte, dem Bund eine Mitfinanzierungsrolle beim Trainings- und Wettkampfbetrieb auf Sportanlagen nationaler Bedeutung zukommen zu lassen. Im Dezember 2019 sagte die kleine Kammer Ja zu einem weiteren Postulat Engler (Po. 19.4044), das einen Bericht zur Realisierung von drei bis vier Wintersportzentren anstelle eines nationalen Schneesportzentrums forderte. Silva Semadeni (sp, GR), die in Vergangenheit eine referendumsfähige Gesetzesgrundlage zur Bundesmilliarde für Sion 2026 schaffen wollte, reichte 2018 eine parlamentarische Initiative ein, um die Unterstützung Olympischer Spiele im Allgemeinen einem fakultativen Referendum zu unterstellen (Pa.Iv. 18.445). In einem ersten Schritt gab die WBK-NR diesem Geschäft im Juni 2019 Folge. Im Gebiet der Dopingpolitik überwies der Nationalrat eine Motion Bourgeois (fdp, FR; Mo. 19.3667) an den Ständerat, die die Prüfung der Errichtung einer Koordinationsstelle für Dopingfragen beim Fedpol zum Gegenstand hatte.

Im Bereich Sozialhilfe interessierten sich die Medien insbesondere für die Höhe der Sozialhilfebeiträge, über die in verschiedenen Kantonen diskutiert wurde. Als erster Kanton stimmte Bern im Mai in einer Volksabstimmung über entsprechende Kürzungen ab. Hätte sich das Stimmvolk für die Revision des Sozialhilfegesetzes ausgesprochen, so hätte der neue Grundbetrag die Empfehlung der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) deutlich unterschritten. Von Bedeutung war dieser Entscheid auch für die anderen Kantone, da man sich vor einem «Domino-Effekt» und «Sozialhilfe-Tourismus» fürchtete. Gemäss Einschätzungen des Tagesanzeigers von Anfang Oktober verlor die Forderung nach dem Nein in Bern in anderen Kantonen und Städten an Unterstützung.

Jahresrückblick 2019: Gesundheit, Sozialhilfe und Sport
Dossier: Jahresrückblick 2019

Marcel Dobler (fdp, SG) forderte mittels eines Postulats die Ausarbeitung eines Berichts zu den Vor- und Nachteilen einer strafrechtlichen Verfolgung des Eigengebrauchs von Doping. Der Postulant erläuterte, dass der Eigengebrauch von Doping gegenwärtig nur durch das Sportsystem selber sanktioniert werden könne, nicht aber auf Grundlage des Sportförderungsgesetzes. Es sei jedoch ersichtlich geworden, dass der Sport alleine nicht in der Lage sei, «die Schattenseiten des Sports» zu bekämpfen. Zudem zeigten die Nachbarländer Frankreich, Italien, Deutschland und Österreich, dass der Eigengebrauch von Doping mit gesetzlichen Regelungen strafrechtlich erfolgreich verfolgt werden könne. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulates. Dem kam der Nationalrat in der Wintersession 2019 stillschweigend nach.

Dopingkonsum soll strafrechtlich verfolgt werden können (Po. 19.4366)

Mittels Motion wollte Jacques Bourgeois (fdp, FR) eine Koordinationsstelle für Dopingfragen beim Fedpol einrichten lassen. Diese soll die Kantone bei ihrer Arbeit unterstützen und ermöglichen, dass Doping effizienter bekämpft werden könne. Während der Eigenkonsum von Sportlerinnen und Sportlern durch die Sportverbände sanktioniert werde, sei es Aufgabe der Kantone, den Handel und die Abgabe von Dopingmitteln sowie die Anwendung an Dritten strafrechtlich zu verfolgen. Die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Instanzen sei essentiell, so der Motionär während der Herbstsession 2019. Allerdings seien die Kontakte zwischen den kantonalen Strafverfolgungsbehörden und den Zollbehörden noch nicht ausreichend effektiv. Den Kantonen fehle es an Ressourcen und notwendigem Fachwissen über die Gesetzgebung. Weiter bestünden bei Fällen auf der überkantonalen Ebene oft Zuständigkeitsprobleme. Mit der Anti-Doping-Koordinationsstelle könne diesen Problemen begegnet werden, da sie den Kantonen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit technischer und materieller Unterstützung sowie einer koordinierenden Funktion auf überkantonaler und internationaler Ebene unter die Arme greifen könne. Der Bundesrat anerkannte zwar die Wichtigkeit der Dopingbekämpfung, war aber der Ansicht, dass die bestehenden Instrumente genügten, um wirksam gegen den Handel und die Abgabe von Dopingmitteln vorgehen zu können. So nehme das Fedpol bezüglich Doping bereits eine koordinierende Aufgabe zwischen den verschiedenen Behörden wahr, erklärte Sportministerin Viola Amherd in der Ratsdebatte. Die Nationalrätinnen und Nationalräte liessen sich jedoch nicht davon überzeugen und nahmen den Vorstoss Bourgeois mit 135 zu 53 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) an, wobei alle Gegenstimmen und Enthaltungen aus dem Lager der SVP-Fraktion kamen.

Koordination im Dopingbereich verbessern (Mo. 19.3667)

Eine im Vorjahr vom Nationalrat angenommene Motion Guisan (fdp, VD) lehnte die kleine Kammer im Berichtsjahr mit der Begründung ab, dass die Belange des Dopings mit dem verabschiedeten Sportförderungsgesetz geregelt seien. Die Motion hatte einerseits eine nationale Anti-Doping-Agentur, die mit genügend Mitteln ausgestattet wird und andererseits die Möglichkeit von strafrechtlichen Sanktionen gegenüber dem Umfeld eines positiv auf Dopingmittel getesteten Sportlers gefordert.

Anti-Doping-Agentur

Eine Motion Guisan (fdp, VD) forderte einerseits eine nationale Anti-Doping-Agentur, die mit genügend Mitteln ausgestattet wird und andererseits die Möglichkeit von strafrechtlichen Sanktionen gegenüber dem Umfeld eines positiv auf Dopingmittel getesteten Sportlers. Diese Änderungen wurden vom Motionär als wichtig erachtet, weil sich das Umfeld von positiv getesteten Sportlern heute jeglichen Sanktionen entziehen könne. Der Bundesrat betrachtete die Dopingbekämpfung primär als Sache des privatrechtlich organisierten Sports. Im Rahmen des Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen und Sport seien zudem Verschärfungen der heutigen gesetzlichen Grundlagen zur Bestrafung des Umfeldes vorgesehen. Der Bundesrat beantragte daher die Ablehnung der Motion. Dem folgte der Nationalrat hingegen nicht und nahm sie mit 101 zu 55 Stimmen an.

Anti-Doping-Agentur

Die Ratifikation der UNESCO-Konvention gegen Doping im Sport erfolgte im Ständerat einstimmig. Auch im Nationalrat waren sich die Mitglieder einig über die Wichtigkeit der Konvention und damit der Bekämpfung des Dopings im Sport. In der Schlussabstimmung, stimmte die kleine Kammer mit 183 zu 5 Stimmen zu .

Dopingbekämpfung

Anfang September leitete der Bundesrat dem Parlament seine Botschaft zur Ratifikation der UNESCO-Konvention gegen Doping zu, welche 2005 von der Vollversammlung der UNESCO einstimmig verabschiedet worden war. Das Abkommen lässt den beitretenden Staaten einen grossen Handlungsspielraum. Mit ihrer innerstaatlichen Gesetzgebung erfüllt die Schweiz die Anforderungen der Konvention. Die anstehende Totalrevision des Bundesgesetzes über Turnen und Sport aus dem Jahr 1972 wird Anlass sein, die schweizerische Gesetzgebung auch an weitere Entwicklungen in der Dopingbekämpfung anzupassen [48]. Mit einer Interpellation wollte Ständerat Büttiker (fdp, SO) von der Regierung wissen, wie ihr Engagement in der Doping-Bekämpfung aussehe. Der Bundesrat führte aus, das Vorgehen gegen Doping sei primär Sache des privatrechtlich organisierten Sports. Gemäss Kooperationsvereinbarung zwischen dem VBS und Swiss Olympic habe letztere die Führung in diesem Bereich. Der Bund unterstütze heute die Dopingbekämpfung durch Massnahmen in der Prävention und Forschung sowie mit Beiträgen an Swiss Olympic für die Dopingkontrollen mit jährlich rund 1,8 Mio Fr. Damit trage er drei Viertel der direkten Kosten der Dopingbekämpfung von jährlich rund 2,4 Mio Fr. Zudem fördere der Bund zusammen mit dem Verband verschiedene Massnahmen in der Sucht- und Dopingprävention im Rahmen von "Jugend und Sport", "cool and clean" sowie in der Aus- und Weiterbildung von Leitern und Trainern. Ein weiter gehendes finanzielles Engagement komme für ihn nicht in Frage. Er sei aber bereit, im Rahmen der bevorstehenden Revision des Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen und Sport Verbesserungen der Rahmenbedingungen in der Dopingbekämpfung zu prüfen. Gemäss seiner Antwort auf eine Frage Bruderer (sp, AG) im Nationalrat, ist nach Auffassung des Bundesrates auch die Nationale Antidoping-Agentur auf privatrechtlicher Basis zu organisieren, weshalb der Bund sich hier nicht finanziell engagieren werde.

Ende Jahr gab Swiss Olympic bekannt, dass die nationale Agentur unter dem Namen „Antidoping Schweiz“ (ADS) ihre Tätigkeit am 1. Juli 2008 aufnehmen wird .

Dopingbekämpfung

Ende September beauftragte der Bundesrat das VBS mit der Ausarbeitung einer Botschaft an das Parlament über den Beitritt zum internationalen Abkommen der Unesco gegen Doping und zur Schaffung einer nationalen Agentur für Dopingbekämpfung.

Dopingbekämpfung

Im Vorjahr hatte der Ständerat eine Motion Büttiker (fdp, SO) angenommen, welche eine Strafnorm im Fall von Dopingmissbrauch verlangte. Der Bundesrat hatte vergeblich geltend gemacht, er möchte diese Frage im Rahmen der gegenwärtig laufenden Revision des Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen und Sport zusammenhängend angehen und nicht einzelne Elemente der Dopingbekämpfung vorzeitig herausgreifen. Der Nationalrat folgte dieser Argumentation und lehnte die Motion diskussionslos ab.

Doping

Für den Ständerat ist Doping im Sport Betrug. Mit 27 zu 4 Stimmen nahm die kleine Kammer eine Motion Büttiker (fdp, SO) an, die vom Bundesrat die Ausarbeitung einer Strafnorm gegen fehlbare Athleten verlangt. Mit dem Argument, eine juristische Expertise habe 1999 festgestellt, dass Sporttreibende in der Schweiz bei einem Dopingvergehen den Betrugstatbestand nicht erfüllen, hatte der Bundesrat Ablehnung beantragt.

Doping

Das Parlament genehmigte diskussionslos das Zusatzprotokoll zur Konvention des Europarates gegen Doping. In Anbetracht des Ausmasses der Dopingproblematik hatte der Europarat eine Konvention gegen Doping angenommen, die in der Schweiz am 1. Januar 1993 in Kraft trat. Mittels des Zusatzprotokoll soll einerseits die gegenseitige Anerkennung der Dopingkontrollen vereinbart und anderseits ein verbindlicher Kontrollmechanismus verankert werden.

Doping

Der Bundesrat hiess die Unterzeichnung eines Zusatzprotokolls zur Europakonvention gegen Doping im Sport gut. Dieses regelt insbesondere die gegenseitige Anerkennung von Kontrollresultaten. Zudem können Staaten Dopingtests an ausländischen Sportlern, die sich auf ihrem Territorium befinden, durchführen. Die Welt-Antidoping-Agentur Wada darf Kontrollen in den Unterzeichnerländern vornehmen.

Doping

Diskussionslos lehnte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Grobet (-, GE) (Pa. Iv. 01.434) ab, der das Parlament mit der Ausarbeitung eines Bundesgesetzes zur Dopingbekämpfung beauftragen wollte. Bereits in früheren Jahren waren Vorstösse mit ähnlicher Stossrichtung verworfen worden, da das Parlament der Auffassung war, das unbestrittene Ziel könne rascher durch die Einführung von Dopingbestimmungen in bestehende Gesetze erreicht werden. Gleichzeitig nahm er ein Postulat seiner SGK an, das den Bundesrat ersucht, dem Parlament im Rahmen der geltenden Gesetzesbestimmungen die konkreten Ziele und ein Aktionsprogramm betreffend Prävention, Information, Gesundheitsförderung, Aufsicht und Kontrolle auf dem Gebiet der Dopingbekämpfung vorzulegen.

Dopingbekämpfung

Trotz intensiven Bemühungen der Behörden gelang es nicht, den definitiven Sitz der Internationalen Anti-Doping-Agentur (Wada) nach Lausanne zu holen. Die Wahl fiel letztlich auf Montreal (Kanada).

Internationalen Anti-Doping-Agentur Internationalen Olympischen Komitee

Der Bundesrat reichte die Schweizer Kandidatur für die Beherbergung der Internationalen Anti-Doping-Agentur (Wada) ein, die ihren provisorischen Sitz in Lausanne hat. Er stellte der Wada 200'000 Fr. Starthilfe sowie steuerliche Erleichterungen in Aussicht. Als Hauptargument für die Bewerbung nannte er Synergieeffekte mit dem Internationalen Olympischen Komitee, welches seinen Sitz ebenfalls in Lausanne hat, und mit mehreren internationalen Sportverbänden, die sich am Genfersee niedergelassen haben, sowie die Nähe zu zwei Universitäten mit naturwissenschaftlichen Abteilungen. Weiter beschloss der Bundesrat, die Beziehungen zum Internationalen Olympischen Komitee (IOC) in einem Abkommen zu regeln. Damit sollen die bereits früher dem IOC gewährten Erleichterungen steuerlicher Art vertraglich verankert werden.

Internationalen Anti-Doping-Agentur Internationalen Olympischen Komitee

Der Nationalrat lehnte zwei Motionen – Ostermann (gp, VD) und Grobet (sp, GE) (Mo. 98.3427) –, die ein Bundesgesetz zur Dopingbekämpfung verlangten, ab. Er bekräftigte damit die bereits im Vorjahr von Bundesrat und Parlament geäusserte Ansicht, das unbestrittene Ziel könne rascher erreicht werden durch die Einfügung von Dopingbestimmungen in bestehende resp. behandlungsreife Gesetze (Bundesgesetz über die Förderung von Turnen und Sport, neues Heilmittelgesetz, siehe dazu auch hier).

Dopingbekämpfung

Der Bundesrat entschied sich, dem Parlament nicht ein eigenständiges Doping-Gesetz vorzulegen, wie das im Anschluss an mehrere Doping-Skandale, in die auch Schweizer Athleten involviert waren, gefordert worden war, da die Ausarbeitung einer derartigen Vorlage zu zeitintensiv wäre. Das Dopingproblem soll einerseits im neuen Heilmittelgesetz angegangen werden, welches die missbräuchliche Verschreibung und Abgabe von Arzneimitteln generell verhindern will. Andererseits soll im bereits bestehenden Bundesgesetz über die Förderung von Turnen und Sport ein Doping-Verbot verankert werden. Im wesentlichen sollen dort folgende Sachverhalte einfliessen: Die Doping-Prävention wird durch den Bund festgelegt; die Herstellung, Einfuhr, Vermittlung, Verschreibung und Abgabe von Mitteln zu Dopingzwecken wird verboten; auch nichtmedikamentöse Dopingmethoden werden untersagt; die Unterstützungsleistungen an den Schweizerischen Olympischen Verband bezüglich Dopingkontrollen werden definiert, ebenso die Mindestanforderungen an diese Kontrollen. Sowohl im neuen Heilmittelgesetz wie im Sportförderungsgesetz sollen Strafbestimmungen gegen den Dopingmissbrauch verankert werden. Angesichts dieser Aktivitäten des Bundesrates lehnten beide Kammern je eine parlamentarische Initiative – Büttiker (fdp, SO)(Pa.Iv. 98.433) im Ständerat und Günter (sp, BE)(Pa.Iv. 98.456) im Nationalrat – ab, welche die Ausarbeitung einer Strafnorm für Dopingvergehen durch das Parlament verlangten. Keine Folge wurde auch einer weiteren parlamentarischen Initiative Grobet (pda, GE) für ein eigenständiges Dopinggesetz gegeben (Pa.Iv. 99.402).

Sportförderungsgesetz

Einstimmig ermächtigten beide Kammern den Bundesrat, der 1990 in Kraft getretenen Konvention des Europarates gegen Doping beizutreten und dem Schweizerischen Landesverband für Sport (SLS) jährlich CHF 700'000 zur Durchführung der notwendigen Kontrollen zukommen zu lassen.

Beitritt zur Europäischen Konvention gegen Doping (BRG 92.015)

Die Schweiz soll der am 1. März 1990 in Kraft getretenen Europäischen Konvention gegen Doping beitreten, weil ein fairer, dopingfreier Sport im Interesse der gesamten Gesellschaft liegt. So begründete der Bundesrat seinen Antrag auf Ratifizierung des Abkommens, den er im Lauf des Sommers in die Vernehmlassung schickte. Nach klar positivem Echo beauftragte der Bundesrat das EDI, eine entsprechende Botschaft auszuarbeiten. Als erster einschlägiger Vertrag mit Gesetzeskraft will die Konvention die Dopingbekämpfung vereinheitlichen, ohne die innere Rechtsordnung der Unterzeichnerstaaten in Frage zu stellen.

Beitritt zur Europäischen Konvention gegen Doping (BRG 92.015)

Die Motion Büttiker (fdp, SO), welche den Bundesrat beauftragen wollte, die rechtlichen Grundlagen zur Durchsetzung eines Dopingverbotes zu schaffen, wurde im Rat bekämpft und ihre Diskussion demzufolge auf später verschoben.

Konvention des Europarates gegen Doping (1989)