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Eine Motion der SVP forderte den Bundesrat dazu auf, eine Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes sowie anderer betroffener Gesetze vorzunehmen, mit dem Ziel, das sich abzeichnende Defizit in der Arbeitslosenversicherung abzuwenden, ohne die Beiträge der Arbeitslosenversicherung zu erhöhen und ohne die Wiedereinführung von Solidaritätsbeiträgen. Stattdessen seien Massnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs aufgrund der Personenfreizügigkeit und durch „Scheinbeschäftigungsmassnahmen“ der Kantone sowie eine Verlängerung der Mindestbeitragsdauer, eine Einführung von degressiven Arbeitslosenversicherungsleistungen für Jugendliche zu prüfen. Der Nationalrat folgte der Empfehlung des Bundesrates und lehnte die Motion mit 128 zu 60 Stimmen ab.

Massnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs

Auf den Bereich der Ausbildung von Arbeitslosen zielten zwei Motionen ab. Einerseits eine Motion Steiert (sp, FR), die den Bundesrat aufforderte, dem Parlament Vorschläge für eine Stärkung der im Arbeitslosenversicherungsgesetz vorgesehenen Massnahmen für Jugendliche ohne ausreichende Ausbildung zu unterbreiten und die finanziellen Aufwendungen in diesem Bereich zu erhöhen. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Dem folgte auch der Nationalrat mit 126 zu 64 Stimmen. Andererseits eine Motion (09.3634) Aubert (sp, VD), die forderte, dass arbeitslose Erwachsene über 25 Jahre, die keine Ausbildung auf der Sekundarstufe II absolviert haben, eine Ausbildung machen können und gleichzeitig Taggelder erhalten. Damit wurde ein Paradigmenwechsel im Sinne von „Erstausbildung vor beruflicher Eingliederung“ gefordert. Der Bundesrat wies in seiner Antwort auf bestehende Möglichkeiten hin und kam zum Schluss, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für diese Massnahme nicht zu restriktiv seien. Er beantragte die Ablehnung der Motion. Dem folgte auch der Nationalrat und lehnte die Motion mit 123 zu 66 Stimmen ab.

Ausbildung von Arbeitslosen

In einem Thesenpapier für mehr Wettbewerb, flexibleren Arbeitsmarkt, bessere Bildung und Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit von Frauen, Jugendlichen und älteren Arbeitnehmern versuchte die Partei, auf verschiedene Forderungen nach Revitalisierung des schweizerischen Arbeitsmarktes einzugehen. Die nach der Ablehnung des EWR-Vertrags eingereichte und vom Nationalrat teilweise überwiesenen Motion zur Verbesserung der Rahmenbedingungen verlangte Verbesserungen im Bereich des Bildungs- und Forschungsstandortes Schweiz, die Vermeidung von Diskriminierungen bezüglich Berufsausübung und Diplomanerkennung innerhalb der Schweiz, die Beschleunigung von Bewilligungs- und Einspracheverfahren, die schnellere Erschliessung von Bauland sowie Erleichterungen der Kapitalbeschaffung. Diskussionslos überwies der Nationalrat auch die zum gleichen Zeitpunkt eingereichten Motionen der CVP-Fraktion zum Abbau von Marktzutrittsbarrieren sowie zur Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik. Eine Motion zur Finanzierung von Risikokapital für kleine und mittlere Unternehmen wurde als Postulat überwiesen.

Thesenpapier und Motionen der CVP zu den Themen Arbeitsmarkt und Bildung, 1993