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Ende September 2023 reichte Mustafa Atici (sp, BS) ein Postulat ein, mit dem er einen Bericht über mögliche Massnahmen zur Milderung des Fachkräftemangels in den nächsten beiden Jahrzehnten verlangte. Den Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung des BFS zufolge könne der Arbeitskräftemangel durch die Migration von Personen aus anderen Ländern ausgeglichen werden, so der Motionär. Da aber auch die EU- und EFTA-Länder von einem Arbeitskräftemangel betroffen seien, müssten verstärkte «Rekrutierungsschwierigkeiten» aus diesen Ländern in Betracht gezogen und die Auswirkungen einer Ausbildungsoffensive abgeschätzt und gegebenenfalls eine Erhöhung der Drittstaatenmigration ins Auge gefasst werden. Zu einer Abschätzung des zukünftigen Fachkräftemangels müsse nicht zuletzt auch die demografische Alterung der Schweizer Bevölkerung und diejenige in den wichtigsten Herkunftsländern sowie der Wandel des inländischen Arbeitsmarktes berücksichtigt werden.
In seiner Stellungnahme vom November 2023 beantragte der Bundesrat, das Postulat abzulehnen, da die verlangten Anliegen bereits anderweitig berücksichtigt würden. Wie bereits in seiner Antwort auf das Postulat Müller (mitte, LU) (Po. 23.3380) angedeutet, sei der Bundesrat bereit, die Ursachen und Auswirkungen des Fachkräftemangels auf die Wirtschaft und den Wohlstand der Schweiz in einem Bericht näher zu untersuchen. Zudem überprüfe der Bundesrat in Beantwortung des Postulats Nantermod (fdp, VS) (Po. 19.3651) bereits das System der Arbeitsmarktzulassung von Drittstaatsangehörigen. Ferner solle auch die Umsetzung der Motion Dobler (fdp, SG) (Mo.17.3067) diesbezüglich weitere Erleichterungen bringen.

Anfang Dezember 2023 wurde die Motion unbehandelt abgeschrieben, weil Atici bei den Eidgenössischen Wahlen im Oktober 2023 nicht wiedergewählt worden war und niemand das Anliegen übernahm.

Milderung des Fachkräftemangels (Po. 23.4267)

Im März 2022 forderte Samira Marti (sp, BL) in einem Postulat einen Bericht zu den Möglichkeiten, Betreuungsverhältnisse in privaten Haushalten dem Arbeitsgesetz zu unterstellen. Sie erklärte, dass laut einem Bundesgerichtsurteil vom Dezember 2021 durch eine Verleihagentur erfolgte Betreuungsverhältnisse dem ArG unterstellt seien, nicht aber alle anderen Betreuungsverhältnisse in privaten Haushalten. Dies sei so Marti, eine Ungleichbehandlung von Betreuungspersonen, die über Verleihagenturen eingestellt werden, und ohne Vermittlung durch Drittparteien eingestellte Hausangestellte, für die damit etwa Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen nicht verpflichtend seien.
Der Bundesrat beantragte, das Postulat abzulehnen. Denn trotz dieser fehlenden Unterstellung der Betreuungsverhältnisse in privaten Haushaltungen unter das ArG müssten die Kantone die Arbeits- und Ruhezeit sowie die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmenden in Privathaushalten mittels NAV regeln. Zudem habe man im Rahmen der Beantwortung eines Postulats Schmid-Federer (Po. 12.3266) entschieden, die Verantwortung bei der Regulierung der 24-Stunden-Betreuungsarbeit in Privathaushalten den Kantonen zu überlassen.
Der Nationalrat nahm das Postulat in der Herbstsession 2023 mit 101 zu 87 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) gegen den Willen der SVP-Fraktion sowie einer Mehrheit der FDP- und der Mitte-Fraktionen an. Zuvor hatte Bundesrat Parmelin (svp, VD) erklärt, dass das SECO daran sei, die Arbeitsbedingungen von über Verleihagenturen angestellten Betreuungspersonen zu kontrollieren.

Regelung der 24-Stunden-Betreuung durch Pendelmigrantinnen und -migranten (Po. 22.3273)

Im September 2021 reichte Stefania Prezioso Batou (egsols, GE) ein Postulat ein, mit dem sie den Bundesrat beauftragen wollte, ein Observatorium für Arbeitsgesundheit und -unfälle zu schaffen. Dieses soll Daten über Arbeitsunfälle und über die Gesundheit am Arbeitsplatz erheben sowie Präventionsmassnahmen empfehlen. Ein Observatorium sei nötig, weil es an für die Entwicklung sinnvoller Politik hilfreichen Daten mangle. Die vorhanden Daten wiesen zu viele Lücken auf, um Zusammenhänge zwischen Arbeitstätigkeit und Unfällen beziehungsweise Krankheiten feststellen zu können. Der Bundesrat erachtete ein solches Observatorium als unnötig, da die bestehenden gesetzlichen Grundlagen bereits eine statistische Erfassung der Unfälle und Krankheiten am Arbeitsplatz ermöglichten. Überdies argumentierte er, dass das BFS und das SECO bereits Erhebungen und Analysen zu diesen Themen durchführten.
Der Nationalrat lehnte das Postulat in der Herbstsession 2023 mit 115 zu 68 Stimmen ab. Es wurde einzig von der SP- und der Grünen-Fraktion unterstützt. Zuvor hatte Bundesrat Alain Berset (sp, FR) auf das Projekt Gesundheit2030 verwiesen, in dessen Rahmen die Gesundheit am Arbeitsplatz und Präventionsmassnahmen in Bezug auf psychosoziale Belastungen bereits einen Schwerpunkt darstellten.

Ruhe, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind am Sterben! (Po. 21.4094)

Im Dezember 2022 reichte Marcel Dobler (fdp, SG) ein Postulat ein, mit dem er den Bundesrat beauftragen wollte, eine wissenschaftliche Studie in Auftrag zu geben, welche bei der Analyse der Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen zusätzliche Faktoren wie Mutterschaft, Erwerbsunterbrüche, Zivilstand oder Berufserfahrung nach Altersstufen berücksichtigt. Die vom BFS veröffentlichten Statistiken gäben gemäss Dobler zu wenig Auskunft darüber, welche Rolle solche Variablen beim Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern spielen.
In seiner Stellungnahme vom Februar 2023 beantragte der Bundesrat, das Postulat abzulehnen. Die vom BFS publizierten Statistiken und die dazu verwendeten Methoden entsprächen internationalen Standards, die auch in anderen Erhebungen verwendet würden, argumentierte die Regierung. Zudem könnten bestimmte Variablen zwar Geschlechterunterschiede beim Lohn erklären, aber – auch mit Verweis auf das Gleichstellungsgesetz – nicht rechtfertigen.
Der Nationalrat beriet den Vorstoss im Rahmen der ausserordentlichen Session zur Gleichstellung am Tag des feministischen Streiks und nahm es mit 141 zu 21 Stimmen (8 Enthaltungen) an. Eine Mehrheit der Grünen- und eine Minderheit der SVP-Fraktion sprachen sich gegen Annahme aus.

Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern (Po. 22.4500)

Im März 2021 reichte Nationalrätin Sandra Locher Benguerel (sp, GR) ein Postulat ein, mit dem sie den Bundesrat beauftragen wollte, eine Vorgehensweise für eine regelmässige Evaluation der Methodik der Lohnstrukturerhebung (LSE) mit Fokus auf Geschlechterunterschiede zu definieren. Eine regelmässige Evaluation der Lohnstrukturerhebung sei nötig, weil die letzte Evaluation aus dem Jahr 2014 stamme, gesellschaftliche Veränderungen auch die nötigen Kriterien verändern könnten und die Lohndifferenz zugenommen habe.
Der Bundesrat beantragte in seiner Stellungnahme vom Mai 2021, das Postulat abzulehnen. Die LSE entspreche internationalen Standards, werde bereits vom BFS auf seine Qualität geprüft und sei – neben laufenden Projekten – zum Beispiel auch im Postulat Noser (fdp, ZH; Po. 14.3388) evaluiert worden.
Im Rahmen der Frühjahrssession 2023 lehnte der Nationalrat das Postulat mit 104 zu 78 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) ab. Damit war das Geschäft erledigt.

Regelmässige Evaluation der Methodik der Lohnstrukturerhebung (Po. 21.3106)

Mittels eines Postulats wollte Philippe Nantermod (fdp, VS) den Bundesrat dazu auffordern, einen Bericht zu Gefälligkeitszeugnissen durch Ärztinnen und Ärzte und zu entsprechenden Bekämpfungsmassnahmen zu erstellen. Ebenfalls Teil des Berichts soll eine Statistik zu nachgewiesenen Betrugsfällen sein. Nachdem der Vorstoss im Juni 2022 von Katharina Prelicz-Huber (gp, ZH) und Baptiste Hurni (sp, NE) bekämpft worden war, nahm sich der Nationalrat in der Herbstsession 2022 dem Geschäft an. Der Postulant begründete seinen Vorstoss damit, dass zwar niemand die Notwendigkeit des Schutzes der Arbeitnehmenden im Krankheitsfall in Frage stelle, dass es aber auch zu Missbräuchen komme. Diese führten zu grossem Schaden bei den Unternehmen, wobei insbesondere KMU hart getroffen würden. Leidtragende seien neben den Arbeitgebenden auch die anderen Mitarbeitenden. Bekämpferin Prelicz-Huber ihrerseits gab zu bedenken, dass die Ärztinnen und Ärzte durch das Postulat unter Generalverdacht gestellt würden, obwohl sie keinen Vorteil aus einem Gefälligkeitsgutachten zögen. Mit dem Eid des Hippokrates würden sich die Ärztinnen und Ärzte verpflichten, «sowohl für die psychische als auch für die physische Genesung der Patienten und Patientinnen alles zu tun». Ärztinnen und Ärzte seien «ein Ort der Zuflucht», es gehe nicht an, dass Patientinnen und Patienten den Eindruck bekommen, dass ihr Arzt oder ihre Ärztin von den Arbeitgebenden unter Druck gesetzt würden. Gesundheitsminister Berset erklärte, der Bundesrat halte die Forderung des Postulats für berechtigt. Er wies jedoch darauf hin, dass das Erstellen von Statistiken durch das Arztgeheimnis relativ schwierig sein dürfte. Der Nationalrat nahm das Postulat mit 126 zu 55 Stimmen (bei 8 Enthaltungen) an. Während sich die Fraktionen der SP und der Grünen gegen den Vorstoss aussprachen, stimmten die bürgerlichen Fraktionen und die GLP dafür.

Welche Massnahmen gegen Gefälligkeitszeugnisse von Ärztinnen und Ärzten? (Po. 19.4194)

Der Nationalrat schrieb im Juni 2022 ein zwei Jahre zuvor von Barbara Gysi (sp, SG) eingereichtes Postulat ab, da es nicht innert zwei Jahren behandelt worden war. Mit dem Postulat wollte Nationalrätin Gysi den Bundesrat beauftragen, in einem Bericht darzulegen, inwiefern und wie die Mitarbeitendenrechte bei der Mitwirkung der Mitarbeitenden in den Digitalisierungsprozessen der Unternehmen umgesetzt werden und verbessert werden können. Relevant sei dies insbesondere im Hinblick auf die Veränderung der Arbeitswelt durch die Digitalisierung. In seiner Stellungnahme hatte der Bundesrat erklärt, dass die Mitwirkung der Arbeitnehmenden hauptsächlich in den GAV geregelt sein solle, und das Postulat folglich zur Ablehnung empfohlen.

Mitbestimmung und Mitarbeitendenrechte bei der Digitalisierung der Arbeitswelt (Po. 20.3569)
Dossier: Die Digitalisierung im Arbeitsmarkt

Im Mai 2020 reichte Nationalrätin Isabelle Pasquier-Eichenberger (gp, GE) ein Postulat ein, mit dem sie den Bundesrat beauftragen wollte, die «Auswirkungen neuer Arbeitsformen auf die [Verkehrs-]Infrastrukturen zu untersuchen» und «die positiven Auswirkungen dieser neuen Arbeitsformen auf die Gemeinschaft zu implementieren». So habe der Corona-bedingte Lockdown die Mobilität stark verändert, diese Veränderungen seien nun eine Möglichkeit, die Zunahme der Mobilität durch Telearbeit zu bremsen. Entsprechend sollten die zur Umsetzung dieser neuen Arbeitsformen nötigen Rahmenbedingungen geschaffen und die dafür nötige Infrastruktur optimiert werden. Schliesslich forderte sie auch eine Untersuchung der Folgen für die Gesellschaft.
Der Bundesrat beantragte, das Postulat abzulehnen und verwies stattdessen auf einen «Monitoringbericht über die relevanten Entwicklungen im Kontext der Digitalisierung des Arbeitsmarktes». Er befürworte zwar flexible Arbeitsformen, für welche Arbeiten diese angebracht sind, müssten jedoch die Arbeitgebenden entscheiden.
Im Rahmen der Sondersession im Mai 2022 beschäftigte sich der Nationalrat mit dem Vorstoss. Postulantin Pasquier-Eichenberger betonte in der Debatte, dass es nicht nur nötig sei, die Auswirkungen der digitalen Veränderungen auf den Arbeitsmarkt zu untersuchen, sondern auch diejenigen auf die Infrastruktur und die Mobilität. Entsprechende Untersuchungen würden jedoch bereits in den Verkehrsperspektiven 2050 vorgenommen, erwiderte Bundesrat Guy Parmelin. Mit 93 zu 93 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) und Stichentscheid von Ratspräsidentin Irène Kälin (gp, AG) nahm der Nationalrat die Motion an. Unterstützt wurde sie von der SP-, der Mitte- und der Grünen-Fraktion.

Die Auswirkungen neuer Arbeitsformen auf die Infrastrukturen (Po. 20.3265)
Dossier: Regelung von Homeoffice

Im Mai 2020 forderte Nationalrat Piero Marchesi (svp, TI) in einem Postulat die Ausarbeitung einer Strategie, um die Abhängigkeit des schweizerischen Gesundheits- und Sozialsektors von ausländischen Arbeitskräften zu beenden. Die Covid-19-Pandemie habe diese «gefährlich[e], und auch nicht normal[e]» Abhängigkeit aufgezeigt. Dem soll dadurch entgegengewirkt werden, dass das Interesse von Jugendlichen an den entsprechenden Berufen gesteigert, die Arbeitsbedingungen verbessert und Karrieremöglichkeiten geschaffen werden.
In seiner Stellungnahme vom August 2020 beantragte der Bundesrat, das Postulat abzulehnen. Er nehme bereits entsprechende Massnahmen zur Attraktivitätssteigerung der Berufe im Gesundheits- und Sozialbereich vor.
In der Sondersession 2022 lehnte der Nationalrat den Vorstoss mit 102 zu 50 Stimmen (bei 35 Enthaltungen) ab. Während die SVP-Fraktion für Annahme des Postulats stimmte, enthielt sich die SP-Fraktion mehrheitlich der Stimme. Zuvor hatte Bundesrat Guy Parmelin (svp VD) darauf verwiesen, dass der Bund mit der Umsetzung der Pflegeinitiative weitere Massnahmen zur Steigerung der Attraktivität der entsprechenden Berufe einführen werde.

Gesundheits- und Sozialbereich. Die Schweiz soll sich aus ihrer Abhängigkeit von ausländischen Arbeitskräften befreien (Po. 20.3355)

Le Conseil fédéral a rendu son rapport en exécution du postulat sur la réduction de l'assujettissement des entreprises touristiques de transport à la loi sur la durée du travail (LDT). Il estime que le cadre légal, avec les révisions de la LDT et de l'ordonnance relative à la loi sur la durée du travail (OLDT), tient compte des préoccupations des entreprises de transport touristique. Selon lui, il ne faut pas davantage libéraliser et ne pas exclure les entreprises de transport touristique du champ d'application de la LDT. Si ces entités devenaient assujetties à la loi sur le travail (LTr), la charge administrative augmenterait, puisque celles-ci devraient obtenir des autorisations exceptionnelles plus fréquemment.

Touristische Transportunternehmen (Po. 16.3351)
Dossier: Arbeitszeitliberalisierung

Der Bundesrat habe zu prüfen, auf welche Weise touristische Transportunternehmen wie Seilbahnen in arbeitsrechtlicher Hinsicht entlastet werden könnten. Dieser Meinung war der Ständerat in der Herbstsession 2016 und überwies diskussionslos eine Postulat seiner Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-SR). Das Arbeitszeitgesetz (AZG) sei, so Ständerat Wicki (fdp, NW) für die Kommission, für touristische Betriebe nur partiell geeignet. Er schlug dem Bundesrat vor, das AZG entweder für touristische Betriebe flexibel anzuwenden oder touristische Unternehmen aus dessen Geltungsbereich zu entheben.

Touristische Transportunternehmen (Po. 16.3351)
Dossier: Arbeitszeitliberalisierung

Das Postulat «Weiterbildung von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sicherstellen» wurde vom Bundesrat im Rahmen der BFI-Botschaft 2017-2020 zur Abschreibung beantragt. Der Nationalrat stimmte der Abschreibung im Juni 2016 zu.

garantir aux travailleurs âgés l’accès à la formation continue

In der Wintersession 2015 beauftragte der Nationalrat den Bundesrat, einen Bericht darüber zu verfassen, wie sich die laufenden Automatisierungsprozesse wie die Digitalisierung auf den Arbeitsmarkt auswirken. Das diskussionslos gutgeheissene Postulat Reynard (sp, VS) forderte neben einer nach Beschäftigungsbereichen gegliederten Chancen-Risiken-Analyse auch, dass untersucht wird, wie sich der Wandel auf das Sozialversicherungssystem auswirken wird und ob soziale und psychologische Kosten entstehen werden.

Risiken und Chancen der Automatisierungsprozesse (Po. 15.3854)
Dossier: Die Digitalisierung im Arbeitsmarkt

Personen, die Temporärarbeit leisten, riskieren, beim Aufbau der Alterssicherung in der beruflichen Vorsorge durch die Maschen zu fallen. Werden Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen für ein Beschäftigungsverhältnis von unter drei Monaten eingestellt, so können sie von der beruflichen Vorsorge ausgeschlossen zu werden, auch wenn sie regelmässig wiederbeschäftigt werden. Dieser Umstand bewog Robbiani (cvp, TI) den Bundesrat mit einem Postulat zu ersuchen, in einem Bericht detailliert aufzuzeigen, welche Auswirkungen die gegenwärtige Zunahme der Temporärarbeit und der atypischen Arbeitsformen überhaupt auf die berufliche Vorsorge hat. Obgleich der Bundesrat darauf hinwies, dass ein entsprechender Bericht (primär bezogen auf die Kulturschaffenden) bereits in Arbeit sei, beantragte er dennoch Annahme des Postulates, worauf dieses vom Nationalrat diskussionslos überwiesen wurde.

Temporärarbeit beruflichen Vorsorge