Im Rahmen von Swisslex unterbreitete der Bundesrat dem Parlament eine geringfügige Änderung des Arbeitsgesetzes mit dem Ziel, die Vorschriften über die Gesundheitsvorsorge auf die Bundesverwaltung auszudehnen sowie bestimmte Arbeitnehmerkategorien, beispielsweise Kader und Assistenten, die bisher nicht eingeschlossen waren, neu den Schutzvorschriften des Gesetzes zu unterstellen. Da die Vorlage bereits mit dem Eurolex-Paket verabschiedet worden war, nahm die kleine Kammer die Änderung diskussionslos und einstimmig an. Im Nationalrat setzte sich jedoch vorerst ein Nichteintretensantrag Gros (lp, GE) mit dem Argument durch, diese Revision trage nichts zu der vom Bundesrat angesagten Deregulierung und Revitalisierung der Schweizer Wirtschaft bei. Der Ständerat befand, dies sei nicht der Ort, um eine Grundsatzdebatte zu führen, und hielt an seinem Entscheid fest, worauf ihm der Nationalrat folgte.

Swisslex: Geringfügige Änderung des Arbeitsgesetzes (BRG 93.113)
Dossier: Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens (Swisslex)