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Im Herbst 2021 berichteten mehrere Medien über die gestiegenen Energiepreise in Europa. Der «Blick» berichtete in diesem Zusammenhang im Oktober beispielsweise über eine Hauseigentümerin mit Erdölheizung, bei der es über den Winter nun wohl kalt bleibe, und sprach von einem «Schock an der Tankstelle» für die Automobilistinnen und Automobilisten. Hintergrund des Preisanstiegs war zum einen die Covid-19-Pandemie: Nach dem Rückgang des Energieverbrauchs während den weltweiten Lockdowns erhöhte die Wiederbelebung der Wirtschaft die Nachfrage nach Energie. Da die Lieferketten jedoch gemäss Swissinfo teilweise unterbrochen worden seien, die Vorräte aufgrund des letzten kalten Winters leer wären und die Förderung von Öl und Gas nicht erhöht worden sei, sei das Angebot nicht gross genug gewesen, was einen starken Anstieg der Preise zur Folge gehabt habe. Zum anderen hätten verschiedenste weltweite Bestrebungen für eine klimaneutrale Zukunft zur Folge, dass die Investitionen in den fossilen Energiebereich zurückgegangen seien, berichteten Swissinfo und der Tages-Anzeiger. Der Preisanstieg führe zwar bei den Konsumentinnen und Konsumenten dazu, dass ein grösserer Anreiz besteht, weniger Erdöl und Erdgas zu verbrauchen. Dennoch könne sich ein solcher Preisanstieg auch negativ auf Klimabestrebungen auswirken, wenn Letzteren die Schuld für die höheren Energiekosten zugeschrieben werde. Bis im Oktober 2021 sei der europäische Gaspreis seit Jahresbeginn um 350 Prozent angestiegen, derjenige von Erdöl um über 50 Prozent, erklärte der Tages-Anzeiger weiter. Dies habe auch Folgen für den europäischen Grosshandelspreis von Strom, der in dieser Zeitperiode um 390 Prozent zugelegt habe.

Hohe Erdöl- und Gaspreise 2021

Deux dimensions de la politique monétaire de la Banque nationale suisse (BNS) ont été scrutées dans la presse helvétique. D'un côté, la politique et les directives de la BNS en termes de finance durable ont été critiquées. Des investissements de la BNS, dans des entreprises actives sur le marché du charbon, ont notamment été pointé du doigt. D'un autre côté, plusieurs économistes ont mis en garde contre la tendance inflationniste. Pour sa part, la BNS, par la voix de son président Thomas Jordan, a indiqué se réjouir du retour timoré de l'inflation en Suisse. Des modifications majeures de la politique monétaire de la BNS, comme la suppression des taux négatifs, ne semblent donc pas au programme.

Politique monétaire de la BNS - Finance durable et Inflation

Im Juni 2019 reichte Werner Salzmann (svp, BE) zwei Motionen für eine Besserstellung der Selbständigerwerbenden bei den AHV-Verzugszinsen ein. Neben marktkonformen Verzugszinsen (Mo. 19.3655) forderte er auch eine zeitgerechte Erhebung von Verzugszinsen bei der AHV. Bei der Aufnahme einer neuen selbständigen Erwerbstätigkeit müssten die Betroffenen Akontobeiträge auf ein provisorisches Einkommen zahlen, erklärte Salzmann. Erwiesen sich diese Beiträge im Nachhinein als deutlich zu tief (mindestens 25 Prozent), müssten die fehlenden AHV-Beiträge mit 5 Prozent verzinst werden. Da die Beiträge jedoch auf dem Einkommen gemäss der Steuerveranlagung festgelegt würden, dauere es einige Zeit, bis die tatsächlichen Beiträge bekannt würden. Diese Verzinsung solle gemäss dem Motionär nun jedoch nicht mehr ab Aufnahme der selbständigen Erwerbstätigkeit, sondern erst ab der rechtskräftigen Veranlagung geschuldet sein. Der Bundesrat verwies darauf, dass die Verzugszinsen erst zwölf Monate nach Ablauf des Beitragsjahres zu laufen beginnen würden – nicht bereits ab Beginn der Erwerbstätigkeit. Dadurch bleibe den Selbständigerwerbenden Zeit, Abweichungen gegenüber dem provisorischen Einkommen zu melden und entsprechende Rückforderungen zu verhindern. Der Vorschlag der Motion würde nun aber die Selbständigerwerbenden gegenüber den Arbeitgebenden besserstellen und ein Inkassorisiko für die AHV mit sich bringen. Entsprechend beantragte der Bundesrat die Ablehnung der Motion. In der Sommersession 2021 nahm der Nationalrat die Motion, die in der Zwischenzeit von Thomas Aeschi (svp, ZG) übernommen worden war, mit 101 zu 82 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) an. Die SVP, die FDP.Liberalen und eine Mehrheit der Mitte-Fraktion verhalfen ihr zum Erfolg.

Zeitgerechte Erhebung von Verzugszinsen bei der AHV (Mo. 19.3654)

Im Juni 2019 reichte Werner Salzmann (svp, BE) zwei Motionen für eine Besserstellung der Selbständigerwerbenden bei den AHV-Verzugszinsen ein. Neben einer zeitgerechten Erhebung der Verzugszinsen (Mo. 19.3654) forderte er auch, die Verzugszinsen bei durch die Ausgleichskassen nachgeforderten Beiträgen zukünftig marktkonform zu gestalten. Der aktuelle Zinssatz von 5 Prozent sei «weit entfernt von einem marktkonformen Zinssatz» und belaste damit die Selbständigerwerbenden. Wie bei Salzmanns anderer Motion verwies der Bundesrat auch hier darauf, dass die Zinsen erst 12 Monate nach Ablauf des Beitragsjahrs anfielen und die Betroffenen folglich Abweichungen ihres Einkommens gegenüber dem provisorischen Einkommen melden könnten. Von einer entsprechenden Zinssenkung wären aber nicht nur Selbständigerwerbende betroffen, sondern auch die Arbeitgebenden – bei diesen sei es jedoch zentral, dass sie die Lohnbeiträge ihrer Mitarbeitenden auch tatsächlich bezahlten, was der hohe Zinssatz eben sicherstellen solle. Die Motion würde folglich zu Inkassoverlusten bei den Ausgleichskassen führen. Diese Meinung teilte der Nationalrat in der Sommersession 2021, nachdem Thomas Aeschi (svp, ZG) die Motion übernommen hatte, jedoch nicht: Mit 97 zu 81 Stimmen (bei 7 Enthaltungen) nahm die grosse Kammer die Motion an.

Marktkonforme Verzugszinsen bei der AHV (Mo. 19.3655)

Ende November 2020 fanden Lohngespräche zwischen den Personalverbänden und dem Finanzminister Ueli Maurer statt. Aufgrund der Corona-Krise, die ein Loch in den Bundeshaushalt zu reissen drohte, und weil man von einer negativen Teuerung ausging, wurde beschlossen, für das kommende Jahr keine Lohnmassnahmen für die Bundesangestellten zu treffen. Die Forderung der Personalverbände, statt Lohnerhöhungen den Vaterschaftsurlaub von 10 auf 20 Tage zu verlängern, wolle Ueli Maurer dem Bundesrat unterbreiten, war der entsprechenden Medienmitteilung zu entnehmen. Bei den Gesprächen wurde zudem die Absichtserklärung 2020–2023 zwischen Bund und den Sozialpartnern unterzeichnet, mit der die Sozialpartnerschaft umrissen wird und die wichtigsten Probleme und Lösungen in der Personalpolitik festgelegt werden.

Lohnmassnahmen Bundesverwaltung für das Jahr 2021

Im Oktober 2020 lancierte ein siebenköpfiges Rheintaler Bürger- und Bürgerinnenkomitee rund um den CVP-Lokalpolitiker Luca Volar eine Volksinitiative mit dem Titel «7'500 Franken an jede Person mit Schweizer Bürgerrecht (Helikoptergeld-Initiative)». In Anbetracht der Inflationsrate, welche deutlich unter dem SNB-Zielband der Preisstabilität lag, war das Komitee der Ansicht, dass die SNB ihren gesetzlichen Auftrag nicht erfülle. Mit der Initiative forderte es deshalb, dass die SNB zur Ausweitung der Geldmenge in der Schweiz rund CHF 53 Mrd. per Giesskannenprinzip in die Realwirtschaft pumpen und damit die Exporte, die Zinsen, die Investitionen und die Inflation grossflächig ankurbeln soll. Der dazu notwendige Geldbetrag müsse entsprechend dem namensgebenden Begriff der Initiative, der auf Milton Friedman zurückgehe, von der SNB neu geschaffen werden, um eine Schuldenerhöhung des Bundes, der Kantone, der Gemeinden oder von Privaten zu verhindern, und gleichmässig an die Bürgerinnen und Bürger verteilt werden. Gemäss Initiativtext soll jede Person, die zum Zeitpunkt der Annahme das Schweizer Bürgerrecht besitzt, innert Jahresfrist von der SNB einen steuerbefreiten Betrag von CHF 7'500 erhalten. Die Unterschriftensammelfrist begann am 20. Oktober 2020 und lief bis zum 20. April 2022.

Volksinitiative «7500 Franken an jede Person mit Schweizer Bürgerrecht (Helikoptergeld-Initiative)»

Stillschweigend verlängerte der Nationalrat die Behandlungsfrist für die parlamentarische Initiative Regazzi (cvp, TI) für eine Anbindung des Verzugszinssatzes an die allgemeine Entwicklung der Marktzinssätze. Zuvor hatte die RK-NR die Verlängerung beantragt, da sie zahlreiche Aspekte wie die Art und Höhe des Zinssatzes oder die Frage des Anwendungsbereichs noch klären musste.

Verzugszinssatz des Bundes. Anpassung an Marktzinsen (Pa.Iv. 16.470)

In seiner im März 2020 eingereichten Motion wollte Thierry Burkart (fdp, AG) die Berechnungsmethode für die Höhe des Zinsabzuges auf dem investierten Eigenkapital für die Abrechnung der AHV ändern. Für das Jahr 2019 habe der Zinsabzug 0.0 Prozent betragen, was unrealistisch sei und nicht den Marktbedingungen der Unternehmen, insbesondere der KMU, entspreche. Der Zinsabzug für Eigenkapital müsse höher sein als derjenige für Fremdkapital, da Ersteres risikoreicher sei. In anderen Gesetzen, wie zum Beispiel dem Stromversorgungsgesetz, würde diesem Grundsatz Rechnung getragen, entsprechend solle der Zinssatz auch im AHVG so angepasst werden, dass er «der jährlichen Durchschnittsrendite der Anleihen der nicht öffentlichen inländischen Schuldner in Schweizer Franken zuzüglich eines marktüblichen Risikozuschlags» entspreche.
Der Bundesrat entgegnete, dass der Zinsabzug auf dem im Betrieb investierten Eigenkapital dazu diene, dasjenige Einkommen auszuscheiden, welches im Unterschied zum Erwerbseinkommen in der AHV nicht beitragspflichtig sei. Es werde daher entsprechend der durchschnittlich üblichen Rendite am Kapitalmarkt berechnet. Der Zinssatz widerspiegle somit den Vermögensertrag dieses Kapitals auf dem Markt, nicht die Refinanzierungskosten einer selbständigerwerbenden Person.
In der Sommersession 2020 nahm der Ständerat einen Ordnungsantrag Ettlin (cvp, OW) an und wies die Motion der SGK-SR zur Vorberatung zu. Ettlin hatte argumentiert, dass die Antwort des Bundesrates die Funktion des Eigenkapitals bei Selbständigerwerbenden nicht vollständig erfasse und den Rechtsvergleich mit Aktionären und Mitarbeitern von Aktiengesellschaften oder einer GmbH vermissen lasse.

Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit im AHVG. Zinsabzug auf dem investierten Eigenkapital richtig bewerten (Mo. 20.3078)

Le renforcement du franc, avec l’euro qui est à nouveau passé sous la barre des CHF 1.10, a incité la Banque nationale suisse (BNS) à intervenir sur les marchés. Elle a donc communiqué sur l’augmentation de ses avoirs à vue à 2.8 milliards de francs. Si la BNS refuse d’intervenir sur les taux d’intérêt, de nombreux économistes estiment qu’elle n’aura plus le choix si la tendance au renforcement du franc fort continue.

BNS augmentation de ses avoirs à vues à 2,8 milliards de francs
Dossier: Kurs des Schweizer Franken seit 2011

Nach der WAK-SR und dem Ständerat empfahl im Mai 2019 auch die WAK-NR mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Standesinitiative des Kantons St. Gallen «Befreiung der Altersvorsorgegelder in der Schweiz von den Negativzinsen der Schweizerischen Nationalbank» keine Folge zu geben. Da die Nachteile einer solchen Ausnahme, insbesondere die Schwächung der Schweizer Geldpolitik, ihren Nutzen deutlich übersteigen würden, sei auf diese Massnahme zu verzichten, erklärte die Kommission mehrheitlich.
Zur Behandlung der Initiative in der Sommersession 2019 reichte Barbara Gysi (sp, SG) jedoch einen Antrag auf Folgegeben ein, da die «Nationalbank [...] den Interessen unserer Bevölkerung dienen [soll]» und von einer solchen Regelung Pensionskassen und AHV und somit letztlich die Bevölkerung profitieren würden. Im Nationalrat unterlag Gysi mit 100 zu 58 Stimmen bei 3 Enthaltungen jedoch deutlich. Unterstützt wurde ihr Vorschlag von den geschlossen stimmenden Fraktionen der SP und der Grünen sowie von einer vergleichsweise starken Minderheit der SVP-Fraktion und einzelnen Mitgliedern der FDP- und der CVP/EVP-Fraktion.

Befreiung der Altersvorsorgegelder in der Schweiz von den Negativzinsen der Schweizerischen Nationalbank

Auf Anraten seiner einstimmigen RK-SR nahm auch der Ständerat als Zweitrat die Motion Burkart (fdp, AG) betreffend die Konkretisierung der hinreichenden Sicherheit im Bauhandwerker-Pfandrecht in der Herbstsession 2018 diskussionslos an. Somit wurde das Anliegen an den Bundesrat überwiesen, der sich in seiner Antwort auch bereits positiv zur Motion geäussert hatte.

Praxistaugliches Bauhandwerker-Pfandrecht: Konkretisierung der hinreichenden Sicherheit (Mo. 17.4079)

Im März 2017 reichte der Kantonsrat von St. Gallen eine Standesinitiative ein, die zum Ziel hatte, die Schweizer Vorsorgeeinrichtungen, ausdrücklich genannt wurden die Pensionskassen, der AHV-Ausgleichsfonds sowie die (Freizügigkeits-)Stiftungen der zweiten und dritten Säule, von den Negativzinsen auszunehmen. Aufgrund des Tiefzinsumfeldes sei es für die Vorsorgeeinrichtungen schwierig, Renditen zu erwirtschaften, erklärte der St. Galler Kantonsrat. Zudem würden bei einer Aufkapitalisierung öffentlicher Pensionskassen – wie sie der Kanton St. Gallen plane – noch mehr Negativzinsen anfallen. Im Mai 2018 entschied die WAK-SR einstimmig, der Standesinitiative keine Folge zu geben, da die Geldpolitik in der Verantwortung der Nationalbank liege. Damit die Negativzinsen im Stande seien, den Druck auf den Schweizer Franken zu reduzieren, dürfe es nur so wenige Ausnahmen wie möglich geben, argumentierte die Kommission. Zudem stelle das weltweite Tiefzinsumfeld eine grössere Herausforderung für die Vorsorgeeinrichtungen dar als die Negativzinsen.
Im Mai 2018 behandelte der Ständerat die Vorlage; Paul Rechsteiner (sp, SG) hatte einen Antrag auf Folge geben gestellt. Pirmin Bischof (cvp, SO) erklärte als Kommissionspräsident, dass die WAK-SR die Vorlage ausführlich behandelt habe. Man habe einen Bericht zur Geldpolitik aus dem Dezember 2016 sowie die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Kuprecht (Mo. 15.3160) in Betracht gezogen und sei überzeugt, dass ausschliesslich die SNB für die Geldpolitik verantwortlich sei und sie diese folglich unabhängig gestalten können müsse. Wie bereits die WAK-SR erklärt hatte, seien zudem die Anlagen kaum von den Negativzinsen betroffen. Hingegen fürchte man den präjudiziellen Charakter einer solchen Entscheidung: Andere Institutionen, zum Beispiel Lebensversicherungen, könnten ebenfalls eine Ausnahme von den Negativzinsen verlangen. Schliesslich seien die zentrale Bundesverwaltung sowie die Compenswiss, also der AHV/IV/EO-Ausgleichsfonds, bereits von den Negativzinsen ausgenommen.
Paul Rechsteiner bedauerte, dass sich die WAK-SR nicht ausführlicher mit der Standesinitiative beschäftigt habe, denn eine Ausnahme der Vorsorgeeinrichtungen würde den Wechselkurs nicht beeinflussen und somit dem Zweck der Negativzinsen, die Anlagen auf dem Schweizer Markt weniger attraktiv zu machen, nicht zuwiderlaufen. Die übrigen Redner zeigten ein gewisses Verständnis für die Standesinitiative des Kantons St. Gallen und anerkannten das angesprochene Problem. Während aber Alex Kuprecht (svp, SZ) um Annahme des Vorstosses bat, sahen Martin Schmid (fdp, GR) und Hannes Germann (svp, SH) die Lösung des Problems woanders: Schuld seien die Negativzinsen – Germann sprach von einer «schleichenden Enteignung des Volkes» –, man solle daher keine weiteren Ausnahmen machen, stattdessen solle die SNB die Negativzinsen so schnell wie möglich abschaffen. Schliesslich sprach sich der Ständerat mit 32 zu 6 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) gegen Folge geben aus.

Befreiung der Altersvorsorgegelder in der Schweiz von den Negativzinsen der Schweizerischen Nationalbank

Im September 2016 forderte Fabio Regazzi (cvp, TI) in einer parlamentarischen Initiative, den geltenden Verzugszinssatz von 5 Prozent mittels einer Regelung an die allgemeine Entwicklung der Marktzinssätze anzubinden. Das schwierige wirtschaftliche Umfeld bereite insbesondere den KMU Mühe. Ohnehin sei der hohe Verzugszinssatz eine starke Zusatzbelastung für Unternehmen, die sich finanziell bereits in Schwierigkeiten befänden, erklärte der Initiant. Im Oktober 2017 gab die RK-NR der Initiative mit 20 zu 1 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) Folge, im April 2018 folgte die RK-SR mit 5 zu 5 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten Robert Cramer (gp, GE).

Verzugszinssatz des Bundes. Anpassung an Marktzinsen (Pa.Iv. 16.470)

Handwerker und Unternehmer, die auf einem Grundstück Arbeit geliefert haben, haben am betroffenen Grundstück Anspruch auf das sogenannte Bauhandwerker-Pfandrecht, resp. können das Pfandrecht im Grundbuch eintragen lassen. Damit können sich die Leistungserbringer im Falle einer Nichtbezahlung ihrer Arbeit absichern. Der Eigentümer des Grundstücks kann dies abwenden, indem er gemäss Art. 839 Abs. 3 ZGB für die Forderung «hinreichende Sicherheit leistet». Gemäss Thierry Burkart (fdp, AG) gestalte sich diese Form der Ersatzsicherheit für die Eigentümer, Generalunternehmen und Investoren hingegen seit einem kürzlich gefällten Bundesgerichtsentscheid als schwierig, da auch die zeitlich unbeschränkte Sicherstellung der Verzugszinsen garantiert werden müsse. Aufgrund der theoretisch unbeschränkten Laufzeit der Verzugszinsen sei die Höhe der Ersatzsicherheit nicht vorgängig bestimmbar. Aus diesem Grund verlangte der freisinnige Nationalrat mit einer Motion die Konkretisierung der hinreichenden Sicherheit im Bauhandwerker-Pfandrecht. Nachdem der Bundesrat das Anliegen zur Annahme empfohlen hatte, folgte der Nationalrat diesem Antrag in der Frühjahrssession 2018 diskussionslos.

Praxistaugliches Bauhandwerker-Pfandrecht: Konkretisierung der hinreichenden Sicherheit (Mo. 17.4079)

Le Conseil national et le Conseil de Etats ont adopté le classement de la motion sur les relations commerciales et monétaires avec la Chine.

Intensivierung der Wirtschafts- und Währungsbeziehungen mit China (Mo. 14.3003)
Dossier: Aussenpolitische Strategie in den bilateralen Beziehungen mit China

Zwecks Erfüllung des Postulats Leutenegger Oberholzer (sp, BL), das 2012 vom Nationalrat angenommen worden war und die Überprüfung des geldpolitischen Instrumentariums der SNB forderte, publizierte der Bundesrat einen Bericht, in dem er die Wirksamkeit und Umsetzbarkeit von Kapitalverkehrskontrollen und einem Spekulationsverbot für Banken erörterte.
Gegenüber einem Spekulationsverbot nahm der Bundesrat eine dezidiert ablehnende Haltung ein. Da der Devisenhandel global organisiert ist, würde ein solches Verbot die Spekulation mit Schweizer Franken nicht unterbinden, sondern nur dazu führen, dass betroffene Banken aus der Schweiz abwandern könnten, um die Spekulationsrestriktion zu umgehen. Ein Spekulationsverbot brächte laut dem Bericht kaum einen positiven Effekt in Form einer Abwertung des Schweizer Frankens, sondern fast ausschliesslich Kosten durch den Verlust von Arbeitsplätzen mit sich.
Hinsichtlich Kapitalverkehrskontrollen hielt der Bundesrat in seinem Bericht fest, dass es die gegenwärtige Gesetzesgrundlage weder dem Bund noch der SNB erlauben würde, den grenzüberschreitenden Kapitalverkehr, sei es über Steuern oder über ein Verbot, einzuschränken. Abgesehen davon verursachten laut Bericht auch Kapitalverkehrskontrollen erhebliche volkswirtschaftliche Kosten, so etwa in Form eines allgemein höheren Zinsniveaus mit entsprechenden Auswirkungen auf die Konjunktur, in Form von Wettbewerbsnachteilen der Finanzindustrie im Vergleich zu ausländischen Mittbewerbern und des damiteinhergenden Risikos für eine Bankenkrise oder in Form von Verlusten der Standortattraktivität für ausländische Unternehmungen, die auf eine rasche und unkomplizierte Finanzierung angewiesen sind. Die gewonnen Erfahrungen aus den 1970er-Jahren, als die Schweiz auf das Mittel von Kapitalverkehrskontrollen zurückgegriffen hatte, um die übermässige Aufwertung des Schweizer Frankens zu bekämpfen, zeigten überdies, dass dieses Instrument relativ leicht zu umgehen und seine Wirkung deshalb beschränkt war. Der Bundesrat kam in seinem Bericht zum Schluss, dass Kapitalverkehrskontrollen nur in besonders schweren Krisen als "ultima ratio" sinnvoll sein können, in der gegenwärtigen Situation das Zurückgreifen auf solche Massnahmen jedoch nicht zielführend wäre.

Negativzinsen auf ausländischen Frankenguthaben, Spekulationsverbote für Banken und Kapitalverkehrskontrollen

Die durchschnittliche Jahresteuerung in der Schweiz lag 2015 gemäss Angaben des Bundesamts für Statistik (BFS) bei -1,1%. Die Schweiz gehörte damit zu den zwölf OECD-Mitgliedsstaaten, die 2015 eine negative Inflation aufwiesen. Bereits in den Jahren 2012 und 2013 hatten sich die Schweizer Konsumentenpreise vergünstigt. Die Preise der inländischen Güter und Dienstleistungen legten im Durchschnitt um 0,1% zu. Die Importgüter verbilligten sich indes um 4,7%.

Jahresteuerung 2015

Zeitgleich mit der Ankündigung, den Euro-Mindestkurs aufzuheben, gab die SNB auch bekannt, das Zinszielband für den 3-Monats-Libor (CHF) auf -1.25% bis -0.25% zu senken. Die Zinsentwicklung des Libor folgte dieser Vorgabe und er lag Ende Januar mit -0.854% deutlich tiefer als noch im Vormonat (-0.063%). Im Verlaufe des Jahres vermochte sich der Libor nur marginal zu erhöhen und schloss bei -0.756%.
Auch die Renditen von 10-jährigen Bundesobligationen brachen am 15. Januar, dem Tag der Ankündigung der SNB, den Euro-Mindestkurs aufzuheben, deutlich ein und sanken von 0.2% am Vortag auf -0.02% und damit in den negativen Bereich, um in den nächsten Tagen noch weiter nachzugeben. Im weiteren Jahresverlauf pendelte die Rendite von 10-jährigen Bundesobligationen stets um die 0%-Marke. Ihren tiefsten Stand erreichte sie Anfang Dezember (-0.36%). Sie schloss schliesslich mit einem Wert von -0.04%.

Zinsen

Im März 2016 veröffentlichte die compenswiss, die öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes zur Verwaltung des Ausgleichsfonds AHV/IV/EO, das Jahresergebnis 2015 der AHV. Dabei ergab sich für die AHV zum ersten Mal seit Langem neben dem negativen Umlageergebnis von CHF -579 Mio. auch ein negatives Betriebsergebnis von CHF -559 Mio. Zwar war das Umlageergebnis – also die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben der AHV – mit CHF -320 Mio. bereits 2014 negativ gewesen, damals konnte eine hohe Rendite des AHV-Fonds in der Höhe von etwa CHF 2 Mrd. jedoch das Minus auffangen. Im Jahr 2015 schloss jedoch auch der AHV-Fonds (genauso wie die IV- und EO-Fonds) mit einem Minus von CHF 237 Mio., was vor allem auf die Negativzinsen und die Situation an den Kapitalmärkten zurückzuführen war. So musste der AHV-Fonds Negativzinsen in der Höhe von CHF 3 Mio. für alles Bargeld bezahlen, das seinen langjährigen durchschnittlichen Bargeldbestand überstieg. Zudem musste der Fonds CHF 200 Mio. für die Währungsabsicherung einsetzen und verlor darüber hinaus mit einer negativen Rendite von -0.97 Prozent Geld an den Kapitalmärkten. Dies erachtete die Presse vor allem als Zeichen für die Relevanz der Reform der Altersvorsorge 2020. So erklärte der abtretende Verwaltungsratspräsident der compenswiss, Marco Netzer, dass das Vermögen des Ausgleichsfonds aufgrund der steigenden Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben der AHV abnehmen werde und man daher in liquide Anlagen investieren müsse. Somit sei die Investitionsstrategie eingeschränkt, solange die AHV ein negatives Umlageergebnis aufweise. Die Rahmenbedingungen würden voraussichtlich auch 2016 schwierig bleiben.

Jahresergebnis 2015 der AHV
Dossier: Ergebnisse der Sozialversicherungen 2015
Dossier: Jahresergebnisse der AHV

In ihrer Inflationsprognose gab die Schweizerische Nationalbank (SNB) bekannt, dass sie für das Jahr 2016 mit einer Teuerung von -0,5% rechnete und für 2017 eine Inflation von 0,3% erwartete. Diese Prognosen beruhen auf der Annahme, dass während des gesamten betrachteten Zeitraums der Zinssatz des 3-Monats-Libor (CHF) auf dem gegenwärtigen Niveau von -0,75% verbleibt. Damit veranschlagte die SNB die zukünftige Teuerung etwas tiefer als noch 3 Monate zuvor. Als Grund für diese Abweichung nannten die Währungshüter die sich leicht eingetrübten weltweiten Konjunkturaussichten.

Inflationsprognose

Ende Oktober 2015 gab der Bundesrat bekannt, per 1. Januar 2016 den Mindestzinssatz für den obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge von 1,75 auf 1,25% zu senken. Er begründete diesen Schritt mit der Tiefzinspolitik der Notenbanken, welche weltweit die Zinsen auf Anleihen hatte sinken lassen – so lag die Verzinsung siebenjähriger Bundesobligationen im August 2015 bei rund -0,4%. Zwar hätten sich die Aktienmärkte 2014 positiv entwickelt, die Volatilität sei jedoch hoch und die Performance insgesamt ungenügend, weshalb die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge einen Satz von 1,25% empfohlen hatte. Auf die Ankündigung des rekordtiefen Zinssatzes reagierten sowohl Versicherer als auch Gewerkschaften mit Kritik, jedoch aus unterschiedlichem Grund. Die Gewerkschaften, welche auf einen unveränderten Zinssatz plädiert hatten, warfen dem Bundesrat vor, das Anlageumfeld zu negativ zu bewerten. Bereits in der Vergangenheit sei dies der Fall gewesen, so der Schweizerische Gewerkschaftsbund, womit „Geschenke" an die Versicherer verteilt worden seien. Die Versicherten dagegen würden bestraft. Gegen eine solche Darstellung wehrte sich der Pensionskassenverband ASIP. Der Verband hatte im Vorfeld eine Senkung des Mindestzinssatzes auf 0,75% verlangt. Dieser müsse möglichst vorsichtig gewählt werden; den Pensionskassen stehe es danach frei, ihre Guthaben höher zu verzinsen, so die Begründung. Die auf Anlagen erzielten Renditen müssten zudem nicht nur für die Verzinsung der Guthaben, sondern auch für den Aufbau von Schwankungsreserven und Rückstellungen ausreichen.

BVG-Mindestzinssatz 2016
Dossier: Entwicklung des BVG-Mindestzinssatzes (seit 2003)

In der Frühlingssession 2015 wurde im Ständerat eine Erklärung nach Artikel 27 des Geschäftsreglements des Ständerates eingebracht, welche die Nationalbank zum Verzicht auf Negativzinsen auf Geldern der privaten Vorsorge und der obligatorischen Kranken- und Unfallversicherung bewegen wollte. Da einem Ordnungsantrag Fetz (sp, BS), der die Erklärung für die Sommersession traktandieren wollte, nicht stattgegeben wurde und das Geschäft somit von der kleinen Kammer weder in der Frühlings- noch in der darauffolgenden Sommersession beraten wurde, erfolgte am 19. Juni 2015 jedoch die automatische Abschreibung.

Verzicht auf Negativzinsen

Einem Postulat des CVP-Ständerats Bischof (SO), das ähnliche Punkte aufgriff wie die Motion der CVP-EVP-Fraktion, stand der Bundesrat hingegen wohlwollend gegenüber. Das Geschäft verlangte, mittels eines Berichts die Folgen der Negativzinsen im Allgemeinen und auf die Sozialwerke im Speziellen zu eruieren. Zudem sollte abgeklärt werden, ob es möglich und nützlich wäre, nur ausländische Geldzuflüsse mit einem Negativzins zu belegen oder aber Kleinsparer und Sozialversicherungen von den geltenden Regeln auszunehmen. Der Ständerat folgte dem Willen des Bundesrats und nahm den Vorstoss an.

Postulat - Folgen der Negativzinsen
Dossier: Bericht zur Geldpolitik