Nach der kleinen Kammer stimmte auch der Nationalrat der einprozentigen Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes zugunsten der AHV/IV zu. Streitpunkt in der ausführlichen Debatte war nicht die grundsätzliche Notwendigkeit dieser neuen Einnahmequelle, die im Rahmen der Einführung der MWSt ohnehin für den Zeitpunkt vorgesehen war, in dem die demographische Entwicklung der Alterspyramide zu finanziellen Engpässen in der AHV führen würde. Diskussionen lösten vor allem die Fragen aus, ob es korrekt sei, das zusätzliche Prozent nur beim ordentlichen Satz von 6,5% voll zu erheben, bei den reduzierten Sätzen dagegen nur proportional, und ob es der Absicht des Verfassungsgebers entspreche, dass ein Teil des ”AHV-Prozentes” der Bundeskasse zugute kommt, die damit bei ihren Beiträgen an die AHV entlastet wird. Trotz Meinungsverschiedenheiten in beiden Punkten überwog der Wille, die Zusatzfinanzierung rasch zu realisieren, weshalb gleich wie im Ständerat die Inkraftsetzung auf 1999 beschlossen wurde. Der Antrag von Borer (fp, SO) und Bortoluzzi (svp, ZH) auf eine lineare Erhöhung aller MWSt-Sätze um ein Prozent wurde schliesslich ebenso deutlich abgelehnt wie die Forderung (Bortoluzzi/Borer), den ganzen Ertrag dem AHV-Ausgleichsfonds zukommen zu lassen. Verworfen wurde auch der zu diesem Zeitpunkt am ”Runden Tisch” erst andiskutierte und hier von Egerszegi (fdp, AG) eingebrachte Vorschlag, den erwarteten Mehreinnahmen eine Sparmassnahme in dem Sinn gegenüberzustellen, dass die Renten nur noch alle drei, anstatt alle zwei Jahre der Teuerung angepasst werden. In der Schlussabstimmung sprach sich der Ständerat einstimmig für die Vorlage aus, der Nationalrat mit 130 zu 39 Stimmen bei 10 Enthaltungen.
Bundesbeschluss zusätzliches Mehrwertsteuerprozent zugunsten der AHV