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Entgegen den am ”Runden Tisch" gefassten Beschlüssen reichte die mit der Vorberatung des Stabilisierungsprogramms betraute Kommission im Nationalrat eine Motion ein, welche den Bundesrat verpflichtet, anlässlich der 11. AHV-Revision die Frage des Rhythmus der Teuerungsanpassung der AHV/IV-Renten neu zu regeln. Gegen den Widerstand der Linken wurde die Motion mit 111 zu 56 angenommen.

Rentenanpassung der AHV-Renten (Mo. 98.3524)
Dossier: Stabilisierungsprogramm 1998
Dossier: 11. AHV-Revision (1991-2004; 2005-2010)

Der Ständerat unterstützte mit der Überweisung eines Postulats Büttiker (fdp, SO) die vom Bundesrat eingeleiteten Bestrebungen, die Berechnungsart des schweizerischen Konsumentenpreisindexes an diejenige des neuen „harmonisierten Verbraucherpreisindexes“ (HVP) der EU anzupassen. Neben einheitlichen Berechnungsformeln geht es dabei auch um die Definition eines durchschnittlichen „Warenkorbes“ zur Gewichtung der einzelnen Preise.

Konsumentenpreisindexes

Nach der kleinen Kammer stimmte auch der Nationalrat der einprozentigen Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes zugunsten der AHV/IV zu. Streitpunkt in der ausführlichen Debatte war nicht die grundsätzliche Notwendigkeit dieser neuen Einnahmequelle, die im Rahmen der Einführung der MWSt ohnehin für den Zeitpunkt vorgesehen war, in dem die demographische Entwicklung der Alterspyramide zu finanziellen Engpässen in der AHV führen würde. Diskussionen lösten vor allem die Fragen aus, ob es korrekt sei, das zusätzliche Prozent nur beim ordentlichen Satz von 6,5% voll zu erheben, bei den reduzierten Sätzen dagegen nur proportional, und ob es der Absicht des Verfassungsgebers entspreche, dass ein Teil des ”AHV-Prozentes” der Bundeskasse zugute kommt, die damit bei ihren Beiträgen an die AHV entlastet wird. Trotz Meinungsverschiedenheiten in beiden Punkten überwog der Wille, die Zusatzfinanzierung rasch zu realisieren, weshalb gleich wie im Ständerat die Inkraftsetzung auf 1999 beschlossen wurde. Der Antrag von Borer (fp, SO) und Bortoluzzi (svp, ZH) auf eine lineare Erhöhung aller MWSt-Sätze um ein Prozent wurde schliesslich ebenso deutlich abgelehnt wie die Forderung (Bortoluzzi/Borer), den ganzen Ertrag dem AHV-Ausgleichsfonds zukommen zu lassen. Verworfen wurde auch der zu diesem Zeitpunkt am ”Runden Tisch” erst andiskutierte und hier von Egerszegi (fdp, AG) eingebrachte Vorschlag, den erwarteten Mehreinnahmen eine Sparmassnahme in dem Sinn gegenüberzustellen, dass die Renten nur noch alle drei, anstatt alle zwei Jahre der Teuerung angepasst werden. In der Schlussabstimmung sprach sich der Ständerat einstimmig für die Vorlage aus, der Nationalrat mit 130 zu 39 Stimmen bei 10 Enthaltungen.

Bundesbeschluss zusätzliches Mehrwertsteuerprozent zugunsten der AHV

Die Teuerung blieb im OECD-Raum weiterhin niedrig. Namentlich in den USA, in Frankreich, in Italien und in vielen kleineren Industriestaaten bildete sich die Inflationsrate zurück. In den EU-Staaten reduzierte sich die Teuerungsrate von 2,5% auf 2,0%. Trotz verstärktem Wirtschaftswachstum nahm die Arbeitslosigkeit nicht überall ab. In Deutschland wuchs sie sogar weiter an, in Frankreich und Italien verharrte sie auf ihrem hohen Vorjahresstand. Rückläufig war sie hingegen weiterhin in den USA und in Grossbritannien, und erstmals auch wieder in vielen kleinen Industriestaaten Europas. In der EU stagnierte die durchschnittliche Arbeitslosenquote bei 11,1%.

Beschäftigungslage 1997

Die am Landesindex der Konsumentenpreise gemessene Teuerung bildete sich weiter zurück, und zwar von 0,8% im Januar auf 0,4% im Dezember. Im Jahresmittel betrug sie 0,5% und erreichte damit den tiefsten Stand seit 1959. Die Preise für Importgüter und -dienstleistungen stiegen mit 0,7% etwas stärker als für solche aus dem Inland (0,5%). Beim Preisindex der Produzenten- und Importpreise fiel die Zuwachsrate mit 0,8% (Vergleich der Dezemberwerte) etwas höher aus. Verantwortlich dafür waren die auch wegen dem abgeschwächten Frankenkurs zum Teil massiv gestiegenen Importpreise (3,0%), namentlich für Rohstoffe (16%).

Teuerung 1997
Dossier: Teuerung 1990-1999

Die Teuerung blieb im OECD-Raum niedrig. Die Inflationsraten verharrten in den meisten Industrieländern auf dem Niveau des Vorjahres oder sogar leicht darunter. In den EU-Staaten belief sie sich auf durchschnittlich 2,5%. Die Arbeitslosigkeit nahm in den USA und in Grossbritannien weiter ab, in vielen anderen Industriestaaten Europas nahm sie allerdings weiter zu. In Deutschland übertraf die Arbeitslosenrate erstmals die Marke von 10% und näherte sich damit dem im Vergleich zum Vorjahr stabilen Mittelwert der EU von 11% an.

Beschäftigungslage 1996

Die am Landesindex der Konsumentenpreise gemessene Teuerung bildete sich von 1,6% im Januar auf 0,8% im Dezember zurück; im Jahresmittel betrug sie 0,8%. Da sich der Frankenkurs im Jahresverlauf abschwächte, wirkten sich auf Konsumentenstufe die Importe nicht mehr preisdämpfend aus; die Preise inländischer Güter und Dienstleistungen stiegen nur noch um 1,0% an. Der Preisindex der Produzenten- und Importpreise, welcher den früheren Grosshandelspreisindex ersetzt, ging insgesamt um 2,4% zurück.

Teuerung 1996
Dossier: Teuerung 1990-1999

Mit einem Postulat verlangte Nationalrat und Konsumentenschützer Vollmer (sp, BE), die Krankenkassenprämien seien in den Landesindex der Konsumentenpreise aufzunehmen, da sie ein bedeutender Faktor der generellen Teuerung seien. Das für die Erstellung des Teuerungsindexes verantwortliche Bundesamt für Statistik konterte, die Krankenkassenprämien hingen nicht nur vom Preis der Gesundheitspflege, der bereits im Index enthalten ist, sondern auch von der Menge der erbrachten Leistungen ab. Aus diesem Grund würde die Aufnahme der Krankenkassenprämien in die für die Festsetzung des Preisindexes massgebende Liste der Güter und Dienstleistungen diese in unzulässiger Weise verzerren. Das Postulat wurde dennoch angenommen.

Krankenkassenprämien in den Landesindex der Konsumentenpreise aufzunehmen (Po. 96.3096)

Die am Landesindex der Konsumentenpreise gemessene Teuerung verdoppelte sich im Jahresmittel von 0,9% auf 1,8%. Der Hauptgrund dafür war die Einführung der Mehrwertsteuer auf den 1. Januar, welche nicht nur eine Erhöhung des Steuersatzes gegenüber der bisherigen Umsatzsteuer (WUST) von 6,2% auf 6,5% brachte, sondern neu auch Dienstleistungen belastet und zudem von der WUST ausgenommene Güter (v.a. Nahrungsmittel, Medikamente) zu einem reduzierten Satz von 2% einbezieht. Gemäss Schätzungen des BA für Statistik betrug der durch den Systemwechsel bedingte Preisanstieg 1,1%. Der Kursanstieg des Frankens wirkte sich preisdämpfend aus: während die Preise inländischer Güter und Dienstleistungen um 2,5% anstiegen, sanken diejenigen für importierte Produkte um 0,3%. Der Preisindex der Produzenten- und Importpreise, welcher den früheren Grosshandelspreisindex ersetzt, blieb weiterhin stabil. Die steigenden Rohstoffpreise konnten durch den besseren Frankenkurs nahezu neutralisiert werden.

Teuerung 1995
Dossier: Teuerung 1990-1999

Trotz der Belebung der Wirtschaftstätigkeit reduzierte sich die Inflationsrate in den meisten OECD-Staaten; im Mittel betrug sie 2,4% gegenüber 2,8% im Vorjahr. Auf dem Arbeitsmarkt war von der anziehenden Konjunktur noch wenig zu spüren. Dabei bestanden allerdings grosse regionale Unterschiede: In den USA, Kanada und Grossbritannien bildete sich die Arbeitslosenquote weiter zurück, während sie auf dem europäischen Festland in den meisten Staaten weiter zunahm (in der EU von 11,2% auf 11,8%).

Weltwirtschaft 1994
Dossier: Weltweite Konjunkturentwicklung 1987-1999

Die Teuerung bildete sich weiter zurück. Bis im Mai fiel sie auf 0,4%; dann bewegte sie sich bis in den Dezember ungefähr auf diesem Niveau (Stand Ende 1994: 0,4%); im Jahresmittel betrug sie 0,9%. Die Preise für inländische Waren und Dienstleistungen stiegen um 1,3%, jene für Importgüter sanken - begünstigt durch den besseren Frankenkurs und tiefere Energiepreise - um 0,5%. Der Index der Produzenten- und Importpreise reduzierte sich um 0,3%.

Teuerung 1994
Dossier: Teuerung 1990-1999

Gegen Ende des Berichtsjahres kritisierte die SP die Geldpolitik der Nationalbank. Die Auswirkungen der von ihr betriebenen Inflationsbekämpfung (steigende Zinssätze und Höherbewertung des Frankens) würgten die Binnenkonjunktur ab und verstärkten die Arbeitslosigkeit. Die SP verlangte neben finanzpolitischen Massnahmen auch einen Beitrag der Nationalbank an die von ihr mitverursachten Kosten im Sozialbereich.

Kritik an der Geldpolitik der Nationalbank von der SP

Beim Sanierungsprogramm 1994 der Bundesfinanzen hatte der Bundesrat beantragt, beim Teuerungsausgleich der AHV-Renten künftig auf den Mischindex zu verzichten, der sowohl die kaufkrafterhaltende Preis- wie die (zumindest bisher) dynamisierende Lohnentwicklung in Betracht zieht. Gegen den Willen der für die AHV zuständigen Vorsteherin des EDI hatte er angeregt, den Teuerungausgleich nur noch auf die Preisentwicklung abzustellen, was dem Bund Einsparungen von 26 Mio. Fr im Jahr 1996 und von 90 Mio. Fr. ab dem Jahr 1997 eingebracht hätte. Gleichzeitig wollte die Landesregierung den Beitragssatz der Selbständigerwerbenden von 7,8 auf 8,4 Einkommensprozente anheben und damit jenem der Unselbständigerwerbenden angleichen.

Sparmassnahmen zur nachhaltigen Sanierung des Bundeshaushaltes (BRG 94.073)
Dossier: Sanierungsmassnahmen 1994 für den Bundeshaushalt (BRG 94.073)

Die schwache Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen und das Festhalten der meisten Staaten an einer restriktiven Geldpolitik hatten eine weitere Abnahme der Teuerungsraten zur Folge. Der Inflationsindex der Konsumentenpreise reduzierte sich in den OECD-Ländern (ohne Türkei) im Durchschnitt von 3,2% auf 2,8%. Während sich in den USA die Beschäftigungslage verbesserte, stieg die Arbeitslosigkeit in den meisten Ländern Europas weiter an. Die Arbeitslosenquote nahm in der EU im Mittel von 10,3% auf 11,3% zu.

Weltwirtschaft 1993
Dossier: Weltweite Konjunkturentwicklung 1987-1999

Die Teuerung war wiederum rückläufig. Der jährliche Anstieg des Indexes der Konsumentenpreise reduzierte sich von 3,4% im Dezember 1992 auf 2,5% zu Jahresende; im Jahresmittel betrug die Inflationsrate 3,3%. Die Inlandteuerung war mit 3,6% im Jahresmittel weiterhin ausgeprägter als diejenige der Importgüter (2,2%). Der bisherige Grosshandelspreisindex wurde im Juni durch einen Produzenten- und Importpreisindex ersetzt. Dieser blieb im Vergleich zum Vorjahr mit einer mittleren Zuwachsrate von 0,2% nahezu stabil.

Teuerung 1993
Dossier: Teuerung 1990-1999

Angesichts der prekären Finanzlage von Bund und Kantonen wurden Sparmassnahmen auch bei den Sozialversicherungen nicht mehr ausgeschlossen. Eine aus Vertretern des EFD und der kantonalen Finanzdirektoren bestehende Arbeitsgruppe regte in einem Diskussionspapier unter anderem an, mittelfristig auf die Revision und somit den Ausbau der Ergänzungsleistungen zu verzichten, den vollen Teuerungsausgleich auf den AHV/IV-Renten für ein Jahr zu streichen, die Viertelsrenten in der IV abzuschaffen und die Bundesbeiträge zur Verbilligung der Krankenkassenprämien zu kürzen.

Sparmassnahmen auch bei den Sozialversicherungen nicht mehr ausgeschlossen (93.078)
Dossier: Sanierungsmassnahmen 1993 für den Bundeshaushalt (BRG 93.078)

Die Teuerung bildete sich im Verlaufe des Jahresdeutlich zurück. Der jährliche Anstieg des Index der Konsumentenpreise reduzierte sich von 5,2% im Dezember 1991 auf 3,4% zu Jahresende; im Jahresmittel betrug die Inflationsrate 4,0%. Die Teuerung blieb weiterhin weitgehend hausgemacht: Der Preisanstieg betrug bei einheimischen Waren und Dienstleistungen 5,0%, bei importierten Erzeugnissen lediglich 1,1 %. Der Grosshandelspreisindex blieb im Jahresmittel mit einer Zuwachsrate von 0,1 % weiterhin praktisch stabil.

Teuerung 1992
Dossier: Teuerung 1990-1999

Die Geldmengenpolitik der Nationalbank liess sich namentlich in der ersten Jahreshälfte weiterhin als restriktiv charakterisieren. Den Hintergrund dafür bildete nicht nur das Festhalten am Ziel der Bekämpfung der Binnenteuerung, sondern auch das Bemühen, die für das Preisniveau der Importgüter wichtige Wechselkursrelation zur Deutschen Mark relativ konstant zu halten. In der ersten Jahreshälfte hatten die immer noch hohe Inflationsrate und der sinkende Frankenkurs die Nationalbank zu einem Festhalten an ihrer restriktiven Politik veranlasst. In der zweiten Jahreshälfte erlaubte dann der Rückgang der Inflationsrate und die für den Schweizer Franken positive Entwicklung auf den Devisenmärkten eine leichte Lockerung. Die bereinigte Notenbankgeldmenge nahm vom vierten Quartal 1991 bis zur selben Periode des Berichtsjahres nicht wie geplant zu, sondern bildete sich um rund 1 Prozent zurück. Die Geldmenge M1 expandierte in diesem Zeitraum zwar um 2.7 Prozent, im Jahresdurchschnitt fiel die Steigerung mit 0.3 Prozent allerdings gering aus.

Geld-, Geldmengenpolitik 1990-1999

Gemäss dem im Vorjahr genehmigten und auf den 1.1.1992 in Kraft gesetzten Bundesbeschluss, wonach die AHV/IV-Renten bei einem Inflationsstand von mindestens 4% Ende Juni auch ausserhalb des grundsätzlich alle zwei Jahre erfolgenden Teuerungsausgleichs angepasst werden müssen, beschloss der Bundesrat, die Renten ausser Turnus auf den 1. Januar 1993 um 4,4% anzuheben.

ausser Turnus Teuerungsausgleichs der Renten

Gemäss Antrag des Bundesrates nahm der Nationalrat eine Motion Dünki (evp, ZH) für einen vollen Teuerungsausgleich auf den laufenden Altersrenten der beruflichen Vorsorge nur als Postulat an. Hauptargument der Regierung war, dass die Finanzierung dieses an sich berechtigten Anliegens noch sehr sorgfältig geprüft werden müsse. Allenspach (fdp, ZH), der eine Teuerungsanpassung ohne Beitragserhöhung für unrealisierbar hielt, wollte selbst das Postulat nicht überwiesen wissen, konnte sich jedoch nicht durchsetzen.

Motionen zur Verpflichtung zur Gewährung des Teuerungsausgleichs auf allen Renten (Mo. 90.710 und Mo. 90.725)
Dossier: 1. Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG; 1990-2005)

Die Teuerung blieb auf dem hohen Niveau des Vorjahres. Der jährliche Anstieg des Index der Konsumentenpreise erreichte im Juni und Juli mit jeweils 6,6% einen Höchststand. Anschliessend verflachte sich die Kurve wieder auf 5,1 % (Oktober); nach einem vor allem mietzinsbedingten Anstieg auf 5,5% im November betrug die Teuerung zu Jahresende 5,2%. Im Jahresmittel wurde mit einem Anstieg der Konsumentenpreise um 5,9% der höchste Wert seit 1981 (6,5%) erreicht. Die Schweiz lag damit deutlich über dem westeuropäischen Mittelwert von etwa 4,5%. Erneut war die Teuerung weitgehend hausgemacht: die Inflationsrate betrug bei den Inlandwaren 6,8%, bei den Importen hingegen bloss 3,2%. Wie bereits im Vorjahr fiel der Anstieg bei den Wohnungsmieten mit 9,9% weit überdurchschnittlich aus. Die Inflationsrate der Grosshandelspreise bildete sich weiter zurück: sie betrug im Jahresmittel noch 0,4%.

Teuerung 1991
Dossier: Teuerung 1990-1999

Nachdem im Vorjahr die Geldmenge geschrumpft war, steuerte die Nationalbank im Berichtsjahr wieder einen etwas expansiveren Kurs. Im letzten Quartal lag die saisonbereinigte Notenbankgeldmenge um 1.4 Prozent über dem Vorjahresstand (1990: –2.6%). Auch die anderen Aggregate expandierten: M1 nahm im gleichen Zeitraum um 0.6 Prozent (1990: –1.6%) und M3 um 3.3 Prozent (1990: +2.2%) zu. Diese Geldmengenexpansion lag leicht über den mittelfristigen Zielvorgaben, blieb jedoch im internationalen Vergleich gering. Das Wachstum erfolgte nicht gleichmässig: es fand vor allem im ersten Quartal statt, anschliessend zwang der Kursverlust des Schweizer Frankens die Nationalbank wieder zu einem restriktiveren Kurs. Dass die Inflation trotz dieser Politik des knappen Geldes auf ihrem hohen Stand blieb, führte die Nationalbank insbesondere auf zwei Faktoren zurück: den starken Anstieg der Lohnkosten und die witterungsbedingten Preissteigerungen bei den Nahrungsmitteln.

Geld-, Geldmengenpolitik 1990-1999

Eine Motion Dünki (evp, ZH), welche ebenfalls den vollen Teuerungsausgleich für alle BVG-Renten verlangte, allerdings nur auf deren obligatorischem Teil, wurde von Nationalrat Allenspach (fdp, ZH) bekämpft, weshalb die Diskussion verschoben wurde, obgleich der Bundesrat bereit gewesen wäre, das Anliegen als Postulat entgegenzunehmen.

Motionen zur Verpflichtung zur Gewährung des Teuerungsausgleichs auf allen Renten (Mo. 90.710 und Mo. 90.725)
Dossier: 1. Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG; 1990-2005)

Aus Gründen des administrativen Aufwandes werden die Renten der AHV/IV und der Unfallversicherung nur alle zwei Jahre der Teuerung angepasst, es sei denn, die Inflation überschreite im Zwischenjahr eine bestimmte Schwelle. Bei der 9. AHV-Revision war diese auf 8% festgesetzt worden. Im Vorjahr jedoch waren Bundesrat und Parlament – angeregt durch eine Intervention des SGB – übereinstimmend zur Ansicht gelangt, diese Schwelle sei zu hoch, weshalb sie auf den 1.1.1991 einen ausserordentlichen Teuerungsausgleich beschlossen hatten. Noch vor Ende 1990 hatte der Bundesrat dem Parlament seine Botschaft für eine Revision von Art. 33ter Absatz 4 des AHVGesetzes und von Art. 34 Absatz 2 des Unfallversicherungsgesetzes zugeleitet. Nach Auffassung des Bundesrates sollte für diese beiden Versicherungen inskünftig eine jährliche Anpassung möglich sein, sobald die Teuerung die Schwelle von 4% überschreitet. Eine Minderheit der vorberatenden Kommission, welche von der SP, den Grünen und der LdU/EVP-Fraktion unterstützt wurde, beantragte eine Senkung auf 3%, konnte sich im Rat aber nicht durchsetzen. Im Ständerat wurde der bundesrätliche Vorschlag diskussionslos und einstimmig angenommen. Keine Chance hatte in beiden Räten eine Standesinitiative des Kantons Baselstadt (Kt.Iv. 91.301) , welche den Übergang zum jährlichen Teuerungsausgleich verlangte.

Revision von Art. 33ter des AHV-Gesetzes (BRG 90.082)
Dossier: 10. Revision der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV; 1980-1998)

Dieser Massnahmenkatalog bewog die grossen Krankenkassen, ihre für 1992 angekündigten Prämienforderungen drastisch zu senken; neu waren plötzlich nur noch Erhöhungen von rund 10% angesagt. Der Bundesrat liess sich durch dieses Einlenken aber nicht beirren. Obgleich sich die drei Bundesratsparteien CVP, FDP, und SVP sowie die Wirtschaftsverbände, die betroffenen Standesorganisationen und die Kantone gegen die Vorlage wandten – bestritten waren nicht die Massnahmen gegen die "Billigkassen", wohl aber die Eingriffe in die Tarif- und Prämiengestaltung –, legte er dem Parlament den dringlichen, auf drei Jahre befristeten Bundesbeschluss in der Wintersession vor. In zwei Punkten wich der Bundesrat allerdings vom ursprünglichen Entwurf ab. Auf Wunsch der Krankenkassen führte er für 1993 einen Risikoausgleich zwischen den Kassen ein und hob die Marge der tolerierten Teuerung im Gesundheitswesen auf 175% (Prämien) bzw. 133% (Tarife) des Anstiegs der Konsumentenpreise an. Bei einer für 1991 angenommen Inflationsrate von 6% könnten die Prämien 1992 demnach um höchstens 10,5%, die Tarife um rund 8% ansteigen.

Dringliche Bundesbeschlüsse gegen die Entsolidarisierung und über die Kostendämpfung (BRG 91.069)
Dossier: Bundesbeschlüsse über befristete Massnahmen gegen die Kostensteigerung in der Krankenversicherung (1990-1994)