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War es 1989 die Freizügigkeit, so stand im Berichtsjahr die Angleichung der BVG-Renten an die Teuerung im Mittelpunkt der Diskussionen. Die Pensionskassen haben in dieser Frage weitgehend freie Hand.

Das Gesetz schreibt lediglich vor, dass die BVG-Hinterlassenen- und Invalidenrenten erstmals nach einer Laufzeit von drei Jahren der Preisentwicklung angepasst werden müssen. Bei den Altersrenten soll der Ausgleich "im Rahmen der finanziellen Mittel" erfolgen. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass diese Regelung angesichts der hohen Teuerung der letzen Jahre nicht unproblematisch ist, doch möchte er die Frage des Teuerungsausgleichs nicht vorgezogen, sondern erst im Paket der ersten Revision des BVG behandeln, die 1995 abgeschlossen sein muss.

Teuerung im Mittelpunkt der Diskussionen 1990
Dossier: 1. Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG; 1990-2005)

Die Kehrseite der grossen Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen bildete die Preisentwicklung. Die Jahresteuerung stieg im Oktober auf 3.6 Prozent und erreichte damit einen seit Mai 1985 nicht mehr erreichten Spitzenwert. Im November, als erstmals auch die Auswirkungen der zwei letzten Hypothekarzinserhöhungen enthalten waren, stieg sie sogar auf 4.4 Prozent an und im Dezember schliesslich auf 5.0 Prozent. Im Jahresdurchschnitt betrug die Inflationsrate der Konsumentenpreise 3.2 Prozent. Der Kursverlust des Schweizer Frankens und die massiven Preiserhöhungen für Energieträger hatten eine überdurchschnittliche Verteuerung der Importgüter zur Folge (3.7%). Die steigenden Wohnungsmieten trugen massgeblich dazu bei, dass die Teuerung bei den inländischen Dienstleistungen mit 3.7 Prozent höher ausfiel als bei den Gütern (3.0%). Auch bei den Grosshandelspreisen verstärkte sich der Preisauftrieb: der Index lag um 4.3 Prozent über dem Vorjahresstand. Die Verteuerung der Rohstoffe, Halbfabrikate und Energieträger führte bei den Importwaren zu einer ausgeprägteren Inflation als bei den Inlanderzeugnissen (7.5% resp. 3.2%).

Inflation/Preisentwicklung 1980er Jahre

Die Nationalbank hielt im Einvernehmen mit dem Bundesrat an ihrer restriktiven Geldmengenpolitik fest. Die bereinigte Notenbankgeldmenge reduzierte sich um 1.9 Prozent; das anfangs Jahr genannte Wachstumsziel von +2 Prozent wurde damit deutlich unterschritten. Die am primären Ziel der Geldwertstabilität orientierte Geldmengenpolitik fand ihren Ausdruck in steigenden Zinsen. Dass sich diese Politik – zumindest kurzfristig – auf dem Wohnungsmarkt preissteigernd auswirkte, stiftete einige Verwirrung.

Geldmengenpolitik 1989 restriktiv

Die Nationalbank hielt im Einvernehmen mit dem Bundesrat an ihrer restriktiven Geldmengenpolitik fest. Die bereinigte Notenbankgeldmenge reduzierte sich 1989 um 1.9 Prozent; das anfangs Jahr genannte Wachstumsziel von +2 Prozent wurde damit deutlich unterschritten. Bereits in den ersten Monaten hatte die Nationalbank erkannt, dass sie ihren Kurs verschärfen musste, um die sich beschleunigende Teuerung in den Griff zu bekommen. Die einzelnen Aggregate entwickelten sich unterschiedlich: Die Geldmenge M1 (Bargeldumlauf und Sichteinlagen) lag im Durchschnitt um 5.5 Prozent unter dem Vorjahresstand und widerspiegelte damit die Reaktion des Publikums auf die gute Verzinsung der Termineinlagen. Bei der Geldmenge M3, welche zusätzlich auch die Termin- und Spareinlagen umfasst: verlangsamte sich das Wachstum im Vergleich zum Vorjahr von 9.8 Prozent auf 6.2 Prozent. Als Richtziel für 1990 legte die SNB im Einvernehmen mit dem Bundesrat ein Wachstum der bereinigten Notenbankgeldmenge um zwei Prozent fest.

restriktiven Geldmengenpolitik

Die Teuerung beschleunigte sich im Berichtsjahr leicht, konnte aber, gemessen an der grossen wirtschaftlichen Nachfrage, noch recht gut unter Kontrolle gehalten werden. Der Index der Konsumentenpreise stieg im Jahresdurchschnitt um 1.9 Prozent. Diese Teuerung war wiederum weitgehend auf die Entwicklung bei den inländischen Gütern zurückzuführen (+2.6%); das Preisniveau der ausländischen Güter blieb demgegenüber unverändert. Zum ersten Mal seit 1985 stiegen die Grosshandelspreise wieder an (2.3%). Dieser Preisauftrieb verstärkte sich in der zweiten Jahreshälfte und erfasste sowohl die inländischen Güter als auch die Importe.

Inflation/Preisentwicklung 1980er Jahre

In längerfristiger Perspektive erachtet die Schweizerische Nationalbank (SNB) eine jährliche Zunahme der Geldmenge um zwei Prozent als optimal, um ein stetiges wirtschaftliches Wachstum ohne Inflationsgefahr zu gewährleisten. In Anbetracht des Börsenkrachs vom Herbst 1987 und den davon befürchteten negativen Folgen für die Konjunktur hatte sie sich im Einvernehmen mit dem Bundesrat allerdings für 1988 auf eine etwas expansivere Politik festgelegt. Als Richtgrösse wurde eine Zunahme der bereinigten Notenbankgeldmenge um drei Prozent angepeilt. Die Entwicklung dieser als Massstab dienenden Grösse war allerdings schwer zu prognostizieren und zu steuern, da zu Jahresbeginn noch nicht abzusehen war, in welchem Ausmass die Einführung von neuen Liquiditätsvorschriften für die Banken und der weitere Ausbau des elektronischen Interbank-Zahlungsverkehrs die Nachfrage der Banken nach Notenbankgeld verringern würde.

1988 als Reaktion auf Börsenkrach eine etwas expansivere Politik geplant

Mit einer Erhöhung des Konsumentenpreisindexes um durchschnittlich 1.4 Prozent konnte auch 1987 die Entwicklung der Preise im Griff gehalten werden. Während 1986 die niedrige Inflationsrate vor allem auf die stark sinkenden Preise für Auslandgüter zurückgeführt werden konnte, war im Berichtsjahr die Situation ausgeglichener. Die Preise für Auslandgüter blieben nahezu stabil (-0.6% gegenüber -4.5% im Jahre 1986), diejenigen für inländische Erzeugnisse erhöhten sich weniger stark als in der Vorperiode (2.2% gegenüber 2.9%). Der Grosshandelspreisindex nahm weiterhin ab allerdings weniger massiv als im Vorjahr.

Inflation/Preisentwicklung 1980er Jahre

Trotz der kräftig expandierenden Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen erhöhten sich die Preise nur geringfügig. Der Landesindex der Konsumentenpreise blieb mit einer Zunahme von lediglich 0.8 Prozent im Jahresmittel (1985: +3.4%) nahezu unverändert. Das stabile Preisniveau war im wesentlichen verursacht durch den Preiseinbruch auf dem Erdölmarkt und den Kursanstieg des Frankens. Während sich das Preisniveau für Importgüter um 4.5 Prozent zurückbildete, erhöhte sich dasjenige für Waren und Dienstleistungen aus dem Inland um 2.9 Prozent. Der Grosshandelspreisindex verringerte sich im Jahresmittel um 4.0 Prozent, wobei hier auch bei den Inlandwaren (-1.3%) der Teuerungssockel zum Verschwinden gebracht werden konnte. Die 1985 vom Bundesrat mit den Vorarbeiten zur Revision des Konsumentenpreisindex beauftragten Stellen (BIGA und Kommission für Konjunktur- und Sozialstatistik) einigten sich auf grundsätzliche Zielvorgaben. Danach soll der Index Massstab der allgemeinen Preisentwicklung der für Konsumenten bedeutsamen Waren und Dienstleistungen bleiben. Die Ausklammerung gewisser Preise aus gesundheits- oder umweltschutzpolitischen Motiven, wie dies ein vom Nationalrat überwiesenes Postulat Meier (na, ZH) wünscht, würde deshalb in diesem Konzept keinen Platz haben – genauso wenig aber auch der vom Gewerkschaftsbund geforderte Einbezug der direkten Steuern.

Inflation/Preisentwicklung 1980er Jahre

Die Belebung der Nachfrage, aber auch die aussergewöhnlich kalte Witterung, welche die Agrarpreise in die Höhe trieb, und der Anstieg des Dollarkurses zu Jahresbeginn wirkten sich auf das Preisniveau aus. Im Verlauf des Jahres ermässigte sich die Teuerung dann aber wieder von 3.8% im Mittel des 1. Quartals auf 3.1 Prozent im letzten Quartal. Im Jahresmittel verzeichnete der Index der Konsumentenpreise einen Anstieg um 3.4% (1984: 2.9%). Auf Grosshandelsstufe nahm die Preisentwicklung einen ähnlichen Verlauf, allerdings fiel die Abschwächungstendenz nach dem 1. Quartal wesentlich deutlicher aus. Der Index stieg 1985 mit einem Durchschnitt von 2.3 Prozent weniger stark an als im Vorjahr (3.2%).

Vorstösse zur Veränderung des Index aus umweltschutz- resp. gesundheitspolitischen Gründen reichten in der Form von Postulaten im NR auch die FDP-Fraktion und Meier (na, ZH) ein.

Inflation/Preisentwicklung 1980er Jahre

Die Teuerung hielt sich ungefähr im Rahmen des Vorjahres, wobei die potentiell inflationsfördernde Wirkung des Wertverlustes des Schweizerfrankens durch die sinkende Tendenz der Erdöl- und Rohstoffpreise (auf Dollarbasis) kompensiert wurde. Der Index der Konsumentenpreise erhöhte sich im Jahresmittel um 2.9 Prozent (1983: 2.9%), jener der Grosshandelspreise um 3.2 Prozent (1983: 0.5%). Bei letzterem fiel, nicht zuletzt wechselkursbedingt, die Preissteigerung bei den Importwaren etwas grösser aus als bei den im Inland produzierten Gütern und Dienstleistungen. Einmal mehr wurde allerdings die Aussagekraft des Konsumentenpreisindexes in Frage gestellt. Namentlich von Seite der Konsumentenvertreter wurde bemängelt, dass dieser die Ausgaben der einkommensschwachen Haushalte nur ungenügend repräsentiere. Vgl. M. Weber anlässlich der Behandlung des Geschäftsberichtes sowie das überwiesene Postulat Carobbio. Ebenfalls als Postulat überwiesen wurde eine Motion von alt Nationalrat Räz, welche die Ersetzung des bisherigen Indexes durch einen Preisindex für den Grundbedarf und einen zweiten für den Wahlbedarf forderte.

Inflation/Preisentwicklung 1980er Jahre

Von der vor allem durch das starke Wachstum in den Vereinigten Staaten ausgelösten Verbesserung der weltwirtschaftlichen Lage vermochte 1984 auch die Schweiz zu profitieren. Dabei gelang es mittels der Fortführung der geldpolitischen Stabilitätspolitik, das niedrige Inflationsniveau beizubehalten. Ähnlich wie in den andern europäischen Staaten führte jedoch der konjunkturelle Aufschwung lediglich zu einer Abschwächung des Beschäftigungsrückgangs. Das Weiterbestehen einer im internationalen Vergleich freilich geringen Arbeitslosigkeit deutet darauf hin, dass dieses Problem in erster Linie strukturelle Ursachen hat. Die wichtigsten wirtschaftspolitischen Kontroversen in der Schweiz drehten sich denn auch um die Wahl der optimalen Strategien zur Überwindung dieser strukturellen Schwierigkeiten sowie um die ordnungspolitischen Implikationen dieser Konzepte. Daneben dauerten – namentlich im Zusammenhang mit der Ausführungsgesetzgebung zum Verfassungsartikel über die Preiskontrolle in kartellisierten Märkten – die Diskussionen über die Gestaltung der Wettbewerbspolitik an.

Jahresüberblick der schweizerischen Volkswirtschaft 1980er Jahre

Selon les résultats de la statistique trimestrielle publiée par l'OFIAMT, les salaires nominaux ont progressé de 2.7 pourcent en moyenne entre les derniers trimestres de 1983 et 1984. Durant la période considérée, le taux de renchérissement s'est élevé à trois pourcent. En termes réels, les revenus réels ont donc diminué de 0.3 pourcent. A la différence des deux années précédentes, la stabilisation du rythme de l'inflation et l'amélioration de la conjoncture ont quelque peu détendu le climat des négociations salariales. Dans l'évolution des salaires, on constate toutefois de fortes disparités entre les différents secteurs de production. En effet, au niveau des entreprises, la formation des salaires tend progressivement à se dissocier de la référence à l'indice des prix à la consommation dont la crédibilité reste contestée. La performance et les perspectives de développement spécifiques de chaque branche constituent dès lors des critères de plus en plus décisifs pour l'octroi ou le refus de concessions salariales. Cette orientation, perceptible depuis 1982, manifeste la volonté des employeurs de ménager à la politique des salaires une plus grande marge de manoeuvre. Ce retour à une fixation «individualisée» des salaires est interprétée par la gauche comme une nouvelle variante de l'offensive patronale à l'égard du principe de la compensation intégrale du renchérissement. Outre ses répercussions négatives sur le niveau de la demande et de la consommation, donc sur la conjoncture, cette pratique ne pourrait à leurs yeux que menacer les bases même de la politique conventionnelle. Au sujet des critiques réitérées à l'endroit des statistiques de l'OFIAMT portant sur la répartition des dépenses des salariés suisses cf. Konjunkturpolitik. Une statistique publiée par l'Union de banque suisse indique que la main-d'oeuvre suisse est devenue pour la première fois, en 1984, la plus chère d'Europe.

Cette confrontation plus que théorique entre partisans et adversaires de l'indexation automatique et rétroactive des salaires s'est également manifesté aux Chambres, lors de l'examen du message concernant la modification du régime des allocations de renchérissement en faveur des fonctionnaires fédéraux (MCF 83.076). Afin d'établir une certaine parité des rétributions entre les secteurs public et privé et de soulager le ménage financier de l'Etat, le gouvernement préconisait de substituer à l'indexation semestrielle, accordée jusqu'ici, une adaptation annuelle unique. Invité à statuer en première instance, le Conseil des Etats a cautionné ce principe. Il a toutefois durci le projet en refusant de concéder aux autorités fédérales la compétence de verser une allocation de rattrapage, susceptible d'assurer la compensation intégrale du renchérissement en cas de forte inflation. Lesformations de la gauche, avocats des revendications du personnel fédéral, et la droite économique, à des fins diamétralement opposées ont tenté en vain de s'entreposer. Pour les premiers, le renforcement de la capacité concurrentielle de l'Etat à l'égard de l'économie privée sur le marché du travail ainsi que le maintien du pouvoir d'achat et de la paix du travail, jugés indispensables pour lutter contre le chômage, justifiaient pleinement la prorogation du régime en vigueur. En revanche, pour les radicaux notamment, reprenant à leur compte ces critères explicatifs, la situation privilégiée du personnel de la Confédération devait être corrigée. Dans ce sens, ils ont proposé que le Conseil fédéral puisse fixer l'allocation annuelle de renchérissement au-dessous du niveau du coût de la vie, si l'état de la conjoncture l'exige. Au Conseil national, une coalition, réunissant une majorité de la gauche et des démocrates-chrétiens, est néanmoins parvenue à mettre en échec les défenseurs des milieux économiques. Acceptée par 97 voix contre 94, une clause de compromis du conseiller Darbellay (pdc, VS) a renversé le rapport de force. Elle prévoit le versement d'une deuxième allocation annuelle lorsque l'inflation excède les trois pourcent durant le premier semestre de l'année. Le Conseil des Etats a dans un deuxième temps maintenu sa position de principe et la chambre du peuple a infirmé sa décision initiale pour adopter la formule gouvernementale à laquelle les Etats se sont finalement ralliés.

Löhne und Lohnentwicklung 1966 - 1986

Das bedeutendste Ereignis auf der Ebene der Wettbewerbspolitik stellte die Veröffentlichung der Botschaft zu einem Preisüberwachungsgesetz für Märkte mit Kartellen und marktmächtigen Unternehmen dar. Es handelt sich dabei um die Ausführungsgesetzgebung zur 1982 vom Volk gegen den Willen der Regierung und des Parlamentes gutgeheissenen Initiative der Konsumentenschutzverbände. Der Geltungsbereich des neuen Gesetzes umfasst Preise für Waren, Dienstleistungen und Kredite auf Märkten mit Kartellen oder marktmächtigen Unternehmen auf der Anbieterseite. Besteht auf solchen Märkten allerdings trotzdem ein wirksamer Wettbewerb, so wird Preismissbrauch grundsätzlich ausgeschlossen. Als missbräuchlich befundene Preise im privaten Bereich können von der Kontrollbehörde mittels einer Verfügung korrigiert werden, bei sogenannt administrierten Preisen (z.B. Posttaxen oder Tarife öffentlicher Verkehrsunternehmungen) steht ihr hingegen bloss ein Empfehlungsrecht zu. In seiner Botschaft spricht sich der Bundesrat für ein eigenes Gesetz und gegen eine Integration in das Kartellgesetz aus. Mit der Überwachungsaufgabe soll eine in die Verwaltungshierarchie eingegliederte Einzelperson – mit zugehörigem Stab – betraut werden. Nachdem in diesen beiden Punkten den Wünschen der Initiantinnen Rechnung getragen wurde, berücksichtigt der Entwurf in anderen Bereichen auch anlässlich der Vernehmlassung von Arbeitgeberseite sowie von der Kartellkommission vorgebrachte Einwände. So bildet bei der Frage, wann ein Preismissbrauch vorliegt, das Kostenprinzip nur noch eine der verschiedenen zu berücksichtigenden Evaluationsmethoden. Aufgrund der Annahme, dass der Preisüberwacher ohnehin ausreichend mit Meldungen aus dem Publikum versorgt werden wird, verzichtet der Entwurf auf die beträchtlichen administrativen Aufwand verursachende Meldepflicht für Preiserhöhungen.

1. Preisüberwachungsinitiative, direkter Gegenvorschlag und Ausführungsgesetzgebung (BRG 77.226 und BRG 84.058)

Weniger Anlass zur Beunruhigung als im Vorjahr gab die Preisentwicklung. Die Jahresteuerung, die sich Anfang 1983 noch auf mehr als 4.5 Prozent belaufen hatte, sank ab August unter zwei Prozent. Im Jahresdurchschnitt betrug die Inflationsrate der Konsumentenpreise 2.9 Prozent (1982: 5.7%). Zum günstigeren Verlauf trugen unter anderem die Ölpreissenkung vom Frühling, tiefe Rohstoffpreise und der nachgebende Kurs europäischer Währungen bei. Ausgeprägt war der Rückgang der Inflation auch bei den Grosshandelspreisen. Diese stiegen im Jahresdurchschnitt lediglich um 0.5 Prozent (1982: 2.5%). Dabei erhöhten sich die Preise für Inlandwaren um rund ein Prozent, während die Importwaren im gleichen Ausmass billiger wurden.

1983 erstellte man den Landesindex der Konsumentenpreise erstmals aufgrund des neuen, im Vorjahr beschlossenen Berechnungsverfahrens. Der Landesindex der Konsumentenpreise wurde zugleich neu basiert (Dezember 1982 = 100). Damit wurde die Umstellung auf die sogenannte Methode der Basisrelationen vollzogen.

Inflation/Preisentwicklung 1980er Jahre

Im Vergleich zum Ausland erfreute sich die Schweiz zwar nach wie vor eines hohen Masses an wirtschaftlicher Stabilität; aber auch in unserem Lande mehrten sich die struktur- und konjunkturbedingten Schwierigkeiten. Bei stagnierendem Sozialprodukt nahm die Arbeitslosigkeit zu und übertraf den Stand von 1975/76. Demgegenüber gelang es, die Inflation in engen Grenzen zu halten.

Vor diesem Hintergrund fand in der Finanzpolitik ein vorsichtiger Kurswechsel statt. Anders als im Vorjahr begnügte sich der Bund nicht mehr mit dem blossen Geben von «Impulsen» zur Förderung der unternehmerischen Eigeninitiative; mit einem Beschäftigungsprogramm unternahm er vielmehr einen Schritt in Richtung einer antizyklischen Fiskalpolitik. Die Landesregierung schlug zudem eine Serie von Massnahmen vor, welche die notwendigen strukturellen Anpassungen erleichtern sollen.

Weitere das Wirtschaftssystem betreffende Themen waren die Kartellgesetzgebung sowie die Preisüberwachung. Wir werden im Zusammenhang mit der Wettbewerbspolitik auf sie zurückkommen

Jahresüberblick der schweizerischen Volkswirtschaft 1980er Jahre

Während die Unternehmerverbände, die FDP und die SVP den Vorentwurf des Bundesrates weitgehend ablehnten, gaben Konsumentenorganisationen, Gewerkschaften und Sozialdemokraten ihrem Willen Ausdruck, in den parlamentarischen Gremien für die Einsetzung des Preisüberwachers zu kämpfen. Die wohl vehementeste Kritik an der Vernehmlassungsvorlage erfolgte von seiten des Vororts. Dieser wendet sich gegen die Abstützung auf den Kostenpreis bei der Missbrauchsdefinition; mit einem solchen Vorgehen werde faktisch eine Gewinnkontrolle eingeführt, was die Funktionsfähigkeit der Marktwirtschaft beeinträchtigen müsste. Stattdessen empfiehlt der Vorort, zur Beurteilung der Preise im Sinne einer Saldomethode mehrere Kriterien heranzuziehen. Die Melde- und Begründungspflicht für Preiserhöhungen übersteigt nach seiner Stellungnahme den Verfassungsauftrag und ist unverhältnismässig. Nach Ansicht des Gewerbeverbandes ist diese Pflicht gar wirtschaftsfeindlich. Wie der Vorort lehnt auch der Zentralverband der Arbeitgeber die Kostenmethode ab; Preise orientierten sich nicht an den Kosten, sondern am Markt. Demgegenüber kann es nach Meinung des SGB kein anderes Verfahren der Preisüberwachung geben als die Untersuchung der Kostenveränderungen und -bestandteile. Der SGB betonte zudem, dass die Wirkung der Kontrolle nicht durch die Ausnahme von bestimmten Sachgebieten und Wirtschaftszweigen vermindert werden dürfe. Insbesondere sei das Begehren der Banken abzuweisen, die Hypothekarzinsen nicht einzubeziehen; die Zinsfestsetzung stelle eines der striktesten Kartelle dar. Die Konsumentinnenorganisationen – die Initiantinnen der Preisüberwachung – setzten sich für eine Gleichbehandlung öffentlicher und privater Monopole ein. Die Präsidentin des Konsumentinnenforums der deutschsprachigen Schweiz, die Zürcher Nationalrätin Monika Weber (ldu), nahm an einer Pressekonferenz gegen die Idee Stellung, die Preisüberwachung der ohnehin überlasteten Kartellkommission anzuvertrauen.

1. Preisüberwachungsinitiative, direkter Gegenvorschlag und Ausführungsgesetzgebung (BRG 77.226 und BRG 84.058)

Die Frage des Einbaus der Preisüberwachung ins Kartellrecht war im Februar von der nationalrätlichen Kommission aufgeworfen worden, welche sich mit der Revision des Kartellgesetzes befasste. Das Gremium ersuchte den Bundesrat um einen Zusatzbericht zu diesem Thema. In Erwartung des Berichts klammerte die Kommission die Preiskontrolle vorerst aus ihren Beratungen aus.

1. Preisüberwachungsinitiative, direkter Gegenvorschlag und Ausführungsgesetzgebung (BRG 77.226 und BRG 84.058)

Im Berichtsjahr wurde die Ausführungsgesetzgebung zur 1982 verfassungsmässig verankerten Preiskontrolle bei Kartellen und marktmächtigen Unternehmen in Angriff genommen. Die Gestaltung dieser Gesetzgebung berührt wichtige Fragen der Wettbewerbspolitik. Im Gegensatz zur Preisüberwachung der Jahre 1973-1978 ist die jetzt zur Diskussion stehende Kontrolle eine Daueraufgabe und nicht in erster Linie konjunkturpolitisch ausgerichtet. Mit der neuen Verfassungsbestimmung wird die Verhinderung missbräuchlicher Preiserhöhungen angestrebt. Im Sommer unterbreitete der Bundesrat Parteien und Verbänden zwei inhaltlich identische Gesetzesentwürfe. Der eine sah ein Spezialgesetz vor, der andere den Einbau der Preisüberwachungsbestimmungen ins Kartellgesetz. Nach dem Vorschlag der Landesregierung sollte eine Einzelperson die Funktion des Preisüberwachers ausüben. Angelpunkt der Vernehmlassungsvorlage stellte aber die Absicht dar, den Kostenpreis zum Kriterium der missbräuchlichen Preiserhöhung zu machen und eine Melde- und Begründungspflicht für vorgesehene Preiserhöhungen einzuführen.

1. Preisüberwachungsinitiative, direkter Gegenvorschlag und Ausführungsgesetzgebung (BRG 77.226 und BRG 84.058)

Die Zunahme der Arbeitslosigkeit führte zu einer Anpassung der bisherigen Konjunkturpolitik. Dabei blieb die Inflationsbekämpfung allerdings weiterhin ein prioritäres Ziel. Dementsprechend lockerte die Nationalbank ihre Geldpolitik nur leicht: anstelle der vorgesehenen drei Prozent dehnte sie die bereinigte Notenbankgeldmenge um 3.6 Prozent aus; für 1984 ist erneut ein Wachstum von drei Prozent geplant. In der Finanzpolitik jedoch kam es zu einem vorsichtigen Kurswechsel. Zwar blieb das längerfristige Ziel eines ausgeglichenen Bundeshaushaltes bestehen; auf kürzere Sicht aber entschloss sich das eidgenössische Parlament mit der Verabschiedung eines Beschäftigungsprogramms zu einer Vergrösserung des Defizits. Durch das Vorziehen staatlicher Käufe und weitere Massnahmen soll. der Auslastungsgrad der privaten Wirtschaft erhöht und dadurch die Lage auf dem Arbeitsmarkt verbessert werden. Der Fehlbetrag in der Staatsrechnung des Bundes, der 1983 CHF 855 Mio betrug, war somit nur noch teilweise Ausdruck eines strukturellen Ungleichgewichts zwischen Ausgaben und Einnahmen. Etwa ein Drittel des Defizits beruht auf einer bewusst konjunktursteuernden Finanzpolitik.

konjunkturpolitische Massnahmen 1980er

Die Preisentwicklung geriet zwar wieder etwas besser unter Kontrolle, die Inflationsrate der Konsumentenpreise war aber mit einem Jahresdurchschnitt von 5.7 Prozent (1981: 6.5%) nach Ansicht der Behörden immer noch zu gross. Die stärksten Teuerungsimpulse gingen von den Wohnungsmieten aus (+9.4% im Jahresmittel), womit sich die aus monetären Gründen betriebene Hochzinspolitik kurzfristig kontraproduktiv auswirkte. Raschere positive Folgen zeigte die Geldmengensteuerung auf der Ebene der Grosshandelspreise. Deren Index nahm im Mittel nur noch um 2.5 Prozent zu (1981: +5.8%), wobei die Preise für Importwaren gar stabil blieben.

Inflation/Preisentwicklung 1980er Jahre

Im Berichtsjahr begann sich die in praktisch allen Industriestaaten herrschende Rezession auch auf die Schweiz auszuwirken. Der wirtschaftliche Einbruch fiel bis Ende 1982 allerdings bedeutend glimpflicher aus als 1975/76, und die Arbeitslosigkeit blieb auf einem verhältnismässig niedrigen Niveau. Zu breitangelegten Beschäftigungsprogrammen kam es daher noch nicht, der Hauptakzent der staatlichen Wirtschaftspolitik lag weiterhin auf der Inflationsbekämpfung. Der durch die technologische Entwicklung ausgelöste wirtschaftliche Strukturwandel soll nach Ansicht der Behörden nicht gebremst, sondern vielmehr mittels der Schaffung günstiger Rahmenbedingungen möglichst reibungslos vollzogen werden. Im Bereich der Wettbewerbspolitik standen die Revision des Kartellgesetzes und die vom Volk beschlossene Einführung der Preisüberwachung für Kartelle und marktmächtige Unternehmen im Vordergrund.

Jahresüberblick der schweizerischen Volkswirtschaft 1980er Jahre

Obwohl die Gegner in der Abstimmungskampagne die dem Laien schwer verständlichen ordnungspolitischen Einwände in den Hintergrund rückten, um umsomehr die Gefahr einer Bürokratisierung der Wirtschaft heraufzubeschwören, hatten sie gegen die äusserst populäre Idee der Preisüberwachung keine Chance. Bei einer Stimmbeteiligung von nur 33% obsiegte die Initiative mit 727'394 Ja zu 529'221 Nein; der Gegenvorschlag unterlag mit 238'162 Ja zu 847'762 Nein. Es war der rund 22% der Stimmenden ausmachenden Minderheit, welche jegliche Preisüberwachung ablehnte, also nicht gelungen, das Begehren mit Hilfe des doppelten Nein zu bezwingen. Die aussergewöhnliche Beliebtheit der staatlichen Eingriffe in den Preisbildungsmechanismus geht auch daraus hervor, dass dies die erste siegreiche Volksinitiative seit 1949 ist. Nur gerade in den ländlichen Kantonen AI, AR, NW, OW, SZ, TG, UR und VS fand die Preisüberwachungsinitiative keine Zustimmung; der Gegenvorschlag vermochte in keinem Stand durchzudringen. In der Westschweiz und im Tessin fiel die Zustimmung zur Initiative etwas deutlicher aus als in der Deutschschweiz. Eine nach der Abstimmung durchgeführte Meinungsumfrage ergab, dass – entgegen ersten Vermutungen – Männer dem Begehren ebenso häufig zustimmten wie Frauen. Gemäss dieser Analyse votierten praktisch alle Sympathisanten der SP und des LdU, rund die Hälfte derjenigen der CVP und immerhin ein Drittel der Anhänger von FDP und SVP für die Initiative. Der Bundesrat beschloss, die nun in die Verfassung aufgenommene Preiskontrolle für Kartelle und marktmächtige Unternehmen nicht in das revidierte Kartellgesetz zu integrieren, sondern mit einem eigenen Gesetz zu regeln.

Abstimmung vom 28.11.1982 (Initiative)

Beteiligung: 33%
Ja: 727'394 (56.13%) / Stände: 18
Nein: 529'221 (43.87%) / Stände: 5

Parolen:
- Ja: EVP (1*), LdU, PdA, POCH, SD, SPS; SGB, TravS, VSA
- Nein: EDU, FDP, LPS, REP, SVP (1*); Vorort, SAV, SBV, SGV
- Stimmfreigabe: CVP
*In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Abstimmung vom 28.11.1982 (Gegenvorschlag)

Beteiligung: 33%
Ja: 238'162 (21.59%) / Stände: 0
Nein: 847'762 (78.41%) / Stände: 23

Parolen:
- Ja: FDP (17*), SVP (5*); SBV
- Nein: EDU, LdU, LPS, PdA, POCH, REP, SPS; Vorort, SAV, SGB, SGV, TravS
- Leer einlegen: EVP (1*), SD
- Stimmfreigabe: CVP
*In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

1. Preisüberwachungsinitiative, direkter Gegenvorschlag und Ausführungsgesetzgebung (BRG 77.226 und BRG 84.058)

Die wenig dezidierte Haltung der bürgerlichen Parteien zeigte sich dann ebenfalls bei der Parolenausgabe zuhanden der Volksabstimmung vom 28. November. Die CVP überliess den Entscheid ihren Kantonalsektionen, wovon sich eine Minderheit für die Initiative aussprach (CVP-Sektionen für die Initiative: BE, SO, SH, TI, VD). Noch grössere Heterogenität herrschte beim Freisinn, setzten sich doch siebzehn Kantonalparteien für ein Nein zu Initiative und Gegenvorschlag ein, während die Gesamtpartei den Gegenvorschlag unterstützte (FdP-Sektionen mit doppeltem Nein: alle ausser BE, ZG, BS, GR, TI, VS, NE, JU). Bei der SVP votierten einige wichtige Sektionen ebenfalls für ein doppeltes Nein und stellten sich damit in Gegensatz zur Landesorganisation, welche den Gegenvorschlag befürwortete (SVP-Sektionen mit doppeltem Nein: ZH, BE, SZ, TI. Die Bündner SVP empfahl Zustimmung zur Initiative). Gegen jegliche Form der Preisüberwachung kämpften im weitern die Liberalen, die Republikaner, der Vorort und der Gewerbeverband. Für das Volksbegehren setzten sich neben den Konsumentenorganisationen die Linksparteien, der Landesring, die EVP, die NA und die Gewerkschaften ein.

1. Preisüberwachungsinitiative, direkter Gegenvorschlag und Ausführungsgesetzgebung (BRG 77.226 und BRG 84.058)

Trotz der Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage wurde kein radikaler Kurswechsel in der Konjunkturpolitik vorgenommen. Zu einer über das angestrebte Ziel von drei Prozent hinausgehenden Expansion der Geldmenge, wie dies der SGB in einer Eingabe angeregt hatte, kam es nicht. Auch 1983 will die Nationalbank die bereinigte Notenbankgeldmenge im selben Rahmen wachsen lassen. Das Hauptaugenmerk der Behörden galt weiterhin der Inflationsbekämpfung. Dies geschah mit der Begründung, dass langfristig nur in einem stabilen Klima eine gesunde Wirtschaftsentwicklung möglich sei. Insbesondere sprach sich die Landesregierung gegen die staatliche Unterstützung notleidender Betriebe aus, da mit derartigen Hilfsaktionen der erforderliche Strukturwandel nur hinausgeschoben würde. Einen sinnvollen Beitrag zur Bewältigung der sich in Gang befindlichen Anpassungsprozesse könne die öffentliche Hand hingegen mittels einer zielgerichteten Förderung der Ausbildung und Forschung leisten. Das zu diesem Zweck vom Bundesrat konzipierte Massnahmenpaket stellen wir unter dem Stichwort Strukturpolitik vor.

konjunkturpolitische Massnahmen 1980er

Die Preisüberwachung ist in den Augen der Mehrzahl der Nationalökonomen nicht nur ein wenig wirksames, sondern zudem ein systemwidriges Mittel zur Inflationsbekämpfung. Erneut zeigte sich aber, dass sie beim Stimmbürger sehr, hohes Ansehen geniesst. Der Bundesrat hatte der von den Konsumentinnenorganisationen eingereichten Volksinitiative für die Einführung der Preiskontrolle bei Kartellen und marktmächtigen Unternehmen einen Gegenvorschlag gegenübergestellt, der die Möglichkeit einer allgemeinen Preisüberwachung in Zeiten starker Teuerung vorsieht. Da auf eidgenössischer Ebene ein doppeltes Ja zu Initiative und Gegenvorschlag nicht zulässig, ein doppeltes Nein hingegen erlaubt ist, sprachen die Initianten, die Linke, aber auch einige liberale Parlamentarier von einem taktischen Manöver mit dem Zweck, die Stimmen der Befürworter aufzuspalten. Sie betonten, dieser Verdacht sei umso naheliegender, als die Lösungsvariante des Gegenvorschlags – Preisüberwachung in Ausnahmesituationen – sich auch auf den Notrechtsartikel 89 bis BV abstützen lasse. Die Angst, dass ihr Begehren trotz mehrheitlicher Bejahung des Anliegens am doppelten Nein scheitern könnte, entbehrte nicht der Berechtigung. Bereits dreimal war in den vergangenen zwölf Jahren dieser Fall eingetreten. Im Parlament setzten sich die Sozialdemokraten, der Landesring und die extreme Linke für die Initiative, die bürgerlichen Fraktionen mit Ausnahme der Liberalen für den Gegenvorschlag ein. Beide Kammern sprachen sich für den Gegenvorschlag aus und empfahlen die Initiative zur Ablehnung. In der Volkskammer verlief die Ausmarchung allerdings äusserst knapp; dies vor allem bei der Schlussabstimmung, wo die CVP Stimmfreigabe beschlossen hatte, und rund ein Drittel ihrer Abgeordneten die Initiative unterstützten.

1. Preisüberwachungsinitiative, direkter Gegenvorschlag und Ausführungsgesetzgebung (BRG 77.226 und BRG 84.058)