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Die Teuerung beschleunigte sich weiter. Der Landesindex der Konsumentenpreise erreichte im Oktober mit einem Jahreszuwachs von 6,4% den höchsten Wert seit Dezember 1981. Bis Ende 1990 schwächte sich die Inflation dank einem Rückgang der importierten Teuerung wieder auf 5,3% ab; im Jahresmittel lag der Konsumentenpreisindex um 5,4% über dem Vorjahreswert. Trotz den Erdölpreissteigerungen im Zusammenhang mit der Golfkrise war die Inflationsrate bei den inländischen Waren grösser als bei den Importen (5,8% resp. 4,4%). Uberdurchschnittlich stark erhöhten sich die Mietkosten, bei denen sich der weitere Anstieg der Hypothekarzinsen und der ausgetrocknete Wohnungsmarkt auswirkten. Im internationalen Vergleich der Teuerungsraten lag die Schweiz im Mittelfeld der Industriestaaten. Der Index der Konsumentenpreise stieg etwa gleich stark an wie in der EG insgesamt und in den USA; in Frankreich und Deutschland hingegen waren die Preise um einiges stabiler. Der Teuerungsindex des Grosshandels baute sich im Jahresmittel auf 1,5% ab. Auch hier war die Teuerung weitgehend hausgemacht: der Preisindex der Inlandwaren stieg um 2,3%, derjenige für importierte Erzeugnisse bildete sich vor allem infolge des wieder stärker gewordenen Schweizer Frankens um 0,9% zurück.

Teuerung 1990
Dossier: Teuerung 1990-1999

Ebenfalls noch vor Ablauf des Jahres legte der Bundesrat eine Botschaft für die Revision von Art. 33ter des AHV-Gesetzes vor. Für die Rentenanpassung will die Regierung am Grundsatz der Zweijährigkeit festhalten, doch soll mit einer flexiblen Ausnahmeregelung — Leistungsanpassung bei einer Jahresteuerung von mindestens 4% — die Vornahme einer einjährigen Anpassung erleichtert werden. Für die Berechnung der Rentenerhöhungen wird weiterhin am Mischindex festgehalten, bei dem sowohl der Landesindex der Konsumentenpreise wie die Biga-Lohnstatistik berücksichtigt werden. Im Sinn einer weiteren Harmonisierung der Sozialversicherungen sollen künftig auch die Renten der Unfallversicherung und die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen beruflichen Vorsorge im gleichen Zeitpunkt wie die AHV/IV-Renten der Inflation angepasst werden, wobei hier allerdings nur auf den Preisindex abgestellt wird.

Nach Auskunft des Bundesrates ist durch diese Neuerung mit einer jährlichen Mehrbelastung für die AHV von 110 Mio. Fr. zu rechnen, wobei 19 Mio. auf den Bund, 3 Mio. auf die Kantone und der Rest auf die Betriebsrechnung der AHV entfallen. Auf Beitragserhöhungen wird verzichtet. Dass die betroffenen Sozialwerke dies momentan verkraften können, zeigte ihr Rechnungsabschluss für 1990: Dank guter Wirtschaftslage konnten die AHV, die IV und die Erwerbsersatzordnung (EO) ihren Überschuss auf 2,5 Mia. Fr. steigern.

Revision von Art. 33ter des AHV-Gesetzes (BRG 90.082)
Dossier: 10. Revision der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV; 1980-1998)

Die Geldpolitik der Nationalbank geriet im Berichtsjahr noch stärker unter Beschuss als im Vorjahr. Zum einen machte sich eine gewisse Ungeduld bemerkbar, da trotz der restriktiven Politik die Teuerung weiter anstieg. Zum anderen wurde aber – zum Teil von den selben Personen – eine Lockerung verlangt, um das Abgleiten in eine Rezession zu verhindern. Der Bundesrat stärkte jedoch der Nationalbank im allgemeinen den Rücken und betonte mehrmals, dass das Ziel der dauerhaften Preisstabilität nur über eine Politik des knappen Geldes erreicht werden könne. Die Gefahr einer dadurch ausgelösten Stagflation schien ihm noch im November wenig wahrscheinlich.

Geld-, Geldmengenpolitik 1990-1999

Seit der 9. AHV-Revision gilt, dass die AHV/IV-Renten nur alle zwei Jahre der Teuerung angepasst werden, es sei denn, diese betrage im Zwischenjahr mehr als 8%. Als im Laufe des Sommers klar wurde, dass die Preissteigerungen zwar nicht den erforderlichen Prozentsatz, aber doch ein hohes Niveau erreichen würden, mehrten sich die Stimmen, die ausser Turnus den Teuerungsausgleich für 1991 wollten. Den Auftakt machte Ende August der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) mit einem Brief an den Bundesrat. In den Räten erhielt das Anliegen Unterstützung in Form von zwei gleichlautenden Motionen Piller (sp, FR) und Reimann (sp, BE) (Mo. 90.670), die den jährlichen Teuerungsausgleich verlangten und die beide in der Wintersession als Postulat überwiesen wurden.

Preissteigerungen hohes Niveau Motionen jährlichen Teuerungsausgleich

Als klar war, dass auch die bürgerlichen Parteien einen Teuerungsausgleich bereits per 1.1.1991 unterstützen würden, beschloss der Bundesrat, dem Parlament noch vor Jahresende zu beantragen, den AHV/IV-Rentnern 1991 eine Zulage zu gewähren, die im April und August 1991 in zwei Raten ausbezahlt werden und dem Stand der Teuerung (Landesindex der Konsumentenpreise) vom Monat Dezember 1990 entsprechen soll. Die Kosten wurden auf rund 1,2 Mia. Fr. geschätzt, wovon rund 1135 Mio. zulasten der Sozialversicherungen gehen, der Rest zulasten des Bundesbudgets 1991. Ende Oktober legte der Bundesrat die entsprechende Botschaft vor, in der Wintersession stimmten die Räte der Vorlage einstimmig zu. Gleichzeitig lehnten sie eine Standesinitiative des Kantons Jura ab (Kt.Iv. 90.201), die eine einheitliche Erhöhung aller AHV/IV-Renten und eine Überprüfung der Minimalrenten verlangt hatte.

Teuerungsausgleich bereits per 1.1.1991 AHV/IV-Rentnern Zulage

Unterstützung fand das Anliegen der Rentner auch im Parlament. Die beiden Zürcher Abgeordneten Weber (Mo. 90.725) und Dünki reichten im jeweiligen Rat ähnlichlautende Motionen ein, die eine Änderung des BVG im Sinne einer Verpflichtung zur Gewährung des Teuerungsausgleichs auf allen Renten verlangen. Da Bundesrat Cotti versicherte, dass dies eines der Hauptziele der künftigen Revision des BVG sein werde, überwies die kleine Kammer die Motion nur als Postulat.

Motionen zur Verpflichtung zur Gewährung des Teuerungsausgleichs auf allen Renten (Mo. 90.710 und Mo. 90.725)
Dossier: 1. Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG; 1990-2005)

So lange aber wollen viele Rentner nicht mehr warten. Auf Anregung der Grauen Panther Basel lancierte der Schweizerische Rentnerverband deshalb im März eine Volksinitiative "für einen vollen Teuerungsausgleich bei laufenden Renten der beruflichen Vorsorge". Die Initiative ist in der Form der allgemeinen Anregung gehalten, legt aber gewisse Grundsätze fest. So müssten die Altersrenten alle Jahre der Preisentwicklung angepasst werden, und der obligatorische Teuerungsausgleich sollte nicht nur für den obligatorischen, sondern auch für den vor- und überobligatorischen Teil gelten. Die Initianten vertraten die Ansicht, dass ihr Begehren ohne weitere Lohnabgaben allein aufgrund der Zins- und Ertragsgewinne der Pensionskassen realisiert werden könnte.

Volksinitiative "für einen vollen Teuerungsausgleich bei laufenden Renten der beruflichen Vorsorge"

War es 1989 die Freizügigkeit, so stand im Berichtsjahr die Angleichung der BVG-Renten an die Teuerung im Mittelpunkt der Diskussionen. Die Pensionskassen haben in dieser Frage weitgehend freie Hand.

Das Gesetz schreibt lediglich vor, dass die BVG-Hinterlassenen- und Invalidenrenten erstmals nach einer Laufzeit von drei Jahren der Preisentwicklung angepasst werden müssen. Bei den Altersrenten soll der Ausgleich "im Rahmen der finanziellen Mittel" erfolgen. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass diese Regelung angesichts der hohen Teuerung der letzen Jahre nicht unproblematisch ist, doch möchte er die Frage des Teuerungsausgleichs nicht vorgezogen, sondern erst im Paket der ersten Revision des BVG behandeln, die 1995 abgeschlossen sein muss.

Teuerung im Mittelpunkt der Diskussionen 1990
Dossier: 1. Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG; 1990-2005)

Die Kehrseite der grossen Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen bildete die Preisentwicklung. Die Jahresteuerung stieg im Oktober auf 3.6 Prozent und erreichte damit einen seit Mai 1985 nicht mehr erreichten Spitzenwert. Im November, als erstmals auch die Auswirkungen der zwei letzten Hypothekarzinserhöhungen enthalten waren, stieg sie sogar auf 4.4 Prozent an und im Dezember schliesslich auf 5.0 Prozent. Im Jahresdurchschnitt betrug die Inflationsrate der Konsumentenpreise 3.2 Prozent. Der Kursverlust des Schweizer Frankens und die massiven Preiserhöhungen für Energieträger hatten eine überdurchschnittliche Verteuerung der Importgüter zur Folge (3.7%). Die steigenden Wohnungsmieten trugen massgeblich dazu bei, dass die Teuerung bei den inländischen Dienstleistungen mit 3.7 Prozent höher ausfiel als bei den Gütern (3.0%). Auch bei den Grosshandelspreisen verstärkte sich der Preisauftrieb: der Index lag um 4.3 Prozent über dem Vorjahresstand. Die Verteuerung der Rohstoffe, Halbfabrikate und Energieträger führte bei den Importwaren zu einer ausgeprägteren Inflation als bei den Inlanderzeugnissen (7.5% resp. 3.2%).

Inflation/Preisentwicklung 1980er Jahre

Die Nationalbank hielt im Einvernehmen mit dem Bundesrat an ihrer restriktiven Geldmengenpolitik fest. Die bereinigte Notenbankgeldmenge reduzierte sich um 1.9 Prozent; das anfangs Jahr genannte Wachstumsziel von +2 Prozent wurde damit deutlich unterschritten. Die am primären Ziel der Geldwertstabilität orientierte Geldmengenpolitik fand ihren Ausdruck in steigenden Zinsen. Dass sich diese Politik – zumindest kurzfristig – auf dem Wohnungsmarkt preissteigernd auswirkte, stiftete einige Verwirrung.

Geldmengenpolitik 1989 restriktiv

Die Nationalbank hielt im Einvernehmen mit dem Bundesrat an ihrer restriktiven Geldmengenpolitik fest. Die bereinigte Notenbankgeldmenge reduzierte sich 1989 um 1.9 Prozent; das anfangs Jahr genannte Wachstumsziel von +2 Prozent wurde damit deutlich unterschritten. Bereits in den ersten Monaten hatte die Nationalbank erkannt, dass sie ihren Kurs verschärfen musste, um die sich beschleunigende Teuerung in den Griff zu bekommen. Die einzelnen Aggregate entwickelten sich unterschiedlich: Die Geldmenge M1 (Bargeldumlauf und Sichteinlagen) lag im Durchschnitt um 5.5 Prozent unter dem Vorjahresstand und widerspiegelte damit die Reaktion des Publikums auf die gute Verzinsung der Termineinlagen. Bei der Geldmenge M3, welche zusätzlich auch die Termin- und Spareinlagen umfasst: verlangsamte sich das Wachstum im Vergleich zum Vorjahr von 9.8 Prozent auf 6.2 Prozent. Als Richtziel für 1990 legte die SNB im Einvernehmen mit dem Bundesrat ein Wachstum der bereinigten Notenbankgeldmenge um zwei Prozent fest.

restriktiven Geldmengenpolitik

Die Teuerung beschleunigte sich im Berichtsjahr leicht, konnte aber, gemessen an der grossen wirtschaftlichen Nachfrage, noch recht gut unter Kontrolle gehalten werden. Der Index der Konsumentenpreise stieg im Jahresdurchschnitt um 1.9 Prozent. Diese Teuerung war wiederum weitgehend auf die Entwicklung bei den inländischen Gütern zurückzuführen (+2.6%); das Preisniveau der ausländischen Güter blieb demgegenüber unverändert. Zum ersten Mal seit 1985 stiegen die Grosshandelspreise wieder an (2.3%). Dieser Preisauftrieb verstärkte sich in der zweiten Jahreshälfte und erfasste sowohl die inländischen Güter als auch die Importe.

Inflation/Preisentwicklung 1980er Jahre

In längerfristiger Perspektive erachtet die Schweizerische Nationalbank (SNB) eine jährliche Zunahme der Geldmenge um zwei Prozent als optimal, um ein stetiges wirtschaftliches Wachstum ohne Inflationsgefahr zu gewährleisten. In Anbetracht des Börsenkrachs vom Herbst 1987 und den davon befürchteten negativen Folgen für die Konjunktur hatte sie sich im Einvernehmen mit dem Bundesrat allerdings für 1988 auf eine etwas expansivere Politik festgelegt. Als Richtgrösse wurde eine Zunahme der bereinigten Notenbankgeldmenge um drei Prozent angepeilt. Die Entwicklung dieser als Massstab dienenden Grösse war allerdings schwer zu prognostizieren und zu steuern, da zu Jahresbeginn noch nicht abzusehen war, in welchem Ausmass die Einführung von neuen Liquiditätsvorschriften für die Banken und der weitere Ausbau des elektronischen Interbank-Zahlungsverkehrs die Nachfrage der Banken nach Notenbankgeld verringern würde.

1988 als Reaktion auf Börsenkrach eine etwas expansivere Politik geplant

Mit einer Erhöhung des Konsumentenpreisindexes um durchschnittlich 1.4 Prozent konnte auch 1987 die Entwicklung der Preise im Griff gehalten werden. Während 1986 die niedrige Inflationsrate vor allem auf die stark sinkenden Preise für Auslandgüter zurückgeführt werden konnte, war im Berichtsjahr die Situation ausgeglichener. Die Preise für Auslandgüter blieben nahezu stabil (-0.6% gegenüber -4.5% im Jahre 1986), diejenigen für inländische Erzeugnisse erhöhten sich weniger stark als in der Vorperiode (2.2% gegenüber 2.9%). Der Grosshandelspreisindex nahm weiterhin ab allerdings weniger massiv als im Vorjahr.

Inflation/Preisentwicklung 1980er Jahre

Trotz der kräftig expandierenden Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen erhöhten sich die Preise nur geringfügig. Der Landesindex der Konsumentenpreise blieb mit einer Zunahme von lediglich 0.8 Prozent im Jahresmittel (1985: +3.4%) nahezu unverändert. Das stabile Preisniveau war im wesentlichen verursacht durch den Preiseinbruch auf dem Erdölmarkt und den Kursanstieg des Frankens. Während sich das Preisniveau für Importgüter um 4.5 Prozent zurückbildete, erhöhte sich dasjenige für Waren und Dienstleistungen aus dem Inland um 2.9 Prozent. Der Grosshandelspreisindex verringerte sich im Jahresmittel um 4.0 Prozent, wobei hier auch bei den Inlandwaren (-1.3%) der Teuerungssockel zum Verschwinden gebracht werden konnte. Die 1985 vom Bundesrat mit den Vorarbeiten zur Revision des Konsumentenpreisindex beauftragten Stellen (BIGA und Kommission für Konjunktur- und Sozialstatistik) einigten sich auf grundsätzliche Zielvorgaben. Danach soll der Index Massstab der allgemeinen Preisentwicklung der für Konsumenten bedeutsamen Waren und Dienstleistungen bleiben. Die Ausklammerung gewisser Preise aus gesundheits- oder umweltschutzpolitischen Motiven, wie dies ein vom Nationalrat überwiesenes Postulat Meier (na, ZH) wünscht, würde deshalb in diesem Konzept keinen Platz haben – genauso wenig aber auch der vom Gewerkschaftsbund geforderte Einbezug der direkten Steuern.

Inflation/Preisentwicklung 1980er Jahre

Die Belebung der Nachfrage, aber auch die aussergewöhnlich kalte Witterung, welche die Agrarpreise in die Höhe trieb, und der Anstieg des Dollarkurses zu Jahresbeginn wirkten sich auf das Preisniveau aus. Im Verlauf des Jahres ermässigte sich die Teuerung dann aber wieder von 3.8% im Mittel des 1. Quartals auf 3.1 Prozent im letzten Quartal. Im Jahresmittel verzeichnete der Index der Konsumentenpreise einen Anstieg um 3.4% (1984: 2.9%). Auf Grosshandelsstufe nahm die Preisentwicklung einen ähnlichen Verlauf, allerdings fiel die Abschwächungstendenz nach dem 1. Quartal wesentlich deutlicher aus. Der Index stieg 1985 mit einem Durchschnitt von 2.3 Prozent weniger stark an als im Vorjahr (3.2%).

Vorstösse zur Veränderung des Index aus umweltschutz- resp. gesundheitspolitischen Gründen reichten in der Form von Postulaten im NR auch die FDP-Fraktion und Meier (na, ZH) ein.

Inflation/Preisentwicklung 1980er Jahre

Die Teuerung hielt sich ungefähr im Rahmen des Vorjahres, wobei die potentiell inflationsfördernde Wirkung des Wertverlustes des Schweizerfrankens durch die sinkende Tendenz der Erdöl- und Rohstoffpreise (auf Dollarbasis) kompensiert wurde. Der Index der Konsumentenpreise erhöhte sich im Jahresmittel um 2.9 Prozent (1983: 2.9%), jener der Grosshandelspreise um 3.2 Prozent (1983: 0.5%). Bei letzterem fiel, nicht zuletzt wechselkursbedingt, die Preissteigerung bei den Importwaren etwas grösser aus als bei den im Inland produzierten Gütern und Dienstleistungen. Einmal mehr wurde allerdings die Aussagekraft des Konsumentenpreisindexes in Frage gestellt. Namentlich von Seite der Konsumentenvertreter wurde bemängelt, dass dieser die Ausgaben der einkommensschwachen Haushalte nur ungenügend repräsentiere. Vgl. M. Weber anlässlich der Behandlung des Geschäftsberichtes sowie das überwiesene Postulat Carobbio. Ebenfalls als Postulat überwiesen wurde eine Motion von alt Nationalrat Räz, welche die Ersetzung des bisherigen Indexes durch einen Preisindex für den Grundbedarf und einen zweiten für den Wahlbedarf forderte.

Inflation/Preisentwicklung 1980er Jahre

Von der vor allem durch das starke Wachstum in den Vereinigten Staaten ausgelösten Verbesserung der weltwirtschaftlichen Lage vermochte 1984 auch die Schweiz zu profitieren. Dabei gelang es mittels der Fortführung der geldpolitischen Stabilitätspolitik, das niedrige Inflationsniveau beizubehalten. Ähnlich wie in den andern europäischen Staaten führte jedoch der konjunkturelle Aufschwung lediglich zu einer Abschwächung des Beschäftigungsrückgangs. Das Weiterbestehen einer im internationalen Vergleich freilich geringen Arbeitslosigkeit deutet darauf hin, dass dieses Problem in erster Linie strukturelle Ursachen hat. Die wichtigsten wirtschaftspolitischen Kontroversen in der Schweiz drehten sich denn auch um die Wahl der optimalen Strategien zur Überwindung dieser strukturellen Schwierigkeiten sowie um die ordnungspolitischen Implikationen dieser Konzepte. Daneben dauerten – namentlich im Zusammenhang mit der Ausführungsgesetzgebung zum Verfassungsartikel über die Preiskontrolle in kartellisierten Märkten – die Diskussionen über die Gestaltung der Wettbewerbspolitik an.

Jahresüberblick der schweizerischen Volkswirtschaft 1980er Jahre

Selon les résultats de la statistique trimestrielle publiée par l'OFIAMT, les salaires nominaux ont progressé de 2.7 pourcent en moyenne entre les derniers trimestres de 1983 et 1984. Durant la période considérée, le taux de renchérissement s'est élevé à trois pourcent. En termes réels, les revenus réels ont donc diminué de 0.3 pourcent. A la différence des deux années précédentes, la stabilisation du rythme de l'inflation et l'amélioration de la conjoncture ont quelque peu détendu le climat des négociations salariales. Dans l'évolution des salaires, on constate toutefois de fortes disparités entre les différents secteurs de production. En effet, au niveau des entreprises, la formation des salaires tend progressivement à se dissocier de la référence à l'indice des prix à la consommation dont la crédibilité reste contestée. La performance et les perspectives de développement spécifiques de chaque branche constituent dès lors des critères de plus en plus décisifs pour l'octroi ou le refus de concessions salariales. Cette orientation, perceptible depuis 1982, manifeste la volonté des employeurs de ménager à la politique des salaires une plus grande marge de manoeuvre. Ce retour à une fixation «individualisée» des salaires est interprétée par la gauche comme une nouvelle variante de l'offensive patronale à l'égard du principe de la compensation intégrale du renchérissement. Outre ses répercussions négatives sur le niveau de la demande et de la consommation, donc sur la conjoncture, cette pratique ne pourrait à leurs yeux que menacer les bases même de la politique conventionnelle. Au sujet des critiques réitérées à l'endroit des statistiques de l'OFIAMT portant sur la répartition des dépenses des salariés suisses cf. Konjunkturpolitik. Une statistique publiée par l'Union de banque suisse indique que la main-d'oeuvre suisse est devenue pour la première fois, en 1984, la plus chère d'Europe.

Cette confrontation plus que théorique entre partisans et adversaires de l'indexation automatique et rétroactive des salaires s'est également manifesté aux Chambres, lors de l'examen du message concernant la modification du régime des allocations de renchérissement en faveur des fonctionnaires fédéraux (MCF 83.076). Afin d'établir une certaine parité des rétributions entre les secteurs public et privé et de soulager le ménage financier de l'Etat, le gouvernement préconisait de substituer à l'indexation semestrielle, accordée jusqu'ici, une adaptation annuelle unique. Invité à statuer en première instance, le Conseil des Etats a cautionné ce principe. Il a toutefois durci le projet en refusant de concéder aux autorités fédérales la compétence de verser une allocation de rattrapage, susceptible d'assurer la compensation intégrale du renchérissement en cas de forte inflation. Lesformations de la gauche, avocats des revendications du personnel fédéral, et la droite économique, à des fins diamétralement opposées ont tenté en vain de s'entreposer. Pour les premiers, le renforcement de la capacité concurrentielle de l'Etat à l'égard de l'économie privée sur le marché du travail ainsi que le maintien du pouvoir d'achat et de la paix du travail, jugés indispensables pour lutter contre le chômage, justifiaient pleinement la prorogation du régime en vigueur. En revanche, pour les radicaux notamment, reprenant à leur compte ces critères explicatifs, la situation privilégiée du personnel de la Confédération devait être corrigée. Dans ce sens, ils ont proposé que le Conseil fédéral puisse fixer l'allocation annuelle de renchérissement au-dessous du niveau du coût de la vie, si l'état de la conjoncture l'exige. Au Conseil national, une coalition, réunissant une majorité de la gauche et des démocrates-chrétiens, est néanmoins parvenue à mettre en échec les défenseurs des milieux économiques. Acceptée par 97 voix contre 94, une clause de compromis du conseiller Darbellay (pdc, VS) a renversé le rapport de force. Elle prévoit le versement d'une deuxième allocation annuelle lorsque l'inflation excède les trois pourcent durant le premier semestre de l'année. Le Conseil des Etats a dans un deuxième temps maintenu sa position de principe et la chambre du peuple a infirmé sa décision initiale pour adopter la formule gouvernementale à laquelle les Etats se sont finalement ralliés.

Löhne und Lohnentwicklung 1966 - 1986

Das bedeutendste Ereignis auf der Ebene der Wettbewerbspolitik stellte die Veröffentlichung der Botschaft zu einem Preisüberwachungsgesetz für Märkte mit Kartellen und marktmächtigen Unternehmen dar. Es handelt sich dabei um die Ausführungsgesetzgebung zur 1982 vom Volk gegen den Willen der Regierung und des Parlamentes gutgeheissenen Initiative der Konsumentenschutzverbände. Der Geltungsbereich des neuen Gesetzes umfasst Preise für Waren, Dienstleistungen und Kredite auf Märkten mit Kartellen oder marktmächtigen Unternehmen auf der Anbieterseite. Besteht auf solchen Märkten allerdings trotzdem ein wirksamer Wettbewerb, so wird Preismissbrauch grundsätzlich ausgeschlossen. Als missbräuchlich befundene Preise im privaten Bereich können von der Kontrollbehörde mittels einer Verfügung korrigiert werden, bei sogenannt administrierten Preisen (z.B. Posttaxen oder Tarife öffentlicher Verkehrsunternehmungen) steht ihr hingegen bloss ein Empfehlungsrecht zu. In seiner Botschaft spricht sich der Bundesrat für ein eigenes Gesetz und gegen eine Integration in das Kartellgesetz aus. Mit der Überwachungsaufgabe soll eine in die Verwaltungshierarchie eingegliederte Einzelperson – mit zugehörigem Stab – betraut werden. Nachdem in diesen beiden Punkten den Wünschen der Initiantinnen Rechnung getragen wurde, berücksichtigt der Entwurf in anderen Bereichen auch anlässlich der Vernehmlassung von Arbeitgeberseite sowie von der Kartellkommission vorgebrachte Einwände. So bildet bei der Frage, wann ein Preismissbrauch vorliegt, das Kostenprinzip nur noch eine der verschiedenen zu berücksichtigenden Evaluationsmethoden. Aufgrund der Annahme, dass der Preisüberwacher ohnehin ausreichend mit Meldungen aus dem Publikum versorgt werden wird, verzichtet der Entwurf auf die beträchtlichen administrativen Aufwand verursachende Meldepflicht für Preiserhöhungen.

1. Preisüberwachungsinitiative, direkter Gegenvorschlag und Ausführungsgesetzgebung (BRG 77.226 und BRG 84.058)

Weniger Anlass zur Beunruhigung als im Vorjahr gab die Preisentwicklung. Die Jahresteuerung, die sich Anfang 1983 noch auf mehr als 4.5 Prozent belaufen hatte, sank ab August unter zwei Prozent. Im Jahresdurchschnitt betrug die Inflationsrate der Konsumentenpreise 2.9 Prozent (1982: 5.7%). Zum günstigeren Verlauf trugen unter anderem die Ölpreissenkung vom Frühling, tiefe Rohstoffpreise und der nachgebende Kurs europäischer Währungen bei. Ausgeprägt war der Rückgang der Inflation auch bei den Grosshandelspreisen. Diese stiegen im Jahresdurchschnitt lediglich um 0.5 Prozent (1982: 2.5%). Dabei erhöhten sich die Preise für Inlandwaren um rund ein Prozent, während die Importwaren im gleichen Ausmass billiger wurden.

1983 erstellte man den Landesindex der Konsumentenpreise erstmals aufgrund des neuen, im Vorjahr beschlossenen Berechnungsverfahrens. Der Landesindex der Konsumentenpreise wurde zugleich neu basiert (Dezember 1982 = 100). Damit wurde die Umstellung auf die sogenannte Methode der Basisrelationen vollzogen.

Inflation/Preisentwicklung 1980er Jahre

Im Vergleich zum Ausland erfreute sich die Schweiz zwar nach wie vor eines hohen Masses an wirtschaftlicher Stabilität; aber auch in unserem Lande mehrten sich die struktur- und konjunkturbedingten Schwierigkeiten. Bei stagnierendem Sozialprodukt nahm die Arbeitslosigkeit zu und übertraf den Stand von 1975/76. Demgegenüber gelang es, die Inflation in engen Grenzen zu halten.

Vor diesem Hintergrund fand in der Finanzpolitik ein vorsichtiger Kurswechsel statt. Anders als im Vorjahr begnügte sich der Bund nicht mehr mit dem blossen Geben von «Impulsen» zur Förderung der unternehmerischen Eigeninitiative; mit einem Beschäftigungsprogramm unternahm er vielmehr einen Schritt in Richtung einer antizyklischen Fiskalpolitik. Die Landesregierung schlug zudem eine Serie von Massnahmen vor, welche die notwendigen strukturellen Anpassungen erleichtern sollen.

Weitere das Wirtschaftssystem betreffende Themen waren die Kartellgesetzgebung sowie die Preisüberwachung. Wir werden im Zusammenhang mit der Wettbewerbspolitik auf sie zurückkommen

Jahresüberblick der schweizerischen Volkswirtschaft 1980er Jahre

Während die Unternehmerverbände, die FDP und die SVP den Vorentwurf des Bundesrates weitgehend ablehnten, gaben Konsumentenorganisationen, Gewerkschaften und Sozialdemokraten ihrem Willen Ausdruck, in den parlamentarischen Gremien für die Einsetzung des Preisüberwachers zu kämpfen. Die wohl vehementeste Kritik an der Vernehmlassungsvorlage erfolgte von seiten des Vororts. Dieser wendet sich gegen die Abstützung auf den Kostenpreis bei der Missbrauchsdefinition; mit einem solchen Vorgehen werde faktisch eine Gewinnkontrolle eingeführt, was die Funktionsfähigkeit der Marktwirtschaft beeinträchtigen müsste. Stattdessen empfiehlt der Vorort, zur Beurteilung der Preise im Sinne einer Saldomethode mehrere Kriterien heranzuziehen. Die Melde- und Begründungspflicht für Preiserhöhungen übersteigt nach seiner Stellungnahme den Verfassungsauftrag und ist unverhältnismässig. Nach Ansicht des Gewerbeverbandes ist diese Pflicht gar wirtschaftsfeindlich. Wie der Vorort lehnt auch der Zentralverband der Arbeitgeber die Kostenmethode ab; Preise orientierten sich nicht an den Kosten, sondern am Markt. Demgegenüber kann es nach Meinung des SGB kein anderes Verfahren der Preisüberwachung geben als die Untersuchung der Kostenveränderungen und -bestandteile. Der SGB betonte zudem, dass die Wirkung der Kontrolle nicht durch die Ausnahme von bestimmten Sachgebieten und Wirtschaftszweigen vermindert werden dürfe. Insbesondere sei das Begehren der Banken abzuweisen, die Hypothekarzinsen nicht einzubeziehen; die Zinsfestsetzung stelle eines der striktesten Kartelle dar. Die Konsumentinnenorganisationen – die Initiantinnen der Preisüberwachung – setzten sich für eine Gleichbehandlung öffentlicher und privater Monopole ein. Die Präsidentin des Konsumentinnenforums der deutschsprachigen Schweiz, die Zürcher Nationalrätin Monika Weber (ldu), nahm an einer Pressekonferenz gegen die Idee Stellung, die Preisüberwachung der ohnehin überlasteten Kartellkommission anzuvertrauen.

1. Preisüberwachungsinitiative, direkter Gegenvorschlag und Ausführungsgesetzgebung (BRG 77.226 und BRG 84.058)

Die Frage des Einbaus der Preisüberwachung ins Kartellrecht war im Februar von der nationalrätlichen Kommission aufgeworfen worden, welche sich mit der Revision des Kartellgesetzes befasste. Das Gremium ersuchte den Bundesrat um einen Zusatzbericht zu diesem Thema. In Erwartung des Berichts klammerte die Kommission die Preiskontrolle vorerst aus ihren Beratungen aus.

1. Preisüberwachungsinitiative, direkter Gegenvorschlag und Ausführungsgesetzgebung (BRG 77.226 und BRG 84.058)