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La Commission fédérale de l'électricité (ElCom) a publié les prix de l'électricité dans l'approvisionnement de base en 2024. Ainsi, un ménage-type, qui consomme 4500 kWh par année, paiera 32.14 centimes par kWh. Il s'agit donc d'une augmentation de 4.94 centimes par rapport à 2023. La facture annuelle d'électricité s'élèverait donc à 1'446 CHF (+ 222 CHF). Selon l'ElCom, cette nouvelle hausse des prix est la conséquence de la hausse des prix sur le marché de l'électricité, du coût supplémentaire lié à la réserve pour l'hiver, de la tarification pour l'utilisation du réseau de transport et de l'augmentation du coût moyen pondéré du capital, fixé par le DETEC. Dans son communiqué de presse, l'ElCom a également précisé les fortes disparités régionales. En effet, le prix de l'électricité dépend également de la stratégie des 630 distributeurs d'électricité en Suisse.
Cette hausse de 18 pour cent du prix de l'électricité a échauffé les esprits dans la presse. Si certains journaux ont pointé du doigt les politiques de Doris Leuthard et Simonetta Sommaruga, anciennes ministres de l'énergie, d'autres ont mis en évidence la captivité des consommateurs finaux d'électricité, impuissants face à cette hausse des prix de l'énergie. Au final, pour apaiser les esprits, Werner Luginbühl, président de l'ElCom, a indiqué dans la presse qu'il s'attendait à une baisse des prix de l'électricité en 2025, car les prix sur le marché de l'électricité sont actuellement à la baisse.

Nouvelle hausse des prix de l’électricité en 2024
Dossier: Entwicklung der Energiepreise

Ende April 2023 publizierte das BFS die Daten und Analysen zur Lohnentwicklung 2022. Im Vergleich mit 2021 hatten sich die Nominallöhne durchschnittlich um 0.9 Prozent erhöht, wobei sie im sekundären Sektor um 0.7 Prozent und im tertiären Sektor um 1 Prozent angestiegen waren. In Bezug auf die Geschlechtsunterschiede verzeichneten die Nominallöhne der Männer einen Anstieg von 1.1 Prozent, während diejenigen der Frauen um 0.8 Prozent zunahmen. Die Sozialpartner der wichtigsten GAV hatten für das Jahr 2022 eine kollektivvertragliche Erhöhung der Nominallöhne um 0.3 Prozent beschlossen.
Weniger erfreulich war hingegen die Entwicklung der Kaufkraft der Löhne – also der Reallöhne. Diese waren in Anbetracht der Inflation und der «Krise der Lebenskosten» um 1.9 Prozent zurückgegangen. Dabei hatten sich die Reallöhne in fast allen Branchen verringert, nur in der Herstellung von chemischen und pharmazeutischen Erzeugnissen rechnete man mit einem Anstieg. Wie die NZZ verdeutlichte, stiegen die Löhne vor allem in jenen Branchen, in denen die Produktivität höher war.
In den Medien war die Lohnentwicklung bereits ab März 2022 ein grosses Thema. So war ab Beginn des Ukraine-Krieges ein Preisanstieg spürbar, wodurch auch die Forderungen der Gewerkschaften nach Lohnerhöhungen lauter wurden. Im Juni forderte gemäss Tages-Anzeiger auch Bundesrat Guy Parmelin (svp, VD) Lohnverhandlungen zwischen den Sozialpartnern und den Unternehmen. Zum Leidwesen der Arbeitnehmenden wollten jedoch die meisten Unternehmen die Löhne nicht erhöhen, wie eine in den Medien im März 2022 zitierte Umfrage unter den Personal­verantwortlichen von 337 Deutschschweizer Unternehmen mit 680'000 Mit­arbeitenden zeigte. Im November 2022 deutete eine von der UBS durchgeführte Umfrage bei 290 Unternehmen und Verbänden aus 22 Branchen an, dass nur 20 Prozent der Firmen einen vollständigen Teuerungsausgleich für die Jahre 2022 und 2023 vornehmen würden. Emilie Gaschet, Ökonomin bei der Credit Suisse, erklärte gegenüber dem Tages-Anzeiger, dass die Arbeitnehmenden mit ihren Lohnforderungen zurückhaltend seien, um das Risiko der Arbeitslosigkeit zu minimieren.

Lohnetnwicklung 2022
Dossier: Lohnentwicklung

Von einer «Krise der Lebenskosten» sprach die Aargauer Zeitung Mitte September 2022 im Zusammenhang mit dem starken Kostenanstieg vieler Güter und Dienstleistungen in Europa. Die Energiekosten, welche aufgrund des Ukraine-Kriegs angestiegen waren, galten dabei als Haupttreiber für die steigenden Preise. Während in anderen Ländern Europas die Inflation im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahresmonat auf über 10 Prozent anstieg, kletterte die Inflation in der Schweiz im August 2022 auf vergleichsweise tiefe 3.5 Prozent. Im September und Oktober konnte die Schweiz sogar einen Rückgang der Inflation auf 3.3 und 3 Prozent verbuchen – dies, nachdem der LIK während rund zwei Jahren stetig angestiegen war. Gemäss der Westschweizer Zeitung «La Liberté» konnte dieser Rückgang der Inflation vor allem auf die leicht gesunkenen inländischen Preise von Erdölprodukten zurückgeführt werden.
Die Schweiz war von den Preiserhöhungen allgemein weniger stark betroffen als ihre Nachbarländer, da die Preise vor allem bei Importgütern anstiegen und der sich stetig aufwertende Franken diese Differenzen teilweise kompensieren konnte, wie die Medien berichteten. Für den Import von Gütern aus dem EU-Raum mussten zwar mehr Euro bezahlt werden, da der Schweizer Franken aber an Wert gewann, wurde der Kauf von Euro mit Schweizer Franken gleichzeitig günstiger.
Dennoch stand das Thema der Preiserhöhungen im Fokus der medialen Debatte. Allgemein teurer wurden die fossilen Energieträger sowie die Elektrizität, was insbesondere auch Unternehmen zu spüren bekamen. Von den Konsumgütern besonders betroffen waren beispielsweise Kaffee – «Inflationsschock an der Kaffeemaschine» titelte etwa die Aargauer Zeitung –, Bier, Fleisch, Tiefkühlwaren, Milchprodukte, Speiseöle, Zahnpflegeprodukte, Kleidung sowie auch Papier, wie der Tages-Anzeiger im November berichtete. Für Speiseöle mussten Konsumentinnen und Konsumenten im Schnitt beinahe 20 Prozent mehr bezahlen als noch im Vorjahr. Wie der «Blick» im September vorrechnete, seien die Preise für Güter des täglichen Bedarfs um 5.9 Prozent, jene für Kleider und Schuhe um 3.7 Prozent, diejenigen für Strom bei Privathaushalten um 27 Prozent und jene für Heizöl oder Gas bei Privathaushalten um 86 bzw. 58 Prozent angestiegen – die Stärke der Teuerung unterschied sich aber nach Regionen. Aufs Portemonnaie der Haushalte schlugen schliesslich auch die im Herbst angekündigten Erhöhungen der Krankenkassenprämien, welche nicht direkt in die Berechnung des LIK einfliessen: Die mittlere Prämie wird gemäss einer Mitteilung des Bundesrates von Ende September im Jahr 2023 um durchschnittlich 6.6 Prozent ansteigen.

Gleichzeitig wurde in den Lohnverhandlungen klar, dass die Löhne weniger stark ansteigen würden als die Inflationsrate. Während einige vor einer Lohn-Preis-Spirale warnten, argumentierten andere, dass ein realer Kaufkraftverlust nicht hinzunehmen sei und die Teuerung in den Löhnen ausgeglichen werden müsse. Im Parlament wurde in der Folge in einer ausserordentlichen Session darüber debattiert, ob die öffentliche Hand den Bürgerinnen und Bürgern finanziell unter die Arme greifen müsse, um die gestiegenen Lebenskosten stemmen zu können. Die SP und die Mitte forderten einerseits, die Teuerung bei den Renten auszugleichen. Andererseits wollten sie die Bevölkerung auch bei den Krankenkassenprämien entlasten. Die SP verlangte weiter einen «chèque fédéral», welcher der Bevölkerung übergeben werden soll, falls die Teuerung gegenüber dem Vorjahr die Marke von über 5 Prozent übersteigt. Zudem präsentierte die Partei die Idee, die Nebenkosten für Heizöl und Gas für Mieterinnen und Mieter zu deckeln. Die SVP verlangte, die Preise für Benzin zu senken, um Autofahrerinnen und Autofahrer zu entlasten. Weiter forderte die Volkspartei, die Krankenkassenprämien vollumfänglich bei der direkten Bundessteuer abziehen zu können und den Eigenmietwert für Rentnerinnen und Rentner aufzuheben. Die Grünen stellten indes die Idee vor, für Menschen mit geringem Einkommen Gutscheine für den öffentlichen Verkehr auszustellen. Abwarten wollten hingegen die GLP sowie die FDP, da sie die Teuerung derzeit für zu wenig hoch hielten, als dass sie solche Eingriffe rechtfertigen würde.

Um der Inflation entgegenzuwirken, hob die Nationalbank den Leitzins im Juni und im September um insgesamt 1.25 Prozentpunkte an. Während der Leitzins zu Jahresbeginn noch bei -0.75 Prozent gelegen hatte, erhöhte ihn die SNB im Juni auf -0.25 Prozent, im September auf +0.5 Prozent und im Dezember auf +1 Prozent. Das jahrelange «Zeitalter der Negativzinsen» war damit beendet, wie SRF titelte.

Gesellschaftliche Debatte um die Inflationsproblematik & Lebenshaltungskosten im Jahr 2022

Aufgrund der steigenden Inflation und der damit verbundenen Senkung der Kaufkraft, getrieben unter anderem von hohen Energiepreisen und dem Anstieg der Krankenkassenprämien, forderten verschiedene Gewerkschaften im Juni 2022 eine generelle Lohnerhöhung. Konkret forderten der Kaufmännische Verband Schweiz, Angestellte Schweiz und die Unia einen Lohnanstieg für das Jahr 2023 von bis zu 4 Prozent, der Schweizerische Gewerkschaftsbund gar zwischen 4 und 5 Prozent. Gegenüber den Medien begründeten sie ihre Forderungen durch die gute Ausgangslage der Arbeitnehmenden aufgrund des herrschenden Fachkräftemangels.
Neben diesen allgemeinen Forderungen verlangten auch die Bauarbeitenden höhere Löhne sowie bessere Arbeitsbedingungen, zumal Ende 2022 der Landesmantelvertrag (LMV) für den Bau auslief und somit neu verhandelt werden musste. Dazu trafen sich Ende Juni 2022 Bauarbeitende aus der ganzen Schweiz in Zürich zu einer Demonstration.

Erneut laut wurden die Forderungen nach einer allgemeinen Lohnerhöhung im September 2022 im Zusammenhang mit der «Krise der Lebenskosten», die auch im Parlament einige Aufmerksamkeit erhielt. Gegenüber den Medien betonte etwa SGB-Präsident und Nationalrat Pierre-Yves Maillard (sp, VD), dass die Lohnforderungen der Gewerkschaften in Anbetracht dessen, was man von den Bürgerinnen und Bürgern mit den Elektrizitätssparmassnahmen verlange, «bescheiden» sei. Der Bundesrat hatte zuvor die Unternehmen und die Bevölkerung zum Energiesparen aufgefordert. Arbeitgeberpräsident Valentin Vogt erachtete eine allgemeine Lohnerhöhung hingegen als «unrealistisch». Dennoch konnte er sich einen Lohnanstieg in denjenigen Branchen vorstellen, in denen ein grosser Fachkräftemangel herrschte, etwa in der Gastronomie oder in der Informatik. Die NZZ rechnete gar mit Reallohneinbussen in den meisten Branchen, wie es auch in anderen Jahren mit Inflation zu beobachten gewesen sei. Jedoch sei der Lohnanstieg mittel- bis langfristig grösser als der Preisanstieg. Michael Siegenthaler, Experte der Konjunkturforschungsstelle der ETHZ, erachtete jedoch eine Lohnerhöhung für die Unternehmen als zumutbar, zumal viele Unternehmen in der ersten Hälfte 2022 ihre Gewinne und Umsätze hätten steigern können.

Im November 2022 präzisierten verschiedene Gewerkschaften ihre Forderungen und verlangten unter anderem einen monatlichen Lohn von mindestens CHF 4'500 bis CHF 5'000. Maillard, interviewt in La Liberté, präzisierte, dass die Absicht nicht war, schweizweit Mindestlöhne einzuführen, sondern die Forderung in den GAV zu verankern. Diese Forderung führte zu einer Diskussion in der Presse zum Thema Lohnschutz und Mindestlohn. So kritisierte etwa Avenir Suisse im Tages-Anzeiger den Lohnschutz, zumal dieser dem Arbeitsmarkt schade, indem er mehr administrative Hürden schaffe und so die Arbeitsmarktpartizipation senke.

Forderungen nach Lohnerhöhungen

Au mois de septembre 2022, l'inflation s'est fixée à 3.3 pour cent sur un an. Au mois d'octobre 2022, l'inflation s'est fixée à 3.0 pour cent sur un an. Face à cette tendance à moyen terme, la Banque nationale suisse (BNS) a confirmé qu'elle envisageait différentes mesures afin de renouer avec la stabilité des prix. En effet, une telle inflation dépasse l'objectif de 0.0 à 2.0 pour cent d'inflation maximum de la BNS. Dans cette optique, la BNS a notamment mis un terme aux taux négatifs.

Une inflation au-dessus de l'objectif de 0 à 2 pour cent de la BNS

La Banque nationale suisse (BNS) a enregistré une perte de CHF 95.2 milliards au premier semestre 2022. Cette perte a été essentiellement provoquée par une conjoncture économique mondiale en berne, contaminée en grande partie par la guerre en Ukraine et la volatilité des prix, notamment de l'énergie et agricoles. Cette lourde perte rajoute de l'instabilité dans les prévisions budgétaires cantonales. En effet, il n'est pas certain que la BNS puisse verser, en 2023, une part de ses bénéfices aux cantons et à la Confédération. Les ministres cantonaux des finances doivent donc s'interroger, dès aujourd'hui, sur l'ajout ou non de la contribution de la BNS à leur budget 2023.
Pour sa part, la BNS a rappelé que la forte augmentation de son bilan, depuis 2008, entraîne non seulement des potentiels de rendements considérables, mais également de forts risques de pertes. Au niveau politique, cette perte a remis en lumière les débats sur la répartition des bénéfices de la BNS. D'un côté, les fervents défenseurs de l'indépendance de la BNS, et notamment le PLR, se sont empressés de souligner que ce résultat «catastrophique» devait servir de rappel à celles et ceux qui souhaitent allouer le bénéfice de la BNS à l'AVS ou à la lutte contre le changement climatique. D'un autre côté, les politiciens et politiciennes qui militent pour une clarification de la distribution et un retour des bénéfices de la BNS à la population, et notamment la gauche, ont rappelé que les «énormes» provisions de la BNS pouvaient combler de telles pertes le cas échéant.

Bénéfice de 21 CHF milliards pour la BNS (2020)
Dossier: Was tun mit den Erträgen der Schweizerischen Nationalbank?

Face à une inflation galopante, et donc à la hausse des prix de biens et services qui ne sont pas directement impactés par la guerre en Ukraine ou les conséquences économiques de la crise du Covid-19, la Banque nationale suisse (BNS) a décidé de rehausser son taux directeur de 0.50 points. Après sept années de stabilité, le taux directeur est passé de -0.75 à -0.25. Ce premier pas en direction de la fin des taux négatifs a surpris la sphère financière et économique helvétique. Même si certains observateurs se hasardaient à prédire une hausse prochaine du taux directeur, les plus perspicaces annonçaient une hausse pour septembre 2022, et d'uniquement 0.25 points. Au final, cette décision de politique monétaire a été non seulement accueillie chaleureusement par l'économie suisse, mais a également permis de renforcer la crédibilité et l'indépendance de la BNS. De son côté, le président de la direction générale, Thomas Jordan, a confirmé que ce relèvement du taux avait pour objectif de lutter contre l'inflation, et qu'il était possible que «d'autres relèvements de taux soient nécessaires à moyen terme pour lutter contre l'inflation».

La BNS hausse son taux directeur de 0.50 points
Dossier: Leitzinsanpassungen
Restriktive Geldpolitik 2022 und 2023

Im Herbst 2021 berichteten mehrere Medien über die gestiegenen Energiepreise in Europa. Der «Blick» berichtete in diesem Zusammenhang im Oktober beispielsweise über eine Hauseigentümerin mit Erdölheizung, bei der es über den Winter nun wohl kalt bleibe, und sprach von einem «Schock an der Tankstelle» für die Automobilistinnen und Automobilisten. Hintergrund des Preisanstiegs war zum einen die Covid-19-Pandemie: Nach dem Rückgang des Energieverbrauchs während den weltweiten Lockdowns erhöhte die Wiederbelebung der Wirtschaft die Nachfrage nach Energie. Da die Lieferketten jedoch gemäss Swissinfo teilweise unterbrochen worden seien, die Vorräte aufgrund des letzten kalten Winters leer wären und die Förderung von Öl und Gas nicht erhöht worden sei, sei das Angebot nicht gross genug gewesen, was einen starken Anstieg der Preise zur Folge gehabt habe. Zum anderen hätten verschiedenste weltweite Bestrebungen für eine klimaneutrale Zukunft zur Folge, dass die Investitionen in den fossilen Energiebereich zurückgegangen seien, berichteten Swissinfo und der Tages-Anzeiger. Der Preisanstieg führe zwar bei den Konsumentinnen und Konsumenten dazu, dass ein grösserer Anreiz besteht, weniger Erdöl und Erdgas zu verbrauchen. Dennoch könne sich ein solcher Preisanstieg auch negativ auf Klimabestrebungen auswirken, wenn Letzteren die Schuld für die höheren Energiekosten zugeschrieben werde. Bis im Oktober 2021 sei der europäische Gaspreis seit Jahresbeginn um 350 Prozent angestiegen, derjenige von Erdöl um über 50 Prozent, erklärte der Tages-Anzeiger weiter. Dies habe auch Folgen für den europäischen Grosshandelspreis von Strom, der in dieser Zeitperiode um 390 Prozent zugelegt habe.

Hohe Erdöl- und Gaspreise 2021

Deux dimensions de la politique monétaire de la Banque nationale suisse (BNS) ont été scrutées dans la presse helvétique. D'un côté, la politique et les directives de la BNS en termes de finance durable ont été critiquées. Des investissements de la BNS, dans des entreprises actives sur le marché du charbon, ont notamment été pointé du doigt. D'un autre côté, plusieurs économistes ont mis en garde contre la tendance inflationniste. Pour sa part, la BNS, par la voix de son président Thomas Jordan, a indiqué se réjouir du retour timoré de l'inflation en Suisse. Des modifications majeures de la politique monétaire de la BNS, comme la suppression des taux négatifs, ne semblent donc pas au programme.

Politique monétaire de la BNS - Finance durable et Inflation

In ihrer Inflationsprognose gab die Schweizerische Nationalbank (SNB) bekannt, dass sie für das Jahr 2016 mit einer Teuerung von -0,5% rechnete und für 2017 eine Inflation von 0,3% erwartete. Diese Prognosen beruhen auf der Annahme, dass während des gesamten betrachteten Zeitraums der Zinssatz des 3-Monats-Libor (CHF) auf dem gegenwärtigen Niveau von -0,75% verbleibt. Damit veranschlagte die SNB die zukünftige Teuerung etwas tiefer als noch 3 Monate zuvor. Als Grund für diese Abweichung nannten die Währungshüter die sich leicht eingetrübten weltweiten Konjunkturaussichten.

Inflationsprognose

Angesichts der prekären Finanzlage von Bund und Kantonen wurden Sparmassnahmen auch bei den Sozialversicherungen nicht mehr ausgeschlossen. Eine aus Vertretern des EFD und der kantonalen Finanzdirektoren bestehende Arbeitsgruppe regte in einem Diskussionspapier unter anderem an, mittelfristig auf die Revision und somit den Ausbau der Ergänzungsleistungen zu verzichten, den vollen Teuerungsausgleich auf den AHV/IV-Renten für ein Jahr zu streichen, die Viertelsrenten in der IV abzuschaffen und die Bundesbeiträge zur Verbilligung der Krankenkassenprämien zu kürzen.

Sparmassnahmen auch bei den Sozialversicherungen nicht mehr ausgeschlossen (93.078)
Dossier: Sanierungsmassnahmen 1993 für den Bundeshaushalt (BRG 93.078)

Die Geldpolitik der Nationalbank geriet im Berichtsjahr noch stärker unter Beschuss als im Vorjahr. Zum einen machte sich eine gewisse Ungeduld bemerkbar, da trotz der restriktiven Politik die Teuerung weiter anstieg. Zum anderen wurde aber – zum Teil von den selben Personen – eine Lockerung verlangt, um das Abgleiten in eine Rezession zu verhindern. Der Bundesrat stärkte jedoch der Nationalbank im allgemeinen den Rücken und betonte mehrmals, dass das Ziel der dauerhaften Preisstabilität nur über eine Politik des knappen Geldes erreicht werden könne. Die Gefahr einer dadurch ausgelösten Stagflation schien ihm noch im November wenig wahrscheinlich.

Geld-, Geldmengenpolitik 1990-1999

War es 1989 die Freizügigkeit, so stand im Berichtsjahr die Angleichung der BVG-Renten an die Teuerung im Mittelpunkt der Diskussionen. Die Pensionskassen haben in dieser Frage weitgehend freie Hand.

Das Gesetz schreibt lediglich vor, dass die BVG-Hinterlassenen- und Invalidenrenten erstmals nach einer Laufzeit von drei Jahren der Preisentwicklung angepasst werden müssen. Bei den Altersrenten soll der Ausgleich "im Rahmen der finanziellen Mittel" erfolgen. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass diese Regelung angesichts der hohen Teuerung der letzen Jahre nicht unproblematisch ist, doch möchte er die Frage des Teuerungsausgleichs nicht vorgezogen, sondern erst im Paket der ersten Revision des BVG behandeln, die 1995 abgeschlossen sein muss.

Teuerung im Mittelpunkt der Diskussionen 1990
Dossier: 1. Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG; 1990-2005)

Die Nationalbank hielt im Einvernehmen mit dem Bundesrat an ihrer restriktiven Geldmengenpolitik fest. Die bereinigte Notenbankgeldmenge reduzierte sich 1989 um 1.9 Prozent; das anfangs Jahr genannte Wachstumsziel von +2 Prozent wurde damit deutlich unterschritten. Bereits in den ersten Monaten hatte die Nationalbank erkannt, dass sie ihren Kurs verschärfen musste, um die sich beschleunigende Teuerung in den Griff zu bekommen. Die einzelnen Aggregate entwickelten sich unterschiedlich: Die Geldmenge M1 (Bargeldumlauf und Sichteinlagen) lag im Durchschnitt um 5.5 Prozent unter dem Vorjahresstand und widerspiegelte damit die Reaktion des Publikums auf die gute Verzinsung der Termineinlagen. Bei der Geldmenge M3, welche zusätzlich auch die Termin- und Spareinlagen umfasst: verlangsamte sich das Wachstum im Vergleich zum Vorjahr von 9.8 Prozent auf 6.2 Prozent. Als Richtziel für 1990 legte die SNB im Einvernehmen mit dem Bundesrat ein Wachstum der bereinigten Notenbankgeldmenge um zwei Prozent fest.

restriktiven Geldmengenpolitik

Um einen neuen Ausbau der ausgesprochen populären Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) – und in ihrem Gefolge auch der Invalidenversicherung (IV) – erhob sich ein wahrer Wettlauf unter den verschiedenen politischen Gruppen. Der Christlichnationale Gewerkschaftsbund lancierte im Januar 1966 eine Initiative zur Revision von Art. 34 quater BV, die einerseits die jährliche Anpassung der AHV- und IV-Renten an die Teuerung sowie an die Entwicklung des Volkseinkommens postulierte und als Ausgangspunkt gleich eine Erhöhung der Renten um einen Drittel vorsah, anderseits die Arbeitgeber zur Einrichtung paritätischer Zusatzversicherungen mit Freizügigkeitsgarantie verpflichten wollte; das Begehren wurde im August mit 169'399 Unterschriften eingereicht.
Wenn dieser Vorstoss mit seiner Forderung nach einer Indexrente, ja nach einer sogenannten dynamischen Rente – bei der über den Teuerungsausgleich hinaus eine Anpassung an die Zunahme des Sozialprodukts gewährt wird –, sowie mit seiner Annäherung an das System der Volkspension nach nordischem Muster den Akzent auf eine Strukturreform legte, so konzentrierte sich der Schweizerische Gewerkschaftsbund im Februar mit einem Schreiben an den Bundesrat auf den unmittelbaren Teuerungsausgleich unter Zurückstellung aller übrigen Gesichtspunkte; die Sozialdemokratische Partei der Schweiz sekundierte und präzisierte kurz darauf dieses Postulat in einer eigenen Eingabe, in der sie eine 10-prozentige Rentenerhöhung auf Anfang 1967 vorschlug.
Rentenindexierung und Volkspensionsprinzip stiessen in der Partei wie im Gewerkschaftsbund auf Kritik; dabei wurde geltend gemacht, dass ein starres Indexsystem Realwerterhöhungen erschweren könne und eine Volkspension ein Vielfaches an Beiträgen erfordern würde. Beide Organisationen unterbreiteten aber dem Bundesrat am Jahresende auch einen Vorschlag für eine weitergreifende Revision, den sie von einer gemeinsamen Kommission hatten ausarbeiten lassen; dieser ging einerseits auf eine Erhöhung der AHV-Renten um rund 40 Prozent und auf eine Reduktion der gesetzlichen Überprüfungsfrist für die Rentenanpassung von fünf auf drei Jahre aus, anderseits auf eine Heraufsetzung der Beiträge der Versicherten wie der Arbeitgeber um 25 Prozent und auf eine mindestens im gleichen Verhältnis stehende Erhöhung der staatlichen Zuwendungen.
In ähnlicher Richtung bewegten sich die Postulate der Vereinigung schweizerischer Angestelltenverbände; diese wünschte den Teuerungsausgleich bei den Renten sogar schon für 1966, behielt sich aber die Prüfung weitergehender Verbesserungen noch vor.
Dagegen verlangte ein Komitee «Gesichertes Alter», dem Exponenten verschiedener Parteien und Arbeitnehmerverbände angehören, neben einer 13. Monatsrente für 1966 einen automatischen Teuerungsausgleich bei AHV-Renten und -Ergänzungsleistungen für die Zukunft.
Für eine Weiterentwicklung der AHV sprach sich schliesslich der schweizerische freisinnig-demokratische Parteitag aus; in seinen Thesen wurde ausser einer 10-prozentigen Rentenerhöhung auf Anfang 1967 und einer Verkürzung der Überprüfungsfrist auf drei Jahre insbesondere die Förderung des Baues von Alters- und Invalidenwohnungen durch niedrig verzinsliche Darlehen aus dem Ausgleichsfonds der AHV postuliert.
Der Zentralverband der Arbeitgeberorganisationen und die Schweizerische Handelskammer lehnten dagegen jede Rentenerhöhung, die über den Rahmen der bereits verfügbaren Mittel hinausginge, ab.

Vorschläge aus dem Jahr 1966 für einen Teuerungsausgleich bei der AHV