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Anfang November 2020 reichte die RK-NR eine parlamentarische Initiative ein, mit der eine Grundlage für einen indirekten Gegenvorschlag zur Justizinitiative geschaffen werden soll. Der Vorschlag sah vor, dass die Richterinnen und Richter für alle Gerichte der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Bundesgericht, Bundesstrafgericht, Bundesverwaltungsgericht, Bundespatentgericht) nach wie vor von der Vereinigten Bundesversammlung gewählt werden sollen. Allerdings soll die Wahl nicht mehr nur auf einem Antrag der Gerichtskommission (GK) beruhen, sondern zusätzlich auf einer Vorselektion, die durch eine zu bestimmende Fachkommission getroffen wird, welche die fachliche und persönliche Eignung der Kandidierenden evaluiert. Die Amtsdauer aller nationalen Richterinnen und -richter soll auf sechs Jahre festgelegt werden, wobei die Wiederwahl automatisch geschehen soll – allenfalls durch die GK auf Empfehlung der genannten Fachkommission. Dies stellte eine Konzession an die Initianten dar, da im aktuellen Verfahren das Parlament die Wiederwahl vornimmt. Auch zukünftig soll Abberufung jedoch bei schwerer Pflichtverletzung möglich sein, wobei die Fachkommission den Sachverhalt zu klären hätte. Die Parteien selber müssten gemäss Vorschlag der RK-NR die Unabhängigkeit ihrer Richterinnen und Richter gewährleisten, wobei explizit Alternativen zu Mandatsabgaben gefordert werden. Letzteres wurde auch von einer noch nicht behandelten parlamentarischen Initiative Walti (fdp, ZH; Pa.Iv. 20.468) vorgeschlagen.
Anfang Dezember stimmte die RK-SR dem Begehren ihrer Schwesterkommission knapp mit 6 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung und Stichentscheid des Präsidenten Beat Rieder zu. Die Kommission sei der Ansicht, dass sich das aktuelle Wahlsystem für Bundesrichterinnen und -richter bewährt habe, dass es aber prüfenswerte Fragen gebe. Die RK-NR solle aber nur «die für absolut notwendig erachteten Verbesserungen» ausarbeiten.

Unabhängige und kompetente Richterinnen und Richter des Bundes. Indirekter Gegenvorschlag zur Justizinitiative (Pa.Iv. 20.480)
Dossier: Unabhängigkeit der Judikative
Dossier: Justizinitiative

In der Herbstsession wurde der Geschäftsbericht des Bundesgerichts 2019 von den Räten zur Kenntnis genommen und gutgeheissen. Die Sprecherin und der Sprecher der GPK und der Subkommissionen Gerichte – Manuela Weichelt-Picard (al, ZG) und Philippe Nantermod (fdp, VS) – empfahlen dem Nationalrat, den Bericht zu genehmigen, und fassten die wichtigsten Elemente zusammen.
Die Geschäftslast sei – vor allem in der strafrechtlichen, der zweiten zivilrechtlichen und den beiden öffentlich-rechtlichen Abteilungen – nach wie vor sehr hoch, habe aber trotz Pensionierung und Ersatz von 6 von 38 ordentlichen Bundesrichterinnen und Bundesrichtern im Verlauf des Berichtjahres bewältigt werden können. Insgesamt seien 7'937 Fälle behandelt worden (2018: 8'041). Die Personalstrategie sei angepasst worden und man habe noch vor Corona Home-Office für die Gerichtsschreibenden eingeführt sowie mit der Beteiligung an einer Institution mit Krippenplätzen für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie gesorgt.
Die Digitalisierung schreite auch im Rahmen des Projekts «Justitia 4.0» voran, wenn auch nicht so rasch wie gewünscht. 2019 sei die Revision des Bundesgerichtsgesetzes zwar gescheitert, Bundesgerichtspräsident Ulrich Meyer (sp) ersuche die Räte aber, die nicht strittigen Punkte aus der Revision möglichst rasch wieder aufzunehmen. Weichelt-Picard berichtete auch über die Aufsichtsaufgaben, welche das Bundesgericht gegenüber den anderen eidgenössischen Gerichten hat. Das Bundesgericht sei 2019 gebeten worden, die Probleme beim Bundesstrafgericht zu untersuchen. In den Medien waren Führungsschwäche und Mobbing vermutet worden. Der Bundesgerichtspräsident habe sich zuerst zwar noch verhalten optimistisch zur Lage am Bundesstrafgericht geäussert, allerdings seien Ende 2019 neue Vorwürfe aufgetaucht, denen das Bundesgericht nun zusätzlich nachgehen müsse. Der Nationalrat nahm den Bundesbeschluss über den Geschäftsbericht in der Folge diskussionslos an.

Der Ständerat verspürte grössere Lust zur Diskussion über den Bericht. Carlo Sommaruga (sp, GE) erinnerte daran, dass der Jahresbericht des Bundesgerichts in der Regel im ersten Semester und nicht erst drei Monate vor Ende des Jahres debattiert werde. Covid-19 habe aber nun zu dieser Verschiebung geführt und er behalte sich deshalb vor, neben seinem Bericht für die Kommission auch ein paar Bemerkungen zu aktuellen Ereignissen einfliessen zu lassen. Auch er ging auf die Fallzahlen ein: 2019 seien 7'884 neue Fälle ans Bundesgericht gelangt, 86 mehr als im Vorjahr. Die Zahl pendenter Fälle habe im Vergleich zum Vorjahr hingegen marginal abgenommen. Im Schnitt habe die Zeit für die Erledigung eines Falls 140 Tage betragen.
Sommaruga hob aus dem Bericht weiter hervor, dass die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts noch immer nicht in einem anderen Gebäude untergebracht sei, wie dies eigentlich geplant gewesen war.
Das Bundesverwaltungsgericht habe 2019 mit 6'965 neuen Fällen ebenfalls eine hohe Geschäftslast gehabt, führte Sommaruga weiter aus; mit 7'157 erledigten Prozessen und einer Verringerung der Dauer eines Falls (von 2018 durchschnittlich 284 auf 264 Tage) hätten die Pendenzen aber abgebaut werden können.
Auch im Ständerat war die Untersuchung der Vorkommnisse beim Bundesstrafgericht Thema. Leider – so Sommaruga – sei der Untersuchungsbericht gleichzeitig bei der GPK und bei der Presse gelandet, was viel Ärger ausgelöst habe. Die Geschichte sei aber noch nicht zu Ende.
In der Folge nahm Bundesgerichtspräsident Ulrich Meyer als Gast der kleinen Kammer Stellung zu diesem «Fall Bellinzona». Man habe bereits im Januar 2020 mit der Untersuchung begonnen und dann den Abschlussbericht im April 2020 gleichzeitig im Internet aufgeschaltet und der GPK abgegeben. Dies entspreche der eigenen Praxis und sei mit der Subkommission Gerichte abgesprochen gewesen. Nach acht Jahren Tätigkeit in der Aufsichtsbehörde des Bundesgerichts wolle er die Empfehlung abgeben, dass die GPK und die Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten und nicht Gegensätze suchen sollten. Ziel müsse es sein, sicherzustellen, dass die Gerichte ordnungsgemäss funktionierten. Dass dies der Fall sei, könne er garantieren. Carlo Sommaruga insistierte in der Folge, dass die Veröffentlichung des Berichts im Internet mit Namensnennung nicht abgesprochen gewesen sei.
Ebenfalls bezugnehmend auf ein aktuelles Ereignis stellte in der Folge Beat Rieder (cvp, VS) «unverblümt eine direkte Frage an den Herrn Bundesgerichtspräsidenten», nämlich wie er zu Gesuchen auf Verschiebung der Bundesrichterwahlen stehe. In der Tat standen am folgenden Tag die Gesamterneuerungswahlen des Bundesgerichtes an, bei denen aufgrund der Forderung der SVP, einen Bundesrichter nicht zu bestätigen, ein Verschiebungsgesuch der SP diskutiert werden sollte. Meyer argumentierte, dass er sich als Bundesrichter nicht in parlamentarische Geschäfte einmischen wolle. Dies sei gelebte Gewaltenteilung. Seine persönliche Meinung, nachdem er zwölfmal gewählt und wiedergewählt worden sei, sei aber, dass man mit einer Verschiebung keine Probleme lösen würde.
Auch der Ständerat nahm den Bundesbeschluss schliesslich ohne Diskussion an.

Geschäftsbericht 2019 des Bundesgerichts
Dossier: Geschäftsberichte des Bundesgerichts

Alors que la chambre des cantons avait adopté à l'unanimité la motion Hefti (plr, GL), la chambre du peuple l'a adopté par 133 voix contre 55. Elle suit donc la recommandation de sa commission des affaires juridiques (CAJ-CN) qui préconisait l'adoption par 12 voix contre 7 et 1 abstention. Seule l'UDC s'est opposée à cette motion qui demande au Conseil fédéral de définir un projet de loi qui révise le droit suisse des brevets. Ce projet de loi devra suivre trois critères: adéquation avec les normes internationales, rapidité et facilité pour l'obtention d'un brevet ou pour l'information sur un brevet, et développement de procédures de recours abordables. Selon l'auteur de la motion, une telle révision permettrait à la Suisse de renforcer sa position en tant que pays innovateur.

Pour un brevet suisse en phase avec notre époque (Mo. 19.3228)
Dossier: Modernisierung des Patentrechts; Umsetzung der Motion 19.3228

In der Sommersession 2019 nahmen die Räte den Geschäftsbericht des Bundesgerichtes 2018 zur Kenntnis und stimmten dem entsprechenden Bundesbeschluss stillschweigend zu. Die Berichterstatterin und die beiden Berichterstatter der Subkommissionen Gerichte/Bundesanwaltschaft der GPK beider Räte – Corina Eichenberger-Walther (fdp, AG) und Philippe Nantermod (fdp, VS) für den Nationalrat sowie Beat Rieder (cvp, VS) für den Ständerat – hoben die wichtigsten Kennzahlen aus dem Bericht hervor.
38 Bundesrichterinnen und Bundesrichter, 153 Bundesgerichtsschreiberinnen und -schreiber sowie das Gerichtspersonal hätten am Bundesgericht im Jahr 2018 den neuen Rekord von total 8'040 Fällen erledigt (2017: 8'029). Erfreulich sei, dass die Zahl der erledigten Fälle die Zahl der neuen Fälle übersteige. Ende 2018 harrten noch 2'761 Geschäfte ihrer Erledigung. Im Schnitt nahm die Erledigung eines Falls 145 Tage in Anspruch (2017: 144 Tage). Von Bedeutung sei 2018 das Bundesgerichtsgesetz sowie das Projekt «elektronisches Gerichtsdossier» gewesen. Mit dem «Gever» für die Gerichtsverwaltung, dem «E-Dossier» für die Gerichtspersonen im Bundesgericht sowie mit «Justitia 4.0» für die Gerichte der ganzen Schweiz werden elektronische Zugriffe auf Gerichtsakten geschaffen, womit die Arbeit erleichtert und effizienter werde. Die Zusammenarbeit des BGer mit den erstinstanzlichen Gerichten verlaufe gut. Auch über diese erstinstanzlichen Gerichte, über die das BGer die Oberaufsicht ausübt, wurde berichtet:
Im Bundesstrafgericht waren im Berichtjahr total 789 Fälle erledigt worden und 776 neu eingegangen. Im Schnitt dauerte die Erledigung eines Falls 173 Tage in der Straf- und 98 Tage in der Beschwerdekammer. Probleme bereiteten dem BStGer die unregelmässigen Eingänge in den verschiedenen Landessprachen. Die Arbeiten für die neu geschaffene Berufungskammer seien zudem stark unterschätzt worden. Die Aufstockung der Ressourcen in der Wintersession, die in einer eigentlichen Hauruck-Übung gesprochen worden war, habe nur einen Teil des Problems gelöst. In einer Aussprache mit den Verantwortlichen habe sich das Jahr 2023 als frühstmöglicher Termin für den Bezug der Räumlichkeiten für die Berufungskammer ergeben. Hier müsse also dringend eine Übergangslösung gefunden werden – ein Punkt, der in der kleinen Kammer zu Diskussionen Anlass gab. Didier Berberat (sp, NE), Mitglied der GK, wies darauf hin, dass der Kanton Tessin hier endlich seine Hausaufgaben machen müsse.
Auch im Bundesverwaltungsgericht konnten mehr Fälle erledigt werden (7'603; 2017: 7'385) als neu eingegangen waren (7'468; 2017: 7’365). Im Schnitt nahm die Erledigung eines Falls 284 Tage in Anspruch; leider nehme diese Zahl kontinuierlich zu und sei von 212 Tagen im Jahr 2016 innert zwei Jahren um über 70 Tage gestiegen, berichtete Beat Rieder im Ständerat. Auffällig sei die höhere Zahl an Eingängen im Kartellrecht, die umfangreiche und komplexe Verfahren nach sich zögen. Auch die Asylfälle seien aufwändiger geworden, was die längere Dauer zu erklären vermöge.
Das Bundespatentgericht schliesslich erledigte gleich viele Fälle (29; 2017: 24), wie neu eingegangen waren (29; 2017: 34). Mit den 3.6 Richterstellen dauert die Erledigung eines Falles 143 (summarische Verfahren) bzw. 438 Tage (ordentliche Verfahren), wobei die Dauer bei den ordentlichen Verfahren stark gesenkt werden konnte (2017: 541 Tage).
Ulrich Meyer, der Präsident des Bundesgerichts, ergänzte die Kommissionsangaben im Nationalrat mit dem Hinweis, dass er zwar stolz sei, einen Bericht mit schwarzen Zahlen abliefern zu können, dass aber rund 80 Prozent der 8'000 erwähnten Fälle die Tatsachen- und nicht die Rechtsebene betreffen. Die eidgenössischen Gerichte seien zur «Urteilsfabrik» geworden, was kein idealer Zustand sei. Er hoffe deshalb auf die laufende Revision des Bundesgerichtsgesetzes.

Geschäftsbericht 2018 des Bundesgerichtes
Dossier: Schaffung einer Berufungskammer am Bundesstrafgericht
Dossier: Geschäftsberichte des Bundesgerichts

Thomas Hefti (plr, GL) considère que la procédure d'examen des brevets en Suisse est non seulement désuète, mais également déficiente. Il explique notamment que de nombreuses adaptations ont été menées au niveau international et que la Suisse n'a pas mis à jour son droit des brevets. Or, les brevets sont un outil prépondérant de la prospérité économique. Fort de ce constat, il propose une révision du droit suisse des brevets afin d'avoir un brevet suisse en phase avec son époque.
Le Conseil fédéral a proposé d'adopter la motion. Il considère qu'une révision du droit suisse des brevets est opportune afin d'harmoniser le système helvétique avec la pratique internationale. Il précise que la révision proposée entraînerait une hausse des coûts liés à l'obtention d'un brevet. Cependant, la valeur du brevet serait également renforcée. La motion a été adoptée à l'unanimité par le Conseil des Etats.

Pour un brevet suisse en phase avec notre époque (Mo. 19.3228)
Dossier: Modernisierung des Patentrechts; Umsetzung der Motion 19.3228

In der Sommersession 2018 nahmen die Räte den Geschäftsbericht des Bundesgerichtes 2017 zur Kenntnis. Die Kommissionssprecherinnen und -sprecher – im Ständerat Hans Stöckli (sp, BE) und im Nationalrat Corina Eichenberger-Walther (fdp, AG) sowie Philippe Nantermod (fdp, VS) – hoben verschiedene Elemente des Berichts hervor. So wurde etwa die Einführung des elektronischen Gerichtsdossiers nach «einem harzigen Start» (Stöckli) oder der rege Austausch von Bundesrichterinnen und Bundesrichtern mit Kolleginnen und Kollegen am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erwähnt, wobei man habe erwirken wollen, dass letzterer weniger stark ins nationale Recht eingreife. Stark hervorgehoben wurde freilich insbesondere, dass 2017 mit total 8’029 Fällen erneut ein Rekordjahr war (2016: 7'743), wobei die Zunahme vor allem bei der strafrechtlichen und der Ersten öffentlich-rechtlichen Abteilung zu verzeichnen war. Sie stehe auch in Verbindung mit dem in der Strafprozessordnung installierten Ausbau der Verteidigungsrechte im Staatsanwaltsmodell, das einen grösseren Spielraum für die Anfechtung von Entscheiden erlaube. Die Anzahl erledigter Fälle (7'782; 2016: 7'811) und die durchschnittliche Verfahrensdauer (144 Tage; 2016: 140 Tage) entsprechen den Werten des Vorjahres. Es wurde betont, dass diese Zahlen eine Zielverfehlung anzeigten: Die Totalrevision des Bundesgerichtsgesetzes, die nun seit 12 Jahren in Kraft sei, hätte die Entlastung der Gerichte bewirken sollen, was aber klar nicht erreicht worden sei. Die anstehende Teilrevision dieses Gesetzes sei deshalb wichtig. Dies sehe auch das Bundesgericht selber so, wie dessen Vizepräsidentin Martha Niquille in der ständerätlichen Debatte betonte: Es brauche unbedingt eine Entlastung, wenn die Qualität der Rechtsprechung gewahrt werden solle. Man sei im Prinzip mit der Vorlage, wie sie jetzt bereits vorliege, einverstanden – so die Vizepräsidentin weiter. Allerdings warnte sie vor der Idee der subsidiären Verfassungsbeschwerde. Dieses Auffangrechtsmittel sei eher eine Zusatzbelastung und die Erfolgsquote sei derart bescheiden – von den 427 im Jahr 2017 eingegangenen subsidiären Verfassungsbeschwerden seien lediglich 8 gestützt worden –, dass man es getrost streichen könne. Auch Ulrich Meyer, der Präsident des Bundesgerichtes, der in der nationalrätlichen Debatte zugegen war, verwies auf die Bedeutung der Revision. Zwar könne man dank grosser interner Flexibilität und Zu- und Umteilungen von Fällen auf andere Abteilungen die Arbeitslast einigermassen bewältigen, dieses Vorgehen sei aber auf Dauer nicht möglich.
Beim Bundesverwaltungsgericht war die Anzahl neuer Fälle (7’365) im Vergleich zum Vorjahr (8102) etwas zurückgegangen; allerdings seien auch etwas weniger Fälle abgeschlossen worden (7'385; 2016: 7’517) womit sich auch die Erledigungsdauer von 212 auf 268 Tage erhöht habe. Die Zunahme sei vor allem der komplexer werdenden Fälle im Kartell- und Wettbewerbsrecht geschuldet. Erfreulich sei hingegen, dass dank der temporären Aufstockung der Richterstellen im Asylbereich die dortigen Rückstände abgebaut werden könnten.
Im Geschäftsbericht des Bundesstrafgerichtes wurde ausgewiesen, dass mehr Fälle erledigt werden konnten (852; 2016: 787) als eingegangen waren (805; 2016: 901).
Das Bundespatentgericht schliesslich hatte 34 neue Fälle zu verzeichnen (2016: 27) und konnte 2017 deren 24 erledigen (2016: 24).
Die Kommissionssprecherin und die Kommissionssprecher betonten, dass verschiedene Umfragen unter Anwälten und Prozessparteien gezeigt hätten, dass man mit der Arbeit der verschiedenen Gerichte sehr zufrieden sei. Die Schweiz habe eine «gut funktionierende Gerichtsbarkeit» (Stöckli); die «Zusammenarbeit und der Betrieb» liefen gut (Eichenberger-Walther).
Der Geschäftsbericht wurde von beiden Kammern zur Kenntnis genommen und mit Annahme des Bundesbeschlusses über den Geschäftsbericht des Bundesgerichtes für das Jahr 2017 genehmigt.

Geschäftsbericht 2017 des Bundesgerichts
Dossier: Geschäftsberichte des Bundesgerichts

Auch im Ständerat fanden sich keinerlei Einwände gegen die organisatorischen Änderungen am Bundespatentgericht. Ohne Diskussion wurde die Zustimmung zum Beschluss des Nationalrats beschlossen und der Entwurf in der Gesamtabstimmung mit 41 zu 0 Stimmen (keine Enthaltungen) angenommen. Auch die Schlussabstimmungen zeigten die Unbestrittenheit dieses Anliegens: Den 193 Stimmen im Nationalrat und den 42 Stimmen im Ständerat standen weder Gegenstimmen noch Enthaltungen entgegen. Damit steht einer flexibleren Organisation des Bundespatentgerichtes nichts mehr im Weg.

Organisatorische Änderungen am Bundespatentgericht

Nachdem die Anpassung der Richterverordnung in der Sommersession den Nationalrat passiert hatte, zeigte sich die RK-SR skeptisch gegenüber der Stossrichtung der Revision. Der Einheitslohn für alle ordentlichen bzw. hauptamtlichen Richterinnen und Richter des Bundesstrafgerichtes, des Bundesverwaltungsgerichtes und des Bundespatentgerichtes sei zwar eine gute Idee, für die zusätzlich geplante Abstufung nach Alter und Berufserfahrung wolle die Kommission aber Alternativvarianten prüfen. Man könne sich auch einen Einheitslohn ohne Abstufung vorstellen. Diese Idee wurde dann allerdings nach Konsultation eines entsprechenden Arbeitspapiers der Verwaltung wieder verworfen und die Kommission empfahl dem Ständerat die Zustimmung zum nationalrätlichen Entwurf.
Bei der Beratung in der kleinen Kammer machte Justizministerin Simonetta Sommaruga darauf aufmerksam, dass mit dem vorliegenden Vorschlag bestehende Ungleichheiten effektiv beseitigt würden und die Differenzierung nach Alter und Erfahrung sachlich begründet sei. Mit 35 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen folgte der Ständerat entsprechend dem Antrag der Kommission.
In der Schlussabstimmung sprachen sich der Nationalrat mit 126 zu 66 Stimmen bei einer Enthaltung und der Ständerat mit 34 zu 2 Stimmen (7 Enthaltungen) für die neue Verordnung aus. In beiden Kammern kamen die Gegenstimmen ausschliesslich aus der SVP-Fraktion.

Anpassung der Löhne von Richterinnen und Richtern

Um das Bundespatentgericht für die neue Amtsperiode 2018 bis 2023 voll zu besetzen, fehlten noch zwei nebenamtliche Richterinnen oder Richter mit technischer Ausbildung. Die Besetzung dieser Funktion hatte sich bisher als eher schwierig erwiesen. Dies zeigte sich auch bei der aktuellen Ausschreibung: Es gingen nämlich lediglich drei Bewerbungen ein. Da alle drei Personen aber Patentanwälte und ausgebildete Chemiker sind und über die fachlichen Qualifikationen verfügen, entschied sich die GK, gleich alle drei zur Wahl als nebenamtliche Mitglieder des Bundespatentgerichts zu empfehlen. Damit könne dem Gericht nicht nur mehr Spielraum geboten, sondern auch die Problematik der Interessenkonflikte reduziert werden. Artikel 8 Absatz 2 des Patentgerichtsgesetzes sehe lediglich eine ausreichende Zahl nebenamtlicher Richterinnen oder Richter vor. Die Zahl sei also nicht begrenzt – so die Begründung der GK. Es würden damit auch keine Mehrkosten entstehen, weil nebenamtliche Richterinnen und Richter nach Auftrag entschädigt würden. Weil kein parteipolitischer Verteilschlüssel berücksichtigt werden müsse, handle es sich hier auch nicht um einen parteilichen Entscheid.
Die Bundesversammlung folgte dieser Argumentation und wählte in der Wintersession 2017 Michael Kaufmann (mit 184 von 191 eingelangten Wahlzetteln; 7 blieben leer), Frank Schager (184) und Diego Vergani (183) zu neuen nebenamtlichen Bundespatentrichtern. Damit war das Bundespatentgericht für die neue Amtsperiode komplett.

Vorgezogene Ersatzwahl am Bundespatentgericht (WG 17.202)
Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

In der Begründung zu ihrem Entwurf zu den organisatorischen Änderungen am Bundespatentgericht machte die RK-NR geltend, dass die Aufgaben eines Einzelrichters besser von einer im Verfahren involvierten Person vorgenommen würden, die zwar nicht juristisch ausgebildet, aber technische Hauptgerichtsperson sei. Dies sei zudem effizienter, als wie bisher eine nebenamtliche, juristisch ausgebildete Richterin oder einen nebenamtlichen, juristisch ausgebildeten Richter beiziehen zu müssen, die allerdings nicht in das Verfahren vertieft seien. Damit werde auch kein Präjudiz geschaffen, so die Entgegnung zu den Bedenken des Bundesamtes für Justiz, die bei der Vernehmlassung eingegangen waren. Die Gerichtskommission (GK) müsse jedoch selbstredend in Zukunft ein Auge auf die Qualifikation der Hauptrichterinnen und -richter am Bundespatentgericht haben.
Auch der Bundesrat stehe hinter dieser Änderung, wie Justizministerin Simonetta Sommaruga im Nationalrat zu Protokoll gab. Weder Eintreten noch der Entwurf selber waren schliesslich umstritten. Mit 183 zu 0 Stimmen wurde das Geschäft an den Ständerat überwiesen.

Organisatorische Änderungen am Bundespatentgericht

Die GK empfahl im Herbst 2017, alle 34 sich erneut zur Verfügung stellenden Bundespatentgerichtsmitglieder für die Amtsperiode 2018 bis 2023 zu bestätigen. Weil sich vier Personen der Wiederwahl der Mitglieder des Bundespatentgerichts nicht mehr stellen wollten, mussten zusätzlich vier Neuwahlen stattfinden. Das Bundespatentgericht muss aus Richterinnen und Richtern mit juristischer sowie mit technischer Ausbildung zusammengesetzt sein, wovon zwei hauptamtlich und die restlichen nebenamtlich angestellt werden. Schon in der Sommersession 2017 war Mark Schweizer zum hauptamtlichen Richter und zum Präsidenten berufen worden. Seine Stelle als nebenamtlicher Richter mit juristischer Ausbildung wurde entsprechend ebenfalls frei. Die GK entschied sich, Lara Dorigo Slongo, Andri Hess und Stefan Kohler als nebenamtliche Mitglieder des Bundespatentgerichts mit juristischer Ausbildung sowie Lorenzo Parrini und Michael Andreas Störzbach als nebenamtliche Richter mit technischer Ausbildung zu empfehlen.
Die Vereinigte Bundesversammlung folgte am Ende der Herbstsession 2017 allen Empfehlungen. Der neben Schweizer zweite hauptamtliche Richter – Tobias Bremi – wurde mit 207 von 215 eingelangten Wahlzetteln bestätigt (8 blieben leer). Die 33 zur Wiederwahl stehenden Richterinnen und Richter wurden auf einer Gesamtliste gewählt. Die 207 wählenden Parlamentarierinnen und Parlamentarier hatten lediglich die Möglichkeit, einzelne Namen aus der Liste zu streichen. Die Stimmenzahl der einzelnen Mitglieder des Bundespatentgerichts schwankte zwischen 196 und 199. Schliesslich wurden auch die neu zu wählenden Lara Dorigo Slongo (mit 208 von 215 ausgeteilten Wahlzetteln), Andri Hess (209), Stefan Kohler (198), Lorenzo Parrini (208) und Michael Andreas Störzbach (210) ohne Probleme gewählt.
Damit verschob sich das Verhältnis von juristisch und technisch ausgebildeten nebenamtlichen Richterinnen und Richtern allerdings leicht, was die GK dazu erwog, zwei weitere Stellen für nebenamtliche Richterstellen mit technischer Ausbildung auszuschreiben.

Vorgezogene Ersatzwahl am Bundespatentgericht (WG 17.202)
Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

Die Vernehmlassung zur Totalrevision des Datenschutzgesetzes (DSG) und zur Änderung weiterer Erlasse zum Datenschutz umfasste neben diesem Hauptentwurf auch einen Entwurf für einen Bundesbeschluss betreffend die Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU zur Übernahme der Richtlinie (EU) 2016/680 sowie einen Entwurf für die Revision des Übereinkommens SEV 108 des Europarates zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten. Im Zentrum des Gesetzgebungsprojektes stehen die Verbesserung der Transparenz von Datenbearbeitungen, die Förderung der Selbstregulierung bei den Verantwortlichen in Form von Empfehlungen der guten Praxis sowie die Stärkung der Position und Unabhängigkeit des EDÖB. Im Einklang mit den europäischen Datenschutzbestimmungen soll darüber hinaus der Schutz von Daten juristischer Personen aufgehoben werden, um insbesondere den Datenaustausch mit dem Ausland zu erleichtern. Einige Anforderungen der EU-Richtlinie 2016/680 erfordern ausserdem Anpassungen im Strafgesetzbuch, in der Strafprozessordnung, im Rechtshilfegesetz und im Schengen-Informationsaustauschgesetz.
Unter den insgesamt 222 Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmern befanden sich alle Kantone, acht politische Parteien (BDP, CVP, FDP, GLP, GP, SP, SVP, PP), drei eidgenössische Gerichte (Bundesgericht, Bundespatentgericht, Bundesverwaltungsgericht) sowie zahlreiche weitere Organisationen aus den betroffenen Kreisen. Während die Übernahme der EU-Richtlinie 2016/680 sowie der Anforderungen im SEV 108 unumstritten waren, wurde die Revision des DSG und weiterer Erlasse zum Datenschutz von der Mehrheit der Vernehmlasserinnen und Vernehmlasser im Grundsatz ebenfalls begrüsst. Vielerseits gelobt wurde beispielsweise das Vorhaben, das schweizerische Datenschutzrecht so weit an die europäischen Vorgaben anzupassen, dass die Schweiz von der EU weiterhin als Drittstaat mit angemessenem Datenschutzniveau anerkannt wird. Vorbehalte bestanden jedoch gegenüber dem – insbesondere für KMU – grossen Verwaltungsaufwand sowie gegenüber dem «Swiss Finish»: Rund die Hälfte der Teilnehmenden bemängelte, dass der Entwurf unnötigerweise über die europäischen Anforderungen hinaus gehe. Demgegenüber ging er rund einem Fünftel der Teilnehmenden – hauptsächlich aus Konsumentenschutzkreisen – zu wenig weit. Auf harsche Kritik von verschiedensten Seiten stiess das vorgesehene Sanktionensystem. Laut Bericht wünschten sich «sehr viele Teilnehmer» dessen «vollständige Überarbeitung», darunter BDP, CVP, FDP, GP und SP, 18 Kantone sowie Economiesuisse, der Verein Unternehmens-Datenschutz, die FRC, Privatim und die Stiftung für Konsumentenschutz. Hauptsächlich wurde kritisiert, dass keine direkte Strafbarkeit für Unternehmen vorgesehen ist, sondern strafrechtliche Sanktionen, die in erster Linie auf natürliche Personen ausgerichtet sind. In diesem Zusammenhang herrschte die Befürchtung, es könnten einfache Angestellte ohne Entscheidungs- und Vertretungsbefugnis verurteilt werden. Dies wiederum erschwere es den Unternehmen, qualifiziertes und motiviertes Personal – insbesondere Datenschutzverantwortliche – zu rekrutieren. Der häufigste Änderungsvorschlag zielte daher auf ein Modell mit Verwaltungssanktionen anstatt Strafverfahren, die direkt gegen die Unternehmen und nicht gegen Privatpersonen verhängt werden könnten. Verwaltungssanktionen, so die Hoffnung, hätten eine grössere Wirksamkeit als das bislang für die Strafbestimmungen im DSG nur selten angewandte Strafverfahren. Weitere umstrittene Punkte waren auch die Höhe der Bussen – welche einerseits als zu hoch und andererseits als zu niedrig kritisiert wurde – sowie der Katalog der strafbaren Verhaltensweisen, welcher ebenfalls wahlweise als unvollständig bzw. zu umfangreich bezeichnet wurde. Kritisiert wurden des Weiteren auch die mangelhafte Regulierungsfolgeabschätzung und die fehlenden Ausführungen zum Verhältnis zwischen dem Datenschutzrecht des Bundes und jenem auf kantonaler Ebene. Hierzu äusserten auch die Kantone Glarus, Solothurn und Zürich Bedenken, dass die Frist für die Anpassung des kantonalen Rechts zu kurz bemessen sei. Die SVP, die Kantone Schwyz und Waadt sowie einige betroffene Kreise – darunter der AGVS, Auto Schweiz, die FER, PharmaSuisse, Santésuisse sowie der VSV – lehnten den Vorentwurf in der vorliegenden Form ausdrücklich ab, befanden sich damit jedoch klar in der Minderheit aller Vernehmlassungsteilnehmenden.

Revision des Datenschutzgesetzes (BRG 17.059)
Dossier: 2. Revision des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG)

Der neue Bundesgerichtspräsident Ulrich Meyer äusserte im Rahmen der Diskussion zum Geschäftsbericht des Bundesgerichtes 2016 in der Sommersession Kritik am Parlament. Zehn Jahre nach Inkrafttreten des Bundesgerichtsgesetzes liege dessen Ziel einer nachhaltigen Entlastung des BGer in weiter Ferne. Nicht weniger – wie bei der damaligen Revision beabsichtigt – sondern mehr Beschwerden würden eingereicht. Dabei sei insbesondere der strafrechtliche Bereich betroffen, was nicht zuletzt auf den Entscheid des Parlaments, eine Strafprozessordnung einzuführen, zurückzuführen sei: Mit dem Staatsanwaltschaftsmodell seien viele anfechtbare Entscheide geschaffen worden, was eine „Flut von Beschwerden“ nach sich ziehe. Entsprechend warb Meyer für die geplante Teilrevision des Bundesgerichtsgesetzes. Zudem forderte er das Parlament auf, eine gesetzliche Grundlage für die Nutzung von Open-Source-Software sowie das elektronische Gerichtsdossier zu schaffen, mit dem der Verkehr zwischen Rechtsanwältinnen und -anwälten und den Gerichten nur noch elektronisch erfolgen soll.
In der Tat zeigt der Bericht auf, dass im Berichtjahr (2016) 7'743 neue Fälle ans Bundesgericht gelangten, also nur unwesentlich weniger als 2015 (7'853). Insgesamt wurden 7'811 Fälle erledigt (2015: 7'695), wobei ein Fall im Schnitt 140 Tage brauchte (2015: 134 Tage). 13 Prozent der Beschwerden wurden gutgeheissen. 2016 wurden laut Bericht am EGMR 228 Entscheidungen betreffend die Schweiz gefällt (2015: 331), wobei in fünf Fällen eine Verletzung der Menschenrechtskonvention durch die Schweiz festgestellt worden war (2015: 3).
Das Bundesstrafgericht wies ein im Vergleich zum Vorjahr stabiles Geschäftsaufkommen aus, wobei allerdings ein Anstieg an Eingängen in der Beschwerdekammer verzeichnet wurde. Auch beim Bundesverwaltungsgericht war die Geschäftslast hoch. Zwar gingen etwas weniger Fälle ein als im Vorjahr (2016: 8'102; 2015: 8'469), was auf einen Rückgang von Fällen im Asylbereich zurückzuführen sei, die Zahl der vom Vorjahr übernommenen Pendenzen (5'147) sei aber markant höher gewesen als 2015 (4'540) – so der Teilbericht. Mit dem Anstieg der durchschnittlichen Verfahrensdauer von 182 auf 212 Tage wurden im Berichtsjahr weniger Fälle erledigt (7'517) als noch 2015 (7'869). Mit seiner Reorganisation sei die Geschäftslast im Bundesverwaltungsgericht nun aber ausgewogener verteilt worden, was zu höherer Effizienz führen werde. Auch das Bundespatentgericht, das seit 2012 tätig ist, verzeichnet einen Anstieg der Eingänge, und zwar von 23 auf 27, wobei insbesondere die summarischen Verfahren (von 4 auf 9) zugenommen haben. In beiden Kammern wurde der Bericht genehmigt.

Geschäftsbericht 2016 des Bundesgerichts
Dossier: Geschäftsberichte des Bundesgerichts

Die vom Bundesrat zur Annahme empfohlene, von der RK-NR vorgelegte Anpassung der Richterverordnung, mit der der Anfangslohn und die jährliche Erhöhung festgelegt werden soll, wurde in der Sommersession 2017 im Nationalrat debattiert. Ein vor allem von der SVP-Fraktion unterstützter Minderheitenantrag auf Nicht-Eintreten stand dabei zur Diskussion. Moniert wurde, dass Lohnungleichheiten aufgrund unterschiedlicher Erfahrung in Kauf genommen werden müssten. Es gehe nicht an, dass Bundesrichter von den Vorteilen des Bundespersonalgesetzes profitierten ohne auch dessen Nachteile in Kauf zu nehmen. Der Antrag der Minderheit fand jedoch ausschliesslich bei der SVP-Fraktion Gehör: Eintreten wurde mit 107 zu 58 Stimmen ohne Enthaltung beschlossen. Die vorgeschlagene Revision gab dann nicht mehr zu reden. Sie wurde mit 111 zu 60 Stimmen ohne Enthaltung angenommen. Erneut stand die geschlossene SVP-Fraktion auf verlorenem Posten.

Anpassung der Löhne von Richterinnen und Richtern

Das Bundespatentgericht ist seit 2012 als erstinstanzliches Gericht für die Beurteilung zivilrechtlicher Streitigkeiten bei Patentangelegenheiten verantwortlich. Nach den ersten vier Jahren seines Bestehens wurden von seinem Gerichtspräsidenten, Dieter Brändle, organisatorische Änderungen angeregt, die von der RK-NR aufgenommen und in einer parlamentarischen Initiative verarbeitet wurden. Ziel der Änderungen ist eine grössere Flexibilität in der Aufgabenteilung. Momentan kann am Bundespatentgericht nur richterliche Entscheide fällen, wer über eine juristische Ausbildung verfügt. Am Gericht arbeiten aber auch haupt- und nebenamtliche Richterinnen und Richter, die lediglich über eine technische Ausbildung verfügen. Wenn die hauptamtliche juristische Richterperson bei einer Entscheidung in den Ausstand treten muss, müsse jeweils eine nebenamtliche Richterin oder ein nebenamtlicher Richter mit juristischer Ausbildung gesucht werden, statt dass das jeweilig anwesende zweite hauptamtliche Gerichtsmitglied mit technischer Ausbildung entscheiden könne. Dies sei insbesondere in Fällen mit Zeitdruck hinderlich. Neu soll deshalb auch die hauptamtliche Richterin oder der hauptamtliche Richter mit technischer Ausbildung Entscheide fällen können. Die Arbeit des Gerichts, das insgesamt nur über zwei hauptamtliche Richterstellen verfüge, könne so erleichtert werden, so die Begründung der Kommission, welche die Initiative noch im November 2016 einstimmig einreichte. Die Schwesterkommission stimmte ihr im Januar des Folgejahres ebenso einstimmig zu.

Organisatorische Änderungen am Bundespatentgericht

Laut Geschäftsbericht 2015 des Bundesgerichts ist das Geschäftsaufkommen im Jahr 2015 in allen vier nationalen Gerichten erneut angestiegen:
Beim Bundesgericht wurden im Berichtsjahr 7'853 neue Beschwerden eingereicht, was einer Zunahme von 148 Fällen entspricht. Allerdings hat auch die Zahl der Erledigungen auf 7'695 Fälle zugenommen (+132 Fälle im Vergleich zu 2014). Im Bericht wird eine durchschnittliche Prozessdauer von 134 Tagen angegeben (2014: 131 Tage). Die auf 2016 verschobenen Pendenzen sind im Vergleich zum Vorjahr (2'653 Fälle) erneut angestiegen und umfassen 2'811 Fälle. In seinem Bericht wies das Bundesgericht auch die beim EGMR gegen die Schweiz eingereichten und behandelten Beschwerden aus. 2015 wurden dort 318 Beschwerden eingereicht (2014: 292 Beschwerden) und der Gerichtshof hatte 331 Entscheidungen betreffend die Schweiz gefällt, wovon 10 Urteile ergingen und in drei Fällen eine Verletzung der Menschenrechtskonvention durch die Schweiz festgestellt wurde (Vorjahr: 9 Verletzungen).
Auch das Bundesstrafgericht wies eine leichte Zunahme an Geschäften und Pendenzen aus. Allerdings gilt dies insbesondere für die Strafkammer. In der Beschwerdekammer konnten die Pendenzen im Jahr 2015 hingegen abgebaut werden. Im Bericht wurde die sehr unterschiedliche Arbeitsbelastung zwischen den einzelnen Sprachen angesprochen. Es sei für ein kleines Gericht eine grosse Herausforderung, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleichmässig zu belasten.
Im Bundesverwaltungsgericht hatten 2015 die Fälle im Asylrecht (Abteilungen IV und V) sehr stark, von 4'831 auf 5'661 Eingänge, zugenommen. Gleichzeitig wurde die Erledigung der Fälle in diesem Bereich – bei gleichbleibender durchschnittlicher Verfahrensdauer von 100 Tagen – deutlich gesteigert (von 4'163 auf 5'015).
In allen Abteilungen zusammen wurden 8'465 neue Eingänge verzeichnet, was im Vergleich zu 2014 einem Plus von 857 Fällen entspricht. Insgesamt betrug die Verfahrensdauer eines Falles vor Bundesverwaltungsgericht noch 182 Tage, war also wesentlich kürzer als noch 2014 (200 Tage).
Das Bundespatentgericht regelt seit 2012 zivilrechtliche Streitigkeiten über Patente. Für die jeweiligen ordentlichen Verfahren – 2015 wurden 19 neu eingereicht (2014: 15) und 19 erledigt (2014: 20) – werden nebenamtliche juristische und technische Fachrichter eingesetzt, was dazu beiträgt, dass die Verfahren kostengünstig und zügig erledigt werden und häufig in einem Vergleich enden, wie im Bericht vermerkt wurde.
Die Räte nahmen in der Sommersession 2016 Kenntnis vom Bericht und hiessen den entsprechenden Bundesbeschluss gut. In seinem Plädoyer in beiden Kammern wies Gerichtspräsident Gilbert Kolly insbesondere auf die stetig zunehmende Arbeitslast hin und die damit verbundene Notwendigkeit einer Stärkung der eidgenössischen Gerichte. Die laufende Reform des Bundesgesetzes über das Bundesgericht gehe diesbezüglich in die richtige Richtung, genüge wahrscheinlich aber noch nicht.

Geschäftsbericht 2015 des Bundesgerichts
Dossier: Geschäftsberichte des Bundesgerichts

Um zu verhindern, dass neu gewählte Richterinnen und Richter am Bundesstraf-, Bundespatent- und Bundesverwaltungsgericht eine höhere Entlohnung erhalten als ihre gleichaltrigen Kolleginnen und Kollegen, die bereits ein entsprechendes Richteramt bekleiden, beschloss die RK-NR eine Anpassung der Richterverordnung. Um die Kohärenz des Lohnsystems zu sichern, müsse verhindert werden, dass länger im Amt tätige Richterinnen und Richter weniger verdienen, als frisch angestellte. Mit der Revision soll deshalb die Festlegung des Anfangslohns und die jährliche Lohnerhöhung angepasst werden. Dem Beschluss der RK-NR, eine entsprechende Initiative auszuarbeiten, stimmte die RK-SR Anfang Februar 2016 zu.

Anpassung der Löhne von Richterinnen und Richtern

Mitte Juni wählte die Vereinigte Bundesversammlung drei neue nebenamtliche Richter für das Bundespatentgericht für den Rest der Amtsperiode von 2012 bis 2017. Zum einen musste ein Ersatz für den altershalber zurücktretenden Erich Wäckerlin gesucht werden. Zum anderen ersuchte der Gerichtspräsident des Bundespatentgerichts, Dieter Brändle, das Parlament um mehr Personal. Da fast die Hälfte aller Fälle des Bundespatentgerichtes Pharmaangelegenheiten beträfen, sollen die neuen nebenamtlichen Richter aus dem Fachgebiet Chemie stammen und deutschsprachig sein. Die neu gewählten Personen, namentlich Andreas Schöllhorn Savary (er erhielt 213 von 218 Stimmen), Martin Sperrle (214 von 218) und Hannes Spillmann (214 von 218), erfüllen diese Bedingungen. Das Bundespatentgericht besteht seit 2012 und behandelt als Vorinstanz des Bundesgerichtes zivilrechtliche Streitigkeiten über Patente.

Bundespatentgericht - Wahlen

Sowohl National- als auch Ständerat überwiesen die parlamentarische Initiative der Rechtskommission des Nationalrats zur Besoldung der Richter des neu geschaffenen eidgenössischen Patentgerichtes. Durch die beschlossene Zulage soll eine Gleichstellung mit Richtern an anderen eidgenössischen Gerichten sowie die Grundlage für die Rekrutierung geeigneter Kandidaten geschaffen werden.

Besoldung der Richter des Bundespatentgerichtes

Die aus dem Vorjahr verbliebene Differenz beim Patentanwaltsgesetz wurde rasch beigelegt, indem der Ständerat die Version der grossen Kammer übernahm. Der Nationalrat überwies mit dem Einverständnis des Bundesrats eine Motion seiner Rechtskommission für eine Vereinheitlichung der Bestimmungen des anwaltlichen Berufsgeheimnisses in allen Verfahrensrechten des Bundes (09.3362).

BRG Patentanwaltsgesetz (PAG) (07.098)

In der Differenzbereinigung bei der Vorlage zur Schaffung eines eidgenössischen Patentgerichtes hielt der Ständerat daran fest, dass alle, also auch die nebenamtlichen Richter, durch die Vereinigte Bundesversammlung und nicht durch ein Fachgremium zu wählen sind. Nachdem die grosse Kammer in einer ersten Runde auf ihrer auch vom Bundesrat unterstützten Lösung beharrt hatte, gab sie angesichts der klaren Stimmenverhältnisse im Ständerat nach.

BRG Patentgerichtsgesetz (PatGG) (07.099)

Als Erstrat beschäftigte sich der Ständerat mit der Schaffung eines eidgenössischen Patentgerichtes. Die Notwendigkeit dieses neuen Gerichtes war unbestritten und die Anträge des Bundesrates wurden fast ausnahmslos übernommen. In Abweichung vom Bundesrat beschloss die kleine Kammer jedoch, dass auch die nebenamtlichen Richterinnen und Richter von der Vereinigten Bundesversammlung – und nicht von der Gerichtskommission des Parlaments – gewählt werden sollen. Eine knappe Mehrheit im Nationalrat war damit nicht einverstanden, da es sich hier um ein Fachgericht handle, bei dem es Sinn mache, zumindest die nebenamtlichen Richter nicht in einem politischen Prozess zu wählen, sondern durch ein Fachgremium zu bestimmen.

BRG Patentgerichtsgesetz (PatGG) (07.099)

Der Ständerat und nach ihm auch der Nationalrat stimmten dem Antrag des Bundesrates oppositionslos zu, den Titel eines Patentanwalts rechtlich zu schützen. Da der Nationalrat aber bei der geforderten Ausbildungsdauer eine Anpassung an das eben revidierte EU-Recht vornahm, blieb Ende Jahr auch hier noch eine Differenz bestehen.

BRG Patentanwaltsgesetz (PAG) (07.098)

Gegen Jahresende beantragte der Bundesrat dem Parlament die Schaffung eines eidgenössischen Patentgerichtes. Dieses würde anstelle der kantonalen Gerichte erstinstanzlich über alle patentrechtlichen Streitigkeiten entscheiden. Rekursinstanz bliebe das Bundesgericht. Der Bundesrat begründete die angestrebte Zentralisierung mit den sehr hohen und infolge des technologischen Fortschritts noch weiter ansteigenden fachlichen Anforderungen an die Richter und Richterinnen in diesem Bereich. Die kantonalen Gerichte seien, auch wegen der in vielen Kantonen sehr geringen Zahl von zu beurteilenden Fällen, nicht mehr in der Lage, die nötigen juristischen und vor allem technischen Kenntnisse zu erwerben und auf dem neuesten Stand zu halten. In der Vernehmlassung war diese Neuerung auch von fast allen Kantonen und von den interessierten Berufsorganisationen begrüsst worden. Einzig Appenzell-Innerrhoden sprach sich aus föderalistischen Gründen dagegen aus.

BRG Patentgerichtsgesetz (PatGG) (07.099)

Gleichzeitig mit der Einführung eines nationalen Patentgerichts beantragte der Bundesrat dem Parlament, den Titel eines Patentanwalts rechtlich zu schützen, und vom Bundesamt für geistiges Eigentum ein Register der zugelassenen Patentanwälte führen zu lassen. Voraussetzung für den Eintrag in dieses Register sind entsprechende Berufsqualifikationen und dabei insbesondere das Bestehen einer vom Bundesrat kontrollierten Patentanwaltsprüfung.

BRG Patentanwaltsgesetz (PAG) (07.098)