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  • Gesundheitskosten

Akteure

  • Fetz, Anita (sp/ps, BS) SR/CE
  • Keller-Sutter, Karin (fdp/plr, SG) SR/CE

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Durch die Änderung des Krankenkassenaufsichtsgesetzes war 2016 eine Neueinteilung der Prämienregionen und der maximal zulässigen Prämienunterschiede basierend auf den Kostenunterschieden zwischen den Regionen nötig geworden. Der Vernehmlassungsentwurf des EDI war insbesondere aufgrund der Regionenbildung anhand von Bezirken anstelle von Gemeinden stark kritisiert worden. Auch die SGK-SR sprach sich gegen die Vernehmlassungsvorlage sowie gegen die in der Zwischenzeit von Bundesrat und Krankenversicherern gemachten neuen Vorschläge aus. In der Folge reichte sie im Sommer 2018 im Rahmen ihrer Behandlung der Motion Germann (svp, SH) eine Motion ein, um die entsprechende Bestimmung im KVG so zu ändern, dass die aktuelle Einteilung der Prämienregionen beibehalten werden kann und die Anzahl Prämienregionen in den Kantonen gleich bleibt. Im Unterschied zur Motion Germann soll die Befähigung, die Prämienregionen und -unterschiede festzulegen, in der Kommissionsmotion weiterhin beim EDI belassen werden. Überdies soll eine Regelung bezüglich der Regionszuteilung einer Gemeinde, die aus einer Fusion zweier Gemeinden aus verschiedenen Prämienregionen entstanden ist, geschaffen werden. Der Bundesrat empfahl die Motion der SGK-SR zur Ablehnung. Er rief in Erinnerung, dass die nun kritisierte Bestimmung im KVG ursprünglich geschaffen worden war, um die Quersubventionierung innerhalb der Kantone – vor allem zu Lasten der Städte – zu beenden.

In der Wintersession 2018 behandelte der Ständerat die Motion der SGK-SR zusammen mit der Motion Germann. Joachim Eder (fdp, ZG) erklärte dem Rat, dass die Kommission mit 7 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen eine Annahme der Kommissionsmotion und mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung eine Ablehnung der Motion Germann empfehle. Dieser Empfehlung stimmte auch Motionär Germann selbst zu. Die Kommissionsmotion fand im Rat jedoch nicht nur Anklang. Anita Fetz (sp, BS) störte sich daran, dass damit die Prämienregionen nun doch nicht aufgrund der tatsächlichen Kosten berechnet werden sollten, wie ursprünglich entschieden worden war. Zudem befürchtete sie, dass eine strikte Regelung der Gemeindezuteilung zu Prämienregionen Gemeinde- sowie Spitalfusionen erschweren würde. Bundesrat Berset wies noch einmal auf die Änderungen hin, die der Bundesrat aufgrund der Kritik in der Vernehmlassung vorgenommen hatte. Er betonte überdies, dass es verschiedene unklare Punkte gebe, die der Bundesrat nur in Übereinstimmung mit der SGK entscheiden werde.
Die Entscheidung des Ständerates fiel schliesslich deutlich aus: Mit 24 zu 13 Stimmen nahm die kleine Kammer die Kommissionsmotion an, Hannes Germann zog seine Motion zurück.

Aktuelle Einteilung der Prämienregionen beibehalten (Mo. 18.3713)
Dossier: Prämienregionen in der Krankenversicherung (seit 2003)

Die SGK-NR befürwortete die Revision der Bestimmungen mit internationalem Bezug im KVG einstimmig, nahm jedoch zuvor eine Änderung vor: Sie ergänzte die Vorlage um eine Verpflichtung der Kantone, den Kantonsanteil an stationären Aufenthalten auch für in der Schweiz versicherte Personen aus dem EU-/Efta-Raum zu übernehmen. Diese Bestimmung war aufgrund negativer Rückmeldungen der Kantone in der Vernehmlassung vom Bundesrat gestrichen worden. Die SGK-NR und in der Herbstsession 2016 auch der Nationalrat wiesen aber darauf hin, dass die Kantone mit Einnahme der Quellensteuern der Grenzgänger auch die durch diese entstehenden Kosten – CHF 12 Mio. pro Jahr für stationäre Aufenthalte von Grenzgängerinnen, Grenzgänger und ihren Familien sowie weitere CHF 11 Mio. pro Jahr für Rentnerinnen, Rentner und ihre Angehörigen – zu tragen hätten. Der Nationalrat bestätigte diese Änderungen der SGK-NR ohne Gegenanträge und stimmte auch der Vorlage insgesamt einstimmig (183 Stimmen, 1 Enthaltung) zu.

Noch in der Herbstsession 2016 bereinigte der Ständerat das Anliegen. Die SGK-SR hatte sich zuvor von den Argumenten bezüglich einer rechtsgleichen Behandlung aller Versicherten und der durch die Erhebung der Quellensteuer entstandenen Verantwortung der Kantone überzeugen lassen. Zudem hätten die Kantone gemäss Karin Keller-Sutter (fdp, SG) nach der Medienmitteilung der SGK-NR und dem Entscheid des Nationalrats keine entsprechenden Bedenken mehr geäussert. Mit dieser Begründung nahm der Ständerat die Änderung stillschweigend an. Auch die Schlussabstimmungen passierte die Vorlage souverän: Sowohl im Stände- als auch im Nationalrat wurde die Revision einstimmig verabschiedet.

Bestimmungen mit internationalem Bezug im KVG