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  • Nantermod, Philippe (fdp/plr, VS) NR/CN

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In der Herbstsession 2018 beriet das Parlament die parlamentarische Initiative für eine befristete Verlängerung der Zulassungsbeschränkung nach Art. 55 KVG. Zuvor hatte sich der Bundesrat in einer Stellungnahme für die Vorlage ausgesprochen, weil damit für den Fall einer Verzögerung bei der Änderung des KVG bezüglich der Zulassung von Leistungserbringenden (BRG 18.047) ein Zeitraum ohne Zulassungsbeschränkung verhindert werden könne. Die Detailberatung des Bundesratsgeschäfts müsse jedoch umgehend angegangen werden, betonte der Bundesrat. Im erstbehandelnden Nationalrat erläuterten die Kommissionssprecher Nantermod (fdp, VS) und Hess (bdp, NR) sowie Gesundheitsminister Berset noch einmal die Geschichte der Zulassungsbeschränkung, ihre Relevanz und die Notwendigkeit einer weiteren – letzten – Verlängerung derselben. Diskussionslos und stillschweigend genehmigte der Rat die Vorlage in der Detailberatung und übergab sie mit 160 zu 1 Stimme in der Gesamtabstimmung dem Zweitrat. Ein ähnliches Bild präsentierte sich im Ständerat, der die Initiative am folgenden Tag in der Gesamtabstimmung einstimmig mit 36 zu 0 Stimmen guthiess. Auch die Schlussabstimmungen stellten keine grossen Hürden mehr dar, mit 194 zu 1 Stimme respektive 41 zu 0 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) verabschiedete das Parlament die erneute, befristete Verlängerung der Zulassungsbeschränkung für Ärzte. Einzig Lukas Reimann (svp, SG) lehnte die Verlängerung ab, während Hannes Germann (svp, SH) und Martin Schmid (fdp, GR) sich ihrer Stimme enthielten.

Befristete Verlängerung der Zulassungsbeschränkung nach Artikel 55a KVG

Im April 2018 entschied die SGK-NR mit 17 zu 5 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) respektive mit 14 zu 8 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) die eigenen Kommissionsinitiativen 17.401 «Tarifpflege und Entwicklung» und 17.402 «Steuerung der Kosten im KVG durch die Vertragspartner» zur Annahme zu empfehlen. Deren Annahme durch das Parlament solle ein Zeichen der Unterstützung für das Vorgehen des Bundesrates sein, liess die Kommission verlauten. Der Bundesrat hatte zuvor entschieden, die im Bericht der Expertengruppe «Kostendämpfungsmassnahmen zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung» vorgeschlagenen Massnahmen, zu denen auch die Forderungen der beiden Kommissionsinitiativen gehören, in zwei Massnahmenpaketen in die Vernehmlassung zu schicken. Während erstere Initiative den Nationalrat oppositionslos passierte, beantragte eine Minderheit Nantermod (fdp, VS), letzterer Initiative keine Folge zu geben. Die Minderheit befürchtete, dass die Initiative zu einer Verstaatlichung des Systems führen könnte, ohne die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen oder eine Kosteneindämmung zu erreichen. Durch das Globalbudget entstehe eine Obergrenze für die Gesundheitsausgaben, was zu einer Rationierung der Pflege am Jahresende führen könnte. Knapp, mit 97 zu 91 Stimmen, folgte die grosse Kammer der Minderheit und sprach sich gegen Folge geben aus. Die ablehnenden Voten der geschlossen stimmenden SVP- und der FDP-Liberalen-Fraktion sowie eines Mitglieds der CVP-Fraktion reichten aus, um die Initiative zu versenken.

Tarifpflege und Entwicklung