Trotz öffentlich geäusserter Missbilligung durch den Preisüberwacher, der am ursprünglichen Konzept festhalten wollte, einigten sich das BSV und die Pharmabranche auf einen Kompromiss in der zweiten Preissenkungsrunde. Demnach wird für die Festsetzung der Preise der älteren Medikamente nicht der Ladenpreis in den vergleichbaren europäischen Ländern herangezogen, sondern der Fabrikabgabepreis. Damit bleiben diese Heilmittel in der Schweiz weiterhin um rund einen Drittel teurer als in den Referenzstaaten Deutschland, Dänemark und Niederlande. Im Gegenzug verpflichteten sich die Hersteller und Importeure, die von ihnen zwischen 1996 und 1998 eingereichten Beschwerden zurückzuziehen. Auf den 15. September läutete das BSV die dritte Preissenkungsrunde ein und verfügte eine Verbilligung von bis zu 70% für 113 weitere ältere Medikamente; in 20 Fällen wurde von den Produzenten erneut Beschwerde eingereicht.
Überprüfung der Medikamentenpreise (ab 1996)- Schlagworte
- Datum
- 9. April 1998
- Prozesstyp
- Verwaltungsakt
- Quellen
-
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- Presse vom 13.6. und 11.9.98.
- Presse vom 9.4., 15.4., 16.4., 22.4. und 8.9.98; TA, 17.4. und 18.4.98; SoZ, 19.4.98, Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1666 f. und 1859 f.
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 06.07.2017
Aktualisiert am 06.07.2017