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Im Februar 2018 diskutierte die Presse in verstärktem Ausmass über die Frage der Pensionskassen für Arbeitslose – ein Thema, das immer wieder einmal auf der Bildfläche erscheint. Dabei wurde kritisiert, dass Versicherte bei Verlust ihres Arbeitsplatzes ihr Pensionskassenvermögen auf ein Freizügigkeitskonto transferieren müssten. Fänden sie bis zu ihrer Pensionierung keine Stelle mehr, hätten sie anschliessend nicht mehr die Möglichkeit, eine Rente zu beziehen, sondern müssten ihr gesamtes Kapital auf einmal beziehen. Zwar sei es von Gesetz wegen möglich, dass Gekündigte bei ihrer Pensionskasse bleiben könnten, allerdings böten viele Kassen diese Möglichkeit nicht an. Falls so ein Angebot bestehe, müssten die Gekündigten ihre Beiträge auf den bisherigen Lohn sowie die Arbeitgeberanteile weiterhin bezahlen – was gerade in Anbetracht ihrer Erwerbslosigkeit häufig nicht möglich sei. Zudem sei dieses Angebot auf 2 Jahre beschränkt. Als Alternative präsentierten die Medien die Auffangeinrichtung BVG, bei der man den obligatorischen Teil des Lohnes auch nach einer Kündigung bis zur Pensionierung weiter versichern könne, allerdings ebenfalls unter Bezahlung der eigenen Beiträge sowie der Arbeitgeberbeiträge.

Dieses Problem beschäftigte auch die Politik schon länger. Bereits 2010 hatte Géraldine Savary (sp, VD; Ip. 10.3336) den Bundesrat in einer Interpellation gebeten, eine Möglichkeit aufzuzeigen, mit der arbeitslose Personen weiterhin bei einer Pensionskasse verbleiben könnten. In Griffweite war die Lösung dieses Problems Ende 2016, als das Parlament im Rahmen der Altersvorsorge 2020 (BRG 14.088) die Möglichkeit für Gekündigte schaffen wollte, ab 58 Jahren in der Pensionskasse verbleiben zu dürfen, wobei es ihnen offen gestanden wäre, weiterhin Beiträge zu bezahlen oder nicht. Nach der Ablehnung des Projekts in der Volksabstimmung brachte schliesslich gemäss Tages-Anzeiger Nationalrätin Silvia Schenker (sp, BS) diesen damals unumstrittenen Vorschlag im Rahmen der Reform der Ergänzungsleistungen (BRG 16.065), bei der auch die allgemeine Frage nach dem Kapitalbezug in der Pensionskasse diskutiert wurde, wieder ein. In der Frühjahrssession 2018 diskutierte der Nationalrat einen entsprechenden Vorschlag, den die Kommissionsmehrheit zuvor unterstützt hatte, der jedoch von einer Minderheit Aeschi (svp, ZG) bekämpft wurde. Aeschi kritisierte, dass keine Klarheit darüber herrsche, welche Kosten eine solche Regelung verursachen würde. Er kritisierte, dass Personen, die keine Beiträge bezahlten, bei ihrer Pensionierung «Anrecht auf die gleiche Rente [hätten] wie alle anderen Personen, die weiter einzahlen», und befürchtete, dass die arbeitenden Personen deren Renten mitfinanzieren müssten. Dem widersprach unter anderem Silvia Schenker, die erklärte, dass sich die Rente auch für die Arbeitslosen aus dem bisherig angehäuften Kapital berechnen lasse und folglich keine Lücke entstehe, welche die arbeitenden Personen decken müssten. Mit 136 zu 51 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) sprach sich der Nationalrat für die Änderung aus. Die ablehnenden Stimmen stammten von einer Mehrheit der SVP-Fraktion. Kein Widerstand folgte in der Sommersession durch den Ständerat: Mit 10 zu 1 Stimmen hatte die SGK-SR die Bestimmung angenommen, stillschweigend folgte ihr auch die kleine Kammer. Mit der Annahme der Revision in der Frühjahrssession 2019 segnete das Parlament schliesslich den Verbleib über 58-jähriger Arbeitsloser in ihren Pensionskassen ab.

Pensionskasse für Arbeitslose

Ende Jahr beteiligte sich die BDP mit einem neuen Vorschlag an der Debatte um die Rentenreform. Die Diskussion um die Höhe des Rentenalters sei von Ideologie geprägt, befand Parteipräsident Landolt. Man könne die Debatte entpolitisieren, wenn ökonomische Fakten berücksichtigt würden. Konkret schlug die BDP mit einem parlamentarischen Vorstoss vor, das Rentenalter an die Lebenserwartung zu knüpfen. Die Idee ist, dass das Rentenalter 80% der durchschnittlichen Lebenserwartung bei Frauen und Männern betragen soll. 2013 wäre das Rentenalter also bei 66 Jahren zu liegen gekommen. Der Vorschlag wurde von SVP und FDP positiv, von der CVP skeptisch und von der Linken mit Ablehnung aufgenommen.

Rentenreform

Kaum im Amt als neuer Vorsteher des EDI legte Bundespräsident Couchepin seine Vorstellungen für die künftige Entwicklung der Altersvorsorge dar. Insbesondere sprach er sich dafür aus, mittelfristig das Rentenalter um ein oder zwei Jahre hinaufzusetzen. In einem Positionspapier, das er dem Gesamtbundesrat kurz vor seinem traditionellen Medienspaziergang auf die Petersinsel vorlegte, plädierte er für eine Erhöhung vorerst auf 66 (2015) und später auf 67 Jahre (2025). SP, Grüne und CVP wiesen diesen Vorschlag umgehend zurück; selbst die SVP, die 2000 sogar eine Erhöhung auf 68 Jahre verlangt hatte, äusserte sich – wenige Wochen vor den anstehenden eidgenössischen Wahlen – reserviert. Einzig die FDP hielt zu ihrem Bundesrat. Der Arbeitgeberverband unterstützte ebenfalls eine Erhöhung, wollte sich aber nicht auf ein starres Regelrentenalter festlegen, sondern verlangte eine Flexibilisierung nach oben.

Rentenalter

In ersten Reaktionen stiessen die Vorschläge des Bundesrates von Rechts bis Links auf Kritik. Der Arbeitgeberverband erklärte, die Regierung setze falsche Prioritäten; nicht die Flexibilisierung des Rentenalters sei vordringlich, sondern die Sanierung der AHV, wozu Mehreinnahmen über die Mehrwertsteuer nichts taugten. Der Gewerbeverband unterstützte das einheitliche Rentenalter für Mann und Frau, lehnte jede Erhöhung des Beitragssatzes für Selbständigerwerbende hingegen kategorisch ab. Die FDP äusserte sich ebenfalls positiv zur vorgesehenen Gleichstellung von Mann und Frau, meldete aber bereits Opposition gegen das Modell der langen Erwerbsdauer an, da es ausbildungsfeindlich sei. Die SP sah in den bundesrätlichen Vorschlägen einen Schritt in die richtige Richtung, bedauerte aber, dass die Einsparungen einmal mehr einseitig zu Lasten der Frauen gehen sollen. Für den SGB gingen die vorgeschlagenen Flexibilisierungsmodelle eindeutig zu wenig weit. Einzig die CVP zeigte sich auf der ganzen Linie zufrieden und meinte, die Gleichstellung der Geschlechter sei ebenso zu begrüssen wie die Beschaffung zusätzlicher Finanzmittel über die Mehrwertsteuer. Im Lauf der Vernehmlassung änderte sich kaum etwas an diesen ersten Stellungnahmen; allerdings wurde klar, dass die bürgerlichen Bundesratsparteien und die Wirtschaftsverbände nur auf die 11. AHV-Revision einzutreten gewillt sind, wenn der Bundesrat vorgängig eine Gesamtstrategie für die Sicherung aller Sozialwerke vorlegt.

11. AHV-Revision (BRG 00.014)
Dossier: 11. AHV-Revision (1991-2004; 2005-2010)
Dossier: Debatten um das Frauenrentenalter

Da die Äusserungen der Arbeitgeber und der Vertreter von FDP und SVP - insbesondere auch die immer wieder vorgebrachte These, wonach die AHV kurz vor dem finanziellen Kollaps stehe - vor allem in der älteren Bevölkerung bedeutende Ängste auslösten, griff Bundesrätin Dreifuss schliesslich zu einem für schweizerische politische Verhältnisse ungewohnten Mittel. Sie liess der Presse einen offenen Brief an die Bevölkerung zukommen, in welchem sie das materielle Fundament der AHV bis über die Jahrtausendwende hinaus als solide und für die Sicherung der Renten ausreichend taxierte, weshalb sich ihrer Ansicht nach auch die Anhebung des Rentenalters der Frauen im Rahmen der 10. AHV-Revision nicht aufdränge. Da der Gesamtbundesrat im Vorjahr beschlossen hatte, sich entgegen seiner ursprünglichen Haltung dieser Erhöhung des Rentenalters nicht zu widersetzen, sah sich Dreifuss dem Vorwurf der bürgerlichen Parteien ausgesetzt, mit ihrer Initiative das Kollegialitätsprinzip verletzt zu haben.

AHV kurz vor dem finanziellen Kollaps offenen Brief an die Bevölkerung