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Der Nationalrat überwies gegen den Willen des Bundesrates eine Motion Darbellay (cvp, VS) für Veränderungen im Strafvollzug. Konkret fordert der Motionär bilaterale Abkommen, namentlich mit Balkanstaaten, für den Strafvollzug für ausländische Verurteilte in ihrem Heimatland. Dasselbe verlangt auch eine vom Nationalrat gutgeheissene Motion Stamm (svp, AG) (Mo. 08.3441).

Strafvollzug für ausländische Verurteilte in ihrem Heimatland

Vor der letzten Strafrechtsrevision im Jahre 1998 hatten Richter eine Landesverweisung als Nebenstrafe verhängen können. Diese Bestimmung war gestrichen worden, da ein Entzug der Aufenthaltsbewilligung für verurteilte Kriminelle von den Einwanderungsbehörden vorgenommen werden kann. Der Nationalrat gab einer parlamentarische Initiative Darbellay (cvp, VS) für eine Wiederherstellung des alten Zustandes keine Folge, da dies zu Unklarheiten und einem Konkurrenzverhältnis zwischen Gerichten und Verwaltung führen würde.

Nationalrat will den Landesverweis als Nebenstrafe nicht wieder einführen

Die Diskussion über Gewalt insbesondere von Jugendlichen und Ausländern steht oft im Zusammenhang mit tödlich oder mit schwersten Verletzungen endenden Einzelfällen, von denen es auch im Berichtsjahr 2008 einige gab. Aber auch die Wissenschaft befasst sich vermehrt mit diesem Phänomen. Eine Studie der kriminalistischen Institute der Universitäten Zürich und Lausanne stellte fest, dass die Zahl der brutalen Gewalt- und Sexualdelikte in der Schweiz in den letzten zwanzig Jahren stark angestiegen ist. Bei einigen Gewaltdelikten belegt die Schweiz gemäss dieser internationalen Studie heute sogar einen Spitzenrang. Solche Delikte sind gemäss Projektleiter Martin Killias auch ein Migrantenproblem, indem sie oft von Jugendlichen mit Wurzeln im Balkan begangen werden. Andere Untersuchungen in den Notfallstationen von Spitälern belegten eine starke Zunahme nicht nur der Einlieferungen infolge von Schlägereien, sondern auch der dabei erlittenen schweren Kopfverletzungen.

Zahl der brutalen Gewalt- und Sexualdelikte stark angestiegen
Dossier: Revision des Sanktionenrechts (Allgemeiner Teil des Strafgesetzbuches)
Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)

Die im Vorjahr vom Parlament verabschiedete Unternehmenssteuerreform II war von der Linken mit einem Referendum bekämpft worden. Das Volk stimmte ihr am 24. Februar mit einer hauchdünnen Mehrheit von 50,5% zu.

BRG Unternehmenssteuerreform II (BRG 05.058)
Dossier: Unternehmenssteuerreform II

Im Februar reichte die SVP ihre Volksinitiative „für die Ausschaffung krimineller Ausländer“ mit über 200'000 Unterschriften ein. Diese verlangt, dass bei einer Reihe von mehr oder weniger schweren Delikten, aber auch bei missbräuchlichem Bezug von Sozialleistungen, Ausländer ungeachtet der Art ihrer Aufenthaltsbewilligung und der Dauer ihrer Landesanwesenheit zusätzlich zur Strafe aus der Schweiz ausgewiesen werden. Die FDP reagierte darauf, indem ihre Nationalratsfraktion eine parlamentarische Initiative einreichte, welche zwar auch den Verlust des Aufenthaltsrechts für straffällige Ausländer verlangt, aber nur bei Verurteilungen wegen schwerer, detailiert aufgezählter Delikte.

Volksinitiative „Für die Ausschaffung krimineller Ausländer“
Dossier: Ausschaffungsinitiative – Abstimmung und Umsetzung

Ende Jahr beschlossen die Schweizer Demokraten an einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung, das Referendum gegen die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien zu ergreifen. Zudem fassten sie die Nein-Parole zur Unternehmenssteuerreform IIund beschlossen Stimmfreigabe für die Initiative gegen Kampfjetlärm in Tourismusgebieten.

SD ergreifen das Referendum gegen die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit

Gegen das Bundesgesetz über die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeiten und Investitionen ergriff eine Linksallianz wie bereits im Jahr 2006 angekündigt das Referendum und reichte dieses mit mehr als 57'000 gültigen Unterschriften ein. Die bürgerlichen Parteien starteten eine Gegenkampagne. Der Linksallianz gehören unter anderen die SP, der Gewerkschaftsbund (SGB) und die Grünen an. Das Volk wird anfangs 2008 über die Vorlage abstimmen können.

BRG Unternehmenssteuerreform II (BRG 05.058)
Dossier: Unternehmenssteuerreform II

Ende Juni hielt die SVP eine Delegiertenversammlung in Liestal (BL) ab. Die Delegierten hiessen die Lancierung der „Ausschaffungsinitiative mit 362 zu Null Stimmen gut. Die Initiative fordert das Verfallen des Aufenthaltsrechts von Ausländern, wenn diese wegen Delikten wie vorsätzlicher Tötung, Vergewaltigung, Raub oder Einbruch verurteilt werden. Aber auch bereits ein missbräuchlicher Bezug von Sozialhilfe oder von Leistungen der Sozialversicherungen soll zur Ausschaffung führen. Zudem beschlossen die Delegierten, die Unterschriftensammlung für die Minarettverbotsinitiative eines Komitees um SVP-Nationalrat Ulrich Schlüer (ZH) zu unterstützen.

Lancierung der „Ausschaffungsinitiative“

An ihrer Delegiertenversammlung in Lausanne am 23. Juni verabschiedete die CVP ein Wachstumspaket „Wirtschaftspolitik für mehr Beschäftigung und Lebensqualität“. Dieses enthielt wenig Neues und war nicht umstritten. Die CVP forderte darin vor allem einen besseren Transfer von Wissen in die Wirtschaft. Zudem richtete sie sich gegen die Hochpreisinsel Schweiz und verlangte eine konsequentere Anwendung des Kartellgesetzes. Die CVP stellte sich hinter die bilateralen Beziehungen zur EU und befürwortete die Weiterführung der Personenfreizügigkeit und deren Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien. Gleichzeitig betonte sie die Wichtigkeit von guten wirtschaftlichen Beziehungen zu den USA und zu den Schwellenländern. Zudem hiess die CVP die Unternehmenssteuerreform II mit 86 zu einer Stimme bei 3 Enthaltungen gut.

gegen die Hochpreisinsel Schweiz

Am „Zukunftsgipfel“ in Locarno forderte die SP die flächendeckende Einführung von Ganztagesschulen und die Bildung eines Fonds für familienergänzende Betreuungsangebote durch Bund, Kantone und Gemeinden. Sie stellte ein Kinderbetreuungsmodell vor, welches innerhalb von 30 Jahren die Betreuung von 90% aller Kinder an vier Wochentagen durch familienexterne Einrichtungen garantieren würde. Die Kosten für die Umsetzung dieses Modells lägen bei 4,4 Mia Fr. pro Jahr. Für einen Drittel der Kosten müssten die Eltern aufkommen, zwei Drittel würden über Betreuungsgutscheine von Gemeinden, Kantonen, Bund und Unternehmen finanziert. Auch bildungspolitische Forderungen fanden in ein 10-Punkte-Programm „Chancengleichheit für alle“ Eingang: Verlangt wurden unter anderem die Harmonisierung des Stipendienwesens verbunden mit der Einführung von Mindeststandards, ein Ausbau des Lehrstellenangebots und eine jährliche Steigerung des Rahmenkredits für Bildung, Forschung und Innovation um 10% von 2008 bis 2011. Die Delegierten unterstützten zudem die Lancierung der Klimainitiative gemeinsam mit den Grünen und verschiedenen Umweltorganisationen und entschieden sich, das Referendum gegen die Unternehmenssteuerreform II zu ergreifen.

SP fordert flächendeckende Einführung von Ganztagesschulen

Im Frühling nahmen die beiden Räte die Beratungen zur Unternehmenssteuerreform II wieder auf. Während das Bundesgesetz über dringende Anpassungen bei der Unternehmensbesteuerung bereits im Vorjahr verabschiedet worden war, mussten nun auch die Verhandlungen zum Bundesgesetz über die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeiten und Investitionen (Unternehmenssteuerreformgesetz II) zu Ende geführt werden. Bei dieser Vorlage ging es im Wesentlichen darum, eine steuerliche Entlastung von Risikokapital zu erreichen, die primär den Investoren, welche sich unternehmerisch beteiligen, zugute kommen soll. Andererseits zielte die Reform auch auf die steuerliche Entlastung der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ab. Diese wird erreicht durch eine tiefere Besteuerung der ausgeschütteten Unternehmensgewinne. Bei der direkten Bundessteuer sollte eine Teilbesteuerung der Dividenden eingeführt werden.

Bei der Differenzbereinigung im Ständerat beschloss dieser, die Bestimmungen zum Quasi-Wertschriftenhandel aufgrund der zahlreichen offenen Fragen herauszulösen und in einer separaten Vorlage zu behandeln. Die Verfassungsmässigkeit der Vorlage war mittels zweier Rechtsgutachten geprüft worden, welche jedoch zu unterschiedlichen Ergebnissen kamen. Bei der Frage der Teilbesteuerung beschloss der Ständerat die Quote beim Privatvermögen gegenüber seinem ersten Beschluss von 60 auf 70% zu erhöhen.

Der Nationalrat billigte den Entscheid der kleinen Kammer, die Fragen zum Quasi-Wertschriftenhandel von der jetzigen Vorlage abzukoppeln und separat zu beraten. Bei der Teilbesteuerung arbeitete er einen Kompromissvorschlag aus, der den Steuersatz von Dividenden im Privatvermögen von 50 auf 60% erhöhen wollte. Der Rat folgte der Kommissionsmehrheit und wollte es den Kantonen überlassen, mit welchen Verfahren sie die Entlastung bei der wirtschaftlichen Doppelbelastung vornehmen. Im Gegensatz dazu scheiterten verschiedene Minderheitsanträge aus dem links-grünen Lager, die den Spielraum der Kantone im Steuerharmonisierungsgesetz einschränken wollten.

Der Ständerat willigte schliesslich in die vom Nationalrat beschlossene Teilbesteuerung von Dividenden im Privatvermögen auf 60% ein und stimmte auch in Bezug darauf, den Kantonen beim anzuwendenden Verfahren keine Vorschriften zu machen, mit dem Nationalrat überein. In der Schlussabstimmung hiess der Nationalrat die Reform mit 120:72 Stimmen und der Ständerat mit 35:8 gut. Die Gegenstimmen kamen von der SP und der GP, welche die Vorlage geschlossen ablehnten. Das verabschiedete Bundesgesetz enthält nun folgende Kernpunkte: Inhaber von Beteiligungen werden von einer Steuererleichterung profitieren, wenn sie eine Mindestbeteiligung von 10% am Unternehmenskapital halten. Der Teilsteuersatz beträgt für das Geschäftsvermögen 50% und für das Privatvermögen 60%. Nur die Mindestbeteiligung von 10% wird im Gesetz verankert, die Sätze können die Kantone selbst bestimmen und daher variieren. Die Möglichkeit des Schuldenzinsenabzuges bis zum Betrag des um 50'000 Fr. erhöhten steuerbaren Vermögens wird beibehalten. Ausserdem besteht die Möglichkeit für die Kantone, die Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer anzurechnen. Die Mindereinnahmen für den Bund werden sich mit den geplanten Massnahmen auf 56 Mio Fr. belaufen.

BRG Unternehmenssteuerreform II (BRG 05.058)
Dossier: Unternehmenssteuerreform II

Das Parlament verabschiedete die Unternehmenssteuerreform II, welche insbesondere die doppelte Besteuerung von Unternehmensgewinnen (beim Unternehmen und bei den Aktionären) teilweise aufhebt und Erleichterungen für KMU bringt. Da die Linke dagegen das Referendum einreichte, wird im Jahr 2008 definitiv darüber entschieden. Der Nationalrat hiess zudem zwei Motionen der FDP- resp. der SVP-Fraktion für eine Senkung des Steuersatzes für Unternehmensgewinne bei der Bundessteuer gut.

BRG Unternehmenssteuerreform II (BRG 05.058)
Dossier: Unternehmenssteuerreform II

Mitte März hielt die SVP eine Delegiertenversammlung in Lugano ab, die ganz im Zeichen des Ausländerthemas stand. Parteipräsident Maurer sagte in einer Rede, die SVP stehe für all die Eigenschaften, welche den Erfolg der Schweiz ausmachten. Sie kämpfe für die Neutralität, das Bankgeheimnis und den föderalistischen Wettbewerb. Das freundliche Gesicht der Schweiz sei aber vermehrt durch „multikulturelle Brutalität“ abgelöst worden. Bundesrat Blocher sprach zum Thema Jugendgewalt. Diese sei eine grosse Sorge der Bevölkerung, die erst langsam von der Politik wahrgenommen werde. Ein weiteres Thema der Delegiertenversammlung waren Bildungsprobleme im Zusammenhang mit der Migration. Die SVP forderte zur Lösung dieser Probleme eine Rückkehr zum Leistungs- und Wettbewerbsprinzip in den Schulen. Auch die Diskussion der 5. IV-Revision, zu der die Delegierten mit 310 zu 1 Stimme die Ja-Parole fassten, drehte sich um das Thema Ausländer. Nationalrat Bortoluzzi (ZH) äusserte sich, die IV sei „balkanisiert“ worden. Ohne Gegenstimme beschlossen die Delegierten, eine Volksinitiative mit dem Titel „Unsere Regeln gelten für alle“ auszuarbeiten. Die Delegiertenversammlung in Lugano wurde in der Presse kritisiert, weil der Tessiner Parteisekretär von „ausländischen Parasiten, welche sich auf unsere Kosten wie Kaninchen vermehren“ gesprochen hatte, ohne dass die Parteileitung eingegriffen hatte.

SVP will Integrationsinitiaive lancieren

Die WAK-SR führte die Beratung der Unternehmenssteuerreform II im Dezember fort und nahm zwei Gutachten zur Verfassungskonformität der Teilbesteuerung, welche das Finanzdepartement in Auftrag gegeben hatte, zur Kenntnis. In Anbetracht der Komplexität der aufgeworfenen Fragen beschloss die Kommission, die beiden Gutachten und die verbleibenden offenen Punkte der Revision im Januar eingehend zu beraten und das Geschäft von der Traktandenliste der Wintersession zu streichen.

BRG Unternehmenssteuerreform II (BRG 05.058)
Dossier: Unternehmenssteuerreform II

In der Sommersession widmete sich der Ständerat dem Hauptteil der Unternehmenssteuerreform II, den Verbesserungen der steuerlichen Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeiten und Investitionen. Kernstück bildet die Eliminierung der Doppelbesteuerung ausgeschütteter Gewinne, wozu eine Teilbesteuerung der Dividenden eingeführt wird. Eintreten war unbestritten. Der Rat lehnte den Rückweisungsantrag einer Minderheit Sommaruga (sp, BE) ab, welche die Vorlage auf jenen Bereich beschränken wollte, bei dem eine Kapitalgesellschaft gegenüber einer Personengesellschaft tatsächlich benachteiligt ist und im Fall einer Teilbesteuerung von ausgeschütteten Gewinnen eine Beteiligungsgewinnsteuer vorsah. In der Detailberatung folgte der Rat den Anträgen seiner WAK: So verwarf er den von einer SP-Minderheit nochmals eingebrachten Wunsch auf Einführung einer Beteiligungsgewinnsteuer mit Hinweis auf das klare Verdikt des Stimmvolkes bei der Abstimmung über die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer. Bei der Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung entschied er, im Geschäftsvermögen die Dividenden auf Bundesstufe zu 50%, im Privatvermögen zu 60% teilzubesteuern, wobei jeweils eine Mindestbeteiligung von 10% vorausgesetzt wird. Der Bundesrat hatte die Teilsteuersätze zunächst auf 60% resp. 80% fixieren wollen und auf eine qualifizierte Beteiligung verzichtet. Bundesrat Merz schloss sich nun den Vorschlägen der Kommission an. Durch diesen Beschluss sind die Kantone an die Mindestbeteiligungsquote gebunden, es steht ihnen aber frei, wie hoch sie die Teilbesteuerung ansetzen. Oppositionslos gewährte der Ständerat den Kantonen die Möglichkeit, die Gewinnsteuer an ihre Kapitalsteuer anzurechnen und so auch auf Stufe Unternehmen eine Doppelbelastung auszumerzen. Beim Quasi-Wertschriftenhandel (Unterscheidung von privaten und gesellschaftlichen Kapitalgewinnen) optierte die kleine Kammer für eine grosszügigere Bestimmung als der Bundesrat. So stellen Veräusserungsgewinne aus Finanzanlagen im Prinzip kein Einkommen dar, ausgenommen, der jährliche Erlös beträgt mehr als 50'000 Fr. innerhalb von zwei Jahren und die Summe der getätigten An- und Verkäufe macht wertmässig mindestens viermal das zu Beginn des Steuerjahres vorhandene Wertschriftenvermögen aus. Das Gesetz passierte die Gesamtabstimmung mit 28:7 Stimmen.

Im Nationalrat beurteilte die Linke die Reform in der Eintretensdebatte als verfassungswidrig, weil sie dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit widerspreche. Die Bürgerlichen argumentierten, die Förderung des Risikokapitals und der KMU löse Wachstumsimpulse aus; die Schweiz brauche die Reform, um ihre Stellung im internationalen Wettbewerb zu halten und zu stärken. Mit 114:66 Stimmen lehnte der Rat einen Nichteintretensantrag einer Minderheit Leutenegger Oberholzer (sp, BL) ab und mit offensichtlichem Mehr einen Rückweisungsantrag Fässler (sp, SG), sich auf jenen Bereich zu beschränken, in dem eine Kapitalgesellschaft gegenüber einer Personengesellschaft tatsächlich benachteiligt ist. In der Detailberatung beschloss der Nationalrat gegen den Willen des Bundesrates, Gewinnausschüttungen sowohl des Geschäfts- als auch des Privatvermögens künftig nur noch zu 50% zu besteuern; der Ständerat hatte beim Privatvermögen eine Quote von 60% vorgesehen. Die Vorschläge der Linken, auf die Teilbesteuerung ganz zu verzichten oder diese davon abhängig zu machen, dass die Gewinne der Gesellschaft zuvor tatsächlich voll besteuert wurden, scheiterten ebenso wie der Versuch, eine stark begrenzte Beteiligungsgewinnsteuer einzuführen resp. den Kantonen zu verbieten, die Gewinnsteuer an ihre Kapitalsteuern anzurechnen, um eine Akzentuierung des kantonalen Steuerwettbewerbs zu verhindern. Bei der Besteuerung der Quasi-Wertschriftenhändler unterstützte der Nationalrat einen Antrag Steiner (fpd, SO), der bei der Frage der Abgrenzung eine Steuerpflicht auch für private Kapitalgewinne festhält, wenn Wertschriften und andere Finanzanlagen in zwei aufeinander folgenden Steuerjahren je viermal umgeschlagen werden. Im Unterschied zum Bundesrat, der den Abzug privater Schuldzinsen auf den Betrag der steuerbaren Vermögenserträge beschränken wollte, hielt der Nationalrat am heutigen Schuldzinsüberhang von 50'000 Franken fest. Er wich damit auch vom Ständerat ab, der den Schuldzinsüberhang nur noch für Grundpfandschulden zulassen wollte. Die Vorlage, die in der aktuellen Form kurzfristig geschätzte Mindereinnahmen von 120 Mio Fr. für den Bund (zuzüglich 108 bis 163 Mio für die AHV) zur Folge hat, passierte die Gesamtabstimmung gegen den Widerstand des links-grünen Lagers mit 115:65 Stimmen. Bereits vor der Abstimmung hatte die SP-Fraktion ein Referendum gegen das Bundesgesetz angekündigt.

BRG Unternehmenssteuerreform II (BRG 05.058)
Dossier: Unternehmenssteuerreform II

Im Frühjahr erklärte der Ständerat eine Motion der WAK-NR (Mo. 02.3638) für verbindlich, welche die grosse Kammer im Vorjahr überwiesen hatte. Der Vorstoss fordert den Bundesrat auf, rasch eine Botschaft zur Unternehmenssteuerreform II vorzulegen, die insbesondere den Verzicht auf eine Beteiligungsgewinnsteuer, Verbesserungen der Situation von Personenunternehmungen bei der Geschäftsaufgabe und der Nachfolgeregelung sowie eine Milderung der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung der Dividenden vorsieht. Anfang Dezember schickte der Bundesrat drei Modelle für die Unternehmenssteuerreform II in die Vernehmlassung. Während die ersten beiden neben der Entlastung auf den ausgeschütteten Dividenden auch ein Teilbesteuerungsverfahren bei Veräusserung auf so genannt qualifizierten Beteiligungen ins Auge fassen, beschränkt sich das dritte einzig auf die steuerliche Entlastung von Gewinnausschüttungen. Alle drei Modelle beinhalten gezielte Massnahmen zugunsten der Personenunternehmen, etwa mit Blick auf den Generationenwechsel. In der Einführungsphase müssen die Kantone je nach Modell mit Mindereinnahmen von 700-730 Mio Fr. rechnen, der Bund mit 30-60 Mio Fr. Das durch die steuerliche Entlastung erzielte Wirtschaftswachstum führe jedoch zu zusätzlichen Einnahmen, so dass langfristig ein Teil der Reform selbstfinanzierend sei.

BRG Unternehmenssteuerreform II (BRG 05.058)
Dossier: Unternehmenssteuerreform II

Im September beauftragte der Bundesrat das Finanzdepartement, eine Vernehmlassungsvorlage für die Reform der Unternehmensbesteuerung auszuarbeiten, welche die strukturellen Schwächen im Steuersystem beseitigen und ertragsneutral ausfallen sollte. Eine generelle Entlastung der Unternehmen lehnte der Bundesrat angesichts der im internationalen Vergleich niedrigen schweizerischen Unternehmenssteuern ab. Grundlage bildeten die Vorschläge der Expertenkommission für rechtsformneutrale Unternehmensbesteuerung. Diese hatte u.a. empfohlen, alle Firmen unabhängig von ihrer Rechtsform (Kapitalgesellschaft, Genossenschaft, Personengesellschaft oder Einzelfirma) gleich zu behandeln. Eine vollständige Gleichbehandlung erachtete der Bundesrat zwar als wünschbar, aber zur Zeit nicht realisierbar. Erträge aus Unternehmensbeteiligungen und Gewinne aus dem Verkauf von massgeblichen Beteiligungen sollten zudem der Steuer unterliegen.

BRG Unternehmenssteuerreform II (BRG 05.058)
Dossier: Unternehmenssteuerreform II

Ende März legte der Bundesrat einen Beschluss betreffend der Ratifizierung des Internationalen Übereinkommens von 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes vor. Gleichzeitig beantragte er entsprechende Strafgesetzänderungen. Diese Ratifizierung war 1996 vom Nationalrat angeregt worden und hatte in der Vernehmlassung ein durchwegs positives Echo erhalten. Es wird damit die Möglichkeit geschaffen, Völkermord nicht nur wie gemäss Genfer Konvention im Zusammenhang mit Kriegsverbrechen zu bekämpfen. Mit einer Strafe von zehnjährigem bis lebenslänglichem Zuchthaus soll bestraft werden, wer Angehörige verfolgter Menschengruppen tötet oder verletzt, oder wer versucht, solchen Gruppen ihre Lebensgrundlagen zu entziehen. Diese Form des Genozids ausserhalb eines eigentlichen bewaffneten Konflikts hatte in den letzten Jahren in Ex-Jugoslawien und in Ruanda besondere Aktualität erhalten und zur Einrichtung eines Internationalen Tribunals zur Verfolgung der in diesen beiden Ländern begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit geführt. Die neue Strafnorm soll auch gegen ausländische Staatsangehörige angewandt werden, die ihre Tat – was die Regel sein dürfte – im Ausland begangen haben und deren Staat keine Strafverfolgung wünscht. Mit dieser Gesetzesrevision würde ein erster Schritt zur Teilnahme der Schweiz am neu geschaffenen Internationalen Strafgerichtshof in Rom gemacht; erforderlich wäre dazu aber auch noch eine neue Gesetzesbestimmung zur Verfolgung weiterer „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“.

Genozid-Konvention der UNO von 1948

Der Bundesrat legte dem Parlament einen im Jahr 1997 mit Thailand abgeschlossenen Vertrag über die Überstellung von Straftätern zur Ratifizierung vor. Das Interesse der Schweiz an diesem Vertrag liegt primär darin, dass dieser schweizerischen Delinquenten erlaubt, ihre Strafe in einem schweizerischen Gefängnis zu verbüssen, wovon man sich auch bessere Resozialisierungseffekte verspricht. Dieser Vertrag – der einem Europarats-Übereinkommen nachempfunden ist – eröffnet freilich nur die Möglichkeit einer Rückführung, ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht. Der Hintergrund für diese nichtzwingende Regelung besteht darin, dass in Thailand die allgemeinen Strafmasse, insbesondere aber diejenigen für Drogendelikte drastisch höher sind als in der Schweiz, und die Schweiz nicht bereit war, diese thailändischen Urteile in jedem Fall zu vollziehen.

Staatsvertrag mit Thailand zur Überstellung von Straftätern (BGR 99.031)
Dossier: Vertrag mit Thailand über die Überstellung von Straftätern (2000)

Gestützt auf die Kriminalstatistik des Kantons Zürich konstatierte der Soziologe Manuel Eisner eine massive Zunahme der von Jugendlichen begangenen Gewaltdelikte (Delikte gegen Leib und Leben, Raub, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung), während die Zahl der wegen Eigentumsdelikten Registrierten nahezu stabil blieb. Der Anteil der ausländischen Jugendlichen an den wegen Gewaltdelikten Verdächtigten hat sich bis 1997 auf 71 Prozent erhöht, wobei die Zunahme fast ausschliesslich auf des Konto von Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien und aus Albanien geht. Aus diesen beiden Ländern stammten 1997 33 Prozent aller wegen Gewaltdelikten registrierten Jugendlichen. Der stark gestiegene Ausländeranteil in der Kriminalstatistik (1997 machten sie gesamtschweizerisch 51.5 Prozent der ermittelten Straftäter aus) führte zu Forderungen nach strengeren Massnahmen gegen kriminelle Asylbewerber und Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung. Die Angehörigen dieser beiden Gruppen sind massgeblich verantwortlich für den Anstieg des Ausländeranteils unter den Straftätern, können aber oft wegen fehlender Papiere oder wegen laufender Asylgesuche nicht ausgewiesen werden. Die schweizerische Vereinigung der Staatsanwälte und Untersuchungsrichter forderte an ihrer Delegiertenversammlung gesetzliche Grundlagen, um diese Personen bis zum Vollzug der Ausweisung zu internieren.

Zunahme der von Jugendlichen begangenen Gewaltdelikte und Ausländeranteil in der Kriminalstatistik

In ihrem Positionspapier zur Migrationspolitik sprach sie sich für eine erschwerte Zuwanderung von Ausländern aus sowie für die Herabsetzung der Altersgrenze von 18 auf 14 Jahre für den Familiennachzug. Ferner hielt sie die Ausarbeitung eines Gegenvorschlages zur Volksinitiative «für eine Regelung der Zuwanderung», die den Ausländeranteil auf 18% begrenzen will, im Gegensatz zum Bundesrat für unerlässlich. Bei den Einbürgerungen befürwortete die Partei zwar die erleichterte Einbürgerung von Jugendlichen der zweiten Generation, davon abgesehen soll die Einbürgerungspraxis hingegen restriktiver gehandhabt werden. Im Asylbereich sollen kriminelle, renitente und papierlose Asylsuchende in bewachten Kollektivunterkünften bis zur Ausschaffung untergebracht werden.

Migrationspolitik der SVP 1998

Gemäss der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), welche die Anzeigen der Polizei bei den Gerichten – d.h. die ermittelten, aber noch nicht verurteilten Täter – erfasst, hat die Kriminalität 1997 nochmals stark zugenommen. Nachdem im Vorjahr ein markanter Anstieg bei den Gewaltverbrechen (namentlich Tötung und Raub) zu verzeichnen war, nahmen 1997 vor allem die Einbruchsdiebstähle und die Sexualdelikte zu. Der Anteil der Ausländer am Total der ermittelten Täter überstieg erstmals 50 Prozent. Davon hatte rund ein Viertel den Wohnsitz nicht in der Schweiz. Diese wachsende Anzahl von international tätigen ausländischen Kriminellen führte auch zu Vorstössen im Parlament. Der Nationalrat überwies zwei Postulate von Freund (svp, AR) bzw. Bircher (cvp, AG) (Po. 97.3171) für eine bessere Überwachung der Landesgrenzen, namentlich durch eine Aufstockung des Grenzwachtkorps.

Kriminalität 1997 nochmals stark zugenommen international tätigen ausländischen Kriminellen
Dossier: Polizeiliche Kriminalstatistik

Verstärkt versuchte die CVP, sich als Partei des Mittelstandes zu profilieren. In einer einstimmig verabschiedeten Resolution verlangte sie bessere Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen durch Steuerentlastungen, einen leichteren Zugang zur Forschung und einen Abbau an Bürokratie. In einem Leitbild zur Landwirtschaft forderte die CVP ausserdem die schrittweise Anpassung der Preise an die Marktverhältnisse, ohne mit der Abgeltung von Zusatzleistungen zu brechen. Vom Bundesrat verlangte sie einen klaren Fahrplan zur Umsetzung der geplanten Agrarreform.

Profilierung der CVP als Partei des Mittelstandes

Der Nationalrat überwies ein Postulat Morniroli (lega, TI) (Po. 94.3076), das die Übertragung des Strafvollzugs an Private anregt; praktische Erfahrungen mit diesem System haben bisher v.a. die USA und Australien gemacht. Er stimmte im weiteren auch der vom Ständerat in der Frühjahrssession verabschiedeten Motion Schmid (cvp, AI) für eine Verbesserung der Aussagekraft der Kriminalstatistik, namentlich im Hinblick auf den Anteil ausländischer Straftäter, zu.

Übertragung des Strafvollzugs an Private