Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Unternehmenssteuerreform

Akteure

Prozesse

61 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Gegen das Bundesgesetz über die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeiten und Investitionen ergriff eine Linksallianz wie bereits im Jahr 2006 angekündigt das Referendum und reichte dieses mit mehr als 57'000 gültigen Unterschriften ein. Die bürgerlichen Parteien starteten eine Gegenkampagne. Der Linksallianz gehören unter anderen die SP, der Gewerkschaftsbund (SGB) und die Grünen an. Das Volk wird anfangs 2008 über die Vorlage abstimmen können.

BRG Unternehmenssteuerreform II (BRG 05.058)
Dossier: Unternehmenssteuerreform II

An ihrer Delegiertenversammlung in Lausanne am 23. Juni verabschiedete die CVP ein Wachstumspaket „Wirtschaftspolitik für mehr Beschäftigung und Lebensqualität“. Dieses enthielt wenig Neues und war nicht umstritten. Die CVP forderte darin vor allem einen besseren Transfer von Wissen in die Wirtschaft. Zudem richtete sie sich gegen die Hochpreisinsel Schweiz und verlangte eine konsequentere Anwendung des Kartellgesetzes. Die CVP stellte sich hinter die bilateralen Beziehungen zur EU und befürwortete die Weiterführung der Personenfreizügigkeit und deren Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien. Gleichzeitig betonte sie die Wichtigkeit von guten wirtschaftlichen Beziehungen zu den USA und zu den Schwellenländern. Zudem hiess die CVP die Unternehmenssteuerreform II mit 86 zu einer Stimme bei 3 Enthaltungen gut.

gegen die Hochpreisinsel Schweiz

Am „Zukunftsgipfel“ in Locarno forderte die SP die flächendeckende Einführung von Ganztagesschulen und die Bildung eines Fonds für familienergänzende Betreuungsangebote durch Bund, Kantone und Gemeinden. Sie stellte ein Kinderbetreuungsmodell vor, welches innerhalb von 30 Jahren die Betreuung von 90% aller Kinder an vier Wochentagen durch familienexterne Einrichtungen garantieren würde. Die Kosten für die Umsetzung dieses Modells lägen bei 4,4 Mia Fr. pro Jahr. Für einen Drittel der Kosten müssten die Eltern aufkommen, zwei Drittel würden über Betreuungsgutscheine von Gemeinden, Kantonen, Bund und Unternehmen finanziert. Auch bildungspolitische Forderungen fanden in ein 10-Punkte-Programm „Chancengleichheit für alle“ Eingang: Verlangt wurden unter anderem die Harmonisierung des Stipendienwesens verbunden mit der Einführung von Mindeststandards, ein Ausbau des Lehrstellenangebots und eine jährliche Steigerung des Rahmenkredits für Bildung, Forschung und Innovation um 10% von 2008 bis 2011. Die Delegierten unterstützten zudem die Lancierung der Klimainitiative gemeinsam mit den Grünen und verschiedenen Umweltorganisationen und entschieden sich, das Referendum gegen die Unternehmenssteuerreform II zu ergreifen.

SP fordert flächendeckende Einführung von Ganztagesschulen

Im Frühling nahmen die beiden Räte die Beratungen zur Unternehmenssteuerreform II wieder auf. Während das Bundesgesetz über dringende Anpassungen bei der Unternehmensbesteuerung bereits im Vorjahr verabschiedet worden war, mussten nun auch die Verhandlungen zum Bundesgesetz über die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeiten und Investitionen (Unternehmenssteuerreformgesetz II) zu Ende geführt werden. Bei dieser Vorlage ging es im Wesentlichen darum, eine steuerliche Entlastung von Risikokapital zu erreichen, die primär den Investoren, welche sich unternehmerisch beteiligen, zugute kommen soll. Andererseits zielte die Reform auch auf die steuerliche Entlastung der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ab. Diese wird erreicht durch eine tiefere Besteuerung der ausgeschütteten Unternehmensgewinne. Bei der direkten Bundessteuer sollte eine Teilbesteuerung der Dividenden eingeführt werden.

Bei der Differenzbereinigung im Ständerat beschloss dieser, die Bestimmungen zum Quasi-Wertschriftenhandel aufgrund der zahlreichen offenen Fragen herauszulösen und in einer separaten Vorlage zu behandeln. Die Verfassungsmässigkeit der Vorlage war mittels zweier Rechtsgutachten geprüft worden, welche jedoch zu unterschiedlichen Ergebnissen kamen. Bei der Frage der Teilbesteuerung beschloss der Ständerat die Quote beim Privatvermögen gegenüber seinem ersten Beschluss von 60 auf 70% zu erhöhen.

Der Nationalrat billigte den Entscheid der kleinen Kammer, die Fragen zum Quasi-Wertschriftenhandel von der jetzigen Vorlage abzukoppeln und separat zu beraten. Bei der Teilbesteuerung arbeitete er einen Kompromissvorschlag aus, der den Steuersatz von Dividenden im Privatvermögen von 50 auf 60% erhöhen wollte. Der Rat folgte der Kommissionsmehrheit und wollte es den Kantonen überlassen, mit welchen Verfahren sie die Entlastung bei der wirtschaftlichen Doppelbelastung vornehmen. Im Gegensatz dazu scheiterten verschiedene Minderheitsanträge aus dem links-grünen Lager, die den Spielraum der Kantone im Steuerharmonisierungsgesetz einschränken wollten.

Der Ständerat willigte schliesslich in die vom Nationalrat beschlossene Teilbesteuerung von Dividenden im Privatvermögen auf 60% ein und stimmte auch in Bezug darauf, den Kantonen beim anzuwendenden Verfahren keine Vorschriften zu machen, mit dem Nationalrat überein. In der Schlussabstimmung hiess der Nationalrat die Reform mit 120:72 Stimmen und der Ständerat mit 35:8 gut. Die Gegenstimmen kamen von der SP und der GP, welche die Vorlage geschlossen ablehnten. Das verabschiedete Bundesgesetz enthält nun folgende Kernpunkte: Inhaber von Beteiligungen werden von einer Steuererleichterung profitieren, wenn sie eine Mindestbeteiligung von 10% am Unternehmenskapital halten. Der Teilsteuersatz beträgt für das Geschäftsvermögen 50% und für das Privatvermögen 60%. Nur die Mindestbeteiligung von 10% wird im Gesetz verankert, die Sätze können die Kantone selbst bestimmen und daher variieren. Die Möglichkeit des Schuldenzinsenabzuges bis zum Betrag des um 50'000 Fr. erhöhten steuerbaren Vermögens wird beibehalten. Ausserdem besteht die Möglichkeit für die Kantone, die Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer anzurechnen. Die Mindereinnahmen für den Bund werden sich mit den geplanten Massnahmen auf 56 Mio Fr. belaufen.

BRG Unternehmenssteuerreform II (BRG 05.058)
Dossier: Unternehmenssteuerreform II

Das Parlament verabschiedete die Unternehmenssteuerreform II, welche insbesondere die doppelte Besteuerung von Unternehmensgewinnen (beim Unternehmen und bei den Aktionären) teilweise aufhebt und Erleichterungen für KMU bringt. Da die Linke dagegen das Referendum einreichte, wird im Jahr 2008 definitiv darüber entschieden. Der Nationalrat hiess zudem zwei Motionen der FDP- resp. der SVP-Fraktion für eine Senkung des Steuersatzes für Unternehmensgewinne bei der Bundessteuer gut.

BRG Unternehmenssteuerreform II (BRG 05.058)
Dossier: Unternehmenssteuerreform II

Die WAK-SR führte die Beratung der Unternehmenssteuerreform II im Dezember fort und nahm zwei Gutachten zur Verfassungskonformität der Teilbesteuerung, welche das Finanzdepartement in Auftrag gegeben hatte, zur Kenntnis. In Anbetracht der Komplexität der aufgeworfenen Fragen beschloss die Kommission, die beiden Gutachten und die verbleibenden offenen Punkte der Revision im Januar eingehend zu beraten und das Geschäft von der Traktandenliste der Wintersession zu streichen.

BRG Unternehmenssteuerreform II (BRG 05.058)
Dossier: Unternehmenssteuerreform II

In der Sommersession widmete sich der Ständerat dem Hauptteil der Unternehmenssteuerreform II, den Verbesserungen der steuerlichen Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeiten und Investitionen. Kernstück bildet die Eliminierung der Doppelbesteuerung ausgeschütteter Gewinne, wozu eine Teilbesteuerung der Dividenden eingeführt wird. Eintreten war unbestritten. Der Rat lehnte den Rückweisungsantrag einer Minderheit Sommaruga (sp, BE) ab, welche die Vorlage auf jenen Bereich beschränken wollte, bei dem eine Kapitalgesellschaft gegenüber einer Personengesellschaft tatsächlich benachteiligt ist und im Fall einer Teilbesteuerung von ausgeschütteten Gewinnen eine Beteiligungsgewinnsteuer vorsah. In der Detailberatung folgte der Rat den Anträgen seiner WAK: So verwarf er den von einer SP-Minderheit nochmals eingebrachten Wunsch auf Einführung einer Beteiligungsgewinnsteuer mit Hinweis auf das klare Verdikt des Stimmvolkes bei der Abstimmung über die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer. Bei der Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung entschied er, im Geschäftsvermögen die Dividenden auf Bundesstufe zu 50%, im Privatvermögen zu 60% teilzubesteuern, wobei jeweils eine Mindestbeteiligung von 10% vorausgesetzt wird. Der Bundesrat hatte die Teilsteuersätze zunächst auf 60% resp. 80% fixieren wollen und auf eine qualifizierte Beteiligung verzichtet. Bundesrat Merz schloss sich nun den Vorschlägen der Kommission an. Durch diesen Beschluss sind die Kantone an die Mindestbeteiligungsquote gebunden, es steht ihnen aber frei, wie hoch sie die Teilbesteuerung ansetzen. Oppositionslos gewährte der Ständerat den Kantonen die Möglichkeit, die Gewinnsteuer an ihre Kapitalsteuer anzurechnen und so auch auf Stufe Unternehmen eine Doppelbelastung auszumerzen. Beim Quasi-Wertschriftenhandel (Unterscheidung von privaten und gesellschaftlichen Kapitalgewinnen) optierte die kleine Kammer für eine grosszügigere Bestimmung als der Bundesrat. So stellen Veräusserungsgewinne aus Finanzanlagen im Prinzip kein Einkommen dar, ausgenommen, der jährliche Erlös beträgt mehr als 50'000 Fr. innerhalb von zwei Jahren und die Summe der getätigten An- und Verkäufe macht wertmässig mindestens viermal das zu Beginn des Steuerjahres vorhandene Wertschriftenvermögen aus. Das Gesetz passierte die Gesamtabstimmung mit 28:7 Stimmen.

Im Nationalrat beurteilte die Linke die Reform in der Eintretensdebatte als verfassungswidrig, weil sie dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit widerspreche. Die Bürgerlichen argumentierten, die Förderung des Risikokapitals und der KMU löse Wachstumsimpulse aus; die Schweiz brauche die Reform, um ihre Stellung im internationalen Wettbewerb zu halten und zu stärken. Mit 114:66 Stimmen lehnte der Rat einen Nichteintretensantrag einer Minderheit Leutenegger Oberholzer (sp, BL) ab und mit offensichtlichem Mehr einen Rückweisungsantrag Fässler (sp, SG), sich auf jenen Bereich zu beschränken, in dem eine Kapitalgesellschaft gegenüber einer Personengesellschaft tatsächlich benachteiligt ist. In der Detailberatung beschloss der Nationalrat gegen den Willen des Bundesrates, Gewinnausschüttungen sowohl des Geschäfts- als auch des Privatvermögens künftig nur noch zu 50% zu besteuern; der Ständerat hatte beim Privatvermögen eine Quote von 60% vorgesehen. Die Vorschläge der Linken, auf die Teilbesteuerung ganz zu verzichten oder diese davon abhängig zu machen, dass die Gewinne der Gesellschaft zuvor tatsächlich voll besteuert wurden, scheiterten ebenso wie der Versuch, eine stark begrenzte Beteiligungsgewinnsteuer einzuführen resp. den Kantonen zu verbieten, die Gewinnsteuer an ihre Kapitalsteuern anzurechnen, um eine Akzentuierung des kantonalen Steuerwettbewerbs zu verhindern. Bei der Besteuerung der Quasi-Wertschriftenhändler unterstützte der Nationalrat einen Antrag Steiner (fpd, SO), der bei der Frage der Abgrenzung eine Steuerpflicht auch für private Kapitalgewinne festhält, wenn Wertschriften und andere Finanzanlagen in zwei aufeinander folgenden Steuerjahren je viermal umgeschlagen werden. Im Unterschied zum Bundesrat, der den Abzug privater Schuldzinsen auf den Betrag der steuerbaren Vermögenserträge beschränken wollte, hielt der Nationalrat am heutigen Schuldzinsüberhang von 50'000 Franken fest. Er wich damit auch vom Ständerat ab, der den Schuldzinsüberhang nur noch für Grundpfandschulden zulassen wollte. Die Vorlage, die in der aktuellen Form kurzfristig geschätzte Mindereinnahmen von 120 Mio Fr. für den Bund (zuzüglich 108 bis 163 Mio für die AHV) zur Folge hat, passierte die Gesamtabstimmung gegen den Widerstand des links-grünen Lagers mit 115:65 Stimmen. Bereits vor der Abstimmung hatte die SP-Fraktion ein Referendum gegen das Bundesgesetz angekündigt.

BRG Unternehmenssteuerreform II (BRG 05.058)
Dossier: Unternehmenssteuerreform II

Im Frühjahr erklärte der Ständerat eine Motion der WAK-NR (Mo. 02.3638) für verbindlich, welche die grosse Kammer im Vorjahr überwiesen hatte. Der Vorstoss fordert den Bundesrat auf, rasch eine Botschaft zur Unternehmenssteuerreform II vorzulegen, die insbesondere den Verzicht auf eine Beteiligungsgewinnsteuer, Verbesserungen der Situation von Personenunternehmungen bei der Geschäftsaufgabe und der Nachfolgeregelung sowie eine Milderung der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung der Dividenden vorsieht. Anfang Dezember schickte der Bundesrat drei Modelle für die Unternehmenssteuerreform II in die Vernehmlassung. Während die ersten beiden neben der Entlastung auf den ausgeschütteten Dividenden auch ein Teilbesteuerungsverfahren bei Veräusserung auf so genannt qualifizierten Beteiligungen ins Auge fassen, beschränkt sich das dritte einzig auf die steuerliche Entlastung von Gewinnausschüttungen. Alle drei Modelle beinhalten gezielte Massnahmen zugunsten der Personenunternehmen, etwa mit Blick auf den Generationenwechsel. In der Einführungsphase müssen die Kantone je nach Modell mit Mindereinnahmen von 700-730 Mio Fr. rechnen, der Bund mit 30-60 Mio Fr. Das durch die steuerliche Entlastung erzielte Wirtschaftswachstum führe jedoch zu zusätzlichen Einnahmen, so dass langfristig ein Teil der Reform selbstfinanzierend sei.

BRG Unternehmenssteuerreform II (BRG 05.058)
Dossier: Unternehmenssteuerreform II

Im September beauftragte der Bundesrat das Finanzdepartement, eine Vernehmlassungsvorlage für die Reform der Unternehmensbesteuerung auszuarbeiten, welche die strukturellen Schwächen im Steuersystem beseitigen und ertragsneutral ausfallen sollte. Eine generelle Entlastung der Unternehmen lehnte der Bundesrat angesichts der im internationalen Vergleich niedrigen schweizerischen Unternehmenssteuern ab. Grundlage bildeten die Vorschläge der Expertenkommission für rechtsformneutrale Unternehmensbesteuerung. Diese hatte u.a. empfohlen, alle Firmen unabhängig von ihrer Rechtsform (Kapitalgesellschaft, Genossenschaft, Personengesellschaft oder Einzelfirma) gleich zu behandeln. Eine vollständige Gleichbehandlung erachtete der Bundesrat zwar als wünschbar, aber zur Zeit nicht realisierbar. Erträge aus Unternehmensbeteiligungen und Gewinne aus dem Verkauf von massgeblichen Beteiligungen sollten zudem der Steuer unterliegen.

BRG Unternehmenssteuerreform II (BRG 05.058)
Dossier: Unternehmenssteuerreform II

Verstärkt versuchte die CVP, sich als Partei des Mittelstandes zu profilieren. In einer einstimmig verabschiedeten Resolution verlangte sie bessere Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen durch Steuerentlastungen, einen leichteren Zugang zur Forschung und einen Abbau an Bürokratie. In einem Leitbild zur Landwirtschaft forderte die CVP ausserdem die schrittweise Anpassung der Preise an die Marktverhältnisse, ohne mit der Abgeltung von Zusatzleistungen zu brechen. Vom Bundesrat verlangte sie einen klaren Fahrplan zur Umsetzung der geplanten Agrarreform.

Profilierung der CVP als Partei des Mittelstandes