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Le Conseil national a refusé de donner suite à l'initiative parlementaire visant à étendre la durée de la protection légale contre le licenciement après l'accouchement de 16 à 32 semaines, par 98 voix contre 77 et 7 abstentions. Pour la majorité de la CAJ-CN, la prolongation du délai de protection ne résoudrait pas le problème du licenciement au retour d'un congé maternité. Pour ne pas avoir à supporter les implications opérationnelles et financières découlant de la prolongation de la période de protection, les entreprises pourraient alors pratiquer une discrimination à l'embauche. Seuls les socialistes, les Verts et quelques voix du centre ont soutenu l'intervention de Mathias Reynard (ps, VS).

Prolongation de la protection contre le licenciement au retour d'un congé maternité (Iv.pa 19.406)
Dossier: Verstärkung des Kündigungsschutzes bei Mutterschaft

Mathias Reynard (ps, VS) souhaite étendre la durée de protection légale contre le licenciement après l'accouchement de 16 à 32 semaines. Selon plusieurs enquêtes, le nombre de femmes licenciées après leur congé maternité est à la hausse ces dernières années. Les jeunes mères – suite à un congé maternité minimum de 14 semaines – sont protégées contre le licenciement seulement deux semaines à leur retour au travail, contre au minimum quatre semaines en France, Belgique, Allemagne et Autriche.
La CAJ-CN a décidé, par 16 voix contre 9, de ne pas y donner suite. Une minorité soutient la demande du conseiller national.

Prolongation de la protection contre le licenciement au retour d'un congé maternité (Iv.pa 19.406)
Dossier: Verstärkung des Kündigungsschutzes bei Mutterschaft

L'USS a présenté ses revendications, en rapport avec la grève des femmes. Les syndicats réclament un salaire minimum de 4'000 CHF et des conventions collectives de travail (CCT) couvrant les branches à forte proportion féminine; un congé paternité de 24 semaines pour les parents, financé par les allocations pour perte de gains (APG); davantage de protection contre les licenciements en cas de maternité; une meilleure prévention en matière de lutte contre le harcèlement sexuel et psychologique; la semaine de travail à 35 heures.
Sans surprise, l'Union patronale Suisse (UPS) s'oppose à la plupart des demandes. Pour une meilleure intégration et rémunération des femmes sur le marché du travail, elle est en faveur des horaires flexibles et incite les programmes pour améliorer la conciliation entre vie professionnelle et familiale. Quant à la semaine de 35 heures, la mesure malmènerait la compétitivité des entreprises. Il ne faudrait pas uniformiser les horaires, mais régler la question à l'intérieur de chaque branche.

Revendications syndicales pour la grève des femmes
Dossier: Feministisches Jahr 2019?

Neben der SDA beschlossen auch die Printmedien im Jahr 2018 Entlassungen. So gab es etwa Entlassungen bei den Bündner Zeitungen, «Le Matin», der Basler Zeitung sowie einstellungsbedingt auch beim «Giornale del Popolo» und der TagesWoche. Den Paukenschlag in Bezug auf Kündigungen bei den privaten Medien lieferte im November 2018 das neu gegründete Joint Venture CH Media mit seiner Ankündigung, dass in den nächsten beiden Jahren, während des Integrationsprogramms für die NZZ-Regionalmedien und die AZ Medien, bis zu 200 Vollzeitstellen gestrichen werden sollen. Mit dieser Reaktion auf die «weiterhin äusserst angespannte Marktsituation» reduziert das Unternehmen die Beschäftigung um ungefähr zehn Prozent. Sämtliche Unternehmensbereiche sollen vom Stellenabbau betroffen sein. Neben Zeitschriften, Online-Portalen, Radio- und TV-Stationen gehören unter anderem die Aargauer Zeitung, die Luzerner Zeitung, das St. Galler Tagblatt und die «Schweiz am Wochenende» zu der insgesamt über 80 Marken umfassenden CH Media. Ein Teil des Stellenabbaus soll durch Fluktuationen erreicht werden; Kündigungen seien aber nicht zu umgehen. CEO Axel Wüstmann kündigte zu diesem Zeitpunkt ebenfalls an, dass es für die überregionalen Themen der Zeitungen eine Mantelredaktion geben werde. Die Gewerkschaft Syndicom sprach von einem «gigantischen Sparprogramm» und mahnte das Unternehmen, den angekündigten Zeitraum von zwei Jahren einzuhalten und nicht mit übereilten Aktionen vorzupreschen.

Stellenabbau bei CH Media

Die im Jahr 2017 durch die Zusammenführung der Redaktionen von «20 Minutes» und «Le Matin» laut gewordenen Befürchtungen, damit sei das Ende von «Le Matin» eingeleitet, bestätigten sich im Folgejahr zumindest teilweise. Anfangs Juni 2018 gab Tamedia bekannt, die Printausgabe von «Le Matin» auf den 21. Juli 2018 einstellen zu wollen. Gleichzeitig kündigte das Verlagshaus 36 Entlassungen an, davon 22 in der Redaktion des französischsprachigen Boulevardblattes. «Le Matin» sollte jedoch nicht komplett verschwinden, sondern in Form einer neu zu entwickelnden Online-Plattform, betreut von einem 15-köpfigen Redaktionsteam, das eng mit dem Sport-Center von Tamedia, dem Newsexpress sowie mit dem Netzwerk von «20 Minuten» zusammenarbeiten soll, erhalten bleiben. Mit diesem Entscheid ging «Le Matin» als erste Schweizer Tageszeitung in die Geschichte ein, die auf eine rein digitale Lösung setzt. Die Sonntagsausgabe «Le Matin Dimanche» war nicht betroffen vom Entscheid und soll weiterhin in gedruckter Form erscheinen. Anders als die Auflösung der Printausgabe des «Blick am Abend», die im Dezember 2018 folgen sollte, sorgte der Entscheid von Tamedia zu «Le Matin» für viel mediale Aufmerksamkeit.
Ebenso wie beim angekündigten Stellenabbau bei der Schweizerischen Depeschenagentur trat die Redaktion von «Le Matin» nach Bekanntgabe des Entscheids, unterstützt von den ebenfalls Tamedia angehörigen Redaktionen von «24 Heures», «Le Matin Dimanche» und «Tribune de Genève» Anfang Juli in den Streik. Angetrieben waren sie dabei ebenfalls durch den Unmut aufgrund bereits zuvor erfolgter Restrukturierungen, namentlich des 2016 kommunizierten Stellenabbaus bei «24 Heures» und der «Tribune de Genève» und der Schaffung von Zentralredaktionen im vergangenen Jahr. Drei Tage später willigte Tamedia in ein Mediationsverfahren ein, um den Streik zu beenden. Gute zwei Wochen später beendete das Verlagshaus die Mediation aber bereits wieder, da sich keine gangbare Alternativlösung abgezeichnet habe. Dieser Entscheid stiess nicht nur bei der Belegschaft, sondern auch bei der Waadtländer und Genfer Regierung auf Konsternation, die sich um die Abnahme der Medienvielfalt in der Romandie sorgten. In einer Medienmitteilung kritisierten die kantonalen Exekutiven den «abrupten und unilateralen» Beschluss, der eine ehrliche Bereitschaft zur Suche nach Alternativlösungen vermissen lasse. Tamedia liess verlauten, man wolle sich auf das bereits zuvor eingeleitete Schlichtungsverfahren beim Kanton Waadt konzentrieren, wobei das Aushandeln eines Sozialplans und Hilfsangebote für entlassene Mitarbeitende im Zentrum stünden. Kurz vor der Einstellung der Printausgabe berichteten die Medien von Gesprächen zwischen Tamedia-Verleger Pietro Supino und Christian Constantin, Präsident des FC Sion, zur Rettung des «Matin» durch eine mögliche Zusammenarbeit unter dem Namen «Le Matin Sports». Diese Gespräche wurden jedoch nicht weiterverfolgt und die Printausgabe der Westschweizer Tageszeitung wie geplant eingestampft.
Das 1984 aus der «Tribune de Lausanne» entstandene Boulevardblatt der Romandie feierte im selben Jahr sein 125-jähriges Bestehen. Die Leserschaft von «Le Matin» belief sich zuletzt auf etwa 235'000 Personen – eine Zahl, an die keine andere Tageszeitung in der Romandie herankam. Trotzdem hatten sich bei der Zeitung innert 10 Jahren aufgrund abnehmender Leserzahlen und Werbeeinnahmen Verluste von insgesamt CHF 34 Mio. angehäuft. Im Jahr zuvor hatte die Romandie bereits die Einstellung des wöchentlich erscheinenden Nachrichtenmagazins «L'Hebdo» hinnehmen müssen.

Keine Printausgabe des Le Matin mehr

Corrado Pardini (ps, BE) propose de compléter l'article 336c du Code des obligations afin de garantir l'emploi des salariées et salariés âgés. Par l'ajout de l'alinéa 4, l'employeur ne pourrait pas résilier le contrat d'un travailleur âgé de 55 ans avec au moins dix années de service sans justifier de manière crédible que la résiliation ne conduise pas à la substitution du travailleur par du personnel meilleur marché. Par 18 voix contre 7, la majorité des membres de la CAJ-CN ne souhaite pas donner suite à l'initiative parlementaire. Elle rappelle que des mesures ont déjà été prises dans le cadre de l'initiative visant à combattre la pénurie de personnel qualifié et de la mise en œuvre de l'initiative «contre l'immigration de masse» afin de favoriser le maintien des personnes âgées dans la vie active. Elle relève le risque d'une augmentation des licenciements peu avant l'atteinte de l'âge limite ou le recours à des contrats à durée déterminée. Au contraire, une minorité recommande d'y donner suite. Les risques de chômage de longue durée et de dépendance à l'aide sociale vont s'intensifier sous l'effet de la numérisation du marché du travail. Puisque le Conseil fédéral n'a, pour l'heure, esquissé aucune solution en la matière, la minorité souhaite que le Parlement prenne les devants par le biais de cette initiative. Lors du passage au Conseil national, c'est la proposition de la majorité de la commission qui l'emporte par 138 voix contre 51.

Garantir l'emploi des salariés âgés (Iv.pa.16.489)
Dossier: Ältere Arbeitnehmende

Mit einer Änderung der AHVV erhöhte der Bundesrat per 1. Januar 2015 den Höchstbetrag für Abgangsentschädigungen bei einer Entlassung aus betrieblichen Gründen, der von der AHV-Beitragspflicht ausgenommen ist, auf den viereinhalbfachen Betrag der maximalen jährlichen Altersrente. Zudem nahm er Härtefallleistungen, also «ausserordentliche Unterstützungsleistungen durch den Arbeitgeber zur Linderung einer finanziellen Not des Arbeitnehmers», von der Beitragspflicht aus. Damit habe er die Motion der SGK-NR bezüglich der AHV-Beitragspflicht für Personalfürsorgestiftungen erfüllt und empfehle sie zur Abschreibung, erklärte der Bundesrat im Rahmen seines Berichts über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2014. Stillschweigend stimmten Stände- und Nationalrat der Abschreibung in der Sommersession 2015 zu.

AHV-Beitragspflicht für Personalfürsorgestiftungen

Beim Buntmetallverarbeiter Swissmetal Boillat im bernjurassischen Reconvilier verhärteten sich im Lauf des Januars die Fronten zwischen der Arbeitnehmerschaft, welche die volle Unterstützung der Gewerkschaft Unia und von weiten Teilen der lokalen Bevölkerung hatte, und der Unternehmensleitung zusehends. Die Belegschaft wehrte sich gegen einen Restrukturierungsplan der Firma, wonach der Giessereibetrieb in Reconvilier aufgehoben und in das Werk nach Dornach (SO) verlegt werden sollte. Dadurch hätten rund 100 der 320 Mitarbeitenden ihre Stelle in Reconvilier verloren. Am 25. Januar wurde der unbefristete Streik ausgerufen. Die Konzernleitung drohte mit Stilllegung des Betriebs, falls die Arbeit nicht umgehend wieder aufgenommen werde und entliess schliesslich 21 Kadermitarbeiter, die sich mit der Belegschaft solidarisiert hatten, sowie später rund 120 Mitarbeitende; als Kündigungsgrund für letztere Massnahme wurde ein Kundenverlust durch den Streik ins Feld geführt.

In dieser schier ausweglosen Situation schaltete sich Bundesrat Deiss, Vorsteher des EVD ein, empfing Vertreter beider Konfliktparteien zu getrennten Gesprächen und schlug schliesslich die Einsetzung eines Mediators in der Person des Unternehmers Rolf Bloch vor. Nach 30 Tagen wurde der Streik ausgesetzt und die Verhandlungen unter Leitung von Bloch aufgenommen, nachdem die Geschäftsleitung zugesichert hatte, dass sie die angedrohten Strafanzeigen gegen die Streikenden nicht eingereicht hatte. In der Folge wurden auch einige der ausgesprochenen Kündigungen zurückgezogen. Zudem wurde ein neutraler Experte eingesetzt, der die betriebswirtschaftliche Lage in Reconvilier durchleuchten sollte. Dieser empfahl den Konfliktparteien, sich auf die Weiterführung der Giesserei während maximal vier Jahren zu einigen. Entlassene Mitarbeiter sollen im Rahmen der Möglichkeiten des Unternehmens wieder eingestellt und in Reconvilier wieder ein Werkleiter eingesetzt werden. Die Umsetzung der Massnahmen hätte eine neutrale Gruppe überwachen sollen. Von dieser externen Kontrolle wollte die Geschäftsleitung allerdings nichts wissen, sie setzte die Mediation aus und erklärte, die Empfehlung in Eigenregie umsetzen zu wollen.

Die von der langen Kampfdauer zermürbte Belegschaft stimmte schliesslich zu. Entgegen der Forderung der Gewerkschaft wollte das Unternehmen auch keinem Sozialplan für die letztlich 111 Entlassenen zustimmen, sondern einen Sozialfonds für die Betroffenen einrichten, an dessen Finanzierung sich die Firma und die Unia, die von der Geschäftsleitung stets als „Brandstifterin“ bezeichnet worden war, zu gleichen Teilen beteiligen sollten. Dies bezeichnete die Gewerkschaft umgehend als absurd, da es von Gesetzes wegen vorgesehen sei, dass der Sozialplan ausschliesslich vom entlassenden Betrieb finanziert werde; sie zog die Swissmetal vor das Branchen-Schiedsgericht. Diese konterte damit, dass sie von der Unia einen Schadenersatz zwischen CHF 5 und 10 Mio. für die durch den Streik verursachte Produktionseinbusse verlangte, da die Gewerkschaft trotz der in der Metall- und Maschinenindustrie geltenden Friedenspflicht den Streik aktiv unterstützt und sogar noch angeheizt habe.

Streiks bei Swissmetal in Reconvillier

Gegen den Widerstand der Linken beschloss der Nationalrat, eine parlamentarische Initiative Gross (sp, TG) für den Schutz der Beschäftigten bei Massenentlassungen, welcher der Rat 1998 Folge gegeben hatte, nicht weiter zu verfolgen und abzuschreiben. Einige von Gross angesprochene Probleme (z.B. die Rechte der Beschäftigten beim Besitzwechsel einer Firma) seien mit dem neuen Fusionsgesetz geregelt worden, andere Forderungen (v.a. Ansprüche auf einen Sozialplan oder Weiterbeschäftigung nach dem Neustart einer Konkurs gegangenen Firma) wurden wegen ihrer für die Wirtschaft schädlichen Auswirkungen abgelehnt.

Schutz der Beschäftigten bei Massenentlassungen

Der im europäischen Vergleich schwache schweizerische Kündigungsschutz sieht vor, dass bei missbräuchlicher Kündigung kein Rechtsanspruch auf Wiedereinstellung besteht, sondern nur auf eine monetäre Entschädigung. Aber auch dieser Anspruch gilt nur, wenn die betroffene Person während der Kündigungsfrist gegen die Kündigung Einspruch erhebt und die Entschädigungsforderung bis höchstens 180 Tage nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses anmeldet. Da Arbeitnehmer oft ungenügend über ihre Rechte informiert seien, wollte Nationalrätin Thanei (sp, ZH) zumindest die erste Frist streichen. Der Nationalrat lehnte es jedoch mit 81 zu 75 Stimmen ab, ihrer parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Für die obsiegende bürgerliche Kommissionsmehrheit macht die Beibehaltung dieser Frist vor allem deshalb Sinn, weil nach einer Einsprache gegen eine Kündigung die Arbeitgeber oft deren missbräuchlichen Charakter einsehen und diese zurückziehen würden. Dieser erwünschte Effekt könne aber nur zum Tragen kommen, wenn die Einsprache vor Ablauf der Kündigungsfrist eingereicht werden muss.

Kündigungsschutz

Suite aux difficultés qu’a éprouvé Swiss sur son réseau régional en 2004, la direction a décidé en janvier 2005 de lancer une nouvelle restructuration afin de supprimer 13 appareils et 1'000 postes de travail.

Restructurations chez Swiss (2003 et 2004)
Dossier: Swissair-Grounding

Swissinfo/SRI, der Schweizer Auslanddienst, baute 35 von insgesamt 147 Vollzeitstellen ab. Im Rahmen seines Entlastungsprogramms hatte der Bund im Mai die Reduktion der Bundesbeiträge für das SRG-Auslandprogramm von 18 auf 5 Mio Fr. ab dem Jahr 2005 bekannt gegeben; ab 2006 sollen die Bundesbeiträge ganz wegfallen. Die SRG erwog daraufhin, die einschneidende Sparmassnahme mit einer Gebührenerhöhung auszugleichen, so wie dies der Bundesrat auch empfohlen hatte, stellte sich dann aber auf den Standpunkt, dass Gebührenzahlende nur zur Kasse gebeten werden könnten für etwas, das ihnen auch zugute komme. Swissinfo erfülle jedoch eine Aufgabe im Auftrag des Bundes – nämlich die Förderung der Präsenz der Schweiz im Ausland und der Verbindung zu den Auslandschweizern. Vom schliesslich beschlossenen Stellenabbau bei Swissinfo betroffen waren vor allem Journalistinnen und Journalisten in der englisch-, französisch-, italienisch- und deutschsprachigen Redaktion, wohingegen die arabischen, spanischen, portugiesischen, japanischen und chinesischen Angebote kaum berührt wurden. Im August trat unvermittelt und aufgrund von Meinungsverschiedenheiten mit der Direktion in Bezug auf Führungsverständnis und Umsetzung der publizistischen Vorgaben der Chefredaktor von Swissinfo, Peter Salvisberg, von seinem Posten zurück.

Swissinfo/SRI wird reduziert