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2019 wurde für E-Voting zu einem schwierigen Jahr. Zwar hatte der Bundesrat bereits 2018 mittels Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte eine flächendeckende Einführung des dritten Abstimmungskanals angestrebt, der insbesondere Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern die Stimmabgabe erleichtern soll, die Sicherheitsbedenken nahmen aber stark zu. Dies manifestierte sich nicht nur in einer im Februar definitiv lancierten Volksinitiative für ein E-Voting-Moratorium, die ein breites Unterstützungskomitee von links bis rechts hinter sich wusste, sondern auch in den vor allem von den Parteien vorgebrachten negativen Stellungnahmen in der Vernehmlassung zur Teilrevision der politischen Rechte. Zudem revidierten einige Kantone, darunter etwa Aargau, Basel-Landschaft, Glarus oder Jura, ihre Pläne für eine Einführung von E-Voting.
Auch in der Presse nahm die Skepsis gegen E-Voting zu. Das Sicherheitsrisiko sei grösser als der Nutzen, urteilte etwa die NZZ. Insbesondere, weil sich auch gezeigt habe, dass elektronisches Abstimmen nicht zu höherer Beteiligung führe und auch keine Vereinfachung der Stimmabgabe bedeute. Befürwortende von E-Voting betonten hingegen, dass auch briefliches Abstimmen Sicherheitsmängel aufweise. So sei etwa für sehbehinderte Menschen das Stimmgeheimnis nicht garantiert und viele Stimmabgaben würden als ungültig gewertet, weil sie falsch verpackt wurden oder die Unterschrift fehlt. Zudem würden briefliche Stimmen in vielen Kantonen nicht mit dem Stimmregister abgeglichen. Mittels Digitalisierung könnten diese Probleme vermieden werden.

Einen «schweren Rückschlag» – so die NZZ – erlitt das Projekt E-Voting 2019 durch einen sogenannten Intrusionstest der Post. Um zu zeigen, dass die Sicherheitsbedenken unnötig sind, forderten Post und Bundeskanzlei interessierte Personen dazu auf, das von der spanischen Firma Scytl entwickelte und zwischen 25. Februar und 24. März offenegelegte E-Voting-System der Post auf Schwachstellen zu prüfen. Ein «Hacken» des offengelegten Quellcodes in der Art, dass unbemerkt individuelle Stimmabgaben manipuliert oder dass individuelle Stimmabgaben veröffentlicht werden könnten, sollten mit von der Post finanzierten Prämien von bis zu CHF 50'000 belohnt werden. Rund 3'000 Hackerinnen und Hackern hatten sich zum Test angemeldet und deckten bereits nach wenigen Tagen als «gravierend» bezeichnete Sicherheitsmängel auf. So könne das System die universelle Verifizierbarkeit, also eine nachträgliche Überprüfung auf Manipulation, nicht garantieren. Zudem könne ins System eingedrungen und eigentlich gültige Stimmen könnten ungültig gemacht werden. Die Presse erachtete das Hacker-Resultat als «peinlich für die Post» (Blick) oder gar als Rettung der direkten Demokratie – so ein Kommentar in der Sonntagszeitung. Demokratie lebe vom Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger, weshalb Unsicherheiten und Gefahren vermieden werden müssten, meinte die Weltwoche.
Bereit kurz vor dem Intrusionstest hatte die ETH Zürich eine Studie veröffentlicht, mit der gezeigt wurde, dass Individuen bei E-Voting ihre digitale Stimme anonym verkaufen könnten. Dies ist zwar strafbar, könnte bei genügend grosser Zahl an Stimmen aber durchaus zu einer Manipulation von Resultaten führen.

Auch politisch hatte der Rückschlag Folgen. Ende Juni entschied der Bundesrat, die Handbremse zu ziehen. Auch die Vernehmlassung habe gezeigt, dass zwar ein Bedürfnis nach elektronischem Abstimmen und Wählen bestehe, die momentanen Sicherheitsvorkehrungen allerdings nicht genügten. Vorläufig soll deshalb auf die Gesetzesänderung verzichtet werden, mit der E-Voting als dritter Kanal für die Stimmabgabe – neben Urnengang und brieflicher Stimmabgabe – hätte etabliert werden sollen. Das von den Behörden einst formulierte Ziel, dass bei den eidgenössischen Wahlen 2019 mindestens zwei Drittel aller Kantone E-Voting anbieten, wurde damit klar verfehlt. In den Medien wurde dieser «Marschhalt» unterschiedlich kommentiert: Als «Befreiung» wurde das «Ende des E-Votings» in der Sonntagszeitung bezeichnet, während in der Aargauer Zeitung ein «Neustart», aber kein «Denkverbot» gefordert wurde. Die Schweiz habe 60 Jahre gebraucht, bis die briefliche Stimmabgabe eingeführt worden sei, so der Kommentar. Kritisiert wurde der Entscheid des Bundesrats hingegen von der Organisation der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Es sei nicht akzeptabel, dass 180'000 Bürgerinnen und Bürger ihr Beteiligungsrecht weiterhin nicht ausüben könnten, kritisierte deren Präsidentin Ariane Rustichelli. Auch der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband (SBV) forderten die baldige Einführung digitaler Beteiligungshilfen. Handschriftliches Ausfüllen des Stimmmaterials verhindere die Einhaltung des Stimmgeheimnisses für Sehbehinderte, weil sie auf Hilfspersonen angewiesen seien.

Auch die Post reagierte auf den bundesrätlichen Entscheid und gab ihr bestehendes System noch im Juli auf. Sie wolle ab 2020 eine Alternative anbieten, bei der die bisherigen Sicherheitsprobleme nicht bestünden. Die vier Kantone, die eigentlich noch einen Vertrag mit der Post gehabt hätten (BL, FR, NE, TG), forderten in der Folge Schadenersatz. Doch nicht nur die Post, auch der Kanton Genf stellte den Betrieb seines Systems noch im Juni 2019 ein – nach dem politischen Nein war die finanzielle Unterstützung des Projekts ausgeblieben. Auch die Kantone, die dieses Genfer-System genutzt hatten (AG, BE, GE, LU, SG, VD), hätten es eigentlich bis Ende 2019 nutzen wollen.

Ende Jahr gab der Nationalrat zusätzlich einer parlamentarischen Initiative Folge, die einen «Marschhalt bei E-Voting» fordert. Es sei eine Denkpause nötig, entschied die Mehrheit der grossen Kammer, obwohl die SPK-NR darauf hingewiesen hatte, dass ohne neue Tests kaum Verbesserungen in der Sicherheit möglich seien.

Zum «Vote électronique»-Programm des Bundesrats gehört jedoch nicht nur E-Voting, sondern auch die elektronische Behördeninformation sowie das digitalisierte Unterschriftensammeln. Die Diskussionen um dieses E-Collecting, also um die Idee, Initiativen mittels digitaler statt analoger Unterschriften unterstützen zu können, konzentrierten sich 2019 auf «Online-Plattformen», die laut NZZ zum «Brutkasten der Demokratie» würden. Die Möglichkeit, via solche Plattformen – die bekannteste darunter ist etwa «WeCollect» – Unterschriftenbogen zu verbreiten, die heruntergeladen, ausgedruckt, ausgefüllt, unterschrieben und eingesandt werden müssen, würde die etablierten Parteien herausfordern, da diese neue Art der Unterschriftensammlung eben auch für wenig oder nicht parteilich organisierte Komitees wesentlich einfacher sei als die bisherigen Formen. Freilich können entsprechende Unterschriftenbogen auch direkt auf der Internetseite der Bundeskanzlei heruntergeladen werden. Was die Sammelplattformen allerdings wertvoll mache, seien deren Listen an Adressdaten. Häufig hinterliessen unterschriftswillige Bürgerinnen und Bürger freiwillig ihre persönlichen Angaben auf einer Plattform und könnten so informiert werden, wenn Volksinitiativen mit ähnlicher Stossrichtung lanciert werden. Solche «zielgruppenspezifische[n] Daten sind so etwas wie Goldstaub in Zeiten, in denen politische Gruppierungen mittels Big Data ihren Wählern näherkommen wollen», so die NZZ. Sollten Referenden und Volksinitiativen dadurch in Zukunft einfacher zustandekommen, müsse über eine Erhöhung der Unterschriftenzahlen nachgedacht werden, so die Zeitung weiter.
In die Kritik geriet Daniel Graf, der Gründer von WeCollect, da er mit seiner Plattform vor allem Anliegen unterstütze, die aus eher linken Kreisen stammten. Auf der einen Seite führte dies zu alternativen Angeboten seitens ähnlicher Plattformen aus dem rechtsbürgerlichen ideologischen Spektrum, auf der anderen Seite überführte Graf WeCollect in eine Stiftung, in der künftig mehrere Personen entscheiden sollten, welche Volksbegehren unterstützt werden. Graf gab zu Protokoll, er wolle mit seiner Plattform die direkte Demokratie fördern und es vor allem auch zivilgesellschaftlichen Gruppierungen ermöglichen, direktdemokratische Instrumente zu nutzen, die nicht nur Parteien und mächtigen Interessenorganisationen vorbehalten sein sollen.

«Vote électronique» – Kritik und gesellschaftliche Debatte von 2015 bis 2022
Dossier: Vote électronique

Die Mehrheit des Nationalrates sah keinen Bedarf an einer Vereinfachung der Sprache in den Abstimmungserläuterungen, wie dies in einer Motion von Regula Rytz (gp, BE) gefordert wurde. Die Berner Volksvertreterin der Grünen argumentierte, dass sich die Schweiz mit der Ratifizierung der UNO-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2014 verpflichtet habe, Menschen mit Behinderungen auch eine echte politische Teilhabe zu ermöglichen. Dies sei für rund 800'000 Menschen in der Schweiz nicht möglich, weil sie trotz obligatorischer Schulbildung einen einfachen Text nicht lesen oder verstehen könnten. Mit der Übersetzung der Abstimmungsempfehlungen in sogenannte «leichte Sprache» könnte der Bund in einem Pilotversuch einen ersten Schritt zu geeigneten Wahlmaterialien machen, wie sie von der Konvention gefordert würden.
Bundeskanzler Walter Thurnherr versicherte dem Rat, dass die Regierung seit gut einem Jahr daran sei, Techniken für eine barrierefreie Kommunikation zu entwickeln. So sei etwa für die Wahlen im Herbst 2019 vorgesehen, dass der Behindertendachverband Insieme mit finanzieller Unterstützung des EDI die Wahlbroschüre von Easyvote in leichte Sprache übersetze. Er warnte allerdings davor, die Abstimmungserläuterungen zu stark zu vereinfachen, da diese den gesetzlichen Anforderungen an die Information der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger genügen müssten und im Falle von Beschwerden vom Bundesgericht als wichtige Grundlage beigezogen würden – Thurnherr verwies explizit auf die Abstimmung über die Abschaffung der Heiratsstrafe. Mit 133 zu 56 Stimmen bei 2 Enthaltungen folgte die Mehrheit des Rates den vom Bundeskanzler vertretenen Argumenten der Regierung und lehnte die Motion ab.

Leichte Sprache in den Abstimmungserläuterungen

L'Association des Communes Suisses (ACS) a lancé en 2019 «l'Année du travail de milice». Avec une série de collaborations et d'évènements, l'objectif consiste à renforcer le système de milice et développer des solutions afin qu'il puisse perdurer.


Année du travail de milice

Im Herbst 2018 lancierte die Bundeskanzlei ihre neue Abstimmungs-App «VoteInfo» mit übersichtlichen Informationen zu allen anstehenden kantonalen und nationalen Abstimmungen. Neben den Abstimmungserläuterungen und den wichtigsten Argumenten können auch die Parolen der Parteien abgerufen werden. Am Abstimmungstag selber werden zudem die Resultate des Urnengangs präsentiert und laufend aktualisiert, sowohl auf Ebene Kanton als auch auf Ebene Gemeinde. Vorbild für die Applikation war ein ähnliches Angebot des Kantons Zürich («Züri stimmt App»). Als sehr erfreulich wurde in den Medien der Umstand bezeichnet, dass alle Kantone das Vorhaben unterstützen und die entsprechenden Daten liefern. Kritik kam vom Dachverband der Schweizer Jugendparlamente (DSJ), der im Rahmen von Easyvote – dem Kompetenzzentrum für die Förderung der politischen Teilhabe junger Erwachsener mittels entsprechend aufbereiteter Abstimmungsinformationen – eine ähnliche App lancieren wollte: Die Applikation des Bundes nutze die Möglichkeiten noch zu wenig. Bedenken äusserte auch Franz Grüter (svp, LU), der sich als Kritiker von E-Voting einen Namen machte. Er hoffe, dass die App nicht eine Vorstufe für E-Voting sei.

Abstimmungs-App

Die Chancen von «Civic Tech» nutzen will Damian Müller (fdp, LU). Der Luzerner Kantonsvertreter bemängelt die Strategie des Bundesrates für eine digitale Schweiz, die im gleichnamigen Bericht lediglich E-Voting als Instrument für eine Bereicherung der politischen Partizipation mittels Digitalisierung betrachte. Der Begriff «Civic Technology» bezeichnet Informationstechnologien mit denen das politische Engagement und die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern gefördert werden soll. Müller regte an, dass der Bundesrat in einem durch sein Postulat verlangten Bericht darlegt, welche weiteren Möglichkeiten es gäbe: Digitale Technologien könnten zum Beispiel auch die Anhörungen und Vernehmlassungen oder die Interaktion mit Behörden sowie mit Politikerinnen und Politikern vereinfachen. Eine Weiterentwicklung des demokratischen Systems, auch ausserhalb von E-Voting und E-Government, sei zwingend nötig.
Der Bundesrat begrüsste das Postulat und schlug vor, einen gemeinsamen Bericht zum Postulat Müller und zum im Nationalrat bereits im Mai 2017 angenommenen Postulat Hausammann (Po. 17.3149) zu verfassen. Markus Hausammann (svp, TG) hatte damals angeregt, die Vernehmlassungsverfahren effizienter zu machen. Bundeskanzler Thurnherr machte in der Debatte freilich darauf aufmerksam, dass Digitalisierung kein Selbstzweck sei und man immer auch abwägen müsse, was an Zeit zu gewinnen und an Gehalt zu verlieren sei. Demokratie dürfe nicht mit dem «Messen der politischen Tageslaune» verwechselt werden. Der Rat nahm das Postulat stillschweigend an.

Chancen von «Civic Tech» nutzen
Dossier: Vote électronique

In der Ratsdebatte verteidigte Lorenz Hess (bdp, BE) seine parlamentarische Initiative, mit der er die Einführung einer Stimmpflicht fordert. Demokratie beinhalte auch Pflichten und nicht nur Rechte. Eine wie in Schaffhausen mit einer geringen Busse verknüpfte Pflicht, an Abstimmungen und Wahlen teilzunehmen, könne durchaus auch als Motivation betrachtet werden. Peter Keller (svp, NW) hielt dem Initianten eine Studie entgegen, in welcher gezeigt werde, dass politische Beteiligung selektiv geschehe. Es sei also nicht so, dass mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten sich nie beteilige. Die durchschnittliche Beteiligung von rund 50% sei also gar nicht so dramatisch. Dies sah wohl auch der Grossteil der Nationalrätinnen und Nationalräte so: Der Initiative wurde mit 166 zu 13 Stimmen (10 Enthaltungen) keine Folge gegeben.

Einführung einer Stimmpflicht (Pa.Iv. 15.498)

Lorenz Hess (bdp, BE) störte sich an der geringen Stimm- und Wahlbeteiligung in der Schweiz. Die "Dauertiefstimmbeteiligung" von unter 50% verzerre die Resultate bei Wahlen und Abstimmungen und stelle auf die Dauer eine Gefahr für das politische System Schweiz dar. Mit einer nach den eidgenössischen Wahlen 2015 eingereichten parlamentarischen Initiative forderte der Berner Nationalrat deshalb die Einführung einer Stimmpflicht. Der Kanton Schaffhausen kenne diese bereits seit 1892 und weise deshalb stets stark überdurchschnittliche Partizipationsraten aus. Das Schaffhauser System könne problemlos von allen Kantonen übernommen werden: Es seien entsprechend eine Altersgrenze von 65 Jahren und Entschuldigungsgründe (Militär- oder Zivilschutzdienst, berufliche oder familiäre Verpflichtungen, Krankheit, schwere Erkrankung Angehöriger oder Ferienabwesenheit) zu regeln. Die Höhe der Busse, die vollumfänglich den Kantonen zugute kommen solle, sei von diesen selber zu bestimmen.
Die SPK-NR lehnte den Vorstoss Anfang 2017 mit 22 zu 2 Stimmen deutlich ab. Das Stimmrecht sei ein Recht und keine Pflicht und beinhalte entsprechend auch das Recht zu schweigen. Zudem bestehe die Gefahr, dass schlecht informierte Personen zur Beteiligung gezwungen würden. Man müsse zudem bei den Ursachen ansetzen: Um zur Beteiligung zu motivieren, müsse das politische Interesse durch neue und angemessene Kommunikationsmittel gesteigert werden. Zudem wäre mit der Einführung eines Stimm- und Wahlzwangs ein hoher bürokratischer Aufwand verbunden.

Einführung einer Stimmpflicht (Pa.Iv. 15.498)

Gemäss Vox-Analyse widerspiegelte sich die Homogenität und hohe Zustimmung zum Haushaltsziel darin, dass viele gesellschaftliche Merkmale wie Geschlecht, Schulbildung, Erwerbsgrad, berufliche Stellung, Haushaltseinkommen oder Alter in keinem signifikanten Zusammenhang mit dem Abstimmungsverhalten standen. Obwohl die Gegnerschaft vor allem den Einwand der sozialen Unverträglichkeit erhoben hatte, fiel die Ablehnung der Vorlage bei den Rentner nicht höher aus, eher im Gegenteil. Grössere Verhaltensunterschiede ergaben sich nur in sprachregionaler und parteipolitischer Hinsicht. Während das bürgerliche Lager (87%) geschlossen hinter dem Haushaltsziel stand, waren die Sympathisanten der rot-grünen Parteien skeptischer; aber auch sie stimmten mit deutlicher Mehrheit (61%) der Vorlage zu.

Haushaltsziel 2001 (BRG 97.042)

Obwohl gleich zwei Regierungssitze neu zu besetzen waren – die erste Regierungsrätin der Schweiz, Hedi Lang (sp), und Alfred Gilgen (ex-ldu) traten zurück –, erlebte der Kanton Zürich einen für seine Verhältnisse ruhigen Wahlkampf. Die SVP, die nur ein Jahr zuvor mit ihrer Wahlkampagne zu den Regierungswahlen der Stadt Zürich die ganze Schweiz polarisiert hatte, gab sich dieses Mal moderat. Schon früh war klar, dass die Entscheidung zwischen drei Frauen fallen würde. Das Rennen machten schliesslich Rita Fuhrer (svp), die vom geschlossenen Auftreten des bürgerlichen Fünfertickets profitierte, und die Parteipräsidentin der Grünen, Nationalrätin Verena Diener. Die SP-Kandidatin Vreni Müller-Hemmi erreichte zwar das absolute Mehr, fiel aber als überzählig aus der Wahl. Die SVP hat damit ihren 1991 an die SP verlorenen zweiten Sitz zurückerobert, während die Grünen erstmals in der Zürcher Regierung vertreten sind. Die fünf wiederkandidierenden Regierungsräte waren ungefährdet: Das Spitzenresultat erzielte wie vier Jahre zuvor Finanzdirektor Eric Honegger (fdp), gefolgt von Ernst Buschor (cvp), Ernst Homberger (fdp), Moritz Leuenberger (sp) und Hans Hofmann (svp). Keine Chance hatten hingegen LdU-Kandidat Anton Schaller und Ernst Frischknecht (evp). Die Wahlbeteiligung betrug nur gerade 36.7 Prozent, obwohl die briefliche Wahl in Zürich kurz zuvor erleichtert worden war.

Zürich Regierungswahl 1995

Das jurassische Stimmvolk entschied sich bei den Parlamentswahlen für stabile Verhältnisse. Im sechzigköpfigen Parlament kam es nur gerade zu einer Sitzverschiebung: Die CVP gewann einen Sitz und konnte ihre Sitzzahl von 21 auf 22 erhöhen, während die linksgrüne Gruppierung Combat socialiste einen ihrer drei Sitze verlor. Die FDP mit 15, die SP mit 12, die CSP mit 8 und die SVP mit einem Sitz verfügen über eine unveränderte Sitzzahl. Die Grünen, die erstmals antraten, schafften den Sprung ins Parlament nicht. Der Frauenanteil blieb mit 13,3% unverändert.

Wahlen Parlament Jura 1994
Dossier: Kantonale Wahlen - Jura
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1994

Bei den Landratswahlen Im Kanton Glarus konnte die FDP als einzige Partei ihre Sitzzahl vergrössern (+4). Die Gewinne gingen auf Kosten der SVP (-1) und der SP (-1). Zwei lokale Gruppierungen, die Freie Liste Mitlödi und Junge Biltner, die 1990 je einen Sitz gewannen, traten nicht mehr an. Die CVP und die Grünen konnten ihre Sitze im 80köpfigen Landrat verteidigen. Mit neu sechs Landrätinnen bleiben die Frauen in Glarus weiterhin stark untervertreten. Wiesen 1990 die Kantone Schwyz und Appenzell Innerrhoden noch einen geringeren Frauenanteil auf, so verzeichnete Glarus Ende 1994 gesamtschweizerisch den geringsten Frauenanteil.

Landratswahlen Glarus 1994
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1994
Dossier: Kantonale Wahlen - Glarus

Im 120köpfigen Bündner Grossen Rat kam es, wie das Majorzsystem erwarten liess, zu keinen grossen parteipolitischen Verschiebungen. Die Bürgerlichen dominieren in Graubünden fast unverändert, wobei die zwei stärksten Parteien SVP und CVP je einen Sitz einbüssten; die FDP realisierte zwei Gewinne. Die CSP und die DSP konnten ihre Sitze halten, die SP verlor einen Sitz. Nicht mehr im Parlament vertreten sind die Unabhängige Demokratische Partei Davos und die Linke Alternative. Gut schnitten die Frauen ab: der Frauenanteil erfuhr mit neu 18 Kantonsrätinnen eine Verdoppelung.

Wahlen Grosser Rat Graubünden 1994
Dossier: Kantonale Wahlen - Graubünden
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1994

Bei der Wahl des 200köpfigen Berner Grossrats konnten die Parteien des rechten Spektrums zulegen: die Auto-Partei (heute Freiheits-Partei) erzielte mit einem aggressiven Wahlkampf fünf Sitzgewinne und hält neu sechs Mandate, die Eidgenössisch-Demokratische Union erzielte einen Sitzgewinn. Trotz Gewinnen am rechten Rand dürften sich die politischen Gewichte jedoch nur geringfügig verschieben: die klar dominierenden bürgerlichen Parteien SVP (71) und FDP (35) gehen mit unveränderter Sitzzahl in die nächste Legislatur und behalten so eine Mehrheit von 106 Sitzen. Die SP bleibt trotz drei Sitzverlusten mit 54 Mandaten die zweitgrösste Partei im Grossen Rat. Über die Klinge springen musste jedoch als prominentestes Opfer der SP der noch amtierende Grossratspräsident Peter Bieri. Die Schweizer Demokraten, der LdU und die CVP verloren je einen Sitz. Die EVP konnte drei Sitze dazugewinnen, das Grüne Bündnis zwei. Vier Sitze verloren dafür die in der GPS organisierten Grünen: die Grüne Partei Bern ist neu nicht mehr im Parlament vertreten, während Junges Bern/Freie Liste noch auf zehn (-2) Mandate kommt. Eigentliche Gewinnerinnen dieser Kantonalwahlen waren die Frauen, welche 16 Grossratsmandate zulegen konnten und nun 51 von 200 Sitzen stellen. Unter den 21 abgewählten Grossräten befand sich keine einzige Frau.

Grossratswahlen Bern 1994
Dossier: Kantonale Wahlen - Bern
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1994

Im 55köpfigen Obwaldner Kantonsrat konnte die CVP mit neu 37 Sitzen zwei Mandate hinzugewinnen; zehn ihrer Abgeordneten gehören dem christlich-sozialen Flügel an. Innerhalb der Fraktion kam es insofern zu einer Gewichtsverschiebung, als die CVP einen Sitz einbüsste und die CSP drei Sitze hinzugewinnen konnte. Die CVP allein verlor damit ihre absolute Mehrheit. Die Liberalen (FDP) konnten ihre Sitze halten, das Demokratische Obwalden verlor einen der bisher fünf Sitze. Die Auto-Partei, die zum zweiten Mal antrat, konnte ihren Wähleranteil von 0,2% im Jahre 1990 nicht erhöhen. Fast verdoppeln konnten die Frauen ihren Anteil mit neu elf Kantonsrätinnen. Die Stimmbeteiligung von 43% fiel für Obwaldner Verhältnisse tief aus.

Kantonsratswahlen Obwalden 1994
Dossier: Kantonale Wahlen - Obwalden
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1994

Im Baselbiet wurde der Landrat mit sechs Laufentaler Sitzen von 84 auf 90 Sitze aufgestockt. Dabei war der Wahlausgang geprägt vom jahrelangen und ziemlich ausgeglichenen Kampf um die Kantonszugehörigkeit des Laufentals: Pro-Berner und Pro-Baselbieter erhielten je drei Sitze. Bei einer Stimmbeteiligung von 49% ging die Liste der FDP und Proberner (VBL) dank eines Restmandats mit drei Sitzen als klarer Sieger der Ergänzungswahlen hervor, die basellandfreundlichen Freisinnigen gingen leer aus. Zwei Mandate gingen an die CVP, lediglich eines an die SP. Keinen Erfolg erzielen konnten die im Laufental neu gegründete SVP und die SD. Leer gingen auch die Frauen aus; sämtliche neuen Sitze gingen an Männer.

Ergänzungswahlen Baselbieter Parlament 1994
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1994
Dossier: Kantonale Wahlen - Basel-Landschaft

Im Nidwaldner Landrat konnte die CVP mit drei Sitzgewinnen die absolute Mehrheit zurückerobern und hält nun 33 der 60 Sitze. Ein Sitzgewinn ging auf Kosten der Liberalen (fdp), die anderen zwei auf Kosten der rot-grünen Oppositionspartei Demokratisches Nidwalden, die neu nur noch sechs Mitglieder stellt. Deren Kampf gegen die Nagra-Endlagerpläne am Wellenberg, vorab aber die Kritik an der Exportpolitik der Pilatus-Flugzeugwerke, wurden vom Stimmvolk nicht honoriert. Die Frauen, allesamt bürgerlich, konnten ihre Sitzzahl um sechs auf 13 erhöhen.

Landratswahlen Nidwalden 1994
Dossier: Kantonale Wahlen - Nidwalden
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1994

Bei den Gesamterneuerungswahlen der Bündner Regierung erreichten im ersten Wahlgang nur die drei Bisherigen Peter Aliesch (fdp), Joachim Caluori (cvp) und Luzi Bärtsch (svp) das absolute Mehr. Ein für sie enttäuschendes Resultat erreichte die zuvor als chancenreich gehandelte, aber im Wahlkampf stark angegriffene sozialdemokratische Kandidatin Anna Ratti, die deshalb nicht zum zweiten Wahlgang antrat. Somit bleibt die SP weiterhin, und das seit 1971, von der kantonalen Exekutive ausgeschlossen. Im zweiten Wahlgang wurden erwartungsgemäss auch der Bisherige Aluis Maissen (cvp) und der Neue Klaus Huber (svp) gewählt, welcher den zurücktretenden Christoffel Brändli (svp) ersetzt. Die Beteiligung im zweiten Wahlgang war mit 16,3% mager, weil die zwei Regierungssitze nach dem Rückzug von Anna Ratti konkurrenzlos bereitstanden.

Regierungsratswahlen Graubünden 1994
Dossier: Kantonale Wahlen - Graubünden
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 1994

Die Wahlen des Stadtrates und des Gemeinderates waren in Zürich durch einen aussergewöhnlich harten Kampf geprägt. Zürcher Wahlkampfthemen wie das Wohlgroth-Areal und die SVP-Inseratekampagne über "die Linken und die Netten" (mit den Netten waren die anderen bürgerlichen Parteien gemeint) fanden in der ganzen Schweiz Beachtung, wobei vor allem der politische Stil umstritten war. Die SVP-Negativ-Kampagne, welche die Schuld an Kriminalität, Drogenelend und Arbeitslosigkeit in Zürich pauschal der linken Regierungsmehrheit in die Schuhe schob und nicht davor zurückschreckte, in ihren Inseraten eine falsche Graphik zur Kriminalität zu verwenden, fiel jedoch nicht nur durch ihre argumentatorische Härte auf. Sie wurde auch als der teuerste Wahlkampf eingeschätzt, den eine Lokalpartei in der Schweiz je geführt hat.

In der Zürcher Stadtregierung kam es dann nicht zur angestrebten bürgerlichen Wende: Die bürgerlichen Parteien konnten ihre Vertretung auf Kosten der EVP zwar von drei auf vier Mandate erhöhen, doch die rot/grün/christlich-soziale Mehrheit stellt mit der Wahl von Monika Stocker (gp) weiterhin fünf von neun Stadtratsmitgliedern. Mit Monika Stocker sind die Grünen erstmals in der Stadtzürcher Exekutive vertreten; sie übernahm den Sitz der zurücktretenden parteilosen Emilie Lieberherr (ex-sp). Die SP besetzt mit ihren Bisherigen Ursula Koch, Josef Estermann und Robert Neukomm unverändert drei Sitze. Die CVP konnte ihren Sitz mit Wolfgang Nigg halten, nachdem sie sich von Willy Küng getrennt hatte. Willy Küng erreichte als von der CSP portierter Parteiloser dann gerade noch den neunten Regierungssitz. Die beiden Freisinnigen Hans Wehrli und Thomas Wagner, dieser mit dem Spitzenresultat, wurden wiedergewählt; einen dritten FDP-Sitz gewann zudem Kathrin Martelli (fdp) mit dem viertbesten Resultat. (Wehrli (fdp) war 1992 in einer Ergänzungswahl für den zurücktretenden Kaufmann (ex-sp) gewählt worden.) Ruedi Aeschbacher (evp) wurde nach 16 Jahren Amsttätigkeit abgewählt. Als einziger amtierender Stadtrat war er weder auf der rot-grünen noch auf der bürgerlichen Sechserliste aufgeführt und wurde Opfer des stark polarisierten Wahlkampfes. Die Wahl verpasst hat auch Andreas Müller (svp), der zudem erfolglos als bürgerlicher Herausforderer gegen den sozialdemokratischen Stadtpräsidenten Estermann antrat.

Anders als in der Exekutive büsste die Linke im Gemeinderat mit neun Sitzverlusten ihre 1990 errungene absolute Mehrheit ein. Neu stehen 55 Sitze der rot-grünen Parteien 57 bürgerlichen Sitzen gegenüber. Die SVP verzeichnete einen Erdrutschsieg: ihre Fraktion im Zürcher Stadtparlament wuchs um zwölf auf 19 Sitze; die FDP legte drei Sitze zu. Die CVP büsste weitere zwei Sitze ein, die SD verlor einen Sitz, während die Auto-Partei ganz leer ausging. LdU und EVP verloren einen resp. zwei Sitze. Die SP behauptete sich trotz vier Sitzverlusten als stärkste Partei, verloren haben aber ihre Partner: Die Grünen büssten die Hälfte ihrer Sitze ein und kamen noch auf fünf Mandate. Die Alternative Liste gab zwei Sitze an die Frauenliste FraP ab, die neu auf fünf Sitze kommt. Die Vertretung der Frauen erhöhte sich um sieben auf 47 von insgesamt 125 Mandaten (37,6%).

Kommunale Wahlen Zürich 1994
Dossier: Kommunale Wahlen 1994

Bei den Gesamterneuerungswahlen für acht Kantonalparlamente (BE, GL, GR, JU, NW, OW, VD, ZG) kam es nur zu leichten Sitzverschiebungen. Die FDP und die SVP konnten mit fünf, respektive drei Sitzgewinnen ihren Aufwärtstrend insgesamt leicht fortsetzen, wobei dieser in den verschiedenen Kantonen nicht einheitlich verlief. In Zug, wo die SVP zum ersten Mal antrat, erreichte sie auf Anhieb Fraktionsstärke. Die CVP konnte ihre Erosion bremsen und büsste gesamtschweizerisch - vor allem dank fünf Sitzgewinnen in Ob- und Nidwalden - nur einen Sitz ein, wobei sie in Zug mit drei Sitzen die meisten Mandate verlor. Die SP konnte im Kanton Waadt drei Sitze dazugewinnen, büsste aber insgesamt vier Sitze ein. Gleich sechs Mandatsverluste und somit den grössten Aderlass musste die Grüne Partei hinnehmen, wobei die Verluste im Kanton Bern mit vier Sitzeinbussen am empfindlichsten waren. Dafür konnte im Kanton Bern die Auto-Partei (neu Freiheits-Partei) fünf Sitze dazugewinnen.

Sehr ausgeprägt bestätigte sich auch dieses Jahr der Zuwachs des Frauenanteils in den Kantonalparlamenten. Während in Bern 16 Frauen neu ins Parlament einzogen, waren es im Kanton Waadt und im Graubünden je 10, was im Graubünden einer Verdoppelung des Frauenanteils gleichkommt. (Der Vergleich basiert auf den kantonalen Wahlen 1990. Später ins Parlament nachrutschende bzw. zurücktretende Frauen wurden nicht berücksichtigt.) Obwalden und Nidwalden konnten ihren Frauenanteil ebenfalls fast verdoppeln. Lediglich im Kanton Jura blieb der Frauenanteil konstant. Insgesamt waren in den acht Kantonen von 855 gewählten Parlamentsmitgliedern 169 Frauen (19,8%), wobei die SP mit 50 einmal mehr am meisten Frauen in die kantonalen Legislativen schickte. Gesamtschweizerisch lag der Frauenanteil in den kantonalen Parlamenten Ende 1994 bei 21% (1993: 19,1%), wobei sich Genf mit 36% weiterhin an der Spitze befindet. Glarus bildet mit 7,5% das Schlusslicht.

Deutlich manifestierte sich auch im Berichtsjahr eine sinkende Wahlbeteiligung, ein Trend, von dem lediglich der Kanton Waadt leicht abwich. Im Kanton Baselland, wo es sechs zusätzliche Mandate im Landrat zu verteilen gab, fanden Ergänzungswahlen statt.

Kantonale Parlamentswahlen 1994
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1994

Bei den Wahlen in die Kantonsregierungen kam es parteipolitisch in vier Kantonen zu einer neuen Zusammensetzung: In Glarus konnte die SP der CVP einen Regierungssitz wegnehmen, in Baselland gewann die CVP einen Sitz auf Kosten der SVP. Im Waadt verlor die FDP einen Sitz zugunsten der Grünen, während im Jura der Combat socialiste und die CSP ausschieden und der FDP und der SP den Wiedereintritt in die Regierung ebneten. Auffällig ist die Nichtbestätigung gleich dreier bisheriger Regierungsmitglieder: Jules Landolt (cvp, GL), Odile Montavon (combat socialiste, JU) und Philippe Pidoux (fdp, VD) wurden nicht wiedergewählt. Deutlich ist auch die Zunahme des Frauenanteils in den Exekutiven: Baselland und Zug wählten ihr erstes weibliches Regierungsmitglied, während Appenzell Ausserrhoden auf Anhieb zwei Frauen in die Regierung schickte und damit dem Beispiel des Kantons Bern folgte, der mit Elisabeth Zölch ebenfalls eine zweite Frau in die Regierung gewählt hat. Bis Ende des Berichtsjahres waren damit von 166 kantonalen Exekutivämtern 16 (9,6%) von Frauen besetzt (1993: 11; 6,6%).

Kantonale Regierungswahlen 1994
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 1994

Bei den Wahlen in die Kantonsregierungen erlitten die links-grünen Kräfte Niederlagen in den Kantonen Genf, wo die Linke gänzlich aus der Exekutive verdrängt wurde, und Neuenburg, wo die bis 1989 geltende Formel der parteipolitischen Zusammensetzung der Regierung wieder hergestellt wurde. Die Walliser Regierung blieb parteipolitisch gleich zusammengesetzt, im Kanton Solothurn blieb sogar die personelle Besetzung unverändert. Erstmals ist in Genf eine Frau in der Exekutive vertreten. Bis Ende des Berichtsjahres waren damit von 166 kantonalen Exekutivämtern elf (6,6%) von Frauen besetzt.

Wahlen Kantonsregierungen 1993
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 1993

Die Genfer Regierungswahlen, welche jeweils vier Wochen nach den Parlamentswahlen stattfinden, waren einerseits durch die Trennung des bisherigen SP-Regierungsrats Grobet von seiner Partei geprägt, andererseits hatte der Bürgerblock durch die erfolgreichen Parlamentswahlen Auftrieb erhalten. Die bürgerliche Entente stellte eine Siebner-Liste auf, während sich die neu gegründete "Alliance de gauche" zusammen mit der SP und den Grünen erst nach langem Zögern und internen Grabenkämpfen für eine gemeinsame Sechser-Liste entschieden. Die Strategie der bürgerlichen Parteien, alles auf eine Karte zu setzen und dem durch die internen Spannungen geschwächten links-grünen Spektrum keinen Sitz mehr zuzugestehen, hatte bei der Wählerschaft Erfolg. Zum ersten Mal in der Nachkriegsgeschichte eroberten die bürgerlichen Parteien sämtliche Regierungssitze. Die FDP konnte ebenso wie die LP einen zusätzlichen Sitz gewinnen. Ihr bisheriger Staatsrat, Guy-Olivier Segond, erreichte das beste Resultat, während der neue Gérard Ramseyer das Schlusslicht bildete. Die Liberalen konnten neben ihren beiden Bisherigen, Olivier Vodoz und Claude Haegi, mit Martine Brunschwig Graf die erste Frau in die Genfer Regierung Einsitz nehmen lassen. Bei der CVP wurde der Bisherige Jean-Philippe Maître als Drittbester wiedergewählt, während der Neue Philippe Joye auf dem zweitletzten Rang landete. Entgegen den Erwartungen aufgrund des guten Resultates bei den Parlamentswahlen landete der umstrittene Grobet unter den nichtgewählten rot-grünen Kandidaten sowohl hinter den beiden Sozialdemokraten, der erstmals kandidierenden Micheline Calmy-Rey und dem Bisherigen Bernard Ziegler, als auch dem Grünen Rebeaud. Ganz abgeschlagen waren der Linksalternative Ducommun der Liste "Solidarités" und PdA-Nationalrat Jean Spielmann. Die Wählerschaft der Entente, von welcher nur ein Fünftel die Einheitsliste verändert eingelegt hat, zeigte mehr Linientreue als die Linke, deren Anhängerschaft ihre Einheitsliste zu einem Drittel verändert in die Urne legte. Unter den Verlierern war also nicht nur die SP wie bei den Parlamentswahlen, sondern die gesamte Linke. Die Stimmbeteiligung von 41,9% war deutlich höher als bei den letzten Regierungswahlen (33,2%) und bei den Parlamentswahlen (35,4%).

Regierungsratswahlen Genf 1993
Dossier: Kantonale Wahlen - Genf
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 1993

Bei den Wahlen in die siebenköpfige Exekutive von Lausanne erreichte im ersten Wahlgang keiner der zwölf Kandidaten das absolute Mehr. Immerhin konnten sich alle vier bisherigen Regierungsmitgieder des rot-grünen Spektrums vor den Kandidaten der bürgerlichen Entente und den Aussenseitern plazieren, wobei der Grüne Brélaz an der Spitze landete. Im zweiten Wahlgang wurde bei einer Beteiligung von 30% sowohl die bisherige Mehrheit der rot-grünen Regierung als auch die parteipolitische Zusammensetzung bestätigt. Das beste Resultat erzielte Pierre Tillmanns (sp), gefolgt von Brélaz (gp), Stadtpräsidentin Yvette Jaggi (sp) und Jean-Jacques Schilt (sp). Auf der Seite der bürgerlichen Entente, welche eine Viererliste mit drei Freisinnigen und dem bisherigen Liberalen Rosset präsentierte, wurde der bisherige Finanzdirektor und Nationalrat Olivier Chevallaz (fdp) abgewählt. Für die FDP wurden die beiden Neuen Francis Thévoz – ein ehemaliger Linker, der erst im zweiten Wahlgang von seiner Partei nominiert worden war – und Doris Cohen-Dumani gewählt.

Wahlen Stadtregierung Lausanne 1993
Dossier: Kommunale Wahlen 1993

Durch diesen Alleingang verlor die SP bei den Wahlen sechs ihrer 21 Mandate und über 5% Wähleranteil. Auch die Grünen mussten einen Verlust von fünf Sitzen sowie eine Einbusse von über 4% Wähleranteil hinnehmen. Mit 7,9% der Stimmen schaffte die GP das Quorum von 7% nur noch knapp. Von diesen Verlusten konnte die "Alliance de gauche" als linke Sammelbewegung mit der PdA an der Spitze profitieren. Sie erhielt 21 Sitze und 19% Wähleranteil (PdA 1989: 8 Sitze, 8,0% Wähleranteil). Damit erhöhte der rot-grüne Block seine Vertretung um insgesamt zwei Sitze auf 44. Die bürgerliche "Entente", zusammengesetzt aus FDP, CVP und LP, legte insgesamt sieben Mandate zu und erreichte mit 56 von hundert Sitzen eine komfortable Mehrheit in der Legislative. Innerhalb der Entente gewannen die LP fünf und die FDP zwei Sitze hinzu, während die CVP mit 14 Mandaten stagnierte. Die insgesamt neun Sitzgewinnne des bürgerlichen und rot-grünen Lagers gingen alle auf Kosten des rechtsnationalistischen, aus der früheren Vigilance entstandenen "Mouvement patriotique genevois (MPG)", welches nicht mehr als eigene Liste, sondern zusammen mit der SVP erfolglos unter dem Listennamen "Unis pour Genève" antrat. Als Konkurrenz vor allem zur CVP, teilweise aber auch zum radikal-liberalen Lager kandidierte erstmals eine rechtsbürgerliche Liste namens "Défi – pour une économie forte et imaginative", die aus Kreisen des Gewerbes und der Auto-Partei entstanden war. Mit 3,2% Wähleranteil blieb aber auch sie chancenlos. Der Frauenanteil stieg von 32 auf 36%, wobei die weibliche Vertretung wiederum bei der SP am höchsten ausfiel (60%). Von allen kantonalen Parlamenten blieb damit dasjenige Genfs das frauenfreundlichste.

Wahlen Grosser Rat Genf 1993
Dossier: Kantonale Wahlen - Genf
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1993

Grosse Verschiebungen in der parteipolitischen Zusammensetzung ergaben sich bei den Wahlen in den Grossen Rat des Kantons Genf. Für die Verschiebungen im linken Spektrum war der wichtigste Grund das Nichtzustandekommen des seit rund dreissig Jahren praktizierten Wahlbündnisses zwischen Sozialisten und Kommunisten.

Der Konflikt nahm seinen Anfang in der Genfer Regierung. Dem seit zwölf Jahren im Amt stehenden sozialdemokratischen Regierungsrat Grobet verweigerte die Parteileitung wegen der Amtszeitbeschränkung die Kandidatur für eine vierte Amtsperiode, worauf dieser aus der Partei austrat und sich auf der Liste der PdA mit dem Namen "Alliance de gauche — Parti du travail, solidarités, indépendants" als unabhängigen Kandidaten aufstellen liess. Da er sich auf einer neuen Liste bewarb, musste er gemäss den geltenden Regelungen auch für den Grossen Rat kandidieren. Die bereits vorher erarbeitete Bündnisplattform zwischen SP, PdA und Grünen wurde darauf von der SP-Generalversammlung mit 98 zu 85 Stimmen für ungültig erklärt, wodurch der Entscheid zur Listenverbindung sowohl mit der Alliance als auch mit der GP aufgehoben wurde.

Wahlen Grosser Rat Genf 1993
Dossier: Kantonale Wahlen - Genf
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1993