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Die Diskussion um die Empfangsgebühren warf auch im Berichtsjahr weiterhin hohe Wellen und der öffentliche Druck stieg weiter an. Eine Motion Rickli (svp, ZH) verlangte im Rahmen einer Änderung des Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) einen Systemwechsel bei der Meldepflicht und ein Verbot einer doppelten Erhebung von Gebühren durch die Billag. Die Motion wurde von beiden Räten angenommen und an den Bundesrat überwiesen. Dieser unterstützte die Motion ebenfalls, da die darin geforderten Änderungen mit der geplanten Teilrevision des RTVG einhergehen, welche im Mai in die Vernehmlassung geschickt wurde. Ziel der Teilrevision sei auch ein sachgerechtes und zweckmässiges Gebührensystem für die Sicherstellung des Service Public in der Schweiz. Neu soll eine Abgabe von jedem Haushalt und jedem Unternehmen entrichtet werden – die geräteabhängige Empfangsgebühr soll also abgeschafft werden. Begründet wurde dieser Entscheid durch den technologischen Fortschritt, aufgrund dessen heute auch via Internet und Smartphones die Leistungen der SRG-Medien konsumiert werden können. Das Gewerbe und bürgerliche Medienpolitiker kündigten ihren Widerstand an.

Verbot der doppelten Erhebung der Gebühren durch die Billag (Mo. 11.4080)
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Im April des Berichtsjahrs wurde eine Motion Rickli (svp, ZH) eingereicht, die verlangte, dass die SRG nur noch in denjenigen Bereichen tätig sein darf, in welchen keine Angebote von privaten Sendern bestehen. Zudem wurde in der Motion gefordert, dass der Frequenzbereich für den Radioempfang optimiert und die Spartensender überprüft werden. Auch eine Untersuchung zum Privatisierungspotenzial der SRG wurde verlangt. Der Nationalrat lehnte die Motion jedoch ab.

Motion, die verlangt, dass die SRG nur noch dort tätig sein darf, wo kein Angebot von Privatsendern besteht, wird abgelehnt (11.3409)

2010 hatte der Bundesrat sein grundsätzliches Einverständnis zur Online-Werbung durch die SRG signalisiert, jedoch unter dem Vorbehalt einer Einigung mit den konkurrierenden Verlagshäusern. Eine Studie der Universität Zürich im Auftrag des Bakom belegte im März, dass die SRG ihre Online-Tätigkeit in den letzten Jahren ausgebaut hat. So stieg allein 2010 der Anteil redaktioneller Beiträge auf den SRG-Websites von 49% auf 58%. Die Verleger sahen darin eine Gefährdung ihrer eigenen, nicht mit öffentlichen Gebührengeldern finanzierten Onlineangebote sowie eine Verletzung der Einigungsvereinbarung. Sie forderten primär ein Verbot der Online-Werbung für die SRG. Zudem verlangten sie, dass die SRG keine neuen Online-Angebote entwickeln darf. Im Herbst des Berichtsjahres flammte die Auseinandersetzung erneut auf. Gefordert wurden eine liberale Medienordnung mit einem Gleichgewicht zwischen öffentlichen und privaten Anbietern sowie eine genauere Definition des Service public. Der Bundesrat gab sich unbeeindruckt und verlangte von den Kontrahenten weiterhin eine gemeinsame Lösung.

Online-Werbung durch die SRG

In Verbindung mit dem neuen Finanzierungssystem des Service public wurden auch die gegenwärtige Organisation der Gebührenerhebung und die Kompetenz zur Festlegung der Gebührenhöhe diskutiert. Allein zur Billag – Vertragsnehmerin für das Inkasso – und zum Gebührenregime wurden in der Frühlingssession aus dem bürgerlichen Lager des Ständerats vier Motionen eingereicht, die per Ordnungsantrag gemeinsam zur Vorprüfung an die ständerätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen zugewiesen und inhaltlich in die bereits bestehende Motion der KVF-NR (Mo. 10.3014) integriert wurden. Ende des Berichtsjahrs gab der Ständerat einer vom Nationalrat im Juni knapp überwiesenen parlamentarischen Initiative, mithilfe welcher Nationalrätin Natalie Rickli (svp, ZH) (Pa. Iv. 09.411) den Gebührenentscheid vom Bundesrat an das Parlament delegiert haben wollte, keine Folge. Die gleiche Parlamentarierin reichte im Dezember eine Motion ein, welche die durch die Umstellung auf die jährliche Gebührenerhebung per Anfang 2011 bei der Billag gemachten Einsparungen den Gebührenzahlern zukommen lassen will.

Motion verlangt Rückerstattung der Einsparungen bei der Billag an die Gebührenzahler (10.3943)

Im Berichtsjahr wurde im Zusammenhang mit der Revision des Postgesetzes einerseits die indirekte staatliche Förderung der Presse diskutiert, andererseits wurde der Ruf nach neuen Ansätzen staatlicher Unterstützung für die Druckmedien sowohl in der politischen als auch in der öffentlichen Diskussion lauter. Vorgeschlagen wurde mit Hinweis auf den Service-public-Auftrag des Bundes beim Fernsehen und Radio die Einführung eines Konzessions- und Gebührenregimes zugunsten der Presse. So verlangte Nationalrat Hans-Jürg Fehr (sp, ZH) in einer im Plenum noch nicht behandelten Interpellation die Umwandlung der SDA in ein öffentlich-rechtliches Unternehmen mit staatlicher Konzession und Leistungsauftrag.

Interpellation zur Einführung eines Konzessions- und Gebührenregimes zugunsten der Presse (10.3042)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)

Im Februar gab die SRG den Abbau von 100 Vollzeitstellen bis 2014 im Supportbereich bekannt. Die Massnahme soll über natürliche Fluktuationen erreicht werden und v.a. Mittel für Eigenproduktionen und das Konvergenzprojekt freimachen. Ende April informierte die SRG-Spitze über das fünfte Defizit in Folge und verlangte mit Hinweis auf eingebrochene Werbeeinnahmen zusätzliche Finanzmittel (u.a. mehr Zuwendungen aus dem Gebührentopf) zur Deckung des Fehlbetrags. Insbesondere die seit Jahren von Umstrukturierungen und Sparübungen betroffene Zunft der Printjournalisten stellte sich offen gegen das Ansinnen der SRG, die finanzielle Schieflage über eine Erhöhung der Gebührengelder oder eine Lockerung der Werbe- und Sponsoringvorschriften korrigieren zu wollen. Im Nationalrat meldeten sich Stimmen, die v.a. in einem Abbau des regionalen Service-public-Angebots Sparpotenzial orteten. Im Juni beschied der Bundesrat der SRG, dass sie ihr Defizit mit weiteren Sparmassnahmen anzugehen habe und beschloss ein Einfrieren der Gebührenhöhe über die Dauer der Gebührenperiode 2011–2014. Gleichzeitig anerkannte der Bundesrat den erhöhten Finanzbedarf der SRG und traf verschiedene Massnahmen zu ihrer finanziellen Stabilisierung: Das Gebühreninkasso der Billag wurde v.a. bei den Unternehmungen intensiviert sowie per 2011 auf eine Jahresrechnung umgestellt. Zudem lockerte er die Werbevorschriften, indem er sowohl die Erhöhung der Werbedauer als auch des Rhythmus für Unterbrecherwerbung zuliess. Dazu signalisierte der Bundesrat sein grundsätzliches Einverständnis zur Onlinewerbung durch die SRG, unter dem Vorbehalt ihrer Einigung mit den Verlagshäusern über die Schaffung fairer Rahmenbedingungen für die kommerzielle Tätigkeit beider Akteure im Internet.

Defizit bei der SRG

In der 2. Lesung des Gesetzes schwächte die KVF entgegen der 1. Lesung die Bestimmungen gegen die Medienkonzentration ab – das heisst marktbeherrschenden Medienunternehmen sollte eine Konzession erteilt werden, wenn sie nicht Meinungs- und Angebotsvielfalt bedrohten – und sprach sich ebenfalls entgegen einem ihrer früheren Entscheide für die Möglichkeit aus, dass nichtkommerzielle Privatradios SRG-Gebührengelder erhielten und dass die SRG Spartenprogramme uneingeschränkt anbieten könne, solange sich keine privaten Stationen darum bewerben. Betreffend der Fernsehwerbung dehnte die KVF das Werbeverbot auf alle alkoholische Getränke und auf alle Medikamente aus, ging zu strengeren Auflagen als der Bundesrat über, indem sie für die Radioprogramme der SRG ein generelles Werbe- und Sponsoringverbot verhängte, und verlangte vom Bundesrat die Ausarbeitung einer Verordnung zur Regelung der Unterbrecherwerbung und der maximalen Werbedauer bei konzessionierten Privatstationen. Die Konzeption des Bundesrates, einen starken Service public durch die SRG zu sichern und die Chancen der privaten Sender zu erhöhen, unterstützte die KVF im Grundsatz. Die KVF sprach sich gegen die Schaffung einer „Kommission für Fernmeldewesen und elektronische Medien“ aus, in welche die ComCom, die UBI sowie zu grossen Teilen auch das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) aufgegangen wären. Ebenfalls ablehnend stand die KVF der vom Bundesrat vorgesehenen Schaffung eines Beirats zur qualitativen Kontrolle der SRG gegenüber; vielmehr strebte sie eine Abschwächung und gleichzeitige Erweiterung dieses Ratskonzepts an und votierte für die Einrichtung eines Publikumsrats, der die Einhaltung der Leistungs- und Programmaufträge von SRG und Privatsendern überwachen solle.

Totalrevisison des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) vom 24. März 2006
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Im Februar konnten sich dann diverse Interessengruppen zum RTVG-Entwurf äussern, der in der Stossrichtung dem Grundsatz eines starken durch die SRG erbrachten Service public und eines grösseren Handlungsspielraums privater Regionalsender verpflichtet war. Einigkeit schien hinsichtlich des Gebührensplittings zu herrschen, von dem laut Bundesrat die Privaten vermehrt profitieren sollten, nicht ohne aber dafür Leistungen für den Service public zu erbringen. Wie schon beim Vorentwurf zum RTVG ging für die SRG dieser neue Gesetzesentwurf ebenfalls zu stark ins Detail. Die SRG sah ihre Programmautonomie in Frage gestellt und lehnte zudem die Schaffung eines Beirats zur Überprüfung der Leistungsaufträge ab. Der Verband Schweizer Privatradios (VSP) lobte seinerseits die Absicht, die Funktion der privaten Radio- und Fernsehveranstalter als Träger des regionalen Service public auf Gesetzesstufe zu verankern; die privilegierte Stellung der SRG bei der Programmanzahl, der Finanzierung über Gebühren und Werbung sowie bei der Verbreitung sei jedoch zu relativieren.

Totalrevisison des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) vom 24. März 2006
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Das zu revidierende Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) war auch im Berichtsjahr heiss umstritten und bot Anlass zur Austragung von Kämpfen um Besitzstände und Gebührenanteile. Zu Jahresbeginn war noch mit einer parlamentarischen Behandlung des lang ersehnten und Ende 2002 vorgelegten Gesetzesentwurfs in der Sommersession gerechnet worden – die Beratungen in der zuständigen Nationalratskommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) sollten sich aber im Laufe des Jahres als äusserst langwierig erweisen. Im Januar äusserten die politischen Parteien ihre Standpunkte zum Gesetzesentwurf. Zu reglementarisch und zu kompliziert, meinte die SVP, die sich eine klarere Definition vom Begriff „Service public“ und eine Senkung der Gebühren wünschte. Die FDP fand Gefallen an der asymmetrischen Werbeordnung und an der Anerkennung des regionalen Service public, kritisierte jedoch die Verwässerung des dualen Mediensystems und die fehlenden Parameter zum Gebührensplitting. Am Status quo festhalten wollte die SP, die sich gegen die gebührenfinanzierte Unterstützung von defizitären Lokalsendern regionaler Zeitungsmonopolisten wehrte. Die CVP schliesslich verteidigte den Gesetzesentwurf als ausgewogene Lösung und gab zu bedenken, dass der Service public so eng nicht zu definieren und das duale System beim Radio nur möglich sei, weil die SRG in den Radioprogrammen nicht werben dürfe.

Totalrevisison des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) vom 24. März 2006
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

C’est en fin d’année que le projet de loi a été transmis au parlement. Dans la logiques des principes généraux énoncés en début d’année, le Conseil fédéral a insisté sur la garanti d’un service public fort ainsi que sur l’assouplissement des dispositions concernant les diffuseurs privés. D’une part, la SSR (Société Suisse de radiodiffusion et télévision) doit rester la principale bénéficiaire de la redevance de réception, afin que la Suisse puisse toujours bénéficier d’une offre indépendante dans chaque région linguistique. Il est prévu d’introduire un comité consultatif indépendant pour vérifier la mise en œuvre du mandat confié à la SSR, notamment concernant la qualité de programmes. Composé d’une chambre par région linguistique, il ne devrait pas être pourvu d’un pouvoir de sanction. D’autre part, les diffuseurs privés devraient voir leur position renforcée grâce à une augmentation significative de la quote-part de la redevance qui leur sera attribuée (principe du « splitting »). Ce soutien devrait passer de 12 à 44 millions de francs (au maximum 4% du produit total de la redevance) et être plus ciblé. L’appui à ces diffuseurs privés de radio ou de télévision sera lié au respect d’un mandat de service public. Des diffuseurs actifs au niveau suprarégional ne devraient toutefois pas bénéficier d’une partie de la redevance. Il est prévu que la réglementation sur la publicité soit assouplie et permette les interruptions publicitaires et la promotion des boissons alcoolisées. Ce dernier point ne concerne toutefois que les alcools légers (vin, bière, cidre…). La SSR n’est pas concernée par ces mesures d’assouplissement et l’interdiction de la publicité radiophonique devrait être maintenue, excepté sous la forme de sponsoring d’émissions. Il convient enfin de mentionner la probable création d’une commission indépendante chargée de chapeauter les télécommunications et la radiodiffusion. Elle devrait notamment sélectionner les diffuseurs et contrôler l’accomplissement de leurs mandats de prestation. Le projet a été globalement bien perçu. La SSR s’est cependant montrée préoccupée par la perte découlant du nouveau système de répartition de la redevance. Elle a émis le souhait de bénéficier d’une augmentation de cette dernière pour compenser ces pertes. Les diffuseurs privés, se sont montrés globalement satisfaits des propositions gouvernementales. Voix discordante, l’Institut de prévention de l’alcoolisme et autres toxicomanies (ISPA) a exprimé sa déception de voir la logique économique prendre le pas sur celle de la santé publique ou de protection de la jeunesse.

Totalrevisison des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) vom 24. März 2006
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Schwerwiegende Kritik am RTVG-Entwurf meldete die SRG an ihrer Jahresmedienkonferenz an. Das geplante duale System – eine starke SRG mit Service-public-Auftrag und Gebührenmonopol sowie ein freier Wettbewerb zwischen Privatanbietern – führe unweigerlich zu einer Überreglementierung, die das Funktionieren beider Seiten bedrohe. Die Zentralisierung der Kontrolle sowie die strenge Fassung des Service public widersprächen den legitimen Ansprüchen des Publikums, denn stark sei die SRG im Laufe der Zeit nicht zuletzt dank der ihr zugestandenen Freiheit geworden. SRG-Generaldirektor Armin Walpen plädierte dafür, private Anbieter grundsätzlich nicht mehr dem Rundfunkrecht zu unterstellen. Im weiteren seien statt Prozess-Kontrollen Resultate-Kontrollen zu institutionalisieren sowie bei einem allfälligen Ausbau des Gebührensplittings auch der SRG Radiowerbung zuzugestehen.

Totalrevisison des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) vom 24. März 2006
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

In seiner Erklärung zu den Jahreszielen 2001 des Bundesrates erwähnte Bundespräsident Ogi unter anderem die Erarbeitung einer neuen Medienordnung, die einen leistungsfähigen Service public und mehr Gestaltungsspielraum für private Initiative gewährleisten soll. In diesem Sinn präsentierte der Bundesrat zu Jahresbeginn die Leitplanken für die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) von 1991 und schickte im Dezember einen entsprechenden Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung. Die künftige Medienordnung soll strikt zwischen der öffentlich-rechtlichen SRG mit ihrer Verantwortung für den Service public sowie ihrem Anspruch auf Empfangsgebühren einerseits und den sich frei auf dem Markt bewegenden, privaten Anbietern andererseits trennen. Das hiesse Abschied nehmen vom seit 1991 geltenden Drei-Ebenen-Modell, welches den Markt aufgrund geographischer Kriterien in einen lokalen, einen sprachregionalen und einen internationalen Sektor aufteilt. Stattdessen soll mit dem dualen System eine starke SRG mit Service-public-Auftrag und Gebührenmonopol sowie ein freier Wettbewerb zwischen Privatanbietern gefördert werden. Der Gesetzesentwurf sieht beim SRG-Radio nicht nur wie bis anhin ein Verbot der Werbung vor, sondern erteilt dem Bundesrat auch die Kompetenz, ein Sponsoringverbot für Radio und Fernsehen der SRG zu verordnen. Im weiteren soll die Untersagung von Werbung für Heilmittel am SRG-Fernsehen weiterhin gelten. Andererseits stellt die Vorlage eine weitgehende Liberalisierung des Markts für private Veranstalter in Aussicht, indem die Konzessionspflicht und die Konzessionsabgabe auf den Werbeeinnahmen sowie jegliche Service-public-Vepflichtungen für Private entfallen und die Werbeordnung an das europäische Niveau angepasst wird. Empfangsgebühren für Privatveranstalter sind dabei nur noch in Sonderfällen vorgesehen – so für zweisprachige Programme und Privatradios in aufwendig zu erschliessenden Bergtälern. Für die SRG wie für Private sollen gesetzliche Bestimmungen hinsichtlich Rassismus und Pornographie sowie ein Werbeverbot in den Bereichen Alkohol, Religion und Politik gelten – laut Medienminister Leuenberger die drei grossen Suchtgefahren dieser Welt. Das unmittelbare Echo auf den Entwurf war kontrovers und spiegelte den Verteilkampf um Konzessionsgelder und Werbeeinnahmen wider. Die SRG bemängelte die sie betreffenden Einschränkungen als zu streng – so insbesondere das neu vorgesehene generelle Sponsoring-Verbot, das der Anstalt Einnahmeverluste von 30 bis 40 Mio Fr. bescheren würde. Kritik wurde auch von seiten Westschweizer Privatradios laut, die ohne Konzessionsgebühren um ihr Überleben fürchteten. Die Deutschschweizer Privatsender werteten ihrerseits die Werbeeinschränkungen bei der SRG als positiv.

Totalrevisison des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) vom 24. März 2006
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)