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In der Wintersession 2023 beschloss der Ständerat ohne Gegenantrag Eintreten und hiess den Verordnungsentwurf seiner RK-SR mit dem Ziel der Schaffung einer zusätzlichen Stelle für nebenamtliche Richter und Richterinnen am Bundesstrafgericht (BStGer) mit 32 zu 0 Stimmen (5 Enthaltungen) gut. Carlo Sommaruga (sp, GE), der für die Kommission sprach, begründete die Erhöhung der nebenamtlichen Richterinnen- und Richterstellen von drei auf vier mit dem wachsenden Bedarf an Expertise in italienischer Sprache. Da im Moment nur eine ordentliche und eine stellvertretende italienischsprachige Bundesstrafrichterin amte, bestehe ein Überlastungsrisiko, wenn die ordentliche Richterin in den Ausstand treten müsse oder abwesend sei. Diesem Problem könne mit einer zusätzlichen nebenamtlichen Richterin oder einem nebenamtlichen Richter begegnet werden.

Schaffung einer zusätzlichen Stelle für nebenamtliche Richter und Richterinnen am Bundesstrafgericht (Pa.Iv. 23.431)
Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

Das Parlament hatte Alberto Fabbri und Joséphine Contu Albrizio bereits Ende 2021 zum Präsidenten bzw. zur Vizepräsidentin gewählt. Da eine einmalige Wiederwahl für die beiden Ämter möglich ist, und die GK in der Anhörung der beiden Personen einen guten Eindruck erhalten hatte, schlug sie die beiden für die Wahl des Präsidiums und Vizepräsidiums am Bundesstrafgericht für die neue Amtsperiode 2024-2025 vor. Im Bericht hob die Kommission hervor, dass die «Rückkehr zur Ruhe» nach «einer Zeit der Turbulenzen» am BstGer vor allem auch dem Gerichtspräsidium geschuldet sei. Die Wiederwahl war zuvor auch vom Gesamtgericht vorgeschlagen worden. Im Parlament stiessen diese Vorschläge kaum auf Widerstand: Alberto Fabbri wurde mit 228 Stimmen (total 237 eingelangte und 9 leere Stimmzettel) und Joséphine Contu Albrizio wurde mit 226 Stimmen (total 235 eingelangte und 9 leere Stimmzettel) deutlich in ihren Ämtern bestätigt.

Wahl des Präsidiums und Vizepräsidiums am Bundesstrafgericht (23.216)

Mittels einer Motion forderte die RK-SR, dass die «Behandlung von Kindern, die mit einer Variation der geschlechtlichen Entwicklung (DSD) geboren wurden», verbessert wird. Das Geschäft wurde in der Wintersession 2023 vom Ständerat diskutiert. Céline Vara (gp, NE), welche den Vorstoss seitens der Kommission vorstellte, führte aus, dass die vorliegende Motion durch eine ähnliche Motion Michel (fdp, ZG; Mo. 22.3355), welche ein strafrechtliches Verbot von geschlechtsverändernden Eingriffen bei intersexuellen Kindern forderte, angestossen worden sei. Wie der Motionär teile auch die Kommission die Auffassung, dass auf nicht angezeigte medizinische Eingriffe – dazu zählten chirurgische oder hormonelle Massnahmen – verzichtet werden sollte, da die Entscheidung über die Geschlechtszuweisung beim Kind selber liegen müsse. Anders als Michel vertrete die RK-SR hingegen die Meinung, dass von der strafrechtlichen Norm abgesehen werden sollte, weil dadurch die individuelle Betreuung eines jeden einzelnen Kindes verunmöglicht würde. Stattdessen sollten die betroffenen Kindern und deren Eltern eine kompetente und spezialisierte Beratung erhalten, die auf einer zeitnahen Erstellung medizinisch-ethischer Richtlinien durch die SAMW basiert. Matthias Michel erklärte sich im Falle einer Annahme der Kommissionsmotion bereit, seine eigene Motion zurückzuziehen. Bundesrätin Viola Amherd befürwortete das von der RK-SR ausgearbeitete Geschäft ebenfalls. In der Folge nahm der Ständerat die Motion stillschweigend an.

Verbesserung der Behandlung von Kindern, die mit einer Variation der geschlechtlichen Entwicklung (DSD) geboren wurden (Mo. 23.3967)

Ende August 2023 gab die RK-NR einer parlamentarischen Initiative ihrer Schwesterkommission Folge, mit der diese die Schaffung einer zusätzlichen Stelle für nebenamtliche Richter und Richterinnen am Bundesstrafgericht (BStGer) forderte. Das Strafbehördenorganisationsgesetz (StBOG) sieht vor, dass im BStGer mindestens 15 und höchstens 35 ordentliche Richterinnen oder Richter tätig sein dürfen. Hinzu kommen nebenamtliche Richterinnen und Richter, deren Anzahl die Hälfte der Zahl ordentlicher Richter nicht überschreiten darf. Die genauen Zahlen werden vom Parlament mittels Verordnung festgelegt. Die aktuelle Verordnung aus dem Jahr 2013 sieht 16 ordentliche sowie drei nebenamtliche Richterinnen und Richter vor.
Die Zahl der Fälle in italienischer Sprache nehme seit einiger Zeit zu und im Moment stehe lediglich eine ordentliche Richterin und eine nebenamtliche Richterin italienischer Muttersprache zur Verfügung. Weil ein Risiko für Verzögerungen in diesen Fälle bestehe, sei das BStGer – unterstützt vom Bundesgericht, das hier als Oberaufsichtsbehörde fungiert – mit der Bitte einer Ressourcenerhöhung an die RK-SR gelangt, wie diese in ihrem Bericht darlegte. Weil auch die GPK beider Räte dieses Anliegen für begründet erachteten, entwarf die RK-SR eine Änderung der Verordnung, mit der eine Erhöhung der Zahl der nebenamtlichen Bundesstrafrichterinnen und -richter von drei auf vier vorgenommen wird. Diese Lösung sei «recht günstig», so die RK-SR, da nebenamtliche Richterpersonen nach Einsatz entlohnt würden. Dies umfasse ein Taggeld für die Sitzungen (CHF 1'000 bis 1'300), eine Stundenpauschale für Aktenstudium (CHF 110 bis 180) und Spesen (Tagespauschale von CHF 100, Übernachtungskosten von CHF 150 und Reisekosten). Zum Vergleich: Der Lohn einer vollamtlichen Bundesstrafrichterin oder eines vollamtlichen Bundesstrafrichters beträgt rund CHF 250'000 pro Jahr (Lohnklasse 33 gemäss Richterverordnung).
Der Bundesrat begrüsste das Anliegen. Da die neue Stelle einer italienischsprechenden Person vorbehalten sei, diene das Anliegen auch einer «besseren Vertretung der Landessprachen», so die Regierung in ihrer Stellungnahme vom November 2023. Der Entwurf wird in der Wintersession 2023 vom Ständerat behandelt.

Schaffung einer zusätzlichen Stelle für nebenamtliche Richter und Richterinnen am Bundesstrafgericht (Pa.Iv. 23.431)
Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

Das BFS veröffentlichte im Oktober 2023 die Strukturdaten zu Arztpraxen und ambulanten Zentren 2021. Insgesamt arbeiteten Ende 2021 25'439 Ärztinnen und Ärzte in Praxen oder ambulanten Zentren. Davon war mehr als jede vierte Person bereits mindestens sechzigjährig. Bezüglich Verteilung der Geschlechter stellte die Autorenschaft einen Alterseffekt fest: Während sich die unter 45-jährige Ärzteschaft zu fast 61 Prozent aus Frauen zusammensetzte, machte der Anteil des weiblichen Geschlechts bei den über 45-Jährigen nur 39 Prozent aus. In den zwölf Kantonen, in denen 2021 der Anschluss an das elektronische Patientendossier möglich war, nutzten 11.7 Prozent der Arztpraxen und ambulanten Zentren diese Option.

Strukturdaten der Arztpraxen und ambulanten Zentren 2021

Im Dezember 2022 reichte Marcel Dobler (fdp, SG) ein Postulat ein, mit dem er den Bundesrat beauftragen wollte, eine wissenschaftliche Studie in Auftrag zu geben, welche bei der Analyse der Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen zusätzliche Faktoren wie Mutterschaft, Erwerbsunterbrüche, Zivilstand oder Berufserfahrung nach Altersstufen berücksichtigt. Die vom BFS veröffentlichten Statistiken gäben gemäss Dobler zu wenig Auskunft darüber, welche Rolle solche Variablen beim Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern spielen.
In seiner Stellungnahme vom Februar 2023 beantragte der Bundesrat, das Postulat abzulehnen. Die vom BFS publizierten Statistiken und die dazu verwendeten Methoden entsprächen internationalen Standards, die auch in anderen Erhebungen verwendet würden, argumentierte die Regierung. Zudem könnten bestimmte Variablen zwar Geschlechterunterschiede beim Lohn erklären, aber – auch mit Verweis auf das Gleichstellungsgesetz – nicht rechtfertigen.
Der Nationalrat beriet den Vorstoss im Rahmen der ausserordentlichen Session zur Gleichstellung am Tag des feministischen Streiks und nahm es mit 141 zu 21 Stimmen (8 Enthaltungen) an. Eine Mehrheit der Grünen- und eine Minderheit der SVP-Fraktion sprachen sich gegen Annahme aus.

Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern (Po. 22.4500)

Hans Stöckli (sp, BE), der für die GPK-SR im Ständerat über den Geschäftsbericht 2022 des Bundesgerichts informierte, hob vier Bereiche hervor: Allgemeines, Geschäftslast, Spruchkörperbildung und Aufsichtsfunktion des Bundesgerichts. Neben zahlreichen Mutationen und der planmässigen Umsetzung der Digitalisierung im Rahmen von «Justizia 4.0», habe 2022 auch die Planung einer Totalsanierung des Gerichtsgebäudes in Lausanne begonnen. Da die Erdbebensicherheit nicht gewährleistet sei, müsse 2028 mit der Renovation begonnen werden, was bei einer geplanten Umbauzeit von 3 Jahren eine nicht ganz einfach zu findende Übergangslösung voraussetze.
Ein seit einigen Jahren wachsendes Problem stelle die Geschäftslast bzw. die langsame Erledigung der Fälle dar, so Hans Stöckli zum zweiten Bereich. Insbesondere beim Bundesgericht, bei dem mit 7'392 neuen Fällen zwar im Vergleich zum Vorjahr 6.2 Prozent weniger Fälle eingereicht worden seien, seien auch 5 Prozent weniger Fälle erledigt worden als im Vorjahr. Die pendenten Fälle hätten damit entsprechend um 7.8 Prozent zugenommen. Ebenfalls «nicht erfreulich» sei die Zunahme der mittleren Dauer für die Erledigung eines Falles von 149 Tagen (2021) auf 174 Tage (2022), so der Berner SP-Ständerat. Als Gründe für die verringerte Effizienz seien vom Bundesgericht die Restrukturierungen, die personellen Mutationen, die zunehmende Komplexität der Fälle und der Umstand angeführt worden, dass sich die Effizienzsteigerung, die sich während der Covid-19-Pandemie dank vermehrtem Homeoffice gezeigt habe, 2022 nicht mehr wiederholt habe. Bei den anderen erstinstanzlichen Gerichten sah es hinsichtlich Geschäftslast etwas besser aus. Das Bundesstrafgericht konnte zahlreiche Pendenzen abbauen und mehr Fälle bei der Berufungskammer erledigen, als eingegangen waren, wodurch das Bundesstrafgericht einen «Erledigungsquotienten von wunderbaren 111 Prozent» ausweisen konnte. Bei der Berufungskammer liege dieser Erledigungsquotient hingegen lediglich bei 90 Prozent und auch die Fallbearbeitungsdauer habe sich erhöht. Dies erstaune die GPK allerdings nicht, berichtete Hans Stöckli und verwies auf den Bericht der GPK zur Unterdotierung der Berufungskammer. Als «komplex» bezeichnete Stöckli auch die Situation beim Bundesverwaltungsgericht. Zwar wurden auch dort mehr Fälle erledigt als neu eingegangen waren (Erledigungsquotient von 105 Prozent), die durchschnittliche Verfahrensdauer liege allerdings bei 283 Tagen und rund 1'000 Fälle seien älter als zwei Jahre, so Stöckli. Hauptgrund für diesen Missstand sei die Verschiebung der Ressourcen hin zu den Asylverfahren, bei denen das BVGer bemüht sei, die neuen gesetzlichen Fristen bei Beschwerden von 25 Tagen einzuhalten, was bei 53 Prozent dieser Fälle gelinge. Künftig sei damit zu rechnen, dass die Zahl der Beschwerdefälle in diesem Bereich weiter ansteigen werden. Grund dafür sei, dass im SEM, also der Vorinstanz, zahlreiche zusätzliche Mitarbeitende angestellt worden seien, womit mehr Fälle bearbeitet werden könnten, was in der Folge dann auch zu einer höheren Gesamtzahl an Beschwerden führen dürfte. Vor diesem Hintergrund müsse eine Erhöhung der Richterstellen am BVGer, wie von diesem angefragt, baldmöglichst diskutiert werden. Beim Bundespatentgericht schliesslich sei die Geschäftslast leicht zurückgegangen und die Pendenzen etwa gleich geblieben
Bei der Geschäftsverteilung, die in letzter Zeit einiges zu reden gab, seien Verbesserungen festzustellen, so GPK-Sprecher Hans Stöckli zum dritten Themenbereich. Die Reglemente zur Spruchkörperbildung seien in den verschiedenen Gerichten angepasst worden, das BVGer habe ein Controlling eingeführt und beim Bundesgericht sei neu die Parteizugehörigkeit aller Bundesrichterinnen und Bundesrichter öffentlich auf der Webseite einsehbar, was der Transparenz diene. Die GPK werde die weiteren Entwicklungen «mit Interesse verfolgen».
Schliesslich habe man sich mit dem Bundesgericht zu dessen Rolle als Aufsichtsorgan über die anderen drei erstinstanzlichen Gerichte ausgetauscht. Das BGer sei der Auffassung, lediglich eine institutionelle Aufsichtsfunktion zu haben, womit keine Dienst- oder Disziplinaraufsicht über einzelne Personen wahrgenommen würden. Die GPK beurteile diese Situation als unbefriedigend und werde sich diesem Thema annehmen. Er – Hans Stöckli – sei dann allerdings nicht mehr dabei. In der Tat hatte der Berner Ständerat bereits früher angekündigt, für die neue Legislatur nicht mehr zu kandidieren.
In der Folge ergriff der Vize-Präsident des Bundesgerichts, François Chaix, das Wort. Er entschuldigte sich, dass aufgrund eines «fâcheux conflit de dates» nicht der Bundesgerichtspräsident, Yves Donzallaz, anwesend sein könne. Der Vizepräsident bedankte sich beim Ständerat für die rasche und unkomplizierte Aufstockung der Zahl der Bundesrichterinnen und Bundesrichter von 38 auf 40 im Jahr 2022, was eine Restrukturierung des Bundesgerichts in acht Kammern zu fünf Richterinnen und Richter bzw. die Schaffung einer zweiten Strafrechtsabteilung ermöglicht habe, in denen die beiden in der Frühjahrssession neu gewählten Kollegen ab 1. Juli 2023 arbeiten werden. Ab Mitte 2023 werde das Bundesgericht also funktionsfähig sein und auch die mehrjährige Restrukturierung sei per Ende Jahr abgeschlossen. Auch auf das Problem der Spruchkörperbildung ging Chaix kurz ein. In der Tat habe das Bundesgericht die Zusammensetzung der Spruchkörper «de manière un peu artisanale» aber stets mit gutem Willen gehandhabt, halte sich fortan aber an Transparenzüberlegungen und angepasste Reglemente. Die Baustelle der Aufsichtsfunktion sei hingegen heikler und werfe viele Fragen bezüglich Rechtsmitteln und Unabhängigkeit der Gewalten auf. In der Folge hiess der Ständerat den Bundesbeschluss über den Geschäftsbericht des Bundesgerichtes für das Jahr 2022 diskussionslos und einstimmig gut.

Noch am selben Tag wurde der Bericht auch im Nationalrat als Zweitrat diskutiert. Hier berichteten Laurent Wehrli (fdp, VD) und Manuela Weichelt (gp, ZG) für die GPK-NR. Inhaltlich glichen die Voten der Berichterstattenden demjenigen von Hans Stöckli im Ständerat. Allerdings verwies Laurent Wehrli zusätzlich auf die Massnahmen, die man dank der GPK aufgrund der Vorkommnisse im Bundesstrafgericht getroffen habe und die langsam Früchte trügen. Die GPK achte auf die Entwicklung von Ereignissen, die Personen betreffen, wie dies im Bundesstrafgericht der Fall gewesen sei und aktuell auch im Rahmen eines Ereignisses am Bundesverwaltungsgericht geschehe, wo Amtspflichtverletzung eines Richters vermutet werde. Auch die Ausführungen von François Chaix entsprachen in der Folge jenen, die er kurz zuvor im Ständerat gemacht hatte, bevor auch der Nationalrat den Bundesbeschluss diskussionslos guthiess.

Geschäftsbericht 2022 des Bundesgerichts (BRG 23.002)
Dossier: Geschäftsberichte des Bundesgerichts

In der Sommersession 2023 schrieb der Nationalrat das Postulat Ruiz (sp, VD) zu den rechtlichen Folgen der Einführung eines dritten Geschlechts oder des Verzichts auf den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister ab. Wie der Bundesrat im Bericht über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte 2022 darlegte, war der Vorstoss durch die Veröffentlichung des entsprechenden Berichts im Dezember 2022 erfüllt worden.

Einführung einer dritten Geschlechtsidentität. Folgen für die Rechtsordnung und für Infostar (Po. 17.4185)

Nachdem der Bundesrat im Juni 2022 den erfüllenden Bericht veröffentlicht hatte, schrieb der Nationalrat in der Sommersession 2023 das Postulat Reynard (sp, VS) betreffend die Datenlage zu Diskriminierungen von LGBTI-Personen ab, wie es die Regierung im Bericht über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahr 2022 beantragt hatte.

Datenerhebung zu Diskriminierungen, die auf sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität beruhen, mit Augenmerk auf Mehrfachdiskriminierungen (Po. 16.3961)

In der Sommersession 2023 schrieben die Räte die beiden gleichlautenden Kommissionen der RK-NR (Mo. 19.4377) und der RK-SR (Mo. 19.4391) zu einer Neuregelung der Unvereinbarkeitsbestimmungen am Bundesstrafgericht ab. Sie folgten damit dem Antrag des Bundesrats, der die beiden Vorstösse mit der Umsetzung der Revision der Strafprozessordnung vom Juni 2022 als erfüllt erachtete.

Unvereinbarkeitsbestimmungen am Bundesstrafgericht (Mo. 19.4391)

In der Sommersession 2023 schrieben die Räte die beiden gleichlautenden Motionen der RK-NR (Mo. 19.4377) und der RK-SR (Mo. 19.4391) zu einer Neuregelung der Unvereinbarkeitsbestimmungen am Bundesstrafgericht ab. Sie folgten damit dem Antrag des Bundesrats, der die beiden Vorstösse mit der Umsetzung der Revision der Strafprozessordnung vom Juni 2022 als erfüllt erachtete.

Änderung der Unvereinbarkeitsbestimmungen am Bundesstrafgericht (Mo. 19.4377)

Aufgrund des im Herbst des Vorjahres veröffentlichten Postulatsberichts zur Erfassung des Gender Overall Earnings Gap und anderer Indikatoren zu geschlechterspezifischen Einkommensunterschieden schrieb der Nationalrat das Postulat Marti (sp, BL) auf Antrag des Bundesrates in der Sommersession 2023 im Rahmen der Beratung des Berichts über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2022 als erfüllt ab.

Erfassung des Gender Overall Earnings Gap und anderer Indikatoren zu geschlechterspezifischen Einkommensunterschieden (Po. 19.4132)

Mit 97 zu 88 Stimmen bei 5 Enthaltungen lehnte es der Nationalrat in der Sommersession 2023 ab, die Einführung der «neuen Gendersprache» an den eidgenössischen Hochschulen und Forschungsanstalten zu verbieten. Die entsprechende parlamentarische Initiative von Therese Schläpfer (svp, ZH) fand nur bei der geschlossenen SVP-Fraktion sowie jeweils bei einer Mehrheit der FDP.Liberalen- und der Mitte-Fraktion Gehör. Im Rat torpedierten Initiantin Schläpfer und WBK-NR-Minderheitssprecherin Verena Herzog (svp, TG) die Gendersternchen und die komplizierten Sprachvorschriften an den Hochschulen. Letztere sollten sich stattdessen besser an dem Sprachleitfaden der Bundeskanzlei orientieren. Marianne Binder-Keller (mitte, AG) warf daraufhin die Frage in den Raum, ob die Lehranstalten nicht selber in der Lage seien, diese Angelegenheit eigenständig zu klären. Hier hakte auch Kommissionssprecher Christian Wasserfallen (fdp, BE) ein, der im Namen der Kommission den Handlungsbedarf zwar nicht grundsätzlich negierte, die Herangehensweise jedoch kritisierte. Eine Regelung zum Umgang mit Gendersprache sollte über alle Hochschulen hinweg gemeinsam getroffen werden und nicht nur im Bereich der ETH und EPFL, wo der Bund die Trägerschaft innehat. Bundesrat Guy Parmelin sei deshalb von der Kommission gebeten worden, sich für eine koordinierte, eigenständige Regelung unter den Hochschulen einzusetzen. Wie Kommissionssprecher Emmanuel Amoos (sp, VS) zudem erläuterte, wolle Bildungsminister Parmelin die Fragen an der Konferenz der Schweizer Hochschulen im November 2023 thematisieren. Eine Mehrheit zeigte sich damit zufrieden und die Initiative war erledigt.

Kein Gendern an den Hochschulen und Forschungsanstalten des Bundes (Pa. Iv. 22.475)

Die Einführung der «neuen Gendersprache» sei bei den vom Bund geführten und finanzierten Hochschulen ETH und EPFL sowie in den Bundes-Forschungsanstalten zu verbieten. Das forderte Therese Schläpfer (svp, ZH) mit einer im September 2022 eingereichten parlamentarischen Initiative. Gendern gehöre nicht zur Ausbildung auf dem technischen Gebiet, verwirre die Studierenden, lenke diese von den eigentlichen Aufgaben ab und behindere den Austausch mit anderen Hochschulen im deutschsprachigen Raum, so die Zürcherin. Das generische Maskulin sei zudem, wie das generische Feminin für die Mehrzahl, eine Eigenheit der deutschen Sprache. Im April 2023 beschäftigte sich die WBK-NR mit der Initiative und beantragte ihrem Rat mit 14 zu 9 Stimmen, ihr keine Folge zu geben. Die Mehrheit begrüsste die sachgerechte, klare, bürgerfreundliche und geschlechtergerechte Sprache der Bundesbehörden und technischen Hochschulen, wie sie im Sprachengesetz festgehalten ist. Die Kommission bat indes Bildungsminister Guy Parmelin schriftlich, sich für «eine einheitliche Anwendung einer inklusiven Sprache im Schweizerischen Hochschulbereich einzusetzen». Eine Minderheit war hingegen der Ansicht, Gendern würde die Texte komplizierter machen und zu Diskriminierungen führen, weshalb der Initiative Folge zu geben sei.

Kein Gendern an den Hochschulen und Forschungsanstalten des Bundes (Pa. Iv. 22.475)

In der Frühjahrssession nahmen die Räte vom Jahresbericht 2022 der GPK und der GPDel Kenntnis. Im entsprechenden Rapport geben die parlamentarischen Aufsichtsgremien jeweils einen Überblick über ihre Untersuchungstätigkeiten im verflossenen Jahr. Dabei werden im Jahresbericht vor allem Tätigkeiten aufgeführt, die (noch) nicht als Berichte veröffentlicht wurden. Solche Berichte waren im Jahr 2022 etwa für das Controlling von Offset-Geschäften, die Informatiksicherheit bei der Ruag, das Evaluationsverfahren für das neue Kampfflugzeug, die Planung der Berufungskammer des Bundesstrafgerichtes oder die Abklärung zur versuchten Erpressung von Bundesrat Alain Berset vorgelegt worden. Die wichtigsten im Jahrebericht der GPK und der GPDel aufgeführten, noch nicht veröffentlichten Tätigkeiten waren Gegenstand der Präsentation der verschiedenen Sprecherinnen und Sprecher der Kommissionen in den Ratsdebatten:

Im Nationalrat gab die Präsidentin der GPK-NR, Prisca Birrer-Heimo (sp, LU) einen Gesamtüberblick: In rund 130 Sitzungen seien die GPK und verschiedene Subkommissionen ihrer Aufsichtsarbeit nachgekommen. Die in verschiedenen Berichten aufgeworfenen Fragen würden die Behörden zu Stellungnahmen und zur Abgabe von Rechenschaft verpflichten. Eine starke Aufsicht sei wichtig – die Sprecherin verwies freilich mit etwas Wehmut auf die lange diskutierte, schliesslich aber abgelehnte Idee einer Stärkung der GPK im Rahmen einer parlamentarischen Initiative von Rudolf Joder (svp, BE) – und helfe nicht nur, politischen Handlungsbedarf zu erkennen, sondern stärke auch das Vertrauen in die Institutionen. Sie empfehle, auch mal in die Berichte der GPK zu schauen: «Das gibt wichtige Inputs auch für Ihre Arbeit in den sachpolitischen Kommissionen», beendete die GPK-Präsidentin ihr Votum.
Für die GPDel ergriff Yvonne Feri (sp, AG) das Wort, obwohl man eigentlich nichts berichten dürfe, «weil alles geheim ist». Feri verwies auf den Inspektionsbericht zum Fall Crypto AG, der auch die Frage aufwerfe, wie gemeinsame Operationen ausländischer Geheimdienste mit dem schweizerischen Nachrichtendienst (NDB) beaufsichtigt werden sollten und ob bzw. wann der Bundesrat darüber informiert sein müsse. Bei der GPDel sei im Rahmen ihrer Administrativuntersuchung zudem auf Befremden gestossen, dass eine Privatperson, die ohne den dafür vorgesehenen Rekrutierungsprozess durchlaufen zu haben, mutmasslich für den NDB Informationen beschafft habe, ohne dass dies mit dem VBS oder der GPDel abgesprochen gewesen sei.
Thomas de Courten (svp, BL) berichtete für die Subkommission der GPK-NR, die das EDI und das UVEK beaufsichtigten und in der man sich vor allem intensiv mit den Bundesbetrieben beschäftige, so de Courten. Im Fokus habe dabei die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) gestanden, deren Vorgehen bei einem Zugunfall in Baden und beim Absturz der Ju-52 Anlass zu Beanstandungen gegeben hätten. Weiterhin sorge das elektronische Patientendossier (EPD) für einige Aufsichtsarbeit, so de Courten weiter. Die zuständigen Ämter würden zwar die Probleme aktiv angehen, noch immer sei die Situation aber «wenig zufriedenstellend». Man sei zudem daran, das Gesundheitsmanagement und die Digitalisierung des Gesundheitswesens im Auge zu behalten. Hier seien noch einige Arbeiten, vor allem im Hinblick auf die Zusammenarbeit zwischen EDI, BAG und Kantonen, nötig.
Alfred Heer (svp, ZH) ergriff für die Subkommission EJPD/BK das Wort. Hier hätten sich im vergangenen Jahr Fragen bezüglich der künftigen Integration der mit dem Schutzstatus S ausgestatteten Flüchtlinge aus der Ukraine gestellt. Auch die Gewalt gegen Asylsuchende in den Bundesasylzentren sei Gegenstand der Diskussionen innerhalb der GPK gewesen. Diese Problematik werde die Kommission angesichts der steigenden Zahl an Asylsuchenden weiter beschäftigen, so Heer, insbesondere auch, weil immer auch die Frage nach genügend Unterbringungsmöglichkeiten im Raum stehe. «Auch Asylbewerber [... haben] einen Anspruch auf korrekte Behandlung in den Unterbringungszentren». Dafür sei der Bund verantwortlich, die Subkommission schaue aber genau hin.

Im Ständerat ergriff ebenfalls zuerst der Präsident der GPK-SR, Matthias Michel (fdp, ZG) das Wort. Er sei sich bewusst, dass der Jahresbericht der GPK und der GPDel «nicht zu den attraktivsten Geschäften in diesem Raum gehört»; wie bedeutend die GPK seien, habe sich aber jüngst gezeigt, als die Aufsichtskommissionen beider Kammern sich «sehr agil, schnell und wirkungsvoll» der «E-Mail-Leak-Affäre» angenommen und die «Wogen betreffend Forderungen nach einer PUK» rasch geglättet hätten. Auch Matthias Michel erwähnte die Zahl der Sitzungen, an denen sich die Kommissionen ausgetauscht hätten, wobei diese Zahl auch deshalb höher sei als im Vorjahr, weil ein Teil der Arbeit nach wie vor den Massnahmen zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie gegolten hätten. Man sei hier bei etwa zwei Dritteln der Untersuchungstätigkeit: sechs der zehn geplanten Berichte seien veröffentlicht, davon vier im Berichtjahr (Erwerbsersatz für Selbstständigerwerbende, Beschaffung von Schutzmasken, die Krisenorganisation des Bundes und die wirtschaftliche Landesversorgung). Neben den bereits erwähnten Geschäften wies der GPK-Präsident zudem auf zwei neu eingeleitete Inspektionen hin. Geplant sei eine Untersuchung über die Behördenkommunikation vor Abstimmungen sowie über die Wirksamkeitsmessung in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit.
Auch im Ständerat sprach in der Folge die Präsidentin der GPDel. Maya Graf (gp, BL) wies darauf hin, dass die GPDel am 4. März ihren 30. Geburtstag gefeiert habe. Sie sei damals aus der PUK zur «Fichenaffäre» hervorgegangen, infolge derer eine parlamentarische Oberaufsicht über den Staatsschutz gefordert worden sei. Im Berichtjahr habe sich die GPDel unter anderem am Umstand gestossen, dass hinsichtlich Reaktion auf den Ukraine-Krieg die Schaffung von Führungsstrukturen zu viel Zeit in Anspruch genommen habe. Die Kommission habe sich zudem Wissen über die Organisation der Cyberabwehr verschafft und unter anderem festgestellt, dass das Vorgehen bei der Informationsbeschaffung durch den NDB «nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprach».
Die wichtigsten Tätigkeiten der Subkommission EDI/UVEK wurden in der Folge von Marco Chiesa (svp, TI) rapportiert. Die ständerätliche Subkommission habe sich im Rahmen der Untersuchungen zu den Covid-Massnahmen vor allem der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen angenommen und sei dabei unter anderem zum Schluss gekommen, dass die Kantone in Krisen künftig besser einbezogen werden müssten. Auch Marco Chiesa wies auf das Interesse der Aufsichtskommissionen an einer Verbesserung des Datenmanagements im Gesundheitswesen hin. Die Covid-19-Pandemie habe hier grosse Defizite aufgezeigt. Nicht zuletzt bleibe auch die Energieversorgung im Fokus der GPK, schloss der Tessiner Ständerat.
Schliesslich berichtete Othmar Reichmuth (mitte, SZ) für die Subkommission EFD/WBF und hob lobend die «gut strukturierte und zweckmässige Organisation» beim Beschaffungsprozess von Gütern und Dienstleistungen hervor, die sich die Subkommission im Berichtsjahr genauer angeschaut habe. Die Arbeiten für die Untersuchung der Beteiligung der Schweiz an Wirtschaftssanktionen im Rahmen des Ukraine-Krieges seien im Gang. Dasselbe gelte nach wie vor auch für die Nachkontrolle zu den Hochseeschifffahrtsbürgschaften. Im Rahmen der Information zum Stand des Projektes «Digitale Verwaltung Schweiz» sei der Kommission versichert worden, dass bis 2025 eine E-ID vorliegen werde.

Jahresbericht 2022 der GPK und der GPDel
Dossier: Jahresberichte der GPK und der GPDel

In Erfüllung zweier Postulate Arslan (basta, BS; Po. 17.4121) und Ruiz (sp, VD; Po. 17.4185) veröffentlichte der Bundesrat Ende 2022 den Bericht «Einführung eines dritten Geschlechts oder Verzicht auf den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister – Voraussetzungen und Auswirkungen auf die Rechtsordnung». Darin lehnte es die Regierung ab, ein drittes Geschlecht oder die Möglichkeit zum Verzicht auf den Geschlechtseintrag einzuführen. Eine solche Abkehr vom binären Geschlechtermodell bedinge die Anpassung zahlreicher Rechtserlasse – «von der Bundesverfassung bis auf Verordnungen der untersten Stufe». Von erheblichem Ausmass wären dem Bericht zufolge auch die praktischen Auswirkungen; insbesondere bei der Erhebung von Statistiken befürchtete der Bundesrat einen Informationsverlust. Nicht zuletzt, konstatierte die Regierung, sei die Binarität der Geschlechter «in der Bevölkerung nach wie vor fest verankert», sodass «die gesellschaftlichen Voraussetzungen für eine Aufhebung des Geschlechts oder die Einführung eines dritten Geschlechts heute nicht gegeben» seien.
Mit dieser Haltung stiess der Bundesrat bei Organisationen für die Rechte von non-binären und trans Personen auf wenig Verständnis. Das Transgender Network Switzerland bezeichnete den Bericht in der Presse als «Ohrfeige gegen nichtbinäre Menschen». Dass die Gesellschaft dafür nicht bereit sei, stimme nicht. Das Netzwerk berief sich auf eine 2021 durchgeführte Umfrage von Sotomo, in der sich 53 Prozent der Schweizer Bevölkerung für die Einführung eines dritten Geschlechts in offiziellen Dokumenten ausgesprochen hätten. Die Westschweizer Organisation Epicène kritisierte gegenüber «Le Temps», dass es die Regierung vorziehe, «ihre Komfortzone nicht zu verlassen». Enttäuscht zeigte sich gegenüber den Medien auch Postulantin Sibel Arslan: Der Bundesrat schiebe mit der gesellschaftlichen Verankerung eine Begründung vor; in Wahrheit scheue er sich vor der gesetzgeberischen Verantwortung.

Einführung einer dritten Geschlechtsidentität. Folgen für die Rechtsordnung und für Infostar (Po. 17.4185)

In der Wintersession 2022 überwiesen sowohl der Ständerat (Mo. 22.4250) als auch der Nationalrat (Mo. 22.4249) eine jeweils gleichlautende Motion zur Erhöhung der Obergrenze für Gerichtsgebühren. Die von den beiden GPK eingereichten Vorstösse verlangten, dass die eidgenössischen Gerichte nach oben flexible Grenzen für Gerichtsgebühren ansetzen dürfen. Bei ihrer Prüfung der jetzigen Gebühren hätten die GPK festgestellt, dass die momentan geltenden Höchstansätze (CHF 200'000 beim Bundesgericht, CHF 100'000 bei Bundesanwaltschaft und Bundesstrafgericht, CHF 50'000 beim Bundesverwaltungsgericht) nicht genügten, wenn es um sehr hohe Streitwerte oder sehr komplexe Verfahren gehe. Es gehe nicht darum, die Gerichtsgebühren generell zu erhöhen, sondern lediglich darum, bei Spezialfällen Obergrenzen adäquat anzusetzen, begründeten die GPK ihre Vorstösse. Zwar waren bereits 2017 zwei ähnliche und ebenfalls gleichlautende Motionen angenommen worden, die im Rahmen der Revision des Bundesgerichtsgesetzes hätten umgesetzt werden sollen. Da die Räte diese Revision allerdings abgelehnt hätten, sei das Anliegen der flexiblen Obergrenze bisher nicht umgesetzt worden.
Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motionen, wie er es bereits 2017 getan hatte, und erinnerte daran, dass bei der Umsetzung eine Motion Hefti (fdp, GL; Mo. 19.3228) und ein Postulat Caroni (fdp, AR; Po. 20.4399) berücksichtigt werden müssten.
Während die Motion im Ständerat ohne Diskussion durchgewunken wurde, lag im Nationalrat ein schriftlicher Antrag von Pirmin Schwander (svp, SZ) vor, der die Ablehnung der Motion beantragte. Es sei eine «Kernaufgabe des Staates» einen «niederschwelligen Zugang» zu den Gerichten zu garantieren. Höhere Gebühren würden aber auch höhere Gerichtskosten bedeuten, was den Zugang zu den Gerichten einschränke. Diesem Argument folgten 46 Fraktionskolleginnen und -kollegen Schwanders und ein Mitglied der FDP-Fraktion. Sie standen einer Mehrheit von 130 Stimmen gegenüber (6 Enthaltungen). Somit galten beide Motionen als angenommen.

Erhöhung der Obergrenze für Gerichtsgebühren (Mo. 22.4250 und Mo. 22.4249)

Mit einer Motion hatte Benjamin Roduit (mitte, VS) im Frühling 2021 verlangt, dass die Regeln der französischen Sprache in allen Dokumenten der Bundesverwaltung eingehalten werde, statt dass diese im Zuge einer inklusiven oder geschlechtergerechten Sprache aufgegeben werde. Nachdem der Nationalrat das Anliegen in der Sommersession 2022 angenommen hatte, befand der Ständerat in der Wintersession 2022 darüber. Kommissionssprecherin Lisa Mazzone (gp, GE) erklärte, dass sich die SPK-SR mit 5 zu 1 Stimme (bei 5 Enthaltungen) gegen die Vorlage ausgesprochen habe, da es bereits entsprechende Weisungen von der Bundeskanzlei gebe. So werde etwa in einem Dokument explizit erwähnt, dass alternative Schreibweisen, wie etwa die Verwendung des Gendersternchens, nicht gestattet seien. Ausserdem komme die Bundeskanzlei ihrer Prüffunktion nach, etwa indem sie das Amtliche Bulletin vor der Veröffentlichung diesbezüglich kontrolliere. Da es keinen Gegenantrag gab, lehnte der Ständerat die Motion in der Folge stillschweigend ab.

Die Beachtung der Regeln der französischen Sprache ist wichtiger als Ideologie (Mo. 21.3143)

Nach dem Nationalrat stimmte in der Wintersession 2022 auch der Ständerat einer vermehrten Integration der Genderperspektive in die Digitalisierungsstrategie des Bundes zu. Die von der WBK-NR lancierte Motion forderte, bei der Strategie «Digitale Schweiz» ein Augenmerk auf die Chancen und Herausforderungen zu legen, die Frauen im Zuge des digitalen Wandels erwarten. Auf Antrag der WBK-SR und des Bundesrats wurde der Vorstoss in der kleinen Kammer stillschweigend angenommen. Im Zuge der Umsetzung der Motion werde sich der Bundesrat insbesondere auf den Aktionsplan der Strategie «Digitale Schweiz» fokussieren und hier ab 2023 geschlechterrelevante Messgrössen und Daten miteinbeziehen.

Geschlechterperspektive bei der Digitalisierung berücksichtigen (Mo. 22.3879)
Dossier: Behandlung der Petitionen der Frauensession 2021 in parlamentarischen Vorstössen

Die Gesamterneuerungswahl der AB-BA für die Amtsdauer 2023-2026 wurde in der Herbstsession 2022 durchgeführt. Sechs von sieben amtierenden Mitgliedern der Aufsichtsbehörde stellten sich zur Wiederwahl, die unbestritten war. Auch die GPK hatte als Oberaufsicht laut Bericht der GK nichts festgestellt, das die «fachliche oder persönliche Eignung» der Wiederkandidierenden in Frage gestellt hätte. Entsprechend wurde die aktuelle AB-BA-Präsidentin und Vertreterin des Bundesgerichts, Alexia Heine, mit 211 Stimmen, die Vertreterin der Anwaltschaft, Luzia Vetterli, mit 210 Stimmen, der Vertreter der Anwaltschaft, Jörg Zumstein, mit 214 Stimmen und die drei Fachpersonen, Isabelle Augsburger-Bucheli (211 Stimmen), Marc Thommen, der als Vizepräsident amtete (209 Stimmen), sowie der eben erst in der vergangenen Sommersession 2022 gewählte Lionel Seeberger (215 Stimmen) deutlich wiedergewählt. Ausgeteilt worden waren 218 Wahlzettel, einer kam nicht zurück und einer blieb leer, so dass insgesamt maximal 216 Stimmen möglich gewesen wären.

Neben einer Vertretung des Bundesgerichts, einer Anwältin und einem Anwalt und den drei Fachpersonen (die weder einem Gericht angehören noch als Anwälte eingeschrieben sein dürfen), muss in der AB-BA auch eine Vertretung aus dem Bundesstrafgericht sitzen. Diese Position hatte bisher Stefan Heimgartner inne, der jedoch seinen Rücktritt gegeben hatte. Da es dem Bundesstrafgericht über den Sommer nicht gelungen war, eine mögliche Nachfolge zu finden, musste sich die Vereinigte Bundesversammlung in der Wintersession 2022 erneut über das Wahlgeschäft beugen. In der Zwischenzeit hatte das Bundesstrafgericht Fiorenza Bergomi vorgeschlagen, die im März 2019 ins Bundesstrafgericht gewählt worden war und laut GK-Bericht alle Voraussetzungen erfüllte. Dies sah auch die Vereinigte Bundesversammlung so und wählte das neue AB-BA-Mitglied mit 208 Stimmen. Von den 213 ausgeteilten und eingelangten Wahlzetteln blieben 5 leer.

Gesamterneuerungswahl der AB-BA für die Amtsdauer 2023-2026
Dossier: Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA)

Im November 2022 publizierte das BFS neue Daten zur Lohndifferenz zwischen Mann und Frau, was in den Medien für einige Aufmerksamkeit sorgte. Demnach lag der Durchschnittslohn der Frauen im Jahr 2020 noch immer 18 Prozent tiefer als derjenige der Männer. Im Vergleich zur vorangehenden Untersuchung zwei Jahre zuvor war die Differenz um 1 Prozentpunkt gesunken. Weibliche Arbeitnehmerinnen waren bei Arbeitsstellen mit Vollzeitstellen-Löhnen unter CHF 4'000 pro Monat in der Überzahl – sie machten hier 60.1 Prozent der Arbeitnehmenden aus –, während Männer bei Stellen mit Vollzeit-Löhnen über CHF 16'000 pro Monat mit 78.5 Prozent übervertreten waren.
Durch persönliche Merkmale wie Alter oder Ausbildung, Merkmale der Unternehmen und mit dem Tätigkeitsbereich könnten 52.2 Prozent dieser Lohndifferenz zwischen den Geschlechtern statistisch erklärt werden, gab das BFS an. Somit verblieben jedoch 47.8 Prozent des Lohnunterschieds (2018: 45.4%), für welche die statistischen Modelle keine Erklärung liefern – was etwa CHF 717 pro Monat entspreche. In einzelnen Branchen lag dieser unerklärte Teil deutlich höher, etwa beim Verkehr (84.4%), im Detailhandel (57.5%) oder im Gastgewerbe (57.4%), in anderen deutlich niedriger, etwa im Technik-Bereich (29.7%), im Gesundheitswesen (34.9%) oder in der Finanz- und Versicherungsbranche (34.2%) – wie etwa der Tages-Anzeiger aufschlüsselte. Gerade in letzterer Branche fallen die Unterschiede finanziell speziell stark ins Gewicht: Hier entspricht der unerklärte Teil der Differenz einem Lohnunterschied von CHF 1472 pro Monat, im Gastgewerbe zum Beispiel einem von CHF 255. Insgesamt lag der unerklärte Teil der Lohndifferenz überdies in der Privatwirtschaft höher – insbesondere bei Unternehmen mit weniger als 20 Arbeitnehmenden – als im öffentlichen Sektor.

In der Folge diskutierten die Medien die Bedeutung dieser Meldung. Mehrfach wiesen sie darauf hin, dass neben den über die ganze Schweiz aggregierten Daten des BFS auch Analysen auf Betriebsebene vorhanden seien – diese sind für Betriebe mit mehr als 100 Arbeitnehmenden gesetzlich obligatorisch und ergäben demnach oft geringere Lohndifferenzen. Demnach habe etwa die Zuger Beratungsfirma Landolt & Mächler basierend auf 300 Analysen einen unerklärten Lohnunterschied von 3.2 Prozent, die Aarauer Beratungsfirma Comp-on eine Lohndifferenz von 3.7 Prozent festgestellt.

Lohndifferenz zwischen Mann und Frau
Dossier: Lohnentwicklung

Da die GK in der ersten Ausschreibungsrunde keine passenden französischsprachigen Bewerbungen für die Besetzung der vom Parlament bewilligten zusätzlichen ordentlichen Richterstelle am Bundesstrafgericht gefunden hatte – lediglich die deutschsprachige Stelle konnte besetzt werden –, schrieb sie die Stelle noch einmal aus. Da auch auf diese zweite Ausschreibung nur wenige Bewerbungen eingingen, war gar noch eine dritte Ausschreibung nötig, so dass die Wahl eines ordentlichen Richters oder einer ordentlichen Richterin ans Bundesstrafgericht nicht wie geplant in der Sommer-, sondern erst in der Herbstsession 2022 stattfinden konnte. Dort folgte die Vereinigte Bundesversammlung der Empfehlung der GK, die aus den sieben Bewerbungen (2 von Frauen) jene von Andrea Ermotti ausgewählt hatte, der nicht nur sämtliche Anforderungen erfülle, sondern dank seiner Parteizugehörigkeit auch die Untervertretung der Mitte in der Berufungskammer des BStGer korrigiere: Mit 211 von 218 möglichen Stimmen wurde Ermotti gewählt. Sieben Wahlzettel blieben leer.

Wahl eines ordentlichen Richters ans Bundesstrafgericht (PAG 22.203)

Mittels eines Postulats forderte Valérie Piller Carrard (sp, FR) den Bundesrat im Herbst 2020 zur Ausarbeitung eines Berichts über gynäkologische Gewalt in der Schweiz auf. Unter gynäkologischer Gewalt sind sowohl psychische Gewalt als auch physische Praktiken bei Arztbesuchen oder der Geburt zu verstehen. Für den verlangten Bericht soll man sich an Frankreich orientieren, wo bereits ein entsprechender Bericht vorliege. Thematisiert werden sollen unter anderem die Verbreitung gynäkologischer Gewalt, die dabei angewandten Praktiken und die Möglichkeit der betroffenen Frauen, sich zu wehren. Ebenfalls im Bericht enthalten sein solle eine Liste mit Empfehlungen, um das Phänomen zu stoppen. Das Postulat wurde in der Herbstsession 2022 vom Nationalrat behandelt. Piller Carrard unterstrich die Wichtigkeit ihres Vorstosses damit, dass zwischen 2018 und 2019 mehr als ein Viertel aller Frauen in der Schweiz während der Geburt informellen Zwang erfahren hätten. Gesundheitsminister Berset empfahl im Namen des Gesamtbundesrates indes die Ablehnung des Postulats, zumal die Durchführung der geforderten Studie nicht in den Kompetenzbereich des Bundes, sondern in denjenigen der Kantone und der Ärztegesellschaften falle. Der Nationalrat lehnte den Vorstoss mit 103 zu 85 Stimmen (bei 1 Enthaltung) ab. Die Fraktionen der SP, GLP und der Grünen stimmten dem Postulat zu, die bürgerlichen Fraktionen stimmten grösstenteils für Ablehnung.

Erstellung eines Berichts über gynäkologische Gewalt in der Schweiz (Po. 20.4251)

Im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes über das Bundesgericht hatte das Parlament 2017 die Schaffung einer Berufungskammer beschlossen, um den Rechtsschutz zu stärken und Beschwerden gegen den Sachverhalt von Urteilen des Bundesstrafgerichts zu ermöglichen. Die Berufungskammer geriet allerdings noch vor Aufnahme des Betriebs in die Schlagzeilen, weil das Parlament 2018 in rekordverdächtiger Geschwindigkeit die Zahl der Stellen für Richterinnen oder Richter erhöhen musste, was wiederum Folgen für die Planung des Raumbedarfs hatte. In der Folge hatten sich die GPK beider Räte eingeschaltet und untersucht, was bei der Planung der neuen Gerichtsinstanz schiefgelaufen war.

Ende September 2022 lag der Bericht über die entsprechende Untersuchung zur Berufungskammer des Bundesstrafgerichts vor. Die Fallzahlen und die benötigte Zahl an Gerichtspersonen seien «von Anfang an deutlich unterschätzt» worden, beschied der Bericht. Es sei ursprünglich von elf Berufungen pro Jahr ausgegangen worden; im Schnitt habe es aber zwischen 2019 und 2021 fast 30 Berufungen und über 20 Revisionen gegeben. Darüber hinaus habe man aufgrund des fälschlicherweise als gering geplanten Personalbedarfs die Berufungskammer im Gebäude des Bundesstrafgerichts untergebracht, was im Sinne der Unabhängigkeit von Anfang an zurecht auch kritisiert worden sei.
Als ursächlich für die Fehlplanung machten die GPK in ihrem Bericht ein fehlendes Projektmanagement aus. Darüber hinaus habe die Verwaltungskommission des Bundesgerichts (VK BGer) – die aus drei Bundesrichterinnen oder Bundesrichtern bestehende Aufsichtsbehörde über das Bundesstrafgericht – «ihre Aufgabe ungenügend wahrgenommen». Schliesslich wurde den Verantwortlichen im Bericht gar «politisches Kalkül» vorgeworfen: Aus Angst, das Parlament könnte lediglich einer Minimalvariante der Berufungskammer zustimmen, seien die Zahlen bewusst tief gehalten worden.
Als Konsequenz empfahl die GPK, dass die beiden Rechtskommissionen (RK-NR und RK-SR) eine Gesetzesrevision an die Hand nehmen, damit ein «unabhängiges Berufungs- oder Rechtsmittelgericht als zweite Instanz» geschaffen werden kann.

GPK-Untersuchung zur Berufungskammer des Bundesstrafgerichts
Dossier: Schaffung einer Berufungskammer am Bundesstrafgericht
Dossier: Unabhängigkeit der Judikative

Anfang Juli 2022 lancierte die WBK-NR eine Kommissionsmotion zur Integration der Genderperspektive in die Digitalisierungsstrategie des Bundes, womit einer Petition der Frauensession 2021 Folge geleistet wurde (Pet. 21.2038). Die Kommissionsmehrheit begründete die Forderung damit, dass ohne rechtzeitiges Handeln besonders Frauen von Stellenabbau im Zuge der Digitalisierung betroffen sein würden. Zudem stellten sie weiterhin eine Minderheit im Informatikbereich dar, wodurch sie auch bei neuen Stellen im Nachteil seien. Aus diesen Gründen müsse in der Strategie «Digitale Schweiz» ein Augenmerk auf den Einbezug von Frauen in den digitalen Wandel gelegt werden. Eine Kommissionminderheit zweifelte jedoch an der Notwendigkeit der Motion, da ihrer Ansicht nach der Grund für die Geschlechterunterschiede primär im Mangel an weiblichen Fachkräften in der Informatikbranche zu finden sei, welcher durch die Vorlage nicht gelöst werde. Diese Argumentation vermochte den Nationalrat in der Herbstsession 2022 indes nicht zu überzeugen. Die grosse Kammer folgte der Kommissionsmehrheit und nahm den Vorstoss mit 98 zu 75 Stimmen (bei 1 Enthaltung) an. Dabei sprachen sich die Fraktionen der SP, Grünliberalen und Grünen einstimmig für die Vorlage aus, während die SVP-Fraktion geschlossen und die FDP- und Mitte-Fraktionen mehrheitlich dagegen stimmten.

Geschlechterperspektive bei der Digitalisierung berücksichtigen (Mo. 22.3879)
Dossier: Behandlung der Petitionen der Frauensession 2021 in parlamentarischen Vorstössen