Seit Januar 2011 sind die Angestellten des Bundes verpflichtet, Missstände am Arbeitsplatz anzuzeigen. Whistleblower, also Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Informationen über solche Missstände weitergeben, sind verpflichtet, ihre Beobachtungen entweder ihren Vorgesetzten oder aber der Eidgenössischen Finanzkontrolle, die als Anlaufstelle fungiert, zu melden. Mit dem Hinweis, dass diese Möglichkeit noch zu wenig niederschwellig sei, dass nun aber vorerst das Funktionieren der EFD als Meldestelle abzuwarten sei, zog Moser (glp, ZH) ihre 2009 eingereichte Motion zurück (09.3286).

Anlaufstelle für das Bundespersonal bei Missständen (Whistleblowing)
Dossier: Whistleblowing