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In der Sommersession 2021 schrieben sowohl der Ständerat als auch der Nationalrat die 2017 eingereichte Motion Romano (heute mitte, TI) bezüglich der Ergreifung von Massnahmen, damit sich das Grenzwachtkorps wieder auf seine Kernkompetenzen fokussieren kann, entsprechend dem Antrag des Bundesrats stillschweigend ab. In seinem Bericht über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahr 2020 begründete der Bundesrat seinen Antrag zur Abschreibung damit, dass nach der Migrationskrise 2015 bereits interne Prozesse angepasst, Effizienzmassnahmen ergriffen und die Zusammenarbeit verschiedener Akteure überprüft worden seien. Auch die Neuausrichtung der eidgenössischen Zollverwaltung trage zu einem verstärkten Fokus der Behörde auf ihren Kernauftrag, nämlich der umfassenden Sicherheit an der Grenze für die Bevölkerung, die Wirtschaft und den Staat, bei. Dies geschehe insbesondere durch die Stärkung der operativen Tätigkeit anhand der Schaffung eines neuen Berufsbilds, welches effizienz- und effektivitätsfördernd «360-Grad-Kontrollen von Waren, Personen und Transportmitteln» erlaube.

Grenzwachtkorps. Schuster, bleib bei deinem Leisten! (Mo. 17.3188)
Dossier: Forderungen nach einer Aufstockung des Grenzwachtkorps und Transformation der EZV (2016–)

Im Kampf gegen den Autoritätsverlust von Staatsangestellten forderte CVP-Nationalrat Leo Müller (cvp, LU), ein Antragsrecht auf Strafverfolgung für deren vorgesetzte Behörde einzuführen. Beamte, welche in Ausübung ihrer Arbeit an vorderster Front stehen, seien immer häufiger Beleidigungen, Verleumdung und übler Nachrede ausgesetzt. Besonders Mitarbeitende von Behörden mit heiklen Aufgaben wie der Polizei, des Sozialamts, des Betreibungs- sowie des Konkursamts seien davon betroffen. Mit der Motion wolle er Staatsangestellten, welche als Privatpersonen keine Strafanzeige erstatten möchten, «den Rücken stärken». Dies, indem deren vorgesetzte Behörde die Möglichkeit bekäme, Anzeige gegen Beamtenbeleidigung einzureichen, sofern diese in Zusammenhang mit der Ausübung der beruflichen Tätigkeit erfolgte, erklärte der Motionär im Rat.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion mit der Begründung, dass die freie Entscheidung der Beamten zwischen Strafverfolgung und Schutz der Privatsphäre dadurch gefährdet würde. Folge davon wäre die unfreiwillige Mitarbeit in einem Strafverfahren, was für die Betroffenen zu einer Belastung werden könnte. Der Bundesrat war zudem der Meinung, dass die vorgeschlagene Gesetzesanpassung das Ziel der Motion verfehle; sinnvoller zur Erfüllung des Anliegens sei es, Beamte bei der selbstständigen Strafanzeige zu unterstützen und zu begleiten. Entgegen der Empfehlung des Bundesrates stimmte die Mehrheit des Nationalrates in der Herbstsession 2018 dem Vorstoss zu.

Kampf gegen den Autoritätsverlust von Staatsangestellten (Mo. 16.3707)
Dossier: Vorstösse betreffend Gewalt gegen Behörden und Beamte
Dossier: Harmonisierung der Strafrahmen (Besonderer Teil des Strafgesetzbuches)

Im Unterschied zum Nationalrat fand die Motion Sollberger (svp, BL), die das Sparen bei der Zentralverwaltung verlangte, im Ständerat keine Gnade. Kommissionssprecher Hannes Germann (svp, SH) wiederholte die Argumente des Bundesrats, der bekanntlich bereits daran sei, Sparmassnahmen in der Bundesverwaltung zu prüfen. Die Motion würde also offene Türen einrennen, aber den Handlungsspielraum der Regierung hinsichtlich Personalmanagement unnötig weiter einschränken. Der Rat folgte diesem Votum ohne Diskussion und lehnte die Motion ab.

Sparen bei der Zentralverwaltung

Äusserst knapp mit 98 zu 93 Stimmen (keine Enthaltungen) nahm der Nationalrat eine Motion Sollberger (svp, BL) an, mit welcher der Bund zum Sparen bei der Zentralverwaltung aufgefordert wird. Konkret soll die Regierung Massnahmen zur Reduktion der Zentralverwaltung ergreifen. Es gehe nicht an, dass dauernd „an der Front“, nicht aber in der zentralen Verwaltung gespart werde. Sollberger nannte etwa das Beispiel der Grenzwächter, der Zollstellen oder der Lehrer, bei denen gespart werde, obwohl es in der Verwaltung, insbesondere bei Stabs- und Unterstützungsstellen wesentlich mehr Sparpotenzial gebe, wenn man Ineffizienz und Doppelspurigkeiten bekämpfen wolle.
Bundesrat Maurer wies in der Ratsdebatte darauf hin, dass es auch die Parlamentarierinnen und Parlamentarier selber seien, die mit immer mehr Vorstössen, aber auch mit persönlichen Anfragen, zu einem Ausbau der Verwaltungsstäbe beitrügen, von denen diese Anfragen in der Regel beantwortet werden. Der Bundesrat sei zwar gegen die Motion, er selber gehe aber davon aus, dass die Motion in diesem Rat angenommen werde. Er wolle aber davor warnen, dass dann der Service der Verwaltung auch entsprechend weniger umfassend sei, auch wenn – dies gestand Maurer nach einer entsprechenden Frage von Parteikollege Adrian Amstutz (svp, BE) ein – punkto Ausführlichkeit der Berichte durchaus noch Potenzial bestehe, sich auf das Wesentliche zu beschränken. Man gehe den Sparmöglichkeiten in der Verwaltung zudem bereits im Rahmen der überwiesenen Motion 15.3494 nach.

Sparen bei der Zentralverwaltung

Ende 2012 legte das Eidgenössische Personalamt (EPA) den vierjährlich zu erstellenden Evaluationsbericht zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung vor. Der Bericht zeigt auf, dass der Anteil französischsprachiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den letzten vier Jahren leicht zugenommen hat und mit 21,2% dem Sollwert von 22% immer näher kommt. Ebenfalls noch nicht beim Sollwert angelangt ist der Anteil italienischsprachiger (6,7%; Soll: 7%) und rätoromanischsprachiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (0,3%; Soll 1%). In der Bundesverwaltung übervertreten ist entsprechend die deutsche Sprache (71,8%; Soll: 70%). Obwohl mit Artikel 9 des Sprachengesetzes Bundesangestellte das Anrecht auf die Muttersprache als Arbeitssprache haben, zeigte die Befragung des Personals im Jahr 2011, dass lediglich 73% in ihrer bevorzugten Amtssprache arbeiten. Das EPA wies zudem verschiedene unternommene Massnahmen zur Förderung der Mehrsprachigkeit aus, wie etwa eine zentralisierte Sprachausbildung, Marketinganstrengungen, um den Bund als Arbeitgeber auch in der französischen und italienischen Schweiz bekannt zu machen oder die Erarbeitung von Massnahmenkatalogen durch die Bundeskanzlei und die Departemente. Die Räte waren mit dem Erreichten noch nicht zufrieden und forderten in einer Motion der staatspolitischen Kommission des Ständerats (SPK-SR) eine Zentralisierung der strategischen Steuerung für die Förderung der Mehrsprachigkeit beim EFD. Weiter beauftragten sie den Bundesrat dafür zu sorgen, dass Führungskräfte zwei Amtssprachen aktiv und eine dritte passiv beherrschen, wobei die Ausbildung vom Arbeitgeber zu bezahlen sei. Für die Umsetzung dieser Massnahmen solle die Regierung einen Mehrsprachigkeitsbeauftragten ernennen. Zwei noch nicht behandelte Postulate Romano (cvp, TI) (12.4050) und Cassis (fdp, TI) (12.4265) verlangen zudem einen vertieften Bericht zur Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung.

Evaluationsbericht zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung (2012)
Dossier: Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung

Eine Motion der Finanzkommission des Nationalrates wollte der Verwaltung ein flexibleres Lohnsystem verschaffen, das ungenügende Leistungen weniger stark und überdurchschnittliche Leistungen stärker belohnen sollte. Obwohl der Bundesrat in seiner Ablehnungsempfehlung geltend machte, dass es sich beim Lohnsystem in der Bundesverwaltung um ein austariertes Gesamtsystem handle und dass der Bundesrat eine grössere Flexibilisierung der Lohnentwicklung im Rahmen der Personalstrategie prüfe, nahm der Nationalrat die Motion gegen den Widerstand von SP und GP an. Der Ständerat folgte hingegen der Argumentation der Regierung und versenkte den Vorstoss.

Motion für ein flexibleres Lohnsystem in der Bundesverwaltung (11.4049)

Trotz der insgesamt positiven Signale – auch die Personalbefragung 2011 zeigte überwiegend zufriedene Angestellte – sah das Parlament noch Verbesserungspotenzial. So wurde eine Motion Teuscher (gp, BE) überwiesen, die den Bundesrat auffordert, am ‚Lohngleichheitsdialog‘ teilzunehmen und die Löhne des Bundespersonals auf Geschlechterdiskriminierungen zu überprüfen. Die Motion wurde vom Bundesrat unterstützt, obwohl bezüglich Lohngleichheit in der Verwaltung schon viel unternommen worden sei. In beiden Räten wurde der Vorstoss seitens der SVP mit dem Argument bekämpft, dass die Dialoge nur Kosten verursachten, eine Lohngleichheit aber nie möglich sei. Beide Räte überwiesen jedoch das Anliegen.

Förderung der Lohngleichheit in der Bundesverwaltung
Dossier: Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung

Diskussionslos und im Einvernehmen mit dem Bundesrat nahm der Nationalrat eine Motion Prelicz-Huber (gp, ZH) an, die den Bundesrat beauftragt, vermehrt Teilzeitstellen auf allen Ebenen und Hierarchiestufen der Bundesverwaltung sowie Jobsharing-Angebote zu schaffen. Der Ständerat stimmte der Motion in leicht abgeschwächter Form auch zu.

Teilzeitstellen

Die Motionen von Ständerat Studer (sp, NE) und von Nationalrat Berberat (sp, NE) (05.3152) wurden auch von der jeweiligen anderen Kammer diskussionslos gutgeheissen. Sie verlangen eine Erhöhung der Zahl der französisch- und italienischsprachigen Personen in den Führungspositionen der Bundesverwaltung. (Siehe auch die Diskussion im Nationalrat im Zusammenhang mit einer Interpellation Simoneschi (cvp, TI) (05.3277).

Motionen zur Vertretung der sprachlichen Minderheiten

Dem Tatbestand der sexuellen Belästigung in der Bundesverwaltung wollte Nationalrätin Teuscher (gb, BE) zu Leibe zu rücken. In einer von 57 weiteren Parlamentariern und Parlamentarierinnen mitunterzeichneten Motion listete sie die vom Bundesrat zu ergreifenden Massnahmen auf, welche über die Bezeichnung von Ansprechpersonen, von verbindlichen Richtlinien zur Prävention bis zur gezielten Schulung bezüglich dieser Frage reichten. Der Bundesrat unterstrich seinen unmissverständlichen Willen, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz auf keinen Fall zu dulden. Im einzelnen legte er die bereits unternommenen Anstrengungen dar. Auf seinen Antrag wurde die Motion als Postulat überwiesen.

sexuellen Belästigung

Die rapide Verschlechterung der Bundesfinanzen veranlasste allerdings das Parlament in der Dezembersession zu einer Meinungsänderung. Beide Räte überwiesen gegen den Widerstand der Linken je eine Motion ihrer Finanzkommissionen, welche den Bundesrat auffordert, eine Vorlage auszuarbeiten, die es ermöglicht, in Perioden mit wirtschaftlicher Rezession und defizitären Bundesfinanzen auf den vollständigen Ausgleich der Teuerung zu verzichten. Dabei ist die Motion des Nationalrats etwas zurückhaltender formuliert, indem sie dem Bundesrat die Möglichkeit einräumt, auch die Komponente des sozialen Ausgleichs zu berücksichtigen.

Die rapide Verschlechterung der Bundesfinanzen veranlasste allerdings das Parlament in der Dezembersession zu einer Meinungsänderung