Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Parlamentarierinnen- und Parlamentarierentschädigung

Akteure

Prozesse

87 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Nachdem der Ständerat im Vorjahr der parlamentarischen Initiative seines Büros Folge gegeben hatte, welche die Entschädigungen und Beiträge der Ratsmitglieder an die Teuerung anpassen wollte und einen Systemwechsel bei der beruflichen Vorsorge vorschlug, beschloss die grosse Kammer in der Frühjahrssession knapp mit 78 zu 74 Stimmen (Teuerungsausgleich) bzw. mit 80 zu 74 Stimmen (berufliche Vorsorge) Nichteintreten. Während die bürgerliche Mehrheit den Gürtel enger schnallen und in wirtschaftlich schwierigen Zeiten mit gutem Beispiel vorangehen wollte, wies die links-grüne Minderheit auf den Umstand hin, dass das Milizparlament kein Freiwilligenparlament sei und es lediglich darum gehe, die teilweise seit 2001 nicht mehr erhöhten Entschädigungen der Teuerung anzupassen. Der Ständerat, an den das Geschäft zurückging, hielt am Eintreten fest, kam dann aber in der Sommersession auf seinen Entscheid zum zweiten Teil der Vorlage (berufliche Vorsorge) zurück. Sein Büro hatte eine Sistierung verlangt, um noch genauere Abklärungen vornehmen zu können. Somit musste das erste Teilgeschäft noch einmal in der grossen Kammer behandelt werden. Die diesmal etwas breiter besetzten Ränge führten dazu, dass mit 92 zu 83 Stimmen Eintreten beschlossen und die Vorlage bei der Schlussabstimmung mit 98 zu 90 Stimmen angenommen wurde. Der Ständerat nahm den Entwurf mit 36 zu 2 Stimmen bei drei Enthaltungen an. In seiner parlamentarischen Initiative nahm Thomas Aeschi (svp, ZG) (12.418) sodann ein in der Debatte häufig vorgebrachtes Argument auf. Nämlich einen Teuerungsausgleich jeweils nicht am Anfang, sondern am Schluss einer Legislaturperiode zu beraten, damit nicht die aktuellen Ratsmitglieder über die eigene Erhöhung entscheiden müssen, sondern diese quasi von ihren Vorgängerinnen und Vorgängern gewährt wird. Der Vorstoss wurde im Berichtsjahr noch nicht verhandelt.

Teuerungsausgleich für Ratsmitglieder

In der ersten Session der neuen Legislatur nahm der Ständerat eine parlamentarische Initiative seines Büros an, die auf der Grundlage des Parlamentsressourcengesetzes die Entschädigungen und Beiträge der Ratsmitglieder an die Teuerung anpassen wollte und einen Systemwechsel bei der Vorsorgeentschädigung vorschlug. Diese soll nicht mehr einem einheitlichen Betrag entsprechen, sondern in Abhängigkeit der tatsächlich erzielten Einkommen aus parlamentarischer Tätigkeit berechnet werden. Der neu gewählte Thomas Minder (parteilos, SVP-Fraktion, SH) plädierte, unterstützt von seinen Fraktionskollegen, für Nicht-Eintreten, da eine Erhöhung der Entschädigung für Parlamentarier in wirtschaftlich schwierigen Zeiten nicht angebracht sei. Nach lebendiger Debatte beschloss die kleine Kammer dann aber nicht nur Eintreten, sondern sie nahm den Antrag auch mit 33 zu 5 Stimmen bei zwei Enthaltungen an.

Teuerungsausgleich für Ratsmitglieder

Im Mai lancierte ein Komitee um Nationalrat Lukas Reimann (svp, SG) die Transparenzinitiative für die Offenlegung der Politikereinkünfte. Diese verlangt, dass Stände- und Nationalräte bei Amtsantritt ihre beruflichen Tätigkeiten und die in Zusammenhang mit dem Mandat stehenden Nebeneinkünfte und Geschenke nach Geldwert und Herkunft ausweisen müssen. Die Sammelfrist läuft bis Ende 2012. Reimanns Mutterpartei war nicht begeistert über das Anliegen ihres Jungparlamentariers. Nach der Intervention des SVP-Vorstandes wurde die Forderung nach Offenlegung der Einnahme aus dem Hauptberuf kurz vor der Lancierung aus dem Initiativtext gestrichen und mit der Forderung nach Offenlegung des Stimmverhaltens im Ständerat ergänzt.

Transparenzinitiative und pa.Iv. Tschümperlin scheitern (2011/12)
Dossier: Transparenz bei Einkünften und Entschädigungen der Parlamentarier

Transparenz war im Berichtsjahr ein häufig gebrauchter Begriff: Im April scheiterten eine parlamentarische Initiative Rielle (sp, GE) und ein Postulat Widmer (sp, LU) (10.3268), die eine Offenlegung der Einkünfte und Entschädigungen der Parlamentarier im Zusammenhang mit beruflichen und anderen Tätigkeiten verlangt hätten. Beide Male unterlag die Ratslinke der rechts-bürgerlichen ablehnenden Mehrheit, die argumentierte, dass die bestehende Offenlegungspflicht der Mandate bereits genüge und alle weitergehenden Begehren nach Transparenz nicht nur politischer Polemik Vorschub leisteten, sondern auch Datenschutzgrundsätze verletzen würden.

Pa.Iv. für Transparenz bei Einkünften und Entschädigungen der Parlamentarier (10.419)
Dossier: Transparenz bei Einkünften und Entschädigungen der Parlamentarier

Der Nationalrat hatte als Erstrat bereits 2010 eine parlamentarische Initiative seines Büros angenommen, die eine Lücke im Parlamentsressourcengesetz schliessen will: Falls im Ausland wohnhafte Schweizerinnen oder Schweizer ins Parlament gewählt werden, sollen sie für Reisen nach und Aufenthalt in Bern entsprechend entschädigt werden. Wie schon in der grossen Kammer wurde der Vorstoss auch im Ständerat diskussionslos angenommen. In der Schlussabstimmung waren sich die Ständevertreter einig (43:0 Stimmen; 1 Enthaltung), während im Nationalrat der Grossteil der SVP-Fraktion und etwa die Hälfte der FDP-Fraktion gegen die Vorlage stimmten, die trotzdem mit 112 zu 70 Stimmen angenommen wurde.

Entschädigung der Parlamentsmitglieder mit Wohnsitz im Ausland (10.506)

Wie schon im Vorjahr, zeigte sich die grosse Kammer grosszügig in eigener Sache. Der Nationalrat nahm im Berichtsjahr eine parlamentarische Initiative seines Büros an, welche die Entschädigung von Ratsmitgliedern mit Wohnsitz im Ausland im Hinblick auf mögliche Wahlerfolge von Auslandschweizern bei den Wahlen 2011 regeln will, gab jedoch einer Initiative Wobmann (svp, SO) (09.418) keine Folge, die eine Einzelbewilligung von Spesen für Ratsmitglieder gefordert hätte, wenn diese ein Total von CHF 40'000 überschritten hätten.

Entschädigung der Parlamentsmitglieder mit Wohnsitz im Ausland (10.506)

Der Nationalrat regelte im Berichtsjahr das Absenzenwesen neu. Bisher galt für die Veröffentlichung der Namensabstimmungen als „entschuldigt“, wer aufgrund eines Mandats für eine ständige parlamentarische Delegation abwesend war. Anderweitig fehlende Parlamentarier wurden unter der Rubrik „nicht teilgenommen“ aufgeführt. Die Parlamentarische Initiative Moser (glp, ZH) forderte, auch Mutterschaft als Entschuldigungsgrund zu akzeptieren. Die Staatspolitische Kommission schlug vor, alle rechtzeitig beim Ratssekretariat eingetroffenen Abmeldungen als Entschuldig zu akzeptieren. Dies ging dem Nationalrat allerdings zu weit und er nahm einen Minderheitsantrag an, der einen abschliessenden Katalog forderte. Neu soll als entschuldigt gelten, wer sich aufgrund eines Mandats in einer ständigen Delegation, wegen Unfall, Krankheit oder Mutterschaft abmeldet.

Neuregelung des Absenzenwesens im Nationalrat (09.532)

Die Mehrheit der Fraktionspräsidenten hatte beim Büro des Nationalrats eine Erhöhung der Bundesbeiträge an die Fraktionssekretariate angeregt. Das Büro stimmte im Mai diesem Gesuch zu und beantragte, im Einvernehmen mit dem Büro des Ständerats, mit einer parlamentarischen Initiative die Erhöhung des Grundbeitrags von CHF 94'500 auf CHF 112'000 pro Fraktion und des Beitrags je Fraktionsmitglied von CHF 17'500 auf CHF 20'800. Die Gesamtkosten dieser Besserstellung würden gut CHF 900'000 betragen. Neu sollen zudem die Fraktionen der Verwaltungsdelegation des Parlaments jährlich Rechenschaft über die Verwendung dieser zweckgebundenen Gelder ablegen müssen. Als Hauptgründe für die bessere Entschädigung nannte das Büro die grössere Komplexität der Gesetzgebungsarbeit, die vom Bundesrat und auch von der Öffentlichkeit geforderte raschere parlamentarische Behandlung der Geschäfte und die gesteigerten Anforderungen der Medien an die Fraktionen und die Parlamentarier. Der Nationalrat trat in der Herbstsession gegen den Widerstand der SVP auf die Vorlage ein und hiess sie gut. Allerdings bewilligte er, ohne es zu merken, nicht die vom Büro beantragten Beträge, sondern Zahlen, welche irrtümlicherweise auf der Fahne standen: Einen Grundbeitrag von CHF 144'500 und eine Zahlung pro Fraktionsmitglied von CHF 20'000. Der Ständerat korrigierte dies nicht, sondern übernahm auf Antrag seines Büros, das fand, die Fraktionssekretariate müssten wesentlich stärker unterstützt werden, diesen höheren Grundbeitrag. Er beschloss zudem, den Mitgliedsbetrag im selben Verhältnis dazu zu belassen wie vorher, was eine Heraufsetzung auf CHF 26'000 bedeutete. Insgesamt kostete damit die Erhöhung nicht CHF 915'000 sondern fast CHF 2,6 Mio. Gegen den Widerstand der SVP und der FDP schloss sich der Nationalrat diesem grosszügigen Entscheid an.

Beitragserhöhung für die Fraktionssekretariate (09.437)
Dossier: Entschädigung von Parlamentsmitgliedern

Wie der Ständerat im Vorjahr genehmigte nun auch der Nationalrat die Anpassung seiner Entschädigungen an die Teuerung und die Ausrichtung eines Betrags von CHF 500 je Person für den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Er hiess die Vorlage gegen den Widerstand der SVP und einer starken Minderheit der FDP-Fraktion gut. Diese hatten mit einem Nichteintretensantrag die Vorlage grundsätzlich als Schritt hin zu einem Berufsparlament bekämpft. Der Nationalrat sprach sich jedoch gegen eine von der Linken unterstützte parlamentarische Initiative John-Calame (gp, NE) (07.478) für eine Verbesserung der Sozialversicherungsleistungen für Abgeordnete, die ihr Mandat vollamtlich ausüben, aus.

Teuerungsausgleich für die Parlamentarierentschädigungen (07.491)

Das Büro beantragte den Räten eine Anpassung der Entschädigungen der Abgeordneten und der Fraktionen an die Teuerung. Dieser Ausgleich war zum Teil seit 2001 nicht mehr vorgenommen worden. Ausgehend von der Tatsache, dass die Parlamentarier vermehrt zur Zielscheibe von verbalen und körperlichen Attacken geworden sind, beantragte das Büro zudem, den Ratsmitgliedern einen jährlichen Beitrag von CHF 500 zum Abschluss einer privaten Rechtsschutzversicherung auszubezahlen. Der Ständerat übernahm den Antrag ohne Gegenstimme.

Teuerungsausgleich für die Parlamentarierentschädigungen (07.491)

Mit der Publikation der Interessenbindungen scheint für den Nationalrat die Forderung nach einer Transparenz über allfällige Abhängigkeiten ausreichend erfüllt. Er lehnte mit 74 zu 59 Stimmen eine parlamentarische Initiative Schelbert (gp, LU) ab, welche die Offenlegung aller Einkünfte von mindestens CHF 10'000 pro Jahr aus Verwaltungsratstätigkeiten, Gutachten und ähnlichen Quellen forderte.

Pa.Iv. Offenlegung der Interessenbindungen (06.462)
Dossier: Transparenz bei Einkünften und Entschädigungen der Parlamentarier

Mit einer parlamentarischen Initiative schlug das Büro des Ständerats eine Revision der gesetzlichen Bestimmungen über die Parlamentarierentschädigungen vor. Es ging dabei einerseits um den Teuerungsausgleich für verschiedene Bezüge und andererseits um Präzisierungen der Bestimmungen über die Beiträge an die Altersvorsorge. Diese wurden zuerst vom Ständerat, und dann gegen den Widerstand der SVP auch vom Nationalrat angenommen. In der Differenzbereinigung war nur der Beschluss des Nationalrats umstritten, der auf Antrag Huguenin (pda, VD) auch fraktionslosen Abgeordneten eine Entschädigung für die Sessionsvorbereitung ausrichten wollte (Fraktionsmitglieder erhalten eine solche für den Besuch von vorbereitenden Fraktionssitzungen). Schliesslich setzte sich in dieser Frage die ablehnende Haltung der kleinen Kammer durch.

Pa.Iv. zur Änderung des Parlamentsressourcengesetzes (Entschädigungen) (04.400)

Die GPK des Nationalrats beantragte mit einer parlamentarischen Initiative eine Verbesserung der Altersvorsorgeleistungen für Parlamentarier. Der Bund zahlt seit 1988 Beiträge an die Altersvorsorge der Parlamentarier. Diese sollen soweit erhöht werden, dass sie die Beitragslücke voll kompensiert, welche für die Parlamentsmitglieder infolge der durch das Mandat veranlassten Reduktion ihrer beruflichen Tätigkeit entsteht. Zudem sollen neu auch die Risiken Tod und Invalidität in die Versicherung mit einbezogen werden. Der Nationalrat stimmte der Vorlage gegen die Stimmen der Mehrheit der SVP-Fraktion zu. Er ergänzte sie zudem um einen Beitrag, der an Abgeordnete mit Kindern ausbezahlt wird, wenn sie aufgrund der Mandatsausübung eine Einbusse bei der Kinderzulage erleiden. Im Ständerat passierte das Projekt ohne Gegenstimme.

Altersvorsorgeleistungen für Parlamentarier (02.423)

Im Nationalrat beantragte die SVP erfolglos Nichteintreten. Ihre Opposition richtete sich nicht nur gegen die beantragten Mittel für die persönlichen Mitarbeiter, sondern auch gegen die Absicht der SPK, den dafür einzusetzenden Betrag nicht im referendumsfähigen Gesetz, sondern in einer Verordnung festzuschreiben. Die Argumente der SVP gegen die persönlichen Mitarbeiter waren einerseits finanzpolitischer Natur, andererseits befürchtete sie aber auch eine Zunahme der persönlichen Vorstösse und damit eine zeitliche Mehrbelastung für die Parlamentsmitglieder. Die Ratsmehrheit lehnte auch in der Detailberatung einen Streichungsantrag der SVP ab und ging dann sogar noch weiter: auf Antrag Tschuppert (fdp, LU) beschloss sie, dass die Höhe sämtlicher Bezüge der Abgeordneten (Einkommen, Entschädigungen und Beiträge für Mitarbeiter) sowie deren automatische Anpassung an die Teuerung in Zukunft nicht mehr im Gesetz, sondern in einer Verordnung geregelt sein soll.

Die SPK des Ständerats lehnte die Entschädigungen für die Einstellung von persönlichen Mitarbeitern ab, da diese zweckgebundene Zahlung den unterschiedlichen individuellen Bedürfnissen der Abgeordneten nicht gerecht würde und ihre Verwaltung durch die Parlamentsdienste zu aufwändig wäre. Da aber auch für die SPK des Ständerats eine bessere materielle Unterstützung der Parlamentsangehörigen gerechtfertigt war, beantragte sie erstens die Jahrespauschale von CHF 12'000 auf 24'000 zu verdoppeln und zweitens die bisherige Spesenpauschale in eine Entschädigung für Sach- und Personalauslagen umzuwandeln und von CHF 18'000 auf 30'000 zu erhöhen. Insgesamt würden damit die Entschädigungszahlungen nur um CHF 24'000 statt um 40'000 verbessert. Um die Parlamentarierbezüge nicht dem Referendum zu entziehen, beantragte die SPK zudem, dass diese weiterhin auf Gesetzesebene festzulegen sind. All diese Vorschläge setzten sich im Ständerat deutlich durch.

In der Differenzbereinigung schwenkte die vorberatende Kommission des Nationalrats auf den Beschluss der kleinen Kammer ein, die Beträge für Einkommen, Entschädigungen und Mitarbeiter weiterhin auf Gesetzesstufe festzulegen; an den CHF 40'000 für die persönlichen Mitarbeiter hielt sie aber fest. Die Lösung des Ständerats lehnte sie unter anderem auch deshalb ab, weil ihrer Ansicht nach mit dieser Verdoppelung der Jahrespauschale das Referendum geradezu provoziert würde. Ihre Position setzte sich gegen den Widerstand der SVP sowie einer Mehrheit der FDP- und einer Minderheit der CVP-Fraktion mit 93:78 Stimmen durch. In der Folge hielten beide Kammern an ihren Beschlüssen fest. In der Einigungskonferenz setzte sich das Modell des Ständerats durch und der Nationalrat gab seine Zustimmung. In der Schlussabstimmung passierte die Vorlage mit 116:34 Stimmen im Nationalrat und mit 33:1 im Ständerat. Die Opposition in der Volkskammer kam von einer starken Mehrheit der SVP und einigen Freisinnigen.

Unterstützung zur Erfüllung der parlamentarischen Aufgaben (Anstellung von persönlichen Mitarbeitern) (02.400)

Nachdem es das Volk 1992 abgelehnt hatte, den Parlamentariern Mittel für die Einstellung von persönlichen Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen, unternahm die SPK des Nationalrats im Berichtsjahr einen neuen Anlauf. Ausgehend von der grossen und weiter zunehmenden Arbeitslast der Parlamentarier und der Überlegung, dass eine substanzielle Erhöhung der Entschädigungen in einer Volksabstimmung keine Chance hätte, beantragte sie, jedem Parlamentsmitglied einen zweckgebundenen jährlichen Kredit von CHF 40'000 zu gewähren, mit welchem persönliche Mitarbeiter zur Vorbereitung der Ratstätigkeit angestellt werden können. Da aus diesem Betrag nur eine Teilzeitstelle finanziert werden kann, dürfen Parlamentarier ihre Kredite auch zusammenlegen, um gemeinsam Assistenzpersonal einzustellen. Gleichzeitig beantragt wurde auch eine Titeländerung des relevanten Gesetzes: dieses soll in Zukunft nicht mehr Entschädigungsgesetz heissen, sondern „Bundesgesetz über die Bezüge und Infrastrukturen der Mitglieder“.

Unterstützung zur Erfüllung der parlamentarischen Aufgaben (Anstellung von persönlichen Mitarbeitern) (02.400)

Die Büros der beiden Parlamentskammern beantragten mit einer parlamentarischen Initiative eine Anpassung der seit 1990 unveränderten Entschädigung der Parlamentsangehörigen an die seither eingetretene Teuerung. Dabei sollte die ganze Erhöhung über das Taggeld erfolgen, und die im Gesetz festgeschriebene und deshalb dem fakultativen Referendum unterstellte Jahresentschädigung unverändert bleiben. Zudem schlugen sie vor, die Sonderzulagen für die Ratspräsidenten und ihre Stellvertreter deutlich anzuheben. Gleichzeitig nahmen sie eine gemeinsame Anregung der Generalsekretäre der vier Bundesratsparteien für eine substanzielle Erhöhung der Fraktionsbeiträge auf. Mit der Begründung, dass damit die bisherige Quersubventionierung der Fraktionen durch die Parteien reduziert würde, und zudem der Gefahr begegnet werden könnte, dass die Fraktionen in Abhängigkeit von anderen Sponsoren (namentlich Interessenorganisationen) geraten, beantragten sie eine Erhöhung sowohl des Grundbeitrags als auch des Beitrags pro Mitglied um 50% auf CHF 90'000 resp. 16'500. Der Bundesrat unterstützte dieses Anliegen. Für die letzte Teuerungsanpassung der Fraktionsbeiträge im Vorjahr siehe hier.

Im Nationalrat bekämpfte Nationalrat Mörgeli (ZH) im Namen der SVP-Fraktion vergeblich die Anpassung der Taggelder an die Teuerung. Sein Nichteintretensantrag wurde mit 129:20 Stimmen abgelehnt. Nachdem auch die kleine Kammer zugestimmt hatte, verabschiedete das Parlament die Teuerungsanpassung, die Verdoppelung der Präsidialentschädigung und die Erhöhung der Fraktionsbeiträge in der Herbstsession. Der „Bund der Steuerzahler“ protestierte in Inseraten gegen diese Ratsbeschlüsse. Breite Unterstützung bei allen Fraktionen fand SVP-Nationalrat Giezendanner (AG) für sein überwiesenes Postulat, im Parlamentsgebäude Dusch- und Fitnessräume einzurichten (00.3385).

Entschädigung der Parlamentarierentschädigungen und der Fraktionsbeiträge (00.434)

Das Büro des Nationalrats beantragte mit einer parlamentarischen Initiative die Anpassung der seit 1990 unveränderten Fraktionsbeiträge an die seither eingetretene Teuerung. Konkret soll der Grundbeitrag von CHF 58'000 auf 60'000 und der Beitrag je Mitglied von CHF 10'500 auf 11'000 erhöht werden. Insgesamt würden damit dem Bund pro Jahr rund CHF 140'000 Mehrausgaben entstehen. Das Büro erachtete zudem eine Anpassung der Entschädigungen der Parlamentsmitglieder an die Teuerung für angebracht, möchte aber den Antrag erst einreichen, wenn im Jahr 2001 die Haushaltsanierung erfolgreich abgeschlossen ist. Der Bundesrat hatte dagegen keine Einwände. Der Nationalrat stimmte dem Antrag diskussionslos und bei nur fünf Gegenstimmen, der Ständerat einstimmig zu. In der Schlussabstimmung wurde die Erhöhung im Nationalrat mit 152 gegen 10 Stimmen aus dem Lager der SVP und der FP und in der kleinen Kammer ohne Gegenstimme gutgeheissen.

Erhöhung der Fraktionsbeiträge (99.414)

Den drei Nationalräten der SD gelang es dann in der Dezembersession doch noch, eine Fraktion zu bilden. Der Lega-Vertreter Maspoli (TI), welcher bereits 1991-1995 zur SD-Fraktion gehört hatte, und der Freisinnige Pini (TI) schlossen sich mit ihnen zur "Demokratischen Fraktion" zusammen. Da ein Parlamentarier nur der Fraktion seiner eigenen Partei angehören darf, musste Pini dazu aus der FDP austreten.

Demokratischen Fraktion

Der Ständerat lehnte zuerst mit 28 zu 8 Stimmen einen Nichteintretensantrag Büttiker (fdp, SO) ab, welcher sich angesichts der hohen staatlichen Defizite und der schlechten Wirtschaftslage grundsätzlich gegen eine Besserstellung der Parlamentarier ausgesprochen hatte. In der Detailberatung übernahm der Rat weitgehend die Beschlüsse der grossen Kammer. Er erwies sich aber als etwas knausriger, indem er die Anpassung der Übernachtungsentschädigung von 130 auf 160 Fr. ablehnte. Den Beitrag an die Vorsorge reduzierte er auf die Höchstsumme für steuerlich anerkannte Einzahlungen an die private Selbstvorsorge (3. Säule) von 5587 Fr. (Stand 1996). In der Differenzbereinigung beharrte der Nationalrat erfolgreich auf einer Erhöhung der Übernachtungsspesen und fügte sich beim Beitrag für die Vorsorgeentschädigung dem Beschluss des Ständerats.

Pa. Iv. zur Erhöhung der Vorsorgeentschädigung für Ratsmitglieder (1996)
Dossier: Vorstösse zu Reformen des Parlamentsgeseztes 1992-2000

Nach der 1994 erfolgten Ablehnung durch den Ständerat unternahm das Büro des Nationalrats einen neuen Anlauf zur Verbesserung der Vorsorgeentschädigung für Ratsmitglieder. Es beantragte mit einer parlamentarischen Initiative eine Heraufsetzung der gebundenen Jahresbeiträge des Bundes an die private Altersvorsorge von 2500 auf 6000 Fr. Im weitern schlug es eine Teuerungsanpassung bei der Spesenrückerstattung vor, welche zudem teilweise pauschalisiert werden soll. Das Büro verzichtete jedoch darauf, eine Teuerungsanpassung bei der seit 1988 auf 30 000 Fr. festgelegten Grundentschädigung und den seit 1991 unveränderten Taggeldern vorzuschlagen. Der Bundesrat begrüsste angesichts der angespannten Finanzlage diese Zurückhaltung und erklärte sich mit den beantragten Verbesserungen einverstanden. Der Nationalrat übernahm die Vorschläge seines Büros mit einigen Detailkorrekturen.

Pa. Iv. zur Erhöhung der Vorsorgeentschädigung für Ratsmitglieder (1996)
Dossier: Vorstösse zu Reformen des Parlamentsgeseztes 1992-2000

Die Fraktionen erhalten zur Deckung ihrer Sekretariatskosten vom Bund einen finanziellen Beitrag, der sich aus einem Grundbetrag von 58 000 Fr. und einer Entschädigung von 10 500 Fr. je Ratsmitglied zusammensetzt. Parteien welche die für eine Fraktionsbildung erforderliche Sitzzahl von fünf in einem der beiden Räte nicht erreichen und denen es nicht gelingt, sich mit anderen Ratsmitgliedern zu einer gemeinsamen Fraktion zusammenzuschliessen, gehen dagegen leer aus. Nationalrat Ruf (BE) von den Schweizer Demokraten, welche sich seit Dezember 1995 in dieser Lage befinden, versuchte diesen Zustand mit einer parlamentarischen Initiative zu verändern. Seine Forderung, an fraktionslose Parteien zwar nicht den Grundbeitrag, aber immerhin den Betrag je Mitglied auszurichten, lehnte der Nationalrat auf Antrag seines Büros mit 63 zu 24 Stimmen ab.

Pa. Iv Ruf zur Entschädigung von fraktionslosen Parlamentarien*Innen
Dossier: Vorstösse zu Reformen des Parlamentsgeseztes 1992-2000

Die im Zusammenhang mit der Einführung des elektronischen Abstimmungssystems aufgetauchten Fragen wurden bereinigt. Der Nationalrat stimmte dem Antrag seines Büros zu, dass Namenslisten weiterhin nicht für sämtliche Abstimmungen ausgedruckt werden sollen. Im weiteren hiess er die neue Sanktionsmöglichkeit des Verweises bei ungebührlichem Verhalten gut.

Einführung des elektronischen Abstimmungssystems im Nationalrat
Dossier: Vorstösse zu Reformen des Parlamentsgeseztes 1992-2000

Im Ständerat wollte das Büro zuerst empfehlen, nur die Erhöhung der Arbeitgeberbeiträge zu genehmigen, die Schaffung einer Ruhegehaltskasse aber zu streichen. Da die Finanzsituation des Bundes momentan überhaupt keine Verbesserung der materiellen Entschädigungen für Parlamentarier zulasse, übernahm es dann den von Büttiker (fdp, SO) postulierten Nichteintretensantrag. Der Rat stimmte dieser Ansicht zu, nachdem mehrere Redner betont hatten, dass zu einem späteren Zeitpunkt für materiell schlecht gestellte Abgeordnete die Beiträge an die Vorsorgeeinrichtung erhöht werden sollten.

Ehröhung der Pensionskassenbeiträge der Parlamentarier
Dossier: Vorstösse zu Reformen des Parlamentsgeseztes 1992-2000

Die in der parlamentarischen Initiative Stucky (fdp, ZG) gestellte Forderung nach einer mässigen Erhöhung der Entschädigungen wurde nach dem negativen Ausgang der Volksabstimmung vom Herbst 1992 vom Nationalrat als nicht opportun betrachtet und abgelehnt.

Erhöhung der Löhne der Parlamentarier*Innen
Dossier: Vorstösse zu Reformen des Parlamentsgeseztes 1992-2000

Nationalrat Blocher (svp, ZH) demonstrierte - nach eigener Aussage in Unkenntnis des Verbots der Stellvertretung bei Abstimmungen -, dass es trotz aller technischer Sicherungen möglich ist, für eine Banknachbarin oder einen Nachbarn zu stimmen. Nach der ausführlichen Behandlung des Falls in den Medien ersuchte Bundesanwältin del Ponte das Parlament um die Aufhebung der Immunität Blochers, um ein Strafverfahren wegen Wahlfälschung einzuleiten. Diesem Gesuch gab der Rat jedoch nicht statt, da er es für sinnvoller erachtete, die Einhaltung seiner Reglemente selber sicherzustellen. Blocher entschuldigte sich und wurde von der Ratspräsidentin im Namen des Büros für sein reglementswidriges Verhalten verurteilt. Anschliessend überwies der Nationalrat ein Postulat für strengere Sanktionsmittel bei zukünftigen Verstössen. Das Büro des Nationalrats reagierte sofort und reichte im Herbst eine parlamentarische Initiative für eine Teilrevision des Geschäftsreglements ein. Diese sieht vor, dass das Büro bei schwerwiegenden Verstössen gegen die parlamentarischen Verhaltensregeln (insbesondere bei Abstimmungen und bei der Wahrung des Sitzungsgeheimnisses für Kommissionsmitglieder) einen Verweis aussprechen kann. Weitergehende Sanktionen wie etwa den Ausschluss von Sitzungen oder die Verweigerung von Sitzungsgeldern lehnte es ab.

für eine Banknachbarin oder einen Nachbarn zu stimmen Teilrevision des Geschäftsreglements