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  • Parlamentarierinnen- und Parlamentarierentschädigung

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Mit der Publikation der Interessenbindungen scheint für den Nationalrat die Forderung nach einer Transparenz über allfällige Abhängigkeiten ausreichend erfüllt. Er lehnte mit 74 zu 59 Stimmen eine parlamentarische Initiative Schelbert (gp, LU) ab, welche die Offenlegung aller Einkünfte von mindestens CHF 10'000 pro Jahr aus Verwaltungsratstätigkeiten, Gutachten und ähnlichen Quellen forderte.

Pa.Iv. Offenlegung der Interessenbindungen (06.462)
Dossier: Transparenz bei Einkünften und Entschädigungen der Parlamentarier

Mit einer parlamentarischen Initiative schlug das Büro des Ständerats eine Revision der gesetzlichen Bestimmungen über die Parlamentarierentschädigungen vor. Es ging dabei einerseits um den Teuerungsausgleich für verschiedene Bezüge und andererseits um Präzisierungen der Bestimmungen über die Beiträge an die Altersvorsorge. Diese wurden zuerst vom Ständerat, und dann gegen den Widerstand der SVP auch vom Nationalrat angenommen. In der Differenzbereinigung war nur der Beschluss des Nationalrats umstritten, der auf Antrag Huguenin (pda, VD) auch fraktionslosen Abgeordneten eine Entschädigung für die Sessionsvorbereitung ausrichten wollte (Fraktionsmitglieder erhalten eine solche für den Besuch von vorbereitenden Fraktionssitzungen). Schliesslich setzte sich in dieser Frage die ablehnende Haltung der kleinen Kammer durch.

Pa.Iv. zur Änderung des Parlamentsressourcengesetzes (Entschädigungen) (04.400)

Die GPK des Nationalrats beantragte mit einer parlamentarischen Initiative eine Verbesserung der Altersvorsorgeleistungen für Parlamentarier. Der Bund zahlt seit 1988 Beiträge an die Altersvorsorge der Parlamentarier. Diese sollen soweit erhöht werden, dass sie die Beitragslücke voll kompensiert, welche für die Parlamentsmitglieder infolge der durch das Mandat veranlassten Reduktion ihrer beruflichen Tätigkeit entsteht. Zudem sollen neu auch die Risiken Tod und Invalidität in die Versicherung mit einbezogen werden. Der Nationalrat stimmte der Vorlage gegen die Stimmen der Mehrheit der SVP-Fraktion zu. Er ergänzte sie zudem um einen Beitrag, der an Abgeordnete mit Kindern ausbezahlt wird, wenn sie aufgrund der Mandatsausübung eine Einbusse bei der Kinderzulage erleiden. Im Ständerat passierte das Projekt ohne Gegenstimme.

Altersvorsorgeleistungen für Parlamentarier (02.423)

Im Nationalrat beantragte die SVP erfolglos Nichteintreten. Ihre Opposition richtete sich nicht nur gegen die beantragten Mittel für die persönlichen Mitarbeiter, sondern auch gegen die Absicht der SPK, den dafür einzusetzenden Betrag nicht im referendumsfähigen Gesetz, sondern in einer Verordnung festzuschreiben. Die Argumente der SVP gegen die persönlichen Mitarbeiter waren einerseits finanzpolitischer Natur, andererseits befürchtete sie aber auch eine Zunahme der persönlichen Vorstösse und damit eine zeitliche Mehrbelastung für die Parlamentsmitglieder. Die Ratsmehrheit lehnte auch in der Detailberatung einen Streichungsantrag der SVP ab und ging dann sogar noch weiter: auf Antrag Tschuppert (fdp, LU) beschloss sie, dass die Höhe sämtlicher Bezüge der Abgeordneten (Einkommen, Entschädigungen und Beiträge für Mitarbeiter) sowie deren automatische Anpassung an die Teuerung in Zukunft nicht mehr im Gesetz, sondern in einer Verordnung geregelt sein soll.

Die SPK des Ständerats lehnte die Entschädigungen für die Einstellung von persönlichen Mitarbeitern ab, da diese zweckgebundene Zahlung den unterschiedlichen individuellen Bedürfnissen der Abgeordneten nicht gerecht würde und ihre Verwaltung durch die Parlamentsdienste zu aufwändig wäre. Da aber auch für die SPK des Ständerats eine bessere materielle Unterstützung der Parlamentsangehörigen gerechtfertigt war, beantragte sie erstens die Jahrespauschale von CHF 12'000 auf 24'000 zu verdoppeln und zweitens die bisherige Spesenpauschale in eine Entschädigung für Sach- und Personalauslagen umzuwandeln und von CHF 18'000 auf 30'000 zu erhöhen. Insgesamt würden damit die Entschädigungszahlungen nur um CHF 24'000 statt um 40'000 verbessert. Um die Parlamentarierbezüge nicht dem Referendum zu entziehen, beantragte die SPK zudem, dass diese weiterhin auf Gesetzesebene festzulegen sind. All diese Vorschläge setzten sich im Ständerat deutlich durch.

In der Differenzbereinigung schwenkte die vorberatende Kommission des Nationalrats auf den Beschluss der kleinen Kammer ein, die Beträge für Einkommen, Entschädigungen und Mitarbeiter weiterhin auf Gesetzesstufe festzulegen; an den CHF 40'000 für die persönlichen Mitarbeiter hielt sie aber fest. Die Lösung des Ständerats lehnte sie unter anderem auch deshalb ab, weil ihrer Ansicht nach mit dieser Verdoppelung der Jahrespauschale das Referendum geradezu provoziert würde. Ihre Position setzte sich gegen den Widerstand der SVP sowie einer Mehrheit der FDP- und einer Minderheit der CVP-Fraktion mit 93:78 Stimmen durch. In der Folge hielten beide Kammern an ihren Beschlüssen fest. In der Einigungskonferenz setzte sich das Modell des Ständerats durch und der Nationalrat gab seine Zustimmung. In der Schlussabstimmung passierte die Vorlage mit 116:34 Stimmen im Nationalrat und mit 33:1 im Ständerat. Die Opposition in der Volkskammer kam von einer starken Mehrheit der SVP und einigen Freisinnigen.

Unterstützung zur Erfüllung der parlamentarischen Aufgaben (Anstellung von persönlichen Mitarbeitern) (02.400)

Nachdem es das Volk 1992 abgelehnt hatte, den Parlamentariern Mittel für die Einstellung von persönlichen Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen, unternahm die SPK des Nationalrats im Berichtsjahr einen neuen Anlauf. Ausgehend von der grossen und weiter zunehmenden Arbeitslast der Parlamentarier und der Überlegung, dass eine substanzielle Erhöhung der Entschädigungen in einer Volksabstimmung keine Chance hätte, beantragte sie, jedem Parlamentsmitglied einen zweckgebundenen jährlichen Kredit von CHF 40'000 zu gewähren, mit welchem persönliche Mitarbeiter zur Vorbereitung der Ratstätigkeit angestellt werden können. Da aus diesem Betrag nur eine Teilzeitstelle finanziert werden kann, dürfen Parlamentarier ihre Kredite auch zusammenlegen, um gemeinsam Assistenzpersonal einzustellen. Gleichzeitig beantragt wurde auch eine Titeländerung des relevanten Gesetzes: dieses soll in Zukunft nicht mehr Entschädigungsgesetz heissen, sondern „Bundesgesetz über die Bezüge und Infrastrukturen der Mitglieder“.

Unterstützung zur Erfüllung der parlamentarischen Aufgaben (Anstellung von persönlichen Mitarbeitern) (02.400)

Die Büros der beiden Parlamentskammern beantragten mit einer parlamentarischen Initiative eine Anpassung der seit 1990 unveränderten Entschädigung der Parlamentsangehörigen an die seither eingetretene Teuerung. Dabei sollte die ganze Erhöhung über das Taggeld erfolgen, und die im Gesetz festgeschriebene und deshalb dem fakultativen Referendum unterstellte Jahresentschädigung unverändert bleiben. Zudem schlugen sie vor, die Sonderzulagen für die Ratspräsidenten und ihre Stellvertreter deutlich anzuheben. Gleichzeitig nahmen sie eine gemeinsame Anregung der Generalsekretäre der vier Bundesratsparteien für eine substanzielle Erhöhung der Fraktionsbeiträge auf. Mit der Begründung, dass damit die bisherige Quersubventionierung der Fraktionen durch die Parteien reduziert würde, und zudem der Gefahr begegnet werden könnte, dass die Fraktionen in Abhängigkeit von anderen Sponsoren (namentlich Interessenorganisationen) geraten, beantragten sie eine Erhöhung sowohl des Grundbeitrags als auch des Beitrags pro Mitglied um 50% auf CHF 90'000 resp. 16'500. Der Bundesrat unterstützte dieses Anliegen. Für die letzte Teuerungsanpassung der Fraktionsbeiträge im Vorjahr siehe hier.

Im Nationalrat bekämpfte Nationalrat Mörgeli (ZH) im Namen der SVP-Fraktion vergeblich die Anpassung der Taggelder an die Teuerung. Sein Nichteintretensantrag wurde mit 129:20 Stimmen abgelehnt. Nachdem auch die kleine Kammer zugestimmt hatte, verabschiedete das Parlament die Teuerungsanpassung, die Verdoppelung der Präsidialentschädigung und die Erhöhung der Fraktionsbeiträge in der Herbstsession. Der „Bund der Steuerzahler“ protestierte in Inseraten gegen diese Ratsbeschlüsse. Breite Unterstützung bei allen Fraktionen fand SVP-Nationalrat Giezendanner (AG) für sein überwiesenes Postulat, im Parlamentsgebäude Dusch- und Fitnessräume einzurichten (00.3385).

Entschädigung der Parlamentarierentschädigungen und der Fraktionsbeiträge (00.434)

Das Büro des Nationalrats beantragte mit einer parlamentarischen Initiative die Anpassung der seit 1990 unveränderten Fraktionsbeiträge an die seither eingetretene Teuerung. Konkret soll der Grundbeitrag von CHF 58'000 auf 60'000 und der Beitrag je Mitglied von CHF 10'500 auf 11'000 erhöht werden. Insgesamt würden damit dem Bund pro Jahr rund CHF 140'000 Mehrausgaben entstehen. Das Büro erachtete zudem eine Anpassung der Entschädigungen der Parlamentsmitglieder an die Teuerung für angebracht, möchte aber den Antrag erst einreichen, wenn im Jahr 2001 die Haushaltsanierung erfolgreich abgeschlossen ist. Der Bundesrat hatte dagegen keine Einwände. Der Nationalrat stimmte dem Antrag diskussionslos und bei nur fünf Gegenstimmen, der Ständerat einstimmig zu. In der Schlussabstimmung wurde die Erhöhung im Nationalrat mit 152 gegen 10 Stimmen aus dem Lager der SVP und der FP und in der kleinen Kammer ohne Gegenstimme gutgeheissen.

Erhöhung der Fraktionsbeiträge (99.414)

Den drei Nationalräten der SD gelang es dann in der Dezembersession doch noch, eine Fraktion zu bilden. Der Lega-Vertreter Maspoli (TI), welcher bereits 1991-1995 zur SD-Fraktion gehört hatte, und der Freisinnige Pini (TI) schlossen sich mit ihnen zur "Demokratischen Fraktion" zusammen. Da ein Parlamentarier nur der Fraktion seiner eigenen Partei angehören darf, musste Pini dazu aus der FDP austreten.

Demokratischen Fraktion

Der Ständerat lehnte zuerst mit 28 zu 8 Stimmen einen Nichteintretensantrag Büttiker (fdp, SO) ab, welcher sich angesichts der hohen staatlichen Defizite und der schlechten Wirtschaftslage grundsätzlich gegen eine Besserstellung der Parlamentarier ausgesprochen hatte. In der Detailberatung übernahm der Rat weitgehend die Beschlüsse der grossen Kammer. Er erwies sich aber als etwas knausriger, indem er die Anpassung der Übernachtungsentschädigung von 130 auf 160 Fr. ablehnte. Den Beitrag an die Vorsorge reduzierte er auf die Höchstsumme für steuerlich anerkannte Einzahlungen an die private Selbstvorsorge (3. Säule) von 5587 Fr. (Stand 1996). In der Differenzbereinigung beharrte der Nationalrat erfolgreich auf einer Erhöhung der Übernachtungsspesen und fügte sich beim Beitrag für die Vorsorgeentschädigung dem Beschluss des Ständerats.

Pa. Iv. zur Erhöhung der Vorsorgeentschädigung für Ratsmitglieder (1996)
Dossier: Vorstösse zu Reformen des Parlamentsgeseztes 1992-2000

Nach der 1994 erfolgten Ablehnung durch den Ständerat unternahm das Büro des Nationalrats einen neuen Anlauf zur Verbesserung der Vorsorgeentschädigung für Ratsmitglieder. Es beantragte mit einer parlamentarischen Initiative eine Heraufsetzung der gebundenen Jahresbeiträge des Bundes an die private Altersvorsorge von 2500 auf 6000 Fr. Im weitern schlug es eine Teuerungsanpassung bei der Spesenrückerstattung vor, welche zudem teilweise pauschalisiert werden soll. Das Büro verzichtete jedoch darauf, eine Teuerungsanpassung bei der seit 1988 auf 30 000 Fr. festgelegten Grundentschädigung und den seit 1991 unveränderten Taggeldern vorzuschlagen. Der Bundesrat begrüsste angesichts der angespannten Finanzlage diese Zurückhaltung und erklärte sich mit den beantragten Verbesserungen einverstanden. Der Nationalrat übernahm die Vorschläge seines Büros mit einigen Detailkorrekturen.

Pa. Iv. zur Erhöhung der Vorsorgeentschädigung für Ratsmitglieder (1996)
Dossier: Vorstösse zu Reformen des Parlamentsgeseztes 1992-2000

Die Fraktionen erhalten zur Deckung ihrer Sekretariatskosten vom Bund einen finanziellen Beitrag, der sich aus einem Grundbetrag von 58 000 Fr. und einer Entschädigung von 10 500 Fr. je Ratsmitglied zusammensetzt. Parteien welche die für eine Fraktionsbildung erforderliche Sitzzahl von fünf in einem der beiden Räte nicht erreichen und denen es nicht gelingt, sich mit anderen Ratsmitgliedern zu einer gemeinsamen Fraktion zusammenzuschliessen, gehen dagegen leer aus. Nationalrat Ruf (BE) von den Schweizer Demokraten, welche sich seit Dezember 1995 in dieser Lage befinden, versuchte diesen Zustand mit einer parlamentarischen Initiative zu verändern. Seine Forderung, an fraktionslose Parteien zwar nicht den Grundbeitrag, aber immerhin den Betrag je Mitglied auszurichten, lehnte der Nationalrat auf Antrag seines Büros mit 63 zu 24 Stimmen ab.

Pa. Iv Ruf zur Entschädigung von fraktionslosen Parlamentarien*Innen
Dossier: Vorstösse zu Reformen des Parlamentsgeseztes 1992-2000

Die im Zusammenhang mit der Einführung des elektronischen Abstimmungssystems aufgetauchten Fragen wurden bereinigt. Der Nationalrat stimmte dem Antrag seines Büros zu, dass Namenslisten weiterhin nicht für sämtliche Abstimmungen ausgedruckt werden sollen. Im weiteren hiess er die neue Sanktionsmöglichkeit des Verweises bei ungebührlichem Verhalten gut.

Einführung des elektronischen Abstimmungssystems im Nationalrat
Dossier: Vorstösse zu Reformen des Parlamentsgeseztes 1992-2000

Im Ständerat wollte das Büro zuerst empfehlen, nur die Erhöhung der Arbeitgeberbeiträge zu genehmigen, die Schaffung einer Ruhegehaltskasse aber zu streichen. Da die Finanzsituation des Bundes momentan überhaupt keine Verbesserung der materiellen Entschädigungen für Parlamentarier zulasse, übernahm es dann den von Büttiker (fdp, SO) postulierten Nichteintretensantrag. Der Rat stimmte dieser Ansicht zu, nachdem mehrere Redner betont hatten, dass zu einem späteren Zeitpunkt für materiell schlecht gestellte Abgeordnete die Beiträge an die Vorsorgeeinrichtung erhöht werden sollten.

Ehröhung der Pensionskassenbeiträge der Parlamentarier
Dossier: Vorstösse zu Reformen des Parlamentsgeseztes 1992-2000

Die in der parlamentarischen Initiative Stucky (fdp, ZG) gestellte Forderung nach einer mässigen Erhöhung der Entschädigungen wurde nach dem negativen Ausgang der Volksabstimmung vom Herbst 1992 vom Nationalrat als nicht opportun betrachtet und abgelehnt.

Erhöhung der Löhne der Parlamentarier*Innen
Dossier: Vorstösse zu Reformen des Parlamentsgeseztes 1992-2000

Nationalrat Blocher (svp, ZH) demonstrierte - nach eigener Aussage in Unkenntnis des Verbots der Stellvertretung bei Abstimmungen -, dass es trotz aller technischer Sicherungen möglich ist, für eine Banknachbarin oder einen Nachbarn zu stimmen. Nach der ausführlichen Behandlung des Falls in den Medien ersuchte Bundesanwältin del Ponte das Parlament um die Aufhebung der Immunität Blochers, um ein Strafverfahren wegen Wahlfälschung einzuleiten. Diesem Gesuch gab der Rat jedoch nicht statt, da er es für sinnvoller erachtete, die Einhaltung seiner Reglemente selber sicherzustellen. Blocher entschuldigte sich und wurde von der Ratspräsidentin im Namen des Büros für sein reglementswidriges Verhalten verurteilt. Anschliessend überwies der Nationalrat ein Postulat für strengere Sanktionsmittel bei zukünftigen Verstössen. Das Büro des Nationalrats reagierte sofort und reichte im Herbst eine parlamentarische Initiative für eine Teilrevision des Geschäftsreglements ein. Diese sieht vor, dass das Büro bei schwerwiegenden Verstössen gegen die parlamentarischen Verhaltensregeln (insbesondere bei Abstimmungen und bei der Wahrung des Sitzungsgeheimnisses für Kommissionsmitglieder) einen Verweis aussprechen kann. Weitergehende Sanktionen wie etwa den Ausschluss von Sitzungen oder die Verweigerung von Sitzungsgeldern lehnte es ab.

für eine Banknachbarin oder einen Nachbarn zu stimmen Teilrevision des Geschäftsreglements

Der Ständerat beschloss gegen den Antrag seines Büros demonstrativ (mit 29 zu 1 Stimme), das im Vorjahr vom Nationalrat beschlossene elektronische Personensuchsystem nicht anzuwenden und auf die Ausgabe von 40 000 Fr. für die persönlichen Empfänger zu verzichten.

Einführung des Funkrufsystems im Nationalrat
Dossier: Vorstösse zu Reformen des Parlamentsgeseztes 1992-2000

In Ausführung einer von beiden Kammern überwiesenen Motion Schmid (gp, TG) legte das Büro des Nationalrats seine Vorschläge für eine Verbesserung der Vorsorgeentschädigung für Ratsmitglieder vor. Es beantragte eine Verdoppelung der Beiträge des Bundes auf 5000 Fr. pro Jahr; diese Summe wäre neu zweckgebunden. Die Parlamentarier sollen dabei wählen können, ob sie das Geld an ihre eigene Pensionskasse oder an eine neu zu schaffende Ruhegehaltskasse überweisen wollen. Der Bundesrat äusserte sich vor allem sehr skeptisch zur Schaffung einer Ruhegehaltsinstitution, welche den Parlamentariern mit mindestens zwölf Amtsjahren nach der Pensionierung eine monatliche Rente von 2000 Fr. ausrichten sollte. Er erklärte, dass die Kosten, die dem Bund daraus entstehen würden, nicht tragbar seien. Nachdem sich Vertreter der FP vergeblich für Nichteintreten ausgesprochen hatten, hiess der Nationalrat die beiden Teile der Vorlage in der Gesamtabstimmung mit Stimmenverhältnissen von 3:1 gut.

Ehröhung der Pensionskassenbeiträge der Parlamentarier
Dossier: Vorstösse zu Reformen des Parlamentsgeseztes 1992-2000

Das im Vorjahr beschlossene elektronische Abstimmungssystem für den Nationalrat konnte in der Frühjahrssession in Betrieb genommen werden. Die neuen Möglichkeiten zur Verbesserung der Transparenz wurden rege genutzt. So fanden in dieser Session mehr als doppelt so viele Abstimmungen unter Namensaufruf statt als im Sessionsdurchschnitt der vorangegangenen Jahre. Das Büro beantragte die Bestätigung der 1993 provisorisch für ein Jahr beschlossenen Bestimmungen über die Anwendung des elektronischen Abstimmungssystems. Namenslisten sollen demnach weiterhin lediglich bei Gesamt-, Schluss- und Dringlichkeitsklauselabstimmungen sowie auf Verlangen von 30 Parlamentariern veröffentlicht werden; neuerdings soll dies - die Wissenschaft wird es dankbar zur Kenntnis nehmen - nicht bloss in gedruckter, sondern auch in elektronischer Form geschehen.

Einführung des elektronischen Abstimmungssystems im Nationalrat
Dossier: Vorstösse zu Reformen des Parlamentsgeseztes 1992-2000

Nachdem das Volk im Herbst 1992 einen Ausbau der persönlichen Infrastruktur und eine Verbesserung der Entlöhnung der Parlamentarier abgelehnt hatte, beantragte das Büro des Nationalrats nun mit einer parlamentarischen Initiative eine Erhöhung der 1990 letztmals heraufgesetzten Beiträge an die Fraktionen um real rund 15%. Der Grundbeitrag sollte gemäss diesem Vorschlag von 50 000 auf 70 000 Fr., der Beitrag pro Mitglied von 9000 auf 12 000 Fr. steigen. Gleichzeitig sprach sich das Büro gegen eine parlamentarische Initiative [93.432] Stucky (fdp, ZG) für eine Erhöhung der persönlichen Bezüge für Parlamentarier aus. Der Nationalrat lehnte einen Antrag Leuba (lp, VD), welcher lediglich den Ausgleich der Teuerung verlangt hatte, ab und verabschiedete den Beschluss mit 71:37 Stimmen. Im Ständerat fand das Anliegen weniger freundliche Aufnahme. Zuerst war ein Stichentscheid des Präsidenten erforderlich, um überhaupt auf das Geschäft eintreten zu können. Dann beschloss der Rat auf Antrag seines Büros, nur die aufgelaufene Teuerung auszugleichen. Da sich der Nationalrat diesem Entscheid fügte, erhalten die Fraktionen in Zukunft einen Grundbeitrag von 58 000 Fr. und einen Beitrag von 10 500 Fr. je Mitglied.

Pa. Iv. zur Eröhung der Fraktionsbeiträge
Dossier: Vorstösse zu Reformen des Parlamentsgeseztes 1992-2000

Zur Frage der Parteienfinanzierung einigten sich die Regierungsparteien anlässlich der Von-Wattenwyl-Gespräche darauf, eine Erhöhung der Fraktionsbeiträge sowie der Beiträge pro Fraktionsmitglied zu fordern. Die zu diesem Zweck eingereichte parlamentarische Initiative des Büros des Nationalrats verlangte, den Fixbetrag pro Fraktion von 50'000 auf 70'000 CHF und jenen pro Fraktionsmitglied von 9'000 auf 12'000 CHF jährlich zu erhöhen. Ursprünglich hatten einzelne Generalsekretäre sogar von einer Erhöhung der Fraktionsbeiträge auf 100'000 und pro Mitglied auf 15'000 CHF gesprochen. Die Gesamtentschädigung aus der Bundeskasse wäre somit gemäss den Forderungen der parlamentarischen Initiative von 2,6 auf rund 3,5 Mio CHF angestiegen. In ihrer Begründung wiesen die Initianten auf die grosse Anzahl von eidgenössischen Urnengängen hin, welche mit enormen Kosten für die Parteisekretariate verbunden sind. Ebenso würden sich die Parteien in einer Konkurrenzsituation zu den Wirtschaftsverbänden, welche Millionenbeträge freistellen können, befinden. Zudem würde durch eine geringe Aufstockung der Mittel die relative Unabhängigkeit von Sponsorengeldern weiterhin bewahrt bleiben. Der Nationalrat unterstützte diese Forderungen, konnte sich aber gegen den Ständerat, welcher bloss eine Anpassung an die Teuerung gewähren wollte, nicht durchsetzen.

Parteienfinanzierung 1993

Nach dem Nationalrat stimmte auch der Ständerat einer Motion Schmid (gp, TG) zu, die eine Erhöhung der Vorsorgeentschädigung für Parlamentarier verlangt. Damit soll ein Manko bei der beruflichen Vorsorge ausgeglichen werden, das den Mandatsinhabern aus dem teilweisen Verzicht auf ihre ordentliche Erwerbsarbeit entsteht.

Ehröhung der Pensionskassenbeiträge der Parlamentarier
Dossier: Vorstösse zu Reformen des Parlamentsgeseztes 1992-2000

Der Nationalrat hatte im Vorjahr in erster Lesung die Einrichtung eines elektronischen Abstimmungssystems abgelehnt. Die Kommission legte zuhanden der zweiten Lesung einige Abänderungsanträge vor. So schlug sie ein technisches Verfahren vor, das sicherstellen soll, dass nicht auch für abwesende Banknachbaren und -nachbarinnen gestimmt werden kann. Sie beantragte zudem eine Erweiterung der Anwendung: Das neue System soll in der Regel für alle Abstimmungen verwendet werden. Da das bisherige Aufstehen entfällt, soll das Votum der einzelnen Abgeordneten auf einer Anzeigetafel sichtbar sein. Dabei werden sämtliche Abstimmungsergebnisse gespeichert; Namenslisten mit dem individuellen Verhalten sollen dann veröffentlicht werden, wenn dies 30 Ratsmitglieder verlangen, sowie bei Gesamt- und Schlussabstimmungen und bei Beschlüssen über die Dringlichkeitsklausel.

Einführung des elektronischen Abstimmungssystems im Nationalrat
Dossier: Vorstösse zu Reformen des Parlamentsgeseztes 1992-2000

Der Nationalrat lehnte einen von den Fraktionen der AP und der FDP sowie einem Teil der CVP unterstützten Nichteintretensantrag Ruf (sd, BE) ab, der vor allem mit den hohen Kosten und der Missbrauchsgefahr begründet wurde. In der Detailberatung wurde ein Antrag Poncet (lp, GE) knapp abgelehnt, der Interessierten Einsicht in alle gespeicherten Abstimmungsresultate geben wollte. Die von der Kommission vorgeschlagene Lösung wurde in der Gesamtabstimmung mit 78:51 und in der Schlussabstimmung mit 99:67 Stimmen gutgeheissen.

Einführung des elektronischen Abstimmungssystems im Nationalrat
Dossier: Vorstösse zu Reformen des Parlamentsgeseztes 1992-2000

Gemessen an den Parolen zu den eidgenössischen Abstimmungen war aber die SP immer noch die oppositionellste Regierungspartei. Bei 4 von 14 Fragen stellte sie sich gegen die Regierung; bei dem von ihrem eigenen Bundesrat mit Vehemenz vertretenen IWF-Beitritt enthielt sie sich der Stimme. Die Parolen der SVP wichen in drei Fällen von der Empfehlung des Bundesrates ab (EWR, Parlamentarierentschädigung, Geschäftsverkehrsgesetz), diejenigen der FdP zweimal (Gewässerschutzgesetz und bäuerliches Bodenrecht) und diejenigen der CVP nie.

Die SP als oppositionellste Regierungspartei

Die Referenden gegen die beiden vom Parlament im Vorjahr beschlossenen Gesetzesrevisionen (Geschäftsverkehrsgesetz bzw. Entschädigungsgesetz) sowie gegen das neue Infrastrukturgesetz kamen mit je ca. 55'000 gültigen Unterschriften zustande. Obwohl sich das Referendum gegen alle drei Vorlagen richtete, konzentrierten die Gegner ihre Propaganda vor allem auf die Erhöhung der Parlamentarierentschädigungen und am Rande auch noch auf die mit dem Infrastrukturgesetz geschaffene Möglichkeit, persönliche Mitarbeiter einzustellen. In ihrer Propaganda erwähnten sie hingegen nicht, weshalb sie auch die Revision des Geschäftsverkehrsgesetzes ablehnten, welche als wichtigste Neuerung dem Parlament mehr Mitsprache bei der Gestaltung der Aussenpolitik bringt (die im Parlament umstrittene Verlagerung der Kommissionsarbeit auf ständige Ausschüsse war im Geschäftsreglement der Räte geregelt worden und unterstand damit dem Referendum nicht).

Referenda gegen Parlamentsreform 1992 (90.228/90.229)
Dossier: Parlamentsreform 1992