Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Wahlsystem

Akteure

Prozesse

54 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Rückblick auf die 51. Legislatur: Föderativer Aufbau

Autorinnen und Autoren: Hans-Peter Schaub, Catalina Schmid, Elia Heer, Mathias Buchwalder und Marlène Gerber

Stand: 17.08.2023

Insbesondere wegen zwei Ereignissen berichteten die Medien in der 51. Legislatur häufiger über Fragen rund um den Föderalismus als in den letzten Jahren der 50. Legislatur: Zum einen sorgte die Covid-19-Pandemie für ausschweifende Diskussionen zur Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Die Bilanz dazu fiel gemischt aus: Weitestgehend waren sich Behörden, Medien und Forschende einig, dass der Föderalismus während der Covid-19-Pandemie dazu geführt habe, dass sich Bund und Kantone gegenseitig die Verantwortung für unpopuläre Entscheidungen zuschoben. In Bezug auf die kantonalen Covid-19-Massnahmen war häufig von einem kantonalen Flickenteppich die Rede. Auf der anderen Seite wurde die Schweiz auch als «föderales Labor» dargestellt, da einzelne Kantone mit innovativen Lösungen aufwarteten, die andernorts übernommen werden konnten – so etwa die Bündner Massentests, das Zuger Ampelsystem oder die Zürcher Lösung für die Unterstützung von Kulturschaffenden. Ein vom Nationalrat überwiesenes Postulat forderte den Bundesrat auf, für den Föderalismus relevante Lehren aus der Covid-19-Pandemie zu ziehen. Bis Mitte August 2023 lag der Bericht zum Postulat noch nicht vor.

Der zweite Grund für die intensivere Berichterstattung über Föderalismusbelange lag in der Jurafrage begründet. 2021 wurde nach langer und wechselhafter Vorgeschichte der Wechsel von Moutier zum Kanton Jura beschlossen. Ein Versuch, dieses Abstimmungsergebnis noch umzustossen, scheiterte im Jahr 2022, als das bernische Statthalteramt nicht auf einen entsprechenden Rekurs eintrat. Im Frühling 2023 konnten sich die beiden Kantone nach zwei Jahren Verhandlungen zu den Regeln des Wechsels auf den letzten Streitpunkt einigen (Finanzausgleichs-Zahlungen). Der Kantonswechsel wird per 1. Januar 2026 vollzogen.

Gleich zu einem weiteren Kantonswechsel – jedoch ohne interkantonalen Konflikt – kam es während der 51. Legislatur zwischen dem Kanton Bern und dem Kanton Freiburg. Mit dem Übertritt der bernischen Gemeinde Clavaleyres in den Kanton Freiburg am 1. Januar 2022 wurde dieser die Fusion mit der freiburgischen Gemeinde Murten ermöglicht. Vor der 51. Legislatur kam es das letzte Mal im Jahr 1996 zu einem Kantonswechsel, als Vellerat vom Kanton Bern in den Kanton Jura wechselte.

Das eidgenössische Parlament gewährleistete in der 51. Legislatur auch etliche Kantonsverfassungen. Für die meisten Diskussionen sorgte dabei die Ausweitung des Majorzsystems im Kanton Uri auf Gemeinden mit bis zu vier Abgeordneten im Landrat. Weitere Diskussionen im Parlament verursachte eine angenommene Kommissionsmotion, die den Bund zur Beteiligung an der Grundfinanzierung des Kompetenzzentrums für Föderalismus verpflichtet. Nach Diskussionen äusserst knapp abgelehnt wurde hingegen ein Postulat, das eine Prüfung zur Frage verlangt hätte, wie sich die Kantone verbindlicher an aussenpolitischen Entscheiden beteiligen könnten. Nach der am Ständemehr gescheiterten Konzernverantwortungsinitiative und der dadurch erneut entfachten Debatte zum Reformbedarf des Ständemehrs befasste sich das Parlament auch mit einer parlamentarischen Initiative, die ein qualifiziertes Ständemehr bei Doppelmehr-Abstimmungen forderte. Sowohl die zuständige Kommission als auch der Nationalrat gaben dem Anliegen jedoch keine Folge.


Zu den Jahresrückblicken:
2020
2021
2022

Rückblick auf die 51. Legislatur: Föderativer Aufbau
Dossier: Rückblick auf die 51. Legislatur

Ganze 618 Personen bewarben sich bei den Landratswahlen Basel-Landschaft 2023 auf einen der 90 Sitze. Noch nie hatten so viele Personen für das Kantonsparlament kandidiert – und das, obwohl 78 Bisherige erneut zur Wahl antraten. Mit der SP und der GLP präsentierten lediglich zwei Parteien volle und unkumulierte Wahllisten in allen Wahlkreisen. Insgesamt kandidierten 245 Frauen für ein Mandat (39.6%) und damit anteilsmässig etwa gleich viele wie 2015 (38.7%) und 2019 (39.1%). Mit 54.7 Prozent hatten die Grünen unter ihren Kandidierenden den höchsten Frauenanteil, die SVP mit 23.9 Prozent den niedrigsten. Im Vorfeld der Wahlen kam es zu einer Verschiebung der Mandatsverteilung unter den zwölf Wahlkreisen. Die Wahlkreise Münchenstein und Muttenz verloren dabei je ein Mandat an die Wahlkreise Oberwil und Sissach.

Der Wahlsonntag entwickelte sich vor allem für die Parteien in der Mitte zu einem Freudentag. Am meisten zulegen konnte die GLP. Sie holte 8.4 Prozent der Stimmen, verdoppelte damit ihre Anzahl Mandate von drei auf sechs und erreichte erstmals Fraktionsstärke. Auch die Mitte vermochte zuzulegen. Bei den ersten Baselbieter Wahlen seit ihrem Namenswechsel erhielt die Partei 10.9 Prozent der Stimmen, was für zehn Sitze reichte. Bei den Wahlen 2019 war die CVP noch auf acht Sitze gekommen, während die BDP ihren letzten Parlamentssitz verloren hatte. Die überparteiliche Liste «DieMitte», welche 2019 zusätzlich noch angetreten war und einen Sitz geholt hatte, war bei den Wahlen 2023 nicht mehr vertreten. Auch die EVP durfte sich als Siegerin feiern lassen, jedoch hauptsächlich wegen den gleichzeitig stattfindenden Regierungsratswahlen, bei denen ihr Kandidat Thomi Jourdan (BL, evp) überraschend als erster Vertreter der EVP einen Sitz in einer Kantonsregierung eroberte. Dieser historische Erfolg übertrug sich jedoch kaum auf die Landratswahlen, wo die Partei mit 5.2 Prozent nur wenige Zehntelprozent mehr Wähleranteil holte als bei den Wahlen vor vier Jahren und weiterhin vier Mitglieder im Parlament stellt. Die Basellandschaftliche Zeitung spekulierte, dass diese Diskrepanz auch damit zusammenhängen könnte, dass Thomi Jourdan, der im Wahlkampf insbesondere mit einer grossen Menge an Plakaten aufgefallen war, auf ebendiesen Plakaten das Parteilogo der EVP weggelassen hatte. Die Gewinne der Mitte-Parteien gingen auf Kosten der linken Parteien SP und Grüne, welche gegenüber den letzten Wahlen je zwei Mandate einbüssten. Die Grünen (12.5% Wähleranteil; -2.6 Prozentpunkte) schafften es somit nicht, alle sechs ihrer 2019 dazugewonnen Sitze zu halten und kamen neu auf zwölf Mandate. Die Sozialdemokraten (22.0% Wähleranteil; neu 20 Sitze) verloren neben 0.9 Prozentpunkten Wähleranteil und zwei Sitzen auch den Status als stärkste Kraft im Parlament. Diese Ehre gebührte nach den Wahlen der SVP (22.9% Wähleranteil; +0.2 Prozentpunkte), welche ihre 21 Mandate allesamt zu verteidigen vermochte. Da auch die FDP (18.0% Wähleranteil; +1.0 Prozentpunkte) ihre Sitzzahl konstant halten konnte – erneut wurden 17 Freisinnige ins Parlament gewählt –, bildeten die bürgerlichen Parteien der Mitte, FDP und SVP weiterhin eine Mehrheit im Parlament. Da die Baselbieter Stimmbevölkerung gleichentags eine Regierung gewählt hatte, in der Parteien von Mitte-Links (SP, Grüne, EVP) eine Mehrheit stellten, sprach die Basler Zeitung von einer «Kohabitation» in der künftigen Legislatur und prophezeite, dass die SVP ihre starke Position im Landrat einsetzen werde, um Oppositionspolitik zu betreiben.

Der Anteil der Frauen unter den Gewählten betrug 37.8 Prozent und kam somit 1.1 Prozentpunkte tiefer zu liegen als 2019. Zwischenzeitlich hatte es sogar danach ausgesehen, als wäre der Frauenanteil noch niedriger ausgefallen, da die offizielle Wahlsoftware fälschlicherweise zwei Sitze an je einen Mann aus der EVP und der Mitte vergeben hatte. Als das provisorische Resultat von der Landeskanzlei überprüft worden war, hatte diese jedoch entdeckt, dass diese Sitze mit dem geltenden Doppelproporz-Wahlsystem eigentlich anderen Wahlkreisen zustünden. In diesen Wahlkreisen wurden dann je eine Frau der EVP und der Mitte gewählt.

Allgemein sorgten das Wahlsystem und insbesondere die Sitzsprünge zwischen Wahlkreisen innerhalb der vier Wahlregionen für viel Unmut. 2023 waren aber sehr wahrscheinlich die letzten Wahlen mit dem bisherigen System, denn der Landrat hatte bereits im September 2022 den Regierungsrat beauftragt, eine Wahlrechtsreform einzuleiten und ab 2027 bei den Landratswahlen neu den sogenannten «doppelten Pukelsheim» zu verwenden. Damit bleibt der Kanton Baselland voraussichtlich auch weiterhin bei einem Doppelproporzsystem, schafft jedoch die vier Wahlregionen ab und nimmt die Ober- und Unterzuteilung neu auf Kantons- und Wahlkreisebene vor.

Kantonale Parlamentswahlen Basel-Landschaft 2023
Dossier: Kantonale Wahlen - Basel-Landschaft
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2023

En 2022, la population de sept cantons (BE, GL, GR, NW, OW, VD, ZG) s’est rendue aux urnes pour renouveler ses autorités législatives. En 2020 et 2021, les partis écologistes, sur la lancée des élections fédérales de 2019, étaient en constante progression. Si les Vert-e-s ont commencé à s’essouffler légèrement en 2022, le Parti vert’libéral a lui encore surfé sur la vague écologiste. Si l’on met de côté le canton des Grisons, qui a connu un changement de système électoral, 21 sièges supplémentaires sont tombés dans l’escarcelle des vert’libéraux (de 29 à 50 au total des six cantons restants). Ils sont ainsi entrés pour la première fois au législatif à Nidwald et Obwald, et ont progressé dans les autres cantons, à l’exception de Glaris, où ils ont perdu un strapontin. Le Parti des vert-e-s a lui récolté 9 sièges supplémentaires, grâce à de bons scores à Berne (+5 sièges) et Vaud (+4 sièges). Cependant, la gauche n’en est pas ressortie renforcée, car les socialistes ont perdu 15 sièges, avec des scores en recul dans chaque canton. L’UDC et le PLR sont restés plus ou moins stables (-3 sièges pour l’UDC et +2 pour le PLR). L’UDC demeure le parti le plus fort à Berne et Glaris, le PLR à Nidwald et dans le canton de Vaud. À Zoug et Obwald, le parti détenant le plus de sièges est le Centre, qui concourrait pour la première fois sous sa nouvelle bannière dans ces cantons. Issu de la fusion du PDC et du PBD, le parti a certes perdu 5 sièges par rapport au total cumulé de ses deux prédécesseurs, mais le tableau est nuancé selon les cantons. Les forces centristes ont progressé à Obwald, et ont légèrement cédé du terrain sinon, n’ayant désormais plus de représentant.e.s au Grand Conseil vaudois notamment. Au vu de ces résultats, la fusion ne semble pas encore avoir porté ses fruits.
Reste donc le cas des Grisons, où de nouveaux équilibres ont émergé en raison du nouveau système de vote. En effet, un système biproportionnel (double Pukelsheim) a été instauré en lieu et place du système majoritaire, jugé partiellement anticonstitutionnel par le Tribunal fédéral. Ce nouveau système était favorable aux partis plus petits. Sans surprise, les deux fractions les plus fortes au Grand Conseil, à savoir le Centre et le PLR, ont perdu respectivement 19 et 9 sièges, alors que l’UDC et le PS en ont gagné 16 et 7. Ce changement a également profité aux Vert’libéraux (+4 sièges) et aux Vert-e-s (+2 sièges).

Parmi les cantons élisant leurs autorités en 2022, celui qui s'est le plus rapproché de la parité femme-homme est le canton de Berne, avec 39.4 pour cent d'élues (35.6% lors de l'élection précédente). La part des femmes a également augmenté dans les cantons de Nidwald (de 21.7% à 26.7%), de Glaris (de 21.7% à 25%), de Zoug (de 28.8% à 30.0%), des Grisons (de 21.7% à 33.3%) et de Vaud (de 32.0% à 36.0%). En revanche, moins de 20 pour cent des députées sont des femmes à Obwald (de 25.5% à 18.2%), où la Nidwaldner Zeitung a parlé de «véritable débâcle» pour qualifier ce résultat.

Les Nidwaldien.ne.s ont été les champion.ne.s de la participation, avec 47.9 pour cent des ayants droit s'étant rendu.e.s aux urnes. Suivent Obwald (44.2%), Zoug (44.0%) et les Grisons (38.4%). La participation a navigué autour de 34 pour cent dans les cantons de Glaris (34.8%) et Vaud (34.3%), alors que moins d'un.e électeur.trice sur trois a voté dans le canton de Berne (31.9%). Dans certains cantons (Berne, Glaris, Zoug, Grisons), la participation a augmenté par rapport aux élections précédentes.

Au niveau des exécutifs, la stabilité a été de mise dans la plupart des cantons se rendant aux urnes. La répartition des sièges entre les partis n'a, en effet, pas changé à Berne (deux UDC, deux PS, une verte, un PLR, une centriste), à Zoug (trois centristes, deux UDC, deux PLR), à Glaris, où tous les sortant.e.s ont été réélu.e.s (deux PLR, un centriste, une UDC, un PS) et aux Grisons (trois centristes, un PLR, un PS). Le PLR n'a pas été à la fête à Obwald, où il a cédé un siège au Centre (deux centristes, un PCS, un UDC, un sans-parti). A Nidwald, c'est le Parti vert'libéral qui lui a subtilisé un siège (trois centristes, deux UDC, un PLR, un PVL). Peter Truttmann est ainsi devenu le deuxième vert'libéral à entrer dans un exécutif cantonal après Esther Keller à Bâle-Ville. Enfin, le canton de Vaud a vécu un changement de majorité. En effet, l'alliance de droite composée du Centre, du PLR et de l'UDC a repris le quatrième siège cédé à la gauche en 2011. La PS Cesla Amarelle a ainsi été contrainte de quitter le gouvernement au profit de la surprenante centriste Valérie Dittli. Avec l'élection de Dittli, le Centre vaudois possède donc un siège au gouvernement, mais aucun représentant au Grand Conseil. Notons encore que la sœur de Valérie Dittli, Laura Dittli, a, quant à elle, été élue au gouvernement zougois, le canton d'origine de la famille.

Après deux années durant lesquelles les citoyen.ne.s ont dû se rendre aux urnes pour renouveler le mandat accordé à leurs autorités, les «Bestätigungswahlen» ont à nouveau pu se tenir à la Landsgemeinde dans le canton d'Appenzell Rhodes-Intérieures. Sans surprise, les sept membres de l'exécutif ont été confirmés dans leurs fonctions.

Dans le canton de Schwyz, une élection complémentaire s'est tenue en raison des départs de Kaspar Michel (plr) et d'Andreas Barraud (udc). Le PLR et l'UDC ont conservé ces sièges avec les élections de Damian Meier (plr) et Xavier Schuler (udc).

A la fin de l'année 2022, 44 femmes siégeaient dans des exécutifs cantonaux, 3 de plus qu'une année auparavant, sur un total de 154 sièges (28.6% de femmes). 6 cantons ne comptaient aucune femme au sein de leur gouvernement (LU, UR, AR, TI, VS), alors que quatre étaient à majorité féminine (ZH, SO, TG, VD).

Parmi les dix plus grandes villes du pays, la population de Zurich et de Winterthour s'est rendue aux urnes en 2022. Au législatif de la ville de Zurich, la gauche a, de très peu, conservé sa majorité, avec 63 sièges sur 125. Les gains des Vert-e-s n'ont pas compensé les pertes du PS. A droite, le PVL, le PLR et le Centre sont sortis gagnants, alors que l'UDC a perdu des sièges.
A l'exécutif, pas de grand bouleversement des forces en présence: le seul sortant à ne pas briguer un nouveau mandat, membre de la gauche alternative, a été remplacé par une représentante du PS. A l'exécutif de Winterthour, la stabilité a également été de mise puisque tous les sortant.e.s ont été réélu.e.s. Au législatif, le PS est resté le parti le mieux représenté malgré de légères pertes, suivi par l'UDC et le PLR.

Récapitulatif des élections cantonales et communales 2022
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2022
Dossier: Kantonale Regierungsratswahlen 2022
Dossier: Kommunale Wahlen 2022
Dossier: Übersicht über die Wahlen auf Kantons- und Gemeindeebene

Die Kantonalsektionen der BDP und der CVP fällten in den Jahren 2020 und 2021 Entscheide über ihren Zusammenschluss zur neuen Partei «Die Mitte». Zusätzlichen Schub erhielt dieser Prozess, nachdem die Delegierten der BDP und der CVP Schweiz Mitte November 2020 einer Fusion der Bundesparteien zugestimmt hatten und diese per 1. Januar 2021 vollzogen worden war. An diesem Datum wurden alle noch bestehenden Kantonalsektionen von BDP und CVP zu Sektionen der fusionierten Mutterpartei, womit die Mitte zunächst in den meisten Kantonen über jeweils zwei Sektionen verfügte. Jede Sektion konnte und musste sodann autonom über ihre Zukunft entscheiden, da die Kantonalparteien (und auch die Lokalparteien) in der Schweiz organisationsrechtlich eigenständige Einheiten sind.
Dabei bedauerten die BDP-Mitglieder zwar allenthalben, dass die Etablierung als eigenständige Partei letztlich gescheitert war. In den meisten Kantonen regte sich unter ihnen aber keine oder keine nennenswerte Opposition gegen die Auflösung ihrer Sektion und den Zusammenschluss mit der jeweiligen CVP-Sektion. Exponentinnen und Exponenten, die damit nicht einverstanden waren, wählten eher den Weg des Parteiaustritts. Auch in den meisten CVP-Sektionen gab es keinen prinzipiellen Widerstand gegen eine Fusion; allerdings war die Fusionsdiskussion eng mit der Umbenennung zu «Die Mitte» und somit der Streichung des «C» aus dem Parteinamen verknüpft, die nicht in allen CVP-Kantonalparteien gleich gut ankam. Zugunsten einer Fusion wurden in den meisten Kantonen die folgenden vier Argumente vorgebracht: Erstens seien die inhaltlichen Überschneidungen der beiden Parteien schon bisher gross. Zweitens erhöhe ein Zusammengehen die Schlagkraft der politischen Mitte. Drittens könne man dadurch parteiintern einen breiteren Pool an motivierten Personen zusammenbringen und eine neue Dynamik entfachen. Und viertens ergänze man sich aufgrund teils unterschiedlich verteilter lokaler Hochburgen der beiden Partner wahlarithmetisch gut: Die CVP war nach wie vor stärker in katholischen Gebieten verankert, die BDP stärker in protestantischen Regionen.

Zu den ersten BDP-Sektionen, die ihre Auflösung und ein Zusammengehen mit der CVP beschlossen, gehörten bemerkenswerterweise jene der beiden BDP-Hochburgen Glarus und Bern, wo der Leidensdruck bei einer rein kantonalen Betrachtungsweise eigentlich geringer war als in anderen Kantonen: In der bernischen wie in der glarnerischen Politik hatte die BDP bis zuletzt noch eine bedeutende Rolle gespielt und sogar etwas (in Glarus) beziehungsweise deutlich (in Bern) mehr Mandate als die CVP inne. Das Aufgehen der BDP in der neuen Mittepartei wurde in diesen beiden Kantonen stark mit dem Wunsch begründet, Teil einer Partei zu sein, die auch auf nationaler Ebene eine nennenswerte Rolle spielt. Auch die Parteibasis liess sich von dieser Überlegung überzeugen: In Glarus entschieden sich die BDP-Mitglieder – darunter auch der BDP-Schweiz-Präsident und erklärte Fusionsbefürworter Martin Landolt – am 3. November 2020 einstimmig für die Fusion, die CVP folgte zwei Tage später mit 84 Prozent Zustimmung. Der Fusionsentscheid fiel in Glarus somit schon rund zwei Wochen vor dem Entscheid der Bundesparteien – und wurde deshalb unter den Vorbehalt gestellt, dass sich auch die nationalen Parteien zum selben Schritt entschliessen würden. Nachdem diese Bedingung erfüllt war und die zunächst auf Januar 2021 angesetzte Gründungsversammlung wegen der Covid-19-Pandemie hatte verschoben werden müssen, wurde der Zusammenschluss in Glarus schliesslich im Mai 2021 formell vollzogen.
Mit Bern traf auch die grösste BDP-Sektion, welche rund die Hälfte aller Schweizer BDP-Mitglieder stellte, schon einige Tage vor den nationalen Mutterparteien ihren Entscheid. Am 11. November 2020 sagten hier bei der BDP 95 Prozent und bei der CVP 93 Prozent der stimmenden Mitglieder Ja zur kantonalen Fusion. Als Grund für den frühen Zeitpunkt gaben die Spitzen der beiden Berner Parteien an, man wolle sich schon als fusionierte Partei auf die kantonalen Gesamterneuerungswahlen vom März 2022 vorbereiten können. Formell vollzogen – mit der Verabschiedung der neuen Statuten und der Wahl des neuen Vorstands – wurde die Berner Fusion dann im März 2021.

In Graubünden, dem dritten BDP-Gründerkanton nebst Bern und Glarus, verlief der Fusionsprozess harziger. Sowohl die CVP als auch die BDP gehörten hier zu den drei stärksten Parteien im Kanton, die beiden potenziellen Fusionspartner standen sich kantonal auf Augenhöhe gegenüber. Historisch hatte im konfessionell gemischten Kanton Graubünden zwischen ihren Vorläufern – den katholischen Konservativen und den reformierten Demokraten (welche sich 1971 der SVP Schweiz angeschlossen hatten) – lange eine ausgeprägte Rivalität geherrscht, in den 1940er Jahren war sogar von einem «Kulturkampf» die Rede (Südostschweiz vom 9.6.2021). Vielleicht spielte auch diese historische Erblast eine Rolle dafür, dass in den Reihen der Bündner BDP 2020 zunächst nicht nur eine Vereinigung mit der CVP, sondern auch ein Zusammengehen mit der FDP oder der GLP erwogen wurde. Auch ein Weiterbestehen der kantonalen BDP mit einer blossen Intensivierung der Zusammenarbeit mit der CVP wurde diskutiert. Die Bündner CVP-Führung wiederum äusserte Bedenken, dass eine Fusion gut etablierte Parteistrukturen gefährden und in CVP- respektive BDP-Stammlanden eine Abwanderung von Wählenden bringen könnte: «Eins plus eins muss nicht zwingend zwei ergeben», liess CVP-Kantonalpräsident Stefan Engler verlauten. Es gab Befürchtungen, dass man als fusionierte Partei die drei von fünf Regierungssitzen und die über 50 von 120 Grossratssitzen schlechter halten könnte. Zudem war in der CVP Graubünden zunächst nicht klar, ob sich eine Mehrheit zu einer Streichung des «C» aus dem Parteinamen würde durchringen können – was wiederum in den Reihen der BDP als Bedingung für ein Zusammengehen galt. Nachdem die beiden Mutterparteien Ende 2020 ihre Fusion auf nationaler Ebene besiegelt hatten, nahm der Prozess aber auch in Graubünden stärker Fahrt auf – auch deshalb, weil die Parteispitzen rechtzeitig vor den kantonalen Gesamterneuerungswahlen vom Mai 2022 Klarheit schaffen wollten. Die BDP-Mitglieder bekannten sich bei einer Mitgliederversammlung informell zum Ziel einer Fusion, eine Projektgruppe aus beiden Parteien nahm ihre Arbeit auf und im Januar 2021 gaben die Junge BDP und die Junge CVP ihre Unterstützung für eine Fusion bekannt. Ende März 2021 sprach sich schliesslich auch die kantonale Parteileitung der CVP erstmals offiziell für eine Fusion – und für eine Umbenennung in «Die Mitte» – aus. In einer gemeinsamen Medienmitteilung der Bündner BDP- und CVP-Geschäftsleitungen wurden die Fusionsbestrebungen auch mit dem anstehenden Wechsel Graubündens vom Majorz- zum Doppelproporzsystem für die Grossratswahlen begründet: Mit dem neuen Wahlsystem werde eine flächendeckende Präsenz im ganzen Kanton wichtiger, deshalb würden die beiden regional unterschiedlich verankerten Fusionspartner einander gut ergänzen. Im April 2021 folgten eine konsultative Urabstimmung bei der CVP und eine Mitgliederumfrage bei der BDP, wobei sich 86 Prozent der CVP- und fast 95 Prozent der BDP-Mitglieder für die Fusion aussprachen. Die NZZ ging davon aus, dass die Nein-Stimmen in der BDP ideologisch begründet waren, da die Bündner BDP aufgrund ihres historischen Erbes etwas weiter rechts zu verorten sei als die CVP; dies gelte für jüngere BDP-Mitglieder allerdings nicht mehr und wie die Südostschweiz aufzeigte, waren sich die beiden Sektionen bei den kantonalen und nationalen Abstimmungsparolen ab 2016 praktisch immer einig. Im Mai 2021 wurden die Statuten für die neue Partei vorgestellt. Sie basierten auf jenen der CVP Graubünden, seien aber «vollständig überarbeitet worden» und sahen für Partei und Fraktion für eine Übergangszeit eine Doppelspitze vor, um beiden Fusionspartnern eine gleichwertige Vertretung zu garantieren. Nach diesen langwierigen Vorarbeiten war es am 7. Juni 2021 schliesslich auch in Graubünden so weit: Zunächst noch in getrennten Delegiertenversammlungen wurde die Fusion von der CVP mit 74 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen, von der BDP einstimmig gutgeheissen. Noch am selben Abend folgte die erste gemeinsame Delegiertenversammlung der «Mitte Graubünden» mit der Wahl der neuen paritätischen Doppelspitze. Bis zum Schluss blieb der Fusionsprozess aber von Nebengeräuschen begleitet: Zwischen Dezember 2020 und Juni 2021 traten insgesamt drei BDP-Grossräte zur FDP und einer zur SVP über, aus den Reihen der CVP wechselte ein Grossrat zur SP; auch der dreiköpfige Vorstand der BDP-Ortssektion Chur war geschlossen zur FDP übergetreten, weil für ihn ein Zusammengehen mit der CVP «keine Option» war.

In den Kantonen Aargau im Januar 2021, in Zürich im März 2021 und in Freiburg im Juni 2021 fielen die Entscheide der BDP-Basis zugunsten der Fusion einstimmig aus, wobei zumindest in den ersten beiden Kantonen ein kleiner Teil der BDP-Mitglieder und -Mandatsträger nicht in die neue Mitte-Partei übertrat, sondern zur GLP oder zur FDP wechselte oder aber parteilos wurde. Seitens der CVP gab es in Zürich bloss eine einzige Gegenstimme gegen die Fusion, im Aargau und in Freiburg wurden die CVP-Beschlüsse in der Presse nicht thematisiert.

Einen besonderen Weg wählte im Juni 2021 die BDP Thurgau: Auch sie löste sich auf, beschloss aber – soweit ersichtlich als einzige BDP-Kantonalpartei – kein Zusammengehen mit der kantonalen CVP. Man wolle es den einzelnen Mitgliedern überlassen, ob und welcher anderen Partei sie sich anschliessen möchten, erklärte die Kantonalpartei. Gemäss Medienberichten gab es unter den zuletzt rund 50 Thurgauer BDP-Mitgliedern etliche, die ihre Zukunft in der GLP sahen; andere traten zur Mitte über, wiederum andere wollten keiner Partei mehr angehören.

Als letzte Kantonalsektionen der BDP verschwanden schliesslich die Baselbieter und die Genfer BDP von der politischen Landkarte. Die BDP Basel-Landschaft hatte vor ihrem Entscheid über eine Fusion abwarten wollen, ob die potenzielle Fusionspartnerin das «C» aus dem Namen streichen und sich zum neuen Parteinamen «Die Mitte» bekennen würde – ein Schritt, der in der CVP Basel-Landschaft zunächst umstritten war, letztlich aber doch vollzogen wurde. Nachdem diese Vorbedingung der BDP erfüllt und zudem klargestelt war, dass sich auch BDP-Mitglieder in kommunale und kantonale Leitungsfunktionen der neuen Mittepartei wählen lassen könnten, entschied sich die BDP-Basis Ende September 2021 schliesslich einstimmig dafür, ihre Sektion in der künftigen «Mitte» aufgehen zu lassen. Nicht alle der zuletzt rund 60 Baselbieter BDP-Mitglieder traten indessen in die neue Mittepartei über; so schloss sich etwa eine Gemeinderätin der GLP an und der kantonale Parteipräsident entschied sich für die Parteilosigkeit. Die BDP Genf war schliesslich die letzte BDP-Kantonalpartei, die über ihr Schicksal entschied: Im Dezember 2021 beschlossen auch hier die Mitglieder einstimmig, ihre Sektion in die «Mitte» einzugliedern.
Die Parteifusionen in Basel-Landschaft und Genf wurden per 1. Januar 2022 vollzogen. Genau ein Jahr nach der Bildung der nationalen «Mitte» war der Fusionsprozess somit in den Kantonen abgeschlossen und die BDP hörte auch auf kantonaler Ebene auf zu existieren. Einzelne CVP-Sektionen bestanden hingegen noch weiter, weil sie den Namenswechsel zumindest vorerst nicht mitmachten.

Auflösung der BDP und Zusammenschluss mit der CVP zur Mitte

Mit einer parlamentarischen Initiative forderte die GLP-Fraktion die Einführung der doppeltproportionalen Divisormethode mit Standardrundung – den sogenannten «doppelten Pukelsheim» – für die Zuteilung der Nationalratssitze bei den eidgenössischen Wahlen. Das heutige Verfahren («Hagenbach-Bischoff») sei aus verschiedenen Gründen vor allem in Kantonen mit wenigen Sitzen unfair: Nicht jede Stimme habe gleiches Gewicht und es gebe eine Verzerrung des Willens der Wählerinnen und Wähler, weil grosse Parteien bevorteilt würden. Die Listenverbindungen, mit denen dieser Bevorteilung begegnet werden solle, seien zudem intransparent. Diese Probleme würden mit dem doppelten Pukelsheim behoben, was sich auch in etlichen Kantonen gezeigt habe, die dieses Verfahren auf kantonaler Ebene bereits eingeführt hätten. Mit dem doppelten Pukelsheim basiert die Mandatszuteilung auf dem im gesamten Wahlgebiet erzielten Stimmenanteil. In einem zweiten Schritt werden dann die von einer Partei erhaltenen Sitze auf die Wahlkreise verteilt. Die Wahlreformen in den Kantonen seien auch deshalb durchgeführt worden, weil das Bundesgericht 2002 das dem nationalen Verfahren sehr ähnliche System der Stadt Zürich als verfassungswidrig eingestuft habe. Es sei Zeit für faire Nationalratswahlen, betitelte die GLP deshalb ihren Vorstoss.
Eine knappe 13 zu 12-Stimmenmehrheit der SPK-NR sah dies freilich anders. Der doppelte Pukelsheim habe seine Berechtigung in den Kantonen, werde den Eigenheiten der Schweiz aber nicht gerecht, begründete die Kommission ihren abschlägigen Entscheid. Kantone seien nicht einfach Wahlkreise, sondern historisch gewachsene Einheiten, die man nicht einfach gesamtschweizerisch zusammenfassen könne. Kantonal verankerte Parteien wie etwa die Lega dei Ticinesi oder der MCG in Genf würden es überdies wohl mit dem Doppeltproporzverfahren kaum schaffen, einen Sitz zu erobern. Zudem habe auch der doppelte Pukelsheim seine Besonderheiten. So könnte es durchaus sein, dass in einem Kanton mit lediglich einem Nationalratssitz nicht die stärkste, sondern aufgrund des nationalen Verteilverfahrens die zweitstärkste Partei den Sitz erobere, was schwierig zu vermitteln wäre und sicherlich nicht dem Willen der Wählerinnen und Wähler in diesem Kanton entspräche. Die starke links-grüne Minderheit versuchte im Rat erfolglos, eine Änderung des Verfahrens beliebt zu machen. Balthasar Glättli (gp, ZH) gab zu Protokoll, dass das Problem der Vertretung der Kantone mit nur einem Sitz durch das sogenannte «Winner-take-one»-Prinzip einfach gelöst werden könnte. Mit diesem würden nicht adäquate Sitzzuteilungen in Einerwahlkreisen verunmöglicht, ohne die Logik der Gesamtverteilung zu verfälschen. Es sei wichtig, dass auch für die eidgenössischen Wahlen das Prinzip «one person, one vote» gelte, was mit Hagenbach-Bischoff eben nicht möglich sei. Das Stimmenverhältnis in der SPK-NR spiegelte sich in der Folge im Nationalrat wider: Die SP-, die GLP- und die GP-Fraktion stimmten geschlossen für Folgegeben. Die total 84 Stimmen reichten aber gegen die 105 ablehnenden Stimmen nicht aus.

Zeit für faire Nationalratswahlen (Pa. Iv. 20.453)

Der Bundesrat beantragte dem Parlament, den geänderten Kantonsverfassungen von drei Kantonen die Gewährleistung zu erteilen, da keine der Verfassungsänderungen mit dem Bundesrecht in Konflikt stehe.
Die Anpassung der Zürcher Kantonsverfassung beinhaltet eine Erweiterung der Finanzbefugnisse des Regierungsrats sowie der Stimmbevölkerung auf Kosten des Kantonsrats: Der Regierungsrat kann künftig neue einmalige Ausgaben bis CHF 4 Mio. (bisher 3 Mio.) und neue wiederkehrende Ausgaben bis jährlich CHF 400'000 (bisher 300'000) eigenständig beschliessen. Alle Ausgabenbeschlüsse, die diese Summen übersteigen, werden vom Kantonsrat gefällt und unterliegen künftig dem fakultativen Referendum; bisher hatte das fakultative Finanzreferendum in Zürich erst ab neuen einmaligen Ausgaben von CHF 6 Mio. und ab neuen wiederkehrenden Ausgaben von CHF 600'000 gegolten.
Der Kanton Graubünden wechselt mit der Änderung seiner Verfassung das Wahlsystem für den Grossen Rat: Statt des Majorzsystems gilt künftig das Proporzsystem. Graubünden macht diesen Schritt, nachdem die Einführung des Proporzes davor über Jahrzehnte hinweg immer wieder gescheitert, aufgrund eines Bundesgerichtsurteils aus dem Jahr 2019 (BGE 145 I 259) aber nötig geworden war. In der neuen Verfassungsbestimmung behält sich der Kanton noch in zwei Punkten vor, von einem reinen Verhältniswahlrecht abzuweichen, nämlich mit einem Mindestquorum und einer sogenannten Majorzbedingung. Wie der Bundesrat in seiner Botschaft ausführte, konkretisiert der Kanton Graubünden diese beiden Punkte auf Gesetzesstufe: Als Mindestquorum sieht der Kanton vor, dass nur Parteien, die kantonsweit einen Stimmenanteil von mindestens 3 Prozent erreichen, ins Parlament einziehen können. Gemäss der Majorzbedingung steht in jedem Wahlkreis der stimmenstärksten Liste dieses Wahlkreises mindestens ein Sitz zu; dies hat zur Folge, dass es Abweichungen von der grundsätzlich geltenden Sitzzuteilung nach dem Doppelten Pukelsheim geben kann und dass in jenen Wahlkreisen, die bloss über einen Sitz verfügen, auch weiterhin prinzipiell das Majorzverfahren zur Anwendung kommt. Weil die Majorzbedingung im kantonalen Gesetz aber ihrerseits eingeschränkt wird (sie kann demnach nicht dazu führen, dass eine Partei oder ein Wahlkreis letztlich insgesamt mehr Sitze erhält, als ihnen rechnerisch zustehen), beurteilte sie der Bundesrat als bundesrechtskonform.
Aus dem Kanton Neuenburg waren drei Verfassungsänderungen zu gewährleisten. Die erste schreibt vor, dass Windenergie-Anlagen an höchstens fünf Standorten im Kanton errichtet werden können; die zweite schafft die Möglichkeit, Mitglieder der Kantonsregierung, der kantonalen Gerichte sowie der Gemeindeexekutiven ihres Amtes zu entheben sowie die Kantonsregierung als Ganze vorzeitig abzuberufen; die dritte schliesslich hält fest, dass der Kanton seine Transportinfrastrukturen aufgrund einer langfristigen Mobilitätspolitik planen muss und dass er für den Bau einer direkten Eisenbahnverbindung zwischen Neuenburg und La Chaux-de-Fonds einen Kredit aufnehmen kann. Bemerkenswert ist an den Neuenburger Änderungen, dass sie von den kantonalen Stimmberechtigten schon 2014 beziehungsweise 2016 beschlossen worden waren, aber erst 2021 dem Bund zur Gewährleistung vorgelegt wurden. Auf die Hintergründe dieser Verzögerung ging die bundesrätliche Botschaft indessen nicht ein.

Gewährleistung von Änderungen in den Kantonsverfassungen von Zürich, Graubünden und Neuenburg (BRG 21.075)
Dossier: Gewährleistung kantonaler Verfassungen

Am 22. März 2020 fanden die Kantonsratswahlen im Kanton Schwyz bereits zum zweiten Mal nach dem Verfahren des Doppelten Pukelsheim statt. Dieses war 2016 nach einem Bundesgerichtsurteil, welches das alte Wahlsystem als verfassungswidrig eingestuft hatte, per Volksabstimmung eingeführt worden. Mit dieser Verfassungsänderung war das Mindestquorum auf 1 Prozent festgelegt worden, nachdem es zuvor teilweise bei über 10 Prozent gelegen und damit faktisch eine verzerrte Stimmgewichtung von Wählenden bedeutet hatte.

Für die 100 zu vergebenden Sitze in der Schwyzer Kantonslegislative bewarben sich rekordmässige 393 Kandidierende (2016: 376), verteilt auf fünf Listen (SP-Bündnis, SVP, CVP, FDP, GLP). Dieser Melderekord sei erstens auf das neue Wahlsystem zurückzuführen, welches dazu führe, dass alle Parteien in den meisten Gemeinden antraten, und zweitens auf eine sehr hohe Akzeptanz der Amtsträgerinnen und Amtsträger bei der Bevölkerung, schlussfolgerte der Bote der Urschweiz. Den beiden bevölkerungsreichsten Gemeinden Freienbach und Einsiedeln standen jeweils 10 Mandate zu, dort gingen 42 respektive 49 Kandidierende ins Rennen. Mit 9 bzw. 8 zu besetzenden Mandaten folgten die Gemeinden Schwyz und Küssnacht mit 43 und 30 Kandidierenden. Die restlichen 63 Mandate verteilten sich auf die restlichen 26 Gemeinden (mit 1 bis 7 Mandaten), die als Wahlkreise gelten.
In der laufenden Legislatur war die SVP mit 33 und damit einem Drittel aller Sitze im Rat klar die stärkste Kraft, gefolgt von der CVP mit 27 und der FDP mit 22 Sitzen. Deutlich weniger Mandate hatten bis anhin die SP (15 Sitze) und die GLP (3 Sitze) inne.
11 der 100 Kantonsratssitze waren bisher von Frauen besetzt. Der im interkantonalen Vergleich eher geringe Frauenanteil war Thema in den Medien: «Frauen setzen zur grossen Aufholjagd an», schrieb etwa der Bote der Urschweiz im Vorfeld der Wahlen mit Blick auf die 113 weiblichen Kandidatinnen (29%). Anzumerken ist, dass mit 45 Prozent fast die Hälfte dieser Kandidatinnen aus den drei Gemeinden Schwyz, Küssnacht und Gersau (1 Mandat) stammten. Während sich die Gleichstellungskommission des Kantons für die kommende Legislatur einen Frauenanteil von 30 Prozent wünschte, zielten die Organisatorinnen des Frauenstreiks noch höher: Sie erhofften sich einen Frauenanteil im neuen Parlament von 50 Prozent.
Die Frauenfrage nahm – neben der Klimafrage – einen grossen Platz auf der Agenda der Wahlen ein. Der Bote der Urschweiz verglich basierend auf smartvote-Daten die Einstellungen der Kandidierenden nach Partei und Geschlecht. Während die Geschlechterunterschiede bei der CVP, GLP und SP sehr klein waren, wichen die Meinungen von männlichen und weiblichen Kandidierenden bei der SVP am stärksten voneinander ab. Thematisch liessen sich bei der GLP und der FDP die grössten Geschlechterunterschiede in der Migrationspolitik ausmachen; Frauen zeigten sich hier bei beiden Parteien weniger restriktiv als Männer. Bei der FDP standen die Frauen zudem stärker für eine liberale Gesellschaftspolitik und für weniger Law & Order ein. Bei der CVP waren Frauen generell etwas liberaler bezüglich der Gesellschafts- und Migrationspolitik, befürworteten einen stärker ausgebauten Sozialstaat und mehr Umweltschutz als die Männer. Bei der SVP – welche bisher zugleich den kleinsten Frauenanteil im Parlament aufwies – sprachen sich die Kandidatinnen im Vergleich zu ihren männlichen Parteikollegen für einen stärker ausgebauten Umweltschutz, für mehr Law & Order, für einen stärker ausgebauten Sozialstaat, für eine liberalere Finanzpolitik sowie für eine restriktivere Aussen- und Migrationspolitik aus.

Zu Beginn des Wahlmonats März war von einem Wahlkampf noch nicht viel zu sehen, so die Einschätzung des Boten der Urschweiz. Grössere Wahlpodien blieben aus und der Wahlkampf beschränkte sich auf einzelne kleinere Anlässe. Der eher laue Wahlkampf widerspiegelte sich am Wahlsonntag auch in der tiefen Wahlbeteiligung, welche sich auf 35.8 Prozent belief.
«Schwyz bleibt ein durch und durch bürgerlicher Kanton», bilanzierte der Bote der Urschweiz nach Abschluss der Auszählungen am Wahlsonntag. Trotz eines leichten Linksrutschs blieb die Grüne Welle anders als in anderen Kantonen aus und die SVP konnte ihre starke Stellung im Schwyzer Parlament bestätigen. Mit weiterhin 33 Sitzen im Rat wird die Volkspartei auch in der kommenden Legislatur mit einem Drittel der Kantonsratssitze die stärkste Kraft im Parlament bleiben (Wähleranteil neu: 33.2%; +0.13 Prozentpunkte PP). Als Wahlsiegerin ging die GLP hervor, welche dank ihren neu 6 Sitzen (+3) Fraktionsstärke (mindestens fünf Sitzen) erreichte und somit ihr Wahlziel erfüllen konnte. Mit neu 5.8 Prozent Wähleranteil legte sie im Vergleich zu 2016 um 3.3 Prozentpunkte zu. Sie habe von der Klima- und Umweltfrage profitieren können und ihre drei zusätzlichen Sitze auf Kosten der Wahlverliererin CVP gewonnen, vermutete der Bote der Urschweiz. Auch die SP schien von diesen Themen zu profitieren und konnte entsprechend zulegen: Mit einer Wählerstärke von 16.7 Prozent (+1.5 PP) und zwei zusätzlichen Mandaten kam sie neu auf 17 Sitze, blieb damit aber nur viertstärkste Kraft im Schwyzer Parlament. Die FDP und die CVP gingen somit als Verliererinnen der Wahlen 2020 hervor: Die CVP musste 3 ihrer bisher 27 Sitze abtreten und kam somit neu auf 24 Mandate. Trotz dem Wähleranteilverlust von 3.2 Prozentpunkten (neu: 24.0%) blieb sie die zweitstärkste Kraft im Parlament. Anders als bei den Nationalratswahlen 2019, welche ein halbes Jahr zuvor stattgefunden hatten, konnte die FDP bei den Kantonsratswahlen ihren Wähleranteil nicht ausbauen und verlor 1.4 Prozentpunkte, was sich in einen Verlust von 2 Sitzen (neu: 20) übersetzte.

Eigentliche Verliererinnen dieses Wahlgangs waren allerdings vor allem die Frauen. Der Wunsch, aus den Wahlen 2020 eine Frauenwahl zu machen und den Frauenanteil stark zu erhöhen, wurde nicht erfüllt. Stattdessen verloren die Frauen sogar einen Sitz, weshalb in der neuen Legislatur nur noch 10 Mandate von einer Frau ausgeübt werden.
Bei den 100 gewählten Kantonsräten und Kantonsrätinnen, welche im Juni 2020 ihre Amtszeit antraten, handelte es sich um 67 Wiedergewählte und 33 Neugewählte.

Wahlen Kantonsrat Schwyz 2020
Dossier: Kantonale Wahlen - Schwyz
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2020

La garantie fédérale aux constitutions cantonales révisées des cantons d’Uri, du Tessin, de Vaud, du Valais et de Genève a été tacitement octroyée par le Conseil des Etats. L’extension du scrutin majoritaire aux communes ayant jusqu'à quatre représentantes et représentants au Grand conseil, prévue dans la constitution d'Uri, a été au centre des discussions.
Ses partisans ont mentionné les arrêts du Tribunal fédéral concernant les cantons d'Appenzell Rhodes-Extérieures en 2014 et des Grisons en 2019, pour prouver que la modification constitutionnelle est conforme au droit fédéral. Les conditions pour recourir au système majoritaire établies en 2014 seraient remplies, puisque les communes uranaises disposent d'une grande autonomie, que les grandes communes sont faiblement peuplées et que l'affiliation politique des candidats revêt une moindre importance. De plus, les communes concernées par l'extension du scrutin majoritaire ont au maximum 2'000 habitants et quatre députés à élire. Elles pourraient donc recourir au scrutin majoritaire, puisque le Tribunal fédéral l’autorise en 2019 pour des circonscriptions avec au maximum 7'000 habitants et cinq sièges à attribuer. Outre ces arguments, ils indiquent que plus de la moitié du législatif cantonal sera encore élue ou nommée à la proportionnelle selon le modèle du double Pukelsheim.
Selon Lisa Mazzone (verts, GE), opposée à la validation de la disposition constitutionnelle, le canton d’Uri ne remplirait pas les exigences établies par le Tribunal fédéral. Premièrement, les communes uranaises qui vont passer à un système majoritaire, ne sont pas des communes retirées fonctionnant avec autonomie. Deuxièmement, la population est attentive à l’appartenance politique des candidates et candidats. Elle a également mentionné l'avis de droit demandé par le Conseil d'Etat uranais sur la question de l'extension du scrutin majoritaire, qui concluait que la mesure n'était pas conforme à la Constitution fédérale.

Lors du passage au Conseil national, le rapporteur de la CIP-CN a appelé au respect de la souveraineté cantonale. S’agissant du nouveau système électoral prévu dans la constitution d’Uri, il a signalé qu’il avait été appliqué dernièrement et qu’aucune plainte n’avait encore été déposée. Le Conseil fédéral a rappelé que toutes les communes concernées, ainsi qu’une nette majorité de la population uranaise, avaient soutenu la modification constitutionnelle.
La minorité de la commission soutient que l’extension du scrutin majoritaire aux communes ayant jusqu'à quatre représentants au parlement cantonal est contraire au droit fédéral. En effet, dans son arrêt de 2016 concernant le canton d’Uri, le Tribunal fédéral avait qualifié l’élection majoritaire au parlement cantonal de constitutionnelle, qu’en l’existence d'un véritable système de représentation proportionnelle dans les municipalités ayant trois sièges ou plus au parlement. Elle a aussi brandi l'avis juridique demandé par le Conseil d'Etat. Enfin, la minorité a évoqué le fait que, lors des débats liés aux initiatives parlementaires visant l’autonomie des cantons pour les procédures électorales, le Conseil national avait souhaité l'instauration de certains garde-fous pour renforcer l'égalité des droits électoraux inscrite à l'article 34 de la Constitution fédérale.
Le Conseil national a finalement, par 103 voix contre 88, octroyé la garantie fédérale à la constitution cantonale révisée du canton d’Uri. Ainsi, l’ensemble des constitutions cantonales soumises à la chambre basse l’ont obtenue.

Garantie des constitutions cantonales (UR, TI, VD, VS, GE) (MCF 19.066)
Dossier: Gewährleistung kantonaler Verfassungen

Am 8. März 2020 standen in den 20 Gemeinden des Kantons Uri die Landratswahlen an. Als Reaktion auf ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2014, welches das bis anhin bestehende gemischte Wahlsystem aufgrund der unterschiedlichen Stimmgewichtung von Wählenden als verfassungswidrig erachtet hatte, hatte das Urner Stimmvolk 2019 eine Änderung der Kantonsverfassung beschlossen. Neu mussten Gemeinden, welchen maximal vier Mandate in der kantonalen Legislative zustehen, ihre Sitze nach dem Mehrheitswahlsystem besetzen. Bei den Wahlen 2020 verwendeten deshalb insgesamt 16 Gemeinden das Majorzwahlsystem; vier Gemeinden mehr als bei den letzten Wahlen. Auch in den vier grössten Gemeinden, welche weiterhin nach dem Proporz wählen durften, kam es zu einer Neuerung: Die Auszählung und Sitzverteilung erfolgte zum ersten Mal anhand des doppelten Pukelsheim. Das System messe der Parteizugehörigkeit der Kandidierenden eine besonders hohe Bedeutung zu, indem es die Parteistimmen über die Gemeindegrenzen hinaus berücksichtige, erklärte die Urner Zeitung. Gleichzeitig mit dem neuen Verteilschlüssel nach Pukelsheim war darüber hinaus ein Verbot von Listenverbindungen in Kraft getreten. Die zusätzlichen Majorzgemeinden sowie das neue Auszählungssystem in den Proporzgemeinden sorgten gemäss Presse für eine unsichere Ausgangslage für die anstehenden Wahlen.

Um die 64 Sitze des Urner Landrats buhlten insgesamt 120 Personen, 25 Prozent davon Frauen. Diese hatten in diesem Wahlgang also einen schweren Stand: Selbst wenn alle Kandidatinnen gewählt würden, wären sie im Kantonsparlament noch in der Minderheit, rechnete die Urner Zeitung vor. Von den bisherigen Mitgliedern des Landrats stellten sich 45 erneut zur Wahl und standen damit im Kampf mit 75 Neukandidierenden, welche sich für einen Sitz im kantonalen Parlament bewarben.
Entsprechend der aktuellen Machtverteilung im Landrat stellte die CVP mit 33 Personen den Grossteil der Kandidierenden. Mit 32 Kandidierenden folgte die FDP, dann die SVP mit 27 und schliesslich die Linke-Wahlallianz, bestehend aus der SP, den Grünen, der Juso und dem Gewerkschaftsbund mit 24 Interessentinnen und Interessenten fürs Amt.
Anlässlich der Lancierung des Wahlkampfs Mitte Januar gab die CVP als aktuell stärkste Kraft in der Urner Kantonspolitik ihr Wahlziel, nämlich die Erhaltung und eventuelle Steigerung ihres Sitzanteils im Landrat bekannt. Die Linke-Wahlallianz, welche ihren Wahlkampf bereits eine Woche zuvor lanciert hatte, visierte Ähnliches an. Erreichen wollte die Allianz dies mit einem 50-prozentigen Anteil von Frauen auf ihren Wahllisten sowie einer Vielzahl von jungen Kandidierenden.

In vier der 16 Majorzgemeinden (Silenen (4 Sitze), Attinghausen (3), Wassen (1) und Seelisberg (1)) wurden die neun Landräte bereits mehr als einen Monat vor dem Wahlsonntag bestätigt. Da sich in diesen Gemeinden genauso viele Personen zur Kandidatur stellten, wie dem Wahlkreis Sitze zustanden, erübrigte sich der Urnengang, wie den Mitteilungen der jeweiligen Gemeinderäte zu vernehmen war. In der Gemeinde Silenen hatten die Ortsparteien zusammen mit den Kandidierenden parteiübergreifend einen Vorschlag zur Sitzverteilung eingereicht. Die dreitägige Beschwerdefrist verstrich in allen vier Gemeinden ohne Einspruch vonseiten der Bürgerinnen und Bürger.
Den vier Proporzgemeinden standen aufgrund ihrer Bevölkerungszahl insgesamt 37 Mandate (Altdorf: 15, Bürglen: 7, Erstfeld: 6, Schattdorf: 9), also über die Hälfte der Sitze im Parlament zu, wobei hier insgesamt 85 Personen kandidierten (-18; 2016: 103).

Am Abend des Wahlsonntags standen die Resultate von 62 der 64 Landratssitze fest. Als Gewinnerin ging die CVP mit zwei zusätzlichen Sitzen hervor. Sie kam neu auf 24 Sitze im Landrat. Das linke Wahlbündnis konnte seine neun Mandate halten, jedoch nicht steigern. Sowohl die FDP als auch die SVP gingen mit einem Verlust von je zwei Sitzen als Verliererinnen dieser Wahlen hervor und besetzten neu 16 bzw. 13 Sitze im Kantonsparlament.
In den vier Proporzgemeinden konnte die Ratslinke am stärksten zulegen und kam neu auf eine Parteistärke von 25.6 Prozent (+1.8 Prozentpunkten) und neun Sitze (+1). Während die Parteistärke bzw. die Anzahl Mandate der CVP im Vergleich zum Vorjahr bei 30.7 Prozent respektive 12 Sitzen konstant geblieben war, konnte sich die FDP über eine Zunahme von 1 Prozentpunkten freuen (neu: 21.1%, Sitze konstant). Einzig die SVP erlitt sowohl in Bezug auf die Parteistärke (22.6%, -2.5 PP) als auch auf die Anzahl Mandate (-1 Sitz) Verluste. Die Standeskanzlei kam basierend auf diesen Zahlen zum Schluss, dass in diesen vier Gemeinden die CVP und SVP auf Kosten der FDP und SP/GB leicht übervertreten seien.
Mit Blick auf den ganzen Kanton zog die Urner Zeitung das Fazit, dass sowohl grosse Sitzverschiebungen und auch die grüne Welle im Kanton Uri klar ausgeblieben seien. Von den 45 Bisherigen, welche sich erneut zur Kandidatur gestellt hatten, wurden 40 Personen bestätigt. 24 Personen werden im Juni 2020 somit ihre erste Amtszeit im Landrat antreten.

Die Wahlen 2020 seien «kein Ruhmesblatt» für die Urner Frauen – so die Urner Zeitung: Auch künftig wird nur auf jedem vierten Landratssitz eine Frau sitzen, wobei sieben aus den Reihen der CVP stammen (+0), fünf aus der SP-Grünen-Allianz (-1), drei aus der FDP (+1) und eine aus der SVP (+0). Von den insgesamt 16 Landratssitzen, welche künftig von Frauen besetzt werden (+0), stammen 15 aus den vier Proporzgemeinden und eine aus der Majorzgemeinde Wassen.
Den Weg an die Urne fanden bei den Landratswahlen 2021 44.8 Prozent der Urner Stimmberechtigten, was im Vergleich zu früheren Jahren eher tief war. Die Standeskanzlei führte dies in ihren statistischen Auswertungen auf das Fehlen von als mobilisierend geltenden eidgenössischen Vorlagen zurück. In den Proporzgemeinden lag die Beteiligung mit 42.6 Prozent deutlich niedriger als in den Majorzgemeinden, wo sich die Wahlbeteiligung auf 50.8 Prozent belief.

Entgegen der vor den Wahlen geäusserten Erwartung, dass die Polparteien vom Doppelten Pukelsheim profitieren könnten, war dies nicht der Fall. Ganz im Gegenteil konnte die CVP in der Gemeinde Altdorf von dieser Neuerung profitieren und sich einen Sitz sichern, welcher nach dem alten System an die Ratslinke, welche sich zu Beginn klar für den Doppelten Pukelsheim ausgesprochen hatte, gegangen wäre. Der FDP habe das neue Wahlsystem weder geholfen noch geschadet, da die Partei ihre Sitze in den beiden Majorzgemeinden Silenen und Flüelen und nicht den Proporzgemeinden verloren habe, liess der Präsident der Urner FDP-Sektion verlauten.

Die zwei noch nicht besetzten Sitze wurden in den beiden Gemeinden Seedorf und Göschenen mit einem zweiten Wahlgang am 19. April 2020 besetzt. Darüber freuen konnte sich die CVP, denn der in Seedorf gewählte parteilose Bruno Arnold schloss sich im Nachgang der CVP-Fraktion an und verhalf ihr damit gar noch zu einem 25. Mandat im Rat. Der im zweiten Wahlgang in Göschenen gewählte, ebenfalls parteilose Walter Baumann (UR) schloss sich Ende April der SVP an, womit sich deren Sitzzahl im Landrat auf 14 erhöhte.

Wahlen Uri
Dossier: Kantonale Wahlen - Uri
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2020

Eine Folge der eidgenössischen Wahlen 2019, die einen massiven Wahlgewinn der Grünen und eine Niederlage der Polparteien mit sich gebracht hatten, waren die virulenten Diskussionen um die Zusammensetzung und die Bestellung des Bundesrats. Auf der einen Seite wurde eine neue Zauberformel gefordert. Das Parlament müsse bei der Bestellung der Regierung rascher auf Veränderungen reagieren können. Auf der anderen Seite wurden Reformen gefordert, die eine Erhöhung der Zahl der Regierungsmitglieder, Koalitionsverhandlungen oder einen eigentlichen Systemwechsel weg von der Konkordanzidee vorsahen.

Die Zauberformel, die 1959 mit der Idee eingeführt worden war, dass die drei grössten Parteien je zwei und die viertgrösste Partei einen Sitz erhalten soll, wurde durch die aktuellen Wahlresultate gleich mehrfach in Frage gestellt. Jahrzehntelang passte die Formel gut zu den Kräfteverhältnissen, weil die FDP, die CVP und die SP bei den Nationalratswahlen jeweils mehr als 20 Prozent Wähleranteile hinter sich wussten und die SVP auf jeweils etwas mehr als zehn Prozent zählen konnte. Eine erste Verschiebung der Kräfteverhältnisse führte 2003 zu einem Sitzwechsel von der CVP zur SVP. Nach einer durch die Nichtbestätigung von Christoph Blocher 2007 beginnenden Übergangsphase, während der CVP, SVP und BDP je einen Sitz hatten, kehrte man mit der Wahl von Guy Parmelin im Jahr 2015 wieder zu dieser 2-2-2-1-Verteilung zurück – neu mit der CVP als Juniorpartner. War diese Verteilung freilich schon 2015 hinterfragbar, geriet sie 2019 vollends in die Kritik, weil mit der SVP nur noch eine Partei über 20 Prozent Wähleranteil verfügte (25.6%), aber vier Parteien neu über 10 Prozent lagen: Die SP mit 16.8 Prozent, die FDP mit 15.1 Prozent, die Grünen mit 13.2 Prozent und die CVP mit 11.4 Prozent. Diese Verteilung liess Raum für zahlreiche Rechenspiele, die in den Medien für viel Gesprächsstoff sorgten und die Diskussionen im Vorfeld der Bundesratswahlen anheizten.

Eine neue Zauberformel wurde natürlich insbesondere von den Gewinnerinnen und Gewinnern der eidgenössischen Wahlen 2019 gefordert. Die Frage war freilich, auf wessen Kosten die Grünen einen Bundesratssitz erhalten sollten. Wahlweise vorgeschlagen wurde, dass die CVP als neu kleinste Partei verzichten müsse. Aber auch die FDP und die SP hätten eigentlich – je nach Berechnung – keinen Anspruch auf zwei Sitze. Die GP selber forderte – unterstützt von der SP – den Sitz von FDP-Bundesrat Ignazio Cassis. Mediale Aufmerksamkeit erhielt ein Vorschlag von Christoph Blocher, der eine Proporz-Zusammensetzung vorschlug, die der SVP zwei Sitze und allen anderen Parteien inklusive der GLP (die bei den Wahlen auf 7.8% Wähleranteil gewachsen war) je einen Sitz zugestand. Freilich wurde in der Diskussion auch die Frage laut, ob für die Berechnung der Zusammensetzung lediglich die Wählerprozente, also nur die Zusammensetzung des Nationalrats, oder nicht vielmehr die Sitzverteilung in National- und Ständerat herangezogen werden müssten. Auf der Basis der totalen Anzahl Sitze aus beiden Kammern wäre die CVP (total 38 Sitze) wiederum stärker als die GP (total 33 Sitze), was für den Status Quo sprechen würde.
Eine Erweiterung der Diskussion wurde durch die Überlegung geschaffen, nicht Parteien, sondern Blöcke zu betrachten. Die NZZ schlug vor, den Polen – bestehend aus SVP auf der einen und SP zusammen mit den Grünen auf der anderen Seite – je zwei Sitze und den Parteien in der Mitte (FDP, CVP und allenfalls GLP) drei Sitze zuzusprechen. Wenn die Grünen einen Sitz erhielten und die SP ihre beiden Sitze behalten würde, dann wäre das linke Lager, das kumuliert auf rund 30 Prozent Wählerstärke komme, stark übervertreten, so die Argumentation der NZZ.

Als Problem für eine flexiblere Gestaltung der Regierungszusammensetzung wurde zudem die variable Amtszeit der Bundesrätinnen und Bundesräte ausgemacht. Würde die Amtszeit eines Regierungsmitglieds auf acht Jahre fixiert – inklusive der Verpflichtung, nicht freiwillig vor Ablauf dieser Zeit zurückzutreten – ergäben sich bei jeder Gesamterneuerungswahl Vakanzen, die eine Neuausrichtung der parteipolitischen Zusammensetzung des Bundesrats vereinfachen würden, schlug CVP-Parteipräsident Gerhard Pfister (cvp, ZG) als weitere – schon etwas ältere – Idee vor.

Ein weiteres, medial diskutiertes Problem der starren 2-2-2-1-Zauberformel war die Repräsentativität des Bundesrats. Wurden 1959 durch die vier Regierungsparteien noch 85 Prozent der Wählerschaft (gemessen anhand der Wählerprozente bei den Nationalratswahlen) repräsentiert, sank dieser Wert aufgrund der zunehmenden Volatilität, aber auch aufgrund der Ausdifferenzierung des Parteiensystems 2019 erstmals unter 70 Prozent (68.9%). Die «formule magique» verliere ihre Magie, urteilte die Zeitung Le Temps auf Basis dieser Zahlen. In der Regierung müsse sich der Wille der Wählenden unmittelbar niederschlagen; wer fordere, dass die Grünen ihren Wahlerfolg in vier Jahren noch einmal bestätigen müssten, um einen Anspruch auf Einbindung in die Regierung zu haben, sei deshalb «ein schlechter Demokrat», urteilte der Tages-Anzeiger. Letztlich seien es «nicht die Wahlprozente, sondern die Mandatsträger im National- und im Ständerat», welche über die Regierungszusammensetzung entschieden. Dies sei «die eigentliche Machtarithmetik der Bundesratswahlen», kommentierte der emeritierte Historiker Urs Altermatt in der NZZ.

Als Alternative zu einer neuen Zauberformel und als Möglichkeit einer besseren Repräsentation wurde eine weitere alte Idee hervorgekramt: die Erhöhung der Zahl der Regierungsmitglieder auf neun. Zwar waren in der Vergangenheit zahlreiche Vorstösse für eine Umsetzung dieser Idee gescheitert – etwa im Rahmen der Staatsleitungs- und Regierungsreform zu Beginn des Jahrtausends, aber auch bei Debatten zu einzelnen Reformvorschlägen –, die elf Prozent Wähleranteil, die rein arithmetisch bei neun Sitzen für einen Bundesratssitz reichen würden, würden aber ermöglichen, dass die Grünen einen Sitz erhielten, ohne dass die CVP einen Sitz abgeben müsste, so ein Argument in der Aargauer Zeitung. Insbesondere Christian Levrat (sp, FR) machte sich in den Medien für die Erhöhung der Anzahl Regierungsmitglieder stark. Damit könne nicht nur dem Anspruch der Grünen genüge getan werden, so der SP-Parteipräsident, sondern es sei auch nicht mehr zeitgemäss, lediglich sieben Minister zu haben. Dies sei weltweit fast einmalig wenig.

Weitere Vorschläge stellten die Idee der Konkordanz grundsätzlich in Frage. Nicht die wichtigsten Kräfte sollten in der Regierung vertreten sein, stattdessen müsse man ein Oppositionssystem einführen, in welchem wahlweise eine Mitte-Rechts- oder eine Mitte-Links-Regierung einer linken oder rechten Opposition gegenüberstehe, so ein Vorschlag im Tages-Anzeiger. Auch die Idee, dass Parteien mit programmatischen Koalitionsvorschlägen für die Regierung kandidieren könnten, würde das bestehende Konkordanzsystem verändern. Man müsse aber in der Tat mehr über politische Inhalte als bloss über Formeln sprechen, forderte die Aargauer Zeitung.

Man komme wohl in Zukunft nicht darum herum, die Regierungszusammensetzung nach jeden Gesamterneuerungswahlen neu zu diskutieren, folgerte der Tages-Anzeiger. Freilich steht die Konkordanz und die Zusammensetzung der Regierung schon seit einigen Jahren und stets bei Bundesratswahlen zur Diskussion, nur um dann für die nächsten vier Jahre wieder aus dem Fokus der Medien zu verschwinden. Um ebendies nach den Bundesratswahlen 2019, die hinsichtlich Regierungszusammensetzung trotz aller Reformdiskussionen den Status Quo zementierten, zu verhindern, schlug Gerhard Pfister einen «Konkordanzgipfel» vor, wie ihn die Medien betitelten: «Wir müssen die Zauberformel im Bundesrat, die Konkordanz in der Landesregierung, neu erfinden», gab Pfister im Sonntags-Blick zu Protokoll. Es gehöre zum Schweizer System, dass man gemeinsam nach Lösungen suche, begrüsste GLP-Parteipräsident Jürg Grossen (glp, BE) die Initiative der CVP. Alle Parteien waren sich einig, dass die Regeln den zunehmend volatiler werdenden Wahlresultaten angepasst werden müssen. Wie diese Anpassung auszusehen hat, blieb hingegen naturgemäss umstritten.

Reformideen im Nachgang der Bundesratswahlen 2019

Diskussionen über Listenverbindungen würden nur selten geführt, kommentierte die NZZ im Nachgang an die eidgenössischen Wahlen 2019, dabei seien die Spielregeln der Wahlen fast so politisch wie diese selber. Als Beispiel wurde der Nationalratssitzgewinn der EDU im Kanton Bern angeführt, der nur dank einer Listenverbindung mit nicht weniger als sieben unterschiedlichen Parteien möglich wurde – der Wählerinnen- und Wähleranteil der EDU hatte im Vergleich zu vor vier Jahren gar abgenommen. Als «fragwürdige Beispiele» beschrieb der Kommentator zudem die GLP, die sich je nach Kanton «von den Grünen über die CVP bis zur FDP» verbunden habe sowie die FDP-CVP- wie auch die FDP-SVP-Verbindungen. Unter diesen rein wahltaktischen «Birchermüesli-Allianzen» leide die Transparenz: Nicht wenige Wählerinnen und Wähler würden ihre Stimme einer Partei geben, die sie eigentlich gar nicht wählen wollten. Freilich seien Listenverbindungen ein wichtiges Korrektiv für die Berechnung der Zuteilung der Nationalratssitze (Hagenbach-Bischoff). Wenn aber ein «fragwürdiges Konstrukt» das Wahlsystem rechtfertigen müsse, dann müsse man sich überlegen, ob nicht dieses Wahlsystem reformiert werden müsse – etwa mit dem sogenannten doppelten Pukelsheim. Mit dieser Methode wird für die Mandatszuteilung der im gesamten Wahlgebiet erzielte Stimmenanteil berücksichtigt. Erst in einem zweiten Schritt wird dann das Total an erhaltenen Sitzen einer Partei auf die Wahlkreise verteilt.
In der Tat legten von der NZZ und der Aargauer Zeitung vorgelegte Auswertungen der eidgenössischen Wahlen von 2015 nahe, dass damals Listenverbindungen für 10 bis 24 Nationalratssitze entscheidend gewesen sein sollen. Die FDP des Kantons Aargau brachte auch vor diesem Hintergrund den Vorschlag eines Verbots von Listenverbindungen in die Diskussion ein (vgl. dazu schon die Diskussionen nach den Wahlen 2011). In der Aargauer Zeitung gab sie ihre Absicht bekannt, im Aargauer Grossen Rat eine Standesinitiative zu veranlassen. Auch die SVP hatte diesen Vorschlag schon verschiedentlich ins Feld geführt. Dabei stossen Listenverbindungen vor allem bei grossen Parteien auf Kritik, haben sie es doch nicht nur schwieriger, eine Partnerin zu finden, sondern profitieren in der Regel auch weniger von diesem Instrument. Wohl auch, weil der kantonale Vorstoss der FDP knapp scheiterte, wurde es im Anschluss wieder etwas ruhiger um die Listenverbindungen.

Diskussionen über Listenverbindungen

Die Virulenz der Debatten um das Thema E-Voting nahm 2018 weiter zu. Diskutiert wurde insbesondere, ob der Nutzen, der mit «Vote électronique» gewonnen werde, das Schadenpotenzial übertreffen könne. Während der Bundesrat und zahlreiche Kantone die Entwicklung von E-Voting vorantrieben, wuchs die Skepsis in den eidgenössischen Räten. Eine grössere gesellschaftliche Debatte zum Thema blieb vorerst noch aus, kann aber im Rahmen einer angekündigten Volksinitiative zu einem Verbot von E-Voting erwartet werden. Ende Jahr entschied sich der Kanton Genf, sein seit 2003 bestehendes System CHVote aus Kostengründen nicht weiter zu entwickeln und es per 2020 vom Markt zu nehmen. Damit verblieb einzig das System der Post, das im Frühling 2019 einem vom Bund finanzierten Intrusionstest unterzogen werden soll.

«Von einem Siegeszug des E-Voting in der Schweiz kann beim besten Willen nicht die Rede sein», hatte die NZZ bereits im Februar 2018 den Stand der Entwicklung des elektronischen Abstimmens kommentiert. Es ginge nicht nur um die wichtigen Sicherheitsbedenken: Auf dem Spiel stünden die Wahrung des Stimmgeheimnisses und die Garantie der unverfälschten Stimmabgabe. Grund für den Kommentar war die Ankündigung der Bundeskanzlei, die bestehenden E-Voting Systeme – das vom Kanton Genf betriebene CHVote und das System der Post – einem Härtetest zu unterziehen. Diese Forderung, verbunden mit einem Preisgeld über CHF 1 Mio., war bereits von Marcel Dobler (fdp, SG) als Motion formuliert worden (Mo. 17.3852), die dieser allerdings nach der Ankündigung der Bundeskanzlei zurückzog. Als Termin für diesen Stresstest nannte der Bund das erste Quartal 2019. Gleich nach der Ausschreibung Ende Jahr meldeten sich mehr als 400 Interessentinnen und Interessenten, die das System hacken wollten

Eine neue Wende bekam die Diskussion um E-Voting Ende Februar mit der Vorankündigung der Lancierung einer Volksinitiative zur Verhinderung von E-Voting. Ein Komitee um den Luzerner Nationalrat und IT-Unternehmer Franz Grüter (svp, LU) und den Chaos Computer Club kündigte an, «Vote électronique» stoppen zu wollen. Man könne zwar auch die Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte, die ja noch immer nicht vollzogen sei, mit einem Referendum bekämpfen, aber dann sei es vielleicht zu spät. In der Tat schufen immer mehr Kantone Voraussetzungen für elektronisches Abstimmen. Die Initianten waren sich einig, dass jedes Wahlsystem gehackt werden könne. Dies sei aber noch nicht einmal nötig: Wenn nur schon der Anschein erweckt werde, dass bei einer Abstimmung nicht alles mit rechten Dingen zugehe, nehme das Vertrauen in das Abstimmungsergebnis schaden, betonten sie. So werde die Demokratie de facto abgeschafft, warnte Hernâni Marques vom Chaos Computer Club, der bereits im Referendumskomitee gegen das Büpf gesessen hatte. Einigendes Merkmal des Initiativkomitees war das Misstrauen gegen die Bundeskanzlei, die E-Voting auch in den Kantonen vorantrieb. Die Vorwürfe seien nicht berechtigt, gab Barbara Perriard, die Leiterin politische Rechte in der Bundeskanzlei, zu Protokoll. Das Referendum hätte bereits 2002 bei der Einführung der E-Voting-Versuche ergriffen werden können. Zudem gebe es ja auch die Möglichkeit von kantonalen Referenden. Auch die Bundeskanzlei strebe höchste Sicherheit in Zusammenhang mit E-Voting an. Mit der vollständigen Verifizierbarkeit, die vom Bund von den E-Voting-Systemen verlangt werde, sei aber sichergestellt, dass Angriffe entdeckt würden.

Von verschiedener Seite wurde begrüsst, dass mit einer Initiative eine breite Grundsatzdebatte über den neuen Wahl- und Stimmkanal geführt werden solle. Uneinig war man sich allerdings, wie gross das Schadenpotenzial sei und ob der Nutzen im Vergleich dazu genügend gross sei. Dass ein solcher insbesondere für die Auslandschweizerinnen und -schweizer, aber auch für Menschen mit besonderen Bedürfnissen (z.B. Personen, die von einer Behinderung betroffen sind) bestehe, war unbestritten. Häufig wurde auch ins Feld geführt, dass die Beteiligung – vor allem auch von Jugendlichen – dank elektronischem Abstimmen und Wählen zunehmen würde. Die digitale Stimmabgabe müsse als Chance betrachtet werden, weil sie den Prozess der Stimmabgabe vereinfache und helfe, ungültige Stimmen zu vermeiden, wurde argumentiert. Diskutiert wurde darüber hinaus, dass auch das briefliche Abstimmen nicht vollständig sicher sei und auch dort Pannen passierten. Wichtig sei, dass Fehler entdeckt würden und dass eingeschätzt werden könne, ob eine Abstimmung notfalls, also wenn das Resultat entscheidend beeinflusst wurde, wiederholt werden müsse. Eine solche Einschätzung sei aber gerade bei der Papierwahl häufig nicht möglich: So seien etwa nicht nur analoge, sondern auch viele elektronische Systeme zur Auszählung von Stimmen zu wenig verlässlich. Zum so genannten E-Counting hatte sich die GPK schon 2017 kritisch geäussert. Bei der elektronische Stimmabgabe sei eine Auszählung der Stimmen nicht nur wesentlich einfacher, sondern auch schneller und billiger. E-Voting solle deshalb nicht vorschnell verworfen werden (TA 17.4.18) und sei besser als sein momentaner Ruf (BaZ 24.4.18). Digital Abstimmen sei zudem so billig, dass man mehr direkte Demokratie zulassen könne (AZ 5.5.18).

Bundeskanzler Walter Thurnherr, von der NZZ als «Mister E-Voting der Schweiz» (NZZ 17.2.18) bezeichnet, zeigte sich in einem Interview Ende April (NZZ 28.4.18) ob der wachsenden Skepsis gegenüber E-Voting erstaunt. Vor nicht allzu langer Zeit habe der Bundesrat Vorstösse bekämpft, mit denen eine rasche und flächendeckende Einführung von «Vote électronique» gefordert worden sei. Er selber denke, dass man das kalkulierbare Risiko eingehen könne. Man könne das mit einem gut gesicherten Haus vergleichen, bei dem ein Einbruch nicht mit hundertprozentiger Sicherheit ausgeschlossen werden könne, man aber sofort feststellen könne, wenn wirklich jemand eingedrungen sei. Aber manchmal brauche es Zeit, bis Neuem genügend Vertrauen entgegengebracht werde. Im Kanton Graubünden habe man etwa während 25 Jahren das Auto verboten. Eine solche Ablehnung von Neuem sei aber immer auch eine legitime Entscheidung.

Verschiedene E-Voting-Tests in den Kantonen fielen unterschiedlich aus. So zeigte sich etwa in den Pilotgemeinden im Kanton St. Gallen bei den eidgenössischen Abstimmungen vom März 2017 ein recht deutlicher Rückgang der Zahl online Abstimmender, obwohl die Stimmbeteiligung höher war als bei früheren E-Voting-Versuchen. Man müsse sich fragen, ob hier wirklich ein Bedürfnis bestehe, weil brieflich abstimmen schon heute sehr bequem sei, gab Martin Stöckling, der Stadtpräsident von Rapperswil-Jona, einer der St. Galler Testgemeinden, zu bedenken. Auch im Kanton Genf – dem eigentlichen Pionierkanton hinsichtlich E-Voting – zeigten Auswertungen, dass elektronisches Abstimmen die Wahlbeteiligung eher nicht erhöht. Erste Tests im Kanton Thurgau wurden im September hingegen als «geglückt» bezeichnet (TG 24.9.18).

In den eidgenössischen Räten schien die Skepsis gegenüber E-Voting zu wachsen: Zwei kritische Vorstösse wurden in der Herbstsession zwar abgelehnt, aber die SPK-SR gab einer parlamentarischen Initiative Müller (fdp, LU; Pa.Iv. 18.427) Folge. Der Bundesrat trieb die Entwicklung dennoch entsprechend seines Fahrplans weiter voran. Vor den Sommerferien beauftragte er die Bundeskanzlei mit einer Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte, die Ende 2018 in die Vernehmlassung gegeben wurde. Ziel war nach wie vor der ordentliche Betrieb von E-Voting.
Auch in den Kantonen schien die Euphorie für E-Voting ungebremst. Acht Kantone verwendeten «Vote électronique» weiterhin testweise (AG, BS, BE, FR, GE, LU, NE, SG). Mitte Juni entschied der St. Galler Kantonsrat, E-Voting flächendeckend in allen Gemeinden einzuführen. Der Kanton Thurgau erhielt ebenfalls im Juni die Bewilligung, und auch die Kantone Glarus, Graubünden und Waadt kündigten an, E-Voting bald einführen zu wollen. Im Kanton Uri hatte sich das Parlament jedoch bereits im März gegen die Einführung von E-Voting entschieden; im Kanton Jura erfolgte der abschlägige Entscheid im Dezember 2018.

Die bundesrätliche Entscheidung, trotz Kritik an der Idee der Einführung von «Vote électronique» als ordentlichem Stimmkanal festzuhalten, rief freilich erneut die Skeptikerinnen und Skeptiker auf den Plan. Neu wurden verschiedene Berichte über Wahlmanipulation und Datenklau aus dem Ausland ins Feld geführt. Es stimme zwar, dass das Individuum viele Dinge immer stärker digital organisiere und löse. Während aber bei Sicherheitslücken z.B. beim E-Banking nur Einzelne geschädigt würden, stehe bei Fehlern beim E-Voting das Vertrauen in die gesamte Demokratie auf dem Spiel, warnte etwa Balthasar Glättli (gp, ZH), der sich nach eigenen Aussagen «vom Skeptiker zum Gegner» gewandelt habe (AZ 28.6.18). Zwar werde mit E-Voting gewiss administrativer Aufwand erspart, Änderungen an Abstimmungsprozeduren seien aber «gleichsam operative Eingriffe an den Herzkammern der Demokratie», warnte die Weltwoche (11.10.18). Freilich gebe es auch Fehler bei Briefabstimmungen, diese seien aber viel einfacher aufzudecken. Wollte man bei herkömmlichen Abstimmungen ein Abstimmungsergebnis aus betrügerischer Absicht verfälschen, wäre die Zusammenarbeit zahlreicher Zählbüros aus unterschiedlichen Gemeinden vonnöten. Mit E-Voting würde dies bereits einem einzelnen Hacker gelingen, der nicht mal vor Ort sein müsse, gab der ehemalige Nationalrat Jean-Christophe Schwaab (VD, sp) in einem Interview in der Tribune de Genève (20.12.18) zu bedenken.

Mitte August mischte sich die Auslandschweizer-Organisation (ASO) in die Diskussion ein. Als Reaktion auf die lauter werdende Kritik an E-Voting lancierte sie an ihrem jährlichen Kongress eine Online-Petition, mit der gefordert wurde, dass bis 2021 alle Auslandschweizerinnen und -schweizer elektronisch wählen und abstimmen können. Ende November wurden der Bundeskanzlei 11'492 Unterschriften aus über 150 Ländern übergeben. Viele der rund 725'000 im Ausland wohnhafter Schweizerinnen und Schweizer seien auf den elektronischen Stimmkanal angewiesen – so die Begründung für die Petition.

Ende November wurde bekannt, dass der Kanton Genf sein seit 2003 bestehendes System CHVote einstellen wird. Die verlangte Weiterentwicklung des Systems würde nicht nur eine Verzögerung, sondern deutlich höhere Entwicklungs- und Betriebskosten nach sich ziehen. Diese wollten aber die Vertragskantone Aargau, Bern, Luzern und St. Gallen nicht mittragen, worauf der Genfer Staatsrat beschloss, das bestehende System nicht weiterzuentwickeln und nur noch bis Februar 2020 zur Verfügung zu stellen. Kurz zuvor hatte der Chaos Computer Club bekannt gemacht, dass Nutzerinnen und Nutzer des Onlinezugangs von CHVote relativ einfach auf eine falsche Seite umgeleitet werden können, ohne dies zu bemerken. Dies sei aber schon lange bekannt und habe nichts mit dem Rückzug des Systems zu tun (AZ 29.11.18). Nach der Aufgabe des Konsortiums aus neun Kantonen (ZH, GL, FR, SO, SH, SG, GR, AG, TG) im Jahr 2015 – deren System war vom Bund als zu wenig sicher beurteilt worden – bestand also nur noch ein System, nämlich jenes der Post.
Nebst der hängigen parlamentarischen Initiative Müller wurden in der Folge im Parlament weitere Vorstösse (Mo. 18.4375 und 18.4225) eingereicht, die einen möglichen Alleingang der Post vor allem aus Sicherheitsbedenken verhindern wollten. Auch in einigen Kantonen wurden Vorstösse eingereicht, die aufgrund des Ausstiegs von Genf einen Marschhalt verlangten. Die Kantone Aargau, Bern, Luzern und St. Gallen gaben hingegen bekannt, zum System der Post wechseln zu wollen oder einen Wechsel zumindest zu prüfen. Bereits Ende Juni hatte die Stadt Zug angekündigt, ein neues auf der Blockchain basierendes, zusammen mit der Fachhochschule Luzern entwickeltes E-Voting-System testen zu wollen.

«Vote électronique» – Kritik und gesellschaftliche Debatte von 2015 bis 2022
Dossier: Vote électronique

Bei den Erneuerungswahlen für den Kantonsrat waren in Obwalden 55 Sitze zu vergeben. Insgesamt 151 Bürgerinnen und Bürger stellten sich zur Wahl und somit zwei weniger als noch vor vier Jahren. Im Gegensatz zu den 50 Anwärterinnen im Wahljahr 2014 präsentierten sich heuer nur noch 44 weibliche Kandidierende. Der Anteil an Kandidatinnen lag damit bei 29.1%, was aufs Haar genau dem aktuellen Frauenanteil im Kantonsrat entsprach. Als klar stärkste Partei stieg die CVP in den Urnengang. Sie hatte nach dem Sitzverlust vor vier Jahren noch 19 Mandate inne. Die Siegerin von damals, die SVP, belegte 13 Sitze, die Freisinnigen deren zehn, die CSP sieben und die SP sechs Sitze. Im Kanton Obwalden wurde – im Gegensatz zum Nachbarkanton Nidwalden – weiterhin im «alten» Proporzsystem gewählt. Die Gemeinden bildeten demnach die Wahlkreise, und eine Vorverteilung auf Kantonsebene – wie dies beispielsweise beim doppelten Pukelsheim vorgesehen ist – fand nicht statt. Dass dieses System prinzipiell verfassungswidrig ist, war man sich im Kanton durchaus bewusst. Der Regierungsrat wollte jedoch die hängigen Standesinitiativen aus Uri und Zug abwarten, welche – falls durch eine Änderung der Bundesverfassung umgesetzt – den Kantonen freie Hand in der Gestaltung ihrer Wahlsysteme geben würden. Zudem hatten die kleineren Parteien wie CSP und SP, welche vom aktuellen System am ehesten benachteiligt wurden, bis anhin keine Beschwerde ins Auge gefasst. Im stark auf die jeweiligen Gemeinden fokussierten Wahlkampf kam es nur zu wenigen, lokalen Listenverbindungen. In Sarnen taten sich die FDP und die SVP zusammen, während die CVP ihre Unterlisten verband. In Engelberg einigten sich die CVP und die Liste Generation Engelberg auf einen Zusammenschluss. Der Wahlkampf gab im Zentralschweizer Kanton ansonsten nicht viel zu reden. Einen kleinen Eklat gab es einzig bei der CVP, welche ihrem amtierenden Kantonsrat Jürg Berlinger die Kandidatur verweigerte. Dies, weil Berlinger gegen den Willen der Partei als Sprengkandidat für die Regierungsratswahlen ins Rennen ging.

Die Sieger der Wahlen befinden sich an den politischen Polen. Die SP und die SVP steigerten sich beide um zwei Sitze. Die SVP schickte damit neu 15 Vertreterinnen und Vertreter nach Sarnen und die Sozialdemokraten deren acht. Die CVP konnte dagegen ihren Abwärtstrend in Obwalden nicht stoppen. Sie verlor insgesamt 3 Sitze und konnte sich mit 16 Mandaten nur noch hauchdünn vor der SVP als stärkste Partei behaupten. Dazu beigetragen hatte auch eine gute Portion Proporzpech. Federn lassen musste an diesem Wahlsonntag auch die FDP. Die Freisinnigen verloren zwei Sitze und kamen neu – wie die SP – auf acht Mandate. Acht Kantonsrätinnen und Kantonsräte stellt fortan auch die CSP, welche einen zusätzlichen Sitz dazugewinnen konnte. Der Frauenanteil im 55-köpfigen Landrat war rückläufig und sank auf 25.5% (2014: 29.1%). Dies entspricht 14 Obwaldner Vertreterinnen. Die Wahlbeteiligung hingegen war von 47% im Jahr 2014 auf 54% angestiegen.

Kantonsratswahlen Obwalden 2018
Dossier: Kantonale Wahlen - Obwalden
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2018

Der 60-köpfige Landrat im Kanton Nidwalden wurde dieses Jahr bereits zum zweiten Mal mit dem System des doppelten Pukelsheim gewählt. Während im Nachbarkanton Obwalden die Proporzwahlen weiterhin isoliert in den einzelnen Gemeinden ausgetragen werden, findet in Nidwalden eine Vorverteilung basierend auf der gesamtkantonalen Parteienstärke statt. Kleinere Parteien können so die teils hohen natürlichen Sperrklauseln in den einzelnen Gemeinden umgehen, welche im ursprünglichen Proporzsystem noch vorhanden waren.
Die Zahl der Kandidierenden für den Landrat ging in diesem Jahr etwas zurück. Waren es 2014 noch 167 Anwärterinnen und Anwärter, probierten es heuer noch deren 151. In der Folge schafften es mit 48 Kandidatinnen auch weniger Frauen auf die Listen als noch 2014 (54). Mehr als drei Viertel der Amtsinhaber – 47 von 60 – traten zur Wiederwahl an (2014: 46). Das neue Wahlsystem hatte 2014 – wie erwartet – den kleineren Parteien Sitzgewinne beschert. Damals profitierten die Linksparteien SP und GPS. Trotzdem war der Nidwaldner Landrat eine bürgerliche Bastion geblieben. Die SVP und die CVP teilten sich den Titel der stärksten Partei mit je 17 Sitzen. Die FDP war mit 15 Mandaten beinahe gleich stark vertreten. Die Grünen – ursprünglich aus der Partei «Demokratisches Nidwalden» entstanden – waren im Kanton die führende Linkspartei. Sie traten mit total 40 Kandidierenden zur Verteidigung ihrer 8 Sitze an. Auf der Stansstader Liste der Grünen befand sich mit der 71-jährigen Nicola Bucher eine der ältesten Kandidatinnen, welche ausserdem bereits von 1996 bis 2006 als Nidwaldner Landrätin gewirkt hatte. Die Sozialdemokraten nahmen als «Juniorpartei» hingegen einzig mit 3 Mandaten im Landrat Einsitz. Von beträchtlichen Verschiebungen wurden bei den anstehenden Wahlen nicht ausgegangen. Keine der Parteien wollte sich jedenfalls mit öffentlichen Zielvorgaben von mehr als nur ein oder zwei Sitzgewinnen hervorheben. Dementsprechend wenig brisant war die mediale Berichterstattung im Vorfeld der Wahlen.

In der Tat änderte sich im Nidwaldner Landrat wenig an der parteipolitischen Konstellation. Den grössten Sitzgewinn konnte die FDP verbuchen. Sie legte um zwei Sitze zu und wurde damit mit neu 17 Sitzen die stärkste Partei im Parlament. Nur noch drittstärkste Partei war die SVP, auf deren Kosten die zwei Sitzgewinne der FDP gingen. Sie hielt damit 15 Mandate im Landrat. Ebenfalls einen Vertreter weniger durfte die CVP stellen, welche noch 16 Sitze hielt. Ihr Verlust bedeute hingegen einen Sitzgewinn für Pierre Nemitz. Dieser war mit der Einer-Liste «Unabhängiges Politiseren» in der Gemeinde Beckenried angetreten, und schaffte sogleich den Einzug in den Landrat. Ohne Verschiebungen blieb das linke Lager. Sowohl die SP (3 Sitze) als auch die Grünen (8 Sitze) konnten ihre Pfründe verteidigen, welche sie bei den letzten Wahlen erobert hatten. Insgesamt verpassten 6 der 47 Bisherigen die Wahl in den Landrat. Der Frauenanteil im Parlament stieg mit 13 Mandatsträgerinnen auf 21.7% an (2014: 15%). Die Wahlbeteiligung stieg ebenfalls um 5 Prozentpunkte auf 54.9% an (2014: 49.9%).

Landratswahlen Nidwalden 2018
Dossier: Kantonale Wahlen - Nidwalden
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2018

Noch vor den eidgenössischen Wahlen 2015 hatte die Grüne Fraktion zwei Motionen eingereicht, mit denen sie mehr Transparenz in der Parteien- und Abstimmungsfinanzierung forderte. Zum einen wurde die Kritik der Greco von 2011 an der nicht existierenden Transparenz bei der Parteienfinanzierung (Mo. 15.3715) als Begründung herangezogen: Parteien sollen mit der Motion verpflichtet werden, die Vergabe von Spenden, die einen zu bestimmenden Schwellenwert übersteigen, öffentlich zu machen. Diese Transparenz sei zum anderen auch nötig bei Abstimmungskampagnen (Mo. 15.3714), bei denen erschwerend hinzukomme, dass sie häufig nicht über eine Parteikasse, sondern über Abstimmungskomitees finanziert und organisiert würden. Auch diese parteiunabhängigen Akteure müssten zu einer Veröffentlichung von Zuwendungen verpflichtet werden.
Der Bundesrat zeigte in seiner Stellungnahme keine Absicht, bei der Parteien- und Abstimmungsfinanzierung für mehr Transparenz zu sorgen. Einerseits habe die Greco für Abstimmungen keine Handlungsempfehlungen gegeben und andererseits habe das Parlament erst kürzlich – die Regierung verwies auf eine parlamentarische Initiative der RK-NR – auf die Einführung von entsprechenden Massnahmen verzichtet. Zudem wären die Eigenheiten des politischen Systems mit einem Gesetz zu Partei- und Abstimmungsfinanzierung nicht vereinbar: privates Engagement im Rahmen des Milizsystems, die kantonale Autonomie in diesen Fragen, aber auch die direkte Demokratie, in deren Rahmen sich Parteien besonders stark auch finanziell betätigen müssten, würden durch mehr Transparenz eher behindert. Diese Ausführungen hatte der Bundesrat bereits bei seiner Antwort an die Greco verwendet.
In der Ratsdebatte machte Bundesrätin Simonetta Sommaruga zudem klar, dass die Idee bei den Parteien – mit Ausnahme der SP – auf wenig Gegenliebe stosse. Dies hätten die Von-Wattenwyl-Gespräche gezeigt, die 2014 mit den Parteien zu diesem Thema geführt worden waren. Die SP-Magistratin wies freilich auch auf die Transparenz-Initiative hin, die im April 2016 lanciert worden war und mit der es vielleicht möglich werde, dass die Bevölkerung über das Thema befinden könne. Die Nationalrätinnen und Nationalräte schienen in der Tat keine Lust zu haben, hier selber tätig zu werden. Beide Motionen wurden nur von 67 Stimmen aus den Fraktionen der GP, der SP, der GLP und der BDP (mit Ausnahme von Hans Grunder) und vereinzelten Stimmen aus der CVP unterstützt. Gegen mehr Transparenz bei der Parteienfinanzierung stimmten 122 Volksvertreterinnen und -vertreter (1 Enthaltung) und gegen ein Kampagnenfinanzierungsgesetz fanden sich 121 Stimmen (2 Enthaltungen).

Transparenz bei der Parteienfinanzierung (Mo. 15.3714)
Dossier: Finanzierung der Politik

Les 130 membres du parlement cantonal thurgovien sont nommés selon le système proportionnel. Pour remédier au problème des différences de poids des voix des électeurs engendré par une telle méthode, les circonscriptions électorales ont été agrandies en 2011, évitant ainsi l'introduction du système du double Pukelsheim (initiative rejeté le 15 mai 2011). Ainsi, la méthode de répartition des sièges demeure celle du système Hagenbach-Bischoff, selon lequel la population résidente est divisée par le nombre de mandats à distribuer. De cette opération résulte un quotient, arrondi au chiffre entier inférieur. La population résidente de chacun des cinq districts est ensuite divisée par ce quotient, afin d’obtenir le nombre de mandat auxquels les districts ont droit. S'il y a encore des mandats à attribuer, ces derniers sont distribués selon la méthode des plus grands restes.
Pour le renouvellement du parlement cantonal, 914 personnes s'étaient portées candidates, réparties sur un total de 50 listes. Sur les 130 députés, 114 se représentaient pour un mandat supplémentaire. La part des femmes était de 31.4%, soit 287 femmes. Comme dans d’autres cantons (St-Gall par exemple), le souci est à l'augmentation de la part des femmes en politique. Malgré une augmentation par rapport à 2012, la tendance montre une diminution des candidatures féminines. Autre point à soulever, à la suite de changements en terme de population résidente, le nombre de mandats attribués aux différents districts a été modifié: le district de Frauenfeld (auparavant 33 mandats) a perdu un mandat au profit du district de Kreuzlingen, qui a alors obtenu 23 mandats. Alors que lors des élections fédérales, le PLR n’avait pas souhaité s'associer à l’UDC, tel ne fut pas le cas pour les élections au parlement cantonal, pour lesquelles la motivation première était d’assurer le reste des mandats. Cependant, le choix de s'allier ou non à l’UDC revenait en définitive aux partis des différents districts. L’objectif du PLR était de viser la deuxième place en terme de force au parlement cantonal, soit de gagner quatre sièges supplémentaires. Lors des dernières élections cantonales, il y avait eu une alliance verte-rouge dans cinq districts. Cette fois-ci, cette alliance est renouvelée que dans trois districts. Les Verts ne veulent plus être utilisés pour favoriser le PS (ils voient qu’un candidat Vert a plus de chance lorsqu’il est lié avec les Vert'libéraux), et ne sentent plus soutenu par le PS pour les thèmes qui leurs sont à cœur.
Après dépouillement des résultats, les gagnants sont l’UDC, avec le gain de trois sièges supplémentaires (44 sièges au total), le PLR, avec deux sièges supplémentaires (20 sièges au total) et les Vert’libéraux, qui gagnent un siège de plus (sept sièges au total). Du côté des perdants, le PS perd deux sièges (plus que 17 sièges au total), le PDC un siège (20 sièges au total), le PBD deux sièges (trois sièges au total) et l’Union démocratique fédérale un siège (cinq au total). Le parti évangélique a maintenu ses cinq sièges, tout comme les Verts également leurs neuf sièges. Ainsi, l’UDC demeure le parti majoritaire, au parlement comme au gouvernement. Le PLR, avec vingt sièges, prend la deuxième place et arrive au même niveau que le PDC. Les partis politiques du centre sont les grands perdants, en particulier le PBD, qui a rencontré des problèmes de mobilisation de sa base, et le PDC, dépassé par l'UDC dans la région catholique d’Hinterthurgau. La participation est toujours en baisse (30.4%). Ceci peut s'expliquer par le fait qu'il y a eu la même année, les élections communales, celle du gouvernement et du parlement cantonal. En 2013, il avait été question de regrouper les élections cantonales du gouvernement et du parlement, afin d'augmenter la mobilisation. Abandonnée par le parlement cantonal, la proposition pourrait refaire surface.

Election du parlement thurgovien 2016
Dossier: Kantonale Wahlen - Thurgau
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2016

Weil die SPK-NR im Gegensatz zu ihrer Schwesterkommission im Ständerat den beiden Standesinitiativen der Kantone Uri (14.316) und Zug (14.307) nicht Folge geben wollte, gelangten die beiden Geschäfte zur Frage der Souveränität der Kantone bei der Ausgestaltung ihrer Wahlsysteme in den Nationalrat. Die Kommissionssprecher erklärten, dass man bereits 2013 bei der Diskussion um die Gewährleistung der Verfassung des Kantons Schwyz über die Angelegenheit diskutiert habe. Man habe sich bereits damals für eine faire Ausgestaltung des Wahlrechts eingesetzt. Das Recht der Kantone, ihr eigenes Wahlsystem auszuwählen, werde nur dann beschnitten, wenn die Wahlrechtsgleichheit bedroht sei: Bei Proporzwahlen müssen die Stimmen aller Bürgerinnen und Bürger ein vergleichbares Gewicht haben. Nur so würden auch die Grundbedingungen der Verfassung gewahrt. Gerhard Pfister (cvp, ZG), Anführer der Kommissionsminderheit, wies darauf hin, dass die Ursache der Initiative Entscheide des Bundesgerichtes in den letzten 10 Jahren gewesen seien, die in die kantonale Autonomie eingegriffen hätten. Diese Rechtsprechung sei zudem widersprüchlich geworden, weil das Bundesgericht einerseits Majorzwahlen gestatte, die im Sinne der Repräsentation ungerechter seien als Proporzwahlen. Andererseits zeige das Gericht die Tendenz, nur noch bestimmte Proporzsysteme zulassen zu wollen. Nicht nur den Eingriffen des Bundesgerichtes sei ein Riegel zu schieben, sondern die kantonale Autonomie abzusichern. Die Standesinitiativen verlangen eine Präzisierung von Artikel 34 BV, der eine unverfälschte Stimmabgabe gewährleistet. Die Argumentation der Kommissionsminderheit schien in der Volkskammer zu verfangen. Beiden Standesinitiativen wurde mit 99 zu 87 Stimmen bei 4 Enthaltungen (Zug) bzw. 98 zu 90 Stimmen bei 3 Enthaltungen (Uri) Folge gegeben. Dank der deutlichen Mehrheiten der SVP- und der CVP-Fraktion, unterstützt von einigen FDP-Abweichlern muss nun eine Verfassungsänderung in Angriff genommen werden. In der Presse wurde der Entscheid als Trotzreaktion auf die Bundesgerichtsurteile der letzten Jahre kommentiert. Der Versuch, kantonale Autonomie über die Demokratie zu stellen sei allerdings gefährlich: Wenn die Kantone beim Wahlrecht einen Freipass erhielten, könnten sie auch das Frauenwahlrecht wieder abschaffen, gab etwa der Staatsrechtler Andreas Auer zu bedenken.

Wahlverfahren Kantonalwahlen
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2014

Le parlement cantonal uranais est élu au système mixte. Huit circonscriptions utilisent le système proportionnel pour attribuer 50 des 64 sièges. Le reste des sièges est réparti entre douze circonscriptions, selon le système majoritaire. Pour les circonscriptions proportionnelles, la répartition des sièges se fait selon la méthode Hagenbach-Bischoff. Ce qui entraine une variation du poids des voix des électeurs. Cette méthode, ainsi que la petite taille de certaines circonscriptions électorales, peut prétériter également les petits partis politiques. L’apparentement, qui permet de comptabiliser le reste des voix d'une liste avec celles des autres listes liées, augmente la probabilité d’obtenir un mandat et permet d’atténuer les distorsions engendrées par la méthode Hagenbach-Bischoff et la petite taille des circonscriptions. En l'état, le système électoral uranais ne serait pas, selon plusieurs acteurs, compatible avec la Constitution fédérale. Selon la jurisprudence du Tribunal fédéral, les circonscriptions, pour pouvoir avoir recours au système électoral proportionnel, doivent compter au minimum dix sièges. Pour y remédier, les cantons ont le choix entre introduire le système du double Pukelsheim ou procéder à une association de circonscriptions, afin de redonner un poids identique aux voix des électeurs. Le 23 septembre 2012, l’initiative des jeunes PDC du canton d’Uri demandant l’instauration du système majoritaire pour toutes les circonscriptions, afin d’éviter l’application du double Pukelsheim, avait été rejetée. En octobre 2014, le gouvernement uranais avait demandé au sous-préfet d’examiner le mode d’élection. Ce dernier avait estimé qu'il ne posait pas de problème, avis non partagé par le gouvernement, au regard des différentes décisions du Tribunal fédéral en la matière. D’ici 2020, l'exécutif uranais doit élaborer un nouveau système d’élection.

Pour ce qui est des listes proposées par les partis politiques pour les élections 2016, le PDC était le seul parti à avoir déposé une liste dans l'ensemble des circonscriptions proportionnelles. L'apparentement étant possible, il lia ses trois listes dans les circonscriptions d’Attinghausen et de Bürglen, ainsi que ses deux listes dans la circonscription de Flüelen. Le PLR déposa des listes dans sept circonscriptions proportionnelles, tout comme l’UDC. L’UDC lia également deux de ses listes dans la circonscription de Flüelen. Finalement, les PS/Verts présentèrent des listes dans cinq des huit circonscriptions proportionnelles. Le PLR a choisi de lier ses deux listes avec celle du PS/Vert/JUSO/GBU dans la circonscription de Flüelen.
En terme de candidatures, 132 personnes ont été proposées pour les sièges répartis selon le mode proportionnel, dont 49 anciens membres qui se représentaient. Si le nombre total de candidatures a augmenté par rapport à 2012, la proportion de femmes candidates a elle diminué, avec 31 candidates seulement. A l'échelle cantonale, le nombre de candidates s'élevait à 34 en 2016, contre 32 en 2008 et 34 en 2004. Trois candidats se sont présentés à la fois à l’exécutif et au parlement cantonal. Il s’agissait de l’UDC Alois Arnold-Fassbind, du socialiste Dimitri Moretti et du PLR Toni Epp.

Lors de l’élection, la participation dans les circonscriptions électorales proportionnelles était de 61.2%, et de 65.9% dans les autres circonscriptions. Dans les petites circonscriptions, soit les circonscriptions majoritaires, la participation est généralement plus élevée. En ce qui concerne les circonscriptions proportionnelles, dans la circonscription de Bürglen, le PDC a perdu son siège, passant à deux sièges, au profit de l’UDC qui a désormais trois sièges. A Schattdorf, les PS/Vert ont perdu un siège au profit du PLR. A Silenen, le PLR a gagné un siège aux dépens des PS/Vert. Par conséquent, l'alliance PS/Verts n’est plus représentée dans cette circonscription. En terme de présence, le PDC, malgré l’apparentement de trois de ses listes, n’a pas obtenu de siège à Flüelen. Le PLR est absent de Seedorf, tout comme les PS/Vert dans les circonscriptions d'Attinghausen, de Seedorf et de Silenen. L'UDC n’est toujours pas représenté à Attinghausen, ni à Flüelen, malgré l’apparentement de ses listes. Concernant les circonscriptions majoritaires, le seul changement à noter est le siège perdu par l’UDC au profit du PLR dans la circonscription de Göschenen. Le PDC a donc conservé sa position de parti le plus fort avec 30.8% des voix, malgré une perte de 4.4% des suffrages, qui s’est traduite par la perte d’un siège dans la circonscription de Bürglen. L’UDC, au contraire, a gagné en représentation (2% des suffrages) dans les circonscriptions proportionnelles. Les PS/Vert ont aussi augmenté leur représentation de 0.7% dans les circonscriptions proportionnelles, ce qui est paradoxal, étant donné que l'alliance a perdu deux sièges. Le PLR a augmenté son total de suffrages de 1.7% et obtenu deux sièges supplémentaires. En résumé, en comparaison à 2012, le PLR a gagné trois sièges, les PS/Verts en ont perdu deux et le PDC un. L'UDC demeure stable. Le PDC dispose de 22 sièges, suivi du PLR avec 18 sièges. L’UDC bénéficie de 15 sièges et les SP/GB de 9 sièges. Pour ce qui est des doubles candidatures, le socialiste Dimitri Moretti a été élu au deuxième tour au gouvernement cantonal. Les deux autres candidats siégeront quant à eux au parlement. Dans l’ordre des forces représentées au parlement, le PDC arrive en tête, suivi du PLR, de l’UDC et des PS/Verts. Au gouvernement, le PDC et le PLR ont chacun trois sièges. L’UDC, troisième force au parlement cantonal, n’est plus représentée au gouvernement cantonal, alors que les PS/Verts y ont un siège.

Election parlement cantonal uranais 2016
Dossier: Kantonale Wahlen - Uri
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2016

In ihrem Mitte Januar 2016 vorliegenden Bericht sprach sich die staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-NR) gegen Folge geben der beiden Standesinitiativen aus Zug und Uri aus. Im Gegensatz zu den Kantonsvertretern, die dem Anliegen einer Verankerung der Autonomie der Kantone in Wahlfragen in der Bundesverfassung im Vorjahr Folge gegeben hatten, lehnte in der SPK-NR eine Mehrheit von 14 zu 9 Stimmen das Anliegen ab. Die Kantone verfügten über eine nach wie vor hohe Souveränität bei Wahlfragen, sie müssten sich aber an Grundsätze wie der Beachtung der Wahlrechtsgleichheit halten. Die jüngsten kantonalen Entwicklungen hin zu einem konsequenteren Proporz seien zu begrüssen und nicht mit neuen Regelungen zu verhindern – so die Kommissionsmehrheit. Die vor allem aus SVP-Vertretern bestehende Minderheit monierte, dass kantonale Wahlverfahren nicht vom Bundesgericht oktroyiert werden sollten.

Wahlverfahren Kantonalwahlen
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2014

Die Diskussionen um die Vor- und Nachteile von E-Voting hielten auch im Jahr 2015 an. Die kritischen Stimmen wurden dabei immer lauter: Insbesondere die Frage der Sicherheit wurde virulent debattiert. Eigentlich sei es unwichtig, ob zu erwartende Hackerangriffe erfolgreich seien oder nicht, das Vertrauen ins Wahlsystem und letztlich in die Demokratie würden so oder so Schaden nehmen, hiess es von dieser Seite. Von den Befürwortenden wurde hingegen hervorgehoben, dass E-Voting die politische Beteiligung wenn nicht erhöhen, so doch wenigstens halten könne. Insbesondere für die Auslandschweizerinnen und -schweizer sei elektronisches Abstimmen und Wählen teilweise die einzige Möglichkeit, rechtzeitig an die Unterlagen gelangen und teilnehmen zu können. So zeigten Studien aus den Kantonen Genf und Neuenburg, die nicht nur Auslandschweizerinnen und -schweizern das elektronische Abstimmen erlauben, sondern auch einem Teil der ansässigen Bevölkerung, dass das Instrument die Beteiligung nicht erhöht, aber vor allem im Ausland recht rege benutzt wird. E-Voting sei vor allem als Substitut der brieflichen Abstimmung zu betrachten und erschliesse kaum neue Abstimmende, so das Fazit dieser Analysen. Es sei klar, dass Sicherheit und Zuverlässigkeit an erster Stelle stehen müssten, erklärten die Befürwortenden, man könne aber die technische Entwicklung nicht aufhalten – null Risiko gebe es nirgends. Auch für den Bundesrat stand die Sicherheit im Zentrum – er forderte nach wie vor «Sicherheit vor Tempo». Auch wenn das Fernziel wahrscheinlich einst flächendeckendes E-Voting sein dürfte, wurde in den Testkantonen bisher lediglich ein maximaler Anteil von 10 Prozent der Stimmberechtigten für E-Voting zugelassen.

Derweil wurden die Experimente mit dem elektronischen Abstimmen in den Testkantonen fortgeführt. Bisher hatten 13 Kantone erste Versuche mit E-Voting durchgeführt (ZH, GL, FR, SO, SH, SG, GR, AG, TG, GE, LU, BS, NE). Im Kanton Zürich lehnte das Parlament einen Vorstoss der SVP ab, der einen Übungsabbruch verlangt hätte. Der Kanton Bern stellte die Umsetzung im Berichtsjahr wieder zurück. In Genf beantragte die Regierung, den Quellcode des eigenen Systems im Internet zu publizieren, um die Transparenz zu erhöhen und Dritten die Möglichkeit zu geben, das System auf seine Sicherheit zu überprüfen.

In technischer Hinsicht bestanden schweizweit drei verschiedene Systeme, die sich konkurrierten. Das so genannte «Genfer System (CHvote)», das vom Kanton selber entwickelt worden war, nutzen neben dem Kanton Genf auch die Kantone Basel-Stadt und Luzern – und bis zum abschlägigen Entscheid auch Bern. Die spanische Firma Scytl war in Neuenburg für die Umsetzung von E-Voting zuständig und ein so genanntes Konsortium aus neun Kantonen (ZH, GL, FR, SO, SH, SG, GR, AG, TG) bezog die Technik von der Schweizer Tochter des US-Konzerns Unisys. Die Abhängigkeit von ausländischen Firmen geriet allerdings zunehmend in die Kritik, da das Risiko von Spionage gross sei. Als dann die Schweizerische Post auf dem E-Voting-Markt auftrat, wechselte der Kanton Neuenburg zu dieser neuen Plattform. Allerdings arbeitete die Post eng mit dem spanischen Unternehmen Scytl zusammen, das zwar im E-Voting-Bereich weltweit führend ist, aber laut der Zeitung Schweiz am Sonntag auch das US-Verteidigungsministerium zu seinen Kunden zähle.

Im Wahljahr 2015 beantragten die E-Voting-Kantone, zum ersten Mal nicht nur Abstimmungen, sondern auch Wahlen mittels E-Voting durchzuführen. 2011 war dies erst für Auslandschweizerinnen und -schweizer aus vier Kantonen möglich gewesen. 2015 sollten nun im Ausland wohnende Schweizerinnen und Schweizer aus den 13 dies beantragenden Kantonen in den Genuss von E-Voting bei Wahlen kommen (AG, BS, FR, GE, GL, GR, LU, NE, SO, SG, SH, TG, ZH). Im Sommer entschied der Bundesrat allerdings, das Gesuch der neun Kantone des Konsortiums nicht zu bewilligen, weil das System eine Lücke beim Stimmgeheimnis aufweise. Offenbar bestand eine Möglichkeit, vom System gelöschte Daten später wiederherzustellen. Der Entscheid des Bundesrates wurde als «schwerer Rückschlag» kommentiert (NZZ). Die betroffenen Kantone kritisierten ihn harsch und der Interessenverband der Auslandschweizerinnen und -schweizer (ASO) zeigte sich «bestürzt». Die Kritiker hingegen sahen sich bestätigt: Die Junge SVP überlegte sich die Lancierung einer Volksinitiative, mit der der sofortige Übungsabbruch verlangt würde.
Den restlichen vier Kantonen (NE, GE, BS, LU) gab die Regierung freilich grünes Licht. Damit konnten die rund 34'000 im Ausland wohnenden und aus diesen vier Kantonen stammenden sowie 96'000 in den Kantonen Neuenburg und Genf domizilierte Wahlberechtigte per Internet wählen, wovon dann letztlich allerdings lediglich rund 13'000 Bürgerinnen und Bürger Gebrauch machten.

Nachdem der Bundesrat dem Konsortium mit seinem Entscheid praktisch den Todesstoss verpasst hatte, buhlten das Genfer System und das neue System der Post um die neun Kantone, die dem Konsortium angehört hatten. In der Tat hatte dieses Ende September beschlossen, nicht mehr in das System zu investieren und sich entsprechend aufzulösen. Die Zukunft des E-Voting schien damit unsicher und das erklärte Fernziel einer flächendeckenden Möglichkeit für elektronisches Abstimmen und Wählen war in weite Ferne gerückt.

«Vote électronique» – Kritik und gesellschaftliche Debatte von 2015 bis 2022
Dossier: Vote électronique

Der parteilose Schaffhauser Ständerat Thomas Minder war seit seinem Amtsantritt 2011 mit einigen Vorstössen aufgefallen, mit denen – grösstenteils erfolglos – institutionelle Reformen angestossen werden sollten (z.B. das Bundesratswahlverfahren, Regelungen zur Abstimmung über Gegenvorschläge, die Einführung einer Volksmotion oder die Einführung des doppelten Pukelsheim bei Nationalratswahlen). Eine Verwesentlichung des Petitionsrechts war Gegenstand einer neuerlichen Reformidee von Minder, die Ende August bei der Staatspolitischen Kommission des Ständerats (SPK-SR) auf offene Ohren stiess. Ziel des Vorstosses ist eine eigentliche Abstufung: Petitionen, welche an die Bundesbehörden gerichtet sind, sollen in diesem Sinne von jenen, welche an die Bundesversammlung gerichtet sind, unterschieden werden. Erstere sollen neu in einer Landessprache verfasst werden und einen Hauptverantwortlichen mit Schweizer Wohnsitz ausweisen. Bei Letzteren sollen die Anzahl Unterschriften ausgewiesen werden. Unwichtige Anliegen – Minder nennt Petitionen mit weniger als 10'000 Unterschriften – sollen lediglich noch von den Kommissionen, nicht aber von den Ratsplenen zur Kenntnis genommen und beantwortet werden. Die beiden Räte sollen sich also nur noch um jene Petitionen kümmern müssen, bei denen von der Kommission ein Antrag auf Folge geben gestellt wird oder die aufgrund der Unterschriftenzahl eine gewisse Relevanz aufweisen.

Verwesentlichung des Petitionsrechts

Der 60-köpfige Landrat, das Parlament im Kanton Nidwalden, wurde erstmals mit dem doppelten Pukelsheim gewählt. Die Wählerstimmen werden also neu für den gesamten Kanton erhoben und in Parteisitze umgerechnet. Erst dann werden die Resultate auf die elf Gemeinden, denen zwischen zwei und zwölf Landratssitze zustehen, heruntergebrochen. Insgesamt 167 Kandidierende traten an, darunter 46 Bisherige. Einen neuen Kandidierendenrekord verzeichnete die SP, die in insgesamt acht Gemeinden mit 21 Personen antrat – vor vier Jahren waren es noch 6 Kandidierende in lediglich einer Gemeinde. Auch dank dem neuen Wahlverfahren rechneten sich die Genossen gute Chancen aus. Ziel war es, einen oder zwei Sitze zum bestehenden Mandat hinzu zu gewinnen. Auch die Grünen versprachen sich dank dem doppelten Pukelsheim eine Vermehrung der aktuell fünf Sitze. Es waren Vertreter der GP, die das alte System erfolgreich vor Bundesgericht angefochten hatten und bei der Abstimmung zur Einführung des neuen Systems die grosse Mehrheit der Stimmbevölkerung hinter sich scharen konnten. Das ambitionierte Ziel der FDP (17 Sitze) war es, stärkste Fraktion im Landrat zu werden. Vor den Wahlen war der Freisinn knapp hinter der CVP (18 Sitze) die drittstärkste Kraft im Landrat. Die SVP, ihrerseits mit 19 Sitzen stärkste Partei, machte auf ihre 37 Kandidierenden aufmerksam, indem sie Klebebilder anfertigte, die – ähnlich wie die Panini-Fussballbildchen – gesammelt und in ein Album geklebt werden konnten. Der Werbegag – in Nidwalden wurden von allen Parteien auffällig viele Giveaways verteilt, vom Apfel über Leuchtstifte bis hin zu Wanderkarten – sollte mithelfen, die eigene Wählerstärke noch weiter auszubauen. Probleme bereitete Philipp Niederberger, weil es ihn zwei Mal gab. Der eine Niederberger gehörte der CVP an, der andere den Grünen und beide kandidierten in Hergiswil. Der Gemeindeschreiber erklärte in den Medien, dass der Name mit einem Zusatz (am besten der Partei) versehen werden müsse, damit die Wahlabsicht eindeutig sei, wenn die neutrale Liste benutzt werde. Dass namentliche und verwandtschaftliche Nähe in kleinen Kantonen durchaus ein politisches Problem darstellen können, zeigt der Umstand, dass Blutsverwandtschaft zwar im Kanton Obwalden, nicht aber im Kanton Nidwalden ein Grund für eine Wahlverweigerung ist. Mit anderen Worten: Während im Kanton Nidwalden z.B. Schwestern oder Vater und Sohn gleichzeitig im Landrat sitzen dürfen, ist dies in Obwalden nicht möglich.
Die Wahlen am 23. März waren eine Bestätigung dafür, dass das neue Wahlsystem die Kräfte besser abbildet und die kleinen Parteien weniger benachteiligt. In der Tat kam es – entgegen dem allgemeinen Trend in der Schweiz – zu einem Linksrutsch im Nidwaldner Parlament. Alle bürgerlichen Parteien inklusive der SVP mussten Sitze zugunsten der SP und der GP abgeben. Die SVP blieb trotz ihrem Verlust von zwei Sitzen (neu: 17 Sitze) wählerstärkste Partei (29,1%) und konnte in der Wählergunst sogar noch zulegen (+2,5 Prozentpunkte), aber eben nicht mehr vom Proporzglück profitieren. Allerdings trennten die Volkspartei von der CVP, die einen Sitz verlor und neu ebenfalls auf 17 Sitze kam, nur gerade 14 Wählerstimmen. Die Wählerstärke der CVP betrug neu 29,1% (- 2,1 Prozentpunkte). Die FDP büsste zwei Sitze ein (neu 15 Sitze; 24,2%) und musste 3,1 Prozentpunkte weniger Wählerunterstützung hinnehmen. Sowohl die Grünen, die um drei Sitze zulegten (neu: 8 Sitze; 12,8%; + 0,9 Prozentpunkte) als auch die SP, die zwei Mandate hinzugewann (neu: 3 Sitze; 4,8%; + 2,7 Prozentpunkte) freuten sich auf eine neue Dynamik im Landrat. Nachwahlanalysen zeigten, dass es der SP besonders gut gelungen war, Neuwähler zu mobilisieren, was auch damit zu tun hatte, dass sie in einzelnen Gemeinden zum ersten Mal überhaupt antrat. Einen neuen Minusrekord verzeichnet der Frauenanteil, der nur noch bei 15% zu liegen kam und seit 1998, als ein Viertel der Landratssitze mit Frauen besetzt waren, kontinuierlich abgenommen hatte. Ebenfalls im Vergleich zu den Vorwahlen abgenommen hatte die Wahlbeteiligung, die noch bei 49,9% lag (2010: 53,0%).
Eine weitere Besonderheit des neuen Wahlverfahrens zeigte sich im November: Nachdem der CVP-Landrat Philipp Niederberger seinen Rücktritt erklärt hatte und beide Personen, die auf der Liste nachrücken würden, auf den Sitz verzichtet hatten, musste die CVP Hergiswil eine Ersatzperson finden, die eigentlich gar nicht zur Wahl gestanden hatte. Nach dem alten Verfahren hätte eine Ersatzwahl stattgefunden, der doppelte Pukelsheim sieht hingegen vor, dass die gleiche Partei in derselben Gemeinde während der ganzen Amtszeit ein Anrecht auf den Sitz hat und entsprechend auch eine bei den Wahlen ursprünglich nicht aufgestellte Person bestimmen kann. Zum Handkuss kam so Karin Costanzo-Grob.

Landratswahlen Nidwalden 2014
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2014
Dossier: Kantonale Wahlen - Nidwalden

Die Diskussionen um die kantonalen Wahlverfahren flauten auch 2014 nicht ab. Während der Bundesrat dem reinen Majorzverfahren eher skeptisch gegenübersteht, ist das Bundesgericht kulanter und lässt sowohl das Majorz- wie auch das Proporzverfahren zu. Bei letzterem darf aber kein zu hohes Quorum gelten. Ein Sitz sollte – so das höchste Gericht – mit einem Stimmenanteil von maximal 10% erzielt werden können. Dies ist abhängig von der Grösse der einzelnen Wahlkreise. Ziemlich vehement verlief die Debatte im Kanton Schwyz. 2013 hatte das Bundesgericht das neue Schwyzer Wahlrecht – ein Mischverfahren aus Proporz und Majorz – aufgrund der zu hohen Quoren als nicht konform beurteilt und der Nationalrat hatte die Erwahrung der Kantonsverfassung, bzw. des Teils mit dem Wahlrecht abgelehnt. In der teilweise sehr emotional geführten Debatte wehrte sich die SVP gegen den „schleichenden Staatsstreich“ des Bundesgerichtes, gegen dessen Einmischung man sich zur Wehr setzen wolle. Entsprechend machte sich die Volkspartei mit Hilfe einer Initiative zur Einführung des Majorzes für eine einphasige Mehrheitswahl stark. Die anderen Parteien, die sich im kantonalen Parlament unterstützt von der Regierung durchzusetzen vermochten, bevorzugten hingegen den so genannten, bereits von den Nachbarkantonen Zug und Nidwalden eingeführten "doppelten Pukelsheim". Das Doppeltproporzverfahren, das in einem ersten Schritt die Mandate den Parteien über den ganzen Kanton hinweg zuteilt und in einem zweiten Schritt die Sitze auf die einzelnen Gemeinden verteilt, sichere eine repräsentative Abbildung aller politischen Kräfte des Kantons im Parlament. Zu reden gab nicht nur die Opposition der SVP gegen „deutsche Professoren, die sich nicht in urschweizerische Angelegenheiten einzumischen hätten" – Friedrich Pukelsheim ist ein deutscher Mathematiker – sondern auch die Höhe eines Quorums, das bei diesem Verfahren verhindern soll, dass zu viele Kleinstparteien Erfolg haben. Als Kompromissvorschlag obsiegte schliesslich eine 1-Prozent-Hürde. Das letzte Wort wird die Schwyzer Stimmbürgerschaft im März 2015 haben. Im Kanton Zug reichte die Piratenpartei gegen die hier beschlossene 3-Prozent-Hürde eine Beschwerde ein. Die Zuger Stimmbevölkerung hatte bereits 2013 mit grossem Mehr den doppelten Pukelsheim eingeführt. Allerdings forderte der Zuger Regierungsrat in einer Standesinitiative die „Wiederherstellung der Souveränität der Kantone in Wahlfragen“. Im Juli doppelte der Kanton Uri mit einer Standesinitiative nach, die ebenfalls Souveränität der Kantone bei Wahlfragen als verfassungsgrundsatz forderte. Beide Kantonsbegehren, die 2014 im Parlament noch nicht behandelt wurden, waren eine deutliche Spitze gegen die Einmischung des Bundesgerichtes. Dieses wies die Beschwerde der Piraten im Dezember ab. Damit wurde auch eine im September 2014 eingereicht Beschwerde der Zürcher Piratenpartei gegen die 5-Prozent-Hürde bei den kantonalen Wahlen in Zürich obsolet. Auch im Kanton Uri läuft die Diskussion um ein neues Wahlverfahren und auch im Urkanton ist der Unmut gegen die Bevormundung gross. Im Kanton Graubünden fanden die Wahlen 2014 zwar noch nach dem reinen Majorzverfahren statt – neben Graubünden nur noch in den beiden Appenzell Usanz – dagegen machte sich allerdings Widerstand breit. 33 Stimmberechtigte – darunter auch ehemalige Grossräte – reichten unmittelbar nach den Wahlen Beschwerde ein, da die Stimmkraftgleichheit in den krass unterschiedlich grossen 39 Wahlkreisen verletzt sei. Freilich haben sich die Bündner Stimmberechtigten zwischen 1927 und 2013 nicht weniger als acht Mal gegen die Einführung eines Proporzverfahrens gewehrt, ähnlich wie die Stimmberechtigten im Kanton Appenzell Ausserrhoden, wo die Idee eines proportionalen Verfahrens zwischen 1920 und 2008 sechs Mal an der Urne abgeschmettert worden war. Hängig ist hier allerdings eine 2011 eingereichte Beschwerde gegen das Majorzverfahren. Zudem hiess die Ausserrhoder Stimmbevölkerung im November 2014 mit einer grossen Mehrheit von 79.8% Ja-Stimmenanteil eine Reform der Sitzverteilung gut, mit der die Stimmkraftgleichheit verbessert werden soll. Weil jede der 20 Gemeinden bisher fix einen Sitz im 65-köpfgen Kantonsrat hatte und die restlichen 45 Sitze dann nach Einwohnerzahl verteilt wurden, waren die rund 60% der Bevölkerung, die in den fünf grössten Gemeinden wohnen, mit lediglich 31 Sitzen (also nur zu 48%) im Kantonsparlament vertreten. Mit der gutgeheissenen Reform wird die Vorverteilung des einen Sitzes aufgehoben und die Sitzverteilung im Divisorverfahren vorgenommen, wobei allerdings auch Kleinstgemeinden mindestens einen Sitz erhalten sollen. Dies hat zur Folge, dass die grossen Gemeinden mehr Sitze erhalten – allen voran Herisau, das neu 18 statt wie bisher 14 Abgeordnete stellt. Noch nie zur Debatte stand das Wahlverfahren im Kanton Appenzell Innerrhoden.

Wahlverfahren Kantonalwahlen
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2014

Aufgrund des bundesgerichtlichen Urteils zur Kantonsverfassung des Kantons Schwyz entbrannte im Berichtsjahr in zahlreichen Kantonen eine virulente Diskussion um die kantonalen Wahlverfahren. Die neue Schwyzer Kantonsverfassung sah ein Mischverfahren zwischen Proporz und Majorz vor, welches vom Bundesgericht als nicht bundesverfassungskonform beurteilt wurde, worauf das Parlament den Passus nicht gewährleistete. Der Entscheid zu Schwyz brachte namentlich die Kantone Uri, Nidwalden und Zug in die Bredouille, weil deren Proporzverfahren ebenfalls zu hohe Quoren aufweisen; das Bundesgericht setzte 10% als Höchstgrenze für einen Sitzgewinn an. Zudem geriet – weniger in der juristischen als in der politischen Diskussion – auch das reine Majorzverfahren zusehends in die Kritik. Dieses findet bisher noch in den Kantonen Graubünden, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden Anwendung (mit Ausnahme des Wahlkreises Herisau). Eine Proporzinitiative wurde im Kanton Graubünden Anfang März abgelehnt – zum insgesamt achten Mal verwarf die Bündner Stimmbevölkerung damit den Wechsel von Majorz zu Proporz. Nicht zur Diskussion stand das Wahlrecht in den beiden Appenzell. Als möglicher Ausweg für die gerügten Kantone wurde die Einführung des so genannten doppelten Pukelsheim (Doppelproporz) diskutiert. Dieser war bereits 2013 in drei Kantonen (ZH, AG, SH) eingeführt worden. Das Wahlverfahren nach Pukelsheim sieht vor, dass die Wählerstimmen und Mandate in zwei Schritten verteilt werden, zuerst an die einzelnen Parteien und Gruppierungen über den ganzen Kanton hinweg, und danach mittels Zuteilung der Sitze in den einzelnen Wahlkreisen. Im Berichtjahr stimmte die Bevölkerung des Kantons Nidwalden und des Kantons Zug diesem System an der Urne überraschend deutlich zu. Im Kanton Freiburg liebäugelte die Regierung mit dem doppelten Pukelsheim und gab einen entsprechenden Vorschlag in die Vernehmlassung. Im Kanton Schwyz wird die Bevölkerung voraussichtlich 2015 zwischen Majorz und Pukelsheim wählen können. Auf Ablehnung in den Parlamenten stiess das Doppeltproporzverfahren nach Pukelsheim bisher in den Kantonen Bern, Luzern, Solothurn und St. Gallen. Im Kanton Thurgau hatte die Stimmbevölkerung die Einführung des Verfahrens an der Urne 2011 abgelehnt. In diesen fünf Kantonen werden die Parlamente wie in den meisten übrigen Kantonen (Uri, Obwalden, Glarus, Basel-Landschaft, Wallis, Neuenburg, Genf, Jura) nach dem auch auf nationaler Ebene zur Anwendung kommenden Hagenbach-Bischoff-Verfahren bestellt. Spezialverfahren dazu finden sich in den Kantonen Basel-Stadt (seit 2011 Sainte-Laguë; ein System, das ein leicht anderes Rundungsverfahren als Hagenbach-Bischoff anwendet), Tessin (der ganze Kanton ist hier ein Wahlkreis womit die Verteilung keine Rolle spielt) und Waadt (Hare/Niemeyer-Verfahren, das mit Quoten statt mit Divisoren verfährt). Diskutiert wurden neben dem Wahlverfahren auf kantonaler Ebene auch die Regelungen zu den Listenverbindungen. Die Kantone mit doppeltem Pukelsheim (ZH, NW, ZG, SH, AG) und die Majorzkantone (AR, AI, GR) kennen keine Listenverbindungen (mehr). In den restlichen Kantonen werden Listenverbindungen entweder zugelassen (BE, LU, UR, OW, GL, SO, SG, TG, VD, NE, GE), explizit verboten (FR, VS) oder sie wurden abgeschafft (BS). In den Kantonen Schwyz, Basel-Landschaft, Tessin und Jura schliesslich, sind Listenverbindungen nicht vorgesehen.

Übersicht 2013
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2013

Die totalrevidierte Verfassung des Kantons Schwyz bzw. die darin enthaltene Wahlrechtsreform hatte bereits 2012 zu einigen Diskussionen bei der sonst in der Regel in den Räten kaum debattierten Gewährleistung kantonaler Verfassungen geführt. Der Bundesrat hatte, gestützt auf einen Bundesgerichtsentscheid, der das neue Wahlrecht des Kantons Schwyz als verfassungswidrig beurteilte, beantragt, das neue Proporzwahlverfahren aufgrund des hohen natürlichen Quorums in den Einerwahlkreisen nicht zu gewährleisten. Der Ständerat widersetzte sich Ende 2012 dieser Empfehlung und stimmte knapp einem Minderheitsantrag auf vollständige Gewährleistung der neuen Verfassung des Kantons Schwyz zu. Das Geschäft kam in der Frühjahrssession in den Nationalrat. Auch dort kam es zu einer ausführlichen Debatte, in der sich wie im Ständerat zwei Argumentationsmuster gegenüberstanden: Eine vorwiegend bürgerliche Seite setzte sich für eine direktdemokratisch legitimierte Kantonsautonomie ein. Die andere Seite – die geschlossenen SP, GP und GLP-Fraktionen, die Hälfte der FDP Liberale Fraktion, einige Abweichler von CVP und FDP sowie Heinz Brand (GR) als einziger Abweichler der SVP – betonte, dass der Nationalrat einen Verfassungsauftrag habe und quasi eine justiziale Verantwortung übernehmen müsse, wenn eine kantonale Verfassung nicht bundesrechtkonform sei. Weil die Stimme eines Wahlberechtigten im Kanton Schwyz nicht überall ein ähnliches Gewicht habe, verletze die neue Schwyzer Verfassung Bundesrecht. Mit 94 zu 92 Stimmen bei drei Enthaltungen folgte die grosse Kammer äusserst knapp dem Vorschlag des Bundesrates und gewährleistete die Verfassung des Kantons Schwyz mit Ausnahme des neuen Wahlrechts (Paragraf 48, Absatz 3). Im Ständerat wurde anschliessend und ebenfalls noch in der Frühjahrssession nur noch über den umstrittenen Paragrafen debattiert. Die kleine Kammer beharrte mit 24 zu 18 Stimmen bei einer Enthaltung auf ihrem positiven Entscheid, mit dem auch das neue Wahlrecht gewährleistet werden sollte. In der Debatte wurde auch darauf verwiesen, dass man die Nationalratswahlen, die ja ebenfalls in Einerwahlkreisen mit Quasi-Majorz durchgeführt würden, auch nicht moniere, und dass dies eine über hundertjährige Praxis darstelle. Weil allerdings auch der Nationalrat, diesmal mit 100 zu 91 Stimmen, erneut auf seinem wenige Tage zuvor gefällten Entscheid beharrte, wurde Paragraf 48 Absatz 3 der neuen Schwyzer Kantonsverfassung nicht gewährleistet. Konkret bedeutete dies, dass der Kanton Schwyz ein neues Wahlgesetz ausarbeiten muss. Bis Ende Jahr lagen hierfür nicht weniger als zehn verschiedene Vorschläge vor. Der abschlägige Entscheid des Nationalrats verhinderte zwar einen Konflikt zwischen nationaler Legislative und Judikative, löste aber in der Innerschweiz grosse Empörung aus. In den Kantonen Zug, in dem ebenfalls eine Reform des Wahlrechts anstand, und Graubünden, wo das in juristischen Kreisen ebenfalls umstrittene, reine Majorzverfahren gilt, wurde sogar laut über eine Standesinitiative nachgedacht, die eine Änderung der Bundesverfassung fordert, damit sich der Bund und das Bundesgericht nicht mehr in kantonale Angelegenheiten einmischen können. Allerdings nahm die Zuger Bevölkerung entgegen der Empfehlung der bürgerlichen Parteien Ende September das bundesrechtskonforme Doppelproporzverfahren an (so genannter doppelter Pukelsheim). Dieselbe Entscheidung fiel auch im Kanton Nidwalden. Die bisher als Formsache geltende Gewährleistung kantonaler Verfassungsänderungen dürfte auch in Zukunft zu reden geben, da im Berichtsjahr in einzelnen Kantonen verfassungsrechtlich heikle Initiativen angenommen wurden – so etwa das Burkaverbot im Kanton Tessin oder die Einbürgerungsinitiative im Kanton Bern.

BRG 12.070: Kantonsverfassung von Schwyz für ungültig erklärt
Dossier: Gewährleistung kantonaler Verfassungen