Um die Initiative „Ja zum Verhüllungsverbot“ zu lancieren, organisierte Walter Wobmann (svp, SO) eine Pressekonferenz. Das Problem war, dass diese Medienveranstaltung auf dem Bundesplatz in Bern stattfand, obwohl der Präsident des Egerkinger Komitees keine Bewilligung für eine Kundgebung auf dem Platz eingeholt hatte – die er vermutlich auch nicht erhalten hätte, da Kundgebungen während der Sessionen in der Regel nicht bewilligt werden. Wobmann erhielt entsprechend eine Busse, gegen die er Einsprache erhob, woraufhin die Staatsanwaltschaft Bern den Fall übernahm und ein Gesuch um Aufhebung der Immunität von Walter Wobmann stellte.
Vor der Immunitätskommission des Nationalrats (IK-NR) sowie der Rechtskommission des Ständerats (RK-SR) machte Wobmann geltend, dass die Einladung an die Presse einen Tag vor dem Anlass erfolgt sei und der Anlass entsprechend nur in sehr kleinem Rahmen stattgefunden habe. Beide Kommissionen hielten erstens fest, dass die strafrechtlich verfolgte Tätigkeit in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Parlamentsmandat stehe. Dies ist Voraussetzung dafür, dass die Kommissionen überhaupt auf das Gesuch eintreten können. Es sei in der Tat so, dass viele Parlamentarierinnen und Parlamentarier den Bundesplatz nutzten, um an die Öffentlichkeit zu gelangen, z.B. als Hintergrund für Fototermine. Um in einem zweiten Schritt zu entscheiden, ob die Immunität aufgehoben werden soll, mussten die Kommissionen zwischen öffentlichem Interesse an der Ausübung des Mandats und rechtsstaatlichem Interesse abwägen. Zu fragen sei dabei auch, ob es sich bei der verfolgten Tätigkeit wirklich um einen Straftatbestand handle. Ist dies nicht gegeben oder zumindest zweifelhaft, so wird die Immunität nicht aufgehoben. Die Kommissionen fanden in der Tat nichts strafrechtlich Relevantes an der Organisation des Anlasses. Wobmann habe keine Kundgebung, sondern einen nicht-bewilligungspflichtigen Medienanlass geplant, wie er auch von anderen Parlamentarierinnen und Parlamentariern häufig durchgeführt werde. Beide Kommissionen beschlossen deshalb einstimmig, die Immunität nicht aufzuheben.

Immunität von Walter Wobmann