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  • Stadler, Hansruedi (cvp/pdc, UR) SR/CE

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Auf Initiative der Staatspolitischen Kommission des Ständerates (SPK-SR) sollten mit einer kleinen, auf eine Motion Hansruedi Stadler (cvp, UR; Mo. 09.3896) zurückgehenden Parlamentsreform Verbesserungen der Organisation und des Verfahrens des Parlamentes angestrebt werden. Im Berichtjahr verkam das Anliegen, nachdem es bereits 2012 von der Volkskammer beschnitten worden war, zu einer eigentlichen Minireform. Die kleineren Präzisierungen und Gesetzesanpassungen sowie die Forderung, dass ausserordentliche Sessionen nur dann stattfinden sollen, wenn in beiden Kammern hängige Geschäfte vorliegen, waren zwar unbestritten. Die ursprünglichen Forderungen jedoch, welche der Vorstossflut im Nationalrat Einhalt gebieten wollten, überlebten das parlamentarische Ping-Pong – viermal wechselte das Geschäft im Berichtjahr zwischen den Kammern hin und her – allerdings nur in marginaler Form. Nachdem der Nationalrat die zentralen Forderungen der ständerätlichen Initiative bereits 2012 stark abgeändert hatte, blieben nach der ersten Beratung des Ständerates drei zentrale Differenzen übrig: Erstens verlangte die ständerätliche Initiative ursprünglich, dass Standes- und parlamentarische Initiativen in Form eines ausgearbeiteten Vorentwurfs statt einer allgemeinen Anregung eingereicht werden müssen. Während die kleine Kammer diesem Ansinnen zustimmte, wurde es vom Nationalrat verworfen. Zweitens akzeptierte die grosse Kammer zwar ein Obligatorium für eine mündliche Beratung von Motionen, wollte aber bei so genannten organisierten Debatten nach wie vor mehrere ähnliche Geschäfte gleichzeitig behandeln. Der Ständerat vertrat die entgegengesetzte Ansicht, dass vom Nationalrat gebündelt behandelte Vorlagen jeweils zu Unsicherheiten führen, da daraus nicht klar ersichtlich wird, aus welchen Gründen der Nationalrat ein spezifisches Begehren abgelehnt oder angenommen hat. Darüber hinaus hatte die grosse Kammer zwei Erweiterungen eingebracht: Die im Ständerat umstrittene Idee einer aktuellen Debatte für den Nationalrat, die von 75 (statt wie bisher von 50) Mitgliedern des Nationalrates bei aktuellen Ereignissen als Sondersession verlangt werden kann, sowie eine auf eine zurückgezogene parlamentarische Initiative Reimann (svp, SG; Pa.Iv. 11.428) zurückgehende Regelung, mit der verboten werden soll, dass die Präsidenten der beiden GPK der gleichen Fraktion angehören. Letzteres entpuppte sich als dritte zentrale Differenz zum Ständerat. Nachdem auch der Nationalrat auf seinem Standpunkt beharrte, kam das Geschäft in der Sommersession zum zweiten Mal in den Ständerat. Dort wurden die Forderungen nochmals stark abgeschwächt: Von einer Ausformulierung von parlamentarischen Initiativen war nicht mehr die Rede. Die kleine Kammer beharrte hingegen auf einer leicht abgeschwächten Forderung eines Obligatoriums für eine echte nationalrätliche Diskussion von Motionen. Die Vorschrift, dass die Präsidenten der beiden GPK nicht derselben Fraktion angehören dürfen, akzeptierten die Kantonsvertreter. Diese Änderungen akzeptierte der Nationalrat noch in der Sommersession. Die Beschlüsse bedingten Änderungen des Bundesgesetzes über die Bundesversammlung und der jeweiligen Geschäftsreglemente beider Räte, die im Ständerat in der Schlussabstimmung einstimmig und im Nationalrat mit 121 zu 64 bzw. 106 zu 85 Stimmen angenommen wurde, wobei sich die Opposition vor allem aus Vertretern der SVP und der FDP zusammensetzte. Im Geschäftsreglement des Nationalrates wurde zudem die neu eingeführte Idee der aktuellen Debatte verankert: Auf Antrag von 75 Mitgliedern des Nationalrates kann eine aktuelle Debatte für die Diskussion wichtiger Ereignisse einberufen werden, ohne dass damit auf das Mittel einer Sondersession zurückgegriffen werden müsste. Ende Berichtjahr reichte Leutenegger Oberholzer (sp, BL) eine parlamentarische Initiative (13.483) ein, mit der das beschleunigte Verfahren bei bekämpften Vorstössen wieder eingeführt werden soll. Mit der obligatorischen Beratung sei das Verfahren – im Gegensetz zum eigentlichen Ziel – ineffizienter geworden.

Verbesserungen der Organisation und der Verfahren des Parlamentes (Pa.Iv. 10.440)
Dossier: Verbesserung der Organisation und der Verfahren des Parlamentes (2014)
Dossier: Massnahmen gegen zu viele parlamentarische Vorstösse

Im Berichtsjahr legte die staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-SR) ihre parlamentarische Initiative zu Verbesserungen der Organisation und des Verfahrens des Parlamentes vor, die auf eine Motion Stadler (cvp, UR; Mo. 09.3896) aus dem Jahre 2009 zurückgeht. Mit der Vorlage sollten vor allem kleinere Gesetzeslücken im Parlamentsgesetz und im Geschäftsreglement geschlossen werden. Der Vorschlag enthielt aber auch drei substantielle Änderungen: Parlamentarische Initiativen und Standesinitiativen sollen neu nicht mehr als allgemeine Anregung, sondern als ausgearbeiteter Vorentwurf eingereicht werden müssen. Ausserordentliche Sessionen sollen nur noch verlangt werden können, wenn beide Räte (dazu) hängige Geschäfte haben, damit beide Räte übereinstimmende Beschlüsse fassen und in der gleichen Woche tagen können. Zudem soll das Recht auf Wortmeldung bei umstrittenen Motionen im Gesetz verankert werden, um die Zahl diskussionslos überwiesener Motionen einzuschränken. Die Annahme von umstrittenen Motionen ohne vorgängige Diskussion im Rat würde es den zuständigen Kommissionen des anderen Rates sehr schwierig machen, die Vorstösse zu beurteilen. Verwiesen wurde etwa auf die Sondersession 2010 zur Migration, bei der die grosse Kammer 132 Vorstösse innert 90 Minuten behandelt und dabei nicht weniger als 22 Motionen stillschweigend überwiesen hatte. Zu reden gab der Vorschlag, Standesinitiativen der parlamentarischen Initiative gleichzusetzen und auch bei diesem Instrument – das in letzter Zeit ebenfalls immer häufiger eingesetzt wurde – einen ausformulierten Vorschlag zu verlangen. Die Kantone hatten sich in der Vernehmlassung in der Mehrheit gegen diese Neuerung ausgesprochen. Der Ständerat folgte jedoch, wie in allen anderen Punkten auch, seiner Kommission und entschied sich für Folge geben.

Verbesserungen der Organisation und der Verfahren des Parlamentes (Pa.Iv. 10.440)
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