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Das Parlamentsgesetz sieht vor, dass Vorstösse von einer Kommissionsmehrheit, einer Fraktion oder einem Ratsmitglied eingereicht werden können. Mit seinem Postulat forderte Bastien Girod (gp, ZH) eine Erweiterung dieser Möglichkeiten. Konkret verlangte er die Prüfung der Möglichkeit einer Co-Autorenschaft bei Vorstössen. Girod verwies darauf, dass «immer wieder gleichlautende Vorstösse eingereicht» würden. Die dadurch entstehende Belastung der Räte und der Verwaltung könnte vermieden werden, wenn erlaubt würde, dass zwei oder mehrere Urheberinnen und Urheber mit einem einzigen Vorstoss zum Ausdruck bringen könnten, dass sie eine Idee teilten. Der Zürcher Nationalrat verwies zudem darauf, dass frühere ähnliche Vorstösse (Pa.Iv. 07.400) lediglich aufgrund der zusätzlich entstehenden Umsetzungskosten abgelehnt worden seien. Da momentan ein grösserer Wechsel bei der Geschäftsdatenbank erfolge, könnten diese Kosten gesenkt werden, wenn der Antrag gleich in die Erneuerung der Geschäftsdatenbank integriert würde.
Das Büro-NR, in der Nationalratsdebatte während der Herbstsession 2019 durch Edith Graf-Litscher (sp, TG) vertreten, empfahl das Postulat zur Ablehnung. Es sei in der Tat so, dass mit dem Projekt «Curia plus» der digitale Ratsbetrieb optimiert werde und die Forderung des Postulats wohl eingebaut werden könnte. Allerdings seien die Arbeiten in vollem Gange und die Einführung für 2022 vorgesehen. Darüber hinaus habe sich das Büro die in der bisherigen 50. Legislatur eingereichten Vorstösse angeschaut: Von 4825 seien lediglich 21 gleichlautend gewesen. Zudem sei unklar, wie eine Co-Urheberschaft genau geregelt werden sollte. Fragen seien etwa, ob sie nur für Motionen und Postulate (in ihren Ausführungen sprach Graf-Litscher von «Petitionen») oder auch für parlamentarische Initiativen gelte oder wie Mitunterzeichnen sich zukünftig von einer Co-Urheberschaft unterscheiden solle. In Anbetracht des geringen Mehrwerts und der aufwändigen Rechtsabklärungen empfehle das Büro das Postulat einstimmig zur Ablehnung. Dieser Empfehlung folgte eine bürgerliche Mehrheit von 102 Abgeordneten, die 60 vor allem aus dem links-grünen und dem grünliberalen Lager stammenden Stimmen gegenüberstanden.

Co-Autorenschaft bei Vorstössen ermöglichen (Po. 19.3541)

Le 29 novembre 2018, le Conseil des Etats s'est penché sur le postulat de la CPE-CE intitulé «consultation et participation du Parlement dans le domaine du droit souple (soft law)». Par son intervention, la commission en question demande au Conseil fédéral de rédiger un rapport sur l'influence croissante des règles de droit dites non contraignantes dans le domaine des relations internationales et d'évaluer les conséquences de cette évolution sur l'exercice des prérogatives démocratiques incombant aux instances parlementaires. Une éventuelle adaptation de l'article 152 de la loi sur le Parlement est également à envisager.
Remise au goût du jour par la polémique entourant la ratification du pacte mondial sur les migrations (à ce propos, consulter les articles relatifs aux objets 18.3838 et 18.4106), la problématique ne date néanmoins pas d'hier. En septembre 2016, le Conseil national s'était déjà prononcé en faveur de l'initiative Romano (14.474), dans le but de sauvegarder les compétences de l'Assemblée fédérale en matière de politique étrangère et de législation. L'initiative demandait alors une modification de la loi sur le Parlement, afin que ce dernier soit également consulté en vue de l'adoption d'instruments appartenant à la catégorie du droit souple. En effet, si la ratification de traités internationaux classiques relève de la compétence du Parlement, ce n'est pas le cas des instruments juridiquement non contraignants, pour lesquels seul l'aval du Conseil fédéral est généralement suffisant. En mars 2017, le Conseil des Etats n'avait finalement pas donné suite à l'initiative Romano, se basant sur les garanties avancées par l'exécutif fédéral et selon lesquelles une modification de l'ordonnance sur l'organisation du gouvernement et de l'administration (OLOGA) aurait suffi à octroyer davantage d'influence aux chambres fédérales dans le domaine du soft law.
En ce qui concerne l'intervention de la CPE-CE, le Conseil des Etats a suivi l'avis du Conseil fédéral et accepté le postulat en date du 29 novembre 2018.

Consultation et participation du Parlement dans le domaine du droit souple – «soft law» (Po. 18.4104)
Dossier: Uno-Migrationspakt
Dossier: Soft Law - Mitwirkung des Parlaments

Die Anzahl Vorstösse, die von den Mitgliedern beider Räte eingereicht wird, steigt von Jahr zu Jahr, wie etwa die jüngsten Auswertungen aus den Jahren 2015 und 2016 verdeutlichen. Berechnungen zeigen, dass die Parlamentarierinnen und Parlamentarier im Jahr 2000 insgesamt 760 parlamentarische Initiativen, Motionen oder Postulate eingereicht hatten. Innert 15 Jahren hatte sich diese Zahl fast verdoppelt, auf insgesamt rund 1'300 Vorstösse, wobei 2009 gar rund 1'400 Vorstösse gezählt wurden.
Die mit der hohen Zahl eingereichter Ideen verbundene Arbeitsbelastung für Parlament und Verwaltung war bereits früher Gegenstand verschiedener Reformvorschläge gewesen. Diese hatte aber damals das gleiche Schicksal ereilt wie aktuell das Postulat Abate (fdp, TI) mit dem etwas martialischen Titel "Wehret der Vorstossflut!". Der Tessiner Ständerat forderte eine Prüfung von Möglichkeiten, mit denen die Zahl der Vorstösse eingeschränkt werden könnte. Das Büro-SR empfahl die Ablehnung des Vorstosses, weil Vorstösse das wichtigste parlamentarische Handlungswerkzeug darstellten und der Ständerat hinsichtlich der Nutzung dieser Werkzeuge, im Gegensatz zum Nationalrat, eher Zurückhaltung zeige. Sollte die grosse Kammer hier aber Handlungsbedarf sehen, so sei es an ihr selber, am besten mit einer parlamentarischen Initiative, tätig zu werden. Der Ständerat lehnte den Vorstoss in der Sommersession 2016 diskussionslos ab.

Wehret der Vorstossflut! (Po. 16.3143)
Dossier: Massnahmen gegen zu viele parlamentarische Vorstösse

Die parlamentarische Initiative erfreute sich in den letzten Jahren einer zunehmenden Beliebtheit. Neben der Möglichkeit, die Gesetzgebung unter Umgehung der Regierung zu initiieren, bietet sie auch den Vorteil, dass sie diesen Prozess bereits auslöst, wenn eine der beiden Ratskammern ihr Folge gegeben hat (die angestrebte definitive Rechtsänderung bedarf dann natürlich der Zustimmung beider Räte). Der Nationalrat überwies nun in Postulatsform eine Motion Hess (cvp, ZG), welche verlangt, dass beide Räte über die Weiterbearbeitung einer parlamentarischen Initiative entscheiden müssen. Mit der knappen Überweisung eines Postulats Theiler (fdp, LU) (99.3283) beauftragte er seine SPK zudem, Massnahmen zu Reduktion der Anzahl der parlamentarischen Vorstösse insgesamt vorzuschlagen. Im Postulat waren namentlich die Abschreibung aller am Ende einer Legislatur nicht behandelten Vorstösse und eine fraktionsweise Rationierung empfohlen worden.

Schwierigere Hürden für die parlamentarische Initiative (99.3565)
Dossier: Parlamentsgesetzesrevision 2002