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Das BFE liess Ende 2018 in seinem jährlich erscheinenden Monitoringbericht verlauten, dass die Umsetzung der im Jahre 2017 vom Schweizer Stimmvolk angenommenen Energiestrategie 2050 auf Kurs sei. Dazu analysierte das Bundesamt rund 40 Indikatoren in sieben verschiedenen Themenfeldern. Nebst diesem Monitoring erfolgt alle fünf Jahre eine vertiefte Berichterstattung des Bundesrates zuhanden des Parlaments. Positiv entwickelt hat sich der Gesamtenergieverbrauch pro Kopf, der trotz wachsender Bevölkerung und wirtschaftlicher Entwicklung zurückgegangen ist. Der bis ins Jahr 2020 erwünschte Rückgang im Gesamtenergieverbrauch pro Kopf um minus 16 Prozent gegenüber dem Basisjahr 2000 wurde bereits Ende 2017 erreicht. Die NZZ sprach in diesem Zusammenhang von einer «Entkoppelung von Verbrauch und Bevölkerungswachstum». Ebenfalls positiv entwickelt haben sich die Fotovoltaik und die Stromproduktion aus Kehrichtverbrennungsanlagen, bei denen ebenfalls ein Zuwachs angestrebt worden war. Nicht auf Kurs sei die Schweiz aber Zeitungsberichten zufolge bei der Steigerung der Energieproduktion aus Windenergie und Tiefengeothermie.
Mit etwas kritischerem Blick betrachtete jedoch beispielsweise der Tages-Anzeiger die Publikation. So sei zwar der Energieverbrauch pro Kopf gesunken und somit die Energieeffizienz gestiegen, nicht aber der Gesamtstromverbrauch; dieser sei angestiegen, da die Wirtschaft und die Bevölkerung insgesamt gewachsen seien und verstärkt Elektrizität – beispielsweise beim Antrieb von Elektroautos – als Energiequelle verwendeten.

Stratégie énergétique 2050
Dossier: Ausbau und Erhalt von erneuerbaren Energien versus Umweltschutz

Nachdem der Nationalrat die Motion Bourgeois (fdp, FR) betreffend Programme zur Steigerung der Energieeffizienz und die Berücksichtigung des schweizerischen Arbeitsmarktes in der Herbstsession 2012 einstimmig und diskussionslos gutgeheissen hatte, hatte die WAK-SR im Juli des Folgejahres beschlossen, «die Motion zu sistieren, bis die Eckwerte über die Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen [BöB] vorliegen». Im Herbst 2018 brachte die Kommission die Vorlage im Zusammenhang mit den Beratungen zum BöB wieder auf den Tisch, verknüpfte diese mit diversen weiteren Motionen im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens (Mo. 14.4307, Mo. 16.3657, Mo. 15.3770, Mo. 16.3222, Mo. 16.3870, Mo. 17.3571) und beantragte, alle diese abzulehnen. Als Begründung der einstimmigen Ablehnung der Motion Bourgeois gab die Kommission an, dass erstens das Hauptanliegen – die Harmonisierung der Gesetze des öffentlichen Beschaffungswesens unter den Kantonen – bereits mit der Totalrevision des BöB umgesetzt werde und zweitens der grösste Teil der Wertschöpfung bei der Gebäudesanierung in der Schweiz stattgefunden habe und somit auch der zweiten Forderung Rechnung getragen worden sei. Entgegen früherer Empfehlung beantragte nun auch der Bundesrat die Ablehnung der Motion. Stillschweigend folgte der Ständerat in der Wintersession 2018 diesem Votum und lehnte die Motion ab.

prendre en considération les emplois générés par le programme en Suisse

Die Büros der beiden Kammern spielen eine wichtige Rolle, wenn es um das Agenda-Setting geht: Sie bestimmen das Sessionsprogramm und sind neben der Wahl der einzelnen Kommissionspräsidien auch für die Zuweisung der verschiedenen Geschäfte an die unterschiedlichen Kommissionen verantwortlich. Anders als die Sachbereichs- und Spezialkommissionen sind die Büros nicht repräsentativ, also nicht gemäss Fraktionsstärke zusammengesetzt, sondern setzen sich aus Funktionsträgerinnen und -trägern zusammen. Konkret bilden jeweils der Präsident oder die Präsidentin eines Rats, die ersten und zweiten Vizepräsidentinnen oder -präsidenten, vier Stimmenzählende und alle Fraktionspräsidentinnen und -präsidenten das Büro. 2018 setzte sich das Büro-NR also aus je drei Mitgliedern der SVP-, der SP- und der FDP-Fraktion, zwei der CVP-Fraktion und je einem aus der Grünen-, der GLP- und der BDP-Fraktion zusammen.
Diese Zusammensetzung des Büros-NR zu ändern, war nun Ziel einer parlamentarischen Initiative von Thomas Aeschi (svp, ZG). Der Zuger begründete seinen Vorstoss damit, dass sich das Büro nicht nur um organisatorische Belange kümmere, sondern legislativ zu wirken beginne. Er verwies auf eine parlamentarische Initiative des Büros-NR selber, mit der verschiedene Vorstösse für eine Neuregelung der Bezüge der Parlamentarierinnen und Parlamentarier zusammengefasst werden sollten. Nachdem diese Büro-Initiative von der Schwesterkommission abgelehnt worden war, hatte das Büro-NR sein eigenes Anliegen zurückgezogen.

Das Büro-NR beschäftigte sich Anfang November 2018 mit dem Anliegen und beantragte mit 10 zu 3 Stimmen der Initiative keine Folge zu geben – einzig die drei Mitglieder der SVP-Fraktion stellten den Antrag auf Folgegeben. Die Mehrheit betrachtete den Vorstoss laut Kommissionsbericht als «unnötig und untauglich». Zwar schwanke der Anteil der Fraktionen aufgrund der unterschiedlichen und sich verändernden Zusammensetzung, dies sei aber bisher nie ein Problem gewesen und habe eine adäquate Arbeitsweise erlaubt. Die Forderung nach einer repräsentativen Zusammensetzung – so die Erwägungen des Büros weiter – sei zudem nur umsetzbar, wenn die Anzahl Mitglieder des Büros erhöht werden würde. Dies würde aber die Arbeit des Gremiums erschweren, weil Diskussionen unnötig verlängert würden. Der Vorstoss gelangte in der Folge in die grosse Kammer.

Zusammensetzung des Büros

Bei einem Arbeitsbesuch im September 2018 trafen sich Bundesrätin Doris Leuthard und der deutsche Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier in Berlin, um gemeinsam über die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens zu beraten. Im Zentrum der Gespräche standen die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU über ein Stromabkommen, die langfristige Sicherstellung von und die Versorgung mit erneuerbaren Energien sowie der Schutz der Schweizer Wasserkraft angesichts des internationalen Preisdrucks. Als Ziel setzten sich die beiden Minister, bis Ende Jahr eine gemeinsame Energie- und Klima-Agenda auszuarbeiten.

Bilaterale Zusammenarbeit eurpäischer Länder und der Schweiz in der Klimapolitik

L'OFEV a présenté son étude sur les empreintes environnementales de la Suisse de 1996 à 2015. L'étude analyse comment l'environnement est affecté par la consommation et la production de biens et de services, en mobilisant huit indicateurs. Malgré une diminution de 19% de l'impact environnemental total de la Suisse par personne sur le plan national, l'impact à l'étranger s'est intensifié par le biais des importations. L'impact écologique du pays est trois fois supérieur à ce que la planète peut supporter à long terme. Plus particulièrement, en Suisse, l'empreinte gaz à effet de serre s'est réduite, mais reste élevée sur la période analysée. L'empreinte biodiversité est nettement supérieure au niveau compatible avec les limites planétaires. Enfin, l'empreinte hydrique a connu un bond de 40% en raison de l'importation de produits agricoles gourmands en eau. La Stratégie énergétique 2050 devrait permettre à la Suisse de réduire son impact environnemental, en accroissant l'efficience dans le secteur du bâtiment et en recourant aux énergies renouvelables. Toutefois, il faut, selon les auteurs de l'étude, que la population adopte également un comportement réfléchi et orienté vers la durabilité. C'est pourquoi, plusieurs recommandations y sont formulées en termes de mobilité et d'alimentation.

Empreintes environnementales de la Suisse

Die Ende 2014 gestartete Initiative «Energie-Vorbild Bund» (VBE) verfolgt das Ziel, die Energieeffizienz der Organisationen und Unternehmen der öffentlichen Hand bis ins Jahr 2020 um 25 Prozent gegenüber dem Basisjahr 2006 zu steigern. Da die Umsetzung bis anhin sehr erfolgreich verlaufen war und die Energieeffizienz im Durchschnitt um 27.6 Prozent gesteigert werden konnte, beschloss der Bundesrat im Sommer 2018, die Initiative VBE bis ins Jahr 2030 zu verlängern, wobei dieser Entscheid nur für die zivile Bundesverwaltung und für das VBS zwingend gilt. Alle anderen Akteure können bis Ende 2019 selbst über ihr weiteres Engagement entscheiden. Bisherige Mitglieder des VBE-Netzwerks waren nebst der zivilen Bundesverwaltung und dem VBS die SBB, die Schweizerische Post, Swisscom, Skyguide, der Rat der Eidgenössischen Technischen Hochschule, seit 2017 Genève Aéroport und seit 2018 Services Industriels de Genève (SIG) sowie die Schweizerische Unfallversicherung Suva.

Energie-Vorbild-Bund

Martina Munz (sp, SH) stiess sich am Begriff Expertenkommission und forderte mit einer Motion geschlechtergerechte Namen für Fachkommissionen. In der Tat könnten – so der Bundesrat in seiner Antwort – «zusammengesetzte Wörter [...], deren erstes Glied eine Personenbezeichnung ist, manchmal als nicht geschlechtergerecht empfunden [...] werden». Es entspreche dem Sprachgesetz und den Empfehlungen des Bundes, dass dies vermieden werden soll. Auch wenn es momentan lediglich vier ausserparlamentarische Kommissionen gebe, die den Titel «Expertenkommission» trügen, empfehle der Bundesrat die Motion zur Annahme und werde die vier erwähnten Gremien anregen, bei nächster Gelegenheit den Namen zu ändern, etwa in den von der Motionärin vorgeschlagenen Begriff «Fachkommission». Die zweite Forderung, nämlich für eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter innerhalb dieser Kommissionen zu sorgen, erachtete die Regierung als bereits erfüllt, da entsprechende Massnahmen schon seit einiger Zeit ergriffen worden seien und auch Früchte trugen.
Normalerweise wird eine vom Bundesrat zur Annahme beantragte Motion stillschweigend angenommen. Dies war allerdings hier nicht der Fall, weil der Vorstoss von Natalie Rickli (svp, ZH) bekämpft wurde. Eine Diskussion über das Anliegen muss nun also noch stattfinden.

Geschlechtergerechte Namen für Fachkommissionen (Mo. 18.3119)

Eigentlich ist im Parlamentsgesetz (Art. 47) geregelt, dass vertraulich sei, was parlamentarische Kommissionen beraten. Allerdings wird diese Regel wohl ziemlich häufig verletzt, da Verbände oder Fraktionsangehörige, aber auch Medienvertreterinnen und -vertreter häufig Informationen über Kommissionssitzungen erhalten dürften. Geben die Medien diese Informationen preis, kann dies für sie selber allerdings rechtliche Folgen haben. In der Tat war 2016 ein Journalist der Basler Zeitung von der Bundesanwaltschaft per Strafbefehl zu einer Geldbusse von CHF 300 verurteilt worden, weil er in seinem Zeitungsbeitrag detaillierte Diskussionspunkte und Abstimmungen der RK-NR im Vorfeld der Beratungen zum Geldspielgesetz aufgelistet hatte. Zwar war im damaligen Verfahren nicht klar geworden, woher die Informationen stammten, der Medienschaffende wurde aber wegen Publikation geheimer Informationen bestraft (StGB Art. 293). Dies blühte auch einem Blick-Journalisten, der Anfang Mai von einer Sitzung der RK-NR zur Aktienrechtsreform berichtete, bei welcher Hans-Ueli Vogt (svp, ZH) den Raum verlassen habe. Die Gründe für diesen «Eklat im Bundeshaus», wie der Blick titelte, wurden sehr detailliert, mit Nennung der Personen und ihren Aussagen während der Sitzung ausgeführt. Zahlreiche Medien, darunter gar ein deutsches Nachrichtenportal, nahmen den Ball auf. Es sei zum Eklat gekommen, weil Vogt nicht der gleichen Meinung gewesen sei wie seine Partei und die SP ihm vorgeworfen habe, als Kommissionssprecher – Vogt wäre dafür vorgesehen gewesen – nicht glaubwürdig zu sein. Die verbalen Angriffe gegen den Zürcher seien sehr heftig gewesen. Ende Mai reichte die RK-NR bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige gegen unbekannt wegen Verletzung des Kommissionsgeheimnisses ein.

Eklat in Kommission

Beide GPKs hatten zwar der parlamentarischen Initiative Joder (svp, BE) «Stärkung der Geschäftsprüfungskommissionen» bereits Anfang 2016 Folge gegeben, die nationalrätliche Kommission habe aber, weil sie derart stark mit Kontrollen ausgelastet gewesen sei, noch keine Zeit gefunden, einen Vorschlag für die Anpassung der Rechtsgrundlagen auszuarbeiten. Mit ebendiesen Grundlagen soll ihre eigene Oberaufsicht wirkungsvoller, schneller und effizienter werden. Den einstimmigen Antrag der Kommission auf eine Verlängerung der Behandlungsfrist um zwei Jahre bis zur Frühjahrssession 2020 hiess der Nationalrat in der Frühjahrssession 2018 gut.

Stärkung der Geschäftsprüfungskommissionen (Pa.Iv. 15.451)

Die parlamentarische Initiative Minder (parteilos, SH) zur Veröffentlichung nicht-vertraulicher Kommissionsunterlagen war im September 2016 von der SPK-NR in eine Sammelvorlage mit anderen parlamentarischen Initiativen aufgenommen worden. Unmittelbar nachdem der Ständerat als Zweitrat in der Frühjahrssession 2018 über eben diese Sammelvorlage beraten hatte, schrieb er den Vorstoss Minder ab. Die Entscheidung, ob Kommissionsunterlagen künftig veröffentlicht werden oder nicht, steht allerdings noch aus, da sich die beiden Kammern hier noch nicht einig waren.

Veröffentlichung nicht-vertraulicher Kommissionsunterlagen (Pa.Iv. 15.444)
Dossier: Parlamentarische Initiativen für verschiedene Änderungen des Parlamentsrechts

Im Dezember 2017 legte der Bundesrat in Erfüllung des Postulats Nordmann (sp, VD) seinen Bericht zu den Ursachen der Stromverbrauchsentwicklung der Schweiz vor. Die Ursachen des leicht rückläufigen Stromverbrauchs ortete der Bericht zu einem wesentlichen Teil in den energieeffizienten Technologien und in politischen Massnahmen, welche zusammen den Nachfrageanstieg der gewachsenen Bevölkerung überkompensierten.

Ursachen

D'après le rapport environnemental 2006-2016, la charge environnementale de l’administration fédérale a diminué de 26,9% par équivalent plein temps durant les dix dernières années. L'objectif des 10% a été largement dépassé par la mise en œuvre du programme de gestion des ressources et de management environnemental systématiques (RUMBA). Des normes énergétiques plus sévères ont été appliquées aux nouveaux bâtiments, le parc immobilier a été rénové, les collaboratrices et collaborateurs ont été sensibilisés et des appareils technologiquement plus performants ont été utilisés. Toutefois, les voyages en train et en avion ont augmenté. Le Conseil fédéral entend poursuivre sur cette lancée, en réduisant particulièrement les émissions de gaz à effet de serre. Il a fixé comme objectif, une réduction de la charge environnementale d'ici 2019 de 30% par rapport à 2006. Le programme RUMBA aura, dès à présent, le statut de mandat permanent afin d’être mieux ancré au sein de l’administration.

Umweltbericht der Bundesverwaltung (2006-2016)

Le Conseil national décide, sans discussion, de ne pas donner suite à l'initiative cantonale relative à l'assainissement énergétique des vieux immeubles par des incitations fiscales. Tout comme l'initiative cantonale grisone (09.304), elle est donc liquidée. La chambre du peuple a suivi la proposition de la CER-CN qui, sans opposition, recommandait de ne pas y donner suite. Cette décision confirme également la position du Conseil des Etats, chambre prioritaire, qui a également rejeté les motions (09.3142) et (09.3354).

Standesinitiativen fordern Förderung der Energiesanierung in älteren Bauten

Im Juni 2017 legte der Bundesrat seinen Bericht zum Postulat der UREK-NR bezüglich der Auswirkungen der Rückerstattungen von Zuschlägen auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze vor. Der Bericht hält fest, dass sich die Gesamtsumme der Rückerstattungen im prognostizierten Bereich bewege. Zudem verspricht der Bundesrat im Bericht, dass die Angaben zur Rückerstattungssumme, zu den Zielvereinbarungen mit den Stromverbrauchern und zur tatsächlich erreichten Steigerung der Energieeffizienz zukünftig jährlich aktualisiert und veröffentlicht würden.

Auswirkungen der Rückerstattungen der Zuschläge auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze

Anfang Januar 2017 beriet die WAK-SR zwei Standesinitiativen der Kantone Aargau (08.331) und Graubünden (09.304) zur Förderung der Energiesanierung in älteren Bauten durch Schaffung weiterer fiskalischer Anreize. Einstimmig stellte sich die Kommission dagegen, den Anliegen Folge zu geben. Solche Massnahmen seien während den Beratungen zur Energiestrategie 2050 intensiv diskutiert und zum Teil beschlossen worden. So könnten energetische Sanierungen in bis zu zwei nachfolgenden Steuerjahren neu als Unterhaltskosten abgezogen werden. Zeitgleich stellte sich die Kommission ebenfalls einstimmig gegen zwei Motionen – ein Anliegen der RL-Fraktion und ein Anliegen ihrer Schwesterkommission – mit inhaltlich ähnlichen Forderungen. Beide waren bereits vor den Beratungen zur Energiestrategie vom Nationalrat angenommen worden.

Standesinitiativen fordern Förderung der Energiesanierung in älteren Bauten

Neben drei weiteren, thematisch verwandten Anliegen – namentlich zwei Standesinitiativen und einer Motion der WAK-NR – befasste sich die WAK-SR im Januar 2017 mit einer Motion der RL-Fraktion, welche die teilweise und zeitlich beschränkte Befreiung von der Eigenmietwertbesteuerung im Falle energetischer Sanierungen verlangt. Das im 2009 eingereichte Anliegen war vor den Beratungen zur Energiestrategie im Sommer 2011 bereits vom Nationalrat angenommen worden. Der Bundesrat hatte sich, mit Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesgerichts, wonach der Eigenmietwert nicht tiefer als 60% einer vergleichbaren Marktmiete ausfallen darf, da eine Gleichbehandlung zwischen Mieterschaft und Eigentümern bei Unterschreitung dieses Grenzwertes nicht mehr länger gegeben wäre, dagegengestemmt. Eine teilweise Befreiung von der Eigenmietwertbesteuerung würde dazu führen, dass Letztere gegenüber der Mieterschaft übermässig begünstigt würden. Aus anderen Gründen empfahl nun die ständerätliche Wirtschaftskommission die Ablehnung des Anliegens: Die WAK-SR beschloss, einstimmig bei einer Enthaltung, die Einreichung einer parlamentarischen Initiative mit der Forderung nach der generellen Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung für den Erstwohnsitz (17.400). Aufgrund dessen und in Anbetracht der im Rahmen der Energiestrategie 2050 bereits beschlossenen steuerlichen Abzugsmöglichkeiten im Falle energetischer Sanierungen empfahl die Kommission der Kantonskammer die Motion einstimmig zur Ablehnung.

Motion der RL-Fraktion verlangt Befreiung von Eigenmietwertbesteuerung bei energetischen Sanierungen (Mo. 09.3142)
Dossier: Vorstösse zur Abschaffung des Eigenmietwerts (1992-2023)

Zeitgleich mit Beschluss seiner ablehnenden Haltung gegenüber zwei Standesinitiativen mit ähnlichen Forderungen empfahl die WAK-SR ihrem zweitberatenden Rat im Januar 2017 einstimmig die Ablehnung einer Motion der WAK-NR aus dem Jahr 2009, welche den Steuerabzug für energetische Sanierungen älterer Bauten über mehrere Jahre erlauben wollte. Mit im Rahmen der Energiestrategie 2050 beschlossenen Änderungen dürften durch energetische Sanierungen verursachte Kosten nun in zwei aufeinander folgenden Jahren steuerlich abgezogen werden. Die Fraktionsmotion geht zurück auf eine gleichlautende Motion Leutenegger (fdp, ZH) aus dem Jahr 2007, die in einen Prüfungsauftrag umgewandelt worden war, womit sich die WAK-NR nicht zufrieden gezeigt hatte. Im Sommer 2009 war der Nationalrat seiner Kommission gefolgt und hatte als Erstrat die Annahme der Motion beschlossen.

Motion will Steuerabzug für energetische Sanierungen über mehrere Jahre erlauben (09.3354)

Während energetische Sanierungen an bestehenden Gebäuden einen Steuerabzug ermöglichen, haben energetisch begründete Ersatzneubauten steuerlich keine Abzugsfähigkeit. Eine steuerliche Gleichbehandlung von energetisch begründeten Ersatzneubauten erreichen, wollte eine Motion von Graffenried (gp, BE), eingereicht im September 2013. Der Bundesrat wollte aber von Steuerabzügen bei Ersatzneubauten nichts wissen: Ersatzneubauten würden damit gegenüber neuerstellten Gebäuden klar bevorzugt, was sich mit Blick auf die Rechtsgleichheit nicht rechtfertigen lasse. Obschon der Bundesrat die Ablehnung der Motion beantragte, nahm der Nationalrat sie im September 2015 mit 96 zu 64 Stimmen (bei 10 Enthaltungen) an. Die kleine Kammer sprach sich schliesslich im Dezember 2016 gegen das Ansinnen aus und lehnte die Motion diskussionslos ab.

Steuerliche Gleichbehandlung von energetisch begründeten Ersatzneubauten (Mo. 13.3904)
Dossier: Gebäudeprogramm; Reduktion des Energieverbrauchs ab 2000

Ein Postulat "Voraussetzungen für eine funktionierende Energielenkungsabgabe im Wohnbereich", von Marina Carobbio Guscetti (sp, TI) am 11. Juni 2015 im Nationalrat eingereicht, verlangt vom Bundesrat einen Bericht darüber, wie eine Lenkungsabgabe insbesondere für den Wohnbereich ausgestaltet sein muss, damit eine Lenkwirkung erzeugt wird. In seiner Antwort vom 26. August 2015 hielt der Bundesrat fest, dass ihm die Problematik einer Lenkungsabgabe im Wohnbereich bewusst sei. Er werde diese Thematik im Bericht zum Postulat Jans (sp, BS) aufnehmen und beantragte deshalb, das Postulat Carobbio Guscetti abzulehnen. Der Bericht erschien im April 2016. Am 21. September 2016 wurde das Postulat im Nationalrat mit 131 zu 63 Stimmen (keine Enthaltung) abgelehnt.

Voraussetzungen für eine funktionierende Energielenkungsabgabe im Wohnbereich

In der Sommersession 2015 hatte Martin Bäumle (glp, ZH) eine parlamentarische Initiative zur Einführung einer Graustromabgabe eingereicht. Diese soll die inländische Wasserkraft schützen: Mit der durch die Abgabe erreichten Verteuerung von Strom aus nichterneuerbaren Quellen seien inländische Wasserkraftproduzenten am Markt wieder konkurrenzfähiger. Bäumle und den Mitunterzeichnenden ging es weniger um den Lenkungseffekt auf den Energieverbrauch (wie dies die vom Bundesrat geplante Klima- und Stromabgabe zum Ziel hat), sondern um die Stützung der Wasserkraft, die am Markt massiv unter Druck ist. Damit zielte die parlamentarische Initiative Bäumle auf eine Problematik, die in der Folge im Rahmen der Energiestrategie 2050 ausführlich diskutiert wurde. Am 23. August 2016 teilte die UREK-NR in einer Medienmitteilung mit, sie lehne die parlamentarische Initiative Bäumle mit 17 zu 8 Stimmen ab, da eine Graustromabgabe den Strompreis in der Schweiz erhöhen würde, was im gegenwärtigen wirtschaftlichen Umfeld zu verhindern sei. Eine Kommissionsminderheit beantrage jedoch, der Initiative Folge zu geben.

Graustromabgabe

In der seit der "Kasachstan-Affäre" sehr virulenten Diskussion ums Lobbying, brachte Kathrin Bertschy (glp, BE) ein neues Argument ein: Die Interessenvertretung in den Kommissionen durch die Parlamentsmitglieder selber. Diese sei freilich gewollt, aber wenn es bei der vertraulichen Vorberatung von wichtigen Geschäften in den Kommissionen zu einer Vertretung von direkten finanziellen Eigeninteressen komme, dann sei der Bogen überspannt. Für einen solchen Fall forderte die Berner Grünliberale eine Ausstandspflicht für Kommissionsmitglieder. Als Beispiel führte sie den Landwirt an, der in der Kommission weder über die Ausgestaltung noch über die Höhe von Direktzahlungen, die er selber ja auch erhalte, mitberaten dürfe.
Die Mehrheit der SPK-NR erachtete es als schwierig, gerechte Massstäbe für eine solche Ausstandsregelung zu finden. Sie stellte die rhetorische Frage ob ein Hersteller von Solarpanels bei der Diskussion um die Energiewende, oder ein Rentner bei der Vorberatung von Geschäften zur Altersrente, oder ein Skilehrer bei der Beratung zur Förderung des Tourismus ebenfalls in den Ausstand treten müsste. Es sei schwierig hier Grenzen zu ziehen und deshalb müsse man weiterhin auf eine gute und repräsentative Besetzung der Kommissionen, die in der Verantwortung der Fraktionen liege, zählen. Erst wenn diese Selbstregulierung nicht mehr funktioniere, müsse man sich über Regeln Gedanken machen.
In der Ratsdebatte versuchte eine Minderheit vergeblich, den Unterschied zwischen Interessenvertretung und Vertretung von Eigeninteressen deutlich zu machen. Auch die Nennung der konkreten Beispiele aus der letzten Legislatur vermochte die Ratsmehrheit nicht umzustimmen. Die Vertreterin der Kommissionsminderheit und Parteikollegin der Initiantin – Tiana Angelina Moser (glp, ZH) – erwähnte etwa die Agrarreform 2014-2017 oder die Beratung des Alkoholgesetzes, das von einer Jugendschutzvorlage zu "einem Schnapssubventionsgesetz mutiert" sei. Die Volksvertreterinnen und -vertreter wollten aber von einer Ausstandspflicht nichts wissen und versenkten das Anliegen mit 118 zu 64 Stimmen bei 12 Enthaltungen. Die GLP wurde von den geschlossen stimmenden Fraktionen der SP und GP unterstützt.

Ausstandspflicht für Kommissionsmitglieder

Mit der Schaffung einer parlamentarischen Delegation wollte Leo Müller (cvp, LU) der aus seiner Sicht zunehmenden Regulierung Herr werden. Ein Dorn im Auge sind dem CVP-Politiker die Verordnungen und Weisungen, die aufgrund von Gesetzen erlassen werden und den Spielraum unnötig einengen. Das Ziel von Regulierungsbremse und Bürokratieabbau könnte erreicht werden, wenn das analog zur Finanzdelegation zu schaffende neue Gremium Beschwerden entgegennehmen und nachprüfen könnte, ob die Verordnungen der ursprünglichen Idee des Gesetzgebers widersprechen, oder ob „überdimensionierte Administrativlasten“ geschaffen worden seien. Das ständige Monitoring könne zu einer Verbesserung oder gar zu einer Beseitigung unnützer Gesetze führen – so die Idee der parlamentarischen Initiative.
Weder die SPK-NR noch der Rat selber wollten dieser Idee allerdings zum Durchbruch verhelfen. Statt eines Abbaus von Bürokratie würde die Schaffung einer neuen Delegation im Gegenteil noch mehr administrativen Aufwand bescheren – so das Hauptargument der Kommission, die den Vorstoss mit 19 zu 4 Stimmen zur Ablehnung empfahl. Die grosse Kammer kam dieser Empfehlung diskussionslos mit 158 zu 28 Stimmen bei 6 Enthaltungen nach.

Regulierungsbremse und Bürokratieabbau (Pa.Iv. 15.454)
Dossier: Kampf gegen Regulierung und Bürokratie

Lors de la session parlementaire d'été 2016, le Conseil des Etats et le Conseil national ont tous deux pris acte du rapport relatif aux activités des délégations permanentes chargées des relations avec les parlements des Etats limitrophes (49e législature). Le compte-rendu n'a suscité aucun commentaire.

Activités des délégations permanentes chargées des relations avec les parlements des Etats limitrophes. Rapport de la 49ème législature
Dossier: Bericht über die Tätigkeiten der Delegationen für die Beziehungen zu den Nachbarstaaten

Lors de la session parlementaire d'été 2016, le Conseil des Etats et le Conseil national ont tous deux pris acte du rapport relatif aux activités des délégations non permanentes instituées par les Commissions de politique extérieure (49e législature). Le compte-rendu n'a suscité aucun commentaire.

Activités des délégations non permanentes instituées par les Commissions de politique extérieure. Rapport de la 49e législature
Dossier: Tätigkeiten der durch die APK eingesetzten nicht ständigen Delegationen

Im April 2016 gab der Bundesrat seinen Bericht zum «Green Deal Loan» heraus und erfüllte damit die Forderung des Postulats Jans (sp, BS). Der Bericht verglich ein gutes Dutzend Massnahmen bezüglich der Wirkung und der Kosten. Der von Jans vorgebrachte «Green Deal Loan» schnitt dabei mittelmässig ab: Zwar vermindere er das Mieter-Vermieter-Dilemma, sei sozialverträglich und helfe, die Energie- und Klimaziele des Bundes zu erreichen, allerdings belaste er die öffentlichen Finanzen und führe zu einem beachtlichen öffentlichen und privaten Vollzugsaufwand.

modèle du « Green Deal Loan »