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Die Büros der beiden Kammern spielen eine wichtige Rolle, wenn es um das Agenda-Setting geht: Sie bestimmen das Sessionsprogramm und sind neben der Wahl der einzelnen Kommissionspräsidien auch für die Zuweisung der verschiedenen Geschäfte an die unterschiedlichen Kommissionen verantwortlich. Anders als die Sachbereichs- und Spezialkommissionen sind die Büros nicht repräsentativ, also nicht gemäss Fraktionsstärke zusammengesetzt, sondern setzen sich aus Funktionsträgerinnen und -trägern zusammen. Konkret bilden jeweils der Präsident oder die Präsidentin eines Rats, die ersten und zweiten Vizepräsidentinnen oder -präsidenten, vier Stimmenzählende und alle Fraktionspräsidentinnen und -präsidenten das Büro. 2018 setzte sich das Büro-NR also aus je drei Mitgliedern der SVP-, der SP- und der FDP-Fraktion, zwei der CVP-Fraktion und je einem aus der Grünen-, der GLP- und der BDP-Fraktion zusammen.
Diese Zusammensetzung des Büros-NR zu ändern, war nun Ziel einer parlamentarischen Initiative von Thomas Aeschi (svp, ZG). Der Zuger begründete seinen Vorstoss damit, dass sich das Büro nicht nur um organisatorische Belange kümmere, sondern legislativ zu wirken beginne. Er verwies auf eine parlamentarische Initiative des Büros-NR selber, mit der verschiedene Vorstösse für eine Neuregelung der Bezüge der Parlamentarierinnen und Parlamentarier zusammengefasst werden sollten. Nachdem diese Büro-Initiative von der Schwesterkommission abgelehnt worden war, hatte das Büro-NR sein eigenes Anliegen zurückgezogen.

Das Büro-NR beschäftigte sich Anfang November 2018 mit dem Anliegen und beantragte mit 10 zu 3 Stimmen der Initiative keine Folge zu geben – einzig die drei Mitglieder der SVP-Fraktion stellten den Antrag auf Folgegeben. Die Mehrheit betrachtete den Vorstoss laut Kommissionsbericht als «unnötig und untauglich». Zwar schwanke der Anteil der Fraktionen aufgrund der unterschiedlichen und sich verändernden Zusammensetzung, dies sei aber bisher nie ein Problem gewesen und habe eine adäquate Arbeitsweise erlaubt. Die Forderung nach einer repräsentativen Zusammensetzung – so die Erwägungen des Büros weiter – sei zudem nur umsetzbar, wenn die Anzahl Mitglieder des Büros erhöht werden würde. Dies würde aber die Arbeit des Gremiums erschweren, weil Diskussionen unnötig verlängert würden. Der Vorstoss gelangte in der Folge in die grosse Kammer.

Zusammensetzung des Büros

Hansjörg Knecht (udc, AG) a déposé une initiative parlementaire qui souhaite introduire un mécanisme de rapport d'experts indépendants en amont du processus législatif. S'il reconnaît l'importance de l'analyse d'impact de réglementation (AIR), il explique que ce processus n'est effectif qu'au terme du processus législatif. Or, une analyse de la qualité de la réglementation en amont de la consultation permettrait d'améliorer la qualité de celle-ci. Une modification de la loi sur la consultation (LCo) introduirait des rapports explicatifs d'indépendants lors des consultations. Ces rapports auraient notamment pour objectif d'analyser les défaillances de marché, de clarifier les objectifs, de vérifier le lien entre objectif et réglementation, d'attester du recours au savoir-faire scientifique, de vérifier l'existence d'autres solutions et de contrôler l'incitation à l'autoréglementation. La commission des institutions politiques du Conseil national (CIP-CN) a adopté l'initiative par 13 voix contre 10. Les avantages d'une évaluation précoce dans le processus législatif ont fait pencher la balance. Une minorité a souligné le risque de bureaucratisation. Puis, la commission des institutions politiques du Conseil des Etas (CIP-CE) a également adopté l'initiative par 6 voix contre 3 et 2 abstentions. De son côté, la CIP-CE a souligné l'importance d'un rapport d'indépendants.

Analyse obligatoire de la qualité de la réglementation lors de la consultation (In. Pa. 16.500)

In der Herbstsession kam die Motion Bigler (fdp, ZH), die eine Ausgabenreduktion beim Beizug externer Expertise und Beratung verlangt, in den Ständerat. Dieser hatte eine gleichlautende Motion Föhn (svp, SZ; Mo. 16.3489) zwar abgelehnt, musste sich jetzt aber über die Motion des Zürcher Freisinnigen beugen, weil diese in der grossen Kammer auf Zustimmung gestossen war.
Filippo Lombardi (cvp, TI) amtete als Kommissionssprecher und erklärte, dass sich die SPK-SR mit einem Teil der Forderung der Motion anfreunden könne. Es sei nämlich in der Tat manchmal besser, Wissen innerhalb der Verwaltung zu generieren, statt es von aussen einzukaufen. Das von der Motion geforderte Ziel, die Zahl der externen Mandate innerhalb von 5 Jahren um 40 Prozent zu reduzieren, erachte die Kommission hingegen als «absolut unrealistisch». Man schlage deshalb neue Richtgrössen vor: Während dreier Jahre solle pro Jahr eine Reduktion von je 4 Prozent angestrebt werden. Zudem müsse man ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Personalausgaben und externen Kosten im Auge behalten. Es könne ja nicht sein, dass intern Kosteneinsparungen angestrebt würden, dadurch dann aber Wissen verloren ginge, das schliesslich extern eingekauft werden müsse. Deshalb schlage die Kommission einen Richtwert vor: Externe Beratungsmandate sollen nicht mehr kosten dürfen als 3 Prozent der Personalausgaben. Dies sei aber – wohlgemerkt – lediglich eine Empfehlung. Eine Minderheit der Kommission, vertreten durch Hans Stöckli (sp, BE), empfahl die Ablehnung der Motion, da sich in der Zwischenzeit einiges getan habe und der Bundesrat 2017 den wachsenden Kosten externer Mandate Gegensteuer gegeben habe. In der Tat waren die Kosten für externe Beratung im Jahr 2017 im Vergleich zu 2016 um 12 Prozent reduziert worden. Man solle dies honorieren und nicht noch mehr Kürzungen vornehmen, so der Berner Sozialdemokrat. Finanzminister Ueli Maurer hieb in die gleiche Kerbe. Die Kosten für externe Beratung betrügen momentan 3.3 Prozent der Personalausgaben. Man sei also praktisch dort, wo die modifizierte Motion es verlange. Das Anliegen des Vorstosses, Wissen in der Bundesverwaltung zu behalten, sei gut gemeint, die Verwaltung könne und wolle aber gar nicht alles selber wissen. Man sei auf Dritt- und Fachmeinungen angewiesen. Es sei deshalb insgesamt nicht notwendig, sich hier Fesseln anzulegen.
Die Ratsmehrheit folgte allerdings ihrer Kommissionsmehrheit und hiess die modifizierte Motion mit 29 zu 13 Stimmen (2 Enthaltungen) gut. Somit wird sich der Nationalrat noch einmal damit beschäftigen müssen.

Beizug von externen Experten und Beratern

Martina Munz (sp, SH) stiess sich am Begriff Expertenkommission und forderte mit einer Motion geschlechtergerechte Namen für Fachkommissionen. In der Tat könnten – so der Bundesrat in seiner Antwort – «zusammengesetzte Wörter [...], deren erstes Glied eine Personenbezeichnung ist, manchmal als nicht geschlechtergerecht empfunden [...] werden». Es entspreche dem Sprachgesetz und den Empfehlungen des Bundes, dass dies vermieden werden soll. Auch wenn es momentan lediglich vier ausserparlamentarische Kommissionen gebe, die den Titel «Expertenkommission» trügen, empfehle der Bundesrat die Motion zur Annahme und werde die vier erwähnten Gremien anregen, bei nächster Gelegenheit den Namen zu ändern, etwa in den von der Motionärin vorgeschlagenen Begriff «Fachkommission». Die zweite Forderung, nämlich für eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter innerhalb dieser Kommissionen zu sorgen, erachtete die Regierung als bereits erfüllt, da entsprechende Massnahmen schon seit einiger Zeit ergriffen worden seien und auch Früchte trugen.
Normalerweise wird eine vom Bundesrat zur Annahme beantragte Motion stillschweigend angenommen. Dies war allerdings hier nicht der Fall, weil der Vorstoss von Natalie Rickli (svp, ZH) bekämpft wurde. Eine Diskussion über das Anliegen muss nun also noch stattfinden.

Geschlechtergerechte Namen für Fachkommissionen (Mo. 18.3119)

Eigentlich ist im Parlamentsgesetz (Art. 47) geregelt, dass vertraulich sei, was parlamentarische Kommissionen beraten. Allerdings wird diese Regel wohl ziemlich häufig verletzt, da Verbände oder Fraktionsangehörige, aber auch Medienvertreterinnen und -vertreter häufig Informationen über Kommissionssitzungen erhalten dürften. Geben die Medien diese Informationen preis, kann dies für sie selber allerdings rechtliche Folgen haben. In der Tat war 2016 ein Journalist der Basler Zeitung von der Bundesanwaltschaft per Strafbefehl zu einer Geldbusse von CHF 300 verurteilt worden, weil er in seinem Zeitungsbeitrag detaillierte Diskussionspunkte und Abstimmungen der RK-NR im Vorfeld der Beratungen zum Geldspielgesetz aufgelistet hatte. Zwar war im damaligen Verfahren nicht klar geworden, woher die Informationen stammten, der Medienschaffende wurde aber wegen Publikation geheimer Informationen bestraft (StGB Art. 293). Dies blühte auch einem Blick-Journalisten, der Anfang Mai von einer Sitzung der RK-NR zur Aktienrechtsreform berichtete, bei welcher Hans-Ueli Vogt (svp, ZH) den Raum verlassen habe. Die Gründe für diesen «Eklat im Bundeshaus», wie der Blick titelte, wurden sehr detailliert, mit Nennung der Personen und ihren Aussagen während der Sitzung ausgeführt. Zahlreiche Medien, darunter gar ein deutsches Nachrichtenportal, nahmen den Ball auf. Es sei zum Eklat gekommen, weil Vogt nicht der gleichen Meinung gewesen sei wie seine Partei und die SP ihm vorgeworfen habe, als Kommissionssprecher – Vogt wäre dafür vorgesehen gewesen – nicht glaubwürdig zu sein. Die verbalen Angriffe gegen den Zürcher seien sehr heftig gewesen. Ende Mai reichte die RK-NR bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige gegen unbekannt wegen Verletzung des Kommissionsgeheimnisses ein.

Eklat in Kommission

Beide GPKs hatten zwar der parlamentarischen Initiative Joder (svp, BE) «Stärkung der Geschäftsprüfungskommissionen» bereits Anfang 2016 Folge gegeben, die nationalrätliche Kommission habe aber, weil sie derart stark mit Kontrollen ausgelastet gewesen sei, noch keine Zeit gefunden, einen Vorschlag für die Anpassung der Rechtsgrundlagen auszuarbeiten. Mit ebendiesen Grundlagen soll ihre eigene Oberaufsicht wirkungsvoller, schneller und effizienter werden. Den einstimmigen Antrag der Kommission auf eine Verlängerung der Behandlungsfrist um zwei Jahre bis zur Frühjahrssession 2020 hiess der Nationalrat in der Frühjahrssession 2018 gut.

Stärkung der Geschäftsprüfungskommissionen (Pa.Iv. 15.451)

Die parlamentarische Initiative Minder (parteilos, SH) zur Veröffentlichung nicht-vertraulicher Kommissionsunterlagen war im September 2016 von der SPK-NR in eine Sammelvorlage mit anderen parlamentarischen Initiativen aufgenommen worden. Unmittelbar nachdem der Ständerat als Zweitrat in der Frühjahrssession 2018 über eben diese Sammelvorlage beraten hatte, schrieb er den Vorstoss Minder ab. Die Entscheidung, ob Kommissionsunterlagen künftig veröffentlicht werden oder nicht, steht allerdings noch aus, da sich die beiden Kammern hier noch nicht einig waren.

Veröffentlichung nicht-vertraulicher Kommissionsunterlagen (Pa.Iv. 15.444)
Dossier: Parlamentarische Initiativen für verschiedene Änderungen des Parlamentsrechts

Die im Frühjahr 2017 im Ständerat mit nur einer Stimme Differenz angenommene Motion Engler (cvp, GR) wurde in der Wintersession desselben Jahres auch im Nationalrat kritisch begutachtet. Mit der Annahme der Motion würde der Bundesrat damit beauftragt werden, einen Entwurf für die Verankerung einer ausserparlamentarischen Kommission für Sprachfragen im Sprachgesetz vorzulegen.
Eine Mehrheit der WBK-NR hatte bereits in ihrem Bericht vom Oktober die Vorlage mit 13 zu elf Stimmen bei einer Enthaltung zur Ablehnung empfohlen und hielt auch während der nationalrätlichen Debatte an ihren Erläuterungen fest. Der Grundsatz der Motion stehe hierbei auch für die Kommissionsmehrheit nicht zur Diskussion: Die Verständigung zwischen den verschiedenen Schweizer Sprachgruppen sei essenziell für das Land und sei auch in der Vergangenheit durch verschiedentliche Massnahmen in der Sprachpolitik zur Förderung von Minderheiten und Minderheitssprachen zur Geltung gebracht worden. Ebendiese Massnahmen seien denn auch bereits gefestigte Garanten im Engagement der Schweiz zur Umsetzung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen. Des Weiteren verfüge der Bundesrat bereits heute über diverse Möglichkeiten, Experten beizuziehen und sich bei Bedarf mit den betroffenen Kreisen zu koordinieren. Daher bestehe aus Sicht der Mehrheit der WBK-NR kein Bedarf für eine entsprechende Fachkommission.
Die Kommissionsminderheit betonte in ihrer Argumentation indes die integrative Funktion einer solchen Einrichtung, da im Sinne einer Minderheitensprache eben nicht nur die Landessprachen, sondern auch übrige Sprachen stetig unter Druck geraten würden. Natürlich seien sich die Befürworterinnen und Befürworter der Motion im Klaren darüber, dass in diesem Zusammenhang auch mit einigen Mehrkosten zu rechnen sei. Nationalrat Maire (sp, NE) betonte aber, dass hinsichtlich der zahlreichen Herausforderungen für die Schweiz durch die Mehrsprachigkeit und durch deren multikulturelle Aspekte diese Mehrkosten an Gewicht verlieren würden. Der Nationalrat sah sich aber von dieser Argumentation nicht überzeugt und stimmte dem Antrag der Kommissionsmehrheit mit 100 zu 80 Stimmen bei zwei Enthaltungen zu, womit der Auftrag an den Bundesrat nicht zustande kam.

Den Wert der Sprachenvielfalt schätzen

Die von der Motion Bigler (fdp, ZH) verlangte Beschränkung von ausserparlamentarischen Kommissionen stiess in der Wintersession 2017 im Ständerat auf taube Ohren. Die SPK-SR empfahl den Vorstoss mit 12 zu 1 Stimme zur Ablehnung. Sie sprach sich insbesondere gegen eine pauschale Reduktion aus, da es Fachgremien gebe, die explizit nicht in die Verwaltung integriert werden dürften – so etwa die Prüfungskommission für Humanmedizin oder die Elektrizitätskommission. Ausserparlamentarische Kommissionen erfüllten im Gegenteil eine wichtige Kontrollfunktion gegenüber der Verwaltung. Eine Reduktion würde nicht zwingend zu Einsparungen führen, obwohl die Zahl dieser Gremien freilich auf dem notwendigen Minimum gehalten werden müsse, was periodische Prüfungen nötig mache. Die kleine Kammer folgte dieser Argumentation und versenkte den Vorstoss.

Beschränkung von ausserparlamentarischen Kommissionen

Auf der Liste der abzuschreibenden Postulate und Motionen im entsprechenden Bericht von 2017 fand sich auch die Motion Gilli (gp, SG). Mit der Anpassung der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV), mit der nicht nur Mitglieder ausserparlamentarischer Kommissionen, sondern auch Kader der Anstalten des Bundes ihre Interessenbindungen offenlegen müssen, erachte der Bundesrat die Motion als erfüllt. Die Revision der RVOV war Anfang 2017 in Kraft getreten und auch die Räte fanden, dass der ursprünglichen Idee damit Genüge getan sei.

Leitende Angestellte sollen ihre Interessenbindungen offenlegen (Mo. 13.4040)

Eine Motion Engler (cvp, GR) beauftragt den Bundesrat – im Rahmen der bevorstehenden Kulturbotschaft 2021–2024 – die mögliche Verankerung einer ausserparlamentarischen Kommission für Sprachfragen im Sprachengesetz als Entwurf vorzulegen. Die Kommission solle sich aus je drei Vertretern der vier Landessprachen sowie drei Vertretern von Minderheitensprachen zusammensetzen. Sie solle sich der Verständigung und des Austausches zwischen den Sprachregionen annehmen und den Bundesrat in sprachpolitischen Fragen der Bundesebene beraten.
Auch wenn die Sprachenpolitik grundsätzlich der kantonalen Aufgabenhoheit unterliege, falle dem Bund – im Sinne von Art. 70 Abs. 3 BV – gerade die Förderung ebendieser Verständigung und des Austausches zwischen den Sprachgemeinschaften zu. Die Landes- und Minderheitensprachen seien ein zentraler Bestandteil der Schweiz und ein identitätsstiftendes Merkmal dieser, was die grenzüberschreitende Verständigung der Kantone zu einem wichtigen gesellschaftlichen Faktor mache. Eine eigens für Sprachfragen gegründete Kommission könne somit das Verantwortungsbewusstsein des Bundesrates aufzeigen und Fingerspitzengefühl im Umgang mit unterschiedlichen Kantonalbedürfnissen fördern.
Der Bundesrat selbst beantragte die Ablehnung der Motion, da er zum einen bereits mit der Kulturbotschaft 2016–2020 eine Reihe von sprachpolitischen Massnahmen beschlossen habe, welche auch mit der folgenden Kulturbotschaft fortgeführt werden sollen. Zum anderen verwies er auf die Motion Bigler (fdp, ZH) (16.3967), welche die Anzahl der ausserparlamentarischen Kommissionen um ein Drittel reduzieren will und bereits im März dieses Jahres in der grossen Kammer angenommen worden war.
Die Abstimmung im Ständerat fiel äusserst knapp aus; mit 17 zu 16 Stimmen bei fünf Enthaltungen sprach sich die Ständekammer für die Annahme der Motion aus und überwies sie an den Nationalrat.

Den Wert der Sprachenvielfalt schätzen

Mit 100 zu 72 Stimmen hiess der Nationalrat eine Motion Bigler (fdp, ZH) gut, mit der eine Beschränkung von ausserparlamentarischen Kommissionen verlangt wird. Ausserparlamentarische Kommissionen sind Gremien, die vom Bundesrat dann eingesetzt werden, wenn für eine bestimmte Aufgabe spezifisches Fachwissen nötig ist, das in der Bundesverwaltung fehlt, und sollen in diesem Sinne eine beratende Funktion einnehmen. Hans-Ulrich Bigler stösst sich an der Zahl dieser Kommissionen. Nicht weniger als 119 würden auf der Homepage des Bundes aufgeführt. Der Freisinnige betonte zwar, dass die Kommissionen ein Ausdruck der partizipativen Demokratie seien und auch der Gewerbeverband – Bigler ist dessen Präsident – in vielen dieser Kommissionen mitwirke und durchaus davon profitiere. Es sei aber eigentlich problematisch, dass der Bund eine Plattform für Interessenvertretung anbiete. Zudem sei der Beitrag dieser Gremien für die demokratische Meinungsbildung in vielen Fällen zweifelhaft und es herrschten zahlreiche Doppelspurigkeiten. Mit einer Reduzierung der Zahl dieser Kommissionen könnten Kosten gespart und die Effizienz gesteigert werden. Mit einer Alterslimite für die Mitglieder dieser ausserparlamentarischen Kommissionen soll zudem sichergestellt werden, dass aktives Wissen und tagesaktuelle Expertise in die Diskussion miteinfliesse. Bigler zweifelte in der Ratsdebatte den Nutzen dieser Gremien für die Verwaltung an, weil es sich beim Wissensaustausch viel eher um "Plauderstündchen" handle.
Bundeskanzler Walter Thurnherr, der die ablehnende Haltung des Bundesrats letztlich erfolglos vertrat, wies darauf hin, dass die Kosten mit CHF 300 bis 500 Taggeld nicht hoch seien und man mit Streichungen von Kommissionen nicht viel einsparen könne. Zudem mache es sich der Motionär zu einfach, wenn er die Reduktion der Zahl der Kommissionen fordere. Es sei nicht einfach zu entscheiden, welche Kommissionen genau es nicht mehr brauchen würde. Doppelspurigkeiten gebe es zudem im ganzen System. Diese würden aber eben auch mithelfen, am Schluss eine tragfähige und mehrheitsfähige Lösung zu finden. Bei den Alterslimiten wies der Bundeskanzler auf die Schwierigkeit bei der Suche nach Mitgliedern für diese eher schlecht bezahlten Ämter hin, die mit solchen Limiten noch zusätzlich erhöht würde. Zudem sei man auch erst ab einem bestimmten Alter ungebunden, was eine Bedingung für den Einsitz in ausserparlamentarischen Kommissionen sei. Die Ratsrechte, unterstützt von der BDP, vier CVP-Stimmen und einer GLP-Stimme, folgte allerdings den Argumenten des Motionärs und überwies das Anliegen an den Ständerat.

Beschränkung von ausserparlamentarischen Kommissionen

Das im Sommer 2013 vom Nationalrat angenommene Postulat der SPK-NR, welches eine aktivere Strategie für die bereits bestehenden Massnahmen zur Verbesserung der Vertretung der Geschlechter und Sprachgemeinschaften in ausserparlamentarischen Kommissionen forderte, wurde vom Bundesrat als erfüllt betrachtet und zur Abschreibung beantragt.
Im Vorfeld der nationalrätlichen Abstimmung hatte der Bundesrat den Vorstoss zur Ablehnung unterbreitet, da die zu diesem Zeitpunkt bereits verabschiedeten Massnahmen für ausreichend erachtet worden waren und – für allfällige Beschlüsse zu weiteren Massnahmen – der Evaluationsbericht zu den Gesamterneuerungswahlen 2015 abgewartet werden wollte. Dieser Bericht habe nun gezeigt, dass die vom Bundesrat ergriffenen Massnahmen greifen würden und bereits erste Verbesserungen hätten erzielt werden können. Seit den letzten Gesamterneuerungswahlen habe sich der Anteil der weiblichen Vertretung von 31.5% auf 39% erhöht, wobei sich die Zahl der Kommissionen mit einem Frauenanteil von weniger als 30% sogar von 55 auf 25 reduziert habe. Die Vertretung der nicht-deutschsprachigen Sprachgemeinschaften konnte indes um 4 Prozentpunkte auf 35% gesteigert werden. Daher seien zur Zeit seitens des Bundesrates diesbezüglich keine weiteren Massnahmen erforderlich und das Geschäft könne als erledigt erachtet werden.

Vertretung der Geschlechter und Sprachgruppen in ausserparlamentarischen Kommissionen

In der seit der "Kasachstan-Affäre" sehr virulenten Diskussion ums Lobbying, brachte Kathrin Bertschy (glp, BE) ein neues Argument ein: Die Interessenvertretung in den Kommissionen durch die Parlamentsmitglieder selber. Diese sei freilich gewollt, aber wenn es bei der vertraulichen Vorberatung von wichtigen Geschäften in den Kommissionen zu einer Vertretung von direkten finanziellen Eigeninteressen komme, dann sei der Bogen überspannt. Für einen solchen Fall forderte die Berner Grünliberale eine Ausstandspflicht für Kommissionsmitglieder. Als Beispiel führte sie den Landwirt an, der in der Kommission weder über die Ausgestaltung noch über die Höhe von Direktzahlungen, die er selber ja auch erhalte, mitberaten dürfe.
Die Mehrheit der SPK-NR erachtete es als schwierig, gerechte Massstäbe für eine solche Ausstandsregelung zu finden. Sie stellte die rhetorische Frage ob ein Hersteller von Solarpanels bei der Diskussion um die Energiewende, oder ein Rentner bei der Vorberatung von Geschäften zur Altersrente, oder ein Skilehrer bei der Beratung zur Förderung des Tourismus ebenfalls in den Ausstand treten müsste. Es sei schwierig hier Grenzen zu ziehen und deshalb müsse man weiterhin auf eine gute und repräsentative Besetzung der Kommissionen, die in der Verantwortung der Fraktionen liege, zählen. Erst wenn diese Selbstregulierung nicht mehr funktioniere, müsse man sich über Regeln Gedanken machen.
In der Ratsdebatte versuchte eine Minderheit vergeblich, den Unterschied zwischen Interessenvertretung und Vertretung von Eigeninteressen deutlich zu machen. Auch die Nennung der konkreten Beispiele aus der letzten Legislatur vermochte die Ratsmehrheit nicht umzustimmen. Die Vertreterin der Kommissionsminderheit und Parteikollegin der Initiantin – Tiana Angelina Moser (glp, ZH) – erwähnte etwa die Agrarreform 2014-2017 oder die Beratung des Alkoholgesetzes, das von einer Jugendschutzvorlage zu "einem Schnapssubventionsgesetz mutiert" sei. Die Volksvertreterinnen und -vertreter wollten aber von einer Ausstandspflicht nichts wissen und versenkten das Anliegen mit 118 zu 64 Stimmen bei 12 Enthaltungen. Die GLP wurde von den geschlossen stimmenden Fraktionen der SP und GP unterstützt.

Ausstandspflicht für Kommissionsmitglieder

Mit der Schaffung einer parlamentarischen Delegation wollte Leo Müller (cvp, LU) der aus seiner Sicht zunehmenden Regulierung Herr werden. Ein Dorn im Auge sind dem CVP-Politiker die Verordnungen und Weisungen, die aufgrund von Gesetzen erlassen werden und den Spielraum unnötig einengen. Das Ziel von Regulierungsbremse und Bürokratieabbau könnte erreicht werden, wenn das analog zur Finanzdelegation zu schaffende neue Gremium Beschwerden entgegennehmen und nachprüfen könnte, ob die Verordnungen der ursprünglichen Idee des Gesetzgebers widersprechen, oder ob „überdimensionierte Administrativlasten“ geschaffen worden seien. Das ständige Monitoring könne zu einer Verbesserung oder gar zu einer Beseitigung unnützer Gesetze führen – so die Idee der parlamentarischen Initiative.
Weder die SPK-NR noch der Rat selber wollten dieser Idee allerdings zum Durchbruch verhelfen. Statt eines Abbaus von Bürokratie würde die Schaffung einer neuen Delegation im Gegenteil noch mehr administrativen Aufwand bescheren – so das Hauptargument der Kommission, die den Vorstoss mit 19 zu 4 Stimmen zur Ablehnung empfahl. Die grosse Kammer kam dieser Empfehlung diskussionslos mit 158 zu 28 Stimmen bei 6 Enthaltungen nach.

Regulierungsbremse und Bürokratieabbau (Pa.Iv. 15.454)
Dossier: Kampf gegen Regulierung und Bürokratie

Lors de la session parlementaire d'été 2016, le Conseil des Etats et le Conseil national ont tous deux pris acte du rapport relatif aux activités des délégations permanentes chargées des relations avec les parlements des Etats limitrophes (49e législature). Le compte-rendu n'a suscité aucun commentaire.

Activités des délégations permanentes chargées des relations avec les parlements des Etats limitrophes. Rapport de la 49ème législature
Dossier: Bericht über die Tätigkeiten der Delegationen für die Beziehungen zu den Nachbarstaaten

Lors de la session parlementaire d'été 2016, le Conseil des Etats et le Conseil national ont tous deux pris acte du rapport relatif aux activités des délégations non permanentes instituées par les Commissions de politique extérieure (49e législature). Le compte-rendu n'a suscité aucun commentaire.

Activités des délégations non permanentes instituées par les Commissions de politique extérieure. Rapport de la 49e législature
Dossier: Tätigkeiten der durch die APK eingesetzten nicht ständigen Delegationen

Die GPK-NR folgte dem Vorschlag ihres Präsidenten Rudolf Joder (svp, BE), der mit einer parlamentarischen Initiative eine Stärkung der Geschäftsprüfungskommissionen anstrebt. Die laufend grösser werdende Bundesverwaltung, aber auch verschiedene Vorkommnisse – Joder erwähnte etwa die Korruptionsaffäre im Seco oder das gescheiterte Informatikprojekt Insieme – zeigten, dass es dringend erforderlich sei, die parlamentarische Oberaufsicht zu stärken. In der Medienmitteilung, in welcher sie ihre Zustimmung bekannt gab, machte die GPK-NR konkrete Vorschläge: Die personellen Ressourcen des GPK-Sekretariats und der parlamentarischen Verwaltungskontrolle müssten aufgestockt werden; der Informationsaustausch zwischen GPK und Finanzkontrolle müsse verstärkt und gesetzlich verankert werden; die Koordination zwischen GPK und den Gremien der Finanzoberaufsicht müsse verbessert werden. Die GPK-SR gab der Initiative im Februar 2016 Folge.

Stärkung der Geschäftsprüfungskommissionen (Pa.Iv. 15.451)

Mit einer parlamentarischen Initiative forderte Thomas Minder (parteilos, SH) eine Änderung des Parlamentsgesetzes, damit eine Veröffentlichung nicht-vertraulicher Kommissionsunterlagen möglich wird. Beratungen von Kommissionen und die Protokollierung derselben sind grundsätzlich vertraulich. Minder forderte, dass die häufig zusätzlich zu den vertraulichen Dokumenten abgegebenen, so genannten sekundären Unterlagen (z.B. Gutachten, Statistiken, Zeitungsartikel, wissenschaftliche Arbeiten) nicht mehr der Vertraulichkeit unterstellt werden. Die bestehende Regel widerspreche der Logik: Was öffentlich zugänglich sei, könne nicht vertraulich werden. Die SPK-SR begrüsste die Idee. Eine Klärung tue auch deshalb Not, weil unter Parlamentarierinnen und Parlamentariern Unsicherheit herrsche, welche Dokumente weitergegeben werden dürften und welche nicht. Einstimmig empfahl die Kommission, der Initiative Minder Folge zu geben. Dem schloss sich die Schwesterkommission an: Auch die SPK-NR gab dem Vorstoss einstimmig ihren Segen, sodass die ständerätliche Kommission einen entsprechenden Erlass auszuarbeiten hat.

Veröffentlichung nicht-vertraulicher Kommissionsunterlagen (Pa.Iv. 15.444)
Dossier: Parlamentarische Initiativen für verschiedene Änderungen des Parlamentsrechts

Die Bestimmung der Kommissionszusammensetzung nach eidgenössischen Wahlen ist ein für die Politikgestaltung in der Legislatur ziemlich entscheidendes, aber in den Medien selten ausführlich beleuchtetes Ereignis. Die je elf Kommissionen in beiden Kammern werden mit je 13 (Ständerat) bzw. je 25 (Nationalrat) Parlamentarierinnen und Parlamentariern besetzt. Wie viele Sitze die Parteien in diesen Kommissionen erhalten, ist erstens abhängig von den Mandaten. Bei der Verteilung der total 143 Mandate im Ständerat und der 275 Mandate im Nationalrat kommt es zweitens allerdings zu Restmandaten, die vom Büro-NR bzw. dem Büro-SR verteilt werden. Wie diese Verteilung aussieht, kann für die Politik der Kommissionen entscheidend sein. Dies war für die 50. Legislaturperiode insbesondere auch deshalb der Fall, weil die SVP und die FDP aufgrund ihrer Wahlgewinne in mehreren Kommissionen zusammen die Mehrheit haben werden. Ein provisorischer Verteilschlüssel wurde Mitte November vorgelegt. Welche Parlamentarierinnen und Parlamentarier Einsitz in welchen Kommissionen nehmen, bestimmen dann die Fraktionen selber. Die Kommissionspräsidien werden alle zwei Jahre neu besetzt. Die Wahl aller Präsidien und aller Kommissionsmitglieder fand dann am 10. Dezember statt.
In der Tat waren die SVP und die FDP in sechs (WAK-NR, SPK-NR, KVF-NR, SiK-NR, RK-NR, FK-NR) der elf Nationalratskommissionen in der Mehrheit und konnten so politischen Geschäften von Beginn weg ihren Stempel aufdrücken. Insbesondere die WAK, in der als Schnittstelle Geschäfte aus allen Bereichen behandelt werden, wird als wichtig erachtet.
Die SVP wird für die nächsten beiden Jahre die KVF-NR, die SPK-NR, die GPK-NR, die APK-NR und die WBK-NR präsidieren. Die SiK-NR und die SGK-NR werden von der FDP und die Urek-NR von der CVP geleitet. Die SP wird der WAK-NR, der FK-NR und der RK-NR vorstehen. Dies war für Susanne Leutenegger Oberholzer (BL) wichtig, da sie mit dem zu erwartenden Präsidiumssitz in der WAK auch ihren persönlichen Wahlkampf befeuert hatte.
Die Zuteilung der einzelnen Parlamentarierinnen und Parlamentarier zu den Kommissionen sei eine der undankbarsten Aufgaben eines Fraktionschefs, zitierte die BaZ SP-Sprecher Michael Sorg. Normalerweise müssen neu gewählte Parlamentsmitglieder warten, bis sie in ihre Wunsch-Kommission einsitzen können. Dies war nicht der Fall für Roger Köppel (svp, ZH), der in die APK gewählt wurde, und auch nicht für Magdalena Martullo-Blocher (svp, GR), die auf Anhieb in der prestigeträchtigen WAK sitzen wird. Auch Neo-Nationalrat Tim Guldimann (sp, ZH) durfte in seiner Wunschkommission, der APK, Einsitz nehmen.

Kommissionszusammensetzung

Die parlamentarische Initiative Rutz (svp, ZH), die von der SPK-NR mit Stichentscheid des Präsidenten zwar abgelehnt, der dann aber von der grossen Kammer Folge gegeben wurde, stiess im Ständerat auf einhelligen Widerstand. Der Vorstoss verlangt einen Maulkorb für ausserparlamentarische Kommissionen, insbesondere vor Volksabstimmungen zu Themen, die diese Kommissionen betreffen. Die SPK-SR beantragte einstimmig, dem Vorstoss keine Folge zu geben. Auf der einen Seite bestünden insbesondere mit der im Januar 2015 in Kraft getretenen, revidierten Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV) genügend Möglichkeiten, die Kommunikationstätigkeit dieser Kommissionen auf dem Verordnungs- oder Verfügungsweg spezifisch zu regeln. In der RVOV wird von ausserparlamentarischen Kommissionen eine "gebotene Zurückhaltung" bei der Information der Öffentlichkeit zu politischen Fragen verlangt. Ein spezifisches Gesetz würde hier also kaum Mehrwert schaffen. Auf der anderen Seite – so die SPK-SR weiter – sollen sich diese Gremien äussern dürfen, da es für die direktdemokratische Entscheidungsfindung hilfreich sei, die Ansicht von Expertengruppen zu kennen: Auch – und insbesondere – wenn diese von der Meinung des Bundesrates, der bekanntlich von ausserparlamentarischen Kommissionen beraten wird, abweiche. Letzteres war Stein des Anstosses für den Vorstoss von Gregor Rutz gewesen. Die kleine Kammer folgte diesen Argumenten diskussionslos und gab der Initiative somit keine Folge.

Maulkorb für aussenparlamentarische Kommissionen

Um verstärkten Datenschutz bemühte sich eine Motion Rechsteiner (sp, SG), welche die Einsetzung einer Expertenkommission zur Zukunft der Datenbearbeitung und Datensicherheit wünschte. Auslöser des Vorstosses waren die eine historische Wende darstellenden Enthüllungen durch Edward Snowden, die die Welt in ein Vor- und Nach-Snowden teilten. Der eidgenössische Datenschutzbeauftragte begrüsste die Prüfung der Frage, ob die Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen in diesem Bereich noch adäquat seien. Nach dem Ständerat nahm denn auch der Nationalrat die Motion mit 97 zu 80 Stimmen bei 4 Enthaltungen an, änderte sie jedoch dahingehend, dass der Einsatz einer solchen Expertenkommission auf drei Jahre beschränkt wird. Die kleine Kammer stimmte dieser Änderung zu.

Expertenkommission zur Zukunft der Datenbearbeitung und Datensicherheit (Mo. 13.3841)

Weil sich die SPK-NR gegen die parlamentarische Initiative Rutz (svp, ZH) ausgesprochen hatte, kam der Vorstoss in den Nationalrat. Rutz forderte, dass ausserparlamentarische Kommissionen, die Bundesrat und Verwaltung beratend zur Seite stehen, nur intern kommunizieren dürfen. Vor allem vor Volksabstimmungen und vor Parlamentsdebatten seien Verlautbarungen dieser Kommissionen zu verbieten. In der Debatte verwies Rutz etwa auf die Intervention der Eidgenössischen Kommission für Tabakprävention, die sich im Dezember 2011 wenige Tage vor der entsprechenden Parlamentsberatung in den Medien für die Annahme eines radikalen Rauchverbots ausgesprochen habe oder auf die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus, die im Mai 2013 gegen die Asylgesetzrevision Stellung bezogen habe, obwohl der Bundesrat, der von dieser Kommission ja eigentlich beraten werden soll, die Revision gutgeheissen hatte. Die knappe Kommissionsmehrheit machte vergeblich geltend, dass der Bundesrat für die Regelung der ausserparlamentarischen Kommissionen zuständig sei und dass diese zum Meinungsbildungsprozess beitragen sollen. Die Mehrheit des Nationalrates folgte nämlich den Argumenten des Initianten, der sekundiert von Parteigenossen darauf pochte, dass die Kommunikation mit der Öffentlichkeit nicht Aufgabe dieser Kommissionen sei. Die grosse Kammer gab der Initiative entsprechend mit 95 zu 86 Stimmen bei 3 Enthaltungen Folge. Neben der geschlossenen SVP stimmte auch fast die ganze CVP und die BDP und rund ein Drittel der FDP für Folge geben.

Maulkorb für aussenparlamentarische Kommissionen

Eine interdisziplinäre Expertenkommission soll die Zukunft der Datensicherheit und Datenbearbeitung untersuchen. Dies forderte eine in Reaktion auf die Enthüllungen durch den ehemaligen NSA-Mitarbeiter Edward Snowden eingereichte Motion Rechsteiner (sp, SG), welche der Ständerat in der Wintersession 2013 mit 21 zu 15 Stimmen bei 3 Enthaltungen an den Nationalrat überwies. Auch der Bundesrat ortete Handlungsbedarf in diesem Bereich und stellte in Aussicht, zu Beginn 2014 ein Bundesgesetz über die Informationssicherheit in die Vernehmlassung zu schicken. Das Gesetz werde einheitliche, formell-gesetzliche Grundlagen für die Steuerung und die Organisation der Informationssicherheit im Bund schaffen. Der Vorentwurf erfasst unter anderem die Klassifizierung von Informationen, den Schutz von IKT-Mitteln, die Personensicherheitsprüfungen sowie das vereinheitlichte Betriebssicherheitsverfahren. Weiter ist eine behördenübergreifende Organisation der Informationssicherheit im Bund vorgesehen. Eine Expertenkommission wollte der Bundesrat nicht einsetzen und er warnte vor „übertriebenem Aktivismus“.

Expertenkommission zur Zukunft der Datenbearbeitung und Datensicherheit (Mo. 13.3841)

Der im Kanton Genf starke MCG, der bei den nationalen Wahlen im Herbst 2011 überraschend einen Genfer Nationalratssitz gewinnen konnte, war auf nationaler Ebene auf verlorenem Posten. Mauro Poggia konnte sich als einziger Vertreter keiner Fraktion anschliessen und war deshalb auch in keiner Kommission vertreten. Der MCG hatte sich – dort wesentlich stärker als die UDC (SVP) – in Genf mit der SVP überworfen, was mit ein Grund sein dürfte, weshalb die SVP-Fraktion zwar die Lega, nicht aber den MCG in ihre Fraktion aufnahm. Den Vorstössen, die Poggia bereits in grosser Zahl eingereicht hatte, wurden im Parlament bisher kaum Beachtung geschenkt.

Poggia kann sich nicht der SVP-Fraktion anschliessen