Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Kommissionen im Parlament

Akteure

Prozesse

  • Motion
7 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Die Bekämpfung der Motion von Martina Munz (sp, SH), mit der die Schaffhauser Sozialdemokratin geschlechtergerechte Namen für Fachkommissionen gefordert hätte, führte Mitte Juni 2020 zur Abschreibung der Motion, weil sie während zweier Jahre nicht behandelt worden war. Der Bundesrat hätte den Vorstoss eigentlich zur Annahme empfohlen – eine Qualifikation, die normalerweise zu einer stillschweigenden Annahme in den Räten führt. Da das Begehren aber bekämpft worden war, hätte eigentlich eine Diskussion darüber stattfinden müssen. Dies geschah aber auch deshalb nicht, weil Natalie Rickli (svp, ZH), die die Motion ursprünglich bekämpft hatte, in der Zwischenzeit aus dem Rat ausgeschieden war, aber Christian Wasserfallen (fdp, BE) und Verena Herzog (svp, TG) die Bekämpfung übernommen hatten.

Geschlechtergerechte Namen für Fachkommissionen (Mo. 18.3119)

Die Bundesverwaltung verfügt über zwei formelle Instrumente, um im Rahmen der Dienstaufsicht Untersuchungen anzuordnen: Mit der Administrativuntersuchung werden Sachverhalte geklärt und mit der Disziplinaruntersuchung wird abgeklärt, ob Dienstpflichtverletzungen durch Personen vorliegen. Bei den Untersuchungen zu den Hochseeschifffahrtsbürgschaften handelte es sich also um eine Administrativuntersuchung. Die GPK beider Räte hatten bei ihrer Inspektion dieser Untersuchung kritisiert, dass die für die Untersuchung zuständigen Amtsstellen, die EFK und das WBF, rechtliche Fragen nicht genügend geprüft hätten. Es seien schwerwiegende Defizite hinsichtlich Anordnung der Verfahren sowie der Kompetenz und der Unabhängigkeit des Untersuchungsorgans, aber auch hinsichtlich der Kommunikation zwischen den Amtsstellen festgestellt worden. Die GPK hatten aufgrund dieser Kritik dem Bundesrat empfohlen, eine Stelle einzurichten, die mit der notwendigen Expertise als Beratungs- und Anlaufstelle bei Administrativ- und Disziplinaruntersuchungen fungieren solle.
Der Bundesrat wies darauf hin, dass die Bundeskanzlei (BK) und das Bundesamt für Justiz (BJ) diese Funktion bereits wahrnehmen würden und lehnte die Empfehlung deshalb ab.
Eine Mitte Juni 2019 veröffentlichte Evaluation der PVK zeigte jedoch auf, dass in den von ihr aus den total 217 zwischen 2003 und 2017 durchgeführten Administrativ- und Disziplinaruntersuchungen ausgewählten Fällen nur äusserst selten die vom Bundesrat genannten Stellen mit Querschnittfunktion – neben der BK und dem BJ wurde auch das Eidgenössische Personalamt dazu gezählt – als Ressource oder Beratungsstelle genutzt wurden.
Dies zeige, dass Handlungsbedarf bestehe, so die GPK-NR. «Aufgrund der grossen Zurückhaltung des Bundesrates» zur Empfehlung wandle sie diese deshalb in eine Motion um, so die Begründung der Kommission für ihren Vorstoss. Der Bundesrat müsse laut dieser Motion nicht nur Stellen bezeichnen, die über die notwendige Expertise verfügen und bei Bedarf Rechtsauskünfte erteilen und Beratung anbieten, sondern er solle auch dafür besorgt sein, dass diese Querschnittstellen von den Amtsstellen, die mit Administrativ- oder Disziplinaruntersuchungen betreut werden, systematisch angegangen werden.
In der Frühjahrssession 2020 wurde die Motion im Nationalrat beraten. Weil der Bundesrat in der Zwischenzeit seine Zurückhaltung abgelegt und die Motion zur Annahme empfohlen hatte, geschah dies stillschweigend.

Administrativ- und Disziplinaruntersuchungen in der Bundesverwaltung (Mo. 19.4390)

Darüber, dass der im Herbst 2019 gefällte Entscheid zur Erweiterung des Sachbereichs «Medien» zu «Medien und Medienvielfalt» Sinn mache, waren sich die Büros und Kommissionen im Grunde einig. Hingegen zeigte sich Uneinigkeit in Bezug auf die Frage, welche Kommission denn nun für diesen Sachbereich zuständig sei. Zu dieser Frage kam es, da der Bereich «Medienvielfalt» vor der Neuzuteilung in die Kompetenz der Staatspolitischen Kommission (SPK) fiel, während sich die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) über viele Jahre mit dem Sachbereich «Medien» (Radio, Fernsehen und Internet) beschäftigt hatte – konkret seit 17 Jahren, als die KVF-NR 2003 das zu revidierende Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) beriet, wie Edith Graf-Litscher (sp, TG) für das Büro ausführte. Nach Einbezug aller Fraktionspräsidentinnen und -präsidenten und der Konsultation der Kommissionen hatten die Büros beider Räte im September 2019 beschlossen, den fusionierten Sachbereich auf die 51. Legislatur der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen zuzuordnen.
Die SPK-NR zeigte sich nicht einverstanden mit dem Entscheid und wollte mit einer Motion das Büro des Nationalrates beauftragen, den Bereich «Medien und Medienvielfalt» der Staatspolitischen Kommission zuzuteilen, da sie die Zuteilung zur KVF als sachfremd erachtete. In der nationalrätlichen Debatte im Frühjahr 2020 zeigte sich das Büro-NR überrascht, dass die SPK-NR kurz nach dieser Neuregelung bereits wieder eine Anpassung verlangte, und begründete die Zuteilung zur KVF mit der gängigen Praxis: Neben den RTVG-Revisionen (2006, 2014) seien etwa auch die Service-public-Diskussionen in der KVF diskutiert und die No-Billag-Initiative von dieser behandelt worden, womit man sich grosses Fachwissen angeeignet habe. Die Vertreter der SPK-NR und der Sprecher einer unterstützenden Minderheit des Büro-NR argumentierten, dass Medienpolitik eine staatspolitische Kernaufgabe sei. Die aktuellen Entwicklungen in der Medienbranche würden viele staatspolitisch relevante Fragen in Zusammenhang mit der öffentlichen Meinungsbildung aufwerfen, so etwa, ob es den Medien mit den ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen auf Dauer noch gelingen werde, «den politischen Prozess in einem Umfang, in einer Vielfalt und in einer Qualität abzubilden, die für die direkte Demokratie noch auf der Höhe der Zeit sind», wie Kommissionssprecher Wermuth (sp, AG) ausführte. Mit 137 zu 42 Stimmen bei 9 Enthaltungen beschloss der Nationalrat auf Anraten einer Mehrheit des Büro-NR die Ablehnung der Motion. Unterstützende Stimmen fanden sich in allen Fraktionen, in erster Linie aber bei der SVP-, gefolgt von der SP- und der Mitte-Fraktion.

In wessen Zuständigkeitsbereich liegt die Medienpolitik? (Mo. 20.3007)

Martina Munz (sp, SH) stiess sich am Begriff Expertenkommission und forderte mit einer Motion geschlechtergerechte Namen für Fachkommissionen. In der Tat könnten – so der Bundesrat in seiner Antwort – «zusammengesetzte Wörter [...], deren erstes Glied eine Personenbezeichnung ist, manchmal als nicht geschlechtergerecht empfunden [...] werden». Es entspreche dem Sprachgesetz und den Empfehlungen des Bundes, dass dies vermieden werden soll. Auch wenn es momentan lediglich vier ausserparlamentarische Kommissionen gebe, die den Titel «Expertenkommission» trügen, empfehle der Bundesrat die Motion zur Annahme und werde die vier erwähnten Gremien anregen, bei nächster Gelegenheit den Namen zu ändern, etwa in den von der Motionärin vorgeschlagenen Begriff «Fachkommission». Die zweite Forderung, nämlich für eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter innerhalb dieser Kommissionen zu sorgen, erachtete die Regierung als bereits erfüllt, da entsprechende Massnahmen schon seit einiger Zeit ergriffen worden seien und auch Früchte trugen.
Normalerweise wird eine vom Bundesrat zur Annahme beantragte Motion stillschweigend angenommen. Dies war allerdings hier nicht der Fall, weil der Vorstoss von Natalie Rickli (svp, ZH) bekämpft wurde. Eine Diskussion über das Anliegen muss nun also noch stattfinden.

Geschlechtergerechte Namen für Fachkommissionen (Mo. 18.3119)

Les deux chambres du parlement ont par ailleurs transmis une motion de la commission des constructions publiques du Conseil national (CCP-CN) demandant au Conseil fédéral de prendre systématiquement en considération les potentiels en termes d’efficacité énergétique et d’utilisation d’énergies renouvelables lorsqu’il s’agit de construire ou de rénover des installations fédérales .

installations fédérales

Mit der Überweisung einer Motion der LP-Fraktion beauftragte der Nationalrat den Bundesrat mit einem Ausbau der Übersetzungsdienste zwecks einer effektiven Gleichstellung der drei Amtssprachen bei den Arbeiten der parlamentarischen Kommissionen. Dabei ging es den Motionären nicht um die Einführung einer Simultanübersetzung bei den Verhandlungen, sondern um die rechtzeitige Bereitstellung aller schriftlichen Unterlagen in den drei Amtssprachen. Der Ständerat hiess dieses Anliegen ebenfalls gut, wandelte aber den Vorstoss aus formalen Gründen in eine Empfehlung um.

Mehrsprachigkeit bei der Kommissionsarbeit (00.3138)

Mit zwei Motionen versuchte Nationalrat Mugny (gp, GE), die Position der kleinen Fraktionen bei der Zuteilung von Sitzen in den parlamentarischen Kommissionen und in der Finanzdelegation (00.3238) (wo zur Zeit nur die vier grossen Fraktionen vertreten sind) zu verbessern. Zudem verlangte er, die Sitzzahl der Kommissionen derart zu erhöhen, dass jedes Parlamentsmitglied auch in mindestens einer Kommission Einsitz nehmen kann. Die Ratsmehrheit verwies darauf, dass zum Erreichen dieser Ziele von der bisherigen proportionalen Zuteilung der Sitze gemäss Fraktionsstärke abgewichen oder die Kommissionen massiv vergrössert werden müssten und lehnte beide Vorstösse ab.

Kommissionssitze auch für kleine Fraktionen (99.3609)