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Im Nationalrat war die Schaffung einer zusätzlichen Stelle für nebenamtliche Richter und Richterinnen am Bundesstrafgericht (BStGer) zu Beginn der Frühjahrssession 2024 umstrittener als noch eine Session zuvor im Ständerat. Die neunköpfige, der SVP-Fraktion angehörende Minderheit der RK-NR plädierte nämlich auf Nichteintreten. Jean-Luc Addor (svp, VS), der sowohl für seine Fraktion als auch für die Kommissionsminderheit das Wort ergriff, begründete diesen Antrag damit, dass das System von nebenamtlichen Richterinnen und Richtern ganz grundsätzlich überdacht werden müsse. Es brauche hier dringend eine Reorganisation und keine Aufstockung. Die Sprechenden der RK-NR, Simone Gianini (fdp, TI) und Maya Bally (mitte, AG) hatten in ihren Voten zuvor darauf verwiesen, dass eine entsprechende Diskussion in Planung sei, ein Bericht der Verwaltungskommission aber erst Mitte 2025 vorliegen werde. So lange dürfe aber mit der jetzt geplanten geringfügigen Aufstockung nicht zugewartet werden, weil sonst die Bearbeitung von Fällen italienischer Sprache – das zusätzlich zu besetzende Nebenamt war für eine Person italienischer Muttersprache vorgesehen – noch weiter verzögert werde. Nachdem alle Fraktionssprechenden für Eintreten plädiert hatten und Justizminister Beat Jans für die Erhöhung des Handlungsspielraums «bei der Bildung des Spruchkörpers in italienischsprachigen Fällen» am BStGer geworben hatte, wurde der Minderheitenantrag mit 117 zu 60 Stimmen abgelehnt. Nach diesem Eintretensentscheid, gegen den neben der geschlossenen SVP-Fraktion auch ein SP-Fraktionsmitglied stimmte, schritt die grosse Kammer direkt zur Gesamtabstimmung. Die 64 Gegenstimmen stammten nun ausschliesslich von der SVP-Fraktion, standen jedoch gegen die 125 befürwortenden Voten auf verlorenem Posten.

In den am Ende der Frühjahrssession 2024 stattfindenden Schlussabstimmungen wurde die revidierte Verordnung «über die Richterstellen am Bundesstrafgericht» mit 125 zu 66 Stimmen (0 Enthaltungen) und mit 37 zu 5 Stimmen (2 Enthaltungen) angenommen. In beiden Kammern stammten die Gegenstimmen einzig aus dem geschlossenen SVP-Lager.

Schaffung einer zusätzlichen Stelle für nebenamtliche Richter und Richterinnen am Bundesstrafgericht (Pa.Iv. 23.431)
Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

Die in Form eines Verordnungsentwurfs von der RK-SR vorgelegte, vorübergehende Anhebung der Maximalzahl der Vollzeitstellen am BVGer auf 70 traf im Ständerat in der Wintersession 2023 auf keinen nennenswerten Widerstand. Nachdem Kommissionssprecher Carlo Sommaruga (sp, GE) und Noch-Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider die zeitlich befristete Erhöhung der Richterinnen- und Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht um fünf Posten vor allem mit der hohen Belastung in den Asylverfahren bzw. den zahlreichen und stark zunehmenden Asylrechtsbeschwerden begründet hatten, stimmte die kleine Kammer oppositionslos für Eintreten und sogleich mit nur einer Gegenstimme (35 zu 1 plus eine Enthaltung) für Annahme des Verordnungsentwurfs – das Nein stammte von Neo-Ständerat Pirmin Schwander (svp, SZ). Die Zahl der Richterinnen und Richter muss vom Parlament festgelegt werden, weshalb es eigentlich eine parlamentarische Initiative braucht. Da die Aufstockung die gesetzlich geregelte Obergrenze von 70 Stellen jedoch nicht überschreitet und lediglich vorübergehend ist, reicht hingegen eine Verordnung.

Erhöhung der Anzahl Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht (Pa.Iv. 23.449)
Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

In der Wintersession 2023 beschloss der Ständerat ohne Gegenantrag Eintreten und hiess den Verordnungsentwurf seiner RK-SR mit dem Ziel der Schaffung einer zusätzlichen Stelle für nebenamtliche Richter und Richterinnen am Bundesstrafgericht (BStGer) mit 32 zu 0 Stimmen (5 Enthaltungen) gut. Carlo Sommaruga (sp, GE), der für die Kommission sprach, begründete die Erhöhung der nebenamtlichen Richterinnen- und Richterstellen von drei auf vier mit dem wachsenden Bedarf an Expertise in italienischer Sprache. Da im Moment nur eine ordentliche und eine stellvertretende italienischsprachige Bundesstrafrichterin amte, bestehe ein Überlastungsrisiko, wenn die ordentliche Richterin in den Ausstand treten müsse oder abwesend sei. Diesem Problem könne mit einer zusätzlichen nebenamtlichen Richterin oder einem nebenamtlichen Richter begegnet werden.

Schaffung einer zusätzlichen Stelle für nebenamtliche Richter und Richterinnen am Bundesstrafgericht (Pa.Iv. 23.431)
Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

Das Parlament hatte Alberto Fabbri und Joséphine Contu Albrizio bereits Ende 2021 zum Präsidenten bzw. zur Vizepräsidentin gewählt. Da eine einmalige Wiederwahl für die beiden Ämter möglich ist, und die GK in der Anhörung der beiden Personen einen guten Eindruck erhalten hatte, schlug sie die beiden für die Wahl des Präsidiums und Vizepräsidiums am Bundesstrafgericht für die neue Amtsperiode 2024-2025 vor. Im Bericht hob die Kommission hervor, dass die «Rückkehr zur Ruhe» nach «einer Zeit der Turbulenzen» am BstGer vor allem auch dem Gerichtspräsidium geschuldet sei. Die Wiederwahl war zuvor auch vom Gesamtgericht vorgeschlagen worden. Im Parlament stiessen diese Vorschläge kaum auf Widerstand: Alberto Fabbri wurde mit 228 Stimmen (total 237 eingelangte und 9 leere Stimmzettel) und Joséphine Contu Albrizio wurde mit 226 Stimmen (total 235 eingelangte und 9 leere Stimmzettel) deutlich in ihren Ämtern bestätigt.

Wahl des Präsidiums und Vizepräsidiums am Bundesstrafgericht (23.216)

In ihrer Medienmitteilung Anfang November 2023 gab die RK-SR bekannt, die Arbeiten für die Idee eines Fachbeirats, der die Gerichtskommission (GK) beim Verfahren zur Auswahl neuer Richterinnen oder Richter unterstützt, einzustellen. Mit 6 zu 6 Stimmen und dem Stichentscheid des Kommissionspräsidenten sei man zum Schluss gekommen, dass ein solcher Beirat nicht «zweckdienlich» sei. Zudem könne er der von der Greco angebrachten und im Rahmen der Justizinitiative diskutierten Mahnung nicht begegnen, dass die GK über zu wenig Fachkompetenz verfüge, um geeignete Richterinnen und Richter zu bestimmen. Die RK-SR befand vielmehr, dass sich das bisherige Verfahren «insgesamt bewährt» habe und durch die GK selber noch verbessert werden könne. Damit war die parlamentarische Initiative erledigt.
In einer weiteren Medienmitteilung Ende November 2023 kündigte die GK dann allerdings an, die Überlegungen zur Einsetzung eines solchen Fachbeirates «im Rahmen der aktuellen gesetzlichen Grundlagen» wieder aufnehmen zu wollen.
Anfang 2024 veröffentlichte die RK-SR den provisorischen Vorentwurf, der zur Einstellung der Arbeiten geführt hatte. Eine solche Veröffentlichung ist gemäss Artikel 8 Absatz 3 der Parlamentsverwaltungsverordnung möglich, wenn ein öffentliches Interesse daran besteht, so die RK-SR in ihrer Medienmitteilung vom Januar 2024. Dies sei hier der Fall gewesen.

Fachbeirat für die Auswahlverfahren der Gerichtskommission (Pa.Iv. 21.452)
Dossier: Unabhängigkeit der Judikative

Das Bundesgesetz über das Bundesverwaltungsgericht (VGG) sieht vor, dass das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) über 50 bis 70 Vollzeitstellen für Richterinnen und Richter verfügt, die in Voll- oder Teilzeit ausgeübt werden können. Im Gegensatz zum Bundesgericht oder zum Bundesstrafgericht kennt das BVGer keine nebenamtlichen Richterinnen oder Richter, weshalb von Vollzeitstellen ausgegangen wird. Die Bundesversammlung bestimmt die genaue Zahl in einer Verordnung. Die geltende Verordnung von April 2017 sieht eine maximale Zahl von 65 Vollzeitstellen vor, erlaubte aber eine kurzfristige Erhöhung auf 69 Stellen bis August 2019, die anschliessend mittels normaler Fluktuation wieder abgebaut werden musste. Grund für die temporäre Erhöhung war insbesondere die Mehrbelastung durch die in der Asylgesetzrevision beschlossene Beschleunigung der Asylverfahren gewesen. Anfang September 2023 besetzten entsprechend 73 Richterinnen und Richter 65.1 Vollzeitstellen.
In Folge der zunehmenden Asylgesuche bzw. der daraus resultierenden Asylbeschwerden, aber auch aufgrund zunehmender Amtshilfegesuche an die Finma, die ebenfalls vom BVGer behandelt werden, nahm die Arbeitslast am BVGer 2023 erneut stark zu. Aus diesem Grund reichte die RK-SR eine parlamentarische Initiative ein, mit der sie eine Anpassung der Verordnung forderte, um die Maximalzahl der Vollzeitstellen am BVGer vorübergehend auf 70 anheben zu können. Da dies mit der Verordnung von 2017 gut funktioniert habe, wolle man in der neuen Verordnung wiederum festlegen, dass ab dem Jahr 2030 pensionierte Richterinnen und Richter solange nicht mehr ersetzt würden, bis wieder 65 Vollzeitstellen besetzt sind, so die RK-SR in ihrem Bericht. Zwar sei die interne Organisation bereits angepasst worden, damit die wachsende Anzahl Asylrechtsbeschwerden auf mehr Schultern verteilt werden, das BVGer habe die RK-SR aber davon überzeugen können, dass diese Effizienzsteigerung nicht ausreiche, um die wachsende Zahl an Fällen zu bewältigen. Die GPK beider Räte hätten die Forderung für eine vorübergehende Erhöhung der Anzahl Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht als «nachvollziehbar» bezeichnet, aber darauf hingewiesen, dass die Zahl der Vollzeitstellen flexibel gehalten und bei einem Rückgang der Arbeitslast wieder nach unten angepasst werden können müsse. Dieser Forderung sei man mit dem Vorschlag eines Abbaus von Stellen auf der Basis der natürlichen Personalfluktuation nachgekommen, so die RK-SR in ihrem Mitte Oktober 2023 vorgelegten Bericht, auf dessen Basis die RK-NR dem Anliegen ein paar Wochen später ebenfalls Folge gab.
Der Bundesrat nahm Ende November 2023 Stellung. Er befürwortete das Anliegen: Die «starke aktuelle und erwartete Zunahme der Beschwerden im Asylbereich» rechtfertige die befristete Anhebung der Maximalgrenze. Die Vorlage wird in der Wintersession 2023 vom Ständerat behandelt.

Erhöhung der Anzahl Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht (Pa.Iv. 23.449)
Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

Ende August 2023 gab die RK-NR einer parlamentarischen Initiative ihrer Schwesterkommission Folge, mit der diese die Schaffung einer zusätzlichen Stelle für nebenamtliche Richter und Richterinnen am Bundesstrafgericht (BStGer) forderte. Das Strafbehördenorganisationsgesetz (StBOG) sieht vor, dass im BStGer mindestens 15 und höchstens 35 ordentliche Richterinnen oder Richter tätig sein dürfen. Hinzu kommen nebenamtliche Richterinnen und Richter, deren Anzahl die Hälfte der Zahl ordentlicher Richter nicht überschreiten darf. Die genauen Zahlen werden vom Parlament mittels Verordnung festgelegt. Die aktuelle Verordnung aus dem Jahr 2013 sieht 16 ordentliche sowie drei nebenamtliche Richterinnen und Richter vor.
Die Zahl der Fälle in italienischer Sprache nehme seit einiger Zeit zu und im Moment stehe lediglich eine ordentliche Richterin und eine nebenamtliche Richterin italienischer Muttersprache zur Verfügung. Weil ein Risiko für Verzögerungen in diesen Fälle bestehe, sei das BStGer – unterstützt vom Bundesgericht, das hier als Oberaufsichtsbehörde fungiert – mit der Bitte einer Ressourcenerhöhung an die RK-SR gelangt, wie diese in ihrem Bericht darlegte. Weil auch die GPK beider Räte dieses Anliegen für begründet erachteten, entwarf die RK-SR eine Änderung der Verordnung, mit der eine Erhöhung der Zahl der nebenamtlichen Bundesstrafrichterinnen und -richter von drei auf vier vorgenommen wird. Diese Lösung sei «recht günstig», so die RK-SR, da nebenamtliche Richterpersonen nach Einsatz entlohnt würden. Dies umfasse ein Taggeld für die Sitzungen (CHF 1'000 bis 1'300), eine Stundenpauschale für Aktenstudium (CHF 110 bis 180) und Spesen (Tagespauschale von CHF 100, Übernachtungskosten von CHF 150 und Reisekosten). Zum Vergleich: Der Lohn einer vollamtlichen Bundesstrafrichterin oder eines vollamtlichen Bundesstrafrichters beträgt rund CHF 250'000 pro Jahr (Lohnklasse 33 gemäss Richterverordnung).
Der Bundesrat begrüsste das Anliegen. Da die neue Stelle einer italienischsprechenden Person vorbehalten sei, diene das Anliegen auch einer «besseren Vertretung der Landessprachen», so die Regierung in ihrer Stellungnahme vom November 2023. Der Entwurf wird in der Wintersession 2023 vom Ständerat behandelt.

Schaffung einer zusätzlichen Stelle für nebenamtliche Richter und Richterinnen am Bundesstrafgericht (Pa.Iv. 23.431)
Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

In der Herbstsession 2023 wählte die vereinigte Bundesversammlung eine neue nebenamtliche Bundesrichterin und einen neuen nebenamtlichen Bundesrichter. Die Wahl von Caroline Schär (sp) und Serge Segura (fdp) für den Rest der Amtsperiode 2021 bis 2026 war unbestritten. Von den 208 eingelangten Wahlzetteln entfielen 197 auf Caroline Schär und 201 auf Serge Segura.
Die Wahl war nötig geworden, weil die bisherige nebenamtliche Bundesrichterin Aileen Truttmann als ordentliche Richterin ans Bundesverwaltungsgericht und der bisherige nebenamtliche Bundesrichter Yann Hofmann zum ordentlichen Bundesrichter gewählt worden waren. Die GK hatte je eine deutsch- bzw. französischsprachige Stelle ausgeschrieben. Von den acht Bewerbungen für die deutschsprachige Position (darunter vier Frauen) entschied sich die GK für das Dossier von Caroline Schär die neben ihrer fachlichen Eignung als SP-Mitglied die Untervertretung der SP bei den nebenamtlichen Bundsrichterinnen und -richtern korrigiere, so die Kommission in ihrem Bericht. Dasselbe gelte für Serge Segura hinsichtlich der leichten Untervertretung der FDP. Segura liess neun andere Bewerbungen für die französischsprachige Stelle hinter sich (darunter 2 Frauen).

Wahl einer nebanamtlichen Bundesrichterin und eines nebenamtlihen Bundesrichters

Mit Matthias Kradolfer (fdp) und Rolf von Felten (mitte) schlug die GK im September 2023 zwei neue ordentliche Bundesrichter für den Rest der Amtsperiode 2021-2026 vor. Die beiden Kandidaten sollten die aufgrund ihres Pensionsalters per Ende 2023 zurücktretende Bundesrichterin Elisabeth Escher (mitte) und Bundesrichter Felix Schöbi (mitte) ersetzen. Auf die beiden deutschsprachigen Stellen hatten sich insgesamt 19 Männer und 7 Frauen beworben. Die Wahl der GK fiel auf Kradolfer und von Felten, weil beide «neben einer fundierten juristischen Ausbildung auch die persönlichen und sprachlichen Kompetenzen mitbringen, die für eine Wahl an die höchste gerichtliche Instanz der Schweiz notwendig» seien, so die GK in ihrem Bericht. Darüber hinaus verträten die beiden zwei Parteien, die am Bundesgericht momentan untervertreten seien. In der Herbstsession wurden Matthias Kradolfer mit 203 und Rolf von Felten mit 206 von total 208 eingelangten Stimmen von der Vereinigten Bundesversammlung gewählt.

Zwei neue ordentliche Bundesrichter

Rückblick auf die 51. Legislatur: Institutionen und Volksrechte

Autorinnen und Autoren: Marc Bühlmann und Marlène Gerber

Stand: 17.08.2023

Auf dem Prüfstand befanden sich die Institutionen in der 51. Legislatur vor allem wegen der Covid-19- Pandemie, was sich nicht zuletzt in den Voten zur Erklärung des Bundesrates zur Corona-Pandemie – insgesamt das am viertlängsten diskutierte Geschäft in diesem Themenbereich – zeigte. Viel diskutiert wurden in der Folge auch die Konsequenzen des Ausrufens der ausserordentlichen Lage und der Anwendung von Notrecht für das Machtgefüge zwischen der Exekutive und der Legislative. Der Abbruch der Frühjahrssession 2020 durch das Parlament wurde ebenfalls als Indiz dafür gewertet, dass das Parlament krisenresistenter werden sollte, was mit einer Vielzahl von parlamentarischen Geschäften denn auch angestrebt wurde. Zwei parlamentarische Initiativen der SPK-NR, die diese Ideen bündelten und die Handlungsfähigkeit des Parlaments in Krisensituationen verbessern wollten sowie mehr Kontrolle des bundesrätlichen Notrechts verlangten, wurden ausführlich debattiert, aber weniger umfassend umgesetzt, als von zahlreichen Vorstössen gefordert. Auch für die Volksrechte blieb die Pandemie nicht ohne Folgen: So beschloss der Bundesrat die Verschiebung eines Abstimmungstermins, den Fristenstillstand und Erleichterung bei Unterschriftensammlungen.

Die ausführlichsten Diskussionen (gemessen an der Anzahl Wörter) im Themenbereich «Institutionen und Volksrechte» führte das Parlament über die Legislaturplanung 2019-2023, wobei weniger die vom Bundesrat verfasste Bilanz zur vergangenen Legislatur oder die Leitlinien für die neue Legislatur im Zentrum standen als die Frage, in welcher Form die Legislaturplanung zukünftig diskutiert werden soll. Von grösserer inhaltlicher Relevanz war der ebenfalls breit diskutierte indirekte Gegenvorschlag zur Transparenz-Initiative, der nach erfolgreicher Einigungskonferenz verabschiedet werden konnte. Die damit geschaffenen Regelungen für mehr Transparenz bei der Politikfinanzierung gelten erstmals bei den eidgenössischen Wahlen 2023. Damit trat die Schweiz nicht zuletzt auch der zunehmenden Kritik der Greco an ihrer intransparenten Parteienfinanzierung entgegen.

Ebenfalls bereits von der Greco kritisiert worden war die Judikative respektive der Umstand, dass Schweizer Richterinnen und Richter einer Partei angehören und dieser eine sogenannte Mandatssteuer entrichten müssen. Um die dadurch in Frage gestellte richterliche Unabhängigkeit zu erhöhen, hatte ein Bürgerkomitee im Jahr 2018 die Justiz-Initiative initiiert, gemäss welcher die Bundesrichterinnen und -richter im Losverfahren bestimmt werden sollten. Diese sowie ein schlussendlich verworfener indirekter Gegenvorschlag beschäftigten das Parlament intensiv, bevor die Stimmbevölkerung die Volksinitiative im November 2021 deutlich bachab schickte. Für einige Diskussionen sorgte in der ersten Hälfte der Legislatur auch die Bundesanwaltschaft aufgrund des Rücktritts des Bundesanwalts und der schwierigen Suche nach einer Nachfolgerin oder einem Nachfolger.

Viel Gesprächsstoff im Parlament bargen diverse weitere Geschäfte, deren Beratungen jedoch am Ende wie häufig, wenn es um institutionelle Reformen geht, ergebnislos blieben, so etwa ein obligatorisches Referendum für völkerrechtliche Verträge mit Verfassungscharakter oder die Stärkung der Geschäftsprüfungskommissionen. Zustande kam hingegen die fünfte parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) der Schweizer Geschichte (siehe Kapitel «Geld, Währung und Kredit»).

Für sehr grosse mediale Aufmerksamkeit sorgten die Bundesratsersatzwahlen 2022, die aufgrund der Rücktritte von Ueli Maurer und Simonetta Sommaruga während der laufenden Legislatur nötig wurden; die Vereinigte Bundesversammlung wählte neu Elisabeth Baume-Schneider und Albert Rösti in die Exekutive. Einiges an Druckerschwärze verursachte auch die Digitalisierung der Demokratie, namentlich «E-Voting»: Nachdem Sicherheitsmängel zu einem Marschhalt gezwungen hatten, wurde Anfang 2023 eine Neuausrichtung des Testbetriebs gestartet.


Zu den Jahresrückblicken:
2020
2021
2022

Rückblick auf die 51. Legislatur: Institutionen und Volksrechte
Dossier: Rückblick auf die 51. Legislatur

Die Gerichtskommission schlug für die Gesamterneuerungswahl der Bundesanwaltschaft 2023 die amtierenden drei Personen zur Wiederwahl vor. In der Tat kandidierten der aktuelle Bundesanwalt, Stefan Blättler, und seine beiden Stellvertreter, Ruedi Montanari und Jacques Rayroud, auch für die neue Amtsperiode von 2024–2027. Die GK habe mit der Präsidentin der AB-BA und mit den Kandidierenden Gespräche geführt und sehe keinen Anlass, die Wiederwahl nicht zu empfehlen. Auch die GPK beider Räte sowie die Finanzdelegation seien eingeladen worden, sich zu melden, falls die fachliche oder persönliche Eignung einer der drei Kandidaten in Frage gestellt würde – und auch hier seien keine solchen Feststellungen eingegangen. Bei den Gesprächen mit den drei Kandidierenden habe sich die GK zudem von deren Motivation und der guten Zusammenarbeit überzeugen lassen. Einziges von der AB-BA vorgebrachtes Problem sei, dass die drei Kandidierenden etwa gleich alt seien und es problematisch werden könnte, wenn alle gleichzeitig den Ruhestand antreten würden. Es sei mit den Dreien deshalb vereinbart worden, dass sie zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Pension gehen werden.

Während der Sommersession 2023 gab die Wiederwahl in der Vereinigten Bundesversammlung wie erwartet kaum Anlass für Diskussionen. Stefan Blättler wurde mit 209 von 210 Stimmen glänzend im Amt bestätigt. Ein Wahlzettel war leer geblieben. Die beiden Stellvertreter, Ruedi Montanari und Jacques Rayroux, erhielten 189 von 210 eingelangten Stimmen.

Gesamterneurung Bundesanwaltschaft (PAG 23.202)

In der Sommersession 2023 wählte die Vereinigte Bundesversammlung mit Selin Elmiger-Necipoglu eine neue Bundesverwaltungsrichterin und mit Philipp Egli einen neuen Bundesverwaltungsrichter. Die Ersatzwahlen für das Bundesverwaltungsgericht waren nötig geworden, weil aufgrund der Pensionierung von Muriel Beck Kadima sowie von Michael Peterli-Caruel ab Januar 2024 zwei Stellen vakant sein werden. Von den 193 gültigen Stimmen – von den 209 eingelangten Wahlzetteln blieben 16 leer – erhielt Selin Elmiger-Necipoglu 191 Stimmen und Philipp Egli 192 Stimmen. Die beiden werden sich Ende 2024 der Wiederwahl stellen müssen, weil dann die Amtsperiode ablaufen wird.

Im Vorfeld der Wahlen hatte die GK lediglich eine Stelle für eine Beschäftigung zu 90 Prozent für eine Richterin oder einen Richter deutscher Sprache ausgeschrieben, danach aber Kenntnis davon erhalten, dass noch eine weitere Stelle mit identischem Profil zu 80 Prozent zu besetzen sein wird. Die Kommission entschied sich entsprechend, von den sieben valablen Kandidaturen (vier Frauen und drei Männer) gleich zwei auszuwählen. Die Wahl fiel dabei auch deshalb auf Elmiger-Necipoglu und Egli, weil sie zwei am Bundesverwaltungsgericht momentan untervertretenen Parteien angehören.

Wahl einer Bundesverwaltungsrichterin und eines Bundesverwaltungsrichters

Weil auf eine erste Stellenausschreibung keine valablen Kandidierenden für eine nebenamtliche Bundesrichterstelle italienischer Sprache hatten gefunden werden können, hatte die GK den Posten ein zweites Mal ausgeschrieben. Die Suche nach nebenamtlichen Richterinnen und Richtern war nötig geworden, weil die nebenamtliche Richterin Frederica De Rossa und der nebenamtliche Richter Christian Kölz in der Herbstsession 2022 zur ordentlichen Richterin bzw. zum ordentlichen Richter gewählt worden waren. In der Frühjahrssession 2023 hatte dann allerdings mit Tanja Petrik-Haltiner lediglich die deutschsprachige Stelle besetzt werden können.
Die Besetzung der italienischsprachigen Stelle gelang hingegen in der Sommersession 2023. Die GK hatte aus sechs neuen Kandidaturen (zwei Frauen und vier Männer) die Bewerbung von Athos Mecca empfohlen, der nicht nur das Profil der Stelle erfülle, sondern auch der unter den nebenamtlichen Richterinnen und Richtern am Bundesgericht untervertretenen FDP angehöre, so die Begründung der GK im entsprechenden Bericht. Die Vereinigte Bundesversammlung wählte den Tessiner mit 200 von 200 gültigen Stimmen. Von den 209 eingelangten Stimmzetteln blieben 9 leer.

Wahl einer nebenamtlichen Richterin und eines nebenamtlichen Richters ans Bundesgericht (22.218)

In der Sommersession 2023 schrieben die Räte die beiden gleichlautenden Motionen der RK-NR (Mo. 19.4377) und der RK-SR (Mo. 19.4391) zu einer Neuregelung der Unvereinbarkeitsbestimmungen am Bundesstrafgericht ab. Sie folgten damit dem Antrag des Bundesrats, der die beiden Vorstösse mit der Umsetzung der Revision der Strafprozessordnung vom Juni 2022 als erfüllt erachtete.

Änderung der Unvereinbarkeitsbestimmungen am Bundesstrafgericht (Mo. 19.4377)

Mit Jenny De Coulon Scuntaro und Raphaël Gani hatten Ende 2022 gleich zwei Personen mit französischer Muttersprache ihren Rücktritt aus dem Bundesverwaltungsgericht bekannt gegeben. Für die Wahl von zwei neuen Mitgliedern ans Bundesverwaltungsgericht schlug die GK Aileen Truttmann und Pierre-Emmanuel Ruedin vor. Auf die Ausschreibungen der beiden Stellen – eine zu 90 Prozent, die andere zu 60 Prozent –, bei der auch auf die Untervertretung der Parteien FDP (-1.57), SP (-0.96) und GP (-0.92) verwiesen worden sei, hatten sich insgesamt 19 «valable» Kandidatinnen und Kandidaten beworben, darunter 6 Frauen, so der GK-Bericht. Mit vier Personen habe man Gespräche geführt und sich schliesslich für Truttmann, die als nebenamtliche Richterin am Bundesgericht beschäftigt ist und die Untervertretung der FDP korrigiert, sowie für Ruedin, der seit 2012 als Gerichtsschreiber am BVGer arbeitet und die Untervertretung der Grünen verbessert, entschieden.
Beide wurden in der Frühjahrssession 2023 von der Vereinigten Bundesversammlung mit 183 Stimmen für die Amtsperiode 2019 bis 2024 gewählt. Von den 190 ausgeteilten Wahlzetteln kam einer nicht zurück und einer blieb leer.

Wahl von zwei Mitgliedern ans Bundesverwaltungsgericht

Weil in der Herbstsession 2022 eine nebenamtliche Richterin (Federica De Rossa) und ein nebenamtlicher Richter (Christian Kölz) ins Vollamt gewählt worden waren, mussten am Bundesgericht zwei neue Stellen für nebenamtliche Richterinnen oder Richter deutscher bzw. italienischer Sprache besetzt werden. Zwar waren für die deutschsprachige Stelle 22 Bewerbungen eingegangen (5 von Frauen), aus denen sich die GK für Tanja Petrik-Haltiner entschied, für die italienischsprachige Stelle seien hingegen nur 8 (4 Frauen) und darunter «sehr wenige geeignete Bewerbungen» eingegangen, so die GK in ihrem Bericht. Man habe deshalb entschieden, die Stelle noch einmal auszuschreiben und sie erst in der Sommersession 2023 zu besetzen.
Die Wahl einer neuen nebenamtlichen Richterin deutscher Muttersprache ans Bundesgericht, mit der laut GK auch die «starke Untervertretung der SP» am BGer korrigiert werden soll, erfolgte in der Frühjahrssession 2023. Die Vereinigte Bundesversammlung wählte Tanja Petrik-Haltiner mit 179 Stimmen. Von den 190 ausgeteilten Wahlzetteln wurde einer nicht eingereicht, 9 blieben leer und einer entfiel auf Diverse.

Wahl einer nebenamtlichen Richterin und eines nebenamtlichen Richters ans Bundesgericht (22.218)

In der Wintersession 2022 hatte das Parlament einer Aufstockung der Zahl an vollamtlichen Richterinnen und Richtern am Bundesgericht von 38 auf 40 zugestimmt. Diese beiden neuen Stellen als ordentliche Richterinnen und Richter wurden in der Frühjahrssession 2023 von der Vereinigten Bundesversammlung besetzt. Sie sei «erfreut [gewesen] über das ausgezeichnete Niveau der angehörten Personen», berichtete die GK. Es hätten sich 18 Personen beworben (darunter 5 Frauen), von denen sieben Bewerber und eine Bewerberin zu Gesprächen eingeladen worden seien. Die Kommission habe sich schliesslich entschieden, Yann Hofmann, vor seiner Wahl nebenamtlicher Richter am Bundesgericht, und Jean Métral, lange Zeit Gerichtsschreiber am Bundesgericht, für die Wahl von zwei ordentlichen Richtern ans Bundesgericht zu empfehlen. Métral erhöhe den Anteil der unter den ordentlichen Bundesrichterinnen und Bundesrichtern untervertretenen GP (-0.55) und Hofmann die in geringerem Masse untervertretene Mitte (-0.13).
Hofmann erhielt in der Folge lediglich 159 Stimmen, Métral hingegen 182 der 187 eingelangten Wahlstimmen (3 der 190 ausgeteilten Wahlzettel wurden nicht abgegeben, ungültig oder leer war keiner). Weshalb Hofmann vergleichsweise wenige Stimmen erhielt, ist auch aufgrund des Wahlgeheimnisses nicht zu eruieren. Bei seiner Wahl zum nebenamtlichen Richter im Jahr 2019 hatte Hofmann noch 230 von 234 Stimmen erhalten.

Wahl von zwei ordentlichen Richtern ans Bundesgericht

Im Ständerat gab es keine nennenswerte Opposition gegen den Entwurf der RK-NR für eine Erhöhung der Zahl der ordentlichen Richterinnen und Richter am Bundesgericht. Eintreten war unbestritten und Kommissionssprecher Carlo Sommaruga (sp, GE) berichtete, dass die RK-SR mit 11 zu 1 Stimme der Meinung sei, dass das Bundesgericht mit dieser einfachen Massnahme entlastet werden müsse, da die Arbeitsbelastung am obersten Gericht stetig zunehme. Die Massnahme sei zudem bereits im Budget 2023 integriert, so dass die zwei neuen Personen – das Gericht soll von 38 auf 40 vollamtliche Richterinnen und Richter aufgestockt werden – bereits in der Frühjahrssession 2023 gewählt und im darauffolgenden Sommer ihr Amt antreten könnten. Bundesrätin Karin Keller-Sutter wies darauf hin, dass die Aufstockung kurzfristig helfe, mehr Personalressourcen zu schaffen; langfristig müsse aber eine Modernisierung des Bundesgerichtsgesetzes in Angriff genommen werden – ein Vorhaben, das 2020 am Widerstand der Räte gescheitert war. Sollte die Arbeitsbelastung in Zukunft wieder abnehmen, sei es die Aufgabe des Parlaments, die Zahl der Richterinnen und Richter erneut anzupassen. Mit 29 zu 3 Stimmen (1 Enthaltung) nahm auch der Ständerat die Verordnung an. Wie schon in der grossen Kammer kam die Opposition auch in der kleinen Kammer von der SVP.
Auch in den Schlussabstimmungen änderte sich daran nichts: Der Nationalrat stimmte mit 140 zu 52 Stimmen (3 Enthaltungen) und der Ständerat mit 37 zu 6 Stimmen (1 Enthaltung) für die Erhöhung der Anzahl Gerichtsstellen.

Erhöhung der Zahl der ordentlichen Richterinnen und Richter am Bundesgericht (Pa.Iv. 22.427)
Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

Wie schon vor zwei Jahren gaben die Wahlen für das Präsidium und Vizepräsidium am Bundesgericht (für die Amtsperiode 2023-2024) Anlass für einige mediale Diskussionen. Dabei ging es insbesondere um den amtierenden Vizepräsidenten Yves Donzallaz, der nach dem angekündigten Rücktritt von Bundesgerichtspräsidentin Martha Niquille für das höchste Richteramt kandidierte. Der 2008 für die SVP ans Bundesgericht gewählte Walliser war bereits 2020 von seiner eigenen Partei für die Gesamterneuerungswahlen des Bundesgerichts für die Amtsperiode 2021-2026 nicht zur Wiederwahl empfohlen worden, weil er laut seiner Partei deren Gedankengut nicht mehr vertrete. Nachdem Donzallaz dann Mitte Oktober 2022 vom Bundesgericht zum Präsidenten empfohlen worden war, trat Donzallaz aus der SVP aus und setzte damit einen «Schlussstrich unter eine seit Jahren tief zerrüttete Beziehung», wie die NZZ urteilte. Dies sei in einem Gespräch mit Fraktionspräsident Thomas Aeschi (svp, ZG) und Parteipräsident Marco Chiesa (svp, TI) so vereinbart worden, gab Donzallaz in den Medien zu Protokoll, damit sein Verhältnis zur SVP während seines Präsidiums beruhigt werde und eine konstruktive Zusammenarbeit möglich bleibe. Die Aargauer Zeitung erinnerte daran, dass die «Justizposse» auch im Rahmen der Abstimmung über die «Justiz-Initiative» eine Rolle gespielt habe. Je nach Lesart sei Donzallaz einerseits Beweis dafür, dass ein Richter oder eine Richterin durchaus auch anders entscheide, als dies die Parteifarbe erwarten liesse, das System also funktioniere. Andererseits zeige das Verhalten der SVP, dass es mit der Unabhängigkeit von der eigenen Partei wohl nicht immer weit her sei. Der Sonntags-Blick goss unmittelbar vor den Wahlen des Bundesgerichtspräsidiums zusätzlich Öl ins Feuer. Die Empfehlung des Bundesgerichts, Donzallaz als obersten Richter zu wählen, sei lediglich mit 20 zu 15 Stimmen (3 Enthaltungen) gefallen. Das Misstrauen gegen den Kandidierenden rühre von der stark kritisierten Aufsichtsarbeit der Verwaltungskommission des Bundesgerichts bezüglich der Vorkommnisse am Bundesstrafgericht her, in der Donzallaz neben Martha Niquille und dem damaligen Bundespräsidenten Ulrich Meyer gesessen habe, wusste der Sonntagsblick zu berichten. Aber auch der Umstand, dass der Vollzeitrichter Zeit finde, um ein Buch «mit insgesamt 4'418 Seiten» zu schreiben, sei wohl in Lausanne auf Argwohn gestossen, so die Zeitung.

In der Wintersession 2022 wählte die Vereinigte Bundesversammlung den auch von der GK in ihrer Wahlempfehlung explizit neu als parteilos geführten Donzallaz mit 156 von 165 gültigen Stimmen. Von den 213 ausgeteilten Wahlzetteln wurden 3 nicht zurückgegeben. Von den restlichen 210 blieben ganze 41 leer, 4 waren ungültig und 9 entfielen auf Diverse. Weniger umstritten war die Wahl des neuen Vizepräsidenten: Der seit 2011 am Bundesgericht amtende und der FDP angehörende François Chaix erhielt 207 Stimmen; 6 der 213 eingelangten Wahlzettel blieben leer.

Bundesgericht. Präsidium und Vizepräsidium 2023-2024
Dossier: Unabhängigkeit der Judikative

Der Präsident oder die Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts wird für zwei Jahre gewählt, wobei eine einmalige Wiederwahl von zwei weiteren Jahren möglich ist. Eine solche Wiederwahl empfahl die GK für den amtierenden Präsidenten, Vito Valenti. Als Vizepräsident schlug die Kommission Stephan Breitenmoser vor, der allerdings nur ein Jahr in diesem Amt bleiben wird, da er 2023 das Höchstalter von 68 Jahren erreichen wird. Beide Anträge waren vom BVGer an die GK herangetragen worden.
Die Wahl des Präsidiums und Vizepräsidiums 2023–2024 des Bundesverwaltungsgerichts war unbestritten. Die Vereinigte Bundesversammlung wählte in der Wintersession 2022 sowohl Vito Valenti (191 von 213 eingelangten Wahlzetteln; 12 leer, 3 ungültig, 7 Verschiedene) als auch Stephan Breitenmoser (202 von 212 eingelangten Wahlzetteln; 10 leer).

Bundesverwaltungsgericht. Präsidium und Vizepräsidium 2023-2024 (22.211)

In der Wintersession wählte die Vereinigte Bundesversammlung drei neue Mitglieder ans Bundesverwaltungsgericht. Die Wahl wurde nötig, weil mit Fulvio Haefeli und Andreas Trommer zwei Richter aus Altergründen ihren Rücktritt angekündigt hatten. Die GK schrieb in der Folge drei Richterstellen zu insgesamt 250 Stellenprozenten aus – zwei für deutschsprachige Personen und eine für eine Person italienischer Muttersprache. Aus insgesamt 26 Bewerbungen (16 Männer und 10 Frauen) entschied sich die GK für Manuel Borla, Basil Cupa und Sebastian Kempe. Alle drei zur Wahl empfohlenen Kandidaten seien als Gerichtsschreiber und Anwälte für das Amt geeignet und würden aufgrund ihrer Parteiaffinität auch die Untervertretung von FDP, GP und SVP am BVGer korrigieren, so die GK in ihrem Bericht. Die Vorschläge wurden von allen Fraktionen unterstützt, was sich in den Wahlresultaten widerspiegelte: Manuel Borla und Basil Cupa erhielten 208 von 209 gültigen Stimmen (3 Wahlzettel blieben leer) und auf Sebastian Kempe entfielen 203 Stimmen.

Bundesverwaltungsgericht. Wahl eines Mitglieds (22.208)

Gleich drei Vakanzen am eidgenössischen Bundesgericht mussten in der Herbstsession 2022 ersetzt werden. Die Wahl von drei ordentlichen Richterinnen und Richtern am Bundesgericht, die nötig wurde, weil die amtierende Bundesgerichtspräsidentin Martha Niquille sowie Bundesrichter Luca Marazzi per Ende 2022 pensioniert wurden und Bundesrichterin Lucrezia Glanzmann im Amt verstorben war, war freilich unbestritten. Auf die Ausschreibung der GK für eine italienisch- und zwei deutschsprachige Stellen hatten sich 26 Personen deutscher Muttersprache (14 Frauen und 12 Männer) sowie 12 Personen italienischer Muttersprache (5 Frauen und 7 Männer) beworben. Die Kommission entschied sich laut Bericht für drei hoch qualifizierte Kandidierende, die zudem am Bundesgericht untervertretenen Parteien angehörten. Wie vorgeschlagen wählte die Vereinigte Bundesversammlung Federica De Rossa von der SP (212 Stimmen), Karin Scherrer Reber von der FDP (216 Stimmen) und Christian Kölz von den Grünen (211 Stimmen). Von den ausgeteilten und eingelangten 218 Wahlzetteln blieb einer leer.

Wahl von drei ordentlichen Richterinnen und Richtern am Bundesgericht (PAG 22.204)

Da die GK in der ersten Ausschreibungsrunde keine passenden französischsprachigen Bewerbungen für die Besetzung der vom Parlament bewilligten zusätzlichen ordentlichen Richterstelle am Bundesstrafgericht gefunden hatte – lediglich die deutschsprachige Stelle konnte besetzt werden –, schrieb sie die Stelle noch einmal aus. Da auch auf diese zweite Ausschreibung nur wenige Bewerbungen eingingen, war gar noch eine dritte Ausschreibung nötig, so dass die Wahl eines ordentlichen Richters oder einer ordentlichen Richterin ans Bundesstrafgericht nicht wie geplant in der Sommer-, sondern erst in der Herbstsession 2022 stattfinden konnte. Dort folgte die Vereinigte Bundesversammlung der Empfehlung der GK, die aus den sieben Bewerbungen (2 von Frauen) jene von Andrea Ermotti ausgewählt hatte, der nicht nur sämtliche Anforderungen erfülle, sondern dank seiner Parteizugehörigkeit auch die Untervertretung der Mitte in der Berufungskammer des BStGer korrigiere: Mit 211 von 218 möglichen Stimmen wurde Ermotti gewählt. Sieben Wahlzettel blieben leer.

Wahl eines ordentlichen Richters ans Bundesstrafgericht (PAG 22.203)

In der Herbstsession 2022 beriet der Nationalrat über die Erhöhung der Zahl der ordentlichen Richterinnen und Richter am Bundesgericht – ein auf eine parlamentarische Initiative der RK-NR und den Wunsch des Bundesgerichts zurückgehender Vorschlag, um der «chronischen Überlastung» des obersten Gerichts zu begegnen, wie Kommissionssprecherin Sibel Arslan (basta, BS) darlegte. Auch der Bundesrat hatte sich in einer Stellungnahme für neu 40 statt wie bisher 38 Vollzeitstellen am Bundesgericht ausgesprochen. Eine aus SVP-Mitgliedern bestehende Kommissionsminderheit beantragte einerseits Nichteintreten und andererseits die Rückweisung an die Kommission, damit diese die Abschaffung der nebenamtlichen Bundesgerichtsstellen prüfen könne. Minderheitensprecher Jean-Luc Addor (svp, VS) begründete diese Anträge damit, dass eine Erhöhung erstens nicht gerechtfertigt sei und zweitens lediglich Flickwerk darstelle. Vielmehr müsse eine echte Reform des Bundesgerichts in Angriff genommen und dabei eben eine Reorganisation mittels Abschaffung der Nebenämter geprüft werden. Justizministerin Karin Keller-Sutter wies darauf hin, dass eine Modernisierung des Bundesgerichtsgesetzes geprüft werde, mit der das oberste Gericht entlastet werden könnte. Es sei möglich, dass diese angedachte Reform zu einer Abnahme der Arbeitslast führen könnte, und das Parlament sei dann ja frei, die Zahl der Stellen wieder zu reduzieren. Kurzfristig gebe es aber keine andere Lösung als eine Erhöhung der Zahl ordentlicher Richterinnen und Richter. Diesem Argument folgte die Mehrheit der grossen Kammer und stimmte sowohl für Eintreten (127 zu 47 Stimmen) als auch gegen den Rückweisungsantrag der Minderheit (126 zu 47 Stimmen). In der ohne Diskussion stattfindenden Gesamtabstimmung standen 131 befürwortende erneut 47 ablehnenden Stimmen gegenüber. In allen drei Abstimmungen bildete die geschlossen stimmende SVP-Fraktion die Opposition.

Erhöhung der Zahl der ordentlichen Richterinnen und Richter am Bundesgericht (Pa.Iv. 22.427)
Dossier: Anzahl Richterinnen- und Richterstellen an den eidgenössischen Gerichten

Sie sei die «Wegbereiterin für alle Juristinnen» gewesen, würdigte die NZZ in ihrem Nachruf die Anfang September 2022 verstorbene Margrith Bigler-Eggenberger, die 1972 als erste Frau ins Bundesgericht gewählt worden war; zuerst als nebenamtliche und 1974 als ordentliche Bundesrichterin. Sie blieb 17 Jahre lang einzige Bundesrichterin, weil bei den folgenden Richterwahlen stets Männer gewählt wurden. Margrith Bigler-Eggenberger hatte in Zürich und Genf Rechtswissenschaften studiert und 1959 eine Dissertation im Gebiet der Kriminologie verfasst. Sie sei als Frau stets hohen Hürden begegnet, wie die NZZ weiter schrieb. Als Gerichtspraktikantin erhielt sie etwa mit der Begründung, dass ihr Mann genug verdiene, keinen Lohn. Am Bundesgericht, wo sie unter ihren Kollegen teilweise auf offene Ablehnung stiess, wurden ihr nicht ihrem Fachgebiet entsprechende kriminologische, sondern familienrechtliche Fälle zugeteilt. Bei den Bestätigungswahlen im Parlament erhielt sie meist am wenigsten Wahlstimmen und auch ihre Wahl 1972 war nur äusserst knapp zustande gekommen, wobei dem Parlament nur ein Teil ihres Bewerbungsdossiers vorgelegt wurde. Nach ihrem Rücktritt als oberste Richterin im Jahr 1994 engagierte sie sich für Gleichberechtigung in der dritten Gewalt. Sie war unter anderem Mitgründerin der «Vereinigung Juristinnen Schweiz» und Mitstifterin des «Schweizerischen Instituts für feministische Rechtswissenschaft und Gender Law».

Margrith Bigler-Eggenberger, erste Bundesrichterin, verstorben